Marcus Malsch
Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, ich hatte kurz das Gefühl, dass es vielleicht noch zum Streit über den Gartenzaun kommt.
(Heiterkeit CDU)
Kleingärten sind Orte einer naturnahen Freizeitgestaltung und Orte der Begegnung, wie auch Bestandteil der Grünflächen unserer Städte und Gemeinden. Sie bieten mit ihren vielfältigen Strukturen Lebensraum für artenreiche Tier- und Pflanzengesellschaften. Das Kleingartenwesen leistet einen aktiven Beitrag zum Natur-, Klima- und Umweltschutz, wie auch einer gesunden Ernährung. Es schafft und erhält eine lebenswerte Umwelt, von der auch künftige Generationen profitieren können. Kennzeichnend für die Entwicklung des Kleingartenwesens in den letzten Jahren sind Unterschiede bei den Nachfragen nach Parzellen in städtischen und ländlichen Regionen. Insbesondere in größeren Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar besteht ein verstärkter Bedarf etwa durch junge Familien. In etlichen ländlichen Regionen, die vor allem eine negative demografische Entwicklung aufweisen, sinkt die Nachfrage. Hier gilt es, im Zusammenwirken mit den Kommunen und den Flächeneigentümern alternative Nutzungsmöglichkeiten für nicht mehr benötigte Gärten zu finden. Die Lösungen sind hierfür je nach Standort verschieden und reichen von einer Umnutzung, zum Beispiel in Schulgarten, bis zum Rückbau. Die Bewirtschaftung der Kleingärten erfolgt zunehmend naturnah und nachhaltig und ist auf einen hohen Freizeit- und Erlebniswert ausgerichtet. Gemeinschaftsaktivitäten spielen eine wichtige Rolle. Werte Abgeordnete, ich denke, wir sind uns einig, dass das Kleingartenwesen einen echten gesellschaftlichen Mehrwert schafft.
(Beifall Die Linke)
Gleichzeitig müssen wir aber auch berücksichtigen, dass die Kleingartenvereine auf ehrenamtlichen Strukturen beruhen und ihre Strukturen als eingetragene Vereine nur begrenzt finanziell leistungsfähig sind. Sie bedürfen daher der Unterstützung des Freistaats Thüringen. In ihrem Antrag haben die Regierungsfraktionen mehrere Bereiche herausgestellt, in denen dieser Unterstützungsbedarf besonders dringlich ist. Es handelt sich zum einen um eine Überprüfung der gegenwärtigen Förderstrukturen und die verstärkte Nutzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie auch das Vorhalten von Kompensationsmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz bei der Umnutzung von Kleingartenanlagen. Darüber hinaus geht es um die Unterstützung der Kommunen bei der Ausweisung von Flächen für Kleingartenanlagen in ihren Flächenplanungen. Da es am Rande der Sitzung des zuständigen Fachausschusses am 5. September 2025 einige Verständnisfragen zum Tagungsturnus und zur Funktionsweise des Kleingartenbeirats der Landesregierung gab, möchte ich hierzu noch Folgendes ausführen: Beim Kleingartenbeirat auf Landesebene – es gibt solche Beiräte auch regional, etwa auch bei der Stadt Erfurt – handelt es sich um ein ressortübergreifendes Arbeitsgremium unter dem Vorsitz der Ministerin Colette Boos-John. Neben dem für das Kleingartenwesen zuständigen Ressort sind darin gemäß Geschäftsordnung das für das Bauwesen zuständige Ressort sowie das für den kommunalen Bereich zuständige Ressort vertreten. Hinzu kommen Vertreter der Fraktionen des Landtags, des Gemeinde- und Städtebundes und des Thüringer Landkreistages. Im Bedarfsfall können Gäste hinzugeladen werden. In der Vergangenheit wurde der Beirat bei Fragen im Bereich der Kommunalabgaben oder im Bereich des Baumschutzes einberufen. Wenn diese ressortübergreifenden Themen, die im Idealfall für die kommunale Seite interessant sind, nicht vorliegen, ist nach unseren Erfahrungen eine Einberufung nicht sinnvoll und es treten darüber hinaus ernsthafte Akzeptanzprobleme bei den Mitgliedern auf. Da ressortübergreifende Anliegen in jüngerer Vergangenheit nicht aufgetreten sind und auch aktuell nicht in Sicht sind, hat sich die folgende Arbeitsweise als praktisch erwiesen: Die Hausleitung des Wirtschaftsministeriums und jetzt mit Landwirtschaft und Ländlichen Raum führt mit dem Landesverband der Gartenfreunde ein Jahresgespräch. Auftretende Probleme werden identifiziert und einer Lösung zugeführt, gegebenenfalls bilateral mit einem anderen Ressort. Aktuell ist das für das Thema „Rückbau von Kleingartenparzellen im städtischen Bereich“ mit dem TMDI der Fall. Abschließend möchte ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung die Anliegen der Kleingärtner ernst nimmt und das Kleingartenwesen unterstützt. Anlässe für einen gegenseitigen Austausch ergeben sich dabei immer wieder. So wird zum Beispiel am Tag der offenen Tür unseres Lehr- und Versuchszentrums Gartenbau regelmäßig eine Veranstaltung zum Tag des Ehrenamts angedockt, bei dem das Engagement verdienter Gartenfreunde gewürdigt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
