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Uwe Krell

AfD 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Thüringer Bauwirtschaft und Bauherren entlasten – Ersatzbaustoffverordnung und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung praktikabel umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne, am Livestream – die draußen können uns nicht hören –, werte Kollegen, wir haben gestern schon über Maßnahmen gesprochen, die die Thüringer Bauwirtschaft und die Bauherren entlasten sollen. Der heutige Antrag knüpft oder schließt meiner Meinung nach an diese Maßnahmen an. Seit 1. August 2023 bzw. seit 31. Dezember 2023 gilt in Thüringen wie in allen anderen Ländern die sogenannte Mantelverordnung des Bundes, also die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Da kann man beim Verlesen schon ins Stolpern geraten. (Beifall AfD) Kurz gesagt, es geht um Bauabfälle, um mineralische Bauabfälle, den größten Stoffstrom des deutschlandweiten Abfallaufkommens. Wir kennen dies als Bauschutt, Straßenaufbruch, Bodensteine, Bauabfälle auf Gipsbasis und Baustellenabfälle. Und es geht um den Bausektor, dem dabei eine herausgehobene Verantwortung zukommt. Denn die stringenten Grenzwerte für Schadstoffe in Recyclingbaustoffen führen zu höheren Anforderungen an die Unternehmen und erhöhen die Kosten für die Aufbereitung und den Einbau dieser Materialien. Die Verordnung schafft Unsicherheiten bei der Verwendung von Ersatzbaustoffen und führt zu Konflikten bei der Angebotslegung und der Entsorgung von Bauabfällen. Nehmen wir eine einfache Häuslebauer-Baustelle. Vom gesamten Erdaushub verbleiben im Schnitt 30 Prozent auf der Baustelle und werden zum Verfüllen, zur Geländeregulierung und zur Modellierung der Außenanlagen verwendet. Die anderen 70 Prozent werden mit Verlassen der Baustelle zum mineralischen Bauabfall. Dabei gilt dieser Erdaushub bereits als verunreinigt, sobald er Wurzeln und Äste, also Grünzeug enthält, und bedarf einer Aufbereitung, wenn er denn wiederverwendet werden soll. Gespräche mit Unternehmen, mit Tiefbauern, die sich qualifiziert, zertifiziert, auf die Entsorgung spezialisiert haben – spezialisieren mussten –, bestätigen, die Mantelverordnung hat negative Auswirkungen auf die Baubranche, denn sie stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sie verteuert Bauprojekte, führt zu Bauverzögerungen und schafft einen Wust an Bürokratie – ein Wumms, der wohl eher nach hinten losgeht. Werte Kollegen! Herr Kästner – der ist jetzt nicht da –, hören Sie gut zu! Wir mussten dazu nicht in uns gehen. Denn Politik, die die Bauwirtschaft entlastet, bedeutet pro zur Länderöffnungsklausel und ja zum Erlass, um Baukosten wirklich zu senken. Und unbedingt braucht es einen Verfüll- oder Praxisleitfaden als ermessenslenkende Vorschrift – auch nicht in Stein gemeißelt, sondern mit Evaluierung nach einem Jahr hinsichtlich seiner Praxistauglichkeit. Es ist notwendig und wichtig, dies gemeinsam auf den Weg zu bringen. Frau Jary – auch nicht da, schade –, Sie unterstellten meiner Fraktion – das ist schon eine Weile her; im Juni-Plenum – ich zitiere –: „Sie wollen keine Verantwortung. Sie streben nach Unruhe. Sie wollen nicht mitgestalten. Ihr Plan ist Destruktion. Sie wollen keine Arbeit an der Sache.“ Nun, „nicht mitgestalten“ und „keine Arbeit an der Sache“ – merken Sie was? Ich glaube, wir machen unseren Job. (Beifall AfD) Lassen Sie uns unsere Kräfte bündeln, die Kompetenzen nutzen, Praktiker einbinden und eine gemeinsame Entwicklung ermöglichen, um den Motor der Bauwirtschaft wieder auf Touren zu bringen für Thüringen. Ich hoffe, ich habe jetzt nichts Anrüchiges gesagt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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