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Stefan Schard

CDU 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Thüringer Briefwahlreformgesetz

Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Rottstedt, das, was hier unter der teilweise missverständlichen Überschrift „Thüringer Briefwahlreform“ daherkommt, ist in der Tat schon ein Stückchen ein Angriff auf die Briefwahl bzw. dient tatsächlich dem Zweck, die Briefwahl doch ein Stückchen zu schleifen. Denn Sie arbeiten, auch in Ihrem Vortrag, mit einem ganzen Teil von Unterstellungen. Fakt ist, dass es sich bei der Briefwahl doch um eine sehr beliebte Wahlform handelt. Und am Ende muss man auch feststellen, dass diese Briefwahl damit natürlich auch die Demokratie und diese Ergebnisse aus den Wahlen auf recht breite Füße stellt. Ich kann beim besten Willen keinen Grund erkennen, auch keinen rechtlichen Grund, warum die Briefwahl eingeschränkt werden sollte. Man kann sicherlich im langfristigen Trend feststellen, dass der Briefwahlanteil zugenommen hat, ja. Aber wenn ich erinnere, dass 2019 der Briefwahlanteil nach meinem Kenntnisstand höher lag als 2024, dann korrespondiert das ja nicht mit Ihren geäußerten Darstellungen. Generell ergeben sich aus den hier vorgetragenen Zahlen aus meiner Sicht auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken oder kein verfassungsrechtlicher Zwang, dieses Verfahren bei der Briefwahl unbedingt zu ändern. Ja, und das stimmt, die Briefwahl soll nicht der Regelfall sein. Aber wir sind bei einem Aufkommen von weit unter 50 Prozent, unter 60 Prozent noch weit davon entfernt. Auch das Bundesverfassungsgericht verlangt unter diesen Umständen keine Begründungspflicht, so wie Sie sie hier reinformulieren wollen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl rechtfertigt vielmehr sogar die Briefwahlen, so wie wir sie jetzt haben. Natürlich bleibt die Urnenwahl weiter das Leitbild und wird durch die Briefwahl ergänzt. Hinsichtlich des angesprochenen Manipulationsrisikos sieht das Bundesverfassungsgericht auch keine Schwierigkeiten. Vielmehr wäre nach dem Verfassungsgericht eine Glaubhaftmachung der Gründe bei der Briefwahl auch ein Stück weit ein unverhältnismäßiger Aufwand. Ich will mal zur Briefwahl noch eines sagen: Praktisch ist es doch so, dass die Briefwähler in großen Zahlen, wenn nicht sogar in der überwiegenden Zahl, in die Gemeinden gehen, in die Bürgerbüros gehen und eben nicht am Wahltag wählen, sondern an einem anderen Tag und eben nicht das Risiko hier umgesetzt wird, wie Sie es versuchen wollen, uns glaubhaft zu machen. Insofern besteht die Gefahr, die Sie hier an die Wand zeichnen, einfach nicht. Und es wäre unverhältnismäßig, wenn wir die Briefwahlpraxis jetzt ändern würden, solange der Briefwahlanteil auch nicht, wie beschrieben, überhandnimmt. Ich will mal aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.07.2013 zitieren: „Die […] Briefwahl dient aber dem Ziel, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl stellt jedenfalls im Zusammenhang mit der Briefwahl eine zu den Grundsätzen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl gegenläufige verfassungsrechtliche Grundentscheidung dar, die grundsätzlich geeignet ist, Einschränkungen anderer Grundentscheidungen der Verfassung zu rechtfertigen. In diesem Zusammenhang ist es zwar in erster Linie Sache des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung des Wahlrechts die kollidierenden Grundentscheidungen einem angemessenen Ausgleich zuzuführen. Dabei muss er jedoch Sorge dafür tragen, dass keiner der vor allem das Demokratieprinzip konkretisierenden Wahlrechtsgrundsätze unverhältnismäßig eingeschränkt wird oder in erheblichem Umfang leer zu laufen droht.“ Ich kann nicht erkennen, dass wir Probleme dieser Art haben oder dass diese Probleme bestehen. Ich kann damit auch keine Veranlassung erkennen, dass wir das Wahlrecht ändern müssen. Vielmehr hat der zuständige Senat des Bundesverfassungsgerichts die Briefwahl in ihrer jetzigen Form immer wieder als verfassungsrechtlich gerechtfertigt angesehen. In einem anderen Wortlaut äußert sich das Bundesverfassungsgericht ganz konkret: „Dies wird durch den Verzicht auf die Angabe und Glaubhaftmachung bestimmter Gründe für die Erteilung eines Wahlscheines nicht in Frage gestellt. Dieser Verzicht beruht auf nachvollziehbaren Erwägungen und hält sich noch in dem dem Normgeber von Verfassungs wegen zustehenden Gestaltungsraum.“ Also noch mal: Es gibt keine Möglichkeiten, die Ausgewogenheit der Wahlgrundsätze an dieser Stelle in Zweifel zu ziehen. Natürlich kann man da trotzdem Veränderungen vornehmen, ohne den Charakter der Briefwahl so zu beeinträchtigen. Möglich wäre zum Beispiel, dass man mehr mobile Wahlvorstände einrichtet oder dass man auch von mir aus in Pflegeeinrichtungen Briefwahlstellen einrichtet. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ge- nau, das sagen wir seit Jahren!) (Beifall Die Linke) Man könnte auch noch stärker über das Wahlgeheimnis aufklären und eventuell sogar über Sanktionen reden, die die Beeinflussung von Wahlen zum Inhalt haben. All dies würde die Briefwahl wiederum nicht einschränken, sondern noch sicherer gestalten, ohne die Briefwahl zu schleifen, wie Sie es aus meiner Sicht leider wollen. Damit sind wir dann auch schon bei den wesentlichen Gründen und bei den wirklichen Gründen der Einbringer, weil Sie ja auch mit diesem Antrag wieder versuchen, so ein bisschen dieses Sandmännchenprinzip zu leben. Sie streuen den Leuten Sand in die Augen und setzen darauf, dass sie die wirklichen Gründe nicht sehen. Es ist vorhin schon gesagt worden, dass das Ergebnis der AfD bei der Briefwahl nicht so ist wie bei der Urnenwahl. Damit sind Sie sicherlich unzufrieden. Es ist Ihnen wahrscheinlich lieber, dieses Narrativ von der gestohlenen Wahl hier noch mit zu befeuern, als diese rechtlich einwandfreien Wahlgrundsätze anzuerkennen und vielleicht auch weiter zu leben. Das ist natürlich Ihr eigentliches Problem. Damit wollen Sie – und so weit muss man an dieser Stelle auch gehen, nicht nur bei dieser Gelegenheit, sondern auch bei anderen Gelegenheiten – immer die Demokratie ein Stück weit beeinträchtigen, obwohl Sie keine Gelegenheit auslassen, die Demokratie selbst beeinträchtigt zu sehen, wenn irgendwas nicht zu Ihrem Vorteil läuft. Ich will noch mal sagen: Das, was hier vorgelegt wurde, ist nichts Geringeres als ein Angriff auf dieses Wahlrecht. Der Antrag bedeutet, dass der Staat wiederholt prüfen soll, ob jemand wirklich wählen darf, wenn er nicht ins Wahllokal kommt. Das ist aus meiner Sicht nicht nur bürokratisch, das ist unter den gegenwärtigen Bedingungen auch nicht erforderlich. Es ist zu bürokratisch, dies jetzt grundlos einzuführen. Die Änderungen, die die AfD nun zurückdrehen will, wurden bei ihrer Einführung ganz bewusst vorgenommen, weil man in einer Gesellschaft auch vertrauen können muss. Das ist aus meiner Sicht wichtig, auch bei Wahlen, weil niemand Rechenschaft darüber ablegen müssen sollte, warum er sein Wahlrecht wahrnimmt. Gerade bei sinkenden Wahlbeteiligungen insgesamt ist es aus meiner Sicht der falsche Weg, die Teilnahme an Wahlen zu erschweren, was das Ergebnis wäre, würde Ihr Antrag umgesetzt werden. So sollen mit diesem Antrag Hürden errichtet werden, wo wir doch weiter die Teilnahme an Wahlen so unkompliziert wie möglich machen wollen. Mehr Bürokratie, meine Damen und Herren, wird mehr Menschen von Wahlen fernhalten, Schichtarbeiter zum Beispiel. Es geht aber auch um Pflegekräfte, Eltern, Menschen mit Behinderungen. Aber auch ältere Mitbürger würden sich vermutlich den Wahlen dann entziehen. Das ist aus meiner Sicht kein erstrebenswertes Ergebnis. Die Menschen sollen hingegen mit so wenigen Hürden wie möglich ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen können und das einfach frei, auch ohne den unterstellten Verdacht, der hier immer so ein Stückchen mitschwingt. Eine Briefwahl mit weniger Hürden als notwendig, meine Damen und Herren, stärkt aus meiner Sicht die Demokratie, weil sie zugänglicher ist und weil sie auch lebensnäher ist. Vorhin ist das Stichwort „Misstrauen“ gefallen. Ja, auch diesen Gedanken muss man ein Stückchen verfolgen, weil Misstrauen gerade in solch wichtigen Prozessen wie Wahlen nicht der Sinn sein kann, weil man auch damit Misstrauen in eine funktionierende Demokratie schürt. Wer Misstrauen sät, will diese Demokratie nicht stärken, sondern vielmehr schwächen. Deshalb ist es auch meine Auffassung, dass wir unser Wahlrecht, so wie es ist, besser verteidigen sollten. Es gibt keine rechtlichen Notwendigkeiten, es nun grundlos einzuengen. Aus diesen Gründen möchte ich an dieser Stelle dafür werben, diesen lediglich aus Eigennutz gestellten Antrag

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