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Steffen Quasebarth

30.10.2025 Sitzungen 8/28

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Vergabegesetzes

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich sehr, dass Sie alle wieder aus der Mittagspause zurückgekehrt sind. Wir setzen die Sitzung hiermit fort und kommen verabredungsgemäß zum Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/2227 Hierzu ergeht ein Hinweis: Gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung des Thüringer Denkmalrats entsendet der Landtag drei Abgeordnete in den nach § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat. Der Landtag hatte in seiner 15. Sitzung am 4. April 2025 die vom Landtag zu entsendenden Mitglieder des Thüringer Denkmalrats gewählt. Zwischenzeitlich hat Herr Abgeordneter Matthias Hey, der damals als Mitglied gewählt wurde, den Verzicht auf seine Mitgliedschaft erklärt, worüber in der Drucksache 8/2040 unterrichtet wurde. Für das Wahlverfahren findet die Geschäftsordnung des Landtags Anwendung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen wird Herr Abgeordneter Roberto Kobelt. Ist die Aussprache hierzu gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben eine Stimme und können mit „Ja“, „Nein“ oder mit „Enthaltung“ abstimmen. Wenn Sie also der Wahl des Abgeordneten Roberto Kobelt zustimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu kann ich die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU erkennen. Wenn Sie dagegen sind, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke und der AfD. Vielen Dank. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag …

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