Lutz Liebscher
Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, die aktuelle Bundesforschungsministerin hat vor einigen Tagen als wichtiges Vorhaben die Umbenennung des BAföG angegeben, weil dieser Begriff aus ihrer Sicht einfach – Zitat – „unsexy“ sei. Aber egal, ob dieser Begriff nun sexy ist oder nicht, das BAföG ist für uns als SPD vor allem eine zentrale bildungs-, hochschulund sozialpolitische Errungenschaft und eine große Erfolgsgeschichte, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall SPD)
Seit über 50 Jahren sorgt das BAföG für mehr Chancengleichheit im Bildungs- und im Hochschulwesen, indem es soziale Hürden beim Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung abbaut. Millionen von Studierenden, aber auch Schülerinnen und Schülern haben davon bislang profitiert und einen Bildungsweg eingeschlagen, der ihnen aufgrund ihres Sozialstatus oder ihrer wirtschaftlichen Situation nicht unbedingt vorgezeichnet war. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass das BAföG dringend einer Reform bedarf, um seiner Zielsetzung auch weiterhin gerecht werden zu können. Das macht schon ein einfacher Blick auf einige Zahlen deutlich. Wurden bei der Einführung des BAföG 1971 noch rund 47 Prozent der Studierenden gefördert, so ist dieser Wert inzwischen auf etwa 12 Prozent der Studierenden bundesweit gesunken. In Thüringen liegt er mit 10 Prozent sogar noch niedriger, meine sehr geehrten Damen und Herren. Nun könnte man einwenden, dass diese negative Entwicklung vielleicht daran liege, dass sich die Einkommenssituation der Studierenden in den letzten fünf Jahrzehnten eben deutlich verbessert habe. Es wäre ja schön, wenn es so wäre, aber auch hier sprechen zum Beispiel die regelmäßig erscheinenden Sozialerhebungen des Deutschen Studierendenwerks eine völlig andere Sprache. Immer mehr Studierende müssen neben dem Studium jobben, um den Lebensunterhalt sichern zu können, und das dann auch noch mit zunehmenden Beschäftigungsumfängen. BAföG, Grundbedarfe, Freibeträge oder auch die Wohnkostenpauschale reichen schon seit Jahren bei Weitem nicht mehr aus, um ein Studium wenigstens zum größten Teil finanzieren zu können. So lauten die nüchternen Befunde. Das ist inzwischen Realität beim BAföG – leider. Hinzu kommt ein weiteres Problem, welches die beschriebene Negativentwicklung noch weiter verschärft. Das Beantragungs-, Bearbeitungs- und Bescheidungsverfahren ist in den letzten Jahrzehnten mit jeder BAföG-Novelle komplizierter, bürokratischer und damit natürlich auch langwieriger geworden. 2019 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer noch bei drei Monaten, inzwischen sind wir bei über sechs Monaten angelangt. In Thüringen liegen wir noch deutlich darüber, weil hier die eigentlich sehr positive Entwicklung der Gesamtstudierendenzahl in den letzten Jahren für ein Antragsaufkommen gesorgt hat, das für das Studierendenwerk bis vor Kurzem kaum noch zu stemmen gewesen ist – wir haben es bereits gehört. Resultat bundesweit und noch viel drastischer hier bei uns: Wer anspruchsberechtigt und finanziell zwingend auf das BAföG angewiesen ist, wartet auch noch viel zu lange, bis endlich mal Geld fließt. Wir sind daher dem Bildungsministerium dankbar, dass der Abbau des BAföG-Antragsstaus in den letzten Monaten Toppriorität erhalten hat und auch wirklich energisch vorangetrieben worden ist. Das ist richtig und wichtig gewesen, reicht aber noch nicht aus, um das Problem vollends zu lösen. Wir müssen weiter dranbleiben, dem Studierendenwerk das nötige Personal und auch die notwendige sächliche Ausstattung, besonders im IT-Bereich, zur Verfügung stellen. Das macht unser Antrag der Koalitionsfraktionen auch deutlich. Und wir als SPD sind zudem bereit, im laufenden Haushaltsverfahren auch darüber zu sprechen, bei der Finanzierung des Studierendenwerks noch mal eine Schippe draufzulegen und für eine vollumfängliche Bedarfsdeckung im Sinne einer zügigen Bearbeitung und Bescheidung aller BAföG-Anträge zu sorgen.
(Beifall BSW, SPD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als Land machen also unsere Hausaufgaben. Aber wir können natürlich nicht das Grunddilemma lösen, dass das BAföG dringend bedarfsgerechter ausgestattet werden muss, wenn es weiterhin seinem Zweck eines Abbaus sozialer Hürden beim Zugang zu einer qualifizierten Ausbildung gerecht werden soll. Die Regierungskoalition im Bund hat sich in ihrem Koalitionsvertrag auf eine große BAföG-Novelle verständigt, mit einer schrittweisen Anpassung des Grundbedarfs der Studierenden an das Grundsicherungsniveau, einer Erhöhung des Grundbedarfs für Schülerinnen und Schüler im gleichen prozentualen Umfang und einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf monatlich 440 Euro. Das sind wichtige Schritte, um das BAföG zeitgemäß zu gestalten und zukunftsfest zu machen. Diese Festlegungen begrüßen wir als Thüringer Koalition daher ausdrücklich. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden im Interesse der Thüringer Studierenden, aber natürlich auch der Schülerinnen und Schüler, darüber wachen, dass diese BAföG-Novelle zügig auf den Weg gebracht wird. Diesen Punkt haben wir daher ebenfalls in unserem Antrag verankert; wir bitten dort die Landesregierung, sich im Bundesrat entsprechend zu positionieren. Wenn Thüringen damit erfolgreich ist, kann sich Ministerin Bär von mir aus auch einen neuen Namen für das BAföG ausdenken. Aber bitte erstmal die Basics schaffen, das würde die Sexyness des BAföGs schon mal maßgeblich steigern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
