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Prof. Dr. Teichert

30.10.2025 Sitzungen 8/28

Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, zum Antrag der Fraktion Die Linke „Studierende in Thüringen und bundesweit stärken – BAföG endlich grundlegend reformieren“ möchte ich gern Bericht erstatten und auf die Aufforderung zum Einsatz der Landesregierung für eine grundlegende BAföG-Reform und für eine schnelle und unkomplizierte Lösung für eine finanzielle Unterstützung Studierender eingehen. Leider begleitet uns das Problem der langen Bearbeitungszeiten von BAföG-Anträgen Studierender schon eine längere Zeit, deutlich länger als nur einige Monate. Zu den Ursachen ist in diesem Haus etwa im Petitionsausschuss mehrfach berichtet worden. Die durchschnittlichen Verfahrenszeiten von der Einreichung des Antrags auf BAföG bis zum Bescheid haben sich in den vergangenen Studienjahren wie folgt entwickelt: 2019/2020 drei Monate, 2020/2021 3,6 Monate, 2021/2022 4,1 Monate, 2022/2023 4,6 Monate, 2023/2024 5,3 Monate, 2024/2025 6,3 Monate. Diese Zeiträume enthalten jeweils auch Zeiten, die durch die Nachreichung von Unterlagen von den Antragstellenden in Anspruch genommen werden. Eine Nachreichung von Unterlagen wurde bei mehr als 90 Prozent der Anträge notwendig. Diese Daten zeigen sehr eindeutig, dass wir über ein Problem sprechen, das sich über viele Jahre aufgebaut hat. Erbeten wurden des Weiteren Daten zum durchschnittlichen Förderungsbetrag für Studierende an Thüringer Hochschulen für das Jahr 2024. Ausgehend von den Zahlen des Thüringer Landesamts für Statistik lag dieser für Studierende an Universitäten bei 643 Euro je Monat und für Studierende an Fachhochschulen bei 614 Euro je Monat. Hier wurden nur Studierende in die Berechnung einbezogen, die BAföG erhalten. Zu den weiteren erfragten statischen Angaben zur Förderung von Studierenden in Thüringen kann ich Folgendes mitteilen: Die Förderung „StudiumThüringenPlus“ wurde über die Laufzeit zum Sommersemester 2021 bis zum Wintersemester 2024/2025 insgesamt 617-mal beantragt. Insgesamt 500 Studierende haben diese Förderung erhalten. Die Studienstarthilfe des Bundes als eigenes Förderinstrument innerhalb des BAföG wurde seit Einführung zum Oktober 2024 insgesamt 417-mal in Thüringen ausgereicht. Zur Frage der Personalsituation beim Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Thüringen möchte ich voranstellen, dass bei der Ressourcenbereitstellung für das Amt für Ausbildungsförderung keine Systematik im Sinne einer Zuweisung von Personalstellen verwendet wird. Der Einzelplan 04 enthält keine solche Vorgaben. Es wird im Rahmen der Wirtschaftsplanung allerdings mit einer Plausibilität mit Bezug zu den bereitgestellten Mitteln gearbeitet. Das Amt für Ausbildungsförderung erhält für die ihm entstehenden Kosten einen finanziellen Ausgleich nach den Vorgaben des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es obliegt dem Studierendenwerk Thüringen, die Mittel sachgerecht einzusetzen, beispielsweise auch für Maßnahmen zur Personalbindung oder ‑ gewinnung. Wir sind hier in Verhandlungen, um die Situation des Studierendenwerks hinsichtlich der Risiken bei Bedarfsveränderungen adäquat abzubilden. Was die finanzielle Unterstützung des Amts für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen betrifft, wurden in diesem Jahr zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 Euro für Personalkosten zur Verfügung gestellt. Für das nächste Jahr ist nach dem aktuellen Stand der Haushaltsaufstellung für das Amt für Ausbildungsförderung eine Erhöhung der Mittel für Personal- und Sachkosten in Höhe von 820.000 Euro im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz des Jahres 2025 vorgesehen. Zur Frage der Anzahl der Einstellungen und Abgänge von Personal im Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen: In den letzten fünf Jahren hat das Studierendenwerk folgende Zahlen gemeldet: für das Jahr 2021: 0 Eintritte, 2 Austritte; 2022: 5 Eintritte, 0 Austritte; 2023: 13 Eintritte, 5 Austritte; 2024: 14 Eintritte, 10 Austritte; und bis zum Oktober 2025: 14 Eintritte und 14 Austritte. Wenn man sich diese Zahlen anschaut, dann fällt eine hohe Volatilität auf. Spätestens hier muss man zur Kenntnis nehmen, dass die seit Jahren andauernde Krisensituation im Amt für Ausbildungsförderung Spuren hinterlässt. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Studierendenwerks für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unserer Studierenden danken. (Beifall BSW, Die Linke) Bei Schulungs- und Weiterbildungsbedarf für das Personal im Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen, zum Beispiel zur EAkte, zum Fachverfahren und zur Serviceorientierung, geht das Studierendenwerk Thüringen davon aus, dass dieser im Jahr 2025 bei ca. 50.000 Euro liegen wird. Für die beiden Folgejahre wird mit vergleichbaren Beträgen gerechnet. Auch hier erfolgt die Umsetzung in eigener Verantwortung des Studierendenwerks mit den oben genannten Gesamtmitteln. Investitionsbedarf sieht das Studierendenwerk für Räume, Büroausstattungen und Netzinfrastruktur in Höhe von ca. 140.000 Euro im Jahr 2026 im Zusammenhang mit dem Umzug in die Tatzendpromenade in Jena, der vor allem zur Erhöhung der Arbeitsplatzanzahl für mehr Personal notwendig ist. Zudem schätzt es ein, dass voraussichtlich in den Jahren 2027/2028 zusätzliche Mittel für die räumliche Interimslösung des BAföG-Amts in Erfurt erforderlich sein werden. Ferner sind zur fortwährenden Verbesserung des Fachverfahrens stetig Investitionen erforderlich. Soweit die Fraktion Die Linke schließlich zu einem Bericht über die Strategie der Landesregierung zur zeitnahen Verkürzung der Wartezeit bei der Beantragung von BAföG auffordert, insbesondere mit welchen Maßnahmen und welcher finanzieller Mittelausstattung, lassen Sie mich zunächst darauf verweisen, dass wir zu den unternommenen Schritten und Maßnahmen bereits ausführlich im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur Stellung genommen haben. Abgesehen von der bereits erwähnten finanziellen Unterstützung des Amts für Ausbildungsförderung wurden und werden darüber hinaus verschiedene Schritte unternommen, um die Situation zu verbessern. Beispielsweise stand das Ministerium mit Einrichtungen wie dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt unter anderem zu einer Vereinfachung von Verwaltungsvorschriften des BAföG sowie dem Thüringer Sozialministerium wie auch mit den Jobcentern zur Frage möglicher anderer Unterstützungsleistungen für Studierende im Austausch. Hier konnten aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen keine entscheidenden Lösungsoptionen gefunden werden. Durch Anregungen unseres Ministeriums fanden ferner Gespräche zwischen der Internationalen Hochschule und dem Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen statt. Es wurde über konstruktive Beiträge der IU zur Entlastung des Amts für Ausbildungsförderung gesprochen und dadurch zum Beispiel eine Überarbeitung von Studienbescheinigungen, die bis dahin unzureichend waren, erreicht. Weiterhin wurden aufgrund bestehender Probleme bei der Lauffähigkeit der Software mithilfe des TLRZ umfangreiche IT-Tests durchgeführt. Es wurde die Bandbreite der Zugänge erhöht, die Hardware in den Servern erneuert und erweitert. Dennoch kommt es immer wieder zu Performance-Problemen, deren Ursachen noch nicht abschließend geklärt sind. Es werden also weitere Tests erfolgen, um diese Problematik aufzulösen. Die Software wurde weiterentwickelt, um den Grad der Automatisierung der Prozesse zu erhöhen. Als Beispiel soll hier die automatisierte Zuordnung von elektronischen Posteingängen zu den E-Akten genannt werden. In der Organisation der Fallzuordnung wurde eine Neustrukturierung vorgenommen, um insbesondere im Fall von langfristigen Abwesenheiten einzelner Mitarbeitender die Weiterbearbeitung sicherzustellen. Der in den vergangenen Jahren immer wieder aufgetretene Antrags- und Zuordnungsstau, insbesondere bei der Antragswelle zum Wintersemester, wurde in diesem Jahr durch geeignete organisatorische und personelle Maßnahmen verhindert. Kürzlich wurde darüber hinaus in Abstimmung mit unserem Haus und dem Studierendenwerk Thüringen vereinbart, Fortzahlungen von BAföG-Leistungen bei Vorliegen von im Wesentlichen vollständigen Anträgen in der gesetzlichen Frist unter Vorbehalt kurzfristig zur Auszahlung zu bringen. Mit diesem Instrument werden bis Ende kommender Woche zusätzlich ca. 2.000 vorläufige BAföG-Bescheide versendet werden. Zusammenfassend können wir daher sagen, dass verschiedenste Schritte unternommen und Maßnahmen ergriffen wurden und werden, um eine kürzere Bearbeitungszeit von BAföG-Anträgen beziehungsweise schnellere Auszahlung der Förderungsleistungen beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen zu erreichen. Die Analyse der Situation zeigt allerdings, dass zwar eine schrittweise Verbesserung erreicht wurde und auch weiter zu erwarten ist, jedoch das Problem des Antragsstaus, was sich über lange Zeit aufgebaut hat, nicht mit der notwendigen Geschwindigkeit gelöst werden kann. Um das zu erreichen, ist temporär eine deutlich vergrößerte Bearbeitungskapazität unumgänglich. Wir arbeiten deshalb gemeinsam mit dem Studierendenwerk an einer weiteren wichtigen Lösungsoption. Es ist vorgesehen, ab Januar 2026 zusätzlich 30 Vollzeitäquivalente Verwaltungspersonal im Amt für Ausbildungsförderung zum Einsatz zu bringen und damit die Personalkapazität vor Ort um mehr als 50 Prozent zu steigern. Die Vertragsverhandlungen des Studierendenwerks mit dem entsprechenden Partner sind weit fortgeschritten. Gegenwärtig werden die notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen. Schulungen im Kontext des BAföG für das vorgesehene verwaltungserfahrene Personal werden für Dezember 2025 angestrebt, um im Januar 2026 eine unmittelbare Wirksamkeit erreichen zu können. Wir gehen davon aus, dass wir insbesondere mit dieser Maßnahme den Antragsstau abbauen können und damit zurück zu einer zeitnahen Bearbeitung von BAföG-Anträgen kommen. Auch an dieser Stelle möchte ich explizit dem Studierendenwerk für seine Initiativen und lösungsorientierte Arbeitsweise danken. Damit möchte ich, meine Damen und Herren Abgeordneten, den erbetenen Bericht beenden und auf die weiteren Punkte im Antrag der Fraktion Die Linke eingehen. Aus Sicht der Landesregierung erscheinen diese Punkte nicht zielführend. Sofern die Fraktion Die Linke die kontinuierlich sinkende Zahl der Studierenden als Anlass nimmt, um in Ziffer I ihres Antrags eine grundlegende BAföG-Reform einzufordern, ist diese Begründung zu hinterfragen. Das Absinken dieser Zahl kann die unterschiedlichsten Ursachen haben. Unabhängig davon sehen wir eine im Antrag geforderte Bundesratsinitiative Thüringens für eine grundlegende BAföG-Reform als nicht erforderlich an. Dieses Anliegen ist bereits im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankert. Ziel des Koalitionsvertrags ist unter anderem, den Grundbedarf zu erhöhen, den BAföG-Bezug weiter zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen sowie insbesondere Folgeanträge zu vereinfachen. Lassen Sie mich abschließend noch kurz auf die Punkte unter Ziffer II.3 eingehen. Auf die Höhe der erfolgten und geplanten finanziellen Unterstützung des Amts für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk Thüringen bin ich bereits eingegangen. Zum Thema „Notfalldarlehen“ ist bereits ausführlich im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur berichtet worden. Daher möchte ich lediglich darauf verweisen, dass es eine Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen durch das Studierendenwerk Thüringen gibt. Das Studierendenwerk kann den in der Richtlinie genannten bedürftigen Studierenden, die in eine Notlage geraten sind, nach den dort vorgegebenen Regelungen helfen, wie zum Beispiel mit einem Kurzdarlehen bis zu maximal 800 Euro. Die Richtlinie richtet sich fast ausschließlich an Studierende der staatlichen Hochschulen Thüringens. Näheres zu den einzelnen Leistungsarten kann in der Richtlinie nachgelesen werden, die auf der Homepage des Studierendenwerks Thüringen veröffentlicht ist. Zusätzliche Initiativen haben gegenwärtig keine gesetzliche Grundlage und würden am eigentlich bestehenden Problem des über Jahre aufgebauten Staus der BAföG-Anträge vorbeigehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW)

Protokoll ↗