Boos-John
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Danke schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten und liebe Gäste am Livestream und auch oben auf der Tribüne, wir haben bereits bei der letzten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs, den Sie eingebracht haben, deutlich gemacht, dass die öffentliche Hand im Vergleich zu den privaten Auftraggebern – wir haben das auch schon gehört – aufgrund des enormen Auftragsvolumens einer der größten Nachfrager ist. Und ja, natürlich kommt es immer auf die konkrete Ausgestaltung an, wie gut oder wie schlecht eine bestimmte rechtliche Vorgabe funktioniert. In Thüringen hat man vor meiner Zeit ein Vergabegesetz erlassen, dass eine Reihe von Anforderungen aufgenommen hat, zum Beispiel sozialpolitische, aber auch ökologische Kriterien. Wir können sicherlich endlos darüber diskutieren, ob diese Regelungen nun tatsächlich alle zielführend waren oder es mindestens heute unter der aktuellen Situation auch noch sind. Aber das ist letztendlich nicht die Frage, sondern die eigentliche Frage lautet: Wie kommen wir heute zu einem modernen und effizienten Vergaberecht, und zwar nicht nur hier im Land, sondern natürlich auch auf Bundes- und auf EU-Ebene? Hierfür braucht es, das habe ich in der letzten Lesung auch schon gesagt, einen strukturierten Reformprozess, der von Bund und Ländern bereits angeschoben wurde. Gern gebe ich da noch mal die neuesten Entwicklungen hier und heute zu Protokoll. Wir müssen ran an die Regelungen, die den Vergabeverfahren auch im Land zugrunde liegen und die sich eben im Wesentlichen aus EU- und Bundesrecht ergeben. Erst dann werden wir wirklich eine spürbare Entlastung der Vergabestellen und der Auftragnehmer erhalten. Aktuell werden die Vergaberegeln der EU evaluiert und sollen in der Folge auch novelliert werden. Die von Herrn Prophet angesprochene Evaluierung des Landes ist bereits drei Jahre alt. Die Zahlen sind insofern ein Stück weit veraltet, als sich seitdem auch schon etwas getan hat, auch die Richtlinienkompetenzen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist voriges Jahr beschlossen worden!) Auch die Bundesregierung hat mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz vor Kurzem dringend notwendige Anpassungen an den vergaberechtlichen Regelungen beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Aktuell ist von einem Inkrafttreten noch in diesem Jahr auszugehen. Das wird zu einer ersten spürbaren Entlastung der Vergabestellen und Bieter beitragen. Weiterhin hat die Ministerpräsidentenkonferenz im Juni die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Staatsmodernisierung“ beschlossen. Sie arbeitet. Daneben hat übrigens auch der Bundesrat einen eigenen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung eingerichtet und das Thema „Vergaberecht“, das wir heute auf dem Tisch haben, wird dort ebenfalls eine sehr wichtige Rolle spielen. Auf Bundes- und auf Landesebene ist von daher schon einiges in Bewegung, und das wird sich auch auf Landesebene auswirken. Ich rate auf jeden Fall dazu, dass wir die Agenda Stück für Stück abarbeiten, Schritt für Schritt, nicht den dritten vor dem ersten Schritt machen, um auch austariert durchs Leben zu laufen. Thüringen wird sich in den nächsten Monaten und Jahren selbstverständlich intensiv einbringen und für eine deutliche Reduzierung und Vereinfachung der europäischen Vergaberegelungen sowie die Erhöhung der EU-Auftragsschwellenwerte einsetzen. Zum Abbau überflüssiger Bürokratie haben wir mit der Novellierung des Vergabegesetzes 2023 und mit der Novellierung der „Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ im März 2025 – das wissen Sie – deshalb bereits wichtige Schritte in Angriff genommen. Die Anwendungswertgrenzen des Vergabegesetzes wurden erhöht, und auch die inzwischen weitgehend freie Wahl der Verfahrensart im Unterschwellenbereich, was ja vor allen Dingen auch für die kleinen Unternehmen wichtig ist, sowie die deutlich erhöhten Wertgrenzen zur Vergabe von Direktaufträgen tragen zu einer spürbaren Bürokratieentlastung bei. Das wird uns auch von den Kommunen gespiegelt. Unter dem Strich, sehr geehrte Damen und Herren, muss man also sagen, das erste, was wir jetzt tun werden, ist, unsere Energie auch im Sinne einer Prozessökonomie in die Verschlankung und Vereinfachung der wirklich relevanten vergaberechtlichen Regelungen auf EU- und auf Bundesebene zu stecken. Aber sehr gern möchte ich Sie heute schon darüber informieren, dass wir im Kabinett im Rahmen des Bürokratieabbaugesetzes, das im November im Kabinett eingebracht wird, auch weitere Vorschläge zur Vereinfachung des Landesvergabegesetzes benannt haben. Diese befinden sich im Moment schon in der Ressortabstimmung, und ich freue mich auf die Diskussion dazu, wenn wir das Thema dann hier im Hohen Haus auf der Tagesordnung haben werden. So viel dazu. Danke.
(Beifall CDU, BSW)
