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Matthias Hey

SPD 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes

Herr Präsident, vielen Dank. Da ist ja schon wieder gute Stimmung im Raum. Ich will kurz sagen, es ist ja heute die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs. Und noch mal, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich den Gesetzentwurf von der AfD genau anguckt, es gibt manchmal Schriftstücke, die sind an sich schon von so großer Verschämtheit, dass sie sich am liebsten umbringen würden. Und der Gesetzentwurf, glaube ich, gehört dazu. Wenn ich in kurzen Sätzen mal darübergehen soll: Sie sagen, dieses Bildungsfreistellungsgesetz, das ja abgeschafft werden soll nach Ihrer Intention, ist ein viel zu großer Aufwand für die Arbeitgeber, die Lenkungswirkung sei furchtbar. Wir haben ja eben schon gehört, wie viele Kurse da quasi bildungsfern angeboten werden, die eher an Wellness usw. erinnern. Und dann schreiben Sie auch noch rein, es seien viel zu wenige, die es quasi in Anspruch nehmen. Ich will das mal kurz auseinandernehmen. Zum einen, Sie schreiben ja ernsthaft in der Begründung Ihres Gesetzes, das sei ein riesiger Arbeitsaufwand für die Arbeitgeber. Unter anderem – das muss man sich wirklich mal vorstellen – schreiben Sie, man müsse das ja als Arbeitnehmer lediglich acht Wochen vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme dem Arbeitgeber anzeigen und er müsse sich dann darauf einstellen. Lediglich acht Wochen – ernsthaft, steht so drin. Da frage ich: Was haben Sie denn für ein Bild von der Arbeitgeberschaft in Thüringen, von den Unternehmern, deren Name semantisch ja auch daraus abgeleitet ist, dass die etwas unternehmen? Wenn ich zwei Monate vorher als Arbeitnehmer da hingehe und Sie uns suggerieren wollen, dann könnten die Arbeitgeber sich nicht mehr darauf einstellen, ist das ja mehr als lächerlich. Denn umgedreht geht es ja genauso. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Dann haben Sie keine Ahnung, Kollege!) Nein, ich habe tatsächlich keine Ahnung, ich habe Kenntnisse. (Beifall Die Linke) Und es ist ja so, umgedreht geht es doch genauso in den Betrieben. Das ist doch so, dass ein Chef auch zu seinen Arbeitnehmern geht und sagt, Herr Müller, Herr Mayer, Herr Lehmann, nächste Woche große Auftragslage, wir müssen mal quasi Überstunden machen. Natürlich sind die in der Lage, sich innerhalb von zwei Monaten darauf einzustellen – selbstverständlich. Und dieses Gesetz ist ja im Übrigen – darauf komme ich dann nachher noch – auch nicht erst seit gestern in der Welt. Dann sagen Sie – ich habe es eben auch schon wieder gehört und es war ein bisschen befremdlich –, was da alles angeboten würde. Da muss ich mal wirklich fragen: Worüber reden wir eigentlich? Wir reden von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Angestellten hier in Thüringen, die das betrifft, also die Lenkungswirkung dieses Gesetzes, von insgesamt 1.200 Leuten, die das Ganze im letzten Jahr, in 2024, in Anspruch genommen haben. Sie selbst bemängeln in diesem Gesetzentwurf, der schon allein deswegen in sich nicht stimmt, dass das so wenige sind. Von diesen 1.200 aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen – das sind nicht mal 1,5 Prozent, die das gemacht haben – haben etwa 850 tatsächlich betriebsnahe oder arbeitsnahe Maßnahmen belegt. Das ist also auch durch eine Statistik belegt worden. Dann gab es rund 250, die das eher im gesellschaftspolitischen Rahmen gemacht haben, 77 von ihnen sogar im Ehrenamt. Dann rechnen Sie mal, wie viel übrig geblieben ist. Sie wollen hier einen Popanz aufbauen unter dem Motto, hier würden also Rastazöpfe geflochten und selbst geklöppelt auf Mallorca. Das ist in Thüringen aber gar nicht die Wirklichkeit. Das ist das große Problem, was Sie versuchen, hier mit diesem Gesetz auch zu suggerieren. Und dann kommt ja noch hinzu, und das ist das, was ich ja bemerkenswert finde: Seit wann gilt dieses Gesetz eigentlich hier in Thüringen? Sie haben immer reingerufen, sagen Sie es schnell! Gut, Sie müssen nicht den Referenten-Joker ziehen. Seit 2016. Dieses Gesetz feiert also jetzt zum Jahresende das zehnjährige Bestehen. Und da reden Sie davon, wenn von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gerade mal 1.200 das in Anspruch genommen haben, es habe ein erhebliches Missbrauchspotenzial. Das ist ja besser als Netflix. Das ist ja wirklich … (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Potenzi- al heißt ja Möglichkeit!) – Ja, aber diese Möglichkeit hat es in den letzten zehn Jahren nie gegeben. – Sie unterstellen den Unternehmern, Sie wären nicht flexibel genug. Sie unterstellen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sie würden da im Prinzip irgendwelche Wellnessreisen machen. Und das geht an der Realität völlig vorbei. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Deswegen wird sehr bald in diesem Hause, in ungefähr 20, 25 Minuten, Folgendes passieren: Dieser Gesetzentwurf, der sich schämt, dass er auf der Welt ist, hat es endlich hinter sich, die Bildungsfreistellung in Thüringen bleibt und Ihr Gesetzentwurf ist weg. Und das ist ein guter Tag für Thüringen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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