Nadine Hoffmann
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mein Kollege Jens Dietrich ist bereits auf die Unsinnigkeit des Thüringer Klimagesetzes eingegangen. In meiner Rede zur ersten Beratung in dieser Legislatur, unserer Forderung der Aufhebung des Klimagesetzes, hatte ich bereits darauf verwiesen, dass auf den Klimawandel klug reagiert werden muss. Durch Wiederbewaldung, Artenschutz, Renaturierung, ja, auch durch Ressourcenschonung. Dem brauche ich daher nichts hinzuzufügen. Das 2018 von Rot-Rot-Grün verabschiedete Thüringer Klimagesetz ist keine kluge Reaktion, denn es forciert Flächenverbrauch, Flächenversiegelung und Bestandsgefährdung von Arten durch den Ausbau der Windindustrie und PV,
(Beifall AfD)
was zulasten der Umwelt geht, da dieser Ausbau kein Umweltschutz ist, allenfalls ein als Klimaschutz verkappter Angriff auf die Natur aus reinen Profitinteressen.
(Beifall AfD)
Daher gehört das Klimagesetz auch aus umweltpolitischer Sicht abgeschafft. Der Aufhebung des Gesetzes steht dabei nicht nur die SPD im Wege, auch nicht das BSW, wie auch, wenn Mitglieder der BSW-Fraktion dereinst als Linke und Grüne der Einführung des Gesetzes zugestimmt haben, sondern auch die CDU hat ihre Liebe für ein Gesetz entdeckt, das sie 2018 noch strikt ablehnte,
(Beifall AfD)
unter anderem wegen der Bürokratiezunahme. Für die Zuschauer und auch für Herrn Minister – es freut mich, dass Sie diesmal da sind –, der in der Debatte heute dabei ist, will ich daher noch einmal die damalige Position der CDU aufzeigen. Ich zitiere die Höhepunkte dieser Rede von Herrn Gruhner. „Deswegen will ich auch gleich zu Beginn eines klar sagen: Wir sind der festen Überzeugung, dass es dieses Gesetz überhaupt nicht braucht.“
(Beifall AfD)
Und weiter: „Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, auch keinen substanziellen Effekt für das Klima haben wird.“
(Beifall AfD)
Und zum Dritten, noch mal Herr Stefan Gruhner: „Deswegen kann ich nur sagen, wir werden dieses Gesetz ablehnen. Es verschlechtert das Klima für den Klimaschutz in diesem Land, es ist ein schlechtes Gesetz, es bedeutet Verbote, Gebote und Zwang.“
(Beifall AfD)
Das mit der festen Überzeugung der CDU ist ja so eine Sache an sich. Man hat es in der Debatte um Windenergieanlagen im Wald/Staatswald gesehen. Da gibt es Richtungswechsel, die leider nicht auf dem Wählerzettel stehen, bei der Wahlurne, die die Wähler aber sicher interessieren dürften. Ihre ganz spezielle Wandlungsfähigkeit zeigt uns die CDU auch wieder hier. Dass bei der Einführung des Gesetzes etliche Beteiligte das Klimagesetz ablehnten, spielt ja leider heute keine Rolle mehr. Dennoch will ich diese aufzählen: Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen, Wohnungswirtschaft Thüringen, Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer, Bauernverband, Ingenieurkammer, Architektenkammer, Verband kommunaler Unternehmer, Verband der Wirtschaft Thüringens, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag.
(Beifall AfD)
Wenn Sie von der CDU schon nicht zustimmen wollen, weil diese Forderung nach Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes von der AfD kommt – eine Forderung, die wir in der letzten Legislatur schon aufgestellt haben –, dann stimmen Sie zumindest aus Respekt vor den eben Genannten zu, vor wichtigen Akteuren des Freistaats oder aus Respekt vor der jüngsten Forderung der IHK, die da sagt: Im Landtag möge es doch bitte um Sachpolitik gehen.
(Beifall AfD)
Oder Sie mäandern weiter im Brombeerbusch. Letztlich bleibt zu sagen: Bei der CDU ist ein politischer Wille zum Richtungswechsel, zum Politikwechsel einfach nicht gegeben. Es gibt heiße Ankündigungen, aber davon bleibt nur heiße Luft.
(Beifall AfD)
