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Martin Henkel

CDU 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes – Stärkung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum und der Wettbewerbsfreiheit im Einzelhandel

Sehr geehrter Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in der Vorbereitung der letzten, aber auch dieser Plenarsitzung scheint sich die AfD im Regal vergriffen zu haben. Da finden wir Themen wie Ladenöffnungsgesetz, Bauordnung, Vergabegesetz, Klimagesetz oder Bildungsfreistellungsgesetz. Ich habe den Eindruck, dass hier die Thüringer CDU Pate gestanden hat und dass hier einfach aus dem Wahlprogramm der CDU abgeschrieben wurde. (Beifall CDU, BSW) (Unruhe AfD) Und wie das so oft beim Abschreiben dann passiert, durchdringt man die Themen doch nicht und geht an dem Thema vorbei. Deshalb gibt es dann auch Unterschiede und die will ich gern herausstellen. Letztlich zeigt sich das auch in allen drei Elementen des vorliegenden AfD-Antrags zum Ladenöffnungsgesetz, der neben formellen Fehlern auch inhaltliche Fehler hat und der an der Realität vorbeigeht. Ich will mal die drei wesentlichen Punkte beleuchten, um die es hier geht. Das ist einmal das Arbeiten am Samstag, das ist zweitens die Sonntagsöffnung und drittens sind es die 24-Stunden-Läden. Beginnen wir mit den Regelungen zur Arbeit am Samstag. Wir sind der Auffassung, dass Samstagsregelungen flexibilisiert werden müssen. In der 7. Legislatur gab es dazu auch einen konkreten Vorschlag. Erinnern wir uns kurz, warum es diese Regelung gibt. Sie stammt aus einer Zeit, die von hoher Arbeitslosigkeit geprägt war. Hohe Arbeitslosigkeit bedeutet mehr Marktmacht für die Arbeitgeber. Diese können dann mit Entlassung drohen, weil die nächsten fünf Mitarbeiter schon vor der Tür stehen. Die Arbeitnehmer sollten vor diesem Druck geschützt werden und deshalb war es zu diesem Zeitpunkt möglicherweise sogar gerechtfertigt. Das Problem ist jedoch, dass die Regelung tief in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung der Beschäftigten eingreift und ebenso die unternehmerische Gestaltungsfreiheit stark eingrenzt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dafür ist der Gesetzgeber da!) Ja, das ist klar. Es ist gut, dass Sie mich daran erinnern. Das zeigt den wesentlichen Unterschied zwischen Ihnen und uns. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Rund um die Uhr arbeiten!) Wir sagen, wir brauchen natürlich Leitplanken, in denen sich dann Wirtschaft und auch Menschen frei bewegen können – weil wir den Menschen vertrauen, weil wir an die Selbstregulierung glauben, weil wir grundsätzlich Vertrauen in die Menschen, die Wirtschaft haben. Sie wollen natürlich immer weiter einschränken, überregulieren, weiterregulieren. Dadurch entsteht ja auch diese Bürokratie, die unser Land lähmt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Der Markt regelt alles, genau!) Aber es ist ja gut, dass wir in diesem Haus genau über diese Unterschiede sprechen und dass diese Unterschiede auch für die Zuschauer deutlich werden. Doch gehen wir zurück zum Thema. Es gibt eben auch Beschäftigte, die lieber am Samstag arbeiten wollen. Und dann ist es eben kein Schutz mehr, sondern ein willkürlicher Eingriff in die selbstbestimmte Arbeitszeitgestaltung von Arbeitnehmern, wenn man ihnen das per Gesetz verbietet. Deshalb wollen wir, dass die Beschäftigten auf eigenen Wunsch auch zusätzliche Samstage arbeiten können. Hinzu kommt, dass wir in einer Zeit leben, wo Fach- und Arbeitskräftemangel besteht und die Marktmacht dabei definitiv nicht beim Arbeitgeber liegt, sondern vielmehr beim Arbeitnehmer. Das, was die AfD will, geht allerdings weit darüber hinaus. Wir wollen eine Reform, die Freiheit schafft, ohne Sicherheit abzubauen. Und wir wollen die Balance aus beiden haben. Das ist eben der Unterschied. Gehen wir zum zweiten Punkt, zu dem verkaufsoffenen Sonntag. Bereits in der 7. Legislatur wurde ein Vorschlag der CDU zur Änderung des Gesetzes in diesem Punkt hier in diesem Hohen Haus beschlossen. Findet eine Veranstaltung mehrfach statt, konkret: mehr als dreimal, dann muss ihr Anlass nicht mehr geprüft werden, und es reicht eine einfache Veranstaltungsanzeige. Das Problem ist, diese Gesetzesänderung ist in Teilen des Vollzugs nie umgesetzt worden. Die Regierung unter Führung der Linken hat den Willen und die Beschlussfassung des Landtags vorsätzlich ignoriert. Die neue Thüringer Landesregierung handelt hier anders und sieht sich natürlich an die Beschlusslage des Landtags gehalten und wird diese dementsprechend auch umsetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, die überwiegende Mehrzahl der verkaufsoffenen Sonntage sind Veranstaltungen, die jedes Jahr stattfinden. Damit wird die praktische Umsetzung der letzten Gesetzesänderung das Problem weitestgehend lösen. Die Änderung der AfD braucht es nicht und sie geht auch zu weit. Sie ignoriert, dass es eine Regelung braucht, die den Schutz des Sonntags klug mit der Förderung der Wirtschaft abwägt und beidem Raum gibt. Diese Balance schafft unsere Regelung, und die wird durch die neue Landesregierung eben auch umgesetzt. Das bringt mich zum dritten Punkt, das sind die 24-Stunden-Läden. In der Auffassung, hier Rechtssicherheit zu schaffen, stimmen wir zu. Es braucht trotzdem den Entwurf nicht, denn eine Änderung für diesen Aspekt des Ladenöffnungsgesetzes wird bereits im Kabinett beraten. Wir werden Rechtssicherheit auch für diese Läden schaffen. Ein Unterschied zum Antrag der AfD ist, dass wir dabei eine Größenbeschränkung vorsehen. Wir wollen eben keine 2.000-Quadratmeter-Läden mit Kameras und ohne Personal, die letztlich den Wettbewerb komplett verschieben und so tatsächlich den wichtigen Schutz des Sonntags schleifen würden. Was wir wollen, sind Läden mit einer vernünftigen Größe von bis zu 400 Quadratmetern. Mit diesen können wir die Versorgung insbesondere dort ermöglichen, wo normale Läden nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Es ist vor allem ein Lösungskonzept für die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum. Deswegen ist es wichtig, dass die Maximalgröße nicht noch kleiner wird. Auch hier gilt das, was bei den beiden vorgenannten Punkten schon galt. Es braucht eine durchdachte Lösung und keine Schnellschüsse. Wir brauchen vor allem Maß, Mitte und Balance bei all diesen Sachen. Größenbeschränkungen sind berechtigt, aber sie sollten auf der anderen Seite nicht zu restriktiv sein, insbesondere müssen wir die bereits bestehenden Läden beachten. Hier sind eine ganze Reihe von Läden mit rund 350 Quadratmetern durchaus verbreitet. Viele wurden auch durch ein Gesetz der vorigen Landesregierung gefördert. Die Förderung war für Läden bis zu 400 Quadratmetern möglich gewesen. So wurde diese dann auch umgesetzt. Es wäre jetzt also absurd zu sagen, dass diese Größe zwar gefördert wurde, aber jetzt nicht mehr betrieben werden darf. Politik muss da auch zuverlässig sein. Für uns gelten im Wesentlichen drei Grundregeln, was die 24-Stunden-Läden betrifft: Erstens: Für uns genießt der Schutz des Sonntags eine ganz hohe Wertigkeit. Wir wollen die Sonntagsruhe nicht stören. Das muss dabei gewährleistet sein. Zweitens: Ebenso wichtig ist uns der Schutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das heißt, es darf kein Personal in diesen Läden an einem Sonntag arbeiten, auch nicht für Befüllung oder Nachfüllung, auch nicht für Wachdienst und auch nicht für Reinigungsarbeiten. Und: Wir brauchen die Begrenzung der Fläche und den Bezug zum ländlichen Raum. Denn wir wollen hier keine Zusatzangebote oder Wettbewerbsverzerrung in den bereits versorgten städtischen Gebieten schaffen, sondern wir wollen möglichst neue Versorgungseinheiten im ländlichen Raum entwickeln, und die Wirtschaftlichkeit lässt sich dann eben durch die 24-Stunden-Öffnung besser darstellen, weil diese Läden sowieso automatisiert sind. Das alles beschreibt – wie ich schon sagte – ein Vorgehen nach Maß und Mitte. Im Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD haben wir deshalb vereinbart – ich möchte mal zitieren –: „Wir werden ein Gesprächsformat mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Kommunen und Einzelhandelsverbänden anbieten, um im Dialog Modernisierungen im“ Ladenöffnungsbereich und „Ladenöffnungsgesetz zu verabreden.“ Genau das ist das, was wir momentan tun. Wir halten es für den richtigen Weg, kluge und durchdachte Änderungen, die eine gute Balance verschiedener Anliegen erreichen, gemeinsam zu erarbeiten und nicht blind irgendetwas zu streichen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf der AfD nicht zustimmen. Wir kündigen aber an, dass es einen Gesetzentwurf der Regierung gibt, der dann natürlich auch hier im Hohen Haus diskutiert werden wird, der im Ausschuss weiter beraten werden kann, weil so eine Debatte noch mal grundsätzlich darüber stattfinden kann. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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