Vivien Rottstedt
Thüringer Briefwahlreformgesetz
– Nein. – dazu geäußert hatte, dass die Glaubhaftmachung aufgehoben wurde. Es bedeutet nicht, wenn wir wieder zu alten Regelungen zurückkehren, dass jeder, der per Brief wählt, etwas falsch macht, irgendwie missbräuchlich damit umgeht oder dass mit der Briefwahl im Grundsatz ein Problem besteht. Es bedeutet auch nicht, dass wir der Demokratie in irgendeiner Art und Weise misstrauen würden, wie die Linke das hier versucht hat, irgendwie zu sagen. Ich weiß ganz genau, dass die Auszählungen gut verlaufen. Ich bin selber regelmäßig Wahlhelfer mit vielen meiner Kollegen. Wir passen ganz genau auf. Das ist sauber. Es ist schwierig, dort in der Auszählung irgendetwas falsch zu machen. Das Problem ist, was zu Hause am Küchentisch passiert oder im Pflegeheim. Da haben wir unsere Probleme und da wollen wir entgegenwirken.
(Beifall AfD)
Wenn hier der Einwand kommt, es gebe Wahlprüfungsausschüsse, die das dann am Ende prüfen würden: Ja, aber die prüfen nicht, ob am Ende irgendwie daheim jemand da gewesen ist und gesagt hat: Nein, du kreuzt hier an. Also das ist Quatsch. Die Rückkehr zur Glaubhaftmachung ist kein Ausschluss von Wählern. Es soll einfach nur zeigen, dass es wichtig ist, dass der Gang zur Urne der richtige Weg ist, der Weg ist, den man anstreben sollte. Wenn man das nicht schafft, weil man gebrechlich ist, im Krankenhaus liegt – was weiß ich –, dann kann man es ja glaubhaft machen, da kann man per Brief wählen. Das ist ja nicht per se ausgeschlossen. Die genannten Beispiele, die ich anfangs eingeführt habe, sind ein Weckruf und sie zeigen ganz eindeutig, was geschieht, wenn Öffentlichkeit und Kontrolle aus dem Wahlverfahren verschwinden. Genau aus diesen Erfahrungen erwächst der politische Handlungsbedarf, an dem unser Gesetzentwurf ansetzt.
(Beifall AfD)
Wer zu Hause wählt, wählt nicht im Schutzraum der Öffentlichkeit, sondern im privaten Umfeld, in dem oftmals auch die Unabhängigkeit fehlt. Das Wahlgeheimnis soll sicherstellen, dass niemand die Stimmabgabe eines anderen beobachten oder beeinflussen kann. Doch was nützt einem das Wahlgeheimnis, wenn der Stimmzettel am Küchentisch ausgefüllt wird, während andere zusehen oder jemand dahintersteht und mit Nachdruck nachhilft? Die Wahlfreiheit soll schützen, dass niemand unter Druck gerät. In Pflegeheimen, in Wohngemeinschaften oder Familien ist der Druck jedoch nicht ausgeschlossen, sondern vielfach Realität. Deswegen ziehen wir die logische Konsequenz.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ich musste so viel Druck ausüben, dass meine Familie nicht die AfD wählen darf!) Mit dem Thüringer Briefwahlreformgesetz führen wir die Briefwahl letztendlich zu dem zurück, was sie verfassungsrechtlich sein soll – eine Ausnahme und kein Ersatz für den Weg ins Wahllokal.
(Beifall AfD)
Künftig soll ein Wahlschein nur derjenige erhalten, der einen wichtigen Grund hat und diesen auch glaubhaft machen kann. Niemand wird von der Wahl ausgeschlossen, aber Bequemlichkeit ist definitiv kein wichtiger Grund.
(Beifall AfD)
Wir kehren zurück zu klaren Regeln, die Missbrauch erschweren und Vertrauen schaffen. Das Bundesverfassungsgericht und das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags haben es unmissverständlich formuliert: Die Briefwahl darf nicht zur Regel werden, weil sie Wahlfreiheit, Wahlgeheimnis und das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl schwächt. Demokratie lebt nicht von ständiger Vereinfachung. Manchmal ist Bürokratie leider auch nötig und ich glaube, es ist durchaus für jeden möglich, kurz darzulegen, warum er am Wahltag nicht da sein kann.
