Martin Henkel
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes
Ihre Argumentation klingt auf den ersten Blick durchaus charmant. Wenn man es aber in der Praxis betrachtet, sieht die Welt ein Stück anders aus. Ich war selbst 13 Jahre lang Bürgermeister und wir hatten da ganz viele Baumaßnahmen. Daher weiß ich, wie schwierig und wie komplex das Vergabegesetz ist, und deshalb sehen wir es auch tatsächlich so kritisch. Aber eins ist auch Fakt: Wenn Sie Regelungen ändern, bedeutet das immer auch viele Veränderungen für alle Beteiligten – also sowohl für die öffentliche Hand, die ausschreibt, als auch für die Planungsbüros, die Firmen, die sich beteiligen –, weil die geltende Rechtsgrundlage wegfallen würde und möglicherweise dann nach einer gewissen Zeit wieder ersetzt wird. Ich glaube, man braucht immer Klarheit. Und wenn man eine Regelung ändert, dann muss die Änderung so gut sein, dass sie in die Zukunft hineinwirken kann. Deshalb sind wir immer wenig für Übergangslösungen zu haben. Wir wollen kluge Lösungen, bedachte Lösungen, die dann auch Bestand haben. Deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung: Wir schauen jetzt sehr gespannt auf das, was aus dem Bund kommt. Und ja, wir haben auch immer gesagt: Gerade diese vergabefremden Regelungen, wie wir sie im Thüringer Vergabegesetz haben, sehen wir als Christdemokraten tatsächlich kritisch. Ich glaube, jetzt haben wir die Dinge soweit klargestellt, die Widersprüche, die bestanden haben, und ich bin sehr gespannt auf den Beitrag der Ministerin. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
