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Thomas Gottweiss

CDU 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, täglich grüßt das Murmeltier und in Thüringen heißt dieses Murmeltier offenbar AfD und Klimagesetz. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ein altbekannter Gesetzentwurf, ein altbekannter Titel, eine altbekannte Begründung und dieselbe alte Leier. Wir haben diesen Gesetzentwurf bereits in der ersten Lesung am 11. September hier im Plenum diskutiert. Und wer sich erinnert, weiß, schon in der letzten Legislaturperiode hatte die AfD denselben Antrag eingebracht, damals wie heute ohne Substanz, ohne Neuigkeitswert und vor allem ohne fachliche Grundlage. Ich hatte bereits im letzten Plenum auf die falschen Zahlen und sachlichen Fehler in Ihrem Antrag hingewiesen und man staune, Sie haben ihn noch nicht mal korrigiert. Im Antrag steht immer noch das Windenergieflächenbedarfsgesetz verlange von Thüringen 1,4 Prozent bis 2027 und 2,0 Prozent bis 2032. Das ist schlicht falsch. Die richtigen Werte sind: 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032. Und nein, Thüringen will diese Ziele nicht freiwillig übererfüllen, sondern ist durch Bundesrecht dazu verpflichtet. Wir haben als Freistaat im Bundesrat eine Initiative eingebracht, um genau das zu ändern – weg von starren Flächenzielen, hin zu Energiemengenzielen. Das wäre sinnvoll, technologieoffen und wirtschaftsnah. Aber Ihre Fraktion hat natürlich keinen eigenen Vorschlag, wie man das rechtlich oder technisch umsetzen könnte. Sie bleiben beim simplen Alles-Abschaffen. Das ist bequem, aber nicht konstruktiv. Natürlich ist das Thüringer Klimagesetz nicht perfekt. Es stammt aus dem Jahr 2018 und seitdem hat sich auf Bundesebene viel verändert. Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde mehrfach novelliert. Es gibt das EEG, das Windenergieflächenbedarfsgesetz und eine Vielzahl neuer Regelungen. Das Osterpaket von Robert Habeck ist da im Prinzip das grundlegende Problem, was wir haben. Das heißt aber nicht, dass wir auf Landesebene gar nichts regeln sollten – im Gegenteil. Einige Regelungen des Thüringer Gesetzes haben geholfen, dass wir im Land besser vorbereitet sind, insbesondere bei der Wärmewende. Viele Kommunen konnten durch die frühzeitige Planungspflicht im Klimagesetz bereits Konzepte entwickeln, die jetzt als Grundlage für die kommunale Wärmeplanung nach Bundesrecht dienen. Wenn wir das Gesetz einfach streichen, wie Sie es vorschlagen, begeben wir uns in einen Blindflug und eine Entwicklung, die ausschließlich vom Bund geprägt wird. Wir wollen aber nicht weggucken, sondern die Lage in Thüringen klar analysieren und Steuerungsinstrumente nutzen. Was wir brauchen, ist keine ideologische Debatte, sondern Standortpolitik. Wir müssen wissen, wie hoch der tatsächliche Energiebedarf unserer Industrie und Gewerbe ist. Wir müssen wissen, welche Netze, Speicher und Puffer wir dafür brauchen, und wir müssen wissen, wie diese Infrastruktur effizient und bezahlbar gestaltet werden kann. Wenn wir diese Hausaufgaben machen, schaffen wir Wettbewerbsvorteile für Thüringen. Wenn wir stattdessen Gesetze einfach streichen, überlassen wir die Gestaltung anderen und zahlen am Ende höhere Energiepreise für eine Infrastruktur, die an unseren Bedarfen vorbeigeht. Meine Damen und Herren, gerade die neue Bundesregierung zeigt, wie es möglich ist, neue Schwerpunkte in der Energie- und Klimapolitik zu setzen. Auch in diesem Zusammenhang sollten wir in Thüringen unser Klimagesetz aktualisieren und neu ausrichten. Die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat den Monitoringbericht zur Energiewende unter dem Titel „Energiewende. Effizient. Machen.“ vorgelegt, begleitet von einem Zehn-Punkte-Plan für wirtschafts- und wettbewerbsfreundliche Schlüsselmaßnahmen. Diese zehn Punkte möchte ich hier kurz aufzählen, da sie auch uns Orientierung bieten können: erstens ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus; zweitens erneuerbare Energien marktund systemdienlich fördern; drittens Netze erneuerbarer Energien und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen; viertens technologieoffen Kapazitätsmarkt schnell implementieren; fünftens Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen; sechstens einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen; siebtens Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken; achtens Forschung zukunftsgerecht vorantreiben, Innovationen fördern; neuntens Wasserstoffhochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen und zehntens Carbon Capture and Use und Carbon Capture and Storage, also CCS und CCU, als Klimaschutztechnologie etablieren. Sie sehen also, eine ehrliche, innovative Neuausrichtung der Energiewende ist möglich, wenn Leitplanken gesetzt, wirtschaftliche Realitäten akzeptiert und die Ressourcen des Landes mit Augenmaß und Weitsicht gelenkt werden. Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, das Thüringer Klimagesetz muss überarbeitet werden. Aber es einfach aufzuheben, wäre kurzsichtig und schädlich für Land, Wirtschaft und Bürger. Wir stehen für eine Klimapolitik mit Maß und Mitte, für Innovation statt Ideologie, für Pragmatismus statt Populismus, für Verantwortung statt Verweigerung. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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