Steffen Quasebarth
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, liebe einsame Zuschauerin hier oben! Ich habe mir erlaubt, die nachfolgende Rede in einer Sprache zu formulieren – es gibt keine Definition dafür –, ich sage jetzt einfach, barrierearm. Ich habe versucht, sie ein bisschen einfacher zu formulieren, sodass ich hoffe, dass alle verstehen, worum es geht. Wir sprechen heute über ein Thema, das uns alle angeht. Es geht darum, ob Thüringen ein Land ist, in dem wirklich alle Menschen dazugehören, egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Es geht um Teilhabe, um Würde und um das Recht, überall mitmachen zu können, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Rathaus und vor allem in der Politik. Die Fraktion Die Linke hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Der soll das Thüringer Inklusionsgesetz verändern und verbessern. Das Ziel ist klar, Thüringen soll die Regeln der UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen, das ist richtig und das ist auch längst überfällig. In dem Entwurf stehen viele gute Ideen, zum Beispiel dass Diskriminierung klarer benannt wird, dass öffentliche Gebäude und Veranstaltungen barrierefrei sein müssen, dass Menschen mit Behinderungen stärker in politische Entscheidungen einbezogen werden, dass jede Kommune eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen bekommt. All das ist gut gemeint und vieles davon ist auch richtig. Gute Ideen reichen aber nicht, wenn sie in der Praxis nicht funktionieren. Darum müssen wir über die Umsetzung sprechen. Wenn eine Stadt oder eine Gemeinde verpflichtet wird, eine neue Stelle zu schaffen, dann muss auch klar sein, wer das bezahlt. Im Gesetzentwurf steht, das Land übernehme die Kosten, aber nirgendwo steht, wie lange oder in welcher Höhe. Das ist ein Problem. Denn viele Kommunen haben heute schon Mühe, ihre Pflichtaufgaben zu bezahlen. Ein neues Gesetz darf sie nicht zusätzlich belasten. Inklusion braucht Herz, aber sie braucht auch Handwerkszeug und vor allem braucht sie Geld. Ohne eine klare Finanzierung wird ein gutes Ziel schnell zu einer leeren Versprechung. Ein weiterer Punkt: Das Gesetz will ein sogenanntes Normprüfungsverfahren einführen. Das heißt, jedes neue Gesetz soll darauf geprüft werden, ob Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden. Das klingt vernünftig, aber wenn man das zu kompliziert macht, dann entsteht viel Papier und wenig Fortschritt. Wir müssen also aufpassen, dass wir nicht mehr Formulare schaffen, sondern mehr Rampen, mehr Aufzüge, mehr barrierefreie Webseiten und auch mehr Arbeitsplätze. Was wir brauchen, ist ein Gesetz mit gesundem Menschenverstand, verbindlich dort, wo es wirklich etwas verbessert, und flexibel dort, wo beispielsweise kleine Gemeinden sonst überfordert wären. Ich will betonen, wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht ab, weil wir Inklusion ablehnen. Im Gegenteil, wir stehen fest hinter dem Ziel, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben, gleichberechtigt lernen und gleichberechtigt arbeiten können. Aber wir wollen ein Gesetz, das wirklich funktioniert und das nicht nur gut klingt. Darum sagen wir Ja zu mehr Barrierefreiheit, Ja zu echter Teilhabe, aber Nein zu Symbolpolitik, die Erwartungen weckt, ohne die Umsetzung zu sichern. Die CDU, die SPD und wir als BSW werden deshalb gemeinsam einen eigenen Gesetzentwurf erarbeiten, einen Entwurf, der die gleichen Ziele verfolgt, aber mit klarer Finanzierung, weniger Bürokratie und mit echtem Bezug zur Lebensrealität der Menschen in Thüringen. Dann kann aus guten Gedanken ein gutes Gesetz werden. Denn Inklusion ist kein Papier, Inklusion ist auch eine Haltung. Eine Haltung, die Türen öffnet, statt neue Hürden zu schaffen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
