Möller
Bäder retten – Sanierungsstau beenden, Schwimmfähigkeit sicherstellen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, wir debattieren heute über einen Antrag, der viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land unmittelbar betrifft: Es geht um den Zustand unserer öffentlichen Schwimmbäder. Diese Orte sind weit mehr als nur Orte des Sports, sie sind Orte der Begegnung und Räume der Erholung, des sozialen Miteinanders und Teil unser öffentlichen Daseinsvorsorge, und sie sind entscheidend, wenn es um eines geht, das mir persönlich sehr wichtig ist: die Schwimmfähigkeit unserer Kinder. Kurzum, diese Frage ist nicht von gestern, kein Luxusproblem, es ist ein Zukunftsthema erster Güte. Gerade in einem Land wie Thüringen, das von seiner Vielfalt an Städten, Dörfern und Regionen geprägt ist, gehören Schwimmbäder zu jener Infrastruktur, die Lebensqualität, Teilhabe und Sicherheit gleichermaßen ermöglicht. Sie sind besonders in ländlichen Regionen Orte der Identifikation und Begegnung, Orte des Heimatgefühls und der lokalen Verwurzelung. Meine Damen und Herren, es gehört zur Ehrlichkeit dieser Debatte, auch über die Zuständigkeiten zu sprechen. Da das Thema der finanziellen Situation der Schwimmbäder, insbesondere der Hallenbäder, in Thüringen aktuell auch medial intensiv diskutiert wird, möchte ich einleitend zunächst betonen, dass der Betrieb und die Sanierung bzw. Instandhaltung von Schwimmbädern zu den Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung gehören. Das ergibt sich aus Artikel 28 des Grundgesetzes und Artikel 91 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Damit liegt die Entscheidung, ob und in welchem Umfang und zu welchen Konditionen ein Bad betrieben wird, ausdrücklich in der Verantwortung der Kommunen. Diese kommunale Selbstverwaltung ist kein Schönwetterrecht, das nur gilt, wenn die Kassenlage günstig ist. Sie ist ein tragendes Prinzip unseres Staatsaufbaus, sie schützt die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, beschreibt aber eben auch sehr konkret ihre Verantwortung. Klar ist natürlich auch, das Land Thüringen, wir als Landesregierung stehen an der Seite unserer Städte und Gemeinden, und zwar dort, wo Unterstützung notwendig und sinnvoll ist. So wurden bereits im Jahr 2024 auf Grundlage eines eigens dafür geschaffenen Gesetzes 5 Millionen Euro an Thüringer Kommunen zur Kompensation gestiegener Energiepreise bei Schwimmbädern bereitgestellt. Im Jahr 2025 wurde diese Unterstützung mit 15 Millionen Euro sogar verdreifacht. Damit hat die Landesregierung deutlich gemacht: Wir helfen, wenn strukturelle oder externe Belastungen die kommunale Verantwortung übersteigen. Zugleich gilt: Eine dauerhafte Betriebskostensubventionierung kommunaler Bäder durch das Land wäre fiskalisch nicht tragbar. Die Verantwortung für den laufenden Betrieb bleibt Teil der kommunalen Selbstverwaltung. Unsere Aufgabe ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern, nicht sie zu ersetzen. Meine Damen und Herren, genau dafür arbeiten wir derzeit am Bäderentwicklungskonzept Thüringen 2040. Die LEG Thüringen ist beauftragt, unter Beteiligung des Thüringer Schwimmverbands, der Thüringer Bäder AG sowie des Gemeindeund Städtebunds eine fundierte Daten- und Bedarfsanalyse durchzuführen. Dieses Konzept führt die Grundlagen der vorhandenen Konzeption aus dem Jahr 2005 fort, basiert aber auf einer deutlich aktuelleren und flächendeckenderen Datengrundlage. Bis zum Ablauf der laufenden Novellierung gilt weiterhin die Datengrundlage von 2005, die zwischen förderfähigen, perspektivisch förderfähigen und nicht förderfähigen, meist rein freizeitorientierten Bädern unterscheidet. Berücksichtigt werden neben dem Bestand an Bädern auch der Versorgungsgrad, die Bevölkerungsentwicklung, die Schulstandorte und die tatsächliche Nutzung. Die Erarbeitungsphase der Konzeptionsgrundlagen soll mit Vorlage des Endberichts bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. Damit schaffen wir die Grundlage, künftige För rentscheidungen faktenbasiert, transparent und de gerecht zu treffen. Ziel ist es, dort gezielt zu inves tieren, wo Schwimmbäder eine strukturelle, sport liche oder gesellschaftliche Bedeutung haben, ins besondere für den Schul- und Vereinssport. Denn eines bleibt klar, schwimmen zu können ist eine Fä higkeit, von der unsere Kinder ihr ganzes Leben lang profitieren werden, eine Fähigkeit, die Sicher heit gibt, Teilhabe ermöglicht und auch den Bil dungserfolg insgesamt beflügelt. Der Schwimmunterricht ist in Thüringen seit Jahrzehnten fester Bestandteil des Lehrplans in den Klassenstufen 3 und 4. Daran halten wir fest. Dank dieser Kontinuität liegt die Schwimmfähigkeit der Thüringer Schülerinnen und Schüler laut DLRG-Daten über dem Bundesdurchschnitt. Das zeigt, unsere Anstrengungen wirken. Sie verdienen Fortsetzung und nicht Verunsicherung. Unser Ziel bleibt, jedes Kind soll 15 Minuten am Stück schwimmen können, also echte Schwimmfähigkeit.
