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Dirk Hoffmeister

BSW 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Heute beraten wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes und gestatten Sie mir als Lehrer einen kleinen Exkurs in die Thüringer Schulordnung zum Thema „Leistungsbewertung“. Dort ist der Leistungsanspruch an eine Note konkret festgeschrieben. Und so heißt es dort: „[D]ie Note [5] ‚mangelhaft‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können […]; die Note [6] ‚ungenügend‘ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, müsste ich als Lehrer Ihren Gesetzentwurf im Hinblick auf den Mehrwert für Thüringer Kinder und Eltern bewerten, würden Sie von mir eine 5- bekommen. Ich will Ihnen auch erklären, warum. Auf den ersten Blick mag der Vorschlag, Kindergärten in einer Entfernung von maximal 10 Kilometern – Herr Jankowski hat ja vorhin darauf hingewiesen – sinnvoll erscheinen. Doch was bedeutet diese Regelung in der Praxis? Entfernung, und das hatte ich auch beim letzten Mal schon gesagt, ist kein Qualitätsmerkmal und eine derartig starre Vorgabe sagt nichts darüber aus – ich verweise da auch auf Herrn Hey –, ob es vor Ort ausreichend qualifiziertes Personal gibt, ob die pädagogische Qualität gewährleistet ist oder ob die Kommune in der Lage ist, die Einrichtung langfristig zu finanzieren. Was passiert, wenn in ländlichen Regionen die Infrastruktur und das Personal fehlen? Diese Regelung könnte dazu führen, dass Familien in weniger dicht besiedelten Gebieten eher in Unsicherheit geraten – siehe Gehlberg –, da nicht klar ist, wie diese Vorgabe überhaupt praktikabel umzusetzen ist. Denn Entfernung allein ist kein Kriterium für die Qualität der Betreuung. Höhere Flächenanforderungen sind kontraproduktiv. In § 15 soll die Mindestfläche pro Kind verdoppelt werden. Sicherlich sind kindgerechte Räume und eine angemessene Raumgestaltung von großer Bedeutung. Doch eine Verdoppelung der Fläche ohne eine entsprechende Finanzierung – auch darauf hat Herr Hey hingewiesen – bringt keine Verbesserung, sondern führt zu einem massiven Problem für viele kleinere Einrichtungen. Insbesondere in ländlichen Regionen oder in Bestandsgebäuden wird es kaum möglich sein, kurzfristig zusätzliche Räume bereitzustellen. Die Konsequenz: nicht die Verbesserung der Qualität, sondern das Schließen von Einrichtungen, die ohnehin schon am Rand ihrer Kapazitäten arbeiten. Dies ist genau das Gegenteil dessen, was dieses Gesetz eigentlich bezwecken sollte. Drittens: Die Finanzierung ist unzureichend. In § 21 Abs. 7 möchte die AfD die Finanzierung der Kitas an die Zahl der bereitgestellten Plätze koppeln. Auf den ersten Blick könnte das wie eine Lösung erscheinen, jedoch verschärft es die Probleme nur weiter. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist es unrealistisch, eine dauerhafte Grundfinanzierung für nicht belegte Plätze bereitzustellen. Das führt schlussendlich dazu, dass Träger entscheiden müssen, ob eine Einrichtung finanziell tragbar ist oder nicht, und nicht das Wohl der Eltern und Kinder steht im Vordergrund. Was wir brauchen, ist die bedarfsgerechte Sicherung wohnortnaher qualitativ hochwertiger Kitas, einen Kita-Netzplan für Thüringen statt starrer Vorgaben. Was wir wirklich brauchen, ist kein starres Regelwerk, sondern ein flexibler und regional differenzierter Kita-Netzplan für Thüringen. Ein solcher Plan muss gewährleisten, dass jede Region, sei es Stadt oder Land, Zugang zu wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Einrichtungen hat. Hierbei sollten folgende Grundsätze berücksichtigt werden: Wohnortnähe: Der Weg zur Kita muss für Eltern zumutbar sein. Gerade im ländlichen Raum müssen wir auch über geeignete Transportmöglichkeiten nachdenken oder das Modell von Tagesmüttern und Tagesvätern stärker fördern. Qualitätsstandards: Es geht nicht darum, Quadratmeterzahlen zu messen, sondern die bestehenden hohen Qualitätsstandards aufrechtzuerhalten. Regionale Flexibilität: Ein kleiner Kindergarten in einem Dorf benötigt andere Lösungen als eine Einrichtung in einer Großstadt. Einheitliche Flächenvorgaben sind praxisfern und ungerecht. Verbindliche Kooperation: Land, Kommunen und Träger müssen eng zusammenarbeiten, um den tatsächlichen Bedarf zu erfassen und Standorte langfristig zu sichern. Fazit: Der Gesetzentwurf der AfD löst keine der realen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung – im Gegenteil. Er verschärft die Unsicherheit für die Träger, stellt die Kommunen vor nicht umsetzbare Anforderungen und bietet den Familien nur eine trügerische Sicherheit. Was wir brauchen, ist ein Kita-Netzplan, der Qualität, Verlässlichkeit und Gerechtigkeit für alle Regionen Thüringens gewährleistet, egal ob in Jena, Nordhausen oder in einem kleinen Dorf im Eichsfeld. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Anstatt Symbolpolitik zu betreiben, brauchen wir Lösungen, die den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern, Eltern und den Fachkräften gerecht werden. Und ja, wir lehnen den Gesetzentwurf auch in der zweiten Lesung ab, nicht weil er von der AfD kommt, sondern weil er handwerklich schlecht gemacht ist (Beifall BSW) und – da bin ich wieder bei der Leistungsbewertung vom Anfang meiner Rede – den Anforderungen an eine Problemlösung im Sinne unserer Thüringer Kinder und Eltern nicht gerecht wird. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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