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Denny Jankowski

AfD 30.10.2025 Sitzungen 8/28

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes – Erhalt von Kindergärten in Stadt und Land

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, in der ersten Lesung haben wir ausführlich über den Gesetzentwurf meiner Fraktion zum Erhalt der Kindergärten im ländlichen Raum gesprochen, den Frau Große-Röthig ja jetzt als Bärchenpflaster bezeichnet hat. Ich bin ja schon froh, dass nicht Herr Bilay vorgekommen ist und ihn gleich für menschenverachtend und lebensgefährlich gehalten hat, so wie er es bei unserem Freibäderantrag gemacht hat. (Beifall AfD) Wir haben mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes ein ganz klares Ziel. Wir als AfD-Fraktion wollen verhindern, dass Kindergärten in Thüringen, insbesondere in kleinen Gemeinden, aus rein finanziellen Gründen geschlossen werden. Seit der ersten Debatte ist nur ein bisschen Zeit vergangen, aber draußen in den Kommunen hat sich nichts verändert. Ganz im Gegenteil, in mehreren Orten wird aktuell darüber entschieden, ob der Kindergarten bleibt oder geschlossen wird. Für viele Bürgermeister ist der örtliche Kindergarten schon jetzt der größte Posten im Haushalt und viele fragen sich, wie sie das in Zukunft noch stemmen wollen. Genau um diese Kommunen zu unterstützen, ist unser Gesetzentwurf gedacht. Er bietet eine klare, praktikable Lösung, um wohnortnahe Betreuung zu sichern, Arbeitsplätze zu erhalten und den ländlichen Raum zu stabilisieren. In der ersten Lesung haben wir von den anderen Fraktionen ja einige Einwände und Kritikpunkte gehört. Auf die möchte ich jetzt noch ein wenig eingehen. Erstens: Es wurde immer wieder gesagt, dass unsere Regelung zur maximalen Entfernung eines Kindergartens zum Wohnort von 10 Kilometern zu starr sei. Das kam insbesondere vom Vertreter des BSW und von der CDU. Dazu möchte ich sagen, diese Grenze ist kein Dogma, sondern eine Leitplanke. Sie schafft Orientierung und Planungssicherheit. Denn eines ist klar: Wenn es keine klaren Vorgaben gibt, dann bedeutet das in der Praxis, Eltern fahren in Zukunft unter Umständen 20 oder 25 Kilometer, weil der Kindergarten vor Ort geschlossen wird, und das ist weder familienfreundlich noch alltagstauglich. 10 Kilometer sind eine klare, realistische Grenze, und genau das braucht es jetzt. (Beifall AfD) In anderen Bereichen im Bildungssystem haben wir ähnliche Regelungen. Da stört sich niemand daran, dass sie angeblich zu starr oder nicht umsetzbar sind. Schauen Sie doch mal in § 41d Thüringer Schulgesetz. Dort wird sehr genau geregelt, wie lang der Schulweg für die einzelnen Schularten sein darf. Bei Grundschülern soll der Schulweg eine Länge von 35 Minuten nicht überschreiten, bei Regelschulen sind es 45 Minuten, bei Gymnasien 60 Minuten. Warum gibt es dort diese Regelungen? Ganz einfach, damit Leitplanken für die Schulnetzplanung geschaffen werden und sichergestellt wird, dass der Schulweg für die Schüler nicht unzumutbar lang wird. Eine ähnliche Regelung wollen wir mit unserem Gesetzentwurf nun auch für den Kindergartenbereich etablieren. Nichts anderes wollen wir. Wir fordern nur eine Maximaldistanz von 10 Kilometern anstatt einer maximalen Fahrzeit. Warum tun wir das? Ganz einfach, weil es im Kindergartenbereich nichts Vergleichbares gibt wie den Schulbus, der im Schulgesetz als Maßgabe für die Berechnung der Fahrzeiten herangezogen wird. Unsere Forderung mit der 10-Kilometer-Distanz ist am Ende nichts anderes als die Regelung, die im Schulgesetz selbstverständlich ist. Auch hier wollen wir sicherstellen, dass ein engmaschiges Netz an Kindergärten in ganz Thüringen erhalten bleibt, denn es geht um nichts weniger als die Lebensqualität von Familien, die darauf angewiesen sind, dass es in ihrem Ort oder zumindest in erreichbarer Nähe einen Kindergarten gibt. (Beifall AfD) Zweiter Kritikpunkt, der in der ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs immer hervorgebracht wurde: Es wurde behauptet, unser Entwurf würde die Kommunen finanziell überfordern. Das kam insbesondere vom Vertreter der SPD. Das Gegenteil ist aber richtig. Wir sagen nicht nur, dass die Distanz zum Kindergarten nicht mehr als 10 Kilometer betragen soll, sondern auch, dass sich für die betroffenen Kommunen, die unter diese Regelung fallen, die Finanzierung künftig an den bereitgestellten und nicht an den tatsächlich belegten Plätzen orientiert. Die Kommunen bleiben nicht wie bisher auf den Kosten für die ungenutzten Kindergartenplätze sitzen. Sie werden also nicht, wie behauptet, mehr belastet, sondern hingegen sogar entlastet. (Beifall AfD) Die Kommunen erhalten endlich Planungssicherheit und vor allem kommen die Kommunalpolitiker aus der moralischen Zwickmühle heraus, dass sie, wenn sie sich zum Beispiel für den Erhalt eines Kindergartens im Ort entscheiden, damit gleichzeitig dringende Investitionen zum Beispiel für Spielplätze oder die Renovierung des Feuerwehrgebäudes nicht tätigen können. Also aus kommunaler Sicht ist unser Gesetzentwurf ein klarer Gewinn. Was die Finanzierungslage aus Landessicht betrifft: Wir werden in den kommenden Jahren mit einem massiven Rückgang der Kindergartenzahlen rechnen müssen. Das bedeutet, dass nach dem jetzigen Berechnungsmodell für die Finanzierung der Kindergärten im Landeshaushalt Mittel frei werden. Diese sollte man unserer Meinung nach einsetzen, um durch eine Umstellung des Finanzierungsmodells Einrichtungen zu retten, die von der Schließung betroffen sind. Ich sehe deswegen nicht, dass der Landeshaushalt durch unseren Gesetzentwurf zusätzlich belastet wird. Lediglich werden durch die sinkenden Kinderzahlen in den kommenden Jahren keine zusätzlichen Mittel frei. Mit unserem Gesetzentwurf wird zudem auch nicht jeder Kindergarten gerettet werden können. Wir würden damit aber eine ausreichende Grundstruktur sichern. Wir hoffen zudem alle, dass die Geburtenraten auch in den nächsten Jahren wieder steigen. Dann ist es wichtig, dass die Einrichtungen, die noch vorhanden sind, nicht überall wieder neu aufgebaut werden müssen. Kurz gesagt: Wir sichern jetzt die Strukturen, statt sie teuer wieder aufbauen zu müssen, wenn die Zahlen in einigen Jahren wieder steigen. Der dritte Kritikpunkt, der bei der ersten Beratung insbesondere von Herrn Hoffmeister vom BSW kam: Er meinte, die 10-Kilometer-Regel bringt keine echte Qualität und Entfernung allein ist kein Qualitätsmerkmal. (Zwischenruf Abg. Hoffmeister, BSW: Richtig, genauso ist es!) Da stimme ich Ihnen sogar zu. Aber Qualität setzt Strukturen voraus. Ein geschlossener Kindergarten hat auch keine Qualität. Und wer Qualität will, muss zunächst sicherstellen, dass es überhaupt noch Einrichtungen gibt. Gerade im ländlichen Raum werden Sie die Kindergärten auf der Karte mit der Lupe suchen müssen, wenn wir nicht schleunigst handeln. (Beifall AfD) Erst wenn der Bestand eines ausreichend engmaschigen Netzes an Einrichtungen gesichert ist, dann können wir hier gern über Qualität reden, dann können wir gern über die Gruppengrößen reden, wir können gern über die Ausstattung oder über pädagogische Konzepte reden, aber eben erst dann, wenn wir die Kindergärten auch gerettet haben. Ich möchte noch mal betonen, dass unser Gesetzentwurf ein rein pragmatischer Vorschlag ist. Er basiert auf realen Problemen, die viele Kommunen gerade jetzt haben. Er ist umsetzbar, finanziell darstellbar und bietet eine klare Perspektive für unsere Kindergärten. Wir können die Zeit auch nicht einfach weiter verstreichen lassen. Da nützt auch der Verweis auf die gebildete Kindergarten-Kommission recht wenig. Das Ergebnis dieser Kommission wird wahrscheinlich frühestens im Frühjahr erwartet. Dann ist aber der Doppelhaushalt für 2026/2027 schon beschlossen. Damit fehlen im Haushalt jetzt bereits absehbar schon die Mittel, um Kindergartenschließungen noch zu verhindern, unabhängig davon, welches Ergebnis die Kommission überhaupt bringt. Zudem muss der Vorschlag der Kommission erst noch durch den Gesetzgebungsprozess durchgehen, denn die Kommission macht Vorschläge, kein Gesetz. Bis dieser Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist, reden wir wahrscheinlich vom Herbst nächsten Jahres. Diese Zeit haben wir nicht und vor allem haben viele Kommunen und auch die Kindergartenträger diese Zeit nicht. Deswegen braucht es jetzt eine Entscheidung, auch wenn sie vielleicht nur für die Übergangszeit gedacht ist. Wir stehen vor der Entscheidung: Wollen wir einen flächendeckenden Erhalt der Kindergärten sichern oder nehmen wir in Kauf, dass immer mehr Einrichtungen schließen? Wir sollten uns einig sein, dass kein Kind 25 Kilometer oder mehr fahren sollte, um in den Kindergarten zu kommen. Wir sollten uns einig sein, dass der ländliche Raum nicht weiter ausbluten darf. Wir sollten uns auch einig sein, dass die Familienfreundlichkeit in Thüringen nicht nur auf dem Papier stehen darf. Mit unserem Gesetzentwurf setzen wir ein klares Signal: Thüringen bleibt familienfreundlich, Thüringen bleibt lebenswert, gerade auch in der Fläche. Ich bitte deswegen um Zustimmung zu unserem Kindergartengesetz. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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