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Maik Kowalleck

CDU 30.10.2025 Sitzungen 8/28

b) Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform (ThürGAnGrStR)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße an dieser Stelle auch ganz herzlich die Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds und der gesamten kommunalen Familie! Wie Sie wissen, beschäftigt uns die Reform der Grundsteuer schon seit geraumer Zeit und darauf zielen die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe ab. Die Gesetzentwürfe wurden durch Beschluss des Landtags in seiner 21. Sitzung vom 20. Juni 2025 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat die Gesetzentwürfe in seiner Sitzung am 20. Juni dieses Jahres und in der Sitzung am 4. September dieses Jahres sowie in der Sitzung am 23. Oktober dieses Jahres beraten. Zu den Gesetzentwürfen wurde ein schriftliches und ein mündliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Wir hatten dazu im schriftlichen Anhörungsverfahren auch einen Fragenkatalog versandt, der beantwortet wurde, und die kommunalen Spitzenverbände standen uns zur mündlichen Anhörung auf Schloss Heidecksburg zur auswärtigen Sitzung zur Verfügung. Der Wissenschaftliche Dienst wurde mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität innerhalb eines Hauptveranlagungszeitraums vorgenommener Steuermesszahlerhöhungen beauftragt. Die gutachtliche Stellungnahme wurde unter der Gutachtennummer WD 3/25 erstattet, vergleiche hierzu Drucksache 8/2152. Die Gesetzentwürfe waren Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung des Landtags. Wir hatten ebenfalls zwei Änderungsanträge in unserer Sitzung zu beraten. Der eine kam von der Fraktion Die Linke, der weitere von den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Die Gesetzentwürfe wie auch die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Gemäß unserer Geschäftsordnung gehe ich an dieser Stelle noch mal auf die grundsätzlichen Äußerungen der Anzuhörenden ein. Das war zunächst der Gemeinde- und Städtebund. Ich hatte bereits gesagt, dass uns dieser schon in der mündlichen Anhörung zur Verfügung stand. Er hat uns ebenso eine entsprechende schriftliche Stellungnahme zugearbeitet und darauf möchte ich zunächst eingehen. Hier heißt es: „Die Einführung differenzierter Hebesätze wird wegen der damit verbundenen spezifischen Rechtsunsicherheit und der steigenden Bürokratie entschieden abgelehnt. Dies gilt im besonderen Maße für die Verpflichtung zur getrennten Ausweisung von Hebesätzen für Wohnbzw. Nichtwohngrundstücke. Aus diesen Erwägungen fordern die Gemeinden und Städte die §§ 2 und 3 im Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sowie der § 3 im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD zu streichen. Die Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke wird begrüßt. Die Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke im Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD kann inhaltlich nicht nachvollzogen werden und führt in Beispielsrechnungen zu weiteren Erhöhungen der Hebesätze gegenüber den im Jahr 2025 beschlossenen. Auch verwaltungspraktisch wird eine erneute Verarbeitung von 640.000 Datensätze der Landesfinanzverwaltung wegen der Änderung von zwei Steuermesszahlen als eine unnötige, aber massive Belastung der Verwaltungen und als zu teuer angesehen, wenn ein entsprechendes Ergebnis durch eine Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke bei einer Größenordnung von rund 180.000 Bescheiden erreicht werden kann.“ So weit der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme. Des Weiteren hatten wir die Deutsche Steuer-Gewerkschaft angeschrieben. Diese sieht grundsätzlich die Notwendigkeit für gesetzliche Anpassungen bei der Grundsteuer, kritisiert allerdings die beiden Gesetzentwürfe. So heißt es: „Nach den bereits jetzt offensichtlichen Problemen des Bundesmodells ist davon auszugehen, dass für die kommende Hauptfeststellung/Hauptveranlagung 2029 Änderungen erforderlich werden.“ Es wird weiterhin auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zum 01.01.2029 eingegangen, der nach Erachten der Deutschen Steuer-Gewerkschaft der geeignete Zeitpunkt für eine mögliche Änderung wäre, und es solle zunächst das Ergebnis der Evaluierung abgewartet werden. Des Weiteren hatten wir die Steuerberaterkammer Thüringen angeschrieben. Hier heißt es: „Die gerechtere und transparentere Verteilung der Steuerlast ist ein positiver Schritt. Jedoch könnte eine Erhöhung zu erheblichen Mehrbelastungen für bestimmte Eigentümer führen, insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen, die bereits unter den bestehenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen leiden. Negative Effekte auf Beschäftigung und wirtschaftliches Wachstum würden folgen.“ Weiterhin hatten wir den Bund der Steuerzahler angefragt: „Der Bund der Steuerzahler lehnt das aktuelle Bundesmodell der Grundsteuerreform entschieden ab, da er es für zu kompliziert, intransparent und ungerecht hält, und sieht es sogar als verfassungswidrig an. […] Trotz dieser Kritik wird die Grundsteuer als wichtige und stabile Einnahmequelle für die Kommunen anerkannt. Eine vollständige Abschaffung wird daher nicht gefordert, da dies die kommunale Finanzstabilität gefährden würde.“ So weit zunächst Auszüge aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden. An dieser Stelle wünsche ich eine gute Beratung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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