Moritz Kalthoff
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute über den Gesetzentwurf der AfDFraktion zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes, einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick Bürokratie abbauen will, in Wahrheit aber soziale Verantwortung abschaffen würde. Und genau deshalb lehnen wir ihn ab – aus Überzeugung, aus wirtschaftlicher Vernunft und aus Respekt vor den Beschäftigten dieses Landes. Das Thüringer Vergabegesetz regelt, wie öffentliche Aufträge vergeben werden. Es sorgt dafür, dass Steuergelder nicht an Unternehmen fließen, die Dumpinglöhne zahlen, sondern an solche, die tariftreu, sozial verantwortlich und umweltbewusst wirtschaften. Das ist kein ideologischer Luxus, das ist ordentliche Wirtschaftspolitik im Sinne des Mittelstandes.
(Beifall BSW, SPD)
Denn faire Löhne, faire Bedingungen und faire Wettbewerbsregeln schützen nicht nur Beschäftigte, sondern auch diejenigen Unternehmen, die ehrlich kalkulieren. Die AfD behauptet, dieses Gesetz sei wirtschaftsfeindlich und überflüssig. Doch wer so argumentiert, hat weder verstanden, wie Vergabe in der Praxis funktioniert, noch warum es dieses Gesetz überhaupt gibt. Als das Thüringer Vergabegesetz 2011 eingeführt wurde, war die Lage klar. Immer wieder gingen öffentliche Aufträge an Billigfirmen, die mit Sub-Sub-Unternehmen arbeiteten, mit 6-Euro-Stundenlöhnen, ohne Sozialversicherung, ohne Kontrolle. Die ehrlichen Betriebe hatten das Nachsehen, genau die Handwerker, Dienstleister und Mittelständler, die unser Land tragen. Das Vergabegesetz hat dem ein Ende gesetzt. Es verpflichtete zur Tariftreue und zum vergabespezifischen Mindestlohn. Es erlaubte die Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien und es sorgte für Transparenz und Nachvollziehbarkeit, damit Steuergeld verantwortungsvoll eingesetzt wird. Das ist kein bürokratischer Ballast, das ist Schutz vor Dumping, Korruption und Lohndumpingkonkurrenz. Schauen wir in die Begründung der AfD. Dort steht, das Gesetz belastet Unternehmen mit unnötigen Auflagen und benachteiligt kleine und mittlere Betriebe. Das Gegenteil ist richtig. Gerade die kleinen und mittleren Betriebe profitieren davon, dass der billigste Anbieter nicht automatisch den Zuschlag bekommt, sondern der wirtschaftlichste und sozial faire. Ein Thüringer Dachdecker, der seine Leute ordentlich bezahlt, soll eben nicht gegen ein Unternehmen verlieren, das Löhne drückt und Arbeitsrechte ignoriert. Die AfD spricht von Freiheit der Unternehmen, aber Freiheit bedeutet im Sozialstaat eben nicht, Menschen auszubeuten oder Tarifstandards zu unterlaufen. Freiheit braucht Regeln, sonst wird sie zur Willkür. Und wer wie Sie die Tariftreuepflicht abschaffen will, der sagt de facto, wer billiger bezahlt, soll wieder gewinnen dürfen. Das ist keine Wirtschaftsfreiheit, das ist Wettbewerb nach unten. Die AfD verspricht mit der Aufhebung des Gesetzes, Verfahren zu beschleunigen und Verwaltung zu entlasten. Auch das hält einer nüchternen Prüfung nicht stand, denn die meisten Vergabeverfahren in Thüringen unterliegen ohnehin dem Bundes- und EU-Recht. Daran ändert Ihr Entwurf gar nichts. Der tatsächliche Aufwand entsteht nicht durch das Thüringer Gesetz, sondern durch europäische Vorschriften, die weiter gelten würden. Ihr Bürokratieargument ist also Scheinrhetorik. Es klingt gut, löst aber kein einziges reales Problem. Selbst wenn es etwas mehr Aufwand gäbe, dann ist der Aufwand, den man betreibt, um Rechtssicherheit und Fairness zu gewährleisten, kein Ballast, sondern es ist Verwaltungskultur. Öffentliche Aufträge in Thüringen haben ein Volumen von mehreren Milliarden Euro im Jahr. Wer hier von Entlastung spricht, darf nicht vergessen, es geht um Steuergelder, um öffentliche Daseinsvorsorge und Arbeitsplätze. Wenn wir den vergabespezifischen Mindestlohn von derzeit 14,32 Euro abschaffen, dann senken wir nicht die Bürokratie, wir senken die Einkommen. Wir nehmen Druck von den Unternehmen, aber wir legen ihn auf die Beschäftigten. Was heißt das für die Kommunen? Ja, sie stehen unter finanziellem Druck. Aber die Lösung kann doch nicht sein, dass die öffentliche Hand selbst Lohndumping beauftragt. Wer billig einkauft, zahlt am Ende doppelt mit Qualitätseinbußen, Nachbesserung und sozialer Schieflage. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Gute Arbeit, faire Löhne und verantwortungsvolle Vergabe gehören zusammen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ein Vergabegesetz, das soziale und ökologische Standards sichert, ist kein Luxus, sondern Ausdruck moderner Wirtschaftspolitik. Es zeigt, dass Wirtschaft und Gemeinwohl keine Gegensätze sind. Wir wollen, dass öffentliche Aufträge Motor für faire Arbeit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung sind. Das Thüringer Vergabegesetz leistet genau das. Es unterstützt die ehrlichen Handwerksbetriebe im Saale-Holzland-Kreis genau wie die mittelständischen Bauunternehmen in Nordhausen oder Sonneberg. Es stellt sicher, dass öffentliche Gelder im Land bleiben – bei Unternehmen, die hier Steuern zahlen, hier ausbilden und hier Verantwortung übernehmen. Die AfD will das Thüringer Vergabegesetz abschaffen, weil es sie stört, wenn der Staat Verantwortung übernimmt. Wir aber sagen: Staatliche Verantwortung ist keine Ideologie, sie ist Pflicht. Ohne soziale und ökologische Leitplanken droht ein Vergabewettbewerb, der nur noch den billigsten Anbieter kennt. Und am Ende verliert die Gesellschaft – mit unsicheren Jobs, schlechter Qualität und wachsender Ungleichheit. Das Thüringer Vergabegesetz ist kein Problem, sondern Teil der Lösung. Es steht für Fairness, für Transparenz, für ordentliche Löhne und für Wirtschaft auf Augenhöhe. Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf entschieden ab. Nicht aus Prinzip, sondern aus Überzeugung. Weil wir wollen, dass Thüringen ein Land bleibt, in dem Arbeit etwas wert ist und Leistung sich lohnt – auch für die, die mit ihren Händen arbeiten. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
