Thomas Gottweiss
Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, wir beraten heute den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, BSW und SPD mit dem Titel „Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen“. Dieser Antrag ist ein konkreter Beitrag zur Stärkung unserer Bauwirtschaft, zum Ressourcenschutz und zu einer praxisgerechten Umsetzung von Bundesrecht in Thüringen. Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mantelverordnung des Bundes im August 2023 hat sich die rechtliche Grundlage für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen grundlegend verändert. Diese Verordnung umfasst mehrere Regelwerke, darunter die Ersatzbaustoffverordnung und die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, und soll für bundeseinheitliche Standards sorgen. Das ist grundsätzlich richtig. Aber in der Praxis zeigt sich, dass viele Bauunternehmen, Entsorger und auch kommunale Verwaltungen mit erheblichen Unsicherheiten und höheren Kosten zu kämpfen haben. Neue Prüfvorgaben, neue Zuordnungswerte, mehr Nachweispflichten, das alles hat den Alltag auf Baustellen und in Genehmigungsbehörden deutlich komplizierter gemacht. Wir sehen, das Ziel stimmt, aber der Weg dorthin ist zu steinig. Genau hier setzt unser Antrag an. Wir hatten das Thema ja bereits in der letzten Legislaturperiode diskutiert. Deutschland hat den grundsätzlichen Impuls, in Fragen von Bürokratie und Standards immer katholischer als der Papst sein zu wollen. Immer wird auf den Regelungsgehalt noch etwas draufgepackt. Europäisches Recht wird durch den Bund verschärft, Bundesrecht wird von den Ländern mit zusätzlichen Aspekten versehen und die ausführenden Behörden scheuen sich, Ermessensspielräume zu nutzen. Zu dieser allgemeinen Beschreibung gehört auch, wenn Spielräume der Länder über Länderöffnungsklauseln nicht genutzt werden. Im konkreten Fall der Bundes-Bodenschutzverordnung bedeutet eine Nichtnutzung der Länderöffnungsklausel einen unnötigen Wettbewerbsnachteil für Thüringer Unternehmen und höhere Kosten für die Bauherren. Wir wollen, dass in Thüringen das Bundesrecht praxisgerecht angewendet wird, ohne das ökologische Schutzniveau zu senken. Konkret fordern wir die Landesregierung auf, erstens die Übergangsregelung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung konsequent zu nutzen, um den Anpassungsprozess für Bauwirtschaft und Behörden zu erleichtern, zweitens die sogenannte Länderöffnungsklausel nach dem bayerischen Vorbild zu prüfen, wo bereits pragmatische Lösungen gefunden wurden, drittens gezielt Maßnahmen zu ergreifen, um die Recyclingquote von Bau- und Abbruchabfällen zu erhöhen. Dazu gehört, dass die öffentliche Hand bei der Vergabe von Bauleistungen mit gutem Beispiel vorangeht. Wenn der Freistaat Thüringen im Straßenbau oder Hochbau Ersatzbaustoffe nutzt, schafft dies Vertrauen und Nachfrage und stärkt den Markt für Recyclingbaustoffe. Viertens fordern wir, die praktischen Auswirkungen der Mantelverordnung in Thüringen systematisch zu ermitteln und daraus Verbesserungen für Verwaltung und Wirtschaft abzuleiten. Fünftens wollen wir, dass Thüringen sich im Bund-Länder-Austausch aktiv dafür einsetzt, dass die Vollzugshilfen und fachlichen Auslegungshinweise zur Ersatzbaustoffverordnung zügig aktualisiert und vereinheitlicht werden, denn nur mit klaren und einheitlichen Vorgaben gibt es Rechtssicherheit und Planbarkeit. Die Bauwirtschaft ist ein tragender Pfeiler der Thüringer Wirtschaft. Sie sorgt für Arbeitsplätze, sie gestaltet unsere Infrastruktur, sie ist entscheidend für Wohnungsbau, für die Transformation des Energiesystems und die Verkehrswende. Aber sie steht unter Druck durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und zunehmende Bürokratie. Da dürfen wir nicht noch zusätzliche Hürden aufbauen, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, wenn es um die Entsorgung und Wiederverwertung von Baustoffen geht. Wir brauchen praxistaugliche Lösungen, die den Ressourcenschutz fördern, aber die Unternehmen nicht lähmen. Gleichzeitig gilt, Recyclingbaustoffe sind keine Abfallprodukte zweiter Klasse. Sie sind ein wertvoller Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Klimaschutz. Wenn wir es schaffen, ihre Nutzung zu erleichtern und zu fördern, dann leisten wir echten Umweltschutz ohne zusätzliche Belastung, allein durch kluges Handeln. Unser Ziel ist ein Thüringer Weg, der die bundeseinheitlichen Standards wahrt, aber zugleich praxisnahe Auslegungshilfen bietet. Ein Thüringer Praxisleitfaden zur Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung kann hier ein wichtiges Instrument sein – kein Absenken der Umweltstandards, sondern ein Werkzeug für Klarheit und Umsetzbarkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag steht für Verlässlichkeit, Planungssicherheit und Pragmatismus, er steht für einen Ausgleich zwischen Ökologie und Ökonomie und er steht für ein Thüringen, das gestaltet statt verwaltet. Deshalb bitte ich Sie alle um Zustimmung zu unserem Antrag, damit unsere Bauwirtschaft auch künftig leistungsfähig bleibt, unsere Umwelt geschützt wird und unsere Regeln nicht zur Belastung, sondern zur Lösung werden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
