Dorothea Marx
Thüringer Briefwahlreformgesetz
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Witz an der ganzen Sache ist, dass alles das, was Sie jetzt hier bemängelt haben, von Ihrem Gesetzentwurf gar nicht aufgehoben wird.
(Beifall BSW, SPD)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Genau!)
Denn Sie wollen ja einfach nur zu der Rechtslage zurückkehren, wie sie vor dem Jahr 2008 bestanden hat, nämlich der berühmten Glaubhaftmachung. Glaubhaftmachung hat damals bedeutet, wenn ich mich recht erinnere – da gab es Kästchen, die musste man ankreuzen –: Urlaub, Krankheit, Gebrechlichkeit, Abwesenheit aus wichtigem Grund. Warum ist das 2008 aus dem Gesetz gestrichen worden? Das kann ich Ihnen aus der amtlichen Begründung damals vorlesen: „Mangels der Möglichkeit einer Nachprüfung handelt es sich bei der Angabe und Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen um ein bürokratisches Erfordernis ohne tatsächlichen Nutzen. Bei der Bundestagswahl 2005 gaben fast 9 Millionen Wähler ihre Stimme per Briefwahl ab, was einem Anteil von rund 18,7 Prozent entspricht“ – damals. „Eine Nachprüfung der vom Wahlberechtigten angegebenen Hinderungsgründe durch die Wahlorganisation ist bei einer solchen Größenordnung nicht durchführbar. Da es sich bei einer Bundestagswahl mit über 61 Millionen Wahlberechtigten um ein ‚Massengeschäft‘ handelt, das in einem kurzen Zeitraum zu einem feststehenden Zeitpunkt abgeschlossen sein muss, ist es mit einem vertretbaren Aufwand nicht leistbar, die Anträge der Briefwähler im Einzelnen oder auch nur stichprobenweise zu prüfen.“ Das heißt, was Sie hier wollen, nämlich diese alte Regel wieder einzuführen, bedeutet nur, ein Bürokratiemonster ohne Wert zu schaffen; das haben wir die ganzen letzten Stunden von Ihnen schon tausendmal gehört.
(Beifall BSW, SPD)
Und es ist ja nicht so, dass man sich die Stimme einfach leichtfertig von irgendjemand anderem ausfüllen lassen kann, sondern Sie müssen ja dann noch eine eidesstattliche Versicherung unterschreiben, dass Sie Ihre Stimme allein und unbeobachtet von Dritten ausgefüllt haben. Das Problem, das es immer gab – Leute im Pflegeheim, Leute, die alt und gebrechlich sind, dass da vielleicht zu viel über die Schulter geguckt oder vielleicht auch mal der Stift gehalten wird –, das lösen Sie mit der Wiedereinführung der alten Regel erst recht nicht, weil Sie Gebrechlichkeit und Alter immer ganz leicht nachweisen können.
(Beifall SPD)
Oder wollen Sie dann die Leute in die Pflegeheime schicken und sagen, ist jetzt noch einer hier im Zimmer 8, der vielleicht doch noch zum Wahllokal sprinten kann. Das ist ja wohl nicht Ihr Ernst. Das heißt, es ändert sich überhaupt nichts. Es ändert sich schlicht und einfach nichts. Klar, das ist eine wichtige Sache mit der Vertraulichkeit und der geheimen Stimmabgabe. Aber die Kollegen und Kolleginnen, die vor mir gesprochen haben, haben schon darauf hingewiesen, dass das Kriterium der Allgemeinheit der Wahl, das heißt, dass möglichst viele Leute an der Wahl teilnehmen können müssen, eben auch verfassungsrechtlich geschützt ist. Wir leben nun mal in einer mobilen Gesellschaft und früher war es halt einfacher. Da hat man die Wahltermine immer so gelegt, dass keine Schulferien sind und da waren auch alle da und haben auch Zeit gehabt, ins Wahllokal zu gehen. Heute hat man ja viele Sachen vor. Vielleicht arbeitet man ja auch künftig im 24/7-Laden am Sonntag, das wollten Sie ja auch heute schon. Und dann gibt es eben tausendfache Gründe, warum Leute den Wahlakt woanders machen wollen, als zu Hause. Wie gesagt, sie füllen eine eidesstattliche Versicherung aus. Und dann zu sagen, die haben alle gelogen, das stimmt so nicht, das ist auch einfach eine Unterstellung, die darf man Bürgerinnen und Bürgern gegenüber nicht machen. Was vielleicht dahinten an Misstrauen immer mal gesät wurde, dass man gesagt hat, bei den Briefwahlen haben bestimmte Parteien besser und andere wieder schlechter abgeschnitten, das ist furchtbar. Es ist aber auch so, dass Ihre Partei speziell wegen dieser Fake News „das wird alles gefälscht und ist alles übelst beeinflusst“ immer gesagt hat, bitte geht persönlich wählen, sonst werden eure Stimmen sowieso irgendwo in den Mülleimer geworfen. Wenn Ihre Wählenden dazu aufgefordert werden, persönlich zu wählen und eben nicht per Briefwahl, dann erklärt sich auch die Differenz hinterher. Das heißt, Sie sorgen sozusagen dafür, dass sich Ihre Prophezeiung selbst erfüllt, indem Sie Ihre Wählenden speziell an die Urne bitten. Aber, wie gesagt, was Sie jetzt hier wollen, das ändert nichts an den angeblichen Verdächtigungen. Und zuletzt noch: Es gibt natürlich auch Untersuchungen, wo sich sozusagen Fälschungen aufgetan haben. Über das Beispiel mit dem Bürgermeister, das Sie erwähnt haben, habe ich damals auch geschmunzelt. Das war natürlich auch ziemlich blöd gemacht, denn es ist ja auch herausgekommen. Es gibt bisher nicht einen einzigen Fall, dass durch Briefwahlbetrug in Thüringen
(Unruhe AfD)
irgendwelche messbaren Ergebnisse verfälscht worden wären. Wenn ich Ihnen noch mal sagen darf, dass bei der letzten Landtagswahl rund 350.000 Wählerinnen und Wähler hier in Thüringen durch Briefwahl gewählt haben, dann frage ich Sie: Was verlangen Sie denn bitte von den Wahlbehörden, was verlangen Sie denn von den Gemeindebehörden? Wie sollen die denn bei 350.000 Leuten einzeln nachprüfen? Also: Vertrauen in die Bürger, die wählen wollen und Gründe angeben, schlicht und einfach angeben, so war es nämlich auch vor 2008, warum sie nicht wählen können. Nachprüfbar ist das real nicht. Was wollen Sie denn da machen? Wie wollen Sie das glaubhaft machen, wenn Sie sagen, mein Freund hat einen runden Geburtstag? Wird dann da irgendwo angerufen, wo Sie hinfahren wollen? Das ist doch einfach nur absurd. Wie gesagt, wenn Sie Ihre ganzen Bedenken vielleicht in einen Gesetzentwurf gepackt hätten, der dem Rechnung tragen würde, zum Beispiel durch mobile Wahlbüros in Pflegeheimen, dann hätte man ja vielleicht sogar darüber nachdenken können, aber so ist es doch einfach wieder nur ein Bürokratiemonster.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie kön-
nen es ja auch in den Ausschuss überweisen.)
