Schenk
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht erst mal kurz zur Einordnung: Es ist schon deutlich geworden, dass wir hier über die Weiterentwicklung eines Gesetzes auf der Basis einer externen Evaluation sprechen. Ich glaube, es ist in der Diskussion ein grundlegender Unterschied deutlich geworden, sowohl bei der ersten Lesung als auch jetzt, warum wir das tun. Herr Luhn, Sie haben jetzt immer wieder gesagt, Inklusion und Gleichstellung, das würde hier als höherrangiges Ziel formuliert werden. Das ist eine Sache, die wir als Landesregierung nicht teilen können und – ich vermute – auch die Linksfraktion nicht teilen kann. Für uns geht es darum, dass Inklusion und Gleichstellung die Grundlage einer gleichberechtigten Gesellschaft sind. Deswegen kann das kein höherrangiges Ziel sein.
(Beifall BSW, Die Linke)
Es ist das Ziel, das wir als Menschen insgesamt teilen, weil es bei Gleichstellung und Inklusion darum geht, dass man eben nicht einen Menschen betrachtet als „Was fehlt dem?“, sondern dass wir als Gesellschaft, je nachdem, wie sich das Leben so entwickelt, zusammenhalten müssen. Deswegen geht es mir hier auch nicht darum, klarzustellen, dass wir auf jeden Fall beim Gesetzentwurf – die Idee, zu sagen, wir haben auf Basis dieser Evaluation Änderungsbedarf, die teilen wir. Das habe ich in meiner ersten Rede ja auch bereits gesagt. Ich möchte es auch an dieser Stelle noch mal betonen. Ich erkenne ausdrücklich an, dass der vorliegende Gesetzentwurf in zentralen Punkten konstruktive Vorschläge enthält. Da sind zum Beispiel die stärkere Rückbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch eine klare Verpflichtung zur Leichten Sprache, worum sich hier diverse Abgeordnete bemüht haben, zu nennen. Es geht aber auch um die Stärkung der kommunalen Behindertenbeauftragten und auch um den Abbau von überholten Formulierungen. Denn auch das ist natürlich Inklusion, dass zum Beispiel das zuständige Referat in meinem Haus nicht mehr „Behindertenpolitik“ heißt, sondern in „Referat Inklusion und Teilhabe“ umbenannt wurde. Das sind kleine Mikrobausteinchen, die aber dazu gehören, dem großen Ziel näherzukommen. Jetzt ist natürlich die Frage, warum liegt es dann nicht auf der Straße, genau an diesen Gesetzentwurf einfach einen Haken zu machen? Das liegt daran, und das hat Abgeordnete Heber gerade gut illustriert, dass es eben doch noch mal eine Differenz zwischen dem Evaluationsbericht und den dann zu ergreifenden Maßnahmen gibt. Denn der vorliegende Gesetzentwurf geht an verschiedenen Stellen über den Evaluationsbericht hinaus. Es ist auch immer eine Frage, wie man dann die Dinge, die man aus so einer Evaluation zieht, gewichtet. Ich habe da das letzte Mal sehr ausführlich genannt, welche Beispiele das sind. Ich möchte jetzt hier noch mal ganz kurz einige Punkte antippen. Abgeordneter Quasebarth hat diese Normenprüfverfahren schon angesprochen. Man müsste sich einfach mal Gedanken darüber machen, und das war auch das letzte Mal mein Petitum, wie man mit bestehenden Instrumenten, zum Beispiel im Normenkontrollrat, dieses Ziel vielleicht erreicht, ohne wieder ein separates Instrument zu schaffen. Wir haben ja zum Beispiel mit dem Jugend-Check auch schon einige Erfahrungen gesammelt. Es ist nicht sinnvoll, eine weitere bürokratische Hürde irgendwo einzuziehen, wenn man mit der das gemeinsame Ziel vielleicht gar nicht erreicht. Ich habe wahrgenommen, dass es hier durchaus ein gemeinsames Ziel gibt, nämlich Inklusion und Gleichstellung als für uns wichtige Grundlage unseres gemeinsamen Zusammenlebens zu entwickeln, fortzuentwickeln, und dafür die Evaluation natürlich als ganz zentrale Grundlage zu verstehen. Es ist deswegen wichtig, dass wir uns auch immer fragen, wo denn eigentlich Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, Mitmachen gelebt wird. Da ist die Antwort natürlich ganz klar: Vor Ort bei uns in den Kommunen. Deswegen ist die Akzeptanz der kommunalen Familie, das Mittunkönnen bei diesen Maßnahmen ganz zentral. Deswegen sehen wir es als Landesregierung zum Beispiel auch kritisch, dass ein verbindlicher Gütekriterienkatalog per Verordnung für kommunale Maßnahmenpläne verankert werden soll. Wir haben hier eher einen Fokus darauf, das lokal passgenau zu machen und eben die Prozesse eher kommunal steuern zu lassen. Es gibt auch noch einen dritten Punkt, den ich mal kurz aufgreifen will. Da geht es um die vollständige Finanzierung der kommunalen Behindertenbeauftragten. Aus meiner Sicht läuft das dem Konnexitätsprinzip zuwider, stattdessen muss es hier eine gemeinsame Verantwortung von Land und Kommune geben.
(Beifall BSW)
Und so könnte man sich durch verschiedene Punkte durchhangeln, die im Evaluationsbericht enthalten sind. Mir ist es aber wichtig, und das hat Frau Abgeordnete Heber, finde ich, gut illustriert, noch mal deutlich zu machen – wir haben in der ersten Lesung genau das getan, ich habe es sehr ausführlich dargestellt –, welche Punkte wir teilen, welche Punkte wir nicht teilen und bei welchen Punkten man gegebenenfalls weiter qualifizieren muss. Wenn jetzt die Frage aufkommt, wann wir das eben tun wollen, so will ich noch mal deutlich machen, dass es hier eben nicht um ein Bekenntnis geht, sondern um eine konkrete Arbeitsplanung. Wir haben angekündigt, dass wir im Jahr 2026 einen Gesetzentwurf vorlegen werden. Natürlich ist es immer so, dass Kabinettsbefassungen länger dauern und es ist das gute Recht, parlamentarisch Druck zu machen und das Anliegen in den Fokus zu rücken. Ich finde es jedoch wichtig, hier noch mal in den Raum zu stellen, dass es hier eine parlamentsumspannende – bis auf wenige Ausnahmen – Gruppe gibt, die sagt: Ja, wir wollen dieses Gesetz qualifizieren. Ja, wir wollen diese Evaluation ernst nehmen. Ja, wir wollen nicht einfach alles abhaken, weil es finanziell schwierig ist. Aber ja, es bedeutet auch, dass man sich Gedanken macht, wie man so einen Gesetzentwurf mit allen Akteuren, mit den Beteiligten der kommunalen Familie so qualifiziert, dass er auch eine Chance hat, nicht zum Papiertiger zu verkommen, sondern wirklich breit mitgetragen zu werden. Deswegen möchte ich hier noch mal den gemeinsamen Fokus nach vorn stellen, nämlich das ausdrückliche Ziel, Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu leben und weiter zu stärken, die Evaluation mit ihren Ergebnissen in den Gesetzentwurf für 2026 einfließen zu lassen. Wer sagt, das dauert alles ein bisschen lange – das stimmt. Wichtig ist aber auch, dass es ja noch andere Bereiche gibt, in denen wir Inklusion gegenwärtig leben. Da kann ich an Sie als Haushaltsgesetzgeber appellieren, das auch in den Haushaltsberatungen dann entsprechend nicht zu vergessen. Denn das häufigste Argument, das gegen inklusive Maßnahmen angeführt wird, ist, das kostet zu viel Geld. Sie können dann alle bei Ihren persönlichen Abstimmungen zeigen, wo Sie die entsprechenden Prioritäten setzen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
