Andreas Schubert
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Herr Thrum, das Adjektiv „erschöpfend“ ist doch eins, was Sie nur aus Ihrer sehr zugespitzten, um nicht zu sagen kleinteiligen Perspektive begründen können. Wir als Linke sagen, das ist dort nicht erschöpfend abgebildet. Deswegen habe ich gerade versucht, Ihnen noch mal deutlich zu machen, welche guten Gründe es gibt, dass wir in Thüringen auch spezifische Regelungen eingeführt haben, zum Beispiel den vergabespezifischen Mindestlohn, der aus guten Gründen 1,50 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Das ist gut so und das wird hoffentlich auch so bleiben. Danke schön.
(Beifall Die Linke)
