39. Sitzung (WP7)
19.11.2021 · 192 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (57)Die Linke (31)CDU (19)SPD (18)GRÜNE (14)
Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Zu Beginn gratuliere ich unserem Kollegen Svend-Gunnar Kirmes ganz herzlich zum Geburtstag. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Petzold, Frau Klepsch, Herr Schiemann, Frau Kliese und Herr Beger. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 und 7 sowie 8 festgelegt: CDU 45 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE Tagesordnungspunkt Wahl von drei Vertretern des 6. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates des Staatsvertrages über den Die Amtszeit des derzeitigen MDR-Rundfunkrates endet mit Ablauf des 7. Dezember 2021. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk, MDR, wählt der Sächsische Landtag für jeweils eine Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates drei Vertreterinnen oder Vertreter des Landtags mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder dieses Gremiums. In diesem Zusammenhang beantragen die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit der Drucksache 7/7959 gemäß § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine einzelne Abweichung von der Geschäftsordnung dahin gehend, dass abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 3 jede Fraktion einen Vertreter oder eine Vertreterin zur Wahl vorschlagen kann. Auf Verlangen der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ging eine Prüfung des Antrags durch den für die Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss nach § 114 Abs. 2 der Geschäftsordnung voraus. Dieser stellte in seiner Sitzung am 2. November 2021 mehrheitlich fest, keine Bedenken zu haben, in diesem Einzelfall von § 15 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung abzuweichen. Mit Schreiben vom 9. November 2021 hat mich die AfDFraktion unter Verweis auf eine vermeintliche Verletzung ihres Anhörungsrechts zur Rücküberweisung des Antrags an den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten aufgefordert. Dies habe ich vor dem Hintergrund der für den vorliegenden Antrag nach § 114 Geschäftsordnung geltenden Besonderheiten zurückgewiesen. Das Schreiben, das ich dazu an die AfD-Fraktion, LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 18 Minuten, SPD 15 Minuten, Staatsregierung 30 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 5 Minuten; es wurde jedoch angezeigt, dass auch heute kein Redebedarf besteht. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Sächsischen Landtags für die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) an den Fraktionsvorsitzenden, gesandt habe, ist allen Fraktionen zugegangen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Wird zum Antrag jetzt das Wort gewünscht? – Herr Kollege Lippmann, bitte.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich folge der guten Tradition, Geschäftsordnungsanträge vom Saalmikrofon aus einzubringen. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition beantragt, wie in Drucksache 7/7959 verschriftlicht und wie bereits durch den Präsidenten und den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten ausgeführt, eine Abweichung nach § 114 Abs. 1 Geschäftsordnung dahin gehend, dass für die Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates, abweichend von § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung, nunmehr alle Fraktionen vorschlagsberechtigt sind. Damit wollen wir sicherstellen, dass der Landtag eine breite mögliche Auswahl unter Wahlvorschlägen für eines der zentralen Gremien der Rundfunkkontrolle hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in der ZDF-Entscheidung wiederholt auf das Erfordernis der pluralen Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlichrechtlichen Rundfunks hingewiesen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gehört dazu – ich zitiere –: „… dass die verschiedenen politischen Strömungen … möglichst vielfältig Abbildung finden. … Dem Grundsatz der Vielfaltsicherung entspricht es jedoch, dass gerade auch kleinere politische Strömungen einbezogen werden.“ Werte Kolleginnen und Kollegen! Der MDR-Staatsvertrag ist nach Inkrafttreten der Geschäftsordnung für den 7. Sächsischen Landtag verabschiedet worden. Mit der Zusammensetzung des Gremiums obliegt es nunmehr erstmals dem Sächsischen Landtag, drei Mitglieder aus seinen Reihen zu bestimmen. Nach Auffassung der Koalition ist es geboten, dass der Landtag den Anforderungen an die Pluralität nachkommt und für die Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates keine Beschränkung des Vorschlagsrechts existiert. Dies ist auch Ausdruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Aufgrund der bestehenden GO-Regelungen, in welche der MDR-Rundfunkrat mangels Kenntnis seinerzeit nicht in den Ausnahmen aufgenommen werden konnte, ist somit die begehrte Einzelfallabweichung notwendig, die hiermit beantragt wird. Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu guter Letzt noch ein Hinweis: Wenn die AfD hier, wie in einer Pressemitteilung, von einer „Ausschaltung der Opposition“ spricht – eine Diktion, die bewusst Anleihen an totalitäre Regimen nimmt –, offenbart sie nicht nur erneut ihr zweifelhaftes Demokratieverständnis, sondern liegt auch grotesk falsch. (Zurufe der AfD) Erst durch die Ausnahme von der Geschäftsordnung wird allen Oppositionsfraktionen ermöglicht, Vorschläge zu unterbreiten. Die AfD hat kein Monopol auf die Rolle der Opposition; entsprechend geht ihre Kritik an einer vermeintlichen Ausschaltung derselben durch eine entsprechende Geschäftsordnungsabweichung grotesk in die falsche Richtung. (Zurufe von der AfD) Wir halten diesen Antrag für geboten und notwendig, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen als Sächsischer Landtag zu erfüllen, und bitten um entsprechende Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Lippmann hat zum Antrag das Wort ergriffen. Das wäre jetzt auch jeder anderen Fraktion freigestellt. Die Redezeit beträgt 3 Minuten. Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf? – Herr Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion. Sie möchten von vorn am Mikrofon reden? – Bitte.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede von hier, weil ich das nicht für einen Geschäftsordnungsantrag im materiellen Sinne halte. Der Antrag, scheinbar aus dem Nichts, ist im Grunde nichts anderes, als eine von langer Hand geplante, hinterhältige Intrige. (Lachen) Die Geschäftsordnung muss nur aus einem einzigen – rechtsstaatsfeindlichen – Grund durchbrochen werden: Der AfD soll der ihr zustehende Posten im Rundfunkrat verweigert werden, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wo steht denn das?) nach dem scheinheiligen Motto: Um die Demokratie zu retten, müssen wir die Demokratie beschädigen. Auf in den postdemokratischen Totalitarismus! Wie erbärmlich! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Was hier als Geschäftsordnungssache getarnt und auch nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt wird, ist eine wesentliche Frage (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Geschäftsordnungsanträge sind nie Tagesordnungspunkte!) des verfassungsrechtlich gebotenen Demokratieprinzips, das hier eklatant verletzt wird. Erschwerend kommt hinzu, man möchte das Mehrheitswahlrecht nicht grundsätzlich einführen, sondern nur in diesem einen Fall, weil es den Machteliten gerade zupasskommt. (Beifall bei der AfD) Zur Erinnerung: Im Kaiserreich gab es ein Mehrheitswahlrecht, das die SPD benachteiligte. Damals haben die Sozialdemokraten immer gefordert, das Verhältniswahlrecht einzuführen. Das passierte dann in der Weimarer Republik und besteht bis heute. (Zuruf von der SPD) Jetzt verlangt unter anderem ausgerechnet die SPD genau das Gegenteil. Willkommen in der Demokratie à la carte. (Beifall bei der AfD) Ein Ereignis aus jüngerer Zeit: Donald Trump, erklärter Feind aller LINKEN, hatte bei der Präsidentschaftswahl 2016 rund 3 Millionen Stimmen weniger bekommen als Hillary Clinton und trotzdem die Wahl gewonnen – wegen des Mehrheitswahlrechts. Das ist der beste Beweis dafür, dass dieses Wahlrecht die Demokratie verletzt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber in postdemokratischen Zeiten, in denen wir uns DDR-Verhältnissen annähern, interessiert das offenbar niemanden mehr, (Zurufe von den LINKEN und der SPD) und die Zweidrittelmehrheit, die durch das Durchbrechen der Geschäftsordnung nötig ist und nur durch eine Absprache mit der Ex-SED zustande kommt, steht auch schon fest. Gab es nicht mal einen CDU-Beschluss, nicht mit der Mauermördernachfolgepartei zu paktieren? (Zurufe von der CDU) Aber deshalb ist die CDU in den Umfragewerten genau dort, wo sie hingehört. (Beifall bei der AfD) Ich wünsche eine vergnügliche Talfahrt. (Beifall bei der AfD) Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion.
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Bitte, Herr Kollege Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! – Wenn ich mir manchmal die Reden aus den Reihen der AfD anhöre, vor allen Dingen, wenn Juristen reden, frage ich mich manchmal: Was sind Sie eigentlich von Beruf? (Zurufe von der AfD) Das Zweite ist: Wo haben Sie eigentlich Ihr juristisches Staatsexamen gemacht? (Zuruf von der AfD: In Leipzig!) Ein Blick in die Geschäftsordnung und in dem Fall auch in den MDR-Rundfunkstaatsvertrag hätte Ihnen diese ganze Sabberrede hier ersparen können. Der Landtagspräsident hat Ihrem Fraktionsvorsitzenden, der Ihnen das wahrscheinlich wieder einmal nicht weitergegeben hat, bereits am 5. Juli mitgeteilt, dass es erstens nach dem MDR-Rundfunkstaatsvertrag keine d'Hondt-Regelung gibt, dass er trotzdem der Meinung ist, dass wir das Wahlverfahren nach der Geschäftsordnung anwenden können, aber er endet damit, dass man nach § 114 auch eine Abweichung der Geschäftsordnung vornehmen kann, was heute von den Koalitionsfraktionen beantragt wurde. Ich weiß gar nicht, wieso Sie hier von Überraschungen reden und nicht vorbereitet sind. Hätten Sie mal beim MDRRundfunkstaatsvertrag aufgepasst! Aber da Sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht haben wollen, weiß ich nicht, was Sie im Rundfunkrat wollen, wofür Sie jetzt eigentlich kämpfen. (Beifall bei den LINKEN) Bleiben Sie einfach mal bei der Wahrheit und bei der Tatsache, und reden Sie hier nicht über Dinge, Herr Ulbrich, von denen Sie keine Ahnung haben. Punkt. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE)
Dr. Matthias Rößler
Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, und ich weise darauf hin, dass eine Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten bedarf. Um die erforderliche Mehrheit bei dieser Abstimmung zweifelsfrei feststellen zu können, schlage ich abweichend vom üblichen Verfahren vor, dass nicht durch Handzeichen, sondern durch das Erheben von den Sitzen abgestimmt wird. Bitte bleiben Sie so lange stehen, bis der Sitzungsvorstand zu jeder Abstimmungsfrage ein Ergebnis festgestellt hat. Da ich keinen Widerstand sehe, kommen wir zur Abstimmung. Wer der Drucksache 7/7959 zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. (Auszählung der Stimmen – Zuruf von der AfD: Rote Socken! –
Dirk Panter SPD
Besser als braune Socken! – Zuruf von der AfD: Wir haben blaue Socken! – Zuruf von der SPD: Die sind innen braun!) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt die Jastimmen bekanntgeben. Das sind 77. Das lässt sich gut merken. – Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. (Auszählung der Stimmen) Die Neinstimmen sind 34. Bitte setzen Sie sich. Jetzt bitte ich Sie, sich bei Stimmenthaltung zu erheben. – Keine Stimmenthaltung. Jetzt kommt die Kontrollfrage. Befindet sich ein Abgeordneter im Saal, der sich nicht an der Abstimmung beteiligt hat? – Das kann ich nicht feststellen, denn auch der wäre wichtig für die anwesenden Mitglieder. Aber es gibt keinen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit 77 Jastimmen ist die erforderliche Zweidrittelmehrheit sogar überschritten. Es wären 74 notwendig gewesen. Damit ist die Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen. Also kann jetzt jede Fraktion eine Vertreterin oder einen Vertreter zur Wahl vorschlagen. Es liegen Ihnen die entsprechenden Wahlvorschläge der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion als Drucksachen 7/8179, 7/7609, 7/8142 und 7/8174 vor. Die CDU-Fraktion schlägt Ihnen danach Herrn Nowak zur Wahl vor. Von der AfDFraktion wird Herr Gahler vorgeschlagen. Die Fraktion DIE LINKE schlägt Frau Feiks vor. Von der SPD-Fraktion wird Herr Panther vorgeschlagen. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung gemäß § 104 Abs. 1 Satz 1 grundsätzlich geheim statt. Da dieses Verfahren das Feststellen der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder erleichtert, empfehle ich, hiervon auch nicht abzuweichen. Bevor ich die Wahlkommission berufe, möchte ich um die Einhaltung der Abstände auf dem Weg in die Wahlkabine und nach der Wahlhandlung bitten, um die Gefahr einer Infektion mit dem Coronavirus zu verringern. Aufgrund der zur Einhaltung der Mindestabstände nach wie vor bestehenden Aufteilung der Plätze im Plenarsaal sind die Wahlkabinen in der Lobby aufgebaut. Der Leiter der Wahlkommission wird den Namensaufruf – Sie kennen das schon – ebenfalls außerhalb des Saales an einem Standort vornehmen, von welchem er gleichzeitig das Geschehen im Plenarsaal als auch die Wahlkabinen und die Urne überblicken kann. Der Namensaufruf soll so erfolgen, dass ein Gedränge bei der Stimmabgabe vermieden wird und es uns allen möglich ist, die gebotenen Mindestabstände einzuhalten. Nach diesen Hinweisen berufe ich jetzt für die Durchführung der Wahl die Wahlkommission mit den folgenden Mitgliedern des Landtags: Herrn Jan Hippold als Leiter, CDU-Fraktion, Herrn Holger Hentschel, AfD-Fraktion, Herrn Nico Brünler, DIE LINKE, Herrn Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE, und Herrn Albrecht Pallas von der SPD-Fraktion. Damit es nach der Wahlhandlung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu keiner längeren Pause kommt, schlage ich Ihnen vor, nach der Stimmabgabe in die Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 3 und der ersten Aktuellen Stunde fortzufahren. Nach der ersten Aktuellen Debatte hoffe ich, dass unsere Wahlkommission ihre Arbeit beendet hat und wir dann ein Wahlergebnis verkünden können. Ich übergebe jetzt das Wort an den Leiter unserer Wahlkommission, an Herrn Jan Hippold. Er steht schon an seiner Position am Rednerpult an der Schnittstelle zwischen Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Preisexplosion Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: anstatt Zäune und Mauern zu Antrag der Fraktion Dritte Aktuelle Debatte: 10 Jahre Aufarbeitung fortsetzen, Rechtsextremismus Antrag der Fraktion Die Redezeiten der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt festgelegt: CDU 57 Minuten, AfD 47 Minuten, DIE LINKE 29 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 26 Minuten, SPD 18 Minuten, Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. den Blickachsen in beide Richtungen, von denen ich vorhin gesprochen habe.
Jan Hippold CDU
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier ist die Stimme aus dem Off. Wir beginnen mit der Wahl. (Namensaufruf – Wahlhandlung) Befinden sich jetzt noch Abgeordnete im Saal, die ich nicht aufgerufen habe oder die ihre Stimme noch nicht abgegeben haben? (Kurze Unterbrechung)
Dr. Matthias Rößler
Vielen Dank an unseren Kollegen Jan Hippold. Ich wiederhole seine Frage: Ist irgendjemand hier im Raum, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall; ich denke, das können wir auch so feststellen. Dann unterbreche ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt und bitte die Wahlkommission, die Auszählung vorzunehmen. Meine Damen und Herren! Wie bereits angekündigt, rufe ich auf Stunde bei Lebensmitteln und Energie Fraktion AfD Humanitäre Hilfe leisten, errichten, Herr Ministerpräsident! DIE LINKE Selbstenttarnung des NSU – Gedenken ermöglichen, entschieden bekämpfen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie, jetzt Ihre Plätze einzunehmen. Wir kommen nun zu den Aktuellen Debatten. Ich rufe auf Erste Aktuelle Preisexplosion bei Antrag der Als Antragstellerin hat zunächst die Fraktion der AfD das Wort. Das Wort ergreift Herr Kollege Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Wir sprechen heute über explodierende Energiekosten in Deutschland, und ich beginne einmal mit der Mobilität. Wie jeder mitbekommen hat, steigen die Kraftstoffpreise in ungeahnte Höhen. Zum einen liegt es natürlich an den gestiegenen Rohölpreisen, zum anderen aber auch an der seit diesem Jahr neu eingeführten CO -Bepreisung; ich kürze das mal auf „CO -Steuer“ ab. Nun stehen die Leute da und wissen nicht, wie sie diese finanzielle Belastung stemmen sollen, ob das nur kurzfristig so ist oder ob Autofahren in Zukunft reiner Luxus wird. Der Bürger wird durch Steuern – ungefähr 58 % des Kraftstoffpreises macht das an der Tankstelle aus – ohnehin regelrecht abgezockt. Beim Benzinpreis von 1,70 Euro – im Moment einmal so angenommen – zahlt der Verbraucher circa 98 Cent nur für Mehrwertsteuer, Energiesteuer und den Beitrag für den Erdölbevorratungsverband. Ich wusste gar nicht, dass es das gibt. Seit diesem Jahr setzt die Bundesregierung dem Ganzen die Krone auf, indem eine ständig steigende, von mir „CO -Steuer“ genannte Steuer erhoben wird. Hier die Aussichten für die CO -Steuer: 2021, was wir jetzt haben, circa 8 Cent, 2022 werden es 9,5 Cent, 2023 11 Cent, 2024 14 Cent und 2025 dann 17 Cent. Der Sachse fragt ganz einfach nach: Geht‘s noch? Es ist so: Seit über 20 Jahren hat sich kein durchschlagender Erfolg für Elektrofahrzeuge abgezeichnet, soll heißen: Fast niemand wollte sich so ein Fahrzeug zulegen. Nun kam man in den Denkfabriken der linksgrünen Ideologen und in den Beratergremien der Bundesregierung auf die perfide Idee, den Verbrenner in der Unterhaltung so teuer zu machen, dass das Fahren mit dem Elektroauto auf einmal doch ganz attraktiv erscheint, frei nach dem Motto: Nun kauft die verdammte Karre endlich, damit wir innerhalb der nächsten zwei Jahre die Überhitzung – wir reden ja mittlerweile, seit Glasgow, nicht mehr von einer Erwärmung, sondern von einer Überhitzung der Erde – stoppen können. In das Elektroauto wurde hineinsubventioniert, als gäbe es kein Morgen mehr. Die Subventionen für den Kauf sind so hoch – die Kaufpreise für Verbrenner haben auch deutlich angezogen –, dass es sehr oft kaum noch einen preislichen Unterschied zum Verbrenner gibt. Hinzu kommt der Entfall der Kfz-Steuer sowie für Unternehmer und Firmenfahrzeugnutzer eine Weiterentwicklung der attraktiven 1-%-Regelung hin zu 0,5 oder 0,25 % – es kostet alles Geld – für die Privatnutzung des E-Autos. Debatte Lebensmitteln und Energie Fraktion AfD Dementsprechend stiegen die Zulassungszahlen für E-Autos. Aber wer kauft eigentlich E-Autos? Die Statistik von Verivox sagt dazu: 2020 waren von allen zugelassenen Autos in Deutschland nur 0,5 % Elektro- oder Hybridfahrzeuge. Im selben Jahr wurden circa 194 000 Fahrzeuge mit selbigem Antrieb zugelassen im Vergleich zu circa 2,7 Millionen Verbrennern. 2021 sind es bisher circa 65 000 Fahrzeuge; das Interesse lässt anscheinend wieder etwas nach. Die Käufer sind zwischen 35 und 59 Jahre alt und in der Regel gut verdienende Angestellte oder Selbstständige, die in einer guten Wohngegend, in einem Einfamilienhaus mit Ladebox leben und die das Auto oft als Zweit- oder Drittwagen anschaffen. Ich habe mich in letzter Zeit mit ein paar Autoverkäufern der verschiedenen Marken unterhalten. Dabei hat sich herausgestellt, dass private Käufer eigentlich nur ungefähr 10 bis 15 % ausmachen und der Rest sind halt Unternehmen oder Behörden. Also, Otto Normalverbraucher sind definitiv nicht Käufer von E-Autos. Aber eines ist klar: Das Geld für diese Subventionen muss irgendwo herkommen. Wo kommt es her? Richtig – von den Millionen Besitzern von Benzin- und Dieselfahrzeugen; denn diese zahlen mit ihren sich jetzt verteuernden Kfz-Steuern und den gestiegenen Steuern auf Kraftstoffe kräftig mit. Unterm Strich kostet den Steuerzahler der Umstieg von einem Verbrenner auf einen gehobenen Mittelklasse-Stromer mehr als 20 000 Euro über die gesamte Nutzungsdauer. Meine Damen und Herren, so geht das natürlich nicht. Jetzt ist er zwar nicht da, aber trotzdem: Ich fordere den Herrn Ministerpräsidenten auf, sich einmal im Bundesrat dafür stark zu machen, dass die Bundesregierung die Steuern auf Kraftstoffe massiv senkt. Außerdem gehört die CO -Steuer sofort wieder abgeschafft. Danke. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Zwerg hat für die einbringende AfD-Fraktion die erste Aktuelle Debatte eröffnet. Die weitere Reihenfolge in der ersten Runde ist: CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Die fraktionslosen MdL – ich hatte es bereits gesagt – haben keinen Redebedarf. Für die CDU-Fraktion ergreift jetzt Frau Kollegin Springer das Wort.
Ines Springer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Zwerg hat jetzt ausschließlich von Energie gesprochen. Darauf wird mein Kollege Rohwer in der zweiten Runde eingehen. Sie haben in Ihrer Überschrift auch noch von explosionsartig steigenden Preisen im Lebensmittelbereich gesprochen. Es ist klar, die Inflation steigt. Auch die Lebensmittelpreise steigen. Der Volkswirt Holger Schmieding hat das bei „Plusminus“ in dieser Woche sehr schön erklärt. Er sagte, dass der Anstieg von 4,4 % der Inflation zum Vorjahr mit der gestiegenen Mehrwertsteuer zu erklären ist. Im vergangenen Jahr – das war ein billiges Jahr für uns alle – wurde kurzzeitig die Mehrwertsteuer abgesenkt. (Thomas Thumm, AfD: So ein schönes Märchen!) Wenn wir das Ganze mit dem Jahr 2019 vergleichen, sehen wir deutlich, dass es hier nur zu einer Steigerung der Inflation von 2 % kommt. Der Volkswirt Holger Schmieding hat sehr klar gesagt: Die jetzigen Schlagzeilen der Presse zur Preisexplosion sind irreführend. – In Ergänzung dazu: Ihr Debattentitel ist es auch. Wir müssen uns eingestehen, dass Lebensmittelpreise in Deutschland im Vergleich mit dem westeuropäischen Ausland unvergleichlich günstig sind. Vergleichen Sie dazu bitte einfach die Lebenshaltungskosten der verschiedenen Länder um uns herum. Ja, Preise verändern sich nach oben und nach unten. Das ist nichts Ungewöhnliches, das haben wir in den letzten Jahren oft erlebt. Allerdings bleibt abzuwarten, welchen Einfluss vernichtete Ernten oder die qualitative Verschlechterung zum Beispiel der Weizenernte bei uns in diesem Jahr auf die Preise haben werden. Abschließend gestatten Sie mir bitte noch ein paar Sätze zur Glaubwürdigkeit des Debattentitels. Einerseits haben Sie gerade gestern immer wieder berechtigt darauf hingewiesen, dass Landwirte ohne Subventionen von ihrer Hände Arbeit leben können sollen. Andererseits beschweren Sie sich über die Preissteigerungen genau dieser Produktgruppe. Ich hätte es verstanden, wenn Sie heute in der Debatte gefragt hätten, wie die Preissteigerungen bei den Landwirten ankommen; denn das ist die entscheidende Frage: Wie kommt die Preissteigerung beim Produzenten an? – Nicht so eine reißerische Überschrift. (Widerspruch von der AfD) Hier eine so fadenscheinige Debatte über gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise zu führen, ist aus volkswirtschaftlicher Sicht oberflächlich und aus gesamtwirtschaftlicher Sicht einfach nur verfehlt. (Beifall bei der CDU –
Norbert Mayer AfD
Erzählen Sie das doch dem Bürger!)
Dr. Matthias Rößler
Für die CDU-Fraktion sprach Frau Kollegin Springer. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, die Lage ist dramatisch für viele Menschen, auf der einen Seite vor allem wegen der Coronakrise und dem bevorstehenden Kollaps des Gesundheitswesens. Auf der anderen Seite – unabhängig davon – haben wir gerade eine dramatische Lage bei den Energiepreisen. Wir erleben regelrecht eine Preisexplosion bei den fossilen Energieträgern Öl und Gas. Das merken die Menschen auch jetzt schon an der Zapfsäule, aber auch bei der Stromrechnung am Ende des Jahres. Doch anders, als die AfD-Fraktion es hier behauptet, hat das nichts mit den Klimaschutzmaßnahmen wie einer CO - Steuer zu tun, (Zurufe von der AfD-Fraktion: Ach, nein!) sondern dafür ist schlicht und einfach eines verantwortlich, und das ist der Kapitalismus, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN – Oh-Rufe von der AfD) Nach den weltweiten Einbrüchen des fossilen Energiemarktes, vor allem durch den Lockdown, kam es zu einer verringerten Nachfrage, unter anderem aus China. (Zuruf von der AfD: Armut für alle!) Demzufolge gab es verringerte Lieferungen. Jetzt hat sich der Markt erholt, die Preise ziehen wieder massiv an. Das führt bei den milliardenschweren Kartellen und Global Playern zu einer Profitmaximierung, die dabei eine entscheidende Rolle spielt. Auch geopolitische Interessen spielen dabei eine Rolle. Nord Stream 2 ist zum Beispiel nicht voll ausgelastet. Russland könnte also mehr Gas liefern, tut es aber nicht. Auch Gasanbieter in Deutschland haben sich verspekuliert, also zu knappe Gasmengen kalkuliert. Auch deswegen steigen die Preise. Auch im Heizölbereich ist das zu beobachten. Im Oktober 2020 kosteten 100 Liter Heizöl circa 40 Euro. Aktuell sind wir bei knapp 80 Euro. Das bedeutet für die Haushalte Mehrkosten von 735 Euro im Jahr. Das ist also eine Verdopplung der Preise innerhalb eines Jahres. (Jörg Dornau, AfD: 9 Cent CO -Steuer!) – Jetzt kommen Sie mir nicht wieder mit der CO -Steuer. Sie hat gerade mal 10 bis 20 Cent Anteil daran. Wir als Gesetzgeber müssen besonders im Auge behalten, dass die Energiepreise vor allem Menschen betreffen, die in Armut leben, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind und dass diese Personengruppe übermäßig viel für Energie bezahlen muss, aber auch fürs Wohnen schon vorher bezahlt hat. In Sachsen lag die Teuerungsrate der Verbraucherpreise und auch der Lebensmittelpreise 2021 bei 2,4 %. Das ist der stärkste Anstieg seit der Finanzkrise 2008; damals lag er bei 2,6 %. Wie gesagt, die Preise treffen die Menschen ganz direkt. Sie müssen nun überlegen, ob sie es sich leisten können, ihre Wohnung zu beheizen. Sie müssen sich überlegen, ob sie im Kalten sitzen wollen. Da sagen wir ganz klar: Niemand soll frieren oder nicht mehr am mobilen Leben teilhaben können. Hier muss die Politik dringend handeln. Hier braucht es Änderungen an Gesetzen und der Steuerpolitik, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN – Widerspruch von der AfD) Ja, viele Menschen sind auf das Auto angewiesen und haben bis heute keine Alternative durch den ÖPNV, weil es ihn im ländlichen Bereich schlicht nicht gibt. Oder auch die Ticketpreise sind dort viel zu hoch. Auch da wurden Maßnahmen jahrzehntelang verpennt. Auch hier brauchen Sie mir nicht wieder mit den teuersten Spritpreisen, die wir in Deutschland im weltweiten Vergleich hätten, zu kommen. Es gibt auch andere Länder, in denen die Dieselpreise deutlich höher sind als in Deutschland. In der Schweiz zum Beispiel kostet der Liter Diesel rund 30 Cent mehr, in Italien, Belgien, Großbritannien 20 Cent mehr als in der Bundesrepublik. (Unruhe bei der AfD) Es ist also nichts Ungewöhnliches, dass weltweit, auch hier in Europa und in Deutschland, die Preise steigen. (Zuruf von der AfD: Sie haben doch gar keine Ahnung!) Aber natürlich ist das ein Problem vor allem für Leute hier in Sachsen, weil Sachsen immer noch ein Niedriglohnland ist. Deswegen müssen wir in der Politik auch gegensteuern. Wir haben Vorschläge zu den Energiepreisen gemacht. Wir haben dazu letzte Woche – nein vorletzte Woche schon – einen Antrag in den Landtag eingebracht, Thema: Energiepreise senken. Da geht es speziell um die Mehrwertsteuer. Wir haben in dem Antrag aber noch viele weitere Möglichkeiten formuliert. Darauf komme ich in einer zweiten Rederunde zu sprechen. Es muss tatsächlich etwas passieren, damit die Menschen entlastet werden und weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, vor allem, damit sie nicht frieren müssen. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: CO -Steuer abschaffen! Völliger Irrsinn!)
Dr. Matthias Rößler
Nach der Fraktion DIE LINKE ergreift die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort. Ich erteile jetzt Herrn Kollegen Liebscher das Wort. (Zuruf von der AfD: Jetzt lernen wir noch etwas! Kapitalismus abschaffen!)
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir müssen über Rohstoffpreise reden, denn die Preissteigerungen sind im zweiten Pandemie-Winter in vielen Bereichen unseres Lebens angekommen. Handwerk und Industrie berichten von Materialengpässen als zentralem Hindernis für den Aufschwung. Die höheren Preise fossiler Brennstoffe und Lebensmittel sind für Menschen mit geringerem Einkommen in diesem Herbst bereits deutlich zu spüren. Aber, meine Damen und Herren, wir müssen die Hintergründe der Dynamik beachten, die hier aufeinandertreffen. Die Gründe für die Preissteigerungen sind vielfältig. Sie liegen zum einen in der schnellen Erholung in der Konjunktur, nachdem Corona im vergangenen Jahr einen Nachfragerückgang begründete. Hinzu kommen die vorübergehende Mehrwertsteuersenkung im vergangenen Jahr und der anschließende Preisanstieg, pandemiebedingte Fachkräfteengpässe, erhöhte Preise für Düngemittel, unterbrochene Lieferketten, logistische Zwischenfälle wie der Stau im Suezkanal und erhöhte Frachtkosten. Die Gasanbieter – das wurde bereits erwähnt – entschieden sich dagegen, ihre Speicher in der üblichen Höhe zu füllen. Dennoch ist die Versorgung im europäischen Verbund gewährleistet, allerdings zu höheren Preisen. All diese Phänomene lassen sich für Sie von der AfD nun wunderbar in einen Topf werfen: kräftig trommeln und populistisch ordentlich melken. Meine Damen und Herren, wir müssen aufhören, die Probleme mit den Mitteln zu lösen, die sie verursacht haben. Rückwärtsgewandte Forderungen werden bestehende Abhängigkeiten nur weiter vertiefen, Lösungen verschleppen und Probleme verschärfen. Die anziehende Konjunktur nach Corona zeigt, wie sensibel unser bisheriges System auf Störungen reagiert. Daraus müssen wir Konsequenzen ziehen. Wir müssen unsere Abhängigkeit von globalen Lieferketten deutlich reduzieren und auf regionale, nachhaltige Versorgung setzen. (Zuruf von der AfD: Braunkohle!) Unsere Aufgabe ist es jetzt, Rohstoffkreisläufe zu schließen, unsere sächsische Kreislaufwirtschaft aufzubauen (Zuruf von der AfD: Genau! Braunkohle stärken!) und die regionale Lebensmittelproduktion zu fördern. Durch regionale, unabhängige Versorgung werden nicht nur Emissionen, sondern auch Frachtkosten eingespart, die die Preise treiben. Wir als BÜNDNISGRÜNE setzen auf ökologische Landwirtschaft, um auch hier langfristige Versorgung zu gewährleisten. Ein Preistreiber im Bereich der Lebensmittel sind neben hohen Frachtkosten auch die gestiegenen Preise für Düngemittel. Für die Produktion von Dünger werden erhebliche Mengen an Erdgas benötigt. Das ist eine Folgeerscheinung der industriellen Landwirtschaft, die zu häufig eine Übernutzung von Böden in Kauf nimmt, um rentabel zu sein. Die zweite wichtige Erkenntnis lautet: Die Preiserhöhungen verdeutlichen unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Die Nachfragespitzen im Gasmarkt resultieren aus der wiedererstarkten Konjunktur und dem Nachfragehoch asiatischer Märkte. Nur ein weitaus höherer Anteil an erneuerbaren Energien sichert uns künftig die unabhängige Versorgung mit Energie. Neue Pipelines wie Nord Stream 2 bieten keine langfristigen Lösungen, sondern verstärken geopolitische Abhängigkeiten. Ziel einer weitblickenden Energiepolitik muss es sein, sogenannte Lock-in-Effekte zu vermeiden, die die Modernisierung unserer Energiesysteme verhindern. Das Phantasieren von Neuentwicklungen in der Atomenergie bietet keinerlei hilfreiche oder kurzfristige Lösungen. Atomenergie ist teuer, mindestens doppelt so kostenintensiv wie Strom aus erneuerbaren Quellen. Atomenergie trägt weder zum Klimaschutz noch zu günstigen Energiepreisen bei. (Zuruf von der AfD: Was?) Verehrte Damen und Herren, der Ausbau der Erneuerbaren muss rasch vorangetrieben werden, um Sachsen unabhängig mit Energie zu versorgen. (Unruhe bei AfD) Wir müssen in Sachsen jetzt die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um Kommunen über die Bauleitplanung das Errichten von Windkraftanlagen zu ermöglichen. (Zuruf von der AfD: Braunkohle!) Die erneuerbaren Energien sind die Grundlage für saubere, sichere und bezahlbare Energieversorgung. Lassen Sie uns unser Land mit Nachdruck krisenfest aufstellen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster spricht in der Aktuellen Debatte für die SPD-Fraktion Herr Kollege Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass die AfD-Fraktion die Lebensmittelpreise in der nächsten Runde spielen wird. Ich habe nur eine Rederunde Zeit und werde beides zusammenfassen. Ich denke, damit sind Sie einverstanden als einbringende Fraktion. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Sehr gern!) Das heutige Thema – wir haben es gehört und an den Emotionen schon erlebt – ist selbstredend ein Aufregerthema, bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern wie auch in der Wirtschaft. Aber die Frage ist doch: Was kann die Politik zur Preisgestaltung der Märkte beitragen? Sollte sich Politik überhaupt einmischen? Ich bin schon verwundert, dass die AfD das auf die Tagesordnung gesetzt hat. Wenn es sonst um ähnliche Themen geht, verkörpern Sie ja eher die marktliberale Sorte (Jörg Urban, AfD: Genau!) und lehnen eine Einmischung der Politik konsequent ab. Sie haben das schon öfter mit Sozialismus verglichen. (Jörg Urban, AfD: Ja!) Ich zitiere einmal den allseits bekannten Herrn Dr. Gauland, der im Februar 2020 ein Treffen von Vertretern der Bundesregierung mit den Spitzen der großen Supermarktketten wie folgt kommentierte: „Die Lebensmittelpreise regelt der Markt, nicht Frau Merkel.“ Jetzt könnte man eigentlich schon einen Punkt machen und sich setzen. Aber so einfach machen wir es uns nicht. Natürlich können wir die Preissteigerungen, die es vor allem in diesem Jahr bei Lebensmitteln, Energie, Mobilität usw. gegeben hat, nicht ignorieren, insbesondere nicht wir Sozialdemokraten, denn wir wissen: Steigende Preise treffen vor allem Menschen mit kleinem Einkommen: in prekären Lebenssituationen, Alleinerziehende oder Bezieher niedriger Renten. Natürlich trifft uns das auch als Staat oder als Steuerzahler, denn die Energiepreise tangieren am Ende auch die Verwaltung, staatliche Unternehmen und kommunale Stadtwerke. Zumindest bei Energiepreisen war zu erwarten, dass Sie die Debatte heute nutzen werden, um wieder einmal auf die Energiewende einzuschlagen – ein bisschen war das im Ansatz zu hören – oder den Diskurs in Richtung Braunkohle oder Atom zu verlagern. Durch Zwischenrufe haben Sie das getan. Ich lasse das einmal aus. Die Ursachen für die Preissteigerungen sind bekannt und wurden bereits angesprochen – bedingt durch CoronaMaßnahmen und Anpassungen der Produktion. Die wieder anziehende globale Konjunktur spielt eine Rolle, der Energiehunger Ostasiens, Lieferengpässe bei der OPEC und Russland sowie der durchschlagende Emissionshandel. Für die SPD-Fraktion ist klar: Weniger Klimaschutz ist in Anbetracht dieser Preissteigerungen keine Option. Nur mehr erneuerbare Energien, die Verkehrswende und deutliche Energieeinsparungen werden dauerhaft für akzeptable Preise sorgen. Für uns steht fest: Energie muss bezahlbar bleiben. Das ist nicht zuletzt eine Frage sozialer Gerechtigkeit. (Zuruf von der AfD: Dann handeln Sie!) Die Frage, ob ich im Winter die Heizung aufdrehe oder nicht, darf keine Frage des Geldbeutels sein. Es muss eines der wichtigsten Ziele der EU und einer neuen Bundesregierung sein, Klimaschutz und bezahlbare Energiepreise zusammenzudenken und zu erreichen, dass zum Beispiel bei einer Abschaffung der EEG-Umlage und einer Reform der Energiebesteuerung diesbezüglich wirksam gegengesteuert werden kann. Die EU hat bereits reagiert und den Mitgliedstaaten einen Werkzeugkasten in die Hand gegeben; ich nenne es einmal so. Unmittelbare Priorität sollte es sein, die sozialen Auswirkungen abzumildern, schutzbedürftige Haushalte zu schützen und außerdem sicherzustellen, dass die Energiearmut nicht verschlimmert wird. Was die Lebensmittelpreise angeht, leben wir in Deutschland eigentlich auf einer Insel der Glückseligen. Wir zahlen circa 10 % unseres Einkommens für Lebensmittel. In anderen Industriestaaten sind es zwischen 15 und 30 %. Wir möchten, dass vor allem die Direkterzeuger von ihrer Arbeit leben können. Deshalb müssen Anreize gesetzt werden. Es darf nicht sein, dass die Gewinne aus den Preissteigerungen nur bei den großen Lebensmittelhändlern und Supermärkten ankommen. Wir möchten keine billig produzierten Lebensmittel mehr, wenn es auf dem Rücken der Bauern, der gering bezahlten Arbeitskräfte oder des Tierwohls ausgetragen wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher schützen wir am besten mit steigenden Löhnen, ausreichenden Mindestlöhnen sowie einer Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen und die Menschen begünstigt, die Transferleistungen des Staates bekommen, und die für ihre Leistungen einen regelmäßigen Inflationsausgleich bekommen. Wir brauchen eine gerechte Einkommens- und Sozialpolitik, die dafür sorgt, dass Preisschwankungen nach oben abgefedert werden, Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zum Spielball der Märkte werden und jederzeit eine generelle Sicherheit haben, dass sie sich die Lebensmittel und Energiepreise am Ende leisten können. Das ist kein Sozialismus, sondern soziale Marktwirtschaft.
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist zu Ende, Kollege Winkler.
Volkmar Winkler SPD
Damit möchte ich es belassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther)
Dr. Matthias Rößler
Danke. Mit Herrn Kollegen Winkler, der für die SPD-Fraktion gesprochen hat, sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. Wir eröffnen die zweite Rederunde. Für die einbringende AfDFraktion ergreift das Wort Herr Kollege Dornau. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Wahrscheinlich war Karl Marx daran schuld! –
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Das von meinem Kollegen Jan Zwerg umrissene Problemfeld weitet sich auch auf andere Produkte aus. Schauen wir zum Beispiel einmal auf die Düngemittel. Bei der Herstellung von einem Kilogramm Stickstoff in Form von Ammoniak oder Ammoniumnitrat braucht selbst die derzeit effizienteste Düngemittelfabrik noch 600 Gramm Erdgas. Wenn sich also der Erdgaspreis verdreifacht, dann klettert auch der Preis für die Düngemittel in ungeahnte Höhen. Mit dieser Entwicklung können nicht einmal die Getreidepreise mithalten, die mittlerweile auch davongaloppieren. Somit können wir uns auf stark steigende Preise für Nahrungsmittel einstellen. Ich sage Ihnen bereits jetzt, dass in Folge der explodierten Preise die Semmel beim Bäcker um die Ecke bald einen Euro kosten wird. Erschwerend zu dieser Dynamik kommt ein anderes künstlich geschaffenes und durch die grüne Verbotskultur verursachtes Problemfeld hinzu. Dieses liegt beim Pflanzenschutz und Düngemitteleinsatz. Laut der EU-Farm-to-Fork-Strategy ist bis zum Ende des Jahrzehnts der Düngemitteleinsatz um 20 % und der Pflanzenschutzmitteleinsatz sogar um die Hälfte zu reduzieren. Würden diese Folterwerkzeuge des Green Deals gegenüber den Landwirten in der EU konsequent umgesetzt, entstünden laut einer Studie je nach Kultur Ertragsverluste von 20 oder gar über 30 %. Die Folge wäre statt des Exports nun der Import vieler Lebensmittel, und das aus Ländern, in denen die Einhaltung von minimalen Umwelt- und Sozialstandards mehr als fraglich ist. Nicht nur einschneidende EU-Vorgaben bedrohen die hiesigen Landwirtschaftsbetriebe. Nun zündeln auch schon Bundesbehörden an den bestehenden Betriebsstrukturen. So fordert das SPD-geführte Umweltbundesamt in seinem aktuellen Bericht allen Ernstes die Abschaffung der Steuerrückerstattung auf Agrardiesel und die Aufhebung der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge. Wissen Sie eigentlich, was das heißt? Hierbei wird von roter Seite an unsere heimische Landwirtschaft ganz klar die Axt angesetzt. Wissen Sie eigentlich, dass Sie mit solchen Forderungen die ohnehin überhitzten Märkte und derzeitigen Preisexplosionen noch weiter befeuern würden? Wissen Sie ebenfalls, dass Ihre Parteikollegen im Umweltbundesamt mit genau solchen Forderungen und in Folge gestiegener Weltmarktpreise letztendlich weltweit Unruhen und bewaffnete Konflikte um das tägliche Brot noch weiter anheizen? Ich kann Ihnen sagen, dass unsere Fraktion diese zerstörerische, übermoralische, hybridgetragene und weltfremde Antilandwirtschaftspolitik entschieden ablehnt. Sachsen, Deutschland und Europa müssen sich eher besser als schlechter mit Lebensmitteln selbst versorgen können. (Beifall bei der AfD) Jedoch braucht es zu dieser nun schon seit vielen Jahren andauernden, politischen Grundstimmung auf unterschiedlichen Ebenen jemanden, der diese erhebliche Landwirtschaftsfeindlichkeit mitträgt. Da komme ich gleich zu Ihnen, werte Kollegen der CDU. Wessen weggelobte Verteidigungsministerin und heutige Präsidentin der EU-Kommission hat gemeinsam mit der EVP-Fraktion den Green Deal auf den Weg gebracht? Wessen Akteure der letzten Bundesregierung haben die unverschämten Forderungen des Beamtenapparats des Umweltbundesamtes erst indirekt ermöglicht? Wessen Landesführung hat den ersten grünen Minister in Sachsen ermöglicht? Ich meine den Minister, der bereits mehrere Bauernproteste ausgelöst hat und mit seiner Windkraftpolitik für großen Unmut in der sächsischen Landbevölkerung sorgt. Diese Entwicklungen haben Sie alle mitgetragen. Ich möchte aber klarstellen, dass einige in Ihren Reihen durchaus Verständnis für die Nöte der Bauern haben. Jedoch bedeutet langjährige Regierungsverantwortung, auch für viele Fehlentwicklungen in diesem Land im Freistaat Sachsen verantwortlich zu sein. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächster spricht in der zweiten Runde für die CDU-Fraktion Herr Kollege Rohwer, nachdem neues Wasser gebracht und das Rednerpult desinfiziert worden ist. Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Lars Rohwer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Dornau, in einem Punkt haben Sie schon recht: Regieren heißt Verantwortung tragen. Sie machen sich einfach aus dem Staub und kritisieren einfach nur. Sie sprechen ein Thema an, was die Menschen in diesem Land natürlich beschäftigt. Das ist völlig klar. Aber: Sie präsentieren nur wieder Feindbilder. Lösungsvorschläge habe ich keine von Ihnen gehört. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist Ihre Aufgabe, Herr Rohwer! Das ist Ihre Aufgabe! Dummes Gequatsche!) Ich komme auf die CO -Bepreisung zu sprechen. Die CO - 2 2 Bespreisung ist genau der richtige Weg. Es wird zukünftig nicht mehr möglich sein, CO kostenfrei in die Umwelt auszustoßen. Diesen Weg – das ist in diesem Land völlig klar und ich glaube, dass wir uns mit den anderen Fraktionen außer Ihrer Fraktion einig sind – müssen wir weitergehen. Die Bepreisung des CO -Ausstoßes ist der richtige Weg. Es ist aber eine Bepreisung, es ist keine Steuer, wie Sie behaupten, Herr Zwerg. Wir arbeiten auch weiter an dem System, dass man in die CO -Bilanz einzahlen muss. Das System ist in der Tat noch nicht perfekt. Darüber müssen wir gleich noch sprechen. Eines ist klar: Wir müssen den Weg der erneuerbaren Energien weitergehen. Wir müssen neben dem Ausbau der Wind- und Solarenergie auch die Entwicklung synthetischer Kraft- und Brennstoffe zum Ziel haben. Herr Kollege Liebscher, Sie haben angesprochen, dass wir mit der ökologischen Landwirtschaft die Bevölkerung ernähren. Sie sind auf einem Irrweg. Wir werden in Größenordnungen Felder weiterhin bestellen müssen. Das ist die konventionelle Landwirtschaft. Sie muss sich aber auch umstellen. Wir werden nicht mit einem Elektromähdrescher über das Feld fahren. Wir werden dort nach wie vor mit Verbrennern unterwegs sein. Dafür werden wir E-Fuels brauchen. Ökologisch hergestellte alternative Antriebssysteme sind der Weg. Ich kann auch sagen, warum: Wenn auf dem Feld etwas kaputtgeht, können die Bauern nicht warten, bis die Werkstatt da ist und diesen Mähdrescher in Ordnung bringt. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD) Das muss weitergehen. Die können das selbst. Deshalb werden wir diese Dinge brauchen. Strom ist binnen eines Jahres um 10 %, Gas um 30 % teurer geworden. Das ist eine harte Belastung, das will ich deutlich sagen. Die müssen wir abfedern. Die Unionsfraktion hat Maßnahmen zur Stabilisierung des Strompreises ergriffen und sich hier erfolgreich für eine Absenkung der EEG-Umlage eingesetzt. Zur Kompensation der CO -Bepreisung wurde die EEG-Umlage auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde in diesem Jahr festgelegt. Ohne diese Deckelung wäre die EEG-Umlage in diesem Jahr auf rund 9 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Im nächsten Jahr soll die EEG-Umlage auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde weiter absinken. Die Umlage sinkt damit um fast 43 %. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Linke Tasche, rechte Tasche, Herr Rohwer!) Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Ampelfraktionen aufgefordert, schnell diesen Weg weiterzugehen. Die EEG-Umlage muss abgeschafft werden. Der nächste Punkt ist die Senkung der Stromsteuer. Wir müssen sie auf europäisches Mindestmaß reduzieren. Auch das ist möglich, und das muss geschehen, um die Preise hier im Griff zu behalten. Die viel größere Herausforderung, vor der wir stehen, ist aber, unseren Gebäudebestand klimaneutral zu gestalten. Genau dafür werden wir erneuerbare Energien auch beim Wärmeverbrauch benötigen. Ein letzter Gedanke zum Thema Preise. Wir haben in den Industrieländern die Situation, dass Ausgaben für Lebensmittel zwischen 15 bis 30 % des Einkommens der Menschen ausmachen. In Deutschland sind es nur gut 10 %. Genau diese Niedrigpreispolitik bei den Lebensmitteln wird nicht nachhaltig sein und schon gar nicht fair. Deshalb müssen die Kosten und Preise für Lebensmittel neu diskutiert werden. Von einem Euro Lebensmittel kommen derzeit nur gut 21 Cent bei unseren Landwirten an. Das kann nicht die Zukunft sein. Hier müssen wir mit den Verbrauchern über den Wert regionaler Erzeugung sprechen, sie sensibilisieren und für die Akzeptanz höherer Preise gewinnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war für die CDUFraktion Herr Kollege Rohwer. Jetzt kann erneut die Fraktion DIE LINKE das Wort ergreifen. Bitte, Herr Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, Herr Liebscher und Frau Springer, Sie haben das Problem recht gut beschrieben. Aber ich finde, Sie müssen jetzt als Koalition auch handeln; denn wie die Band Kraftclub schon sagte: Mit 390 Euro Hartz IV kommt man nicht weit im Bio-Markt. Hier bestehen die eigentlichen Probleme. Die niedrigen Löhne im Freistaat Sachsen sind nämlich das Problem. Damit sich die Menschen zukünftig überhaupt wieder gesunde und gute Lebensmittel leisten können, müssen wir im Niedriglohnland Sachsen vor allem daran arbeiten. Bei der Energie sieht das noch einmal viel schärfer aus; denn hier greift der Kapitalismus erbarmungsloser zu. Deshalb sagen wir: Bei angespannten Weltmarktlagen, wie wir sie gerade haben, brauchen wir auch Preissenkungen, die der Staat durch Steuerpolitik organisiert. Dazu haben wir Ihnen einen Antrag vorgelegt, der beinhaltet, dass der Mehrwertsteuersatz auf Energie, Heiz-, Brenn- und Kraftstoffpreise für private Haushalte, Verbraucherinnen und Verbraucher schnellstmöglich auf 7 % abgesenkt werden muss. Wir sind da nicht die Einzigen. Spanien macht das schon seit Längerem, und Markus Söder, Ihr Unionskollege, fordert das auch. Wenn Sie sich nicht an uns orientieren, dann können Sie sich ja an ihm orientieren. Wussten Sie, dass über 6 000 Menschen in Sachsen allein im letzten Jahr der Strom abgestellt wurde, das heißt abgeklemmt? Die haben keine Möglichkeit mehr, zu kochen, das Licht einzuschalten, zu arbeiten oder überhaupt in der Wohnung zu existieren. Das ist aus unserer Sicht ein Skandal und menschenunwürdig. Genau dagegen sprechen wir uns aus und fordern ein Verbot der Sperrung, der Abschaltung der Strom- und der Gasversorgung in Sachsen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Außerdem fordern wir eine deutliche Anhebung des Stromund Heizkostenzuschusses im Regelsatz von SGB II. Als Drittes fordern wir eine Abwrackprämie für alte energiefressende Küchen- und Haushaltsgeräte. Gerade die ärmeren Menschen können sich keine neuen Geräte kaufen. Die alten existieren wahrscheinlich schon seit zehn oder 15 Jahren und fressen extrem viel Strom und erzeugen auch hohe Stromkosten. Hierbei könnte der Staat aus Klimaschutzgründen und auch aus sozialen Gründen den Betroffenen helfen. Das waren jetzt Sofortmaßnahmen, die wir durchführen können. Darüber hinaus könnte man noch über weitere Maßnahmen nachdenken. Was ist eigentlich mit der Klimadividende, die Sie den Bürgerinnen und Bürgern versprachen, als Sie den CO -Preis eingeführt haben? Am Jahresende sollte es doch noch eine Auszahlung eines sogenannten Bürgergeldes geben. Das ist bisher nicht geplant. Wir sehen es als Kritik und Problem an, dass man auf der einen Seite die Steuern erhöht. Als Klimaschutzmaßnahme kann man das auch richtig finden, da es eine steuernde Funktion hat. Aber auf der anderen Seite das Versprechen nicht einzulösen, dass man den Leuten, die wenig Energie verbrauchen, Geld wiedergibt, ist nicht in Ordnung. Da fordern wir auch eine Änderung ein. Man kann noch weiter gehen. In Frankreich beispielsweise bekommen alle ärmeren Haushalte einen Energiescheck von über 100 Euro im Jahr. Das heißt, sie werden ganz aktiv entlastet, wenn Weltmarktlagen, wie es derzeit der Fall ist, angespannt sind. Man kann auch darüber nachdenken, ähnlich wie es auch andere Länder tun, Frankreich zum Beispiel, dass man die Energiepreise deckelt, dass man wieder eine staatliche Strompreisaufsicht bekommt, die übrigens abgeschafft wurde. Genau das muss funktionieren. Darüber möchte ich gern sprechen. Wir können auch noch viel weiter gehen. Spanien zum Beispiel denkt gerade darüber nach, Energieanbieter mit großen Gewinnen zu verstaatlichen. In diesen Dimensionen müssen wir denken und diskutieren, damit die Menschen erstens wieder ihren Energieverbrauch bezahlen und Daseinsvorsorge betreiben können. Zweitens soll der Staat wieder etwas davon haben, wenn die Energiepreise nicht mehr so niedrig sind, wie sie noch vor zehn Jahren waren. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt ergreift erneut Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN das Wort.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Politisch gilt es im Sinne des Wohles unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger, allen Aspekten der Preissteigerung mit Lösungsansätzen zu begegnen, anstatt billigen politischen Profit aus den Sorgen der Menschen zu schlagen. Darum möchte ich gern einige Punkte klarstellen. Der finanzpolitische Steuerungshebel des Emissionshandels trägt nur zu einem geringen Teil von circa 12 % im europäischen Kontext zur aktuellen Preisbildung im Gas bei. Wir BÜNDNISGRÜNEN setzen uns auf Bundesebene dafür ein, Bürgerinnen und Bürgern die Mittel auszuzahlen, die der öffentlichen Hand durch die CO -Bepreisung zufließen, um den sozialen Ausgleich zu gewährleisten. Gleichzeitig dürfen gesunde Ernährung und Grundversorgung mit Energie nicht zum Luxus werden. Daher wollen wir die Arbeitnehmenden durch einen erhöhten Mindestlohn unterstützen. Deshalb setzen wir uns im Bund für eine erhebliche Steigerung der Grundsicherung ein. Kurzfristig ist in Abstimmung mit den Versorgern eine Gaspreisprognose für Privathaushalte in 2022 zu erstellen. Daraus ist abzulesen, in welchem Umfang Unterstützungsbedarf besteht. Langfristig gilt: Wir müssen unseren Energieverbrauch weitgehend elektrifizieren, um große Teile durch Sonne und Wind zu decken. Das ist und bleibt die kostengünstigste Form der Energiegewinnung. Abschließend muss ich eine Sache klarstellen, die mir am Herzen liegt. Alle Analysten sind sich einig, dass der wirtschaftliche Aufschwung mit jeder Verschlechterung der pandemischen Lage verzögert wird. Die Pandemie ist ein zentrales Hemmnis für die Erholung internationaler Lieferketten. Alle, die wir hier sitzen, meine Damen und Herren, und insbesondere die AfD, müssen das endlich anerkennen. Ihre Sorge über Preissteigerungen für unsere Bürgerinnen und Bürger nehme ich Ihnen erst dann ab, wenn Sie aufhören, die wirtschaftliche Entwicklung des Landes weiterhin zu sabotieren, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) wenn Sie aufhören, Lügengeschichten über zukünftige Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen zu erzählen, wenn Sie schlussendlich aufhören, gefährliche Lügengeschichten über das Impfen zu verbreiten und auf der Welle der Impfangst hier in Sachsen zu reiten. Das ist Gift für die Erholung der Gesellschaft und eine Erholung der Märkte. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Dr. Matthias Rößler
Die SPD-Fraktion? – Kein Redebedarf mehr, signalisiert Kollege Winkler. Wir könnten nun eine dritte Rederunde eröffnen, so denn gewollt. – Es wird gewollt. Damit erteile ich erneut Herrn Kollegen Zwerg für die AfD-Fraktion in einer dritten Rederunde das Wort.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Kommen wir nun zum Wärmemarkt, also zu den Heizkosten. Der Bürger ist natürlich geschockt über die Ankündigung der Energieversorger, die Preise für Gas und Öl deutlich erhöhen zu müssen, zum Beispiel die Energieversorgung Nordhausen in Thüringen mit einem Aufschlag von 35 % ab Januar 2022. Ein Vierpersonenhaushalt zahlt dann mal eben 450 Euro mehr. So sieht es in vielen Regionen Deutschlands aus. Die MITGAS erhöht in Mitteldeutschland um 16 %, dies macht dann 225 Euro aus. Sie sagen aber auch, diese Preissteigerung am Weltmarkt nicht komplett durchgeben zu müssen, da eine kluge Beschaffungsstrategie dies abfedern konnte. Gleichzeitig schlage sich die CO -Steuer – ich bleibe einmal dabei, Herr Rohwer; ich habe ja erklärt, warum – auf die Preise nieder. Natürlich gilt auch hier: Die Rohstoffmärkte sind der entscheidende Faktor, ganz klar. Aber auch die CO -Steuer schlägt zu und kostet den Durchschnittshaushalt bei Gas etwa 120 und bei Öl 160 Euro pro anno. Konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Bürger liegen bis heute nicht auf dem Tisch. Die amtierende Regierung wird nichts mehr entscheiden, die neue Regierung existiert nicht. Man ist sich noch nicht einig. Aber es gibt zumindest Vorschläge, die untersten Einkommensschichten zu entlasten. Okay, das soll auch so sein. Die hohen Energiekosten treffen aber vor allem auch Leute mit mittlerem Einkommen, die sogenannte Mittelschicht, die bisher einigermaßen klargekommen ist und noch lange nicht zu den Wohlhabenden unsere Gesellschaft zählt. Diese Menschen sind die fleißige Truppe, die in unserem Land die Wertschöpfung garantiert. Es sind die Menschen, die morgens auf Arbeit fahren, und zwar mit einem Benzinoder Dieselfahrzeug, die Steuern zahlen, und zwar nicht zu knapp, und die den Wirtschaftsmotor Deutschland am Laufen halten. (Beifall bei der AfD) Diesen Bürgern zieht der unersättliche Staat mit seinem aufgeblähten Regierungsapparat noch mehr Geld vom bereits versteuerten Einkommen ab und begründet das mit einem CO -Weltuntergangsszenario, bei dem selbst die Zeugen Jehovas vor Neid erblassen dürften. Meine Damen und Herren, die Preise für Strom, Gas und Öl beinhalten vor allem Steuern – und darum geht es – und sonstige staatlich verordnete Abgaben. Das kann nicht so weitergehen! Die Sächsische Staatsregierung trägt hierbei eine Mitverantwortung. Ich fordere Herrn Kretschmer auf, endlich zu handeln und nicht nur, wie vor Kurzem auf einer Veranstaltung der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft, staatsmännisch vorzutragen – na ja! –, dass sich kein Land der Welt erlauben könne, gleichzeitig aus Kernenergie und Kohle auszusteigen. Herr Kretschmer, Sie haben 2011 im Bundestag den Atomausstieg und als Ministerpräsident den Kohleausstieg mitbeschlossen. Deutschland isoliert sich zunehmend in Europa und der Welt, was seine Energiepolitik betrifft. Das Projekt Energiewende, also weg von der Braunkohle und der Kernkraft, hin zu möglichst 100 % erneuerbaren Energien, hat sich bereits heute als die größte Fehlinvestition in der Geschichte der Bundesrepublik erwiesen. (Beifall bei der AfD) Wo sind denn die Gaskraftwerke, die die Kohle- und Kernkraftwerke ersetzen sollen? Welcher Stromversorger ist bei dieser wankelmütigen Energiepolitik noch bereit, in ein Gaskraftwerk zu investieren? Wo sind denn die Großspeicherprojekte für die überschüssigen Strommengen aus Wind und Sonne? Es wurde noch einmal im Ausschuss nachgefragt, nicht wahr, Herr Böhme? Gibt es überhaupt einen nennenswerten Planungsstand über Versuchsanlagen im Miniformat hinaus? Die Bundesregierung hat Deutschland in eine Sackgasse geführt und läuft sehenden Auges in die Energie-Mangelwirtschaft. Milliarden Euro wurden für dieses Projekt verbrannt, weitere werden folgen, und am Ende kommen dabei Energiepreise heraus, die die Unternehmen ins Ausland abwandern lassen, die Kosten für alle Lebensbereiche weiter in die Höhe treiben und die Mittelschicht in unserem Land in die Armut führen werden. Herr Ministerpräsident, setzen Sie sich für Sachsen ein und fordern Sie die Bundesregierung auf, die Steuern und Abgaben bei Gas, Öl und Strom zu senken, und zwar nicht „linke – rechte Tasche“, sondern konkret und spürbar! Helfen Sie den Menschen, diese ohnehin schwere Zeit finanziell einigermaßen zu überstehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die AfD-Fraktion hat durch Herrn Kollegen Zwerg eine dritte Rederunde eröffnet. Gibt es Redebedarf in der CDU-Fraktion? – DIE LINKE? – BÜNDNISGRÜNE? – SPD? – Gibt es Redebedarf von den anderen Fraktionen? – Möchte die AfD-Fraktion eine vierte Rederunde eröffnen? – Ja, bitte, Herr Kollege Urban. Sie eröffnen eine vierte Rederunde in dieser ersten Aktuellen Debatte für die AfD-Fraktion.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Liebscher hat es geschafft, Corona in die Energiepreissteigerung hineinzubringen. Dies möchte ich gleich aufgreifen. Wir haben draußen gerade ver.di gesehen, und tatsächlich ist Corona nur dann zu beenden, wenn wir ein funktionierendes Gesundheitswesen haben. Ver.di streikt gerade für höhere Löhne im Krankenhauswesen – und wissen Sie, wer dagegenhält? Die Tarifgemeinschaft der Länder. Da sind Sie dabei. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ihre Vertreter sagen: Corona ist nur ein vorübergehendes Phänomen, wir brauchen keine Lohnsteigerungen. (Zurufe von der AfD: Hört, hört! Oh!) Fassen Sie sich also an die eigene Nase, wenn es darum geht, dass das Krankenhaus ordentlich ausgestattet ist und Corona schnell bewältigt werden kann. (Beifall bei der AfD) Nun zur Preisexplosion bei Lebensmitteln und Energie: Ja, wir haben in Deutschland eine Inflation von 4 bis 5 %; das ist eine Inflation, wie wir sie schon sehr lange nicht mehr hatten. Es begann mit Immobilien und mit Mieten, die in der Folge gestiegen sind, und jetzt gibt es bei Lebensmitteln, Baustoffen, Energie und Treibstoffen mit 30 bis 50 bzw. 60 % unheimliche Steigerungen. Und wer ist daran schuld? Man könnte sagen, die CDU sei schuld. Das würde bei der AfD wahrscheinlich auch immer passen. Sie sind ja auch seit 16 Jahren in der Regierung; also, ein bisschen was ist schon dran, aber ich möchte es heute etwas genauer sagen. Die Weltkonjunktur für Rohstoffe spielt sicher eine Rolle; aber das ist nicht der Punkt, denn das können wir politisch nur wenig beeinflussen. Es gibt aber viele Dinge, die in politischer Verantwortung liegen, und dabei sind Sie als regierende Partei natürlich in der Verantwortung. Eine der wichtigsten Ursachen der Inflation, das möchte ich nebenbei erwähnen, ist natürlich die Geldpolitik der EU und der EZB; dabei ist die EVP natürlich als stärkste Kraft im Europäischen Parlament federführend. Die EZB kauft zurzeit Staatsanleihen in Höhe von Hunderten Milliarden Euro zur Euro-Rettung – in letzter Zeit eher zur Rettung von bankrotten Staaten oder Regierungen. Dieser schnell wachsenden Geldmenge stehen natürlich nicht in diesem Maße Werte bzw. überhaupt keine Werte in der Realwirtschaft gegenüber, und das führt zu steigenden Preisen. (Beifall bei der AfD) Nun sind wir bei der Landwirtschaft; mein Kollege hat es bereits angesprochen. Auch dort gibt es viele politische Stellschrauben, zum Beispiel das Glyphosat-Verbot oder Quoten für Pflanzenschutz- und Düngemittel, für Ökolandbau, Stallgrößen, Rote Gebiete für Stickstoffbelastungen im Grundwasser, die – natürlich auf einer fragwürdigen Datengrundlage – gerade in Deutschland ganz nach oben gezogen werden. – Dies alles sind politische Forderungen, die aus dem grünen Lager kommen; aber wir müssen ehrlich sein und fragen: Wer ist hier Ross, und wer ist Reiter? Exekutiert, beschlossen werden diese Dinge von der CDU im Bundestag und im Europäischen Parlament, und selbstverständlich führt das zu Preissteigerungen und dazu, dass Produktion ins Ausland verlagert wird. Dabei hilft uns auch kein Ökolandbau, denn auch dieser wird im europäischen Wettbewerb in Polen oder Rumänien billiger sein als hier, wenn diese ganzen Auflagen aufrechterhalten werden sollen. Hören Sie also auf mit dieser Augenwischerei! (Beifall bei der AfD) Im Bereich der Landwirtschaft ist das natürlich besonders offensichtlich; wir sehen es auch hier in Sachsen: Wir haben inzwischen einen grünen Landwirtschaftsminister, und wir sehen, wie er Druck auf unsere Landwirtschaftsbetriebe ausübt und die Milch- und die Tierproduktion in Sachsen immer unattraktiver werden. Wir erleben, wie die CDU immer hinterherhechelt. Herr Heinz versucht krampfhaft, diesen Verrat an den Landwirten irgendwie wieder hinzubiegen; aber am Ende ist die CDU bei diesen ganzen Einschränkungen dabei. Wir haben diese Diskussionen hier bereits erlebt, zum Beispiel die Diskussion um die Roten Gebiete. Jetzt zur Mobilität: Auch die Mobilität ist natürlich ein Preistreiber. Die Mobilität haben Sie teuer gemacht. Im Jahr 2035 soll Schluss sein mit Verbrennungsmotoren. Den Klimaschwindel mit den E-Autos glaubt Ihnen eigentlich niemand, weil wir wissen, dass deren Produktion mehr CO emittiert als ein Dieselauto, wenn es 100 000 Kilometer fährt. (Beifall bei der AfD) Egal, das macht Ihnen als CDU überhaupt nichts aus; da sind Sie voll dabei. Ich komme zu den Stickoxidgrenzwerten, die gar nicht erreichbar sind, weil sie natürlichen Schwankungen unterliegen. Wer hat es eingeführt in der EU? Die CDU mit der EVP, immer vorn mit dabei. Ich komme zu den Feinstaubgrenzwerten, die Dieselautos ausbremsen sollen und mit den Motoren gar nichts mehr zu tun haben. Es wird einfach in der Luft gemessen, wenn ein bisschen Staub herumwirbelt, also sagen Sie: Weg damit! Wer hat es eingeführt in der EU? Die CDU selbstverständlich. Hier müssen wir dranbleiben, weil das sozusagen das ist, mit dem Sie den Bürgerinnen und Bürgern in die Taschen lügen und Sie so tun, als wäre das alles grüne Politik und Sie hätten damit gar nichts zu tun. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Immerhin verstehen es die Bürger inzwischen. Sie merken das selber: Ihre Wahlergebnisse zur Bundestagswahl waren beispielgebend; auf Bundesebene 19 %, in Sachsen 17 %. (Beifall bei der AfD) Die Bürgerinnen und Bürger glauben Ihnen das einfach nicht mehr. Sie versuchen, seit 16 Jahren eine Politik zu machen, die grün ist, in der Hoffnung, irgendwie ein paar grüne Wähler zu bekommen. Der Effekt ist, dass Sie die grüne Partei mit Ihren, sage ich einmal, ideologischen, etwas weltfremden Themen stärken und selbst massiv Wähler verlieren. Am schlimmsten ist es natürlich im Bereich der Energiepolitik.
Jörg Urban AfD
Dort sehen wir, dass Sie jetzt langsam einschwenken in die Kernkraft, was viel zu spät ist. Ich hoffe, Sie schwenken ein, und zwar nicht, weil ich Ihnen die Wählerinnen- und Wählerstimmen gönne, sondern weil –
Jörg Urban AfD
– unser Land einfach eine vernünftige und preiswerte Energieversorgung braucht. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Urban hat für die AfD-Fraktion die vierte Rederunde eröffnet. Jetzt ergreift Kollege Rohwer für die CDU-Fraktion doch noch einmal das Wort; bitte.
Lars Rohwer CDU
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt hat es Herr Urban in der Tat geschafft, die Euro-Stabilitätspolitik in die Debatte einzubringen. Irgendwann hätten wir dann ein volkswirtschaftliches Seminar daraus machen können. (Zuruf von der AfD: Welche Stabilität denn?) Aber auch das wird von Ihren Lösungsansätzen her nicht funktionieren, Herr Urban. (Jörg Urban, AfD: Schlafen Sie die ganze Zeit? Haben Sie Herrn Zwerg nicht zugehört!) – Herr Urban, bei Ihnen ist immer alles nur Untergang. Es kommt nicht ein einziger Vorschlag um die Ecke, (Zuruf von der AfD: Doch! –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sie verwalten wie vor 20 Jahren!) wie man es jetzt machen könnte, außer: weiter verwalten wie vor 20 Jahren. Aber die Erde dreht sich weiter. Das müssen auch Sie in der AfD-Fraktion endlich begreifen. Jetzt haben Sie als zweiten Punkt in Ihrer vierten Rederunde angesprochen, dass die Preise im Bau und in vielen anderen Bereichen steigen. Dann haben Sie gesagt, dass es dagegen kein Mittel gebe. Doch! Die Marktwirtschaft! Ganz einfach: die Marktwirtschaft; denn wo ein Mangel ist, entwickelt die Marktwirtschaft neue Kapazitäten. Die Wirtschaft wird reagieren. Ich sage Ihnen voraus, dass wir aus einem Mangel wieder in ein Gleichgewicht kommen werden, weil die Wirtschaft reagieren wird. (Jörg Urban, AfD: Aber das hat mit Ihnen nichts zu tun, Herr Rohwer! Sie haben davon doch gar keine Ahnung! –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sie waren doch in gar keine Wertschöpfungskette eingebunden!) Deswegen sind wir die Stimme der Marktwirtschaft und nicht Sie. Sie sind die Stimme von gestern. (Zurufe von der AfD) Letzter Punkt meiner Erwiderung: All das, was wir hier diskutieren – und gerade wenn wir über Mangel sprechen –, macht deutlich, dass wir weiter in Forschung und Entwicklung investieren müssen. Denn nur mit Forschung und Entwicklung werden wir Wege finden, wie wir unsere Potenziale und unsere wenigen Rohstoffe, die wir haben, sparsam einsetzen und sinnvoll – auch im Sinne der Umwelt – damit umgehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Dann müssen wir auch mal was bauen und nicht bloß forschen, Herr Rohwer!)
Dr. Matthias Rößler
Das war noch einmal Kollege Rohwer für die CDU-Fraktion. Jetzt frage ich noch einmal in die Runde: Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann ergreift jetzt die Staatsregierung mit Herrn Staatsminister Günther das Wort.
Wolfram Günther
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich beginne erst mal mit dem Sektor Ernährung. Wir haben hier erst gestern über die Schlachtbetriebe, über die Situation in der Landwirtschaft, die Tierhaltung allgemein und über die globalen und nationalen Rahmenbedingungen gesprochen. Ich glaube, wenn es um Lebensmittelpreise geht, ist allen klar, dass wir diese nicht von Sachsen aus bestimmen. So viel vielleicht schon einmal vorab zum Niveau bzw. zum Ansatz, was wir hier bei Ihnen erreichen können. Vielleicht erinnern Sie sich auch noch an diese Vielzahl von Instrumenten, die wir im Freistaat Sachsen gerade entwickeln. Das Einzige, was man überhaupt in so einem globalen, EU-weiten und nationalen Markt mit solchen Rahmenbedingungen tun kann, ist, die vorhandenen Kräfte zu stärken. Das heißt für uns: konsequent regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und dort wieder aufzubauen, wo sie nicht mehr vorhanden sind. Das haben wir schon mehrfach im Landtag vorgetragen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das wahrzunehmen, ist das auch ein bisschen Ihr Problem. Ich fand es jetzt bei der großen Keule gegen die Staatsregierung und den GRÜNEN-Minister sehr interessant, einen Frontalangriff gegen die Landwirte zu behaupten und dazu als einziges Beispiel die Düngeverordnung, die Nitratrichtlinie zu bringen. In diesem Zusammenhang bringen Sie ein seit 1992 bestehendes europäisches Recht, das jetzt auf europäischer Ebene und auf Bundesebene umgesetzt wurde und mit Sicherheit kein Landesspezifikum ist. Mehr konnten Sie dazu leider nicht nennen, was auch logisch ist, weil es ja auch nichts gibt. (Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD) Das ist der Unterschied zu Ihrer großen Keule, großen Attacke. Es fällt Ihnen dazu noch nicht einmal etwas ein, was man an den Haaren herbeiziehen könnte. Das ist einfach Ihr Niveau. (Zuruf von der AfD: Die grüne Keule!) Ich komme zu den Preisen im Energiesektor. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Oh ja!) Auch dort haben wir derzeit einen Preisauftrieb und es ist schon viel dazu gesagt worden. Diesen Preisauftrieb haben wir an den Großhandelsmärkten für Strom und Gas, und das in ganz Europa. Diese Lage entspricht auch dem Leitbild, das auf europäischer Ebene in den Richtlinien für einen Strom- und Erdgasbinnenmarkt in der EU vereinbart worden ist. Das war beabsichtigt, und es sind zwei Hauptpunkte: erstens freier Handel und zweitens eine Preisbildung, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Das führt dazu, dass sich die Preise in beide Richtungen bewegen. Während des vergangenen Winters war eine gesunkene Nachfrage zu verzeichnen. (Jörg Dornau, AfD: Freier Handel durch Nord Stream 2!) Das hat zu einem weltweit hohen Angebotsüberschuss und zu niedrigen Preisen geführt. Jetzt haben wir genau die entgegengesetzte Situation. Das ist genau dieses Auf und Ab, dieses Volatile. Die Ursachen für diese steigenden Preise sind vielfältig, und dazu ist auch schon viel gesagt worden. Sie liegen weltweit sowohl im Angebot als auch in der Nachfrage begründet, zu denen man für beide Seiten viele Argumente und Analysen vortragen kann. Ein Grund für die hohe Gasnachfrage liegt an den sehr kalten Wintermonaten in Europa, in Asien und in Nordamerika. Auch im Frühjahr war es ungewöhnlich kalt in Europa. (Zuruf von der AfD: Ich denke, wir haben einen Klimawandel!) Ferner kommt es derzeit in Asien nach dem Lockdown zu einem erheblichen wirtschaftlichen Nachholbedarf. Hier ist vor allem China zu nennen. Im 1. Halbjahr 2021 ist in China die Nachfrage nach Flüssigerdgas um 28 % gestiegen. Auch in Deutschland ist eine große Nachfrage nach Erdgas für die Stromerzeugung festzustellen. Das ist auch deshalb der Fall, weil es im Jahr 2021 viele windarme Zeiten und temporäre Produktionseinschränkungen gab. Es gab nachgeholte Wartungen im Gaslieferland Norwegen, mit denen wir in enger Verbindung stehen. Auch Russland hat seine Lieferungen nicht erhöht, sondern nur das geliefert, was vorher schon fix vereinbart worden war. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das ist normal, wenn man einen Vertrag hat, Herr Staatsminister!) Das alles führt dazu, dass die Nachfrage eben einfach mal höher ist als das Angebot, wie es vorher genau umgekehrt gewesen ist. Was sagt uns das langfristig, strategisch? Die Preissteigerungen sind auch eine zu diskutierende Frage. Wenn wir so viel auf Import, besonders von Gas, angewiesen sind, dann ist das so, weil wir davon noch nicht unabhängig genug sind und wir kein ausreichendes Gasvorkommen in Deutschland haben. Das heißt, wir sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch nicht weit genug gekommen. Wenn wir das wären, dann wären wir wesentlicher unabhängiger, auch energiepolitisch, neben all dem, warum wir auf unserem Pfad zur Klimaneutralität noch nicht so weit sind. Aber bei dieser ganzen Angstmacherei muss auch ganz klar gesagt werden: Es muss niemand befürchten, hier im Dunklen oder im Kalten zu sitzen. Für den theoretisch denkbaren Fall der wirtschaftlichen Schieflage einzelner Versorger, bei denen es unzureichende Preisabsicherungspolitik gegeben hätte, der Einkauf nicht richtig betrieben worden ist und die nun gezwungen sind, Lieferverpflichtungen durch kurzfristige teure Zukäufe zu realisieren, haben wir klare gesetzliche Regelungen, die besagen, dass in diesem Fall der Grundversorger einspringen muss. (Zuruf von der AfD) Außerdem sind Preisschwankungen systemimmanente Bestandteile. Die haben auch ihren Sinn; denn sie lassen genaue Handlungserfordernisse erkennen. So funktioniert Marktwirtschaft: ein komplexes, sich selbstregulierendes System. Wenn man Probleme erkennt – das sind die Indikatoren in der Marktwirtschaft, in der es Angebot und Nachfrage gibt –, reagiert das System. Wenn es eine gesteigerte Nachfrage gibt, wird beim Angebot entsprechend wieder nachgeholt. Oder die Nachfrage sucht sich andere Felder. Wir sehen, das ist dieser Selbstheilungs- oder Reparaturmechanismus. Was ist jetzt zu tun? – Wir brauchen ein klares Signal für den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Das macht uns strategisch mittel- und langfristig unabhängig von all dem, was nicht CO -frei produzierter Strom ist. (Zuruf von der AfD: Da wird es noch teurer!) Dann haben wir keine CO -Zertifikate mehr mit zu bezahlen, und die Grenzkosten gehen nahe null. Das ist der entscheidende Impuls, wenn wir bei den Strompreisen perspektivisch zu einer deutlichen Kostenreduzierung kommen wollen. Das ist der einzige Weg für eine europäische Energiesouveränität. Das haben wir uns als Koalition aufgeschrieben. Im sächsischen Koalitionsvertrag steht – ich lese es vor –: „Neben Speichern stellen flexible, in Wärmenetze eingebundene Gaskraftwerke zum Ausgleich von Versorgungsschwankungen eine wichtige Systemkomponente und Brücke dar.“ Das heißt, wir müssen jetzt konsequent unser EKP umsetzen, den beschlossenen Ausbau der Energien voranbringen. Das hat Kollege Gerhard Liebscher angesprochen. Wir brauchen schnellere Verfahren. An all diesen Dingen arbeiten wir. Die Preise, die im Moment noch bezahlt werden müssen, wurden angesprochen. Bereits im November 2020, das ist eine ganze Weile her, habe ich im Bundesrat die Debatte eröffnet und die komplette Umstellung des EEG-Systems gefordert. Warum? – Weil das EEG als schmales, dünnes Gesetz gestartet ist, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. Dann gab es den Wunsch, diese Entwicklung, den Ausbau staatlich zu lenken, einschränken und steuern zu können. Deshalb ist dieses EEG voller Hemmnisse und Regelungen, die irgendetwas steuern sollen, was man aber auf Dauer nicht steuern kann. Das sind die Hemmnisse. Wir müssen dort komplett heraus. Das ist nur schwer reformierbar. Im Übrigen habe ich im Bundesrat die Rückführung der EEG-Umlage auf null gefordert. Das ist eine sächsische Position. Die würde hier weiterhelfen. Sachsen unterstützt seit Längerem die Reduzierung der Stromsteuer. Das EU-zulässige Mindestmaß ist von mehreren Rednern, auch von Kollegen Rohwer, angesprochen worden; denn der deutsche Stromsteuersatz von rund 20 Euro pro Megawattstunde im Privatkundenbereich ist um den Faktor 20 und im betrieblichen sogar um das Vierzigfache höher als der EU-Mindestsatz. Auch diese Position haben wir. Wenn wir diese Instrumente zusammengenommen wählen, werden wir langfristig wieder zu vernünftigen, tragbaren Energiepreisen kommen, aber auch mit marktwirtschaftlichen Instrumenten. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Günther. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention von Kollegen Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! – Werte Kollegen! Herr Staatsminister! Wenn wir als Handwerk eine thermische Solaranlage auf das Dach bauen, steht von Anfang an ein Pufferspeicher im Gebäude. Was Sie machen ist: Sie erzeugen Strom mit Windrädern, mit Fotovoltaikanlagen. Die Frage nach dem Speicher, die technische Lösung dafür, ist nicht gelöst. Sie sind das von Herrn Böhme im Ausschuss gefragt worden. Sie können keine Antwort darauf geben, weil Sie im Moment keine Fortsetzung Ich unterbreche hier den Tagesordnungspunkt 3 und kehre zurück zum Tagesordnungspunkt 1, den ich hiermit erneut aufrufe. Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl von drei Vertreterinnen oder Vertretern des Sächsischen Landtags Speicherlösungen in großtechnischem Maßstab anbieten können. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das ist Ihr Problem. Wenn Sie ein Gaskraftwerk für die Versorgungssicherheit bauen, dann ist das okay, dass wir überhaupt Strom haben, wenn kein Wind weht. Aber der CO -Ausstoß eines solchen Gaskraftwerkes ist viel höher, weil dort nur eine Gasturbine und keine Dampfturbine arbeitet. Das bedeutet, der Ausstoß von CO ist mit Ihren Windrädern viel höher in Kombination mit so einem Kraftwerk, als wenn Sie gleich ein Gas- und Dampfkraftwerk hinstellen. Machen Sie es nicht so schwer, gottverdammt. (Beifall bei der AfD –
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Wollen Sie darauf reagieren? – Herr Staatsminister Günther reagiert auf die Kurzintervention von Herrn Kollegen Zwerg.
Wolfram Günther
Herr Präsident! Natürlich ist das schon mehrfach Thema gewesen. Die komplexe Aufgabe ist gerade bei unserer Energieversorgung, dass wir ein System von zentraler Energieerzeugung im wissenschaftlich-physikalischen Sinn und Verteilung auf ein dezentrales System, sowohl der Erzeugung als auch des Verbrauchs, umstellen. Im Moment haben wir noch diese Großkraftwerke. Das hat wieder etwas mit dem Markt zu tun. Der Bedarf nach diesen großen Speichermöglichkeiten ist im Moment noch nicht da. Er entsteht aber im Zuge des Umbaus und deshalb muss er parallel, während wir das System umbauen, entstehen. Das ist eine klare Position. Sie können sich im Übrigen einmal in das von der Staatsregierung beschlossene Energie- und Klimaprogramm hinein vertiefen. Dort finden Sie genau diese Bausteine. Es wird vielfältig werden, in Bezug auf Speicher wie auch Verteilungsnetze. Es ist eine komplexe Aufgabe am quasi funktionieren „Körper“, ein System in ein anderes zu überführen. Aber Lesen kann dabei sicher weiterhelfen.
Dr. Matthias Rößler
Das war die Reaktion von Herrn Staatsminister Günther. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die erste Aktuelle Debatte ist abgeschlossen. Tagesordnungspunkt 1 für die 6. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates vor. Abgegeben wurden 112 Stimmen, davon war keine ungültig, und kein Abgeordneter war anwesend, ohne sich an der Wahl beteiligt zu haben. Damit waren insgesamt 112 Abgeordnete anwesend. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit ist somit ab 75 Stimmen erreicht. Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfiel jeweils die folgende Stimmenanzahl: Andreas Nowak 80 Stimmen, Torsten Gahler 31 Stimmen, Antje Feiks 75 Stimmen, Dirk Panter 77 Stimmen. Damit sind zur Besetzung eines Sitzes im MDR-Rundfunkrat in der Reihenfolge nach ihrem Stimmergebnis Andreas Nowak, Dirk Panter und Antje Feiks gewählt. Ich frage nun Herrn Kollegen Nowak: Nehmen Sie die Wahl an?
Dr. Matthias Rößler
Ich frage Dirk Panter: Nehmen Sie die Wahl an? Tagesordnungspunkt Bestimmung von vier gesellschaftlich und Gruppen für die 6. Amtsperiode gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in des Staatsvertrages über den Die Amtszeit des derzeitigen MDR-Rundfunkrates endete mit Ablauf des 7. September 2021. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 24 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages über den MDR bestimmt der Sächsische Landtag für jeweils eine Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates vier gesellschaftliche bedeutsame Organisationen und Gruppen, denen ein Sitz im Rundfunkrat des MDR zusteht. Ich unterbreche einmal und bitte die Kolleginnen und Kollegen, ihre Plätze einzunehmen, um die Abstimmung vorzubereiten. Jeder sollte jetzt zu seinem Platz oder, wenn er auf der Tribüne positioniert ist, bitte auf die Tribüne gehen. Das ermöglicht uns dasselbe Verfahren, wie wir es vorhin im Punkt 1 praktiziert haben. Aber zurück zum Text: 14 Organisationen und Gruppen haben sich nach einer entsprechenden Bekanntmachung beim Sächsischen Landtag für die neue Amtsperiode um einen Sitz im Rundfunkrat beworben. Die entsendungsberechtigten Organisationen oder Gruppen werden gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 des MDR-Staatsvertrages mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder bestimmt. Es liegt ein Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD in der Drucksache 7/8180 vor. Darin sind der Landestourismusverband Sachsen e. V., der ADAC Sachsen, die Courage-Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. und der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. vorgeschlagen. Wird dem Antrag zugestimmt, erhalten die vier genannten Organisationen einen Platz im Rundfunkrat. Um die erforderliche Mehrheit bei dieser Abstimmung zweifelsfrei feststellen zu können, schlage ich hier wiederum, abweichend vom üblichen Verfahren, vor, dass nicht durch Handzeichen, sondern durch Erheben von den Sitzen abgestimmt wird. Bitte bleiben Sie so lange stehen, bis der Sitzungsvorstand in bewährter Weise zu jeder Abstimmungsfrage ein Ergebnis festgestellt hat.
Dr. Matthias Rößler
Ich frage Frau Kollegin Antje Feiks: Nehmen Sie die Wahl an?
Dr. Matthias Rößler
Damit sind alle drei Kandidaten gewählt. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf bedeutsamen Organisationen des MDR-Rundfunkrates Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Ich bitte alle, auch die, die dort oben stehen und sprechen, ihre Plätze einzunehmen, auch auf der Tribüne. Sie wissen, wie wir das gleich praktizieren wollen. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Das setzt aber voraus, dass jeder seine Position eingenommen hat. Meine Damen und Herren! Jetzt beginnt die Abstimmung. Wer der Drucksache 7/8180 zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. (Auszählung der Stimmen) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! 78 Jastimmen darf ich verkünden. – Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt, sich zu erheben. (Auszählung der Stimmen) Ich stelle eine Gegenstimme fest. (Beifall bei der AfD) Jetzt bitte ich, sich bei Stimmenthaltung zu erheben. (Auszählung der Stimmen – Jörg Urban, AfD, steht am Mikrofon.) Stimmenthaltungen: 31. Befinden sich Abgeordnete im Saal, die sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben? – Ich stelle fest, dass sich zwei Abgeordnete nicht an der Abstimmung beteiligt haben. (Zuruf von der AfD: Also Wiederholung!) Bevor ich Sie drannehme, Herr Kollege Urban, darf ich feststellen, dass sich 112 Abgeordnete an der Abstimmung beteiligt haben. Die Zweidrittelmehrheit wären 75 Abgeordnete gewesen. 78 haben mit Ja gestimmt. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. – Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Herr Präsident, ich würde gern mein Abstimmungsverhalten erklären.
Dr. Matthias Rößler
Ich hatte festgestellt, zwei Drittel der anwesenden Abgeordneten sind deutlich überschritten. Damit ist die Drucksache 7/8180 beschlossen. – Jetzt können Sie Ihr Abstimmungsverhalten erklären.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe mich bei dieser Abstimmung enthalten – und ich glaube, da spreche ich auch für viele meiner Kollegen, die sich ebenfalls enthalten haben –, weil ich prinzipiell mit der Art und Weise, wie der MDR-Rundfunkrat hier besetzt wurde, nicht einverstanden bin. Mit der Durchbrechung der Geschäftsordnung haben Sie, die sich sehr oft als demokratische Parteien bezeichnen, bewiesen, was Sie von der Demokratie halten. Sie haben mit dieser Besetzung 27 % der sächsischen Wähler, die wir vertreten, aus dem MDRRundfunkrat ausgeschlossen, und das will ich nicht mittragen. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Jetzt kommt eine weitere Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Herr Kollege Voigt, bitte.
Sören Voigt CDU
Ich habe ebenfalls eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ich möchte erklären, dass wir ein sehr demokratisches Verfahren bei dieser gesamten Wahl und bei diesem Abstimmungsverhalten – – (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das glauben Sie doch selbst nicht! – Weitere Zurufe von der AfD) Fortsetzung Wir treten wieder ein in den Tagesordnungspunkt 3, und ich rufe hiermit auf die Zweite Aktuelle Humanitäre Hilfe leisten, Mauern zu errichten, Antrag der Fraktion (Unruhe im Saal) Für die einbringende Fraktion ergreift Frau Nagel das Wort. (Bewegung im Saal) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie haben das Wort, Frau Nagel, bitte.
Juliane Nagel Die Linke
Das ist noch eine Unruhe. – Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und durchgezogen haben. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und André Barth, AfD – weitere Zurufe von der AfD) Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass jeder der Kandidaten, die auf diesem Wahlzettel standen, eine Zweidrittelmehrheit benötigt hätte. Insofern muss sich die AfD an die eigene Nase greifen, warum sie einen Wahlvorschlag gemacht hat, (Jörg Urban, AfD: Das war keine Kurzintervention, die ich gemacht habe!) der diese Zweidrittelmehrheit nicht erhalten hat. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Die CDU ist nur ein Schatten ihrer selbst!) Insofern haben wir diesem Verfahren in dieser Art und Weise zugestimmt. (Unruhe im Saal) Danke schön.
Dr. Matthias Rößler
Das war eine weitere Erklärung von Herrn Kollegen Voigt zum Abstimmungsverhalten. (Zuruf von der AfD: Das ist beschämend! – Zuruf von der CDU: Ruhig! Jetzt ist gut!) Der Tagesordnungspunkt 2 ist abgeschlossen. Tagesordnungspunkt 3 Debatte anstatt Zäune und Herr Ministerpräsident! DIE LINKE Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielleicht steigert das die Aufmerksamkeit. (André Barth, AfD: Hallo, Frau Nagel!) Etwa 5 000 Menschen sitzen derzeit im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen fest, Menschen, die zusammengepfercht in der Kälte ausharren, um nach Europa zu gelangen, Menschen, die von Europas letztem Diktator in diese Lage manövriert wurden, Menschen, die aus Syrien, dem Irak, den Iran oder Afghanistan geflüchtet sind, Menschen, die inzwischen als Waffe und „Instrument der hybriden Kriegsführung“ bezeichnet werden. Die Waffen allerdings rüstet die Europäische Union, rüstet Polen auf. 20 000 Sicherheitskräfte stehen im Grenzgebiet wenigen Tausend Menschen gegenüber. Was für ein ungleicher Krieg, wenn man diese Rhetorik überhaupt bedienen will. Was für ein absurder Vergleich. Denn, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, es geht hier um Menschen, um fühlende Wesen, die derzeit im Zeichen des einbrechenden Winters leiden und erfrieren. Mindestens zehn Menschen sollen in den Wäldern zwischen Polen und Belarus bereits gestorben sein. Sie haben das vielleicht verfolgt, gestern ist ein einjähriges Kind gestorben – auf europäischem Boden. Und das ist schändlich. (Beifall bei den LINKEN) Wir alle können uns sicher darauf einigen, dass das Vorgehen des Diktators Lukaschenko zu verurteilen ist. Wir scheiden uns an dem Punkt, bei dem die Verantwortung der Europäischen Union, an dem unsere Verantwortung beginnt. Wenn sich die EU mit ihrem Anspruch, die Menschenrechte zu wahren und für Frieden, Versöhnung und Demokratie einzustehen, ernst nimmt, muss im Sinne dieser Menschen gehandelt werden – sofort und ohne zu zögern. Lukaschenko hat ja mit seinem Handeln, so kann man es lesen, uns, der westlichen Welt, auch einen Spiegel vorgehalten. Sobald der Wohlstand bedroht ist, machen wir zu. Aber wir dürfen uns von einem unmenschlichen Regime nicht dazu bringen lassen, selbst die Menschenrechte zu verletzten. Auf Unrecht muss mit Recht geantwortet werden. Doch was erleben wir? Wir sehen illegale Push Backs durch Polen, die durch die EU nicht sanktioniert werden. Wir sehen das Verwehren von Asylantragstellungen, von humanitärer Hilfe und des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung. Wir sehen die Einschränkung von Pressefreiheit in der polnischen Sperrzone, also auf EU-Boden. Und wir erleben gerade übelste Stimmungsmache durch politische Verantwortungsträger quer durch die Europäische Union. An deren Spitze will sich anscheinend der sächsische Ministerpräsident setzen. Sie, Herr Kretschmer, werfen alle historischen Errungenschaften der jüngeren Vergangenheit über Bord und propagieren neue Mauern und neue Zäune. Das widerspricht nicht nur dem Gründungsversprechen der Europäischen Union, sondern auch der Erfahrung der Befreiung von Mauern und Grenzen von 1989, die ja gerade für uns und für Osteuropa so identitätsstiftend ist. (Beifall bei den LINKEN) Die Forderung nach neuen Mauern ist anachronistisch, sie ist ein Schlag in das Gesicht von uns Ostdeutschen. Und mehr noch: Die Oder-Neiße-Grenze, die derzeit ebenfalls mit Abschottungs- und Kontrollfantasien vor allem von der rechten Seite des Parlaments bedacht wird, steht symbolisch für das Europa des „Nie wieder“ und gegen den Faschismus. Das Handeln deutscher Politikerinnen und Politiker, also auch von uns, muss diesem Grundsatz verpflichtet sein. Dass sich Faschisten orchestrieren, sich durch die Grenzschutzrhetorik der AfD oder der Faschisten in Polen heute als Bürgerwehren sowohl an der polnischdeutschen als auch an der polnisch-belarussischen Grenze zu schaffen machen, muss uns Ansporn sein, anders zu handeln. Nein, Herr Kretschmer – jetzt hören Sie auch zu –, (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) wir werden uns an die Bilder von schutzsuchenden, von frierenden, von notleidenden Menschen nicht gewöhnen. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Wir werden uns an Ihre menschenverachtende Rhetorik – und anders kann man sie nicht nennen, wenn es um schutzsuchende Menschen geht – nicht gewöhnen. Sie treten mit Ihren Worten, die Sie letztes Wochenende gesagt haben, in die Fußstapfen von Faschisten. Ich sage an dieser Stelle ganz klar: Wir werden nicht aufhören, ideell und praktisch an einem humanistischen Gegenentwurf zu arbeiten. (Beifall bei den LINKEN) Wir fordern hier an dieser Stelle einen humanitären Korridor für die notleidenden Menschen in Belarus und Polen, einen Korridor in die Europäische Union. Wir haben Platz in Sachsen, wir haben Platz in Deutschland, und wir haben erst recht Platz in Europa für diese Menschen. (Zuruf von der AfD – Beifall bei den LINKEN) Die aktuelle Krise steht auch paradigmatisch für die verfehlte EU-Asylpolitik, an der wir als Sachsen, als Deutschland auch schuld sind und die wir ganz maßgeblich in den letzten Jahren oder Jahrzehnten versemmelt haben. Wir müssen endlich zu einer Umkehr kommen, sichere Fluchtwege schaffen, auch Sicherheit für uns und vor allem Sicherheit für die Menschen, die fliehen. Lassen Sie uns hier wirklich einen Paradigmenwechsel im Denken, im Reden, aber auch im Handeln einleiten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht nun Herr Abg. Anton, bitte.
Rico Anton CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Nagel, es ist schon eine Unverschämtheit, wenn Sie hier den Ministerpräsidenten in die Nähe von Faschisten rücken. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung –
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Herr Anton, das ist doch Quatsch!) Das verbitte ich mir, und dafür sollten Sie sich entschuldigen. Verlassen wir doch einfach mal die ideologische Käseglocke, aus der heraus Sie argumentieren, und stellen uns den Realitäten. (Zuruf von der AfD) Die Zukunft der Europäischen Union wird sich nicht zuletzt an der Frage entscheiden, ob es gelingt, die EUAußengrenze wirksam zu sichern. Offene Binnengrenzen, Freizügigkeit, ein ungestörter Warenverkehr – das sind alles Dinge, die wir wertschätzen – werden nur Bestand haben, wenn der Schutz der Außengrenzen funktioniert. Wem die EU am Herzen liegt, der muss für eine robuste Außengrenzsicherung einstehen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Nein, das ist Quatsch!) Deshalb hat unser Ministerpräsident völlig recht, wenn er sagt, dazu brauchen wir Zäune und vermutlich auch Mauern. Das ist eine Notwendigkeit. Das zeigte sich bereits an den Grenzen von Spanien zu Marokko oder an der Grenze von Griechenland zur Türkei. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Und dafür nehmen Sie Menschenleben in Kauf! Das ist doch absurd!) Jetzt ergibt sich diese Notwendigkeit auch an der Grenze zu Belarus. Wir erleben eine Art der hybriden Kriegsführung, die noch weit über das hinausgeht, was wir an der türkisch-griechischen Grenze erlebt haben. Es werden potenzielle Migranten vom belarussischen Staat gezielt angelockt. Sie werden missbraucht für Migrationswege. Für Belarus wird in den Herkunftsländern Werbung gemacht – über die sozialen Medien, über Reiseunternehmen. Das ist zutiefst verwerflich! (Zurufe von den LINKEN –
Jörg Dornau AfD
Die Werbung hat Frau Merkel gemacht!) Und wenn sie dann in Minsk gelandet sind, werden sie an die Grenze gefahren. Das ist nichts anderes als staatlich organisiertes, kriminelles Schleppertum. (Jörg Dornau, AfD: Und was macht die CDU dagegen?) Lukaschenko fordert die CDU heraus. Er missbraucht die Migranten als Druckmittel. Es geht ihm darum, unsere Europäische Union zu destabilisieren. Meine Damen und Herren, die EU darf diesem Druck auf keinen Fall nachgeben. Die EU darf sich nicht erpressen lassen. Deshalb hat Michael Kretschmer auch völlig recht, wenn er sich dagegen ausspricht, Migranten von der polnisch-belarussischen Grenze in die EU zu lassen bzw. in Deutschland aufzunehmen. (Jörg Dornau, AfD: Wollte nicht die CDU 10 Milliarden Euro Hilfsgelder? Oder wie war das?) Ich habe Respekt vor Wolfgang Schäuble, aber mit seiner Forderung, Flüchtlingen aus Belarus eine vorläufige Einreise in die EU zu gestatten, liegt er das zweite Mal in diesem Jahr bei einer wichtigen Frage fatal daneben. Für eine humanitäre Lösung ist nicht die EU, sondern Lukaschenko zuständig. Im Zweifel muss er die Migranten auf Staatskosten wieder nach Hause fliegen lassen. Einige haben ja die Heimreise auch bereits angetreten. (Jörg Dornau, AfD: Das könnte Frau Merkel auch machen und sie nach Hause fliegen!) Nach Schätzung des Bundesministeriums des Innern sind derzeit circa 15 000 Migranten – hauptsächlich aus Syrien und dem Irak – in Belarus. Täglich landen 800 bis 1000 weitere Personen in Minsk. EU und Bundesregierung sollten hier dringend mit einer wirksamen Informationskampagne den Zustrom weiterer Migranten unterbinden. Aber einmal ehrlich: Mittlerweile dürfte jedem potenziellen Migranten in den Herkunftsländern klar sein, dass er keine Aufnahme in der Europäischen Union finden wird. Wer jetzt noch in ein Flugzeug nach Minsk steigt, weiß in der Regel genau, auf was er sich einlässt. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Was auch einmal gesagt werden muss: Kein Migrant hat das Recht, den illegalen Grenzübertritt in die EU zu erzwingen, Sperranlagen gewaltsam zu durchbrechen und Polizisten zu verletzen. Polen hat selbstverständlich das Recht, sein Hoheitsgebiet zu schützen und Menschen an der Grenze abzuweisen oder zurückzuschieben. Werte Kolleginnen und Kollegen! Polen leistet an der Grenze zu Belarus einen weit größeren Beitrag zur Stabilität Europas als manch ein Verantwortungsträger auf europäischer Ebene, der lieber Sonntagsreden hält, anstatt Polen bei der Grenzsicherung finanziell zu unterstützen. (Beifall bei der CDU und bei der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Ein Zeitungskommentar brachte es auf den Punkt: Die einen verteidigen die Grenzen Europas, die anderen verteidigen ihr gutes Gewissen. So ist das, Frau Nagel! (Widerspruch der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE – Mirko Schultze, DIE LINKE: Das Wort „verteidigen“ ist ein Hohn! Da stehen über 5 000 Zivilisten vor den Zäunen, keine Armeen!) Wir schulden der polnischen Regierung für ihr entschlossenes und konsequentes Verhalten Dank und Unterstützung. Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das Wort erhält nun die AfD-Fraktion. Herr Abg. Wiesner, bitte. (Zurufe von den LINKEN, der AfD und der CDU)
Alexander Wiesner AfD
Sehr geehrter Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Betrachten wir doch einmal die aktuelle Lage an der Grenze der Republik Polen zu Belarus: Wenn wir das wollen, dann geht das nur, wenn wir uns einmal objektiv mit den Ursachen für diese Lage auseinandersetzen. Russland und Belarus sind weit von unseren Definitionen von Demokratie und unseren Werten entfernt. Das führt mich übrigens zu einer Frage, nämlich: Was gibt uns eigentlich das Recht, uns darüber zu erheben und die Welt in gute und schlechte Staaten einzuteilen? „Gut“ sind dabei all jene, die sich an der westlichen Demokratie orientieren, und „schlecht“ sind all jene, die eigene, manchmal auch andere Wege gehen. In dieser Hinsicht finden wir auf europäischer Ebene schon den ersten Knackpunkt daran. Diese Frage der Moral interessiert uns genau so lange, wie keine geopolitischen oder wirtschaftlichen Interessen entgegenstehen. Denn sobald das so ist, wird die Moral einfach über Bord geworfen – schön zu sehen beim Anbiedern an die Türkei oder an Saudi-Arabien. Wenn wir genauer prüfen, was unsere hochgelobte EU in den letzten Jahren so geleistet hat, dann wird es schwierig. Denken wir an Jacques Delors, den großen Europäer – dieser hatte Grenzen überwunden. Er hatte nach Jahren der Stagnation die Grundlagen für unseren Binnenmarkt geschaffen und später eine gemeinsame Währung. Was ist davon geblieben? 35 Jahre später ist die EU im faktischen Stillstand. Der Brexit wird noch verdaut. Im Streit um die polnische Justizreform ist weit und breit keine Lösung in Sicht. Gleichzeitig wächst der Migrationsdruck an der östlichen und südöstlichen Flanke. Dafür sorgt auch der belarussische Machthaber Lukaschenko, der angebliche Flüchtlinge als politische Manövriermasse missbraucht. Unsere Gemeinschaft wird noch von der faszinierenden Idee von einem einigen und friedlichen Europa zusammengehalten. Leider bröckelt das „Haus Europa“ an vielen Ecken unübersehbar, und im Moment triumphiert das Trennende über das Verbindende. (Zuruf der Abg. Juliane Nagel, DIE LINKE) So will die Regierung in Polen eine andere EU, und Europa will ein anderes Polen; die Italiener wollen billiges Geld, und die Deutschen wollen höhere Zinsen – und das alles in einer Union, deren geopolitische und wirtschaftliche Bedeutung rasant schwindet. Trotzdem sind keine Lösungen in Sicht. In der EU konzentriert man sich weiter auf Sanktionspolitik, weil Staaten nicht so demokratisch sind, wie sich das einzelne Länder in der EU vorstellen. Nun wissen wir, dass Sanktionspolitik in jüngerer Geschichte nichts gebracht hat, außer die Fronten noch weiter zu verhärten. Das aktuelle Beispiel, über das wir heute debattieren, unterstreicht das mehr als deutlich: Herr Lukaschenko will die belarussische Bevölkerung von seinen innenpolitischen Problemen ablenken, sich gleichzeitig an der EU ob der Wirtschaftssanktionen und deren Unterstützung der Protestbewegung in Belarus rächen. Also löst er – ob von Moskau angetrieben oder nicht – eine Migrationskrise aus. Da werden Tausende Menschen aus Irak, Syrien, Jemen und dem Nahen Osten mit falschen Versprechungen angelockt, und dann öffnet er die Grenze nach Westen. Allerdings ist das wohlgemerkt bei seiner eigenen Bevölkerung gar nicht so gut angekommen, dass die Leute alle dort waren. Wie es weitergeht, wissen wir: Es werden Tausende Menschen in Lager an die Grenze gebracht, um den Druck auf die EU zu erhöhen. Das stellt sich dann wie folgt dar: Lässt sich die EU auf direkte Verhandlungen mit ihm ein, erhält er Anerkennung als Staatschef, womöglich Lockerungen von Sanktionen oder zumindest den Verzicht auf neue Sanktionen – als Gegenleistung für das Ende der Migrationskrise – oder er wird zumindest die überflüssigen Migranten los und feiert einen triumphalen Propagandasieg über den Westen. Die Zeit spielt dabei für ihn: Während sich Brüssel auf Schadensbegrenzung konzentriert und weitere Sanktionen verhängt, schreiben israelische Medien schon von der Skrupellosigkeit belarussisch-russischer Allianzen. Der Seitenhieb auf die Schwäche der EU und die Unentschlossenheit folgt da auf dem Fuß. Jetzt müssen wir uns bei einem im Klaren sein: Sollte vonseiten unserer Länder und auch der EU wieder kein Grenzschutz erfolgen und wieder wirksame Taten ausbleiben, wird die EU den Machthaber in Minsk zu noch viel schlimmeren Untaten einladen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt ist die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN an der Reihe. Frau Abg. Čagalj Sejdi, bitte.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, die Bilder lassen uns alle nicht, die wir in den Nachrichten, in den Medien, im Fernsehen sehen, kalt. Wir sehen Menschen, die ums Überleben kämpfen, die frieren, die hungern, die gewaltsam bedroht werden. 20 000 Soldatinnen und Soldaten sowie Polizisten – wir haben es vorhin schon gehört – sind an der polnisch-belarussischen Grenze, und es kommt zu Gewalt gegen die Zivilisten dort. Es kommt auch zu Tränengasangriffen und vielen mehr – gegen Erwachsene und auch gegen Kinder. Die einzigen Menschen, die den Geflüchteten im Moment in ihrer Not helfen wollen und helfen können, sind ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. (Sebastian Wippel, AfD: Das sind Schlepper!) Doch diese werden nicht in die Gebiete gelassen, ja sie werden sogar kriminalisiert. (Sebastian Wippel, AfD: Richtig so!) Wenn Geflüchtete von den polnischen Sicherheitskräften gefunden werden, werden sie gewaltsam zurückgedrückt. In Belarus werden sie wieder an die Grenze gedrängt. Die Menschen befinden sich in einem Zustand, in dem sie nicht mehr vor und nicht mehr zurück können, es ist ausweglos. Diese Bilder sehen wir ja nicht zum ersten Mal. Diese Bilder kennen wir von der kroatisch-bosnischen Grenze, diese Bilder kennen wir aus dem Mittelmeer, wir kennen sie von überall an den europäischen Außengrenzen. Überall finden mit Gewalt illegale Pushbacks statt, und, meine Damen und Herren, das ist eine Verletzung europäischen Rechts. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Die Schutzsuchenden sind gefangen, wie ich es schon gesagt habe. Sie werden weder auf der einen noch auf der anderen Seite aufgenommen. Polen missachtet grundlegend die Menschenrechte, indem es ihnen Asylgesuche verweigert, indem es ihnen Nahrung, ein Obdach, Hilfe verweigert. Und die Europäische Union? Schaut zu und schweigt. Das können wir doch nicht ignorieren! Dann müssen wir gleichzeitig von unserem Ministerpräsidenten hören, dass wir solche Bilder aushalten müssten und dass man Polen auch noch unterstützen sollte. Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, ich finde nicht, dass wir das aushalten müssen. Wir sind Menschen, wir haben Mitgefühl, und wir sehen, wie andere Menschen leiden. Letztendlich geht es auch nicht darum, ob wir das aushalten; es geht darum, wie lange diese Menschen es noch aushalten. Die erfrieren nämlich, die verhungern, die sterben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Das ist nicht das Europa, in dem ich leben möchte, auch nicht das Deutschland, auch nicht das Sachsen. Menschen sind keine Waffen. Sie werden als Waffen eingesetzt, und das unfreiwillig und weil sie als Waffe einsetzbar sind, weil es nämlich wiederum andere Menschen gibt, die uns einreden, sie könnten eine Bedrohung sein. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Menschen an der belarussisch-polnischen Grenze kämpfen gerade gegen das Erfrieren, das Verhungern, gegen Polizei und Militär, die sie angreifen wollen. Sie bekommen kein Essen, kein Dach über dem Kopf, keine Wärme. Ich frage Sie: Ganz ehrlich, wer ist hier eigentlich bedroht? Ich kann das nicht mehr ertragen. Ich kann auch nicht mehr ertragen, wie rassistische und nationalistische Einstellungen die europäische Wertegemeinschaft, die auf Mitgefühl, Menschenrechten und Vielfalt aufgebaut ist, ins Gegenteil verkehren. Die Entmenschlichung der Schutzsuchenden, indem sie als Waffe bezeichnet werden, muss aufhören. Die Menschen brauchen einen Zugang zu Asylverfahren, denn nur mit einem Asylverfahren kann human und rechtlich geregelt werden, wer aufgenommen werden kann und wer nicht. Mauern können das nicht regeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geschätzter Herr Kollege Anton, an einer Stelle möchte ich gerne auf Ihre Rede eingehen. Ich glaube, Sie haben einen überbrückbaren Gegensatz als unüberbrückbaren Gegensatz bezeichnet. Wenn ich das falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich bitte. Sie sagten: Auf der einen Seite stehen die, die die Grenze Europas verteidigen wollen, und auf der anderen Seite stehen die, die ihr gutes Gewissen verteidigen wollen. Ich glaube nicht, dass das ein unüberbrückbarer Gegensatz ist. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich werbe auch bei Ihnen ausdrücklich dafür, miteinander in dieser schwierigen Situation danach zu suchen, wie wir diesen vermeintlichen Gegensatz überbrücken können. Ich verteidige nicht in erster Linie mein gutes Gewissen; das darf ich schon auch tun. Ich verteidige, soweit es in meinen Kräften steht, die ethisch-geistigen Grundlagen unseres Gemeinwesens, die ethisch-geistigen Grundlagen der Europäischen Union. Diese sind auch keine ideologische Käseglocke, sie bilden das Fundament unseres Gemeinwesens, und wir dürfen es nicht „aushalten“, wenn an unseren Grenzen dieses Fundament erkennbar erodiert. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Auf dem Höhepunkt der sogenannten Flüchtlingskrise formulierte es Angela Merkel im September 2015 wie folgt – den Satzbau, den sie des Öfteren unter Beweis gestellt hat, muss man immer erst zweimal nachlesen, bis man es einmal verstanden hat; aber ich glaube, wir alle kennen diesen Satz –: „Wenn wir jetzt anfangen, uns noch entschuldigen zu müssen dafür, dass wir in Notsituationen ein freundliches Gesicht zeigen, dann ist das nicht mein Land.“ (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Ein freundliches Gesicht löst nicht alle Probleme; aber ein freundliches Gesicht ist sozusagen der Ausdruck dieser ethisch-geistigen Grundlagen, von denen ich gesprochen habe. Ich bin, glaube ich, 16 oder 17 Jahre älter als der Ministerpräsident. Ich gestatte mir, es an dieser Stelle einmal ganz persönlich zu sagen: Wir alle wünschen uns und brauchen auch ab und zu einmal ein freundliches Gesicht, nicht nur ein ernsthaftes, nicht nur ein besorgtes, nicht nur ein mit harten Argumenten sich zeigendes Gesicht, sondern ein freundliches Gesicht – auch unseres Ministerpräsidenten –, weil wir in einer schwierigen gesellschaftlichen Krise stecken. Meine Damen und Herren! Justus Ulbricht, geschätzter Historiker – ich habe ihn an dieser Stelle schon einmal zitiert –, der sich auch mit Seuchenforschung und mit Sozialforschung beschäftigt hat, sagte: „Gesellschaften in solchen Krisensituationen zeigen vier negative Reaktionsmuster: das erste, wenn möglich, die Krise leugnen; das zweite, wenn möglich, ignorieren; das dritte negative Reaktionsmuster, Schuldige suchen, diffamieren und sozusagen wegschieben, was an eigener Verantwortung zu tragen wäre; und das vierte, Fremde und andere ausstoßen, Gruppen wegstoßen mit der vermeintlichen Idee, damit das eigene Problem lösen zu können, sich selbst sozusagen exkulpieren.“ Das sind vier negative Reaktionsmuster, die sich durch die Seuchenforschung, durch die Krisenforschung ziehen. Was haben wir zu tun? Wir haben vier positive Reaktionsmuster dagegenzusetzen in dieser Krise, die ja eine sich mit mehreren Problemen, die gleichzeitig vor unserer Tür stehen, überlagernde Krise ist: Erstens. Fakten offenlegen und aufklären, immer wieder an die Vernunft appellieren. Das ist gestern in der Pandemiedebatte auch immer gesagt worden. Wir müssen darauf vertrauen, dass Menschen vernünftig erreichbar sind. Zweitens. Die persönlichen Betroffenheiten klären. Diese sind im Einzelfall nämlich viel kleiner, als mancher meint. Drittens. Die Gesellschaft zusammenhalten, integrieren und Solidarität organisieren. Der Ministerpräsident wird im aktuellen Monitoring-Bericht in Vorbereitung der Europäischen Kulturhauptstadt 2025 Chemnitz zitiert. Darin heißt es: „Michael Kretschmer bekräftigte den Wunsch der Region, zum Zusammenhalt der Europäischen Union beizutragen. Dies soll im Rahmen der Kulturhauptstadt geschehen durch Zusammenarbeit mit den ehemaligen osteuropäischen Staaten und durch das Beharren auf den gemeinsamen europäischen Werten der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der Menschenrechte.“ Das alles sind Werte, die nach Ansicht des Ministerpräsidenten nicht verhandelbar sind – das jüngste Zitat aus dem Bericht der Europäischen Kommission zu Europa und zur Kulturhauptstadt. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, kommen Sie bitte zum Ende.
Frank Richter SPD
Diese Aussage des Ministerpräsidenten hätte ich mir auch im Zusammenhang mit der Krise an der polnisch-belorussischen Grenze gewünscht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir sind in der nächsten Runde wieder bei der einreichenden Fraktion. Für die Linksfraktion spricht jetzt Frau Tändler-Walenta.
Marika Tändler-Walenta Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: „Wir dürfen diese Migranten weder in der EU noch in Deutschland aufnehmen.“ Mit diesem Zitat spricht sich Ministerpräsident Kretschmer gegen ein Recht auf Asyl aus. Mit diesem Zitat werden Flüchtlinge zu illegalen Migranten. Mit diesem Zitat spricht man den Menschen an der polnisch-belarussischen Grenze ihre Flüchtlingsrechte ab, die in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind, ohne dabei die Not der Menschen und ihre zum Teil legitimen Gründe, in die EU zu kommen, zu berücksichtigen. Die Situation ist aus menschlicher Sicht katastrophal. Temperaturen um den Gefrierpunkt, Tote auf beiden Seiten der Grenze, Militärmanöver und der Einsatz von Soldatinnen und Soldaten. Ja, die Situation ist aus politischer Sicht unverantwortlich und baut auf einer Politik der EU auf, die den Tod von Tausenden Menschen billigend in Kauf nimmt. So sind in diesem Jahrtausend an den Außengrenzen der EU bereits Zehntausende Menschen zu Tode gekommen – auf der Flucht vor Krieg, Verfolgung und Elend. Die Situation ist aber auch der ungeklärten Frage der Aufnahme von Flüchtlingen innerhalb der EU geschuldet. So stellte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 23.11.2020 nach dem Brand des Elendslagers Moria den New Pact on Migration and Asylum vor. Dieser Vorschlag baut auf dem Prinzip der Rückführung auf und wird zweifellos zu mehr Zwischenfällen extremer Gewalt sowohl in den Drittstaaten, an den EU-Außengrenzen, aber auch auf dem Gebiet der EU führen. Besorgniserregend war bereits damals, dass dieses Dokument eine Reihe von Elementen enthält, die sich an den fremdenfeindlichen Positionen der Regierungen der Visegrád-Gruppe orientieren. Auch heute lassen sich Politiker von diesen fremdenfeindlichen Positionen einzelner Regierungen leiten, die eben diese Abschottungspolitik an der EU-Außengrenze umsetzen: „Warschau handelt richtig, dafür dürfen wir Polen nicht in den Rücken fallen.“ Was ist denn das für eine Denke? Warum dürfen wir der derzeitigen polnischen Regierung eigentlich nicht in den Rücken fallen? Gegenwärtig ist die Grenzregion zum Sperr- und Notstandsgebiet erklärt worden. Das heißt, weder Hilfe, aber auch keine Journalistinnen und Journalisten dürfen in die Region. Es wurden aber bereits zuvor vom polnischen Grenzschutz wiederholt Ärzte und auch das UN-Flüchtlingshilfswerk nicht zu den Migrantencamps vorgelassen mit der Begründung, diese würden sich auf der belarussischen Seite der Grenze befinden. Es ist höchste Zeit, der polnischen Regierung zwar vielleicht nicht in den Rücken zu fallen – das ist vielleicht das falsche Bild –, sie wohl aber auszubremsen, wenn sie fortgesetzt EU-Recht bricht und die simpelsten Grundsätze der Humanität missachtet. (Beifall bei den LINKEN) Anstatt als Scharfmacher aufzutreten, hätte ich mir vom Ministerpräsidenten Kretschmer gewünscht, aufgrund der geografischen Nähe und der politischen Beziehung zu Polen als Brückenbauer zu fungieren. Der kleinste gemeinsame Nenner in diesem Haus muss lauten: Wir lehnen die autoritäre Politik Lukaschenkos entschieden ab, die schutzsuchende Menschen als Schachfiguren auf einem geopolitischen Schachbrett einsetzt. Was uns als LINKE aber ganz klar von der CDU-Fraktion – und das wurde heute wieder ganz klar deutlich – auch von der AfD-Fraktion unterscheidet: Wir haben keine Doppelstandards. Wir lehnen die zynische Politik der Regierung in Warschau genauso ab, die glaubt, auf diese Weise die gesamte EU nach rechts rücken zu können. Auch zu diesem zynischen Schachspiel – ich sollte vielleicht besser sagen Pokerspiel – gehören zwei Spieler. Wir haben hier eine Verantwortung, diesen Menschen zu helfen, sie zu retten, einerseits vor Hunger und Kälte, andererseits aber auch vor den Zynikern in Minsk und in Warschau, selbstverständlich auch vor den Zynikern in diesem Hause. (Beifall bei den LINKEN) Gestatten Sie mir eine Schlussbemerkung. Am vergangenen Freitag wurde im deutsch-polnischen Grenzgebiet in Brandenburg und in Sachsen demonstriert, in Sachsen an Orten wie Bad Muskau, Zittau, Görlitz. (Sebastian Wippel, AfD: Kam bloß keiner!) Meine Abgeordnetenkollegen Juliane Nagel und Mirko Schultze waren vor Ort, um Hilfsgüter für die Menschen in der polnisch-belarussischen Grenzregion zu sammeln. Das zeigt Ihnen, Herr Kretschmer, Sie sprechen nicht für ganz Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Abg. Anton.
Rico Anton CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union sieht sich seit Jahren einem starken Migrationsdruck ausgesetzt. Innerhalb der EU trägt Deutschland bis heute die Hauptlast dieser Migrationsbewegung. (Sebastian Wippel, AfD: Und die Hauptverantwortung!) Frau Tändler-Walenta, Sie haben zu Recht gesagt: Eine gleichmäßige Verteilung innerhalb der Europäischen Union funktioniert nicht. Gerade vor diesem Hintergrund ist es unverantwortlich, was die neue Ampelkoalition in Berlin für eine sogenannte neue Migrationspolitik in der Schublade hat. Es soll künftig ein „Spurwechsel“ für abgelehnte Asylbewerber von der Asyl- in die Erwerbsmigration ermöglicht werden. (Albrecht Pallas, SPD: Richtig so!) Das ist praktisch die Einladung, sich missbräuchlich auf das Asylrecht zu berufen und sich während des langen Verfahrens, während man vom Steuerzahler finanziert wird, in Ruhe einen Job zu suchen, um sich unabhängig vom Ausgang des Asylverfahrens ein Bleiberecht zu sichern. Wenn das, wie es die Ampelkoalition wohl plant, mit einer Anhebung der Leistungen für Asylbewerber auf das Niveau von Hartz IV einhergeht, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Migrationsdruck immer höher wird. Eine reguläre Zuwanderung von Fachkräften, die wir zweifellos brauchen, wird es dann kaum noch geben. Denn warum sollte man den steinigen Weg gehen, wenn es auch den bequemen gibt. Der steinige Weg ist dann exklusiv dem EU-Bürger vorbehalten, zum Beispiel Menschen aus Polen. Das ist mit Sicherheit kein Beitrag zu mehr Zusammenhalt in Europa. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Rico Anton CDU
Bitte schön. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Anton. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Einen kleinen Moment bitte. Das Mikrofon funktioniert noch nicht. (Sebastian Wippel, AfD: Das kann ich gut verstehen!)
Frank Richter SPD
Also die Mikrofone werden Ihnen nach wie vor nicht folgen, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion. Das macht der Techniker, Gott sei Dank. Herr Anton, auf der Suche nach Verbindlichkeiten: Wie schätzen Sie in dem Zusammenhang – Sie haben gerade vom „Spurwechsel“ gesprochen – die Aussage des Sächsischen Ausländerbeauftragten ein, doch einmal zu überlegen, ob man Stichtagsregelungen einführen sollte – so habe ich Herrn Mackenroth jedenfalls verstanden –, um diesen Spurwechsel, der sich auch als Gedanke im Koalitionsvertrag unserer Koalition wiederfindet, in irgendeiner Weise auf den Weg zu bringen? (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD)
Rico Anton CDU
Was jetzt in Berlin durch die Ampelkoalition geplant ist, ist etwas ganz anderes als das was Sie hier beschreiben. Der Hintergrund für die Idee des Spurwechsels war die Frage: Was ist, wenn eine größere Zahl von Migranten nach Deutschland gekommen ist und diese – teilweise mit, teilweise ohne Bleiberecht – viele Jahre im Land sind? Ist es dann noch zumutbar und verantwortbar, wenn sie eine gewisse Integrationsleistung erbracht haben, sie zurückzuführen? – Was jetzt geplant ist, geht weit darüber hinaus. Es bedeutet, dass der Wechsel vom Asylverfahren in die Erwerbsmigration faktisch zum Regelfall wird. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist doch super! Wir brauchen doch Arbeitskräfte!) Das ist weit mehr als das, was innerhalb der sächsischen Koalition diskutiert wird. Das wird ein neuer Pull-Faktor für Migrationsbewegungen. (Unruhe bei den LINKEN) Das ist etwas, was wir nicht dulden können. Wir haben lange über das Thema Erwerbszuwanderung diskutiert. Klare Regeln für ein Zuwanderungsgesetz! Was glauben Sie denn, wer noch hierher kommt auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten, sich einen Job sucht, ohne Leistungen zu erhalten, wenn er nur sagen muss, ich stelle einen Antrag auf Asyl, dann bin ich erst einmal in der staatlichen Finanzierung und habe dann alle Möglichkeiten, mir in Ruhe eine Arbeit zu suchen, möglicherweise sogar mit Erfolg? Was ist denn das für ein Anreizfaktor? Das ist abenteuerlich, was hier geplant ist. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir dürfen nicht tatenlos zuschauen, wenn immer mehr illegale Migranten in unser Land kommen. (André Barth, AfD: Das ist richtig!) Es gibt auch kein Recht, sich das Land auszusuchen, in dem man um Asyl nachsucht. Allein im Zeitraum vom 01.08.2021 bis zum 31.10.2021 wurden durch die Bundespolizei in Sachsen 2 277 illegal nach Deutschland eingereiste Personen aufgegriffen. Das EU-Asylsystem schreibt vor, dass das Ersteintrittsland für das Asylverfahren zuständig ist. Die Mehrheit der Migranten wurde in Polen aber nicht registriert, was eine Rücküberstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens erschwert. Das ist so nicht akzeptabel. Die Migranten werden aus Belarus über Polen durch professionelle Schlepper nach Deutschland eingeschleust. Die Einschleusungen erfolgen überwiegend mittels Pkw oder Kleintransporter; das sind die Erkenntnisse des Bundesministeriums. Deswegen dürfen wir als Ultima Ratio Grenzkontrollen an der deutschpolnischen Grenze nicht als Tabu betrachten inklusive der Zurückweisung von Migranten an der Grenze. Dies sollte in enger Abstimmung mit Polen erfolgen. Das ist auch im polnischen Interesse, denn es braucht ein Signal an die Flüchtlinge in Belarus, dass Deutschland sie nicht aufnehmen wird, auch wenn sie es bis nach Polen geschafft haben. Das kann auch ein Beitrag zur Entspannung der Lage an der polnisch-belarussischen Grenze sein. Meine Damen und Herren, nur ein konsequentes und abgestimmtes Vorgehen von Polen und Deutschland wird die Situation entspannen. Diesen Weg sollten wir auch gemeinsam mit unseren polnischen Nachbarn gehen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wenn man den Herrn Anton gerade eben reden hören hat – als Angehörigen einer Partei, die frischgebackene Oppositionsfraktion im Bundestag ist –, dann könnte man ja fast glauben, dass er in einer anderen Partei wäre und dass er hier einen AfD-Antrag vorstellt. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) In der Vergangenheit haben Sie diese Dinge, die Sie jetzt gefordert haben, immer konsequent abgelehnt. (Zuruf von der AfD: Ja! – Unruhe) Ihnen ist ein gutes Verhältnis zur Republik Polen wichtig. Das ist uns tatsächlich ebenfalls wichtig in dieser Lage. Deswegen war ich am vergangenen Wochenende in Warschau, um dort in Form einer kleinen Solidaritätsdemonstration auf der Straße auch unseren Dank an die polnische Regierung auszusprechen und zu überbringen. Polen ist das Land, das mittlerweile zeigt, dass es den Grenzschutz in Europa ernst meint. Sie müssen dafür das Militär in gewisser Größenordnung einsetzen, sie müssen Polizei einsetzen. Es sind eben auch nicht ach so friedliche Zivilisten, die alle unseren Schutz brauchen, die dort auf der anderen Seite stehen, sondern es sind Menschen, die versuchen, sich mit Gewalt Zutritt in die Europäische Union zu verschaffen: indem sie Steine einsetzen und auf Polizisten und Soldaten werfen, indem sie Baumstämme einsetzen, indem sie gezielte Baumfällungen auf die Grenzanlagen durchführen. Das sind Angriffe auf die Europäische Union, quasi auf unser gemeinsames Territorium, und das muss verteidigt werden. (Beifall bei der AfD) Diese Menschen sind Angreifer und keine Schutzsuchenden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wenn die AfD anfängt, die Europäische Union zu verteidigen, wird es witzig, ehrlich!) Meine Damen und Herren! Polen nimmt diese Aufgabe ernst. Ich darf Ihnen auch noch etwas sagen: Dieses Zeichen, das wir in Warschau gesetzt haben, kam bei der polnischen Bevölkerung unheimlich gut an. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nehmt ihr euch eigentlich selbst ernst? Nein!) Auch bei der jungen Bevölkerung in Polen kam es sehr gut an. Was ich auch gehört habe, ist sehr viel Unverständnis gegenüber der deutschen Regierung. (Sabine Friedel, SPD: Dann bleiben Sie doch dort!) Man erwartet von Deutschland eine klare Aussage. Wir diskutieren heute im Prinzip über diese Aussage. Sie von den LINKEN wollen die Aussage treffen: Kommt alle her, alle Menschen dieser Welt; wir nehmen euch auf und tun alles Gute für euch. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Bla, bla, bla!) Wir haben eine andere Antwort auf diese Frage. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Aha!) Das ist auch ganz klar. Denn während Sie uns erzählen, dass Frauen und Kinder an der Grenze stehen – (Juliane Nagel, DIE LINKE: Ist ja auch so!) und wir kennen aus dem Fernsehen die Bilder von den Kindern mit Tränen in den Augen –, so kennen wir auch die anderen Bilder: Wie diese Tränen in die Augen kommen, nämlich indem den Kindern Rauch in die Augen geblasen wird, (Oh-Rufe von den LINKEN) indem den Kindern in die Füße gezwickt wird, bis sie auch deutlich weinen, damit man dann im richtigen Moment auf den Kameraauslöser drücken kann. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Ekelhaft! – Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Das ist eine moralische Erpressung. In Wirklichkeit – so sagte es mir auch ein polnischer Polizist, der zwei Wochen an der Grenze gestanden hat – sind dort junge Männer im Alter zwischen 20 und 24 Jahren. Er hat dort überwiegend keine Frauen und Kinder gesehen. Wir müssen uns jetzt in dieser Lage Gedanken darüber machen, zu welcher Aussage wir in Deutschland finden wollen. Dafür müssen wir zwei Fragen klären. Die erste Frage: Können und wollen wir in Deutschland Tausende Menschen aufnehmen – (Zuruf von den LINKEN: Ja!) mit der Wirkung, dass am Ende im Zweifel Millionen Menschen sich das zum Vorbild nehmen und ebenfalls diesen Weg beschreiten wollen? Die zweite Frage, die wir stellen müssen: Was wollen denn eigentlich die illegalen Einwanderer? Und: Können wir Deutschen uns das leisten? Frau Merkel hat ja in einer ihrer jüngsten Ansprachen gesagt: Ja, wir haben es geschafft. – Wir wissen zwar immer noch nicht, was sie schaffen wollte und wer das schaffen sollte und wie das geschafft werden sollte, aber gehen wir der Sache einmal nach. Was haben wir denn geschafft? Gerade ein Drittel der Menschen, die seit 2013 über den Weg Asyl nach Deutschland gekommen sind, ist sozialversicherungspflichtig. Das heißt, zwei Drittel sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie können nicht für sich selbst sorgen, (Sabine Friedel, SPD: Sie dürfen nicht!) tragen nichts zum Wohlstand in diesem Land bei. Sprachkurse gehen immer noch völlig am Bedarf vorbei. Gerade einmal die Hälfte der Leute, die seitdem gekommen sind, haben Grundkenntnisse der deutschen Sprache, wenn überhaupt. Die Abbrecherquoten sind unheimlich hoch. Diese Abbrecherquoten werden natürlich nicht veröffentlicht. Es ist ja auch ganz klar, warum sie nicht veröffentlicht werden – weil sie eben zu hoch sind. Drei Viertel der Syrer in Deutschland leben von Hartz IV. Die Kriminalität derer, die über den Weg Asyl hierhergekommen sind, ist überdurchschnittlich hoch; da will ich heute gar nicht vertieft einsteigen. (Zuruf von den LINKEN) Die Ausreisepflichtigen haben mittlerweile alleine in Sachsen die Zahl von über 15 000 Personen durchschritten, und diese Menschen sind immer noch nicht abgeschoben worden. Der Staat hat gezeigt, dass er es nicht kann. Also: Wenn es Frau Merkels Ziel gewesen ist, den Steuerzahler zu schröpfen und die Unfähigkeit des deutschen Staates zu zeigen, dann haben die CDU, die SPD und die GRÜNEN im Verbund mit den LINKEN das wirklich geschafft. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Sebastian Wippel AfD
Wir können Ihnen an der Stelle aber nur sagen: Wir können unter diesen Umständen keine Menschen hier aufnehmen, und wir wollen das auch nicht. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Herr Schultze.
Mirko Schultze Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Zwei Dinge zur Rede meines Vorredners. Zum einen finde ich es tatsächlich nicht tragbar, wenn hier Zahlen geäußert werden, wissentlich, obwohl Herr Wippel sehr genau weiß, dass ein Großteil derer, die er benannt hat, gar keine Arbeitserlaubnis in Deutschland hat. Diese jetzt sozusagen anzubringen und vor allem diese gefälschten Zahlen in Stellung zu bringen gegen die Menschen an der belarussischen Grenze, das ist ein unerträgliches Bild. Ich habe in der letzten Woche ganz viele polnische Freundinnen und Freunde getroffen, die sich – im Gegensatz zu dem, was Herr Wippel sagt – tatsächlich sehr stark dafür engagieren, diese humanitäre Situation aufzulösen bzw. den Menschen dort zu helfen. Ich finde es wirklich unerträglich, wenn hier solche Bilder vorgespiegelt werden. Übrigens war auch Herr Wippel nicht an der Grenze, weil dort eine Sperrzone ist. Er kann gar nicht wissen, was in dieser Sperrzone abläuft. (Zuruf von den LINKEN: Genau!) Oder er hat Zugang zu dieser Sperrzone, und das hieße – – (Unruhe bei der AfD) Es ist unerträglich, wenn hier sozusagen Kriegsszenarien dargestellt werden, wenn es um flüchtende Menschen geht, und wenn so getan wird, als hätte es eine militärische Attacke auf die Europäische Union gegeben. (Zuruf von der AfD: Wie viele Polizisten wurden denn verletzt? Mehr als ein Dutzend, durch Steinwürfe! Das sind Kriminelle!) Ich finde, das überschreitet tatsächlich ein Verhalten, das dieses Hauses würdig ist. Deswegen will ich eindeutig sagen, dass ich Herrn Wippel an dieser Stelle deutlichst widersprechen möchte. Es geht hier um humanistische Werte. Was Herr Wippel hier zitiert hat, sind eindeutig Falschmeldungen. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Wippel. – Es tut mir leid, das Mikrofon will mir nicht gehorchen. – Jetzt funktioniert es, es ist eingeschaltet. Bitte.
Sebastian Wippel AfD
Okay, es geht nicht nur der SPD so – Glück gehabt. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Schultze, Sie werfen mir vor, gefälschte Zahlen zu verwenden. Diese „gefälschten“ Zahlen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Sie beziehen sich natürlich auf die Personen, die von ihrem Verfahrensstatus her mittlerweile das Recht haben, in Deutschland zu arbeiten. Das vielleicht zum Ersten: Es sind offizielle Zahlen. Das sind keine Zahlen, die ich mir ausgedacht hätte. Sie können diese, wenn Sie irgendwelche Internetsuchmaschinen bedienen können, auch selbst herausbekommen. Das ist das eine. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Hinterfragen Sie die Zahlen doch mal!) Dann zu der Frage der polnisch-belarussischen Grenze. Sie haben recht, dort waren wir nicht. Wir als Vertreter der AfD-Fraktion haben uns tatsächlich an das polnische Innenministerium und das Verteidigungsministerium gewandt, um die Grenze zu besuchen und uns die Lage vor Ort anzusehen. Das werden Sie natürlich nicht wissen. Aber tatsächlich möchte die Republik Polen das nicht. Das kann ich aber auch verstehen, gerade vor dem Hintergrund dessen, dass natürlich sehr viele sogenannte Journalisten in diesen Grenzbereich kommen, um dann Bilder zu provozieren, die von Schlepperbanden eigentlich gewünscht werden, um ein in dieser Form vielleicht nicht immer vorhandenes Leid darzustellen. Wir haben uns stattdessen mit Polizisten in Warschau unterhalten, die ihrerseits mehrere Wochen an der Grenze gewesen sind und ein Bild aus erster Hand haben. Ich habe es dann sozusagen aus zweiter Hand. Das habe ich hier wiedergegeben. Wenn Sie sich mit Vertretern der linken Politik aus Polen unterhalten, dann ist natürlich klar, dass Sie ein anderes Bild bekommen. Wir haben uns mit nicht ausgesuchten Personen in Warschau unterhalten, die uns einfach über den Weg gelaufen sind. (Zurufe von den LINKEN) Diese Personen haben uns sehr deutlich ihren Dank ausgedrückt, sich für diese Aktion bedankt. Die Bilder, die man wahrnehmen kann, können Sie auch wahrnehmen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Redezeit ist zu Ende, bitte.
Sebastian Wippel AfD
Sie könnten sie wahrnehmen, wenn Sie das polnische Fernsehen mit den entsprechenden Luftaufnahmen verfolgen würden. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun folgt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte, Frau Čagalj Sejdi.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal einen kurzen Schritt zurückgehen, weil vorhin mit dem Begriff „illegale Migranten“ so wild hin und her hantiert wurde. Ich möchte hierzu noch etwas klarstellen. Wer die Grenze überschreitet, nach Deutschland kommt und einen Antrag auf Asyl stellt, ist ab diesem Moment nicht mehr illegal. Er ist möglicherweise illegal eingereist. Er ist aber kein illegaler Mensch in unserem Land. Das einfach zur Richtigstellung. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich komme aber zum eigentlichen Punkt zurück. Es geht um die Menschen. Ich finde es unerträglich, dass hin und her diskutiert wird, wer mehr und wer weniger Schutz haben sollte. Männer werden gegen Frauen und Kinder ausgespielt. Egal, wie Sie es drehen und wenden: Fakt ist, dass dort ein Wald ist. Dort sitzen Menschen. Es ist kalt. Sie haben kein Dach über dem Kopf. Sie haben nichts zu essen. Sie sind bedroht, sie frieren. Es kommt keiner zu ihnen durch, der Hilfe leistet. (Zurufe von der AfD –
Mirko Schultze Die Linke
Fragen Sie, wenn jemand auf der Autobahn verletzt ist, ob er einen Führerschein hat? Was ist das für eine blöde Vorstellung! – Beifall bei den LINKEN – Zurufe von der AfD) – Zum Beispiel. – Um das überhaupt erst einmal aufzulösen, müssten wir den Hilfsorganisationen Zugang verschaffen. (Zurufe von der AfD) – Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir zuhörten oder zumindest still wären. – Um etwas in diesem Drama aufzulösen, müssten wir den Hilfsorganisationen Zugang verschaffen. Das ist ein Punkt, bei dem wir als Sachsen den polnischen Partner unterstützen könnten, nicht bei Gewalt, Mauern, Repressalien, sondern bei Hilfeleistungen. Das ist das Signal, das ich mir wünschen würde, welches von Sachsen nach Polen gehen sollte. Wir können gern auch noch einen Schritt weitergehen und den polnischen Partner für das, was er gerade tut – oder eben nicht tut –, kritisieren. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Es liegt nicht nur an Sachsen. Es liegt nicht nur an Deutschland. Auch Europa muss sein Schweigen endlich beenden und die derzeitigen polnischen Maßnahmen verurteilen. Elendslager wie in Griechenland, Ertrinken im Mittelmeer, Erfrieren in Wäldern in Ost- und Südosteuropa zeigen deutlich, dass das derzeitige europäische Asylsystem zu gravierenden Menschen – – Entschuldigung! Ich rege mich so auf, dass ich es nicht einmal mehr aussprechen kann. Das derzeitige Asylsystem trägt zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen bei. Die Europäische Union muss endlich mit Hochdruck daran arbeiten, etwas zu verändern. Wir brauchen in Europa endlich ein Asylsystem, das sich durch Humanität und Verantwortung auszeichnet und vor allem von allen Mitgliedstaaten getragen werden kann. Wir müssen auch auf die Kommunen schauen, die schon lange bereit sind, mehr Leute aufzunehmen. Sie müssen in diesen Gedanken einbezogen werden, ob Ihnen das gefällt oder nicht. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Wer soll das bezahlen?) Die neue Bundesregierung muss mit Blick auf diese gravierende Situation, die wir gerade haben – und in den letzten Jahren an anderen Orten schon hatten –, ganz klar in einer Koalition der Willigen agieren und sich auf der europäischen Ebene für ein gerechtes Verteilsystem einsetzen. Die Sächsische Staatsregierung sollte hierbei auch ihre Beteiligungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene nutzen und sich ebenfalls für gerechte Verteilsysteme einsetzen. Ich wünsche mir, dass zum Beispiel Sie, Herr Innenminister, sich auf der nächsten Innenministerkonferenz für eine geordnete Aufnahme und Verteilung innerhalb Deutschlands einsetzen. So werden wir Herr der Lage oder Frau der Lage. Wir in Sachsen stehen doch nicht für Mauern. Wir stehen für Verantwortung und Humanität. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN sowie vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion wäre an der Reihe. Wünscht sie noch das Wort? – Das ist nicht der Fall. Gibt es noch weiteren Redebedarf? Wird eine dritte Runde gewünscht? – Bitte, Frau Nagel.
Juliane Nagel Die Linke
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lassen Sie mich noch einmal ganz kurz das Wort ergreifen. Ich möchte an das Gesagte von Frau Kollegin Čagalj Sejdi anknüpfen, die gerade die Debatte aufgemacht hat, warum wir uns eigentlich in dieser Situation befinden. Die Situation in den Wäldern zwischen Polen und Belarus ist nicht partikular. Bosnien, die griechischen Inseln und das Mittelmeer sind erwähnt worden. Wo liegt der Fehler? (Timo Schreyer, AfD: Die hohen Sozialleistungen in Deutschland, darin liegt der Fehler!) Warum kommen wir überhaupt in eine Situation, wie wir sie gerade vorfinden? Wir in Europa – oder: die Europäische Union – haben es nicht hinbekommen, legale und sichere Fluchtwege für Menschen in Notlagen zu schaffen. Es gibt diese legalen Fluchtwege nicht. Menschen greifen nach einem Strohhalm. Natürlich setzen sie sich in ein Flugzeug, landen in Belarus und denken, dass sie so ihrer Situation entkommen können. Wir müssen uns darüber gar nicht wundern. Das ist das Resultat unserer Politik. So lässt sich die Europäische Union quasi erpressbar machen. Das könnte ganz anders abgebogen werden. Herr Anton, Sie wundern sich, warum Menschen über Polen nach Deutschland weiterwandern? Ich sage dazu Folgendes: Ich wundere mich darüber nicht. Kennen Sie die Aufnahmebedingungen und die Verstöße gegen die EUAufnahmerichtlinie, die Polen tätigt? Wissen Sie von dem Zugang zum Asylverfahren, den Polen verwehrt? Kennen Sie die illegalen Push-Backs? Wenn ich von Ihnen restriktive und mahnende Worte hören möchte, dann sind es welche gegen Polen, das permanent gegen europäisches Recht und gegen menschenrechtliche Garantien verstößt. Wo sind denn da Ihre Worte? (Beifall bei den LINKEN) Ich möchte auch an Frau Kollegin Čagalj Sejdi anknüpfen und den erwartungsvollen Blick nach Berlin richten. Wenn ich die Signale von Außenminister Heiko Maas, SPDParteibuch, höre, der die Leute auffordert, zurück nach Syrien, in den Irak und nach Afghanistan zu gehen, dann muss ich mich schon wundern, was SPD-Politiker in diesen Diskurs und diese Debatte einspeisen. Gleiches gilt für die GRÜNEN mit Ihrer Informationskampagne. Das kann doch nicht die Lösung sein. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir als Linksfraktion sind bereit, an einer humanitären und humanistischen Lösung für ein offenes Europa zu arbeiten. Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal den Dank an die vielen Menschen aussprechen – das wurde bereits getan –, die im Grenzgebiet helfen. Menschen auch aus Deutschland sind dort zu Gange. Sie schildern ganz andere Bilder, als Sie es tun, Herr Wippel. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Nagel?
Juliane Nagel Die Linke
Das mache ich. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Entschuldigung, ich musste jetzt eingreifen. (Heiterkeit im Saal) Herr Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Es kam etwas spät, aber es kam. – Frau Nagel, wenn ich es richtig gelesen habe, dann hat Heiko Maas keineswegs die Menschen dazu aufgefordert. Er hat gesagt, dass es besser wäre, wenn sie in diese Regionen zurückfliegen würden. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist etwas ganz anderes!) – Eine Aufforderung ist etwas anderes. – Vor allen Dingen hat er nicht gesagt, dass wir das aushalten müssten. Darauf lege ich Wert.
Juliane Nagel Die Linke
Das habe ich auch nicht gesagt.
Frank Richter SPD
In Ordnung. Das war nur mein Kommentar zur Richtigstellung. (Sebastian Wippel, AfD: Der „Hardliner“ Heiko Maas!)
Juliane Nagel Die Linke
Sie haben mich bestätigt. Heiko Maas hat dafürgesprochen, dass Barrieren bzw. Zäune in der Gegend von Belarus und Polen errichtet werden. Das hat er getan. Er hat gesagt, dass es besser wäre, wenn die Menschen zurückgehen. Das ist der falsche Weg. Das ist der Weg, den ich von einer neuen Bundesregierung nicht erwarte. Ich erwarte eine produktive, europäische Politik, die auf Werten, auf der Achtung von Menschenrechten, auf Offenheit und auf Zugangswegen basiert, aber keine Wegweisungen, man solle wieder nach Hause gehen, ausspricht. Das ist der falsche Weg. (Beifall bei den LINKEN) Damit bin ich auch am Ende. (Heiterkeit des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir kämpfen im Moment noch mit der Technik. Gibt es weiteren Redebedarf? Es wäre schön, wenn die Fraktionen das anzeigen würden. – Ich sehe Herrn Wippel, sonst niemanden. Bitte die AfD-Fraktion, Herr Abg. Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! In der ersten Rederunde haben wir uns natürlich der ersten Teilfrage gestellt. Jetzt möchten wir einmal über die zweite Frage reden, nämlich über die folgende Frage: Was möchten eigentlich die Illegalen, die hierherkommen? Und: Können wir uns das leisten? Im Prinzip müssen wir über die Zugfaktoren reden. Erstens möchten die Menschen natürlich ein besseres Leben. Sie kommen aus Ländern, die vom Krieg gebeutelt sind, aus dem Irak und Syrien. Eines ist aber auch klar: Der Krieg in diesen Ländern ist weitestgehend vorbei. Wir dürfen natürlich nicht vergessen, woher die Kriege eigentlich kommen. Zweitens müssen wir anerkennen, dass die Menschen, die hierherkommen, wenn sie erst einmal hier sind, mit Hartz IV ein attraktives Lebensniveau finden, welches deutlich höher als das ist, was sie in ihren Herkunftsländern durch ehrliche Arbeit erreichen können. Zum Dritten. Es gibt natürlich auch Leute, die hier arbeiten wollen. Aber sie haben völlig falsche Vorstellungen von dem, was erstens bei uns gefordert wird und zweitens, welche Anforderungen bei uns an Arbeitskräfte gestellt werden. Zum Vierten. Die Leute wollen natürlich auch Geld in die Heimat schicken, damit es ihren Familien, die sie zurückgelassen haben, besser geht. Sicherlich freuen sich dann auch die Staaten; denn die werden auf diese Art und Weise querfinanziert. So weit nachvollziehbar. Aber die Frage, die wir uns stellen müssen, ist die, ob wir als Deutsche das leisten wollen. Da sage ich ganz klar: Solange wir Rentner mit 850 Euro in die Rente schicken, solange Deutsche bis zum 67. Lebensjahr oder in Zukunft bis zum 70. Lebensjahr arbeiten müssen (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) und solange das Rentenniveau bei 48 % eingezogen ist und damit unter dem EU-Durchschnitt liegt, hat der deutsche Staat nicht das Recht, das hart erarbeitete Steuergeld an Hinz und Kunz aus aller Welt zu verschenken. (Beifall bei der AfD) Weil es heute immer wieder kam: Bitte kommen Sie mir nicht mit Moral. Ich habe vorhin schon etwas gesagt zum Thema moralische Erpressung, (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) die man uns mit weinenden Kinderaugen zukommen zu lassen versucht. Ja, man versucht, uns zu erpressen, uns zu einem Handeln zu bewegen. Aber eines ist auch klar: Verantwortlich für die Unterbringung der Menschen aktuell ist der Staat, auf dessen Staatsgebiet die Menschen sind. Das ist Belarus und nicht Deutschland und auch nicht Polen. Wir haben als deutsche Politiker nur eine hervorgehobene Pflicht, und das heißt, den Wohlstand, der in Deutschland erarbeitet wird, zuerst dem deutschen Volk zur Verfügung zu stellen und den Nutzen des Volkes zu mehren. Wir haben gestern hier an dieser Stelle noch einmal den Amtseid, den Eid der Abgeordneten, gehört, als die neue Kollegin quasi vereidigt worden ist. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Jetzt kommt „Deutschland, Deutschland über alles“! – Zuruf von der AfD: Dummheit kennt keine Grenzen!) In dieser Lage ist es natürlich klar, dass wir reagieren müssen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gehen Sie bitte nett miteinander um! (Allgemeine Unruhe im Saal) Ich spreche jetzt gerade in Richtung der AfD-Fraktion und bitte, dass man freundlich miteinander umgeht.
Sebastian Wippel AfD
Wir gehen freundlich miteinander um, natürlich, Frau Präsidentin. Wir gehen hier sehr gern alle miteinander freundlich um. Wenn man uns, genauso Ihre Partei, die CDU, als Faschisten bezeichnet, haben wir natürlich jedes Recht, sehr freundlich zu den LINKEN zu sein. Das hört man sehr gern. An dieser Stelle mache ich jetzt unsere Forderungen auf: Erstens brauchen wir eine friedliche Außenpolitik. Das ist moralisch geboten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt keine Moral!) Das ist auch gegenüber den Herkunftsländern geboten. Wir müssen sie auch in die Pflicht nehmen. Wenn wir mit den Chinesen wegen der Menschenrechte reden, wenn wir mit Lukaschenko reden, dann muss man mit diesen Leuten reden; man muss aber auch mit anderen Leuten reden, mit anderen Diktatoren, die wir nicht mögen, beispielsweise mit Herrn Assad. Nur dann können wir die Probleme in den Herkunftsregionen auch lösen. Zum Zweiten. Schützen Sie die EU-Außengrenze! Dort muss Deutschland auch mit unterstützen, und zwar nicht, indem wir Kräfte zum Abzählen hinschicken, sondern indem wir einen effektiven Grenzschutz besorgen. Wenn ein drei Meter hoher Zaun nicht reicht, dann muss er eben sechs Meter hoch gebaut werden. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zum Dritten. Wir brauchen echte Grenzkontrollen mit Abweisung und mit Zurückschiebungen und nicht das Abzählen, was die Bundespolizei derzeit in Deutschland praktiziert. Wir brauchen EU-einheitliche Sachleistungen für echte Verfolgte, damit es den Menschen nicht nur angezeigt ist, hier nach Deutschland zu kommen, sondern damit sie auch bereit sind, sich in anderen Ländern der Europäischen Union niederzulassen. Wer wirklich verfolgt ist, wird dieses Angebot dankbar annehmen. Als Staat müssen wir ein klares Zeichen setzen: In Deutschland ist kein Platz für illegale Einwanderer. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Sebastian Wippel AfD
Wir müssen den Menschen sagen: Kommen Sie nicht, der Weg ist gefährlich und aussichtslos. Setzen wir ein deutliches Zeichen der Grenzsicherung. Mit uns ist das machbar. Wenn die CDU nicht wieder einknicken möchte, dann stimmen Sie bitte unserem Antrag zu, den wir zwar jetzt nicht besprechen, aber demnächst besprechen werden. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, dann bitte ich jetzt die Staatsregierung. Herr Staatsminister Prof. Wöller.
Prof. Dr. Roland Wöller
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Sächsische Staatsregierung ist zutiefst besorgt über die dramatische Situation, die sich derzeit an der Grenze zwischen der Republik Polen und Weißrussland entwickelt. Die humanitäre Lage an dieser Grenze ist schlecht. Die Migranten sind zwischen den Grenztruppen eingeschlossen und dem harten Winter ausgesetzt. Als Reaktion auf die betrügerischen Präsidentschaftswahlen vom August 2020 in Weißrussland hat die EU seit Oktober 2020 schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Weißrussland verhängt. Der Europäische Rat hat am 4. Juni beschlossen, diese Maßnahmen zu verschärfen. Als Racheakt gegen die EUSanktionen leitet nun die belarussische Regierung die Migrantenströme an die EU-Außengrenze. Dies ist ein Angriff auf die EU als Ganzes mit dem Ziel, diese zu destabilisieren. Dem muss die europäische Staatengemeinschaft entschieden, entschlossen und geschlossen entgegentreten. Der Freistaat Sachsen ist von den aktuellen Entwicklungen stark betroffen. So bleibt die sächsisch-polnische Grenze weiterhin Brennpunkt der Bundespolizei in Mitteldeutschland mit Blick auf unerlaubte Einreisen und Schleusungen aus Weißrussland über Polen. Die Zahlen der Bundespolizei sprechen eine deutliche Sprache. Wir haben an der gesamten Grenze zu Polen in diesem Jahr in den Monaten Januar bis Juli 26 illegale Grenzübertritte mit Bezug zu Weißrussland gehabt. Im August waren es 474, im September über 2 000, im Oktober bis zu 5 200 und im November bis gestern knapp 2 000, also insgesamt in diesem Jahr 10 000 illegale Grenzübertritte von Polen nach Deutschland mit direktem Bezug zu Weißrussland. Die Dynamik ist nach wie vor ungebrochen. Hauptherkunftsland dieser Personen bleibt aktuell der Irak. Mit deutlichem Abstand folgen Syrien und der Iran. Der Freistaat hat bereits Maßnahmen ergriffen, um die Kapazitäten der Aufnahmeeinrichtungen kurz- und mittelfristig zu erhöhen. So sollen bis Jahresende die Unterbringungskapazitäten um circa 1 300 Betten erhöht werden. Ich weise darauf hin, dass wir zusätzlich zu diesen Migranten immer noch afghanische Ortskräfte aufnehmen und die Belegungskapazitäten wegen Corona nicht voll auslasten dürfen. Auch das Problem der illegalen Sekundärmigration, insbesondere aus Griechenland, muss berücksichtigt werden und ist nach wie vor ungelöst. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Die Staatsregierung begrüßt die diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung und der Europäischen Union, gemeinsam mit den Herkunftsländern Lösungen zu finden und zu verhindern, dass noch mehr Migranten auf diese Weise verschleppt werden. Die EU hat bereits Sanktionen verhängt und droht Luftfahrtgesellschaften, die sich am Transport von Migranten nach Belarus beteiligen, mit Sanktionen bis hin zum Entzug von Landerechten. Nach Beschluss des Europäischen Rates vom 9. November 2021 soll auch das Visaerleichterungsabkommen zwischen der EU und Weißrussland teilweise ausgesetzt werden. Darüber hinaus unternimmt die Republik Polen viele Maßnahmen, um die EU-Außengrenze entsprechend den rechtlichen Verpflichtungen im Schengener Grenzkodex zu sichern. Sie hat mehr als 9 000 Grenzschützer und Polizisten und zu ihrer Verstärkung 12 000 Soldaten an die gut 400 Kilometer lange Grenze zur Republik Belarus entsandt. Dieses Engagement Polens bei der Sicherung der EU-Außengrenze würdigen wir ausdrücklich, und ich sage noch einmal ganz deutlich einen herzlichen Dank an die polnische Regierung für diese Leistung. Sie schützt nicht nur Polen, sondern sie schützt auch die Europäische Union und damit auch Deutschland. Das verdient unsere gesamte Unterstützung. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD) Danke auch unserem Ministerpräsidenten, der das deutlich zum Ausdruck gebracht hat, und danke an Bundesinnenminister Horst Seehofer, der das gegenüber seinem polnischen Amtskollegen Kaminski in Warschau gestern ebenfalls bekräftigt hat. Die Grenzsicherung ist der zentrale Ausdruck staatlicher Souveränität. Sobald ganze Personengruppen gewalttätig eine Grenze durchbrechen oder zu durchbrechen versuchen, ist diese Zurückweisung zulässig. Obwohl der Hinweis kam, das Gebiet sei abgesperrt, wussten viele schon genau, was dort passiert. Wir haben vorgestern über polnische Stellen mitbekommen, dass neun polnische Grenzschützer verletzt worden seien. Einer hat sogar einen Schädelbasisbruch und wird hoffentlich keine bleibenden gesundheitlichen Schäden davontragen. Weil von Moral die Rede war – ich bin da etwas zurückhaltender –, sage ich deutlich: Moral ersetzt kein Recht. Hören wir, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug auf die gemeinsamen Bestimmungen, die wir uns in Europa gegeben haben, sagt. Ich zitiere: „Grenzkontrollen liegen nicht nur im Interesse des Mitgliedsstaats, an dessen Außengrenze sie erfolgen, sondern auch im Interesse sämtlicher Mitgliedsstaaten, die die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben.“ Weiter: „Grenzkontrollen sollen zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung und des Menschenhandels sowie zur Vorbeugung jeglicher Bedrohung der inneren Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit und der internationalen Beziehungen der Mitgliedsstaaten beitragen.“ – So weit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Meine Damen und Herren! Wenn wir in einem Europa ohne Binnengrenzen weiterleben möchten, dann müssen wir uns an dieses Leitprinzip der Grenzsicherung halten, auf das Ministerpräsident Michael Kretschmer bereits zu Recht hingewiesen hat. Ohne Grenzen gibt es keine Freiheit, ohne Grenzen gibt es keine Freizügigkeit, und ohne Grenzen gibt es auch keine Sicherheit. Angesichts der humanitär verschärften Lage haben die EU und die Bundesregierung jüngst darauf hingewiesen, dass die Behörden von Weißrussland den Menschen, die auf belarussischer Seite im Grenzgebiet festsitzen, humanitär helfen müssen, indem sie selbst den in das Land gelotsten Migranten helfen, entsprechend den humanitären Verpflichtungen mit dem Existenznotwendigsten versorgen – Obdach, Lebensmittel, Zugang zu einer medizinischen Grundversorgung – und darüber hinaus international anerkannten Hilfsorganisationen – wie UNHCR oder Rotes Kreuz – Zugang zu der Region gewähren. Dieser Aufforderung schließt sich die Staatsregierung voll und ganz an. Sollte sich die Situation an den Grenzen von Polen und Weißrussland zuspitzen und es zu einer weiteren ungesteuerten Migration kommen, dann – das sage ich deutlich – kommen auch nationale befristete Grenzkontrollen zu Polen als Ultima Ratio in Betracht. Das kann niemand wollen, und das wollen wir nicht. Wenn die Lage es aber gebietet, dann kann es nicht ausgeschlossen werden. Wir begrüßen, dass die irakische Regierung inzwischen Rückflüge für Migranten von der weißrussisch-polnischen Grenze von Minsk nach Erbil und Bagdad anbietet und vollzieht. Erste Anzeichen, dass der weißrussische Diktator einzulenken bereit ist, gibt es – bei aller Vorsicht. Deshalb, meine Damen und Herren: Menschen als Machtinstrument und Druckmittel einzusetzen, ist Erpressung und ein inhumaner Akt. Je zügiger wir der Regierung in Weißrussland klarmachen, dass solche niederträchtigen Griffe nur viel Leid und Elend bringen, aber keine Probleme lösen, umso schneller können wir diese humanitäre Not beenden. In diesem Sinne unterstützt die Staatsregierung die Bemühungen der Bundesregierung und der Europäische Union. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Die zweite Aktuelle Debatte ist abgearbeitet. Bevor ich in der Tagesordnung – – (Zuruf des Abg. Jörg Urban, AfD – Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) – Eine Kurzintervention? – Im Rahmen Ihrer Redezeit. Bitte, Herr Wippel.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Herr Staatsminister Wöller, Sie haben Polen ihren Dank ausgesprochen. Das ist sicherlich sehr nett, aber Sie haben es versäumt, in Ihrer Rede über die Zugfaktoren zu sprechen. Deshalb wird dieser Dank auch nicht ankommen. Wenn wir weiter an dem Willkommenssignal, das Deutschland aussendet, festhalten, dann wird sich an der Lage nichts ändern. Die Menschen werden trotzdem zu uns kommen. Polen fordert klar, dass wir deutliche Worte finden, dass es keinen Weg hierher gibt. Dazu brauchen wir auch das Symbol der Grenzkontrolle, gern auch – so sage ich es einmal – inszeniert, zusammen mit der polnischen Seite an unserer Seite, und zwar bevor der polnische Wall bricht und nicht erst, wenn es so weit ist. Also geplant und nicht erst als Ultima Ratio. Wenn wir nichts ändern, wenn Sie an Ihren Aussagen nichts ändern und auf die Probleme eigentlich nicht eingehen, dann wird es in Polen nicht ankommen. Dann ist es ein vergiftetes Lob, das nämlich dahin wirkt, dass Polen die Drecksarbeit macht und wir auf unserer Seite weiter an der Ursache festhalten und nicht bereit sind, an uns selbst zu arbeiten, und das wollen sie nicht haben. (Beifall bei der AfD) Fortsetzung Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich Sie über die Berichtigung der Niederschrift der Wahlkommission zum Tagesordnungspunkt 1, Wahl von drei Vertretern des Sächsischen Landtags für die 6. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates informieren. Es wurde eine Stimme Fortsetzung Ich rufe auf Dritte Aktuelle 10 Jahre Selbstenttarnung des Gedenken ermöglichen, Antrag der Fraktion Als Antragstellerin beginnt die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es folgen CDU, AfD, DIE LINKE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Herrn Abg. Lippmann das Wort.
Valentin Lippmann GRÜNE
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir gedenken in diesen Tagen – zehn Jahre nach den schrecklichen Taten des NSU, die durch Selbstenttarnung offenbar wurden – der Opfer. Wir gedenken Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru und Ismail Yaşhar, ermordet in Nürnberg. Wir gedenken Süleyman Taşköprü, ermordet in Hamburg. Wir gedenken in diesen Tagen Habil Kilic und Theodorus Boulgarides, ermordet in München, und wir gedenken Mehmet Turgut, ermordet in Rostock, Mehmet Kubaşik, ermordet in Dortmund, Halit Yozgat, ermordet in Kassel, und Michèle Kiesewetter, ermordet in Heilbronn. Der 4. November 2011, der Tag der Selbstenttarnung des NSU, und die Tage danach haben die Bundesrepublik und Sachsen erschüttert. Nicht vorstellbar war damals für eine Mehrheit der Gesellschaft, dass sich eine rechtsterroristische Gruppe bildet, deren Ziele und Handeln auf die Tötung von Menschen ausgerichtet ist, die in ihren Augen minderwertig und nicht lebenswert sind, und der Staat dem nicht Einhalt gebieten konnte. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es dazu noch Reaktionen aus den Fraktionen? Ich schaue mich noch einmal um. – Damit schließe ich jetzt die zweite Aktuelle Debatte. Tagesordnungspunkt 1 als ungültig gezählt, jedoch nicht in die Niederschrift übertragen. Das Ergebnis der Wahl ändert sich dennoch nicht. Abgegeben wurden 112 Stimmscheine, davon war einer ungültig. Es gab keinen Abgeordneten, der sich nicht an der Wahl beteiligt hat. Die durch die Wahlkommission veränderte Niederschrift wird zu den Akten genommen. Tagesordnungspunkt 3 Debatte NSU – Aufarbeitung fortsetzen, Rechtsextremismus entschieden bekämpfen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nachdem die Dimension dieser abscheulichen Taten immer klarer wurde, gab es zwei zentrale Versprechen: Es gab das Versprechen der vollständigen Aufklärung, und es gab das Versprechen des „Nie wieder“. Werte Kolleginnen und Kollegen! Sachsen war Ruhe und Rückzugsraum des NSU. Von hier aus wurden die Morde geplant und die Finanzierung eines Lebens im Untergrund gesichert. Wir sind es im Besonderen schuldig, zehn Jahre später die Frage zu beantworten, wie es genau um jene Versprechen steht und was wir für die Zukunft gelernt haben. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, heute diese Aktuelle Debatte anzumelden. Blicken wir also auf die Aufklärung. Eine Vielzahl von Untersuchungsausschüssen des Bundes und der Länder, auch zwei sächsische Untersuchungsausschüsse, haben Versäumnisse der Sicherheitsbehörden festgestellt. Wie ein roter Faden zog sich uns die Erkenntnis durch die Untersuchung, dass es bei allen Behörden – auch bei den sächsischen – quasi undenkbar war, dass Sachsen als Ruhe und Rückzugsraum einer rechtsterroristischen Organisation genutzt werden könnte. Das Ergebnis war eine tödliche Mischung aus geringem Verfolgungsdruck, absurder Ahnungslosigkeit und Ignoranz. Ja, nicht alles konnten wir in diesen Untersuchungsausschüssen ergründen. Zur Ehrlichkeit gehört wohl auch zehn Jahre später, dass wir wohl nie alles ergründen werden können. Aber bei der Aufklärung des NSU-Komplexes gibt es nach wie vor blinde Flecken, die aufgeklärt werden müssen. Es gab einen großen Unterstützerkreis in Chemnitz und in Zwickau, der bis heute nicht belangt wurde. Die Fragen zur Herkunft der Waffen, zu der Finanzierung und den Auslandsbezügen des NSU sind bis heute offen. Ich erwarte, dass die noch laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts endlich intensiviert werden, weitere Erkenntnisse bringen, aber vor allem hoffentlich dazu führen, dass mehr als nur der Kern am Ende angeklagt wird. Kein Schlussstrich heißt, es darf kein einfaches Ende der Ermittlungen gegen jene geben, die den NSU unterstützt haben. Kein Schlussstrich heißt aber auch, alles dafür zu tun, dass sich derartige Taten nicht wiederholen. Dabei ist die Frage, wie es zehn Jahre später um genau dieses Versprechen steht, eine relevante. Für Sachsen gilt: Es wurde leider viel zu früh schon gebrochen – bereits wenige Jahre später mit dem erneuten Behördenversagen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe „Freital“. Dies zeigt: Die Neuaufstellung von Polizei und Verfassungsschutz beim Vorgehen gegen rechtsterroristische Gruppierungen ist und bleibt eine große, ja, eine permanente Aufgabe, der sich alle politisch Verantwortlichen stellen müssen. Das ist eine Aufgabe, die nicht abgeschlossen ist, sondern von jedem Verantwortlichen in diesem Land verlangt, sich täglich die Frage zu stellen, was sie bzw. er persönlich dazu beitragen kann, Rechtsextremismus zu bekämpfen. Denn der Kampf gegen Rechtsextremismus als die größte Bedrohung unserer freien Gesellschaft hat oberste und uneingeschränkte Priorität im Kampf gegen Verfassungsfeinde. Das sind wir den Opfern des NSU schuldig, denjenigen, die der Staat, auf den sie vertrauten, eben nicht schützen konnte. Wir als Koalition haben dazu konkrete Maßnahmen vereinbart, zum Beispiel die Verbesserung der Erkenntnisgewinnung und Information durch eine Dokumentations- und Forschungsstelle zur Analyse und Bewertung antidemokratischer Bestrebungen, die bereits umgesetzt wurde. Wir wollen die Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz im Kampf gegen Rechtsextremismus kontinuierlich verbessern, Immobilien der rechten Szene wegnehmen und Nazis entwaffnen. Wir wollen konsequent gegen Verfassungsfeinde im Staatsdienst vorgehen und bedrohte Einrichtungen besser schützen und konsequent die Zivilgesellschaft im Freistaat Sachsen als Trägerinnen und Träger unserer Demokratie unterstützen. Dies alles soll sich in einem Gesamtkonzept Rechtsextremismus wiederfinden, das eigentlich – da es vor 14 Monaten durch den Landtag beauftragt wurde – schon längst vorliegen sollte. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, der zehnte Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU ist ein geeigneter Zeitpunkt, das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus nunmehr unverzüglich – bei allem Verständnis für Abstimmungsbedarfe in der Staatsregierung – vorzulegen. Jedes weitere Zögern wäre auch der Beleg, dass wir die Versprechen von vor zehn Jahren nicht ernst genug nehmen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Valentin Lippmann GRÜNE
Für uns alle – und damit komme ich zum Schluss – muss im Gedenken an die Opfer und mit dem Mitgefühl für die Angehörigen und Freunde, von denen ein geliebter Mensch gewaltsam aus dem Leben gerissen wurde, der Anspruch erwachsen, dass wir alles dafür tun werden, dass sich solche Verbrechen nicht wiederholen. Das gilt auch zehn Jahre später. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die CDUFraktion Herr Abg. Rohwer.
Lars Rohwer CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir nicht nur zehn Jahre Selbstenttarnung des NSU, sondern wir diskutieren auch zehn Jahre Aufarbeitung des NSU-Komplexes. Untersuchungsausschüsse im Bundestag, in Thüringen, in Sachsen, in Bayern, in Baden-Württemberg, in Hessen, in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern haben sich dem NSU-Komplex gewidmet. Sachsen hat, wie die anderen Länder, seine staatspolitische Verantwortung angenommen und alle Mittel zur Aufklärung in Bewegung gesetzt. Ich durfte dem 2. Untersuchungsausschuss in der letzten Legislaturperiode als Vorsitzender angehören und wir haben die Dinge wahrlich intensiv und ausführlich bearbeitet. Natürlich wird es immer so sein, dass es auch Meinungen gibt, man hätte noch mehr tun können. Aber ich denke, Kollegen Lippmann kann man mit gutem Recht sagen, man wird im Nachhinein nicht alles aufklären können. Unser Ziel war es, den Rechtsstaat und die Zivilgesellschaft so zu stärken, dass diese schrecklichen Ereignisse kein zweites Mal geschehen können. Dazu gehörten Veränderungen in den Behörden und neue Programme zur Unterstützung von gesellschaftlichen Initiativen gegen Rechtsextremismus. Doch vor allem eines ist wichtig und das sind wir allen Angehörigen schuldig: Es ist nicht bei Absichtserklärungen und Reden zu belassen, sondern es ist weiter zu handeln. Bei meiner letzten Rede hier zum Abschlussbericht des 2. Untersuchungsausschusses zum NSU-Komplex habe ich vor allem die Arbeit der Zivilgesellschaft hervorgehoben. Diese ist nach wie vor unser schärfstes Schwert gegen den Extremismus. Dieses Schwert haben wir noch schärfer gemacht. Die Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft und Verfassungsschutz wurde nachhaltig intensiviert. Es findet mehr Öffentlichkeitsarbeit statt und die Kommunen und die gesellschaftlichen Initiativen werden besser mit Informationen versorgt. Das ist ein sichtbares Ergebnis unserer Untersuchungsarbeit. Dass wir als Gesellschaft besser für die Gefahren gerüstet sind, zeigen aber auch Erfolge wie das Auffliegen der „Gruppe Freital“ oder „Revolution Chemnitz“. Beide Prozesse laufen ja auch im eigenen Land. Das macht Hoffnung, aber wir müssen immer aufmerksam bleiben. Leider sehen wir auch, dass sich das rechtsextreme Spektrum auf diese Fortschritte einstellt. Deshalb muss nach meiner festen Überzeugung bei der „Artgemeinschaft“ genauer hingeschaut werden. Es ist die Gemeinschaft, in der der Mörder von Herrn Lübcke Mitglied gewesen ist. Und es ist die Gemeinschaft, wo Ralf Wohlleben nach seiner Verurteilung im Münchner Prozess untergekommen ist. Ich spreche das deshalb an, weil es einen Mitarbeiter in einer Landtagsfraktion hier im Hohen Hause gibt, der dieser „Artgemeinschaft“ nahesteht. Bleiben wir also dabei, dass wir als Zivilgesellschaft nicht nachlassen. Wir sind das schärfste Schwert im Kampf gegen den Extremismus. Wir sind der Seismograf für diese Entwicklung in der Bevölkerung und wir müssen zur Verteidigung einer offenen Gesellschaft immer Widerspruch gegen solche Entwicklungen erheben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Hütter.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zehn Jahre lang wurden die grausamen NSU-Morde aufgearbeitet und noch immer sind sehr viele Fragen unbeantwortet geblieben. Im Jahr 2012 hat die Kanzlerin eine vollständige Aufklärung der Verbrechen angekündigt. Das Versprechen hat sie nicht gehalten. Es wurde gebrochen. Viele der Opferfamilien sind deswegen zu Recht maßlos enttäuscht worden. Wir brauchen uns über die heutige Debatte der GRÜNEN nicht zu wundern, meine Damen und Herren. Das BfV und viele Landesämter haben bei der Aufklärung gemauert. Das ist einfach Fakt. Akten wurden zum Teil nach dem Prozess für 99 Jahre weggeschlossen. Viele Zeugen in den Untersuchungsausschüssen und Prozessen hatten unerklärliche Erinnerungslücken. Die Rolle von Dutzenden V-Leuten im NSU-Umfeld blieb bis heute ungeklärt oder unklar. Auch hier wurde massiv gemauert. Die nicht aufgeklärten Morde, die dem NSU zugeordnet werden sollten, um vielleicht Akten zu schließen, lassen auch Fragen offen. Weshalb sind während der Aufarbeitung plötzlich mehrere Zeugen verstorben? Das alles sind Fragen, die durchaus berechtigt sind. Insbesondere die Selbsttötung der beiden Haupttäter hinterlässt bis heute erhebliche Zweifel, was den Ablauf und die Umstände betrifft. Es drängt sich der Verdacht eines staatlichen Vertuschens an der einen oder anderen Stelle geradezu auf. Dies haben sich die Verantwortlichen der Sicherheitsbehörden und in der Politik selbst zuzuschreiben. Ich erkenne auch kein Umsteuern oder Umdenken. Deshalb wird eine weitere Aufarbeitung kaum Aussicht auf Erfolg haben. Das wissen wahrscheinlich alle hier im Plenum. Natürlich geht es den GRÜNEN nicht um die rechtsstaatliche Aufklärung der NSU-Straftaten. Es geht ihnen vor allem um die Verbreitung ihrer eigenen Weltanschauung, meine Damen und Herren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Schon der Titel der Debatte zeigt, worum es Ihnen wirklich geht – als wäre das Gedenken an die NSU-Opfer nicht schon lange gelebte Praxis bei uns. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Die Morde im Zusammenhang mit dem NSU-Trio standen und stehen im besonderen öffentlichen Interesse. Seit dem Auffliegen des NSU wurden Steuergelder in Millionenhöhe für Untersuchungsausschüsse, Gerichtsverfahren, Dokumentationen, Gedenktafeln an den Tatorten usw. aufgewendet. Kaum irgendjemandem ist die Thematik des NSU in Deutschland unbekannt. In jährlichen Abständen gibt es Sondersendungen, politische Statements und Gedenkfeiern. Auch vor diesem Hintergrund sahen wir als AfD die Errichtung eines eigenen Dokumentationszentrums in der Zwickauer Frühlingsstraße für nicht geboten an. Wir lassen es Ihnen, liebe GRÜNE, insbesondere auch Ihnen, liebe Linkspartei, nicht durchgehen, hier wieder einseitig Stimmung zu machen, und das tun Sie erneut mit dieser völlig unnötigen Debatte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Am Ende sollen noch mehr Gelder für irgendwelche fragwürdigen Demokratieprojekte in Ihre Vorfeldorganisation fließen. Nicht mit uns, meine lieben GRÜNEN! Nicht mit uns, meine liebe Linkspartei! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Unruhe bei den LINKEN) Wir brauchen eine ständige Auseinandersetzung mit allen Extremismusformen, auch mit dem Linksextremismus, Ausländerextremismus und religiösen Extremismus. Wenn Sie die Entschädigung und Gedenken für Betroffene und Hinterbliebene fordern – übrigens zu Recht –, dann muss dies auch unterschiedslos für alle Opfer aller Gewalttaten gelten. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Herr Hütter, das ist Verniedlichung!) Andernfalls ist Ihre Debatte heuchlerisch, da Sie zwischen guten und schlechten Opern unterscheiden. Es geht Ihnen hier nicht um die Bürger Sachsens, sondern es geht Ihnen lediglich um Ihre rot-grüne Klientel. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Mann, Mann, Mann!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion bitte; Frau Abg. Köditz.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Falls Menschen, die den Opfern nahestanden, die Rede meines Vorredners soeben gehört haben, dann möchte ich ihnen sagen: Ich distanziere mich von den Worten meines Vorredners. Es ist angesichts so vieler Opfer einfach unflätig, diese Sache derartig in den Dreck zu ziehen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich danke den BÜNDNISGRÜNEN für diese Aktuelle Debatte. Sie gehört genau hierher, in den Sächsischen Landtag. Ich erinnere mich an die erste Plenarsitzung nach dem 4. November 2011. Die demokratischen Fraktionen haben damals – ein ganz seltener Fall – einen gemeinsamen Entschließungsantrag beschlossen und eine zügige Aufklärung gefordert. Zugleich gab der damalige Innenminister eine Erklärung ab und versprach eine umfassende Aufklärung. Die Vorstellungen darüber, wie diese Aufklärung aussehen soll, gingen dann rasch auseinander. Ein Anlass für diese Art der Aufklärung war übrigens – das haben manche wieder vergessen – der Doppelsinn der Bezeichnung „Selbstenttarnung“. Selbst enttarnen konnte sich der NSU nur, weil die zuständigen Behörden dabei versagt hatten. Es war den zuständigen Behörden nämlich nicht gelungen, die bekannten untergetauchten Neonazis zu finden, die Existenz des NSU zu erkennen und die vielen einzelnen Taten der Gruppe aufzuklären. Das waren zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Über einige Gründe und viele manchmal haarsträubende Umstände, die zum Behördenversagen beitrugen, geben unsere Abschlussberichte Auskunft. Im Debattentitel heißt es „Aufarbeitung fortsetzen“. Ich würde das sofort unterschreiben, müsste ich nicht befürchten, dass wir darunter etwas Unterschiedliches verstehen. Zur Aufarbeitung: Bereits Anfang 2015 vertrat das SMI die Auffassung, dass die Aufarbeitung, was Sachsen betrifft, weitgehend abgeschlossen sei. Mir ist nicht bekannt, dass die Staatsregierung diese Auffassung geändert hat. Zur Aufarbeitung gehört aus meiner Sicht auch, Fehler einzuräumen. Die Fehler, die seitens der Staatsregierung in der Vergangenheit eingeräumt wurden, lauteten im Wesentlichen: Es gab Koordinierungsmängel, es gab Schnittstellenprobleme, und falls wirklich etwas falsch gemacht wurde, dann war es nicht in Sachsen, sondern in Thüringen. Das war von Anfang an ein gewisser Running Gag – nur dass er verdammt ernst gemeint war. Mir ist nicht bekannt, dass die Staatsregierung diese Auffassung geändert hätte. Dementsprechend fällt es mir schwer zu erkennen, wie eine Aufklärung fortgesetzt werden kann, die man in Wirklichkeit abgewehrt und abgebrochen hat. Worauf genau soll sich eine fortgesetzte Aufklärung stützen? Bis heute sind nicht einmal die Protokolle der öffentlichen Zeugenbefragungen der Untersuchungsausschüsse für die Allgemeinheit zugänglich. Längst sind die Löschmoratorien ausgelaufen. Aber was wurde aus den relevanten Unterlagen, nachdem die Löschmoratorien endeten? Mir scheint, dass an der heutigen Debatte einige Fragen hängen, die seitens der BÜNDNISGRÜNEN nicht mit dem Landtag, sondern mit den Koalitionspartnern geklärt werden sollten. Weiteres folgt in meinem zweiten Redebeitrag. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Homann.
Henning Homann SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Selbstenttarnung des nationalsozialistischen Untergrundes jährt sich in diesem Monat zum zehnten Mal. Der NSU ermordete zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin, verübte 43 Mordversuche, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe haben aus Sachsen heraus operiert. Wir stehen deshalb in einer besonderen Verantwortung der Aufklärung, der Erinnerung und eines entschiedenen Kampfes gegen extreme Rechte und rassistische Strukturen in unserer Gesellschaft. Viele von uns haben große Anstrengungen für eine juristische und politische Aufklärung der NSU-Verbrechen unternommen. Der Strafprozess gegen die als Mittäterin angeklagten Beate Zschäpe und vier weitere als Gehilfen Angeklagte – Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze – endete mit Schuldsprüchen für alle Angeklagten. In Deutschland gab es insgesamt 13 NSU-Untersuchungsausschüsse, die neben der juristischen Aufarbeitung eine politische Aufarbeitung der Verbrechen in Angriff genommen haben; zwei davon in Sachsen. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die engagierte Mitarbeit in diesen Ausschüssen immer als unsere politische, aber auch moralische Verantwortung gegenüber den Opfern und ihren Angehörigen empfunden. Das ging nicht nur uns so, sondern bei vielen Differenzen habe ich im Bund, aber auch in Sachsen immer wieder erlebt, wie wichtig uns diese Sache partei- und fraktionsübergreifend war, und ich hoffe, dass sie es bis heute ist. Diese erheblichen Anstrengungen waren notwendig, weil nicht nur die NSU-Taten schockierend waren, sondern damit verbunden ein Versagen deutscher Sicherheitsbehörden. Zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU bleibt eine große offenen Wunde. Das rechtsterroristische Netzwerk hinter Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ist nie vollkommen aufgedeckt worden. Fehlende Strafverfolgung des NSU-Unterstützungsnetzwerks, die ungeklärte Rolle von V-Leuten, die Vernichtung von Akten und lediglich bis heute vier rechtskräftige Urteile sind eine unzureichende Bilanz der Aufklärung der NSU-Verbrechen. Viele der Rechtsextremisten aus dem NSU-Netzwerk sind bis heute aktiv und gefährlich. Wir verstehen deshalb die Wut der Angehörigen, und wir müssen uns ihrer Kritik um eine fehlende Aufarbeitung des NSU-Netzwerks stellen. Die Koalition in Sachsen steht zu ihrer Verantwortung gegenüber den Opfern des NSU. Die Förderung des Dokumentationszentrums zu den Verbrechen des NSU ist nur ein Beitrag, aber ein wichtiger. Mich beeindruckt in den letzten Jahren immer wieder, wie viele zivilgesellschaftliche Projekte in Sachsen sich wissenschaftlich, politisch und auch künstlerisch mit den Verbrechen des NSU und den gesellschaftlichen Ursachen eines mörderischen Nationalsozialismus in Deutschland und in Sachsen auseinandersetzen. Wir alle, als Demokratinnen und Demokraten, senden deshalb zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU eine klare Botschaft: Die Opfer und ihre Angehörigen sind nicht vergessen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es beginnt wieder die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Frau Abg. Kuhfuß.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Beate Zschäpe sitzt in Chemnitz im Gefängnis. Sie ist seit 2011 inhaftiert und 2019 auf eigenen Wunsch in meine Heimatstadt verlegt worden. Wenn man in der Anstalt nach ihr fragt, bekommt man zur Antwort, sie sei eine normale, unauffällige Gefangene. Unauffällig – oder besser: unentdeckt – war auch das mörderische NSU-Trio. Es konnte in Jena, Chemnitz und Zwickau über zehn Jahre hinweg unauffällig leben, hat Banküberfälle geplant, sich vernetzt, Waffen erworben und die rassistischen Morde geplant und durchgeführt. Von 1998 bis 2000 lebte das Trio in Chemnitz und danach in Zwickau. Es waren sozusagen meine Nachbarn und die Nachbarn von 1,4 Millionen Südwestsachsen. Sie blieben unentdeckt, weil die sächsischen Behörden sich nicht zuständig fühlten, aber auch, weil die Gesellschaft es akzeptiert hatte, dass man Rechtsextremismus verharmlost. Wer was wissen konnte und wollte, konnte in den Untersuchungsausschüssen nicht abschließend geklärt werden. Aber lassen Sie mich den Fokus einmal auf das Hier und Jetzt und die Zukunft weiten. Dazu hat das Else-Frenkel-Brunswik-Institut zwei Studien verfasst, zuerst zu Chemnitz und zuletzt zu Zwickau. Es hat die rechten Strukturen vor Ort analysiert und kommt zu dem Ergebnis: Die extreme Rechte ist auch zehn Jahre nach dem NSU weiterhin sehr aktiv. Es besteht sowohl in Chemnitz als auch in Zwickau ein aktives, gewaltbereites Netzwerk. Erst letzte Woche wurde das „MDR Exakt“-Team von genau diesen rechtsextremen Gruppen angegriffen. Unsäglich! Rechte Strukturen nehmen für sich Raum ein und wollen die öffentliche Debatte dominieren. Sie provozieren, sie sind gewalttätig. Genau mit diesen Strategien agieren die Querdenker-Demos. Diese Strategien wirken schon lange tief in Verwaltung, Vereine und Familien hinein. Es ist also nichts besser geworden, als es vor zehn Jahren war, sondern es ist einfach nur sichtbarer. Was wäre jetzt sinnvoll? Lassen Sie mich dazu drei Gedanken äußern: Erstens. Fangen wir mit denen an, die uns jeden Tag die Welt erklären: Journalistinnen und Journalisten. Deren Schutz muss oberste Priorität haben, damit sie sicher und frei berichten können. Zweitens. Schauen wir weiter in die Gremien der kommunalen Familie, dorthin, wo die Entscheidungen getroffen werden, die Sächsinnen und Sachsen am nächsten sind. In diesen Reden müssen alle sich demokratischen Parteien parteiübergreifend und konsequent von rechten Akteuren abgrenzen. Das heißt, es darf auch keine punktuelle Zusammenarbeit geben, um ihnen nicht noch mehr Bedeutungsraum zu schenken und ihre Gedanken weiter zu legitimieren. Drittens müssen wir aufhören, von dem angeblich bürgerlichen Milieu einerseits und der extremen Rechten andererseits zu sprechen; denn das verdeckt den Blick auf die antidemokratischen Bestrebungen und letztlich auf das Gewaltpotenzial. Dazu müssen wir uns ehrlich machen: Wir haben in Sachsen kein Problem mit Extremismus, sondern mit Rechtsextremismus. Welche Chancen bietet nun die Aufarbeitung des NSU? Das unentdeckte NSU-System sichtbar zu machen kann exemplarisch dafür stehen, hinschauen zu wollen, das Problem Rechtsextremismus benennen zu wollen und rechte Gedanken und Strukturen in Sachsen nicht akzeptieren zu wollen. (Zuruf von der AfD: Aber linke!) Wir als Gesellschaft müssen klären, wie wir mit dem unsäglichen Erbe des NSU umgehen. Dabei geht es ganz ausdrücklich nicht darum, Chemnitz und Zwickau zu besudeln, sondern es geht darum sicherzustellen, dass wir als Gesellschaft Sorge dafür tragen, dass so etwas nicht wieder passieren kann. Wie kommen nun die Tragödie des NSU und ein Ort des Lernens zusammen? Schon lange – das hat bereits Henning Homann gesagt – arbeiten Menschen im Ehrenamt und Träger der Demokratiearbeit an der Aufarbeitung. Zu diesem 04.11. haben sich zum Beispiel Menschen aus Jena, Zwickau und Chemnitz in einem Workshop zusammengetan, um gemeinsam abzuklopfen, was man als Ort des Dokumentierens, als Ort der Erinnerung und als Ort des Lernens in Südwestsachsen möglich machen kann. Dieser Prozess muss weitergehen. Ein NSU-Dokumentationszentrum als lebendiges Archiv muss uns als Lern- und Gedenkort in Sachsen in unserer Verantwortung begleiten, dass so etwas wie der NSU hier nie wieder gedeihliche Bedingungen findet. Ziel ist es, dass irgendwann Sächsinnen und Sachsen durch einen – wie auch immer gearteten – Gedenkort gehen, Wissen aufnehmen, um Opfer trauern und stolz darauf sind, dass sich ihr Sachsen erfolgreich gegen Rechtsextremismus zur Wehr gesetzt hat. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, des Abg. Sören Voigt, CDU, und der Staatsministerin Katja Meier) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von der CDU-Fraktion nochmals das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. AfD-Fraktion? – Auch nicht. – Fraktion DIE LINKE? – Frau Abg. Köditz, bitte.
Kerstin Köditz Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Debattentitel heißt es auch „Gedenken ermöglichen“. Am Ende unseres gemeinsamen Abschlussberichtes zum jüngsten NSU-Untersuchungsausschuss von GRÜNEN und LINKEN gibt es ja 46 detaillierte Forderungen. Gleich im ersten Abschnitt heißt es „Erinnerung im NSUKomplex“. Da wäre zum Beispiel als Punkt 1 ein Entschädigungsfonds für Opfer und Hinterbliebene. Solch ein Fonds ist in Sachsen nie eingerichtet worden, anders als zum Beispiel in Thüringen. Da wäre zum Beispiel als Punkt 2 die Schaffung eines festen Gedenk- und Erinnerungsortes. Das wurde gerade angesprochen. Da wäre zum Beispiel als Punkt 3 der Aufbau eines Dokumentationszentrums. Davon war in den letzten Tagen vielfach die Rede. Ich kenne das Konzept nicht. Darauf bin ich sehr gespannt; aber ich fürchte, dass dem Dokumentationszentrum etwas ganz Zentrales fehlen wird, und zwar Akten; davon sprach ich ja schon. Im Debattentitel heißt es auch „Rechtsextremismus entschieden bekämpfen“. Beim ersten Lesen dachte ich, dass die Koalition heute endlich das Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Rechtsextremismus vorlegt. In unseren UAEmpfehlungen finden Sie ja einen ganz ähnlich betitelten Punkt, und zwar „Gesamtkonzept zur Zurückdrängung der extremen Rechten“. Ich habe es noch einmal mitgebracht; das waren insgesamt 20 Seiten. Mir geht es dabei nicht um den Titel, sondern mir geht es einfach darum, dass es hier vorwärtsgehen muss. Auch heute liegt wieder nichts vor. Ich habe noch einmal in den Antrag, der vorhin angesprochen wurde, geschaut. Als Termin für die Vorlage durch die Staatsregierung ist dort der 31.12. genannt. Ich habe mir das auf Termin gelegt, und ich hoffe, dass ich zu Silvester auf dieses Konzept anstoßen kann. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Mensch!) Wir können nicht noch einmal ein Jahrzehnt warten, denn die extreme Rechte macht keine Pause. Wir wollten damals Nachermittlungen zu Waffen- und Sprengstofffunden, Nachermittlungen zu den Auslandsbezügen und die unabhängige Überprüfung von Altfällen. Wir wollten eine Forschungsstelle Rechtsterrorismus, ein verbessertes Monitoring rechtsmotivierter Straftaten, ein landeseigenes Lagebild offene Haftbefehle, die Erweiterung des SachsenMonitors, wissenschaftliche Untersuchungen im öffentlichen Dienst und NSU-Terrorismus als Bildungsthema in den Schulen. Wir wollten die Zivilgesellschaft unterstützen, angefangen bei der vollständigen Entfristung zentraler Projekte. Wir wollten ein Landesgesetz zur Demokratieförderung. Wir wollten das weltoffene Sachsen hinreichend absichern. Wir wollten das Demokratiezentrum weiterhin ermöglichen, die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft gewährleisten, die Fachlichkeit des Personals ermöglichen, die Sicherung von langfristigen Erfahrungen, den Abbau von Bürokratie und die Verantwortlichkeit von Fachleuten. Wir wollten dieses Gesamtkonzept, und wir wollten auch Kommunen proaktiv unterstützen. Wir wollten Veränderungen bei Polizei und polizeilichem Staatsschutz, die langfristige Spezialisierung des Personals, keine V-Leute beim Staatsschutz, gezielte Aus- und Weiterbildung. Wir wollten die Diversität bei der Polizei fördern und Beratungsangebote für Beamtinnen und Beamte, unabhängige Polizeibeschwerdestellen und eine Fehler- und Führungskultur in der sächsischen Polizei. Beim Inlandsgeheimdienst waren wir gemeinsam für dessen Abschaffung. Wir wollten die parlamentarische Kontrolle stärken, Vorschriften gesetzlich normieren, und wir wollten Betroffene rechter Straftaten schützen, die extreme Rechte entwaffnen. Wir wollten die Veröffentlichung der Protokolle, elektronische Beweismittel und das Recht auf Vollständigkeitserklärungen. Aus unserem Katalog ist noch vieles offen. Wir können nur hoffen, dass all dies Eingang in das Gesamtkonzept findet, das demnächst vorgelegt wird. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich frage noch einmal die SPD-Fraktion, ob es noch Redebedarf gibt. – Es gibt keinen. Somit darf ich nun die Staatsregierung bitten, Frau Staatsministerin Meier.
Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor zwei Wochen haben wir eines Ereignisses gedacht, das nicht nur uns in Sachsen den Boden unter den Füßen weggerissen hat: Am 4. November 2021 waren genau zehn Jahre seit der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds vergangen, und an diesem Tag haben wir auch der Todestage der Opfer des NSU gedacht: Enver Şimşek, ermordet am 9. September 2000, Abdurrahim Özüdoğru: 13. Juni 2001, Süleyman Taşköprü: 27. Juni 2001, Habil Kiliç: 29. August 2001, Mehmet Turgut: 25. Februar 2004, Ìsmail Yaşar: 9. Juni 2005, Theodoros Boulgarides: 15. Juni 2005, Mehmet Kubaşik: 4. April 2006, Halit Yozgat: 6. April 2006, Michèle Kiesewetter: 25. April 2007. Vor zwei Wochen habe ich in Zwickau, meiner Heimatstadt, mit vielen anderen Menschen an einem Gedenk- und Bildungstag teilgenommen, um an diese Menschen zu erinnern. Unter den vielen Programmpunkten an diesem Tag fand ich einen besonders einprägsam. Es war eine Videoperformance der türkischen Künstlerin Ülkün Süngün. Frau Süngüns Performance trug den Titel: „Takdir – Die Anerkennung“. Sie war für uns alle ein wenig wie ein Sprach-Tutorial, denn Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltung wurden in einem Video zur korrekten Aussprache der Namen der NSU-Opfer angeleitet. Alle Teilnehmenden haben gemeinsam mehrfach die Namen ausgesprochen, und wir waren für einen Moment eine Art Lerngemeinschaft, ein wenig wie in einer Schulklasse. Dabei ist zwischen den Zeilen eines sehr deutlich geworden: dass wir alle viel zu wenig über diese Menschen gewusst haben und uns alle einem Lernprozess stellen müssen. Wenn ich sage „wir alle“, dann meine ich das genau so, denn auch die Sächsische Staatsregierung muss sich hierbei in die Pflicht nehmen lassen. Auch staatliches Versagen hat den Kampf gegen rechts in Sachsen erschwert und den jahrelangen Terror des NSU möglich gemacht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau daran kommen wir nicht vorbei. Deshalb ist der Rechtsstaat auf sehr vielen Ebenen gefordert, um die Täterinnen und Täter zu verfolgen. Um gegen das komplette Netzwerk der Helferinnen und Helfer vorzugehen, braucht es natürlich die nötigen Ressourcen. Nur so lassen sich auch umfangreiche Verfahren schnell zum Abschluss und zur gerichtlichen Entscheidung bringen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen nicht glauben, dass der Rechtsextremismus allein in den Gerichtssälen besiegt werden kann, und wir sollten die Ermittlungen gegen den NSU auch nicht zum Vorwand nehmen, um uns ansonsten zu entlasten. Wir brauchen noch viel mehr: Wir brauchen ein umfassendes Konzept, das dem Rechtsextremismus in seiner ganzen Bandbreite Rechnung trägt, ein Konzept, das neben staatlichen Akteurinnen und Akteuren auch die Zivilgesellschaft einbezieht, freie Träger und kirchliche Einrichtungen genauso wie die Jugendarbeit. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zivilgesellschaft hat selbstverständlich nicht an der Seite des NSU gemordet, aber auch sie steht in der Verantwortung. Wir alle stehen in der Verantwortung, weil wir es nicht gesehen haben – oder nicht sehen wollten? –, weil wir nicht eingegriffen haben – oder nicht eingreifen wollten. Dieser Verantwortung müssen wir uns alle stellen, indem wir lernen, hinzuschauen, indem wir ermöglichen, dass hingeschaut wird, und indem wir uns in die Lage versetzen, eingreifen zu können. Wir haben in Zwickau unter anderem auch über die Frage der gemeinsamen Verantwortung gesprochen und darüber, wie wir es in Zukunft besser machen können. Selbstverständlich können wir die Morde des NSU nicht ungeschehen machen. Wir können auch das Leid der Hinterbliebenen kaum lindern. Diese Menschen mussten nicht nur ihre Ehepartner, Freunde, Väter und Kinder betrauern – nein, sie mussten noch viel mehr erleben, denn ihre geliebten Menschen, aber auch sie selbst, wurden in der Öffentlichkeit beleidigt. Diesen Hinterbliebenen ist so viel zugemutet worden, was kaum ein Mensch ertragen kann. Wenn wir diese Menschen nicht alleinlassen wollen, wenn wir das Andenken an die Opfer ehren wollen, dann müssen wir das Kapitel NSU in Sachsen weiter aufarbeiten. Um den Rechtsextremismus zu besiegen müssen wir uns gründlich damit befassen, wie rassistische Gewalt entsteht und welche Auswirkungen sie hat. Helfen können uns hierbei die Forderungen und Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse in Sachsen, aber auch insgesamt; 13 Untersuchungsausschüsse hat es bundesweit dazu gegeben und natürlich auch die Empfehlungen der Zivilgesellschaft. Deshalb haben wir uns als SMJusDEG auf den Weg gemacht und eine Studie in Auftrag gegeben, die sich die Forderungen aus den 13 Untersuchungsausschüssen anschaut: Welche konkreten Maßnahmen, die dort gefordert worden sind, wurden bereits umgesetzt? Sind sie erfolgreich? Muss man nachsteuern? Welche Maßnahmen sind noch nicht ergriffen worden? Aber insgesamt ist dies natürlich ein Prozess, der am Anfang steht, und es ist vor allem ein langer Lernprozess. Lernen wird aber nur gelingen, wenn wir den Betroffenen zuhören und alle Teile der Zivilgesellschaft einbeziehen. Daher haben wir in Zwickau auch über ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex gesprochen. Mir persönlich ging es dabei nicht darum, dort einfach nur einen Auftrag für ein solches Zentrum abzuladen, sondern darum, in der Stadt für einen Dialog zu diesem Thema zu werben. Die Bereitschaft zu diesem Dialog – dies war für mich in diesem Moment die wichtigste Botschaft – ist vorhanden, nicht nur in Zwickau, sondern auch in Jena und in Chemnitz. In Köln wird ein Gedenkort geschaffen, der an die NSU-Anschläge erinnert. Ein Dokumentationszentrum wird selbstverständlich nicht über Nacht entstehen. Es ist eine gemeinsame, eine nationale Aufgabe, der wir uns stellen und an deren Anfang wir jetzt stehen. Aber der Entwicklungsprozess läuft erst an. Er ist gestartet, und wir werden ihn als Sächsische Staatsregierung unterstützen und begleiten. Wir wünschen uns, dass das Zentrum ein lebendiger Ort wird, an dem Bildungsarbeit stattfindet, dass es ein öffentlicher Ort ist, an dem Menschen zusammenkommen. Es ist wichtig, dass es ein Ort des Austausches ist, an dem Standpunkte diskutiert und Ideen entwickelt werden. Damit das Gestalt annehmen kann, werden wir nicht von oben herab verordnen, wo dieses Gedenkzentrum entstehen und was dort genau passieren soll. Wir haben den RAA beauftragt, einen Prozess zu gestalten gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, die sich gegenseitig zuhören, die miteinander reden und die gemeinsam Lösungen finden. Ich freue mich auf dieses Zentrum. Und ich kann Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben, was mich bei dieser Veranstaltung sehr beeindruckt hat: Bei dieser Veranstaltung war ein Anwalt anwesend, der die Opferfamilien vertreten hat. Er hat ganz deutlich gesagt: Ich unterstütze es, dass es das Dokumentationszentrum geben wird. Aber machen Sie sich nichts vor: Sie machen dieses Dokumentationszentrum, diesen Gedenkort, nicht für uns, die Hinterbliebenen oder die Opfer. Nein, Sie machen dieses Dokumentationszentrum für sich selbst – als Lernort, als Gedenkort, aber auch als Ort der Aus-, Weiter- und Fortbildung. Ich habe am Anfang meiner Rede gesagt, dass uns die Selbstenttarnung des NSU den Boden unter den Füßen weggerissen hat. Die Frage ist doch: Wie bekommen wir wieder Boden unter den Füßen? Wie kommen wir zu einem Tagesordnungspunkt Befragung der Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, Herr Popp, zum Thema „Sachsens Verwaltung modernisieren – Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung“. Hierfür stehen ihm nach Ziffer 1 der Anlage 8 der Geschäftsordnung fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatssekretär zu Themenkomplexen Fragen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Hierbei ist zu beachten, dass die jeweilige Frage eine Minute und die Antwort drei Minuten nicht überschreiten dürfen. Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Popp das Wort; bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Eine moderne und leistungsfähige Verwaltung ist ein Grundpfeiler unseres Staates und unserer Demokratie. Modern und leistungsfähig kann eine Behörde nur dann sein, wenn sie die Potenziale der Digitalisierung nutzt. Die Digitalisierung wiederum erfordert Investitionen in Hardware und in Software. Sie fordert eine Optimierung der dahinterliegencommon ground? Denn erst, wenn wir den haben, können wir uns als Gesellschaft wieder mit sicherem Schritt fortbewegen. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur appellieren: Zeigen wir, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind! Setzen wir uns für ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex ein! Und vor allem: Stärken wir damit unsere Demokratie! Dazu gehört für mich auch, dass wir in Deutschland ein Demokratiefördergesetz miteinander diskutieren. Wenn wir unsere Demokratie ernsthaft schützen und erhalten wollen, dann dürfen wir nicht denken, dass sich das von alleine erledigt, so nebenbei und selbstverständlich. Demokratieförderung und politische Bildung dürfen keine freiwilligen Aufgaben sein. Deswegen sollten wir weder Kräfte noch Mühen scheuen, um unsere Demokratie zu erhalten und weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Staatsregierung den Prozesse. Sie fordert neue Kompetenzen beim bestehenden Personal, und sie fordert vor allen Dingen kompetentes neues Personal. Kurzum: Wenn wir heute von einer modernen Verwaltung sprechen, meinen wir fast schon notwendigerweise eine digitale Verwaltung. Das betrifft eine Kommune, einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt, die Länder, den Bund, die Verwaltungen weltweit. Der Freistaat Sachsen ist dabei keine Ausnahme. Für uns in Sachsen, aber auch für nahezu alle anderen Verwaltungen, sind und bleiben Modernisierung und die damit verbundene Digitalisierung Dauerthemen. In den Jahren seit 2020 stehen drei Ziele im Mittelpunkt: Erstens. Wir brauchen eine leistungsfähige IT-Infrastruktur im Freistaat, betreut und bereitgestellt durch unseren zentralen Dienstleister, den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Nur so ist sichergestellt, dass die sächsische Verwaltung digital souverän arbeiten und ihre digitalen Leistungen zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen anbieten kann. Zweitens. Wir müssen dem berechtigten Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gerecht werden, alle geeigneten Verwaltungsleistungen online und medienbruchfrei beantragen zu können. Gleichzeitig müssen wir die Chance ergreifen, verwaltungsinterne Prozesse zu digitalisieren, damit Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Arbeitsbedingungen der Bediensteten zu verbessern, indem wir zum Beispiel Routinetätigkeiten automatisieren. Drittens. Wir müssen durch ein Maximum an Informationssicherheit Akzeptanz und Vertrauen in die digitale Verwaltung gewährleisten. Eine digitale Verwaltung darf keine verwundbare oder gar erpressbare Verwaltung sein. Informationssicherheit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in die täglichen Arbeitsabläufe integriert werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Vorteile der digitalen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und für die Verwaltung selbst liegen auf der Hand. Nur einige Beispiele nach innen: Verwaltungsintern konnten wir mit der Einführung der E-Akte einen ganz wesentlichen Baustein für eine digitale und damit effizientere Verwaltung legen. Über 13 000 Nutzer in 36 Behörden nutzen die E-Akte. Das ist ein Abdeckungsgrad von etwa 90 % aller Arbeitsplätze, an denen die E-Akte als Arbeitsmittel infrage kommt – ein Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich. Ähnlich effizient wollen wir beim Personal- und Bewerbermanagement werden. Das wurde auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Das Projekt „Elektronisches Personalmanagement“ soll im Ergebnis eine landeseinheitliche Personal- und Verwaltungssoftware liefern, mit der alle Bewerbungs- und personalverwaltenden Prozesse elektronisch abgebildet werden können. Schauen wir nach außen: Unserer Serviceportal „Amt 24“ entwickelt sich immer mehr zur zentralen Antragsplattform. Sukzessive werden immer mehr Verfahren eingestellt. Man kann an Beispielen belegen, dass die medienbruchfreie Online-Antragstellung Kosten und Kraft spart. Mit der elektronischen Vergabeplattform und der E-Rechnung wurden darüber hinaus zwei Teilprozesse der elektronischen Beschaffung digitalisiert, was Unternehmen und Verwaltungen gleichermaßen entlastet. Meine Damen und Herren! Diese Beispiele müssen Mut machen für die vor uns liegenden Aufgaben, und die sind nicht zu knapp. Es können nur die Einsparungen gehoben werden, in die auch investiert worden ist. Demgemäß plädiere ich für eine zeitgemäße digitale Verwaltung im Freistaat Sachsen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist auch im Sinne des Online-Zugangsgesetzes zu erfüllen. Wir werden bis Ende 2022 alles dafür tun, dies auch umzusetzen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist leider abgelaufen, Herr Staatssekretär. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Popp. – Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an den Staatssekretär zu stellen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Ich übergebe das Wort an den Kollegen von der CDU. Bitte schön an Mikrofon 5.
Eric Dietrich CDU
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Ausführungen. Ich glaube, die Akzeptanz der Digitalisierung hängt auch davon ab, dass sie einheitlich für die Bürgerinnen und Bürger auftritt. Ich erlebe es auf der kommunalen Ebene, dass dort jeder versucht, sein eigenes Süppchen zu kochen und seine eigene Lösungen zu entwickeln. Gibt es in der Staatsregierung Bestrebungen, dort eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen oder die Kommune zumindest bei der Vereinheitlichung zu unterstützen? Wie ist dort Ihr Ansatz? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Die Digitalisierung folgt immer der Organisations- und Fachverantwortung. Das heißt, eine erfolgreiche Digitalisierung setzt zunächst immer voraus, dass man sich auf der Fachebene einen Prozess anschaut und den digitalisiert, aber nicht einfach den Prozess, der da ist, sondern einen Prozess, der sinnvoll digitalisiert werden kann. Wenn Sie einen schlechten Prozess digitalisieren, haben Sie einen schlechten digitalen Prozess. Zu Ihrer Frage zu den Kommunen: Es ist wichtig, dass wir – und das ist das Problem bei der Digitalisierung – möglichst eine Einheit haben wollen und haben müssen; denn die Digitalisierung verträgt grundsätzlich nicht verschiedene Zuständigkeiten oder zu viele Berechtigungen. Am Beispiel der Kommune: Wenn Sie sich beispielsweise diverse Listen für Kampfhunde anschauen, dann ist es für die Digitalisierung höchst schädlich, wenn bei den über 400 Kommunen im Freistaat Sachsen 30, 40 oder 50 verschiedene Listen existieren. Deshalb ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass sowohl auf der kommunalen Ebene, unterstützt durch die jeweiligen Fachministerien, darauf gedrungen wird, dass man möglichst eine einheitliche Fachverantwortung wahrnimmt, trotz der geltenden natürlichen Unabhängigkeit und verfassungsrechtlichen Unabhängigkeiten der Kommunen. Ich glaube, das sind Bestrebungen, die helfen werden, die Digitalisierung auf der Ebene der Kommunen zu vereinheitlichen, beispielsweise Baumfällgenehmigungen oder Sondernutzungen von Straßen. Das sind gängige Beispiele, die am Ende zu unterschiedlichen digitalen Verfahren führen. Ich glaube, es muss uns von staatlicher Seite über die entsprechenden Fachministerien und nachgeordneten Behörden mit den Kommunen zusammen gelingen – wir sind ständig im Gespräch, darauf hinzuwirken –, eine möglichst einheitliche Fachverantwortung und Auslegung dieser Fachverantwortung im Sinne der Nutzung von Mustersatzungen hinzubekommen. Man kann das meines Erachtens auch so gestalten, dass man sagt, wenn eine Kommune unter besonders gewichtigen Gründen von solch einer Mustersatzung abweichen möchte, dann kostet das zusätzliches Geld. Wenn wir es zusammen mit dem SSG, dem SLKT als die Spitzenverbände und Vertreter der Kommunen hinbekommen, auf eine einheitliche Rechtsanwendung und eine Rechtsauslegung hinzuwirken, dann kann das der Digitalisierung in diesem kommunalen Bereich im Rahmen der OZG-Umsetzung nur förderlich sein. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die AfD-Fraktion am Mikrofon 7; Kollege Thumm, bitte schön.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatssekretär Popp! Am 6. Juli 2021 unterzeichneten die Staatskanzleien mit dem SSG den Fördervertrag „Umsetzung des Konzepts der Digitallotsen“. Die Ansiedlung, aber auch die Ausbildung sollen zentral beim SSG erfolgen. Meine Frage geht dahin: Wie viele Lotsen befinden sich aktuell in der Ausbildung oder wie viele Lotsen sollen bis wann ausgebildet werden? – Vielen Dank. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Zu den Digitallotsen: Es ist ein entsprechendes Unterstützungsprojekt, das mit Förderung der Staatskanzlei und der Staatsregierung realisiert wird. Meines Wissens sind die ersten Digitallotsen vor Ort im Einsatz. Die sollen nach den entsprechenden Ausschreibungen für ein digitales Verständnis in den Kommunen sorgen und für die dortige Digitalisierung werben, sensibilisieren und die entsprechenden Prozesse und digitalfähigen Vorhaben in den entsprechenden Gemeinden umsetzen. Die Zielstellung sollte sein, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen Digitallotsen zu haben. Das ist momentan noch nicht in jedem Landkreis der Fall, weil noch entsprechende Ausschreibungsverfahren laufen. Aber wir sind guter Dinge, dass wir in den nächsten Wochen und Monaten zusammen mit der kommunalen Familie Lösungen finden werden, die Stellen besetzen können, um dann trotz der schwierigen Corona-Zeit über Fortbildungen eine Einheitlichkeit, eine Standardisierung, ein gemeinsames Verständnis hinzubekommen, um die Kommunen – wir haben über 400 Kommunen in Sachsen und circa 11 000 Kommunen im ganzen Bundesgebiet – bei diesem schwierigen Weg der Digitalisierung zu begleiten und den Sachverstand, den wir durchaus in den Fachministerien und beim Staatsbetrieb SID haben, für die Umsetzung von Prozessen mit einzusetzen. Ich glaube, dass dies insgesamt eine gute Maßnahme ist. Wir sind im Bundesvergleich recht weit. Wir werden die Dinge nur gemeinsam mit den Kommunen zusammen umsetzen können. Das gelingt nur, wenn wir aus den Kommunen heraus, aber auch von innen, dieses Selbstverständnis erwirken können, dabei mitzumachen und die Notwendigkeit der Digitalisierung gerade im kommunalen Bereich darzulegen. Wir müssen die mittleren und kleinen Kommunen, die Kompetenzprobleme haben, über die Landkreise in die einzelnen Kommunen hinein entsprechend unterstützen. Ich kann Ihnen die genaue Zahl, wer aktuell schon in den Landkreisen vor Ort ist, gern nachliefern. Aber von den Landkreisen aus, das ist die Idee, sollen die Kommunen unterstützt werden und die Digitallotsen als Ansprechpartner fungieren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die Fraktion DIE LINKE, Kollege Brünler an Mikrofon 1.
Nico Brünler Die Linke
Vielen Dank. Sie haben es mehrfach angesprochen, ich würde aber trotzdem gern noch einmal vertiefend darauf eingehen. Wir haben sowohl in den Kommunen als auch innerhalb der Staatsverwaltung die Situation, dass wir eine Reihe historisch gewachsener Lösungen haben, die nicht unbedingt kompatibel zueinander sind oder waren. Wenn wir von einer Digitalisierung der Verwaltung sprechen, müssen wir zu einer Konsolidierung kommen. Mich würde zum einen interessieren: Wie schätzen Sie es ein, wie weit sind wir gekommen? Inwieweit reden wir tatsächlich auf absehbare Zeit von Portalen, die miteinander kompatibel sind und Daten austauschen können, oder wo gibt es dabei noch Probleme? Speziell auf die kommunale Ebene bezogen, Sie haben es schon angesprochen: Inwieweit gibt es verbindliche Vereinbarungen bzw. Abkommen oder Zusagen hinsichtlich der Kommunen, die darauf hinwirken bzw. die die Kommunen bei aller Unterstützung auf bestimmte einheitliche Lösungen in die Pflicht nehmen? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Zu meiner Einschätzung, wie weit wir sind: Wir sind auf dem Weg. Wir haben uns auf den Weg gemacht. Das Bundesgesetz, Onlinezugangsgesetz, ist gewissermaßen vom Bund vor einigen Jahren vom Himmel gefallen. Es war ein notwendiger, wichtiger Impuls. Die Länder haben erstmals eine gewisse Arbeitsteilung in diesem Bereich verabredet. Im Bereich der Steuerverwaltung, in der Bundesauftragsverwaltung kennen wir das. Ein Land programmiert die Einkommenssteuer, alle anderen Länder schließen sich dem an und die Abgaben, die eingezogen werden, werden entsprechend abgeführt. Für den Bereich der 16 Bundesländer war das mehr oder weniger absolutes Neuland unter der Führung des Bundesinnenministeriums. Der dortige CIO, Dr. Richter, hat auch mit seinem Vorgänger ein Konzept aufgesetzt, das die einzelnen Länder verpflichtet, diese circa 2 000 Verwaltungsleistungen in 575 Leistungsbündel auf die 16 Bundesländer zu verteilen. Das ist das sogenannte „EFA-Prinzip“ – Einer für Alle. Ein Bundesland bekommt federführend ein Themenfeld zur Bearbeitung. Für den Freistaat Sachsen ist es das Themenfeld Recht und Ordnung. Innerhalb dieses Themenfeldes gibt es sogenannte Unterthemen oder Unterleistungen. Unsere Aufgabe ist es, diese Leistungen zu programmieren. Dafür hat der Bund jetzt endlich, muss ich sagen, ein Einsehen gehabt und ein Konjunkturpaket von 3 Milliarden Euro insgesamt – davon fließen 1,5 Milliarden Euro an die Länder – für speziell diese Leistungen aufgesetzt, die dann im Interesse aller programmiert werden. Jedes Bundesland hat die Aufgabe, sein Themenfeld zu bearbeiten, und wenn alles gut geht, hat Ende 2022 jedes Bundesland seine Hausaufgaben erfüllt. Dadurch entsteht im Übrigen ein riesiger politischer Druck, weil kein Bundesland das Bundesland sein möchte, das seine Aufgaben für alle nicht oder nur zu einem geringen Teil erfüllt hat. Diese Leistungen werden den Kommunen in den Ländern über Portale zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung – danach haben Sie gefragt – oder Abnahmeverpflichtung gibt es im Gegensatz zum Projekt KONSENS bei der Steuer nicht. Ich glaube, wir können diese große Aufgabe nur zusammen lösen und müssen als staatliche Verwaltung, als Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten dafür Sorge tragen, dass jede Kommune im Freistaat Sachsen bestrebt ist, möglichst viele dieser Leistungen, die dann angeboten werden, umzusetzen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Dr. Gerber an Mikrofon 4. Bitte schön.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Vielen Dank, Herr Staatssekretär Popp, für Ihre Ausführungen und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ich wollte gern noch einmal auf die Einwendung von Herrn Dietrich eingehen, weil ich es auch für sehr sinnvoll halte, möglichst einheitlich vorzugehen. Aus meiner Perspektive ist eine Lösung für diese Frage Open-Source-Software, also Software, die frei einsehbar, veränderbar ist und weitergegeben werden kann. Es ist so, dass sowohl die Bundesregierung, die Europäische Kommission, der IT-Planungsrat usw. Strategien entwickelt haben, die Nutzung der Open-Source-Software zu forcieren und damit die Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität in Europa weiter zu stärken. Meine Frage an Sie wäre: Welche Vorteile sehen Sie für Sachsen beim Einsatz von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung, und welche Probleme und Hindernisse müssen dabei noch aus dem Weg geräumt werden? – Vielen Dank. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Die Frage nach der Open-Source-Software ordne ich in die gerade sehr intensiv stattfindende Diskussion zur digitalen Souveränität ein. Es ist sicherlich so, dass der Einsatz von Open-Source-Software – im IT-Planungsrat sind alle 16 Bundesländer, alle CIOs vertreten – in der öffentlichen Verwaltung mehr Einzug halten muss. Warum? Zunächst einmal geht es bei der digitalen Souveränität um eine Reduzierung von Abhängigkeiten. Diese sogenannten Hyperscaler – die großen amerikanischen Firmen, ohne sie jetzt zu nennen – haben im Server- und im Client-Umfeld für eine große Abhängigkeit gesorgt. Durch den Einsatz geeigneter Open-Source-Software kann man meines Erachtens – das sagen mir auch meine Fachleute – diese Abhängigkeit Schritt für Schritt reduzieren. Außerdem glaube ich, dass wir durch eine Open-SourceSoftware in der Lage sind, Effizienz und Effektivität in Entwicklungen und bei der Inbetriebnahme zu steigern. Sie ermöglichen es, wenn man das entsprechende Know-how aufgebaut hat – das setzt es voraus –, die Open-SourceSoftware, deren Programm offengelegt worden ist, im eigenen Sinne gegebenenfalls umzuprogrammieren oder Spezifika einzubauen. Insoweit steht der Nutzen dann allen zur Verfügung. Ein weiterer Punkt: Datenschutz war im Hohen Hause schon mehrmals das Thema; Herr Schurig ist gerade nicht da. Open-Source-Software trägt meines Erachtens dazu bei, die Thematik Datenschutz umfassender oder, ich sage einmal, noch transparenter zu gestalten; denn die amerikanischen Unternehmen verlagern ihre Angebote zunehmend in die Cloud. Als Freistaat Sachsen möchten wir wissen, wie die Daten sichergestellt sind. Insoweit haben wir, glaube ich, mit der Open Source Software bezogen auf den Datenschutz gute Lösungsmöglichkeiten. Ein weiterer Punkt ist der Datenaustausch. Wenn ich mich mit anderen kommunalen Vertretern oder innerhalb von Staatsbehörden auf eine entsprechende Lösung einige, dann kann möglicherweise auch der Datenaustausch gefördert werden. Aber es setzt bei den IT-Verantwortlichen eine enorme Anstrengung voraus, dies in der Belegschaft durchzusetzen. Das sage ich auch ganz offen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die drei Minuten sind leider schon vorbei, Herr Staatssekretär. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Deshalb muss man hier im Changemanagement sehr viel Wert darauf legen, die Personen mitzunehmen, damit sie sich von ihrer geliebten Software, die sie täglich bedienen, verabschieden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun für die SPD-Fraktion Kollege Pallas an Mikrofon 3. Bitte schön.
Albrecht Pallas SPD
Danke, Herr Präsident. Danke auch im Namen der SPD-Fraktion, Herr Staatssekretär Popp, für Ihr Hiersein und dass Sie zu dem wichtigen Thema Rede und Antwort stehen. – Nach meiner Auffassung wird Verwaltungsdigitalisierung dann erfolgreich sein, wenn wir nicht nur die Potenziale bei verwaltungsinternen Vorgängen durch Straffung und Automatisierung heben, sondern wenn wir die Nutzbarkeit durch Bürgerinnen und Bürger sehr schnell auf ein gewisses Maß bekommen. Deshalb meine erste Frage zum Thema „Amt 24“: Ich würde Sie bitten, darzustellen, wie die Entwicklung auf der Leistungsebene beim „Amt 24“ in den letzten Jahren war und wie das weitergehen könnte. Wie viele Leistungen sind mittlerweile digital verfügbar? Wie viele sind neu dazugekommen? Wie viele Personen haben sich ein Servicekonto bei „Amt 24“ eingerichtet, und in welchem Umfang wurden Anträge in diesem Jahr bereits online gestellt? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Das „Amt 24“ ist unser Portal, das im Portalverbund mit allen Bundesländern dafür sorgen soll, dass Sie nicht nur innerhalb des Landes die Leistungen beantragen und abrufen können. Wenn Sie Ihre Daten hinterlegt haben, können Sie beispielsweise über das Thema Interoperabilität, das heißt Kommunikationsfähigkeit mit anderen Bundesländern, einen Anwohnerparkausweis in einem anderen Bundesland, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, beantragen, wenn Sie dort einen Zweitwohnsitz haben. Das ist quasi ein Generalportal, das wir mit den Baden-Württembergern erstellt haben und gemeinsam betreiben. Wir teilen uns übrigens auch die Entwicklungskosten. Wir haben derzeit im Serviceportal „Amt 24“ über 30 Antragsverfahren zu OZG-Leistungen, sowohl aus dem staatlichen als auch aus dem kommunalen Bereich, verfügbar. Das läuft jetzt Gott sei Dank langsam hoch. Es sind ganz unterschiedliche kommunale Leistungen vorhanden: sächsischer Familienpass, Feuerwehrverdienstausfall, Anforderung Personenstandsurkunden, der von mir gerade zitierte Anwohnerparkausweis, Baumfällgenehmigungen, Nutzungszeiten Sportstätten, Sächsische Ehrenamtskarte. Das alles ist schon implementiert, jederzeit abrufbar und steht allen Kommunen im Freistaat Sachsen zur Verfügung. Wir haben einen Fördervertrag mit der SAKD, und in diesem Jahr sollen weitere Leistungen angeboten werden: Bibliotheksausweis, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kita-Betreuungsplatz, Heil- und Gesundheitsfachberuf, Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit, Leichenbestattungswesen, Sondernutzung für Veranstaltungen, Sondernutzung für Umzug. Sie sehen, diese Leistungen sind höchst unterschiedlich. Ich komme darauf zurück, was ich vorhin gesagt habe: Wenn man sich hier auf die Inhalte seitens der kommunalen Familie verständigen, committen kann, fällt es uns leichter, diese Leistungen zu digitalisieren. Wir haben mittlerweile auf diesem Servicekonto – das war ein Teil Ihrer Frage – über 25 000 Anmeldungen. Die Zahl steigt seit Längerem kontinuierlich an. Allein im November sind fast 15 000 neu dazugekommen. Hier müssen wir mehr Werbung machen. Aber ich glaube, das wird sich auch ein Stück weit herumsprechen. Die Pandemie trägt natürlich jetzt nicht gerade dazu bei, aber ich glaube, dass wir hier noch sehr viel Potenzial nach oben haben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl, vielen Dank. Dann beginnen wir jetzt die zweite Fragerunde. Kollege Dietrich, CDU-Fraktion, steht am Mikrofon 5. Bitte schön, Herr Kollege.
Eric Dietrich CDU
Herr Staatssekretär, wir stehen vor großen Herausforderungen, wenn ich sehe, dass es immer schwieriger wird, offene Stellen zu besetzen. Aber auch unser Haushalt hat gewisse Limitierungen. Gibt es Hochrechnungen, Schätzungen, was uns eine Digitalisierung in einer größeren Ausbaustufe mittelfristig, aber auch langfristig an Potenzial bringt, um wieder effektiver zu arbeiten und nicht alle Stellen ausfüllen zu müssen? Was bringt die Digitalisierung mittel- und langfristig? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Die Frage wird mir immer wieder gestellt. Sie ist sehr schwierig bzw. gar nicht zu beantworten, jedenfalls nicht in der Form, wie ich mir Seriosität vorstelle. Ich glaube, die Digitalisierung ist ein erhebliches Werkzeug, wenn nicht sogar das Hauptwerkzeug zur Modernisierung der Verwaltung. Es ist nicht das Alleinige. Wir werden mittel- bis langfristig sicherlich Einsparungen durch automatisierte Prozesse, aber auch durch den Einsatz von KI erreichen können, wenn wir es vernünftig gestalten. Aber eine Frage steht für mich noch mehr im Vordergrund und nicht so sehr, durch Digitalisierung als Hauptzweck in erster Linie Mittel einsparen zu können, weil die Digitalisierung zunächst einmal erhebliche Investitionen in Sach- und Personal erfordert, um die ganzen Prozesse aufzusetzen, zu digitalisieren und dann auch umzusetzen: Wenn wir es nicht schaffen, aufgrund der erheblichen demografischen Lage in Mitteldeutschland, aber auch insbesondere im Freistaat Sachsen, diese Prozesse auf den Weg zu bringen, dann werden wir in der staatlichen Verwaltung die staatlichen Aufgaben, die vom Hohen Haus, vom Bund und von der EU in Auftrag gegeben werden, angesichts des dramatischen Personalrückgangs, den wir erleben werden, weil wir 30 000 bis 40 000 Personen – wenn nicht noch mehr – in den nächsten acht bis neun Jahren verlieren, nicht mehr oder nicht mehr in der entsprechenden Qualität leisten können. Deshalb ist es für mich die Kernaufgabe, das erfolgreich zu gestalten, um letztendlich den staatlichen Auftrag und damit die Demokratie zu schützen. Ich glaube, es muss Anspruch aller in der Verwaltung sein, das entsprechend umzusetzen. Zu Einspareffekten. Wir werden auch in anderen Bereichen, an die man nicht vordergründig denkt, sofort Einsparpotenzial erzielen können. Wir haben über diese elektronische Vorgangsbearbeitung die staatliche Verwaltung während der Pandemie bei den drei Wellen und jetzt auch wieder in die Lage versetzt, Homeoffice eins zu eins umsetzen zu können, weil wir eine elektronische Vorgangsbearbeitung an über 13 000 Arbeitsplätzen haben. Wir sparen dadurch Räumlichkeiten, wir brauchen weniger oder keine Registraturen, Lagerbestände, Büromittel mehr. Aber auch die Neukonzeption – darüber wird zu diskutieren sein – von Arbeitsplätzen, Teamarbeitsplätzen sind Einsparpotenziale, die sich dadurch automatisch ergeben werden. Wenn es uns perspektivisch gelingt, die KI bei automatisierten einfachen Tätigkeiten einzubeziehen, dann können wir, glaube ich, einige Sparpotenziale heben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Dann für die AfD-Fraktion Herr Kollege Thumm am Mikrofon, bitte schön.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär Popp, ich habe eine Frage zu den Hochwasserschutzmaßnahmen im Kontext des Online-Zugangsgesetzes und damit verbunden die Online-Umsetzung. Es hieß noch vor bis zu drei Monaten, die Staatsregierung befinde sich im aktuellen Findungsprozess, in einem Abstimmungsprozess. Gibt es zu den Findungsphasen und zu den Abstimmungen Ergebnisse? Können Sie dazu etwas ausführen? – Vielen Dank. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Es ist richtig – das sagte ich vorhin –, dass wir als Freistaat Sachsen das Themenfeld Recht und Ordnung im Länderverbund besetzt haben. Innerhalb dieses Themenfeldes Recht und Ordnung gibt es verschiedene Unterleistungen, für die wir verantwortlich sind und die wir versuchen müssen, einer Digitalisierung zuzuführen. Zu diesen einzelnen Leistungen im Themenfeld Recht und Ordnung gehören neben der Anzeige an sich Bußgeldverfahren und finanzielle Hilfen auch Fundsachen und Opfer von Gewalttaten und auch die von Ihnen angesprochenen Hochwasserschutzmaßnahmen. Es läuft immer so ab, dass dieser Auftrag innerhalb der Staatsregierung mit den Ressorts, die Zuständigkeiten oder Teilzuständigkeiten haben, besprochen werden. Insoweit finden derzeit intensive Abstimmungen der Staatskanzlei, also der IT-Abteilung, mit dem Innenministerium, mit dem Regionalministerium und mit dem SMEKUL, das heißt, dem Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, statt. Das zeigt auf, worin auch die Schwierigkeit in der Digitalisierung solcher einzelner Fachverfahren besteht. Diese Abstimmungen haben Sie zum Teil mit erheblichen Streitigkeiten auf der Ebene des Bundes, wenn sich das Bundesinnenministerium mit dem Bundesjustizministerium darüber streitet, was eine Justizdienstleistung ist oder nicht und ob sie innerhalb des Online-Zugangsgesetzes digitalisiert werden kann, soll und muss oder ob es eine Justizleistung ist, die ausschließlich im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums liegt. Man hat das Online-Zugangsgesetz in die Welt gesetzt, ohne aber diese grundsätzlichen Zuständigkeiten vorher zu klären. Sie haben sich im Laufe der Erarbeitung der Lösungen ergeben. Soll heißen: Wir sind hier noch in Gesprächen. Wir müssen das Fachpotenzial, das Fachverfahren mit den beteiligten Ministerien klären. Erst wenn Sie diesen Fachprozess – – Das hat mit IT zunächst rein gar nichts zu tun. Ich versuche innerhalb der Staatsregierung, entsprechendes Verständnis zu erwirken. Die Digitalisierung ist davon abhängig, ob sie auf der Fachebene – und insoweit ist jedes Fachministerium auch Fachdigitalisierungsministerium – ihren fachlichen Prozess abstimmen und Prozesse modellieren; dann kann man ihn entsprechend digitalisieren. Unsere Aufgabe ist es jetzt, mit den drei Ressorts eine Einigung zu finden und zu einer Lösung zu kommen, die auch fachlich geprüft und digitalisiert werden kann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon Herr Brünler. Bitte schön, Herr Kollege.
Nico Brünler Die Linke
Es war vor einigen Monaten ziemlich spektakulär und ging auch bundesweit durch die Presse, als es durch Hackerangriffe von außen gelungen war, den Landkreis Anhalt-Bitterfeld – zugegebenermaßen liegt dieser Landkreis nicht in Sachsen – komplett lahmzulegen. Ich wage die Behauptung, das hätte nahezu jeden Landkreis überall in Deutschland treffen können. Von daher meine Frage: Hat dieser Vorfall bei Ihnen zu irgendwelchen Neubewertungen von Risiken und dergleichen geführt? Inwieweit werden kommunale Ebenen hier im Freistaat unterstützt, dass ihnen das Gleiche nicht auch passiert? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Ich bin Ihnen dankbar, Herr Abgeordneter, dass Sie einen veritablen IT-Sicherheitsvorfall ansprechen, weil er gezeigt hat, wie verwundbar die öffentliche Verwaltung ist. Gerade über diesen Vorfall wurden wir über unsere Sicherheitskontakte, aber auch auf der CIO-Ebene entsprechend informiert. Wenn ein Landkreis quasi über Nacht und dann auch noch mit dem Personalwechsel der neuen Führungsperson, also des Landrates, einhergeht, dann wird es besonders schwierig. Am Freitag/Samstag ist der IT-Sicherheitsvorfall, glaube ich, aufgetreten, und am Montag hat der neue Landrat seinen Dienst angetreten. Über 800 Personen, also im Prinzip alle, die im Landkreis Anhalt-Bitterfeld arbeiten, wurden nach Hause geschickt, weil sie nicht mehr arbeitsfähig waren. Gerade bei der Auszahlung von Sozialleistungen hat sich gezeigt, dass der Landkreis seinen staatlichen Aufgaben nicht mehr gerecht wird und seiner Demokratiefunktion nicht mehr nachkommen kann. Bis heute, so meine ich, ist man nur in der Lage, die entsprechenden Sozialhilfen händisch auszubezahlen. Auch eine Kfz-Zulassung war beispielsweise nicht mehr möglich; Datenbestände sind möglicherweise gänzlich verloren. Dieser Vorfall hat uns natürlich dazu bewogen, unsere Prozesse zu überprüfen und Notfallpläne entsprechend zu überarbeiten. Die Angriffe kommen leider weltweit immer näher, und es stellt sich eigentlich nicht mehr die Frage, ob man erwischt wird, sondern wann – und wie gut man darauf vorbereitet ist. Wir versuchen, die Daten immer getrennt zu halten, sie also wirklich an verschiedenen Standorten zu sichern, die Sicherheitspatches regelmäßig einzuspielen und mit SAX.CERT, also unserem Sicherheitsnotfallteam, das dankenswerterweise durch die Beschlüsse des Landtags im letzten Haushalt deutlich aufgestockt werden konnte, sowohl die staatlichen als auch die kommunalen Behörden zu unterstützen und zu beraten. Wir haben auch eine Sicherheitskooperation mit dem BSI, mit Herrn Schönbohm unterzeichnet, wobei uns das BSI jederzeit mit Rat und Tat zur Seite steht. Ich kann nur jedem anbieten, mit uns in Kontakt zu treten. Unser IT-Sicherheitsgesetz, das noch in der letzten Legislaturperiode verabschiedet werden konnte, trägt maßgeblich dazu bei, ein Handwerkszeug in der Hand zu haben und Verantwortlichkeiten festzulegen. Das hilft uns in diesem Bereich sehr. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wir kommen jetzt zur Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Herr Dr. Gerber, bitte schön.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ich würde gern näher auf einen Teilaspekt eingehen wollen, auf den Sie schon in Beantwortung meiner ersten Frage eingegangen sind. Ich habe in meiner Arbeit hier das sogenannte „Verwaltungsdreieck“ kennengelernt: „Das haben wir noch nie so gemacht“, „Das machen wir schon immer so“ und „Wo kommen wir denn da hin?“ Das ist natürlich nicht gerade das, was man als Mindset benötigt, um Digitalisierung umzusetzen. Ich denke eher an ein Arbeiten in agilen oder crossfunktionalen Teams. Ich würde Sie fragen wollen: Welche Veränderungen im Arbeiten und Denken der Verwaltung halten Sie für notwendig, damit die Digitalisierung der Verwaltung in Zukunft gut funktionieren kann? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Vielen Dank für diese Frage. Ich glaube, dass der Großteil des Erfolges bei der Digitalisierung innerhalb der staatlichen Verwaltung – das gilt auch für die kommunalen Verwaltungen –, nicht davon abhängt, ob wir die besten Server und die beste Software haben, sondern ob es uns gelingt, Führungskräfte zu haben, die diesen Prozess mithelfen umzusetzen, zu erkennen und unsere Bediensteten mitzunehmen. Dieses Mindsetting, das Sie ansprechen, ist, so glaube ich, existenziell für eine erfolgreiche Digitalisierung. Wenn wir es nicht schaffen, bei unseren Bediensteten dafür ein Verständnis zu gewinnen, dass sich da im Kopf etwas ändert, wenn wir diesen Kulturkampf nicht gewinnen, dann wird es sehr schwierig werden – trotz erfolgreicher Digitalisierung. Denn Digitalisierung muss verstanden werden, sie muss gelebt werden und sie muss von innen heraus gelebt werden. Deshalb brauchen wir eine Intensivierung und eine Professionalisierung. Leider ist es so, dass man manchmal mit Führungskräften kämpfen muss, die ein gewisses Alter erreicht haben. Natürlich sind nicht alle alten Führungskräfte schlecht – das will ich damit nicht sagen –, aber man rechnet dann aus, wie lange man noch da ist und wie lange das IT-Projekt noch dauert. Aber das hilft uns nicht. In der Justiz müssen wir bis 2026 die Leistungen entsprechend umsetzen, damit man digital agieren kann. Ich glaube, diese neuen Kompetenzen, dieses Prozessmanagement, diese Intensivierung innerhalb der staatlichen Verwaltung mit Akzeptanzmanagement und mit Organisationsuntersuchungen die Verwaltung methodisch beraten und zu begleiten, ist fast noch schwieriger, als einen Fachprozess zu digitalisieren und dann auf einem Server laufen zu lassen. Letzteres ist eigentlich nur Handwerk, für das wir unseren Staatsbetrieb haben. Ich glaube, es ist ganz wichtig, in diese ganzheitliche Sicht zu kommen – und zwar über Ressortgrenzen hinweg; denn diese vertragen sich nicht mit der Digitalisierung. Wir müssen lernen, agiler zu arbeiten; wir müssen lernen, übergreifender in Projekten zu arbeiten. Deshalb müssen wir, so glaube ich, noch sehr viel investieren in Schulungen – das machen wir – sowie in Führungskräfte, die ihre Verantwortung auch übernehmen. Wir haben an der Fachhochschule einen Bachelorstudiengang „Digitale Verwaltung“ etabliert, der jetzt und 2024 die ersten Absolventen hervorbringt. Ein Jahr später haben wir hoffentlich doppelt so viele – etwa 30 pro Jahr. Dies war ein erster, mühsamer Schritt; im Grunde bräuchten wir viel mehr von diesen Absolventen, die in den Behörden jetzt auch tätig werden und die Potenziale der Digitalisierung erkennen – erkennen wollen – und auch umsetzen. Diesen Kulturkampf müssen wir bestehen, und ich setze auch persönlich alles daran, dass wir ihn gewinnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Nun kommen wir zur letzten Frage im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes. Herr Kollege Pallas von der SPD-Fraktion, bitte.
Albrecht Pallas SPD
Ich möchte hieran anschließen, aber den Themenkreis noch etwas erweitern. Denn wir diskutieren Verwaltungsdigitalisierung ja auch im Zuge der Frage nach Personalausstattung, Aufgabenerfüllung, Heben von Synergien durch Digitalisierung sowie vielleicht irgendwann auch nach der Möglichkeit der Einsparung von Personal. Die Debatte wird nicht immer anhand von Fakten geführt. Deshalb möchte ich noch eine Frage stellen: Wie hoch waren die Personalausgaben pro Einwohner bzw. die Personalausgabenquote des Freistaates im Vergleich mit anderen Bundesländern und gemessen an den Ist-Personalausgaben der Jahre 2019 und 2020? Und an welcher Stelle sortiert sich Sachsen im Ländervergleich ein? Ich würde Sie bitten, sich – sofern möglich – dabei auf Werte der offiziellen Bundesstatistik zu berufen. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Das ist ein Bereich, der zumindest teilweise die Zuständigkeit des Finanzministeriums tangiert. Ich möchte dennoch die Frage nicht gänzlich unbeantwortet lassen und aus den Erfahrungen der Personalkommissionen I und II erzählen. Wir haben im Vergleich mit den anderen Bundesländern relativ viel Personal im Einsatz – das muss man konstatieren. Das ist auch deshalb so, weil wir Wert darauf legen, dass bestimmte Politikbereiche wie Polizei, Schule und Hochschule sowie Justiz sehr gut ausgestattet sind. Das ist ganz ohne Frage natürlich auch das Recht der Politik und des Haushaltsgesetzgebers, des Landtags. Auf der anderen Seite haben wir das Paradoxon, dass wir in der Haushaltsgruppe 4 – das ist die betreffende Haushaltsgruppe – letztes Jahr circa 300 Millionen Euro übrig hatten; im vorletzten Jahr waren es 250 Millionen Euro, soviel ich weiß. Nun zur Frage: Was bedeutet das jetzt? – Der Haushaltsgesetzgeber stellt für Personal Geld zur Verfügung. Wir geben das Geld aber nicht aus. Warum geben wir das Geld nicht aus? Wir geben es nicht deshalb nicht aus – jedenfalls weiß ich das von den Behörden –, weil wir es nicht ausgeben wollen, sondern weil die Besetzung von Stellen angesichts der Marktlage und angesichts der Fachleute – wir haben ja sehr viele gute Fachleute, fast nur ausgebildete Fachleute in der staatlichen Verwaltung wie in Justiz, Polizei, Steuerverwaltung oder im Hochschulbereich, um die wichtigsten zu nennen – zum Teil ewig lange dauert. Die Stellenbesetzungsverfahren dauern häufig viele Wochen und Monate. Gerade in der Justiz – leider gerade dort – werden Stellenbesetzungsverfahren beklagt, manchmal bis hin zum Bundesverfassungsgericht, und das dauert natürlich dann häufig ein halbes bis ein ganzes Jahr oder gar noch länger. Deshalb können Sie diese Stellen nicht sofort besetzen. Wenn Sie die Stellen nicht besetzen, dann sind diese Pauschsätze zwar frei; aber für die Verwaltung ist das natürlich elementar negativ, weil das Arbeitszeitvolumen, das hinter diesem Geld steht, nicht abgerufen werden kann und weil Sie die Stellen nicht besetzen können. Tagesordnungspunkt Medienkompetenz der Einführung eines Unterrichtsfaches Schulen in Sachsen wissenschaftlich Drucksache 7/7709, Prioritätenantrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön, Frau Kollegin.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über Medienkompetenz reden, dann reden wir über eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn wir über Medienkompetenz reden, dann reden wir darüber, dass diese unabdingbar ist für die Entwicklung einer funktionierenden Demokratie. Das ist unser Ansatz. Wir wollen eine grundlegende und systematische Veränderung. Dabei kann der Bildungsbereich eben nicht ausgenommen werden. Deshalb braucht es die Einführung eines Unterrichtsfachs Medienkunde als wissenschaftlichen Versuch. Ich möchte gleich vorweg sagen: Mir geht es nicht darum, dass dieses Fach der Ersatz für politische Bildung ist, überhaupt nicht. Politische Bildung muss zwingend in anderen Fächern stattfinden. Dass aber Medienkompetenz und Medienbildung auch Demokratiekompetenz enthalten, ist vollkommen richtig. Deshalb hat Dr. Löffler, Direktor der Ein weiterer Hauptgrund liegt darin, dass wir – übrigens auch ein Ausdruck von Wohlstand – einen sehr hohen Anteil an Teilzeitstellen haben, der sich immer weiter verstetigt. Wir haben sehr hohe Teilzeitquoten, und Stellen dann halbe-halbe oder zu zwei Dritteln zu besetzen, ist ein äußerst schwieriges, mühsames haushalterisches, Unterfangen. Da singen die BFHs ein Klagelied, weil sie immer wieder dafür Sorge tragen müssen, dass jemand, der zwei Drittel arbeitet, seinen Arbeitszeitanteil sofort wieder auf 100 % erhöhen kann. Deshalb haben wir vermeintlich Stellen im System, die aber nicht besetzt sind. Deshalb muss man die zwei Seiten der Medaille hier betrachten. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Popp. Die Redezeit und damit auch die Zeit der Befragung der Staatsminister ist abgelaufen. Vielen Dank noch einmal, dass Sie uns Rede und Antwort standen. (Beifall bei allen Fraktionen) Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Schüler*innen nachhaltig stärken – „Medienkunde“ an untersuchen und erproben! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Landeszentrale für politische Bildung, recht, wenn er sagt: „Medienkompetenz ist auch Demokratiekompetenz.“ Da sind wir ganz schnell bei Sachsen und dabei, was hier gesellschaftlich passiert und wie die gesellschaftliche Stimmung ist. Die ist eben keine gute. Auch und gerade deshalb sind die Ergebnisse der Studie „Medienkompetenz in Sachsen: Auf dem Weg zur digitalen Gesellschaft“ von Benjamin Bigl und Markus Schubert aufs Höchste problematisch, vor allem im Hinblick auf die vorangegangenen Bundestagswahlen. Hier scheint es relativ klare Zusammenhänge zwischen dem Wahlverhalten und dem Umgang mit Medien zu geben. Ich erinnere nur an vorangegangene Zeiten und den sogenannten Wutbürger. Die Leute im sogenannten ländlichen Raum besitzen zum Beispiel viel weniger Medienkenntnis und Kenntnis über Medienstrukturen, als das in der Stadt der Fall ist. Schaut man sich die Medienkompetenz in Bezug auf die Altersstruktur an, sieht es nicht besser aus. Die Über-50-Jährigen haben die bedenklichsten Einstellungen gegenüber Medien und Journalismus, wie ich gerade aus der Studie zitiert habe. Total verrückt und eigentlich undenkbar ist auch die Tatsache, dass die Unter-35-Jährigen die größten Wissenslücken aufweisen. All das ist meiner Meinung nach eine Katastrophe. Dann sind wir auch schon bei der Gruppe der Jugendlichen. Diese sehen sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert: Mobbing, Abhängigkeit, Ausgrenzung usw. Hier muss dringend etwas getan werden. Es ist nicht so, dass die Jugendlichen das nicht auch einfordern würden. Zumindest besagt das diese Studie. Sie brauchen Unterstützung, und das funktioniert am besten, wenn man es gleich an die Schule andockt, als eigenständiges Fach. Zumindest halten zwei Drittel der Sächsinnen und Sachsen die Einführung eines speziellen Schulfachs für relevant oder sehr relevant. Na klar gibt es bereits einen Plan im Bereich der Medienkompetenz, und na klar gibt es bereits verschiedene Medienkompetenzangebote. Aber das reicht anscheinend bei Weitem nicht aus, ganz im Gegenteil. Denn auch das sagt die Studie: dass es grundsätzlich im Bereich der Medienkompetenz mindestens Versäumnisse gegeben hat und wir das völlig anders denken müssen, schon allein, wenn die Autoren der Studie zu dem Schluss kommen, dass man Medienkompetenz als eine der Schlüsselkompetenzen im Zeitalter der Digitalisierung, aber auch der Globalisierung, der ständigen Veränderung begreifen muss. Vielleicht – ich habe das hier im Plenum schon einmal gesagt – reden wir auch bald über eine vierte Kulturtechnik. Uns geht es also um folgende Aspekte und insbesondere um zwei Ursachen, warum wir finden, dass ein Fach wie Medienkunde versucht werden sollte: Erstens. Es gibt ganz offensichtlich und tatsächlich ein mangelndes Verständnis digitaler Technologien selbst. Die Rede ist von Funktionsweisen, von kreativen Gestaltungsmöglichkeiten oder von potenziellen Folgen für den Einzelnen wie für die gesamte Gesellschaft. Dieses mangelnde Verständnis wird als eine Leerstelle im Bildungssystem gesehen. Zweitens. Es gibt gleichlautend eine mangelnde Akzeptanz grundlegender Veränderungen in Kommunikationsverhältnissen und -prozessen auch aufgrund der Digitalisierung. Demzufolge braucht es den Versuch, ein solches Fach zu etablieren. Dabei soll es zum einen um die technischen Fähigkeiten gehen und zum anderen um kritisches Verhalten, also darum, wie ich mit Informationen, Quellen usw. umgehe. So etwas kann nicht einfach nebenbei stattfinden und auch nicht fächerübergreifend, wie ich finde, zumal es dafür auch die richtigen Leute braucht. Unsere Lehrkräfte teilen uns einmal mehr mit, dass sie genau mit diesem Fakt an sich überfordert sind. Es gibt eine Menge Leute da draußen, die Ahnung von Medienbildung und Medienpädagogik haben. Ich weiß, dass das voll hipp wäre, und ich weiß auch, dass das mutig wäre. Aber warum denn nicht? Wir kommen sonst nicht voran, und unser Antrag sagt ja nicht, dass sofort, also unverzüglich, ein Fach Medienkunde eingeführt werden soll. Nein, uns geht es um einen Schulversuch, der wissenschaftlich begleitet wird, in Kooperation mit einer Hochschule in Sachsen. Am Ende braucht es eine gemeinsame Entscheidung, und wir sind tatsächlich an dieser Stelle ergebnisoffen. Gemeinsam bedeutet in diesem Fall mit allen Beteiligten: mit den Leuten aus der Wissenschaft, mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern usw. Ich bin der Meinung, dass man einen solchen Versuch tatsächlich wagen könnte. Wenn wir also wollen, dass aus der Schule aufgeklärte Menschen in die Welt entlassen werden, kommen wir nicht umhin, ein solches Fach einzurichten. Politische Bildung und Medienkompetenz sind im Übrigen die wichtigsten Instrumente, um gewisse gesellschaftliche Entwicklungen zu verhindern und etwaigen Verschwörungstheorien entgegenzuwirken. Gerade hier in Sachsen sollte das derzeit oberste Priorität haben. (Beifall bei den LINKEN) Na klar muss man fragen, warum 30 Jahre nach dem Ende der DDR die Verhältnisse so sind, wie sie sind. Warum ist es uns nicht gelungen, in 30 Jahren hochgelobter demokratischer Entwicklung in der Bevölkerung ein wirkliches Demokratieverständnis überall zu verankern? Das hat nach meiner Meinung etwas damit zu tun, dass mit der – ich zitiere – „Entpolitisierung der Schule und der Hegemonie der Wissensvermittlung“ auch die politische Bildung und Erziehung zur Privatsache erklärt worden ist. Das ist eine Ursache, womöglich eine Hauptursache für das nicht gut entwickelte Demokratieverständnis in Sachsen. Verantwortlich dafür ist die jahrzehntelange starre und eingeschränkte Bildungspolitik; darüber haben wir schon ein paar Mal gesprochen. Und genau das ist das Problem. Vorangehen hieße Fortschritt, und es wäre günstig und gut, wenn wir vorankommen würden. Medienkompetenz stellt sich eben nicht von selbst ein, es ist kein Automatismus. Hier braucht es mehr als das, was sich die Regierung bis dato vorstellt. Wenn wir dabei bleiben, dass Medienkompetenz eine der Schlüsselkompetenzen ist, dann muss man sie mehr in den Fokus rücken. Dabei müssen wir auch zwingend aufpassen, dass Medienkompetenz nicht an der Persistenz der Bildungsstrukturen einfach verpufft. Gleichzeitig müssen wir den Medienkompetenzbegriff stetig weiterentwickeln, denn er zielt nicht nur auf die eigenen Räume der Mediennutzerinnen und Mediennutzer ab, sondern auf die gesamte Gesellschaft. Nur so schaffen wir es, langfristig demokratische Strukturen zu stärken. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin NeuhausWartenberg sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun übergebe ich das Wort an die CDU-Fraktion. Kollege Gasse, bitte schön. Zuvor möchte ich darauf hinweisen, dass es hier sehr unruhig wurde, während Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg sprach. Ich bitte darum, den Geräuschpegel etwas nach unten zu fahren.
Holger Gasse CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Verehrte Kollegen der LINKEN! In Ihrem Antrag „Medienkompetenz der Schüler*innen nachhaltig stärken – Einführung eines Unterrichtsfaches Medienkunde an Schulen in Sachsen wissenschaftlich untersuchen und erproben!“ – ein sehr langer Titel – geht es letztendlich um die Klärung der Frage, ob es notwendig ist, für die Vermittlung von Medienkompetenz ein neues Schulfach einzuführen oder nicht. Wir hier in Sachsen gehen seit dem Jahr 2017 einen klar definierten Weg, der etwas anders ist. Wie Sie der Stellungnahme der Staatsregierung entnehmen konnten, basiert unsere Vorgehensweise auf der Strategie der Kultusministerkonferenz, die schon im Jahr 2016 sich darauf verständigt hat, die Medienbildung und Medienkompetenz in den Fachcurricula aller Fächer integrativ zu vermitteln. Mit der Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ setzt der Freistaat Sachsen diese Strategie der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2016 mit dem Titel „Bildung in der digitalen Welt“ in sieben verschiedenen Handlungsfeldern umfassend um. Mit unserem sächsischen Ansatz der digitalen Bildung haben wir die Grundlage für die Überarbeitung der Lehrpläne in allen Schulfächern und Schularten geschaffen und ab dem Jahr 2019/2020 auch umgesetzt. Ganz persönlich denke ich – im Gegensatz zu Ihrem Ansatz, Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg –, dass eine angemessene Mediennutzung die Reflexion des Gelesenen und Gesehenen sowie die Gefahren, die zum Beispiel von fehlendem Datenschutz ausgehen, nicht in einer Stunde pro Woche erklärt werden können. Das alles muss an Beispielen verdeutlicht und oft wiederholt werden. Medienkompetenz kann daher auch nicht in einem eigenen Fach unterrichtet werden, sondern es muss eben eine Querschnittsaufgabe sein. Allerdings genügt es dabei nicht, wenn nur einzelne Lehrer Kompetenzen im Umgang mit Medien mitbringen. Alle Lehrer müssen darin geschult werden, dass sie nicht nur im persönlichen Umgang sicher, sondern auch in der Mediendidaktik ihres Fachs gut sind. Um das zu erreichen, hat die Koalition im November des vergangenen Jahres einen Antrag mit der Drucksache 7/4651 eingebracht, der auch die aktuellen Entwicklungen der Medienbildung unter Pandemiebedingungen berücksichtigt. Damit wollten wir die konsequente Umsetzung des Digitalpakts Schule in all seinen Facetten forcieren. Mit dem Antrag haben wir das Kultusministerium dazu aufgefordert, Aus- und Fortbildungsangebote für Lehrer fortzuentwickeln und bedarfsgerecht anzubieten. Unser Ziel war es, die Lehrkräfte im Umgang mit digitalen Medien und den entsprechenden Unterrichtsformaten noch besser zu qualifizieren. Außerdem haben wir beantragt, ab dem Schuljahr 2022/2023 die sächsische Schul-Cloud einzurichten. Dabei sollte auf eine leicht anpassbare, auf offenen Standards basierende erweiterbare Softwareinfrastruktur, sogenannte Open-Source-Software, geachtet werden. Unser Ziel war es dabei, eine personalisierte Zugangsstruktur, funktionale Lernumgebungen, Schulverwaltungsfunktionen sowie ein elektronisches Klassenbuch integrieren zu können. Hinsichtlich der besonderen Anforderungen an die Medienkompetenz beim selbstständigen Lernen zu Hause und mit Blick auf die hohe Zahl an Fake News wollten wir natürlich auch der Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler, Eltern und Lehrer erhöhte Aufmerksamkeit zukommen lassen. Sie sollten mit einem Informationsportal zu aktuellen Themen unterstützt werden, wobei wir die Landeskoordinierungsstelle Medienbildung – bei der Vernetzung vorhandener Kompetenzen mit Aus- und Weiterbildung – sowie die medienpädagogischen Zentren stärker einbinden wollten. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wird den tatsächlichen Anforderungen an die Entwicklung einer breiten und fachlich fundierten Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften nicht gerecht. Er hinkt der Realität ein wenig hinterher. Deshalb bitte ich um Ablehnung des Antrags. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Christian Piwarz) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gasse sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an die AfD-Fraktion, Herrn Kollegen Dr. Weigand.
Dr. Rolf Weigand AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Beruf kommt mehr ohne Bits und Bytes aus. Ob die Ballenpresse im Traktor des Landwirts oder die Teigmaschine vom Bäcker des Vertrauens oder der Wasserstrahlschneider im Metallwerk – überall ist digitale Technik drin. (Widerspruch des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Um das zu wissen, zu verstehen – das gilt auch für Sie, Herr Gebhardt – und vor allem auch anwenden zu können, braucht es keine Medienkunde, wie DIE LINKE es fordert. Es braucht mehr Praxis im Unterricht, mehr Praxis an den Oberschulen. Genau das fordert die AfD-Fraktion mit der Technischen Oberschule. (Beifall bei der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Die am Gymnasium brauchen so etwas nicht, oder?) Es braucht – Herr Gebhardt, hören Sie genau zu – mehr Mathematik und Naturwissenschaften. Für die Industrie 4.0 – also vernetzte Systeme, Daten- und Informationsaustausch sowie die Programmierung und Steuerung von Geräten und Anlagen – braucht es keine Medienkompetenz, sondern auch fundierte Kenntnisse in Mathematik und Naturwissenschaften. Ein Beispiel aus der Praxis: Sie haben einen Glasschmelzofen und schmelzen darin Glas. Dieser wird normalerweise mit Gas beheizt. Sie wollen das jetzt hier ideologisch umstellen mit der Energiewende. Es kommt also bald Biogas oder Wasserstoff. (Marco Böhme, DIE LINKE: Zum Thema!) Was passiert? Der Wärmetransport in der Anlage verändert sich. Es entsteht mehr Wasserdampf im Raum, eine stärke Absorption. Sie bekommen weniger Wärme vom Gewölbe in die Schmelze rein. Jetzt sitzen Sie da. Sie haben zwar Medienkompetenz und können auf einen bunten Bildschirm klicken. Aber Sie verstehen den Prozess nicht: Sie geben mehr Feuer drauf, am Boden tut sich nichts und Sie schmelzen den Glasofen kaputt. Daher braucht es Mathematik und Naturwissenschaften, um komplexe Prozesse zu verstehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist das nicht Physik?) – Herr Gebhardt, wenn Sie zuhören und die Schule kennen würden, wüssten Sie, das Physik auch Naturwissenschaft ist. – Wer nur die Oberfläche eines Smartphones bedienen kann und immer schön Pappschilder gegen den Weltuntergang hochhält, aber komplexe Prozesse nicht versteht, meine Damen und Herren, der ist wirklich „bla bla bla“ und nicht eine Generation, die mit wenig Digitalisierung große Schritte im Umweltschutz gemacht hat. (Beifall bei der AfD) Aber zu Ihrem Fach Medienkunde: Wenn Sie in die Lehrpläne schauen würden, fänden Sie, dass es in Sachsen die Fächer Technik und Computer sowie Informatik gibt. Lehrinhalte sind zum Beispiel die Chancen und Risiken des Mediengebrauchs, Gefahren wie zum Beispiel die Mediensucht, aber auch Jugendschutz, Datensicherheit und Datenschutz. Sehr geehrte Damen und Herren! Der Datenschutz, also der Umgang mit persönlichen Daten, ist ein besonders wichtiges Thema, gerade in Corona-Zeiten. Wenn wir uns an die DDR zurückerinnern, fällt uns ein, dass die Kinder oft mit harmlosen Fragen ausgehorcht wurden; man wollte sich ein besseres Bild von den Familien machen. Es gab da die berühmte Frage nach der Uhr im Hintergrund des Nachrichtensprechers. So hat man herausbekommen, welcher Fernsehsender geschaut wurde. Heute heißen diese Fragen natürlich anders, zum Beispiel: Bist du gegen Corona geimpft? (Demonstratives Stöhnen bei der CDU) Oder: Haben sich deine Eltern gegen Corona impfen lassen? Was sind deine Eltern eigentlich von Beruf? Gib uns doch einmal deine Postleitzahl. Wo kommst du her? Haben deine Eltern die Maskenpflicht eingehalten? Haben deine Lehrer die Maskenpflicht eingehalten? Haben deine Klassenkameraden die Maskenpflicht eingehalten? – Dadurch wird heute der Datenschutz mit Füßen getreten. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern Teil der aktuellen Schulbefragung. Forscher fragen Schüler in Sachsen, meine Damen und Herren – das ist ein wirklicher Skandal, der sich hier in Sachsen abspielt –, (Beifall bei der AfD) anstatt sich mit den wirklichen Problemen der Coronakrise zu beschäftigen, nämlich welche Auswirkungen das für die Kinder hat. Ich nenne zum Beispiel die Kindeswohlgefährdung mit einem Anstieg von 40 % in Sachsen, sexuelle Gewalt plus 25 %, körperliche Misshandlung plus 63 % in Sachsen. Das wären wichtige Fragen! Nein, Sie von der CDU-Fraktion wollen die unschuldigen Kinder aushorchen. (Staatsminister Christian Piwarz: Was für ein Quatsch!) Sie wollen unsere sächsischen Familien ausschnüffeln. Sie als CDU führen hier Stasimethoden durch und da stellen wir uns als AfD entschieden dagegen. (Beifall bei der AfD – Wortwechsel zwischen Staatsminister Christian Piwarz und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Aber zurück zum Antrag der LINKEN. Sie verweisen in Ihrem Antrag auf den Schulversuch in Thüringen. Medienkunde soll also dort als eigenständiges Unterrichtsfach eingeführt werden. Sie vergessen aber dabei, dass das in Thüringen ein Wahlfach ist. – Herr Piwarz, sind Sie fertig? (Staatsminister Christian Piwarz: Bei Ihnen noch lange nicht!) – Sehr schön. Aha, noch lange nicht. Ich glaube, wir werden uns noch viele Legislaturperioden treffen, aber irgendwann sitzen Sie wieder da drüben. Das verspreche ich Ihnen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wenn Sie, liebe LINKE, genau hinschauen würden, was in Thüringen gemacht wird, und das mit Sachsen vergleichen, dann vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Und irgendwie sind Sie da inkonsistent; denn wenn Sie schauen würden, was Ihre Bundestagsfraktion zur Medienkunde sagt, sieht es anders aus. Dort findet man ein Positionspapier: „Medienbildung soll als schulartübergreifende Querschnittsaufgabe verstanden werden.“ So wird es in Sachsen durchgeführt. Jetzt kommt es: „Entsprechend erscheint ein eigenes Schulfach Medienbildung oder Medienkunde als wenig zielführend.“ Daher frage ich Sie: Was soll eigentlich hier Ihr Antrag? Haben Sie keine klare Linie bei den LINKEN? Weiß die linkere Hand nicht was die linke tut? Sie sagten es, Frau Neuhaus-Wartenberg, Ihr Problem ist der ländliche Raum. Ihr Problem sind die Wahlergebnisse. Ihnen passt das Wahlergebnis im ländlichen Raum nicht, Ihnen passt der frei denkende Sachse nicht, (Beifall bei der AfD –
Jan-Oliver Zwerg AfD
Bravo! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ihnen passt das blaue Sachsen nicht. Genau das wollen Sie doch zerstören. Ihr Verständnis von Demokratie und Kontrolle der Medien, das ist doch heute Morgen deutlich geworden. Anstatt sich an die Geschäftsordnung zu halten (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir haben uns an die Geschäftsordnung gehalten!) und meinen geschätzten Kollegen Torsten Gahler zu wählen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr habt ja noch nicht mal selber gewählt!) durchbrechen Sie die Geschäftsordnung, und die SED ist wiederauferstanden in Sachsen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN) Sie von den LINKEN wollen wieder Medienkunde als versteckte Staatsbürgerkunde einführen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Sie wollen unsere Kinder mit Böhmermann & Co. bestrahlen; Sie wollen die Jugend auf Linkskurs bringen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Das lehnen wir als AfD entschieden ab. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Mein Gott!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfDFraktion sprach Kollege Dr. Weigand. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Melcher, bitte schön.
Christin Melcher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Weigand, wer Schiefertafeln als Nonplusultra der technischen Ausstattung der Schulen ansieht, sollte sich wohl lieber zurückhalten, wenn es um das Thema Medienkompetenz geht. (Zuruf von der AfD: Ganz alte Kamelle!) Der echte Schlaubi Schlumpf hätte die Debatte sicherlich etwas sachlicher geführt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und den LINKEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie hat das Thema Medienbildung wieder ins Zentrum der bildungspolitischen Debatte gerückt. Neu ist diese Debatte nicht, ebenso wenig wie die Debatte um ein eigenes Schulfach, wie es heute nun DIE LINKE fordert. Natürlich sind wir uns in der Zielstellung einig: In Medienbildung muss investiert werden. Die Medienkompetenz sächsischer Schülerinnen und Schüler muss gestärkt werden. Medien, insbesondere digitale Medien, sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wenn wir in der Schule an die Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen anknüpfen wollen, wenn wir sie auf den künftigen Arbeitsmarkt und ihren weiteren Lebensweg vorbereiten wollen, müssen Medien selbstverständlich ihren Platz in der Schule bekommen. Ende 2016 verabschiedete die KMK das Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“. Dort wird als Ziel für die allgemeinbildenden Schulen benannt: die Einbindung von Kompetenzen für die digitale Welt, die in einem verbindlichen Kompetenzrahmen beschrieben werden, welcher nicht in einem eigenen Fach, sondern fachspezifisch in allen Fächern umgesetzt werden soll. Auch das Kultusministerium verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass sich die Länder im Rahmen der KMKStrategie auf eine integrative Vermittlung in den Fachlehrplänen aller Fächer verständigt haben. Folgerichtig war dies auch eine Prämisse bei der SMKKonzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ von 2017. Dort heißt es: Es bedarf „eines Bildungsverständnisses, welches Medienbildung als immanenten Bestandteil aller Fächer sowie des schulgemeinschaftlichen Alltags versteht“. In der neuen Lehrplangeneration 2019 wurde das Thema Medienbildung als allgemeinbildende Aufgabe in allen Schularten und Schulfächern deutlich gestärkt. Wir als BÜNDNISGRÜNE begrüßen diese Aufwertung ausdrücklich. Nun ist Papier bekanntlich geduldig. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass wir in puncto Medienbildung an sächsischen Schulen weiterhin Handlungsbedarf sehen. Ich möchte vier Aspekte etwas näher beleuchten. Erstens wurde in der oben genannten SMK-Konzeption das Ziel formuliert: „Medienbildung ist im Unterricht konkret erlebbar und findet sich in den Lehrplänen aller Fächer, die durch ihre spezifischen Zugänge individuelle Beiträge leisten.“ Die Überarbeitung der Lehrpläne ist erfolgt. Aber hinsichtlich der kreativen und vielseitigen Nutzung von Medienunterricht sehe ich hier hingegen noch Luft nach oben. Wir sollten daher eher die Debatte führen, wie bestehende Unterrichtsfächer weiterentwickelt werden können. Damit meine ich explizit nicht nur die Betrachtung technischer Aspekte von Medien in einem erweiterten Informatikunterricht, sondern auch den Deutsch- und den Gemeinschaftsunterricht. Mein zweiter Punkt knüpft direkt daran an. Wir sind mit der medienpädagogischen und mediendidaktischen Ausund Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer ein gutes Stück vorangekommen, aber eben längst noch nicht am Ziel. Natürlich ist es sinnvoll, Lehrkräfte zunächst mit den technischen Gegebenheiten vertraut zu machen, insbesondere aufgrund der Neuanschaffungen im Rahmen des Digitalpakts. Das allein versetzt Lehrerinnen und Lehrer aber noch nicht in die Lage, Medien als Bildungsinhalt sowie als Lehr- und Lernmittel sinnvoll und zielsicher in den eigenen Unterricht einzubinden. Medienbildung muss auch in der Lehrerbildung weiter forciert werden. Der dritte Punkt: DIE LINKE beruft sich in der Begründung zum Antrag auf ein Gutachten aus dem Jahr 2016. Anzumerken ist, dass das Strategiepapier von KMK und SMK später entstanden ist, ebenso die neuen Lehrpläne. Neben dem zeitlichen Aspekt sollte aber auch das Gutachten inhaltlich richtig eingeordnet bzw. zur Gänze gelesen werden, denn nach dem zitierten Argument für ein eigenes Schulfach heißt es: Gegen die Verankerung medienpädagogischer Ziele in Form eines Schulfachs sprechen zunächst dieselben Argumente, die eine ganzheitliche handlungsorientierte Berücksichtigung medienpädagogischer Ziele fordern. Die Ganzheitlichkeit müsse gerade darin bestehen, dass der Bezug zu medialen Erfahrungen immer dann Berücksichtigung findet, wenn es thematisch oder im Interesse der Schüler geboten ist. Das heißt, in allen Fächern – und insofern als Querschnittsaufgabe. Demnach ist auch klar: Welchen Stellenwert Medienbildung in einer Schule letztlich hat, entscheidet sich nicht an der Frage, ob es ein eigenes Fach ist oder nicht. In meinem vierten Punkt geht es noch einmal um externes Know-how. Schulen sind gut beraten, sich externes Knowhow in die Schulen zu holen, vor allem auch durch Ganztagsangebote. Mit dem Netzwerk Medienpädagogik Sachsen, dem Medienpädagogischen Zentrum und der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien stehen kompetente Ansprechpartner bereit. Die Koordinierungsstelle Medienbildung sollte noch stärker als bisher unterstützend und vor allem auch vernetzend tätig werden. Wichtig ist, dass die Angebote unterrichtsrelevant sind, das heißt: diese nicht ersetzen, aber klare Bezüge zum Unterricht haben und eben auch einen Mehrwert generieren. Insgesamt geben wir BÜNDNISGRÜNEN der integrativen Vermittlung von Medienkompetenz im Fachunterricht den Vorzug gegenüber der Einrichtung eines eigenen Unterrichtsfachs Medienkunde. Wir werden deshalb Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Melcher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun sehe ich an Mikrofon 7 Herrn Kollegen Dr. Weigand mit einer Kurzintervention, vermute ich einmal. – Bitte.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Melcher hat mich ja zu Beginn extra angesprochen. Ich möchte das mit den Schiefertafeln noch klarstellen. Diese werden dann natürlich in Sachsen hergestellt; damit stärken wir auch Arbeitsplätze hier. Wenn Sie sich dann mit Ihrer ideologischen Energiepolitik durchsetzen, können wir unsere Kinder auch noch unterrichten, wenn der Strom ausgefallen ist. Das ist einfach das Ziel einer guten Schiefertafel, (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU) gerade in den Grundschulen. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Keine Erwiderung gewünscht nach der Kurzintervention des Kollegen Dr. Weigand. – Dann übergebe ich jetzt das Wort an Frau Kollegin Friedel, SPD-Fraktion. Bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Herr Präsident, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich gar nicht mehr sprechen, nach dem Redebeitrag von Herrn Gasse, weil ich dachte: Der Antrag ist eingebracht, und es ist eine Begründung gegeben worden, warum man diesem Antrag nicht unbedingt zustimmen muss, sondern ihn auch ablehnen kann. Beides erschien mir relativ nachvollziehbar. Ich glaube, in dem Ziel sind wir uns einig, dass es wichtig und sinnvoll ist, Medienkompetenz zu vermitteln. Dann haben wir eben diese beiden Stränge, diese beiden Überlegungen: Macht man das in einem eigenen Fach – da spricht einiges dafür, einiges dagegen – oder macht man es integrativ? Auch dafür spricht einiges, aber anderes auch dagegen. Wir sind gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz der Überzeugung, dass die integrative Unterrichtung aus unserer Sicht die erfolgversprechendere ist. So, dann kam Herr Weigand ans Mikrofon, und ich dachte: Vielleicht sagt man dann doch noch etwas. Ich fing an, mitzuschreiben, mit welchem Ihrer Argumente ich mich denn sachlich und fachlich auseinandersetzen müsste. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Ich dachte am Anfang, als Sie über Maschinenbedienung gesprochen haben: Ah, da verwechselt er Medienbildung mit der Fähigkeit, Technik bedienen zu können und zu verstehen, wie Technik funktioniert. Dann haben Sie weitergesprochen, dass Medienbildung in Ihrer Vorstellung heißt, dass man auf einen bunten Bildschirm klicken kann, dass dies den Kindern und Jugendlichen aber nichts nutze. Da habe ich auch noch mitgeschrieben und überlegt: Wie gehst du jetzt mit diesem Argument um? Dann kamen Sie vom Hölzchen aufs Stöckchen: Corona, DDR, CDU – alles in einem Haufen, (Heiterkeit des Abg. Holger Gasse, CDU) so schnell, dass ich gar nicht mehr mitbekommen habe, an welcher Stelle Sie sich tatsächlich mit dem Antragsgegenstand auseinandergesetzt haben. Das finde ich – Entschuldigung – ein wenig erschütternd. Sie sind ja ein kluger Mensch; auch in den Ausschusssitzungen ist es ab und an sehr interessant, mit Herrn Weigand zu diskutieren. Sie scheinen hier in dieser Runde in keiner Weise mehr das Interesse zu haben, Argumentationen auszutauschen und Auseinandersetzungen in der Sache zu führen. Sie halten Ihre Reden nur für das Youtube-Video in der Hoffnung, dass jemand darauf klickt und sagt, dass das spitze Typen bei der AfD sind. (Zurufe von der AfD) Der Grundgedanke des Parlamentarismus, der vernunftbegabten Wesen und der Versuch, gemeinsam zu einem guten Ergebnis zu kommen, wenn Entscheidungen getroffen werden, ist Ihnen völlig fremd. Das finde ich tatsächlich erschütternd. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Sie haben an einer Stelle in Ihrer Rede Folgendes gesagt: Im Grunde ist Medienkunde ein Fach, das die Kinder befähigen soll, die Oberfläche eines Smartphones bedienen zu können, ohne komplexe Prozesse zu verstehen. Wenn das wirklich so wäre, dann müssen Sie eine Menge Medienkunde genossen haben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall bei der Staatsregierung – Heiterkeit im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Friedel sprach für die SPD-Fraktion. Kollege Dr. Weigand nähert sich dem Mikrofon 7, vermutlich mit der zweiten Kurzintervention der AfD-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Friedel, ich nehme erst einmal die lobenden Worte zur Kenntnis, dass Sie mich als intelligenten Menschen bezeichnet haben. Sonst könnten wir nicht so gut miteinander auch über Inhalte diskutieren. (Sabine Friedel, SPD: Das zeichnet Sie in Ihrer Fraktion aus! – Lachen des Staatsministers Christian Piwarz) Ich werde darauf zurückkommen. Wenn es wieder um einen Antrag der AfD geht und Sie ihn wieder zerreißen, dann werde ich darauf zurückkommen. Komischerweise haben Sie geschwiegen, als Frau Neuhaus-Wartenberg zu unserem Schulgartenantrag gesprochen und uns vorgeworfen hat, wir würden quasi die Fahnen hissen und deutsche Schüler würden am deutschen Kartoffelbeet stehen. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Dort drüben sind Sie dann immer ziemlich still. Heute früh gab es diesen großen Fauxpas. In diesem Parlament hier gibt es eine große Kraft. Sie ist im Moment in diesem Parlament noch etwas stärker als wir. Sie möchte sich ganz klar von gewissen politischen Strömungen, die dort drüben sitzen, abgrenzen. Sie haben heute den großen Schulterschluss gesucht. Sie stellen sich dann hierhin und sagen, dass wir nun eine auf den Nacken bekommen haben, weil uns das nicht gefällt und Medienbildung und Medien wäre auch mit dem MDR-Rundfunkrat möglich, das sind ziemlich viele Überschneidungen. Frau Neuhaus-Wartenberg hat noch einmal die politische Bildung hervorgehoben. Sie hat selbst gesagt, dass ihr die Ergebnisse im ländlichen Raum nicht gefallen. Das habe ich ordentlich herausgearbeitet. Ich bin sogar auf Ihren Redebeitrag eingegangen. Wenn Sie das als schlechten Parlamentarismus bezeichnen, dann ist das Ihre Auffassung in Ihrer Blubberblase. Ich denke, dass wir uns inhaltlich damit auseinandergesetzt haben. Wenn Sie den Antrag von den LINKEN gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass es dort um die Industrie 4.0 geht. Das habe ich auch behandelt. Sie müssen sich natürlich mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE auseinandersetzen, bevor Sie uns vorwerfen, dass wir es nicht getan hätten. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Erwiderung erfolgt an Mikrofon 1. Frau Kollegin, bitte schön.
Sabine Friedel SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Lieber Herr Weigand, ich muss gestehen, ich habe mich an einer Stelle in meiner Rede geirrt. Ich habe Sie überschätzt. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 1. Wir könnten in eine zweite Rederunde eintreten. Es gibt keinen Redebedarf bei der Fraktion DIE LINKE. Möchte die CDU sprechen? – Das ist auch nicht der Fall. Die AfD? – Das sehe ich auch nicht. Die BÜNDNISGRÜNEN? – Das sehe ich auch nicht. Die SPD? – Das sehe ich ebenfalls nicht. Damit übergebe ich an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Piwarz, bitte schön.
Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Kompetenzen der Medienbildung gehören zu den unverzichtbaren Voraussetzungen unserer digitalen Lebens- und Arbeitswelt, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst teilhaben zu können. Dazu zählen Kenntnisse über die Produktion und das Verständnis der Wirkungsweise von Medien. Dazu zählt die Fähigkeit, sich in einer unendlichen Flut an Informationen zu orientieren und Wichtiges von Unwichtigem zu trennen. Dazu zählt ganz besonders auch, Inhalte und Quellen kritisch zu reflektieren, nicht zuletzt, um Falschmeldungen von seriösen Medieninhalten unterscheiden zu können. Genauso bedeutsam sind die technischen, kommunikativen und sozialen Fähigkeiten, um selbst angemessen an der Kommunikation teilhaben zu können. Dabei kommt heute niemand mehr an den digitalen, sozialen Medien vorbei, auch wenn die persönliche Kommunikation natürlich nicht an Bedeutung verliert. Medienkompetenz ist als Schlüsselqualifikation ein wichtiges und übergreifendes Erziehungsund Bildungsziel. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den letzten Jahren systematisch daran gearbeitet, die Medienbildung im Freistaat Sachsen zu stärken. Lassen Sie mich wichtige Schritte kurz in Erinnerung rufen. Erstens haben sich die Länder im Jahr 2016 in der Kultusministerkonferenz auf eine gemeinsame Strategie zur zukünftigen Entwicklung der Bildung in der digitalen Welt verständigt. Die Einbindung des verbindlichen Kompetenzrahmens zur Medienbildung soll danach explizit nicht in einem eigenen Fach, sondern fachspezifisch in allen Fächern umgesetzt werden. Zweitens hat Sachsen diesen Handlungsrahmen ein Jahr später mit einem konkreten Maßnahmenbündel untersetzt, mit der Konzeption Medienbildung und Digitalisierung in der Schule. An dieser strategischen Ausrichtung wurden externe Expertinnen und Experten, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Elternvertretungen, die Universitäten Sachsens, die Kammern und Wirtschaft beteiligt. Drittens wurden alle Lehrpläne in allen Schularten und Fächern im Hinblick auf verpflichtende Inhalte der Medienbildung überarbeitet. Das entspricht der gemeinsam verabredeten Strategie der Kultusministerkonferenz und der sächsischen Konzeption. Wir möchten, anders als die antragstellende Fraktion, eben nicht isoliert entsprechende Kompetenzen in einem gesonderten Fach Medienkunde vermitteln und damit auch nicht die Verantwortung ausschließlich dem Fachlehrer in diesem einen Fach übertragen, sondern sie breit im Schulsystem verankern. Ich habe den übergreifenden Charakter von Medienkompetenz bereits betont und genau deshalb haben wir das in allen Lehrplänen verankert und Bezüge im Unterricht zum jeweiligen Fach hergestellt. Das kann in den Naturwissenschaften eine interessante Versuchsauswertung unter Programmierung des Smartphones sein oder im Politikunterricht eine Auswertung aktueller Diskussionsprozesse in sozialen Netzwerken. Zukünftig wird in allen Fächern auch das kooperative Lernen an Bedeutung gewinnen. Nach der neuen Lehrplangeneration wird an den Schulen im Freistaat Sachsen seit dem Schuljahr 2019/2020 unterrichtet. Wie wichtig die Stärkung der Medienbildung ist, zeigt uns die kürzlich von der Landeszentrale für politische Bildung veröffentlichte Studie zur Medienkompetenz in Sachsen. Sie war bereits Thema hier. Die Studie basiert auf einer Bedarfserhebung zwischen dem Dezember 2019 und März 2020 im Rahmen eines gemeinsamen Projekts, genannt Medienpädagogisches Zentrum+, der Landesmedienanstalt, des Landkreises Nordsachsens und des Kultusministeriums. Die Autoren der Studie stellen ein Kompetenzgefälle zwischen Stadt und Land fest, das offenbar auch durch die unterschiedliche Verfügbarkeit des Mediums Internet beeinflusst wird. Bei der älteren Bevölkerung identifizieren sie eher bedenkliche Einstellungen gegenüber Medien und Journalismus. Hierbei sind alle Träger der Erwachsenenbildung gefordert, niederschwellige Angebote zu unterbreiten. Besonders bewegt hat mich eine Zahl. Ein Fünftel der Bevölkerung in Sachsen glaubt, dass Presseartikel vor ihrer Veröffentlichung von der Staatsregierung freizugeben sind. Das ist ein Befund, der mich geradezu sprachlos gemacht hat. Wenn ich aber die immer bizarrer wirkenden Auftritte von Herrn Dr. Weigand zur Kenntnis nehme, dann erklärt sich manches durchaus von selbst. Das Kultusministerium wendet sich mit der Strategie Medienbildung in Sachsen und dem Angebot der Koordinierungsstelle Medienbildung auch an außerschulische Zielgruppen. Die junge Bevölkerung weist dagegen eher Wissenslücken auf. Darauf wird in Schulen zukünftig zu achten sein. Aus den Erfahrungen während der Pandemie ergeben sich auch Bedarfe für die Weiterentwicklung und Schärfung des Kompetenzrahmens zur Medienbildung. Die KMK-Strategie wird aktuell mit weiteren Aspekten des Lehrens und Lernens in der digitalen Welt ergänzt. Ein eigenständiges Fach Medienkunde ist auch perspektivisch nicht vorgesehen. In Sachsen stärken wir jedoch an ausgewählten MIT-Schulen – Medien, Informatik, Technologie – in Zusammenarbeit mit den Universitäten gezielt die Kompetenzen der Medienbildung und der Informatik. Davon sollen auch andere Schulen profitieren und das MIT-Netzwerk weiter ausgebaut werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dank Ihrer Mittelbereitstellung im aktuellen Doppelhaushalt stehen insgesamt 7,5 Millionen Euro für die Initiative „Digitale Schule Sachsen“ zur Verfügung. Das versetzt uns in die Lage, auch zusätzlich gezielte Angebote im ländlichen Raum zu unterbreiten. Ich nenne exemplarisch das Projekt Fabmobil, das zum Ausprobieren von 3D-Druck und Coding von Robotik-Anwendungen einlädt und erlebbar werden lässt, welche spannenden Möglichkeiten informatische, technische und naturwissenschaftliche Berufe bieten. In der beruflichen Bildung werden Robotik und die künstliche Intelligenz zunehmend Einzug halten und Kompetenzen der Medienbildung fachübergreifend fördern. Ich habe nur einige wichtige Herausforderungen und Ziele sowie exemplarisch geplante Maßnahmen des Kultusministeriums beschrieben. Es sollte dabei deutlich geworden sein, dass die Aufgaben zu komplex und bereits aufwendig eingeordnet sind, als dass einfach einige Bildungsinhalte in einem neuen Einzelfach Medienkunde sinnvoll gebündelt werden könnten. Daher bitte ich um Unterstützung für unseren beschriebenen Kurs und rate zur Ablehnung des vorgelegten Antrages. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Nun übergebe ich für das Schlusswort an Frau Kollegin NeuhausWartenberg. Bitte schön.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Nur noch einmal zur Klarstellung, weil jetzt von unterschiedlicher Seite mitgeteilt worden ist, dass die Einrichtung eines Faches Medienkunde abgelehnt wird: Wir wollten schlichtweg nur den Versuch. Wir wollten jetzt noch kein Fach einrichten, sondern wir wollten den Versuch, der wissenschaftlich begleitet wird, um dann zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, ein Fach Medienkunde einzurichten. Das wollte ich noch einmal klarstellen. Das Zweite: Das Entweder-oder ist an der Stelle falsch. Uns geht es nicht darum, wir richten ein Fach Medienkunde ein, wir probieren es zumindest einmal und lassen alles andere sein, sondern das Fächerübergreifende muss natürlich stattfinden. Trotz alledem geht es darum, vielleicht – ich sage noch einmal bewusst – zu versuchen und sich genau anzusehen, ein Fach einzurichten, um Dinge zu vertiefen, um technische Fähigkeiten noch in spezieller Art und Weise zu vertiefen und um sich tatsächlich Zeit zu nehmen, mit Informationen, Quellen usw. umgehen zu lernen. Ja, Herr Dr. Weigand – wo ist er? da, die Brille nicht auf, vielleicht auch besser –, ich habe Probleme mit den Wahlergebnissen im ländlichen Raum. Das stimmt, das ist vollkommen richtig. Ich habe die Probleme aus folgendem Grund: Wenn in Größenordnungen im ländlichen Raum – das gilt nicht nur für den ländlichen Raum – eine antidemokratische, rassistische, homo- und transfeindliche Partei Tagesordnungspunkt Jahresbericht Drucksache 7/7866, Unterrichtung durch Drucksache 7/8137, des Ausschusses für Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion, des Sächsischen Ausländerbeauftragten und der Staatsregierung festgelegt. Herr Mackenroth hat gebeten, nach den Fraktionen sprechen zu dürfen, sodass die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Sächsischer Ausländerbeauftragter und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an Herrn Kollegen Pohle von der CDUFraktion. Zuvor frage ich den Berichterstatter, Herrn Pallas, ob er das Wort wünscht. – (Albrecht Pallas, SPD: Nein, danke, Herr Präsident!) Herr Pohle, bitte schön. gewählt wird, dann heißt das auch, dass sich Menschen ganz bewusst neben das Grundgesetz stellen und damit im Übrigen auch neben unser demokratisches System. Wenn man sich neben das Grundgesetz stellt, heißt das eben auch, ganz wesentliche Grundsätze wie die Pressefreiheit nicht anzuerkennen. Dann hat Herr Piwarz natürlich recht, wenn er sagt, wenn man dann noch erklärt, dass Medien und Journalismus staatsgelenkt und manipuliert sind, sind wir an einem Punkt, wo ich finde, dass wir in der Schule etwas tun müssen. Deshalb habe ich das gesagt, und es ist richtig, wenn wir über solche Anträge wie jetzt gerade unseren genau hier verhandeln. Wenn nämlich Medienkompetenz auch Demokratiekompetenz heißt, kann ich nur sagen, dass es auch hier im Hohen Hause sehr wesentlich ist; denn was Demokratiekompetenz für Sie heißt, erleben wir jeden Monat. Ich glaube, es ist Zeit, dass wir weiter darüber reden. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren! Nach dem Schlusswort stelle ich nun die Drucksache 7/7709 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Dafür-Stimmen und einer großen Anzahl an Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt und somit die Drucksache 7/7709 nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den Sächsischen Ausländerbeauftragten Beschlussempfehlung und Bericht Inneres und Sport
Ronald Pohle CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns liegt heute der Jahresbericht des Ausländerbeauftragten für das Jahr 2020 zur Beschlussfassung vor. Ich möchte an dieser Stelle unserem Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth für die Vorlage der Berichte, aber auch ganz besonders für sein engagiertes Wirken auf nicht immer leichtem Terrain danken. Er überblickt wie nur wenige andere die Chancen sowie die Risiken der Einwanderung. Insbesondere möchte ich Geert Mackenroth dafür danken, dass er die Anregungen aus dem Innenausschuss angenommen und umgesetzt hat. So funktioniert eine wirkungsvolle Zusammenarbeit. Dies ist wichtiger denn je, da die Fortentwicklung und Ausgestaltung von Asyl und Einwanderung in vielerlei Hinsicht über den Erfolg unseres politischen Handelns und unsere Glaubwürdigkeit bestimmen. In seinem Bericht 2020 stellt Geert Mackenroth fest – das sollte in aller Deutlichkeit gesagt werden –, dass nur ein geringer Anteil der in den letzten Jahren zugewanderten Menschen Fachkräfte sind und noch weniger tatsächlich langfristig auf dem Arbeitsmarkt verbleiben. Die zugewanderten Menschen auszubilden und auf dem Arbeitsmarkt zu etablieren, muss weiterhin unser zentrales Ziel sein, um wahrnehmbar beständige positive Integration zu erzielen und dadurch dauerhafte Akzeptanz für Einwanderung in der Bevölkerung zu gewinnen. Zuwanderer dürfen dafür nicht vorrangig als Transferempfänger wahrgenommen werden, sondern müssen ihren Anteil am Wohlstand und an der Entwicklung unseres Landes leisten dürfen. Das funktioniert nur, wenn es gelingt, sie erfolgreich in unser Bildungs- und Weiterbildungssystem einzubeziehen und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Handwerk und Industrie fordern politische Lösungen, um ausländische Arbeitskräfte rechtssicher und zum Nutzen ihrer Betriebe einzubinden. Die Vermittlung von Sprache und die soziale Integration sind dabei essenziell. Auch die schulische Ausbildung benötigt noch mehr Aufmerksamkeit. Positiv ist zu vermerken, dass es eingebürgerten Migranten besser gelingt, sich in Gesellschaft und Arbeitswelt zu integrieren. Entgegen dem in den Medien oftmals negativ gezeichneten Bild von Sachsen zeigt der Bericht von 2020, dass unser Freistaat eines der Bundesländer ist, welche stabil bundesweit die höchsten Einbürgerungszahlen aufweist. Durch das mit der Einbürgerung verbundene Wahlrecht sind Einbürgerungen ein exzellentes Mittel, um politische Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte zu erleichtern und dadurch Teilhabe zu ermöglichen. Deshalb sollten wir an diesem Trend festhalten, ohne die Anforderungen der Einbürgerung und unseren Anspruch an diese Menschen herabzusetzen. Eine weitere komplexe Aufgabe wird es sein, in Anbetracht immer neuer internationaler Konfliktherde und damit verbundener neuer Flüchtlingsströme all jene Menschen unterzubringen, die nicht eingebürgert werden können, aber kurzfristig unsere Hilfe und unseren Schutz benötigen. Aus organisatorischen und rechtlichen Gründen spielen dabei Sammelunterkünfte eine wesentliche Rolle und sorgen immer wieder für kontrovers geführte Diskussionen. Angesichts der anhaltenden Covid-19-Pandemie stellt uns das zurzeit vor noch größere Herausforderungen. Mit dem Heim-TÜV besitzt Sachsen ein Instrument, das es ermöglicht, neben einer aktuellen wissenschaftlichen Bestandsaufnahme der Unterbringungssituation Best-Practice-Beispiele zu entwickeln und empfehlenswerte Verbesserungen in Unterkünften aufzuzeigen. Die Wirksamkeit des Heim-TÜVs spiegelt sich auch im Jahresbericht 2020 wider. Es wurde festgestellt, dass sich die Unterbringung und Betreuung insgesamt verbessert haben. Sächsische Gemeinschaftsunterkünfte sind weitgehend gut ausgestattet und werden routiniert betrieben. Familien wurden beispielsweise vorzugsweise in infrastrukturell günstigeren Umgebungen untergebracht, während aus einzelnen Männern bestehende Gruppen meist in Randlagen untergebracht wurden. Im Bericht 2020 ist hervorzuheben, dass vor allem die Heimbewohner selbst die Unterbringungsund Heimbedingungen in Sachsen sehr positiv bewerten. So wurde ein Ziel aus dem letzten Jahr erreicht und das Instrument des Heim-TÜVs unter stärkerer Berücksichtigung der Betroffenenperspektive fortgeführt. Zuwanderungs- und Integrationspolitik gelingen nur in einem Klima gesellschaftlicher Akzeptanz. Ein Indikator dafür ist das ehrenamtliche Engagement aus der Gesellschaft, ohne das beispielsweise die Herausforderungen von 2015 niemals zu bewältigen gewesen wären. Der Bericht des Ausländerbeauftragten verweist nun auf sinkende Zahlen der freiwilligen Flüchtlingsarbeit. Diesem Trend versucht Geert Mackenroth durch starke Vernetzung entgegenzuwirken. Auch aus diesem Grunde wurde seine Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. Mit zielgruppengerechter Ansprache sollen interessierte Bürger besser erreicht werden, soll die mehrheitliche Akzeptanz des Zuzugs von Ausländern und der Aufnahme von Flüchtlingen erhalten bleiben, muss dieser Zuzug – wie bereits erwähnt – nachvollziehbar mit positiven Auswirkungen für die Gesamtgesellschaft verbunden werden. Zu einer aktiven und als erfolgreich wahrgenommenen Einwanderungspolitik gehört aber eben auch, dass Menschen ohne Bleiberecht oder solche, die dieses eklatant missbrauchen, unser Land wieder verlassen. Auch diese Menschen haben Rechte. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Rechte wurde 2019 der Beirat bei den Ausreisegewahrsam- und Abschiebungshafteinrichtungen konstituiert, dem Geert Mackenroth eine funktionierende Arbeit bescheinigt. Da ich die Arbeit dieses Gremiums aus eigener Anschauung gut kenne, möchte ich an dieser Stelle sagen, dass der Ausländerbeauftragte mit seiner Kompetenz und Moderationsfähigkeit die fachliche Arbeit des Beirats sehr prägt. Für vieles müssen wir in den kommenden Jahren Lösungen finden. Dazu benötigen wir eine gute Wissensbasis, aber weder Schwarzmalerei noch Zweckoptimismus. Einen Teil dieses Wissens liefert uns Geert Mackenroth in seinen Berichten. Dafür noch einmal meinen Dank! Ihnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Pohle sprach für die CDU-Fraktion. Nun übergebe ich das Wort an Herrn Kollegen Hütter von der AfD-Fraktion. Bitte schön.
Carsten Hütter AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Mackenroth! Die AfD-Fraktion dankt dem Sächsischen Ausländerbeauftragten für die geleistete Arbeit im vergangenen Jahr sowie für die Erstellung des entsprechenden Berichts. Gleichwohl gibt es auch Anlass zur Kritik, Herr Mackenroth. Die Arbeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten muss sich auf das eigentliche Ziel des Amtes beschränken: die Integration der in Sachsen lebenden Ausländer, die ein Bleiberecht haben. Das reicht Ihnen aber offenbar nicht: Auch Ausreisepflichtige sollen durch die Hintertür integriert werden. In der Vorstellung des Berichts 2020 im Newsletter 10/21 heißt es konkret: „Auch gut integrierte Personen ohne Schutzstatus sollen die Chance bekommen, dauerhaft zu bleiben und weiter mit einer Bleibeperspektive zu arbeiten.“ (Albrecht Pallas, SPD: Richtig so! –
Juliane Nagel Die Linke
Das steht auch im Gesetz!) Sehr geehrter Herr Mackenroth, um es klar zu sagen: Ihre Haltung führt zur Aushöhlung unserer Gesetze. Hier soll nämlich belohnt werden, wer sich illegal in Sachsen niedergelassen hat. Das ist für meine Fraktion und mich inakzeptabel. Ebenso kritisch sehen wir das sogenannte Internationale Skatblatt, das von Ihnen herausgegeben wird. Das ist schlicht und einfach nicht Ihr Auftrag, Herr Mackenroth. Das Geld für das Spiel hätte man wahrlich sparen können. Mit einer gewissen Sorge verfolgen wir zudem die Arbeit der Härtefallkommission. Im letzten Jahr wurden 63 neue Fälle eingebracht; betroffen waren insgesamt 120 Personen. Das sind sechsmal so viele Fälle wie noch im Jahr 2015. Die Härtefallkommission beschäftigt sich mit solchen Fällen, in denen die Betroffenen eigentlich hätten ausreisen müssen. Das bedeutet: Zuvor wurden seitens der Betroffenen sowohl die Verwaltung als auch der Rechtsweg erschöpfend bemüht. An deren Ende stand die Entscheidung unserer Gerichte. Diese bewerten selbstverständlich auch den Einzelfall. Gleichwohl meint die Härtefallkommission, sich über die souveränen Entscheidungen der Justiz hinwegsetzen zu können. Das Rechtssystem unseres Landes wird zunehmend ausgehöhlt. Hier muss dringend umgesteuert werden. Dies betrifft insbesondere auch die Zusammensetzung der Härtefallkommission, Herr Mackenroth. Die Mitglieder der Kommission werden vorgeschlagen durch die Evangelische Landeskirche Sachsen, das Bistum Dresden-Meißen, den Sächsischen Flüchtlingsrat e. V., die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände in Sachsen, das Staatsministerium des Innern, das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, den Sächsischen Städte- und Gemeindetag e. V. und den Sächsischen Landkreistag e. V. Ausgerechnet die Lobbyverbände, die finanziell in übertriebenem Maße von den üppigen Steuergeldern der Ausländerpolitik profitieren, entscheiden über die Zusammensetzung dieses Gremiums. Dies entspricht weder demokratischen Grundsätzen noch der politischen Wirklichkeit in unserem Freistaat. (Albrecht Pallas, SPD: Sie hören nicht zu!) Auch und gerade in einer solchen Kommission muss die politische Opposition angemessen vertreten sein. Wir regen daher eine Änderung an. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hütter sprach für die AfD-Fraktion. Nun für die Fraktion DIE LINKE Kollegin Nagel, bitte schön.
Juliane Nagel Die Linke
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir blicken auf den Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten aus dem Jahr 2020 – einem Jahr, das unser Leben massiv verändert hat, das die Gesellschaft massiv verändert hat und weiter verändert. Ich spreche über Corona; das beschäftigt uns als roter Faden und muss uns als roter Faden beschäftigen. Dieses Thema hat der Sächsische Ausländerbeauftragte – so steht es auch im Bericht verfasst – aus den Reihen der Abgeordneten als wichtiges Thema aufgenommen und im Bericht hinterlegt. Ein Dank auf jeden Fall dafür, denn es ist ein entscheidendes Thema, auch für die Lebenssituation von nicht deutschen Menschen oder Menschen ohne deutschen Pass und Menschen mit Migrationsbiografie in Sachsen. In den Antworten auf die Abfrage des Sächsischen Ausländerbeauftragten wird deutlich, dass die Pandemie Migrant(inn)en und explizit Geflüchtete besonders negativ getroffen hat. Sie konnten weniger auf soziale Netzwerke zurückgreifen, aber auch weniger auf materielle und immaterielle Ressourcen, und sie wurden weniger gehört; das muss man ebenfalls dazusagen. Von der beengten Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen, in den kommunalen Sammelunterkünften mit zum Teil mangelnden Hygienemaßnahmen und kaum der Möglichkeit, Abstand zu halten, über das Canceln von Sprach- und Integrationskursen bis hin zur konkreten Situation von Kindern und Jugendlichen, explizit mit Fluchthintergrund, sind im Bericht verschiedene Erfahrungen niedergelegt. Ich möchte nochmals hervorheben – dies habe ich bereits im letzten Jahr getan –: Menschen mit Migrationsbiografie sind in Sachsen stärker armutsgefährdet und von Armut betroffen. Dies hat auch Hintergründe: weil der Weg in ein auf eigenem Einkommen basierendes Leben natürlich länger dauert. Das hat mit hohen Anforderungen der Berufswelt zu tun, aber auch mit individuellen Ressourcen, die die Menschen mitbringen – oder eben nicht mitbringen. Es sind einfach längere Wege. Unter dieser Einkommens- bzw. Armutssituation leiden vor allem Kinder und Jugendliche, die unter beengten Verhältnissen, zum Beispiel in Sammelunterkünften, leben müssen, nicht über digitale Endgeräte verfügen – was zum Beispiel auch die Teilnahme am Homeschooling eingeschränkt hat, auch in Erstaufnahmeeinrichtungen – oder die in der Corona-Situation für ihre Eltern verstärkt Kommunikations- und Vermittlerdienste übernehmen mussten. Kinder und Jugendliche mit Bezug von Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz waren zunächst auch skandalöserweise vom kostenfreien Bezug digitaler Endgeräte ausgeschlossen. Vorbildlich sticht aus den Erfahrungen, die uns Herr Mackenroth zusammengestellt hat, das Vorgehen des Landkreises Vogtlandkreis hervor, der, um Infektionen entgegenzuwirken und Quarantänemaßnahmen zu ergreifen, Bewohner des Übergangsheims in Plauen – zumindest teilweise – dezentral untergebracht hat. Genau das haben wir als Linksfraktion auch im Hinblick auf die Landeserstaufnahmeeinrichtungen mehrfach eingefordert: dass stärker präventiv gehandelt wird; denn in den Kommunen, vor allem außerhalb der Großstädte, ist Platz in Wohnungen, und in dieser Sondersituation wäre es sicher angezeigt gewesen, hierbei konsequenter zu handeln. Ja, der Prozess der Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an unserer Gesellschaft ist durch Corona in jedem Fall gehemmt. Wir erwarten, dass der Ausländerbeauftragte die vielfältigen Problembeschreibungen zur Situation zum Anlass nimmt, sich zu kümmern, dass Nachteile ausgeglichen und integrative Prozesse ganz besonders gefördert werden. Dies geht explizit natürlich nicht nur an Herrn Mackenroth, sondern auch an die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen. Doch gehen wir weiter: Sie wissen, uns treibt besonders die Situation in den Sammelunterkünften um, gerade aktuell wieder verstärkt. Wir haben heute am Mittag wieder über die Situation der leicht steigenden Zahlen von Geflüchteten diskutiert, die in Sachsen eintreffen. In Sachsen werden mit Mockau II und Mockau III in Leipzig – außerhalb der städtischen Infrastruktur – neue Kapazitäten in den Erstaufnahmeeinrichtungen ausgebaut. In der Bremer Straße in Dresden werden jetzt, obwohl wir kurz vor dem Winter stehen, mit Leichtbauhallen sozusagen wieder Zelte errichtet. Das finden wir wirklich nicht gut, sondern skandalös, auch vor dem Hintergrund der Corona-Situation. Die hygienische Situation in diesen Hallen ist desaströs. Wir müssen konstatieren – das habe ich auch aus dem Leipziger Jugendamt kommuniziert bekommen –, dass die Menschen, die jetzt über die Fluchtroute Belarus – Polen kommen, auch die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen, in einer besonders schlechten gesundheitlichen und psychischen Situation sind. Darauf müssen wir explizit achten und bei den Unterbringungsstandards darauf stärker unser Augenmerk legen. Wir denken, der Heim-TÜV für die Erstaufnahmeeinrichtungen, der sich noch in der Startphase befindet, ist dringend notwendig. Ich kann Ihnen auch mitteilen – Sie schildern im Bericht auch die Probleme, mit Bewohnern von Sammelunterkünften ins Gespräch zu kommen –: Die Menschen reden. Ich war des Öfteren an und in Erstaufnahmeeinrichtungen unterwegs. Die Menschen reden ohne Angst auch über die Unterbringungssituation und haben viel Kritik zu üben. Man muss dort zuhören. Es gibt viele Defizite – ich möchte das jetzt nur anstoßen –, wir haben zu lange Aufenthaltszeiten und immer noch kein Clearingverfahren für die Erkennung von Schutzbedarfen. Spezielle Versorgungsstrukturen gerade bei Traumata, bei psychischen Einschränkungen oder bei Belastungen sind aufzubauen. Hier muss in der Landesverantwortung stärker agiert werden. Ein konkreter Punkt ist die unabhängige Asylberatung in den Sammelunterkünften, explizit in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir haben nur in Dölzig und in Dresden den Fall, dass Vereine Asylverfahrensberatung in Erstaufnahmeeinrichtungen anbieten können. Ich war zuletzt in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schneeberg. Dort gibt es den Verein HELP e. V. , der gern in der Asyleinrichtung beraten würde, der aber nicht reinkommt. Das sind einige Fälle, bei denen Sie, Herr Mackenroth, sicherlich einen schnelleren Zugang zur Landesdirektion finden können, um hierbei Abhilfe zu schaffen und Möglichkeiten zu erschließen, die auch wichtig sind. Als dritten und letzten Punkt – es kann ja nur schlaglichtartig sein – möchte ich die Frage des Bleiberechtes und der Abschiebung ansprechen. Herr Hütter, mit Verlaub, hier muss ich Herrn Mackenroth in Schutz nehmen. Ich denke, dass er auf die Möglichkeiten hinweist, die gesetzlich möglich sind, um ein Bleiberecht zu erlangen. Wer darüber hinausgehen möchte und das Ermessen dehnen will, das sind wir als Linksfraktion. Wir haben Ihnen dazu auch einen Antrag vorgelegt, mit dem wir die Schnittschnellen sehr extensiv ausnutzen wollen, um es den Menschen zu ermöglichen, hier ein Bleiberecht zu erlangen. Das Thema hat uns in diesem Jahr vielfach beschäftigt, angefangen mit der Hebamme Adelina, die aus Leipzig abgeschoben wurde, und der Familie Imerlishvili aus Pirna, der es geglückt ist, zurückzukommen. Es gibt aber noch viel mehr solcher Fälle. Es gibt Familien aus Meißen, es gibt den Fall Faisal Jahangir aus Meißen. Es gibt einige Fälle, die uns auf den Tisch gerutscht sind, mit denen wir uns befasst haben. Es gibt aber viele namenlose, gesichtslose Fälle von Menschen, die abgeschoben wurden, obwohl sie möglicherweise eine Perspektive gehabt hätten, wenn sie denn ordentlich beraten worden wären oder die Ausländerbehörden die Möglichkeiten genutzt hätten. Ich möchte mich an dieser Stelle an Sie, Herr Mackenroth, richten und darum bitten, dass Sie in diesen Fällen eher Ihrer Rolle zur Wahrung der Belange von Migranten oder Ausländern in Sachsen gerecht werden. Sie haben sich sehr dezidiert im Fall der Pirnaer Familie geäußert, auch sehr auf Recht und Gesetz in Ihren medialen Stellungnahmen beharrt. Sie wurden aber eines Besseren belehrt. Sie haben teilweise auch falsche Sachen geäußert, indem Sie vorgeworfen haben, dass das Aufenthaltsrecht schon lange verwirkt gewesen wäre – so lange war es noch gar nicht verwirkt – und die Rechtsanwältin der Familie dies und das hätte machen müssen. Das hatte sie aber getan. Das Oberverwaltungsgericht hat uns jetzt ins Stammbuch geschrieben, dass die Abschiebung auch rechtswidrig passiert ist und die Familie zurückgeholt werden muss, um die Anträge auf einen Aufenthaltstitel ordentlich zu prüfen. So hätte ich mir vielleicht auch Ihre Wortmeldung als Ausländerbeauftragter in diesem Fall gewünscht. Ich möchte in diesem Kontext gern die Unterstützungsinitiative Bring Back Our Neighbours zitieren, die kürzlich mit dem Demokratiepreis in Sachsen ausgezeichnet wurde. Sie hat zu Ihrem Beitrag in der „Sächsischen Zeitung“ geschrieben: „Wir finden, ein Sächsischer Ausländerbeauftragter, der die Belange von ausländischen Menschen in Sachsen wahren soll und fest an den Rechtsstaat glaubt, sollte nachhaken, sollte kritisieren, sollte einfordern und nicht nur auf Fragen und Antworten hoffen.“ Dem können wir uns anschließen und hoffen, dass Sie sich auch in Zukunft stärker für strukturelle Lösungen einsetzen – das ist ein Thema, das wir schon des Öftern miteinander diskutiert hatten, nämlich, dass das Agieren der Ausländerbehörden in Sachsen sehr verschieden ist – und dass wir Sie diesbezüglich auch stärker an unserer Seite wissen möchten. Zum Schluss möchte ich einen großen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Geschäftsstelle aussprechen, die Ihre Arbeit unterstützen und die mit vielen Einzelfallberatungen befasst sind. Das ist im Bericht auch verfasst. Ich hoffe, obwohl wir in vielen Punkten nicht zusammenkommen, dass wir die nächsten Jahre in der gemeinsamen Sache doch noch gut bestreiten, um das Leben von Migrantinnen und Migranten in Sachsen lebenswert zu machen und gleichwertigere Chancen für diese Menschen herzustellen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollegin Nagel für die Fraktion DIE LINKE. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Čagalj Sejdi.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Mackenroth, vielen Dank für Ihren Bericht, dem wir sehr viele interessante und wichtige Informationen entnehmen konnten. Vor allem die Information – Frau Nagel hatte es eben beschrieben – über die Corona-Situation hat uns doch deutlich zeigt, wie wichtig es ist, dass die Gesellschaft zusammenhält und dass wir alle als Teil dieser Gesellschaft dazu etwas beitragen können. Gefreut hat uns, dass Sie als Sächsischer Ausländerbeauftragter hierauf ein Augenmerk gelegt und ausgeführt haben, wie es den Menschen mit Migrationsgeschichte, den Migrantinnen und Migranten, in dieser Situation in Sachsen erging. Leider hat die Studie Ergebnisse gezeigt, die zu befürchten waren. In allen Bereichen, in denen vor allem Partizipation und Teilhabe stattfinden – sei es im Bereich der Bildung, der Sprache, der Arbeit, in der Schule –, gab es besonders für Migrantinnen und Migranten in Sachsen Stagnationen und große Rückschritte. Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Migrationsgeschichte hat in Sachsen stagniert. In den letzten Jahren ist sie deutlich zurückgegangen. Jetzt stellen wir eine Stagnation fest. Auch eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung kommt zu dem Schluss, dass speziell Menschen mit Migrationsgeschichte in der Corona-Pandemie überdurchschnittlich oft von Beschäftigungsabbau, Kurzarbeit und anderen prekären Umständen betroffen waren. Dazu bedarf es in Sachsen zukünftig eines besonders großen Kraftaufwandes, um diese Versäumnisse wieder aufzuholen. Für mich ist dabei besonders wichtig, dass wir einen Lösungsansatz wählen, bei dem wir gemeinsam daran arbeiten, bei dem wir Teilhabe und Integration gemeinsam mit den Betroffenen gestalten und nicht einfach so von oben herab. Ich wünsche mir daher von Ihnen, Herr Mackenroth, dass Sie sich in Ihrer Funktion als Ausländerbeauftragter auch weiterhin dafür einsetzen, Menschen mit Migrationsgeschichte nicht die Verlierer dieser Pandemie werden zu lassen. Ich nehme Sie dabei auch gern beim Wort, wenn Sie als einen Ihrer Schwerpunkte in Ihrem Bericht herausarbeiten, dass die Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie für Menschen mit Migrationsgeschichte auch nächstes Jahr weiterhin benannt wird. Ich hoffe auch, dass wir sie nicht nur benennen, sondern auch Wege finden, diese abzubauen. Ich habe mich auch gefreut, im Bericht zu lesen, dass dieses Mal beim Heim-TÜV auch eine Beteiligung der Betroffenen mit bedacht wird; denn die Menschen, für deren Unterkunft wir verantwortlich sind, sollten auch die Möglichkeit bekommen, Kritik, Gedanken und Vorschläge zu dieser Unterkunft zu äußern. Das ist ganz wichtig, damit auch gute Unterbringung und gutes gemeinschaftliches Leben zusammen funktionieren können. Ich würde mich freuen, wenn das Thema Unterbringung noch stärker in den Fokus genommen wird und vor allem solche Punkte, wie die aktuelle medizinische Versorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Versorgung von schwangeren Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Lernangebote für Kinder oder die Unterbringung vulnerabler Gruppen, noch kritischer unter Betracht genommen würden und Sie uns zukünftig hierzu Äußerungen oder auch eine Einschätzung Ihrerseits präsentieren könnten. Ganz besonders liegt mir aber der Schwerpunkt Arbeitsmarktmigration im Bericht am Herzen. Nicht nur Corona ist für die Arbeitsmarktmigration für Menschen mit Migrationsgeschichte ein Hindernis, sondern es gibt auch sehr viele andere Hindernisse, die Sie im Bericht auch aufzeigen. Man kann viele interessante Erfahrungen von Menschen aus der Praxis nachlesen. Ich vermisse im Bericht noch ein wenig die Schlussfolgerungen. Ich wünsche mir, dass wir noch konkreter lesen und feststellen können, wo Sie als Ausländerbeauftragter Verbesserungspotenzial sehen, um Fachkräfte zu gewinnen, um Potenziale von Menschen, die hier sind, auszuschöpfen und einzusetzen. Einer der Interviewpartner hat es im Bericht deutlich gemacht: Er sagt: Es werden in Zukunft im Freistaat Fachkräfte fehlen. Aus meiner Sicht bedeutet das, dass Bleiberechte in Sachsen gestärkt werden müssen. Wir müssen endlich den im Koalitionsvertrag vereinbarten Spurwechsel angehen. Bisher wurden nur ermessenslenkende Regelungen zur Ausbildung des SMI erlassen. Was wir aber nicht wissen: Hat sich dadurch die Lage verändert? Ist etwas besser geworden? Wie bewerten potenzielle Arbeitgeber dieses Verfahren? Eine Evaluation dieser Dinge wünsche ich mir in Zukunft, damit wir gemeinsam sehen können: Ist der Weg schon gut oder wo können wir ihn noch verbessern, wo können wir ihn besser angehen? Menschen haben schon jetzt nach dem geltenden Aufenthaltsgesetz eine Möglichkeit, ein Bleiberecht zu erhalten, wenn sie zum Beispiel eine dauerhafte Beschäftigungsduldung haben oder wenn sie gute Integration nachweisen. Wer Sicherheit hat, hat auch bessere berufliche Chancen, hat bessere Chancen seinen Lebensunterhalt, seine Familie aufzubauen, zu unterstützen, hat bessere Chancen den eigenen Kindern dabei zu helfen, einen Beruf zu erlernen, zu studieren, sich in die Gesellschaft einzubringen, zu partizipieren und gemeinsam unser Land besser zu machen. Das sollte das Ziel von Zusammenleben, das Ziel von Integration sein. Wir müssen nicht auf neue bundesgesetzliche Regelungen warten, sondern wir müssen hier in Sachsen erst einmal die Ermessensspielräume ausnutzen, die wir haben. Das hat der Fall in Pirna deutlich gezeigt. Hier hat die Ausländerbehörde keine Möglichkeit für ein Bleiberecht gesehen, das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat durchaus Potenzial gesehen. An der Stelle müssen wir weitermachen. Wir müssen das weiter ausweiten, dass es nicht nur bei einer Entscheidung bleibt, sondern dass das eine Regel in Sachsen wird. Auch aus der Praxis erreichen mich hier immer wieder Berichte und Nachfragen vor allem von Arbeitgebern, die erzählen, dass sie Mitarbeiter haben, die sie gern einstellen, mit denen sie gern zusammenarbeiten, bei denen sie aber befürchten, dass diese bald abgeschoben werden. Diese Unsicherheiten können wir dadurch abbauen. Dabei erwarte ich Sie als Partner an unserer Seite. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe selber Erfahrungen in meiner Familie gemacht. So wie viele Menschen heutzutage, ist auch mein Vater vor vielen Jahren nach Deutschland gekommen. Auch sein Aufenthalt war lange Zeit unsicher. Es hat lange gedauert, bis er eine Familie sicher aufbauen konnte, bis er uns Kinder unterstützen konnte, sodass wir studieren, uns einbringen können, so wie ich zum Beispiel heute hier vor Ihnen als Landtagsabgeordnete stehe. Das ist das, was ich damit sagen will. Wir alle bringen Potenziale mit nach Sachsen. Wir alle tragen etwas zu dieser Gesellschaft bei. Lassen Sie uns unsere Potenziale gemeinsam nutzen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. – Jetzt Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Bitte.
Albrecht Pallas SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege und Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte im Namen der SPD-Landtagsfraktion mit einem Dank beginnen, nicht nur für den Bericht, sondern für die Tätigkeit des Sächsischen Ausländerbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben erneut einen detaillierten Bericht zur Lage von Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen abgegeben, der bisherige Prozesse weiter begleitet und aktuelle Entwicklungen meines Erachtens angemessen berücksichtigt hat. Das gilt vor allem für Ihre Ausführungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf diesen Teil der Bevölkerung hierzulande. Die Pandemie hat gerade Menschen, die im Augenblick dabei waren, sich in unsere Gesellschaft, in unser Land, in unsere Sprache einzufinden, stark getroffen und teilweise wirklich zurückgeworfen. Der Ausfall oder die Umstellung auf digitale Formate bei den Integrationssprachkursen hat die Betroffenen vor große Herausforderungen gestellt. Vor allem Kinder und Jugendliche, die in der Schule besonders stark auf die Klassengemeinschaft und auf die Anleitung der Lehrerinnen oder Integrationshelferinnen angewiesen sind, hatten Schwierigkeiten, mit dieser neuen und gänzlich ungewöhnlichen Situation umzugehen. Klar ist: Der beeinträchtigte Bildungszugang, der auch auf die soziale Herkunft und Ausstattung in den Familien zurückzuführen ist, traf Kinder unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrer Herkunft. Allerdings trafen die unzureichende häusliche Digitalisierung und Rückzugsmöglichkeiten für das Homeschooling Kinder aus Migrationsfamilien in besonderem Maße. In diesem Zusammenhang befürworten wir es, dass das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen auch in der schwierigen aktuellen Lage der Pandemie im Vordergrund steht und Schulen und Kitas weiterhin offen sind. Ihr Bericht geht auch auf internationale Entwicklungen ein, die nicht spurlos an Sachsen vorbeigegangen sind. Uns allen sind noch die schockierenden Bilder aus dem griechischen Flüchtlingslager Moria vor Augen. Sie konnten keinen Menschen mit einem Funken Anstand unberührt lassen und zwangen uns erneut, einen Blick auf die Aufnahmesituation auch im Freistaat Sachsen zu werfen. Für uns als SPD-Fraktion gibt es deshalb drei Haupthandlungsstränge, die nach wie vor relevant sind: Erstens: Als Koalition haben wir uns darauf verständigt 150 besonders gefährdete Menschen zusätzlich im Freistaat aufzunehmen. Es sind erste Schritte angelaufen, einiges ist noch zu tun, aber zu dieser Absprache stehen wir als SPD uneingeschränkt. Zweitens: Menschen, die sich in Sachsen ein Leben aufgebaut haben, eine Familie gegründet haben, einer Ausbildung oder Arbeit nachgehen, verdienen die Möglichkeit, langfristig hierzubleiben. Der Bund hat mit der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung und mit der Möglichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung aufgrund nachhaltiger Integration bewusst einen Spielraum in die Hände der Behörden gelegt, den wir in Sachsen noch besser ausschöpfen müssen. Stattdessen kommt es, drittens, immer wieder vor, dass wir genau diese Menschen abschieben. Auch hier gibt es Nachsteuerungsbedarf. Bei den Rückführungen müssen wir uns vor allem auf diejenigen konzentrieren, die die öffentliche Sicherheit gefährden und nicht auf die Menschen, die einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten. Stichworte, wie die Stärkung der Härtefallkommission, die Etablierung eines Rückführungsleitfadens sowie eines Abschiebemonitorings sind einige Punkte, die sich diese Koalition vorgenommen hat, auf die auch wir als SPD unseren Fokus legen und die auch im Zusammenhang mit dem Bericht des Sächsischen Ausländerbeauftragten gesehen und diskutiert werden müssen. An dieser Stelle widerspreche ich ausdrücklich den Ausführungen von Herrn Hütter. Es ist sehr wohl gesetzliche Aufgabe des Ausländerbeauftragten, sich um Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Belange zu kümmern, die einen längerfristigen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben. Was das sein soll, darüber kann man sicherlich diskutieren. Ich für meinen Teil sage: Menschen, die sich einige Monate oder auch ein Jahr hier befinden, sind sehr wohl Menschen, die einen längerfristigen Aufenthalt haben. Ich finde es richtig und wichtig, dass der Ausländerbeauftragte auch diese Menschen in den Fokus nimmt. Ich glaube, Sie schätzen, ob bewusst oder unbewusst, die Aufgaben des Ausländerbeauftragten falsch ein. Auch was die Aufgaben der Härtefallkommission angeht, glänzen Sie durch Unwissen, sage ich – über die Aufgabe, die Funktion und den rechtlichen Hintergrund der Härtefallkommissionsverordnung und der wichtigen Arbeit der Härtefallkommission. Wir wollen als Koalition den humanitären Gedanken der Härtefallkommissionsarbeit stärken. Dazu haben wir uns bekannt, daran arbeiten wir. Dass das für Sie als sogenannte Alternative ein Fremdwort ist, ist nichts Neues. Auf der anderen Seite darf man die Möglichkeiten und die Aufgaben des Ausländerbeauftragten auch nicht überschätzen und ihm keine Rolle geben, die er nach dem Gesetz nicht hat. Ich blicke bewusst zu unserer Kollegin Nagel, die einige Ansprüche formuliert hat. Ich halte es in dem Zusammenhang nicht für richtig, dass sich ein Ausländerbeauftragter als Anwalt im Wortsinne eines jeden Migranten oder jeder Migrantin versteht. Er ist nicht der bessere Rechtsbeistand für diese Menschen. Den brauchen sie schon. Aber, wir können gern darüber diskutieren, inwieweit Kollege Mackenroth der Aufgabe des Ausländerbeauftragten im politischen Raum und politischen Sinne gut nachkommt oder nicht. Ich muss sagen, ich bin durchaus zufrieden. Wir sollten ihn weder zum Rechtsanwalt der Betroffenen machen, noch zur besseren Exekutive. Er hat ganz dezidierte Aufgaben, denen er nachkommen muss, wenngleich ich Ihren Ausführungen zur Situation der Geflüchteten, die über die belarussisch-polnische Grenze in die Europäische Union und damit auch nach Sachsen gekommen sind, durchaus recht geben muss, dass wir, was die Situation und die Unterbringung dieser Menschen angeht, genauer hinschauen müssen und in Sachsen Handlungsbedarf besteht. Das ist völlig klar. Es ist letztlich unsere Aufgabe als Abgeordnete, der Staatsregierung entsprechende Hinweise zu geben, das durch Nachfragen und Forderungen deutlich zu machen. Ich mache mir persönlich durchaus Sorgen, wenn ich höre, was mir von beteiligten Personen zugetragen wird, wie insbesondere die psychische Verfassung einiger dieser Menschen ist, und ob die Unterbringen da so gut ist, darf durchaus bezweifelt werden. Der Bericht des Ausländerbeauftragten für das Jahr 2020 hat erneut wichtige Informationen, Berichte und Daten aus dem Leben der Migrantinnen und Migranten in Sachsen zusammengetragen und ermöglicht uns damit einen genaueren Blick in die Lebenssituation dieser Menschen. Er hilft uns dabei, die Weichen für die zukünftigen Entwicklungen richtigzustellen. Darum danke ich Ihnen und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erneut für diese wichtige Arbeit und für den vorliegenden Bericht, aber ausdrücklich auch für Ihr aktuelles Wirken im Zusammenhang mit den Diskussionen in der schwarz-grün-roten Regierungskoalition, wie wir gut integrierten Menschen in Sachsen bessere Bleibeperspektiven eröffnen können. Darauf sind Sie im Ausschuss eingegangen. Das schätze ich sehr. Das sind aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion alles in allem sehr wertvolle Beiträge. Herzlichen Dank an Sie und auch für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Pallas für die SPD-Fraktion. Ich bitte jetzt den Ausländerbeauftragten, Geert Mackenroth, ans Rednerpult. Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke für die Debatte und sage erneut zu, dass ich die Anregungen der Fraktionen, soweit mir möglich, aufnehmen und in meine Arbeit einfließen lassen werde. Ich will jetzt nicht die Diskussionen aus dem zuständigen Innenausschuss wiederholen, werde diesen Teil meiner Rede möglicherweise zu Protokoll geben, auf das ich verweisen darf. Lassen Sie mich auf die Debatte eingehen. Die AfD missversteht das Gesetz. Ich habe die Aufgabe, mich nicht nur um die Menschen mit Bleiberecht zu kümmern, die sich im Freistaat aufhalten, sondern um alle Menschen ausländischer Staatsangehörigkeit. Das ist mein Job, und das beabsichtige ich, auch weiterhin zu tun. Wofür ich nicht zuständig bin, sind Menschen, die sich nicht in Deutschland und nicht im Freistaat Sachsen aufhalten. Da hat Kollege Pallas recht. Herr Hütter, Sie haben sich über das Skatspiel geärgert. Das kann ich nachvollziehen, weil es ein so großer Erfolg ist, darzulegen, dass man auch mit spielerischen und fröhlichen Mitteln Integration vorantreiben kann. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Dass Ihnen das ein Dorn im Auge ist, ehrt mich fast sogar. Im Übrigen formal: Das Skatblatt wurde im Jahr 2021 herausgegeben, und wir debattieren über das Berichtsjahr 2020. Sie stört auch die Arbeit der Härtefallkommission, und Sie sagen, dass sich diese gelegentlich über gerichtliche Entscheidungen hinwegsetzt. Mit Verlaub, das ist ihr Job. Wir sollen gerade in der Härtefallkommission prüfen, ob der Fall rund ist. Nicht alles ist nach Gesetz und Recht zu entscheiden, sondern es gibt auch noch andere Gesichtspunkte. Ich finde, es zeichnet einen Rechtsstaat aus, dass er so ein humanitäres Korrektiv einzieht, und ich persönlich finde das ein wunderbares Markenzeichen unseres Systems. Ich bin gerade auf diesen Teil stolz. Die Zusammensetzung der Härtefallkommission mag Ihnen auch nicht passen, sie ist plural. Das ist gelegentlich schwierig. Wir haben gelegentlich durchaus komplexe Diskussionen, aber auch das ist gut so, weil es die Gesellschaft insgesamt mit ihren durchaus widerstreitenden Meinungen abbildet. Frau Nagel, Sie haben zu Recht darauf abgestellt, wie wichtig es ist, die coronabedingten Nachteile meiner Zielgruppe aufzuholen. Wir müssen die Verzögerungen im Integrationsprozess, sei es nun sprachlich, arbeitsmarkttechnisch, kulturell und Ähnliches, so schnell wie möglich aufholen. Ich weiß mich da im guten Einvernehmen mit dem Sozialministerium, mit dem wir in konkreten Einzelfällen versuchen, das hinzubekommen. Sie haben, Frau Nagel, auch auf die Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen hingewiesen. Auch das liegt mir am Herzen. Die psychosoziale Begleitung dieser oft traumatisierten Menschen sorgt für eine angemessene medizinische Versorgung. Darüber müssen wir nicht lange reden. Das treibt mich ebenso um. Der Verein Help e. V. soll sich bei mir melden. Dann schauen wir einmal, was geht. Ob etwas geht, weiß ich nicht. Beratung jedenfalls ist wichtig. Wo wir vielleicht nicht immer so richtig zusammenkommen, ist meine Äußerung oder Nichtäußerung bei Rückführung. Ich kann nur sagen, ich bin in der Tat keine SuperRevisionsinstanz, und es gibt bei mir jedenfalls keinen Automatismus. Dafür bitte ich um Verständnis. Herr Pallas hat es deutlich mit der Formulierung gesagt, ich sei kein Rechtsanwalt. Frau Čagalj, auch Ihnen gebe ich recht. Die Bemühungen um Integration in den Arbeitsmarkt erfordern einen unheimlichen Kraftaufwand. Es geht mir übrigens nicht nur darum, wie wir Fachkräfte gewinnen, sondern auch, wie wir Fachkräfte halten; denn das ist oft das größere Problem. Gerade wenn wir Modelle wie Probezeiten, Modellpraktikum oder Ähnliches angehen, geht es oft darum, dass die Enttäuschungen nach drei, vier Monaten so groß sind, dass manche dann aussteigen wollen. An der Personalgewinnung müssen wir noch etwas mehr arbeiten. Richtig ist – und es freut mich, dass Sie diese Erkenntnis ebenfalls haben –, wie ein Vertreter der sächsischen Wirtschaft vor Kurzem gesagt hat: „Mittel- und langfristig geht es auch im Freistaat nicht ohne Zuwanderung.“ Das heißt, wir müssen das Potenzial, das wir haben, auszuschöpfen suchen. Es gibt nicht überall Potenzial, aber wo es da ist, sollten wir es auch ausschöpfen. Kollege Pallas, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag besonders das Kindeswohl thematisiert. Auch da sitzen wir gerade in anderen Gruppierungen zusammen und arbeiten daran, diesen Koalitionsvertrag insoweit umzusetzen. Das warten wir einmal ab. Ich will das gern wiederholen: Ich finde, dass wir über gut integrierte Menschen ausländischer Herkunft, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, die ihren Obolus selbst verdienen und langjährig bei uns sind, nachdenken müssen. Wie das nachher herauskommt, weiß ich nicht, mal sehen, was Berlin jetzt „herausbrät“. Derzeit ist es nach der Gesetzeslage so, dass langer Aufenthalt und gute Integrationsleistungen an der grundsätzlichen Ausreisepflicht oft nichts ändern. Das ist nicht richtig, und da gibt es tatsächlich Ausnahmefälle. Ich finde, hier sollten wir differenzieren und nicht alles über den Kamm des Gesetzes scheren, sondern schauen, dass wir die humanitären Aspekte weiter einfließen lassen können. Kollege Pohle, Ihnen danke ich ganz besonders, auch für die freundlichen Worte des Dankes. Das geht ebenfalls an die anderen Diskussionsteilnehmer. Die Ausbildung wird ebenso ein Schwerpunkt der nächsten Zeit sein wie die anderen Punkte, die ich genannt habe. Der Heim-TÜV wird mit den von Ihnen genannten Perspektiven fortgeführt. Dann wollen wir hoffen, dass er im nächsten Frühjahr oder Frühsommer abschließend vorliegt. Das wäre, wie ich finde, ein richtig schönes sächsisches Modellprojekt. Abschließend, meine Damen und Herren, danke ich Ihnen allen für die konstruktive Begleitung meiner Arbeit. Ich danke Ihnen für das Lob, das ich an mein Team weitergeben werde, und ich hoffe auf eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit in den Folgejahren. – Den Rest meiner Rede gebe ich, wie bereits angekündigt, zu Protokoll. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Geert Mackenroth. Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Bitte schön, Herr Staatsminister Vorjohann.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Kollege Wöller hat mich gebeten – er kann heute nicht da sein –, für ihn das Wort zu ergreifen, was er selbst sehr gern getan hätte. Meine Damen und Herren! Migration und Integration gehören zu den wichtigsten politischen Themen unserer Zeit. Mit ihnen einen gleichsam humanen wie rechtstaatlichen Umgang zu finden, erfordert passgenaue institutionelle Strukturen. Hier spielt der Ausländerbeauftragte eine wichtige Rolle. Er hat es eben wunderschön beschrieben, wie diese Rolle ist – zum einen als Ansprechpartner für qualifizierte Zuwanderer und Asylbewerber und zum anderen als konstruktiver Gesprächspartner auch unserer Verwaltung. Wir können uns in Sachsen glücklich schätzen, in Geert Mackenroth einen solchen Partner zu haben. Ihm und seinem gesamten Team gilt an dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank. Ausländer in Sachsen wissen Ihre Arbeit, Herr Mackenroth, genauso zu schätzen wie unsere Behörden. Meine Damen und Herren! Der vorliegende Jahresbericht zeigt wieder einmal, wie vielfältig und komplex das Aufgabenspektrum von Geert Mackenroth ist. Die Aufgaben berühren die Zuständigkeiten verschiedener Ressorts, und ich weiß von meinen Kabinettskollegen: Mit allen ist die Zusammenarbeit hervorragend. Diese Zusammenarbeit stand wie so vieles im vergangenen Jahr sehr im Zeichen der Covid-19-Pandemie. Der Bericht macht deutlich, wie groß die Auswirkungen etwa auf schulische Bildung oder Spracherwerb, auf die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften waren, wie sehr Reisebeschränkungen die Gruppen der Migranten getroffen haben, wenn zum Beispiel die Einreise in das Bundesgebiet zeitweilig nicht möglich war und deshalb ein Visum zu verfallen drohte. Der Bericht lässt aber auch erkennen, dass die zuständigen Behörden schnelle und zahlreiche Gegenmaßnahmen ergriffen haben, um die Folgen für die Betroffenen abzumildern. Ein weiteres wichtiges Thema des vorliegenden Berichts ist die Arbeitsmarktintegration. Wir alle wissen: Um den Folgen des demografischen Wandels, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, brauchen wir qualifizierte Zuwanderung. Aus gutem Grund hat sich das Innenministerium zuletzt intensiv mit den ausländerrechtlichen Komponenten des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beschäftigt. Seit Ende März 2020 existiert dafür eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Erklärung Geert Mackenroth, Sächsischer Ausländerbeauftragter: Ein Schwerpunkt meines Berichtes war die von Ihnen angeregte Umfrage zu den Folgen der Pandemie für die migrantische Bevölkerung. Uns allen ist bewusst, dass viele Gruppen unter Corona besonders leiden: medizinisches Personal, Veranstaltung, Familien mit schulpflichtigen Kindern usw. – alles völlig ohne Reihung und Wertung. Das Hohe Haus hat mich als Interessenvertreter für die ausländische Bevölkerung eingesetzt. Deswegen möchte ich qua Amt auf einige Punkte hinweisen, auf die wir in diesem Themenbereich unser Augenmerk besonders richten sollten: Corona hat die für die Integration existenzielle Sprachentwicklung unterbrochen und massiv gestört. Corona hat verdeutlicht, dass vielfach in kleinen Wohnungen oder in der Gemeinschaftsunterkunft, ohne brauchbares WLAN und ohne Technik Homeschooling kaum möglich war und die Kammern, der Landesdirektion, der Ausländerbehörden und des Sächsischen Ausländerbeauftragten. Heute sehen wir: Diese Arbeit trägt Früchte. Eine Vielzahl der Beratungen bei den Ausländerbehörden mündete zuletzt in ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren. Meine Damen und Herren! Die Arbeit des Teams von Herrn Mackenroth bietet allen, die in der Ausländer-, Integrations- und Migrationspolitik tätig sind, eine Art Richtschnur. Neben den unzähligen Erfahrungen aus der Praxis enthalten gerade die Jahresberichte fundierte Studien und Untersuchungen, die weniger ideologisch geprägt sind, sondern vielmehr sachlich überzeugen. Natürlich kommt man in den Diskussionen und Beratungen nicht immer zu den gleichen Schlüssen. Der Jahresbericht 2020 zeigt aber wieder einmal sehr deutlich, dass im Streitfall offen diskutiert wird und Lösungen im konstruktiven Dialog erarbeitet werden. Für diese gute Zusammenarbeit bedanke ich mich für die Staatsregierung ausdrücklich. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Jetzt komme ich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/8137. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmenthaltungen und trotzdem einer Mehrheit Dafür-Stimmen ist somit der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll für Unterricht und Sozialkontakte notwendige Technik vielfach fehlte. Die Aufarbeitung dieser coronabedingten Defizite tut Not. Unterbleibt dies, wird sich auch die Eingliederung in den Arbeitsmarkt – Ausbildung, Qualifizierung oder Studium – verzögern. Praktika, Patenschaften und Erprobungen müssen nachgeholt werden. Integrative Regelleistungen wie Beratung und Vermittlung durch Ämter und Vereine oder Sozialisationsleistungen durch Ehrenamtliche gab es im Jahr 2020 und auch jetzt entweder gar nicht oder nur eingeschränkt. Auch hier besteht Nachholbedarf. Das zweite große Thema meines Jahresberichts betraf die Arbeitsmarktintegration. Seit 18 Monaten ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Mein Bericht zeigt, dass das Gesetz die Anwerbung und Einbindung verbessert, aber es gibt immer noch Optimierungspotenzial. Wir sollten dabei mehr auf die Akteure aus der Arbeitswelt hören. Ein Grundsatz ist: Ohne Zuwanderung wird es nicht gehen. Unsere meist mittelständischen Unternehmen benötigen Fachkräfte. Eine intelligente Werbung auch im Ausland ist für uns besonders wichtig. Die weitere interkulturelle Öffnung der Verwaltung steht auf der Agenda. Dazu gehören Anwerbung und Qualifizierung geeigneten Personals sowie die Anerkennung und Ergänzung von Qualifikationen. Ob wir im Bundesrecht den Spurwechsel bekommen, werden die nächsten Monate zeigen. Ich unterstütze die Empfehlungen des Sachverständigenrats Integration und Migration, die da lauten: Anerkennung und Nachqualifizierung fördern, Frauen gezielt fördern, Perspektiven für gut integrierte Geduldete schaffen, Diskriminierung bekämpfen, Diversität im öffentlichen Dienst Tagesordnungspunkt Keine Experimente mit der Gesundheit der Länderöffnungsklausel zur Drucksache 7/6843, Antrag der Fraktion Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: als einreichende Fraktion als Erstes die AfD-Fraktion, dann die CDU-Fraktion, DIE LINKE, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD-Fraktion und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile jetzt – wie üblich – der einreichenden Fraktion AfD als erste das Wort. Herr Prantl, bitte.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sie haben heute erneut die Möglichkeit, Windindustrie sachgerecht und vernünftig zu regeln. Wir als AfD fordern Sie auf, sich im Bund für die 10-H-Regel, also für den zehnfachen Abstand von Windrädern entsprechend deren Höhe, einzusetzen. Es geht dabei um eines der höchsten Güter, um die Gesundheit unserer Bürger. Wir sprechen über Infraschall, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) den Windenergieanlagen unbestritten erzeugen – auch bei Ihnen, Herr Lippmann. Infraschall liegt unterhalb unserer Hörschwelle, was aber nicht heißt, dass er ungefährlich ist. Gesundheitsstudien bestätigen Folgendes: (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Infraschall von Windenergieanlagen ist eine Belästigung für Anwohner und steht im Verdacht, die Gesundheit zu schädigen. Seit Langem ist bekannt, dass Windradanwohner häufig an Schlaflosigkeit, an Kopf-, an Ohrenschmerzen, an Atemnot, Schwindelgefühl, Gleichgewichts- und Rhythmusstörungen (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) fördern, für Fachkräfte Zuzugsoptionen weiterentwickeln und transparent kommunizieren, Erwerbsmigration um legale Wege für nicht oder gering Qualifizierte erweitern und Ausbildungspartnerschaften zur Bildungsmigration ausbauen. Mein Bericht ist wieder umfangreich geworden. Der Statistikteil ist für Fachleute eine Fundgrube. Für alle anderen empfehle ich meine gedruckten und elektronischen Publikationen. Wir waren trotz Pandemie sehr aktiv. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den der Bevölkerung – Wiedereinführung 10-H-Regelung für Windenergieanlagen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung leiden, Sie wahrscheinlich auch, Herr Böhme. Hinzu kommen noch unbekannte, aber bereits experimentell bestätigte Gefahren. MRT-Untersuchungen zeigen beispielsweise, dass Infraschall eine physikalische Wirkung auf Herzzellen hat. Der herkömmliche Lärmschutz funktioniert aber leider nicht, weil Infraschall durch Türen, Fenster und Wände dringt. Also was tun? Richtig, das einzig Wirksame ist und bleibt Abstand. Dass Sie bereits die 1 000-Meter-Regel verhindert haben, das nutzen die Betreiber von Windenergieanlagen in Sachsen aktuell konsequent aus. Dank Ihrer Blockade für gesetzliche Abstandsregeln werden derzeit in Sachsen insgesamt fünf Anlagen unter 1 000 Meter geplant und sind bereits genehmigt. Aber selbst 1 000 Meter sind den GRÜNEN immer noch zu viel. Diese werben offen für Wortbruch. Eine grüne Königsdisziplin, nicht wahr, Herr Staatsminister Günther? Die GRÜNEN wollen mit SPD und FDP den sächsischen Bürgern noch mehr Ungemach ins Haus tragen und zwei Prozent der Landesfläche für Windindustrie reservieren. Noch bis 2013 wollte die sächsische CDU aber die 10-H-Regelung auch. Herr Staatsminister Schmidt – gerade nicht anwesend –, Herr Kollege von Breitenbuch, Herr Kollege Heinz, erinnern Sie sich noch? Warum hat Sachsen damals die Länderöffnungsklausel für eine 10-H-Regel selbst initiiert, aber dann nicht in Anspruch genommen? Wie kommt denn das? Nach welchen Kriterien haben Sie Ihre Neubewertung denn jetzt durchgeführt? Hat Sie Ihr grüner Energieminister davon überzeugt, dass neue Windräder jetzt nur noch halb so viel stören, weil sie doppelt so hoch sind? Das wäre ja immerhin grüne Logik. (Heiterkeit bei der AfD) Oder haben sich die Anhaltspunkte für Gesundheitsbeeinträchtigungen in Luft aufgelöst? Die Physik und die Gesundheitsforschung sagen etwas anderes. Damals waren Windräder 100 Meter hoch, heute sind sie bis zu 250 Meter hoch. Sie haben längere Rotoren, und längere Rotoren erzeugen andere Schallfrequenzen. Lärmbelästigung und Reichweite des Infraschalls nehmen also zu. Rotierende Schatten werden auch länger. Aber was erklärt die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme? Eine 10-H-Regel sei aus Emissionsschutzgründen weder sachgerecht noch notwendig. Aha! Aber ein starrer 1 000-Meter-Abstand, auf den Sie sowieso alle pfeifen, egal ob 100 oder 250 Meter hohe Windräder, der soll dann sachgerecht und ausreichend sein. Ich bin sehr gespannt, wie uns das hier erklärt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion bitte Herr Kollege Rohwer.
Lars Rohwer CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Starten wir diese Debatte mit der Perspektive der AfD auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Da steht im Bundestagswahlprogramm 2021: „Der intransparente Ausbau der Erneuerbaren führt zu einer Belastung für unsere Heimat, unser Lebensgefühl und unsere Natur.“ Erneuerbare Energien werden als ökonomisches Desaster charakterisiert. Windenergie sei zu teuer, Windenergie gefährde die Versorgungssicherheit und Windenergie verursache Gesundheitsschäden – durch Infraschall. Teile der Bevölkerung seien langanhaltend negativ wirkenden Frequenzen unter 20 Hz ausgesetzt mit vermeintlichen Folgen wie die Verminderung der Herzmuskelkraft, Depressionen und Angstzustände sowie Stoffwechselerkrankungen. Von medizinischen Großversuchen spricht die AfD Sachsen auf ihrer Internetseite unter dem Stichwort „Kampagne ohne Windkraft“. Es ist erstaunlich, wie viele vermeintliche Märchen über die Windkraft Ihre Partei im Internet hofft aufzuklären. Noch viel erstaunlicher ist, wie viele neue Märchen die AfD hinzuerfindet. Die Lösung sieht Ihre Fraktion nun also in der Einführung der 10-H-Regelung in Sachsen. Dies ist eine Regelung, über welche wir bereits 2015, also vor sechs Jahren diskutiert und aus guten Gründen zur Seite gelegt haben. Schauen wir uns ein Beispiel aus der Praxis an: In Bayern ist die Regel seit 2016 in Kraft. Was ist da Erkenntnisstand heute? Die 10-H-Regelung ist heftig umstritten und führt dazu, dass häufig gar keine neuen Windräder mehr gebaut werden können. (Zuruf von der AfD: Damit ist ja das Ziel erreicht!) Umweltminister Thorsten Glauber will die 10-H-Regel de facto wieder kippen. Sein Argument und seine Erfahrung: „In Zeiten des Klimawandels ist ein Umdenken notwendig.“ Recht hat er! Die AfD sollte dies auch tun. Uns allen liegt ein Klimareport vor, ein Niedrigwasserbericht. Wir alle registrieren, wie auch schon hier im Landtag besprochen, langanhaltende Trockenheit als Herausforderung für alle Landwirte. Sollen wir den gleichen langen Weg der Erkenntnis nehmen oder lernen wir aus den Erfahrungen des südlichen Bundeslandes, des Freistaates Bayern? Nun fordern Sie die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung einzusetzen, nach welcher Windkraftanlagen nur noch mit einem zehnfachen Abstand ihrer Höhe zu bauen sind. Einmal ganz abgesehen davon, dass ich dafür auf der Bundesebene keine, aber wirklich gar keine Mehrheit sehe, wollen wir noch einmal genau anschauen, was nach einer 10-H-Abstandsregelung ein Mindestabstand vom Zehnfachen der Höhe der jeweiligen Windenergieanlage betragen würde. Bei einer modernen Turbine in einer Gesamthöhe von rund 240 Metern wäre das nach Adam Ries ein Abstand von 2400 Metern. Für Sachsen käme eine solche Vorgehensweise einer totalen Verhinderung des Windkraftausbaus gleich. Das ist der Punkt, den Sie wollen – aber Sie sagen es nicht! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Doch, klar, wir geben es zu! –
Thomas Thumm AfD
Das ist lächerlich! Das haben Sie schon im Juli bewiesen.) Das kann und soll also unmöglich unser Ziel sein. Um es deutlicher zu sagen: Als CDU-Fraktion lehnen wir den ungezügelten Ausbau der Windkraft bzw. eine Verspargelung der Landschaft in Sachsen kategorisch ab. (Beifall bei der CDU) Selbstredend steht das Wohl der Menschen mit Windkraftanlagen in Wohnortnähe im Mittelpunkt. Im Koalitionsvertrag befürworten wir eine 1 000-Meter-Abstandsregelung zu Wohnbebauung. Windenergie ist schlicht und ergreifend eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Industrie wartet auf den eigenen grünen Strom aus dem Freistaat. (Thomas Thumm, AfD: Die funktioniert so nur, wenn Wind weht!) So manche Wirtschaftsansiedlung funktioniert heutzutage gar nicht mehr, wenn wir nicht nachweisen können, dass sie mit grünen Strom versorgt werden kann. Also dafür braucht es mehr Anlagen. Für das Jahr 2024 beträgt das Zubau-Zwischenziel 4 TWh im Bereich der erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Windenergie. Das bedeutet: Bis zum Jahr 2024 sollte die jährliche Stromerzeugung im Bereich Wind im Freistaat Sachsen um rund 2 TWh gesteigert werden. Damit Anwohnerinnen und Anwohner von Windkraftanlagen geschützt sind und bleiben, gewährleisten Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Ausbau von Windkraftanlagen den Schutz der Menschen und ermitteln Grenzwerte für Lärm, Licht, Auswirkungen von Schall und Infraschall. Eine von der AfD geforderte pauschale Regelung des Mindestabstands durch die 10-H-Regelung ist daher abzulehnen. Sie ist weder sachgerecht noch erforderlich. Lassen Sie mich beim Thema Gesundheit und Windkraft noch einen Schwenk in die tagesaktuelle Presse unseres Nachbarlandes Frankreich machen: Dort erhält ein Ehepaar 110 000 Euro Entschädigung für gesundheitliche Einschränkungen, die vermeintlich im Zusammenhang mit einem benachbarten Windpark stehen – vielleicht stand Ihnen dieses Paar Pate bei Ihrer Antragstellung, Kollegen von der AfD. Das Ehepaar klagte über Kopfschmerzen und depressive Verstimmungen und es hat nun, Jahre später, Recht bekommen. Was wir dabei aber nicht vergessen sollten: Die Anwältin des Paares betonte, dass dies ein ungewöhnlicher Fall gewesen sei. Sie mahnte zu Vorsicht: Der Prozess lasse sich nicht einfach kopieren; der besprochene Windpark erzeuge in seiner Konfiguration eine abnorme Belästigung. Doch jeder Fall ist anders und muss spezifisch untersucht werden. Laut einer Studie aus Neuseeland klagten Anwohner eines Windparks oft über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Übelkeit. „Windturbinensyndrom“ nennt sich dieses Phänomen. Auch hier bezweifeln Wissenschaftler, dass der von Windrädern verursachte Infraschall krankmachen könnte. Die Wissenschaftler nehmen an, dass eher die Sorge davor, dass der Infraschall der Gesundheit schade, eben jene Symptome, die mit dem Windturbinensyndrom in Verbindung gebracht werden, ausgelöst habe und sprachen in diesem Zusammenhang vom Nocebo-Effekt. Fakt ist: Es gibt Studien, die Auswirkungen der Windkraft auf unseren Körper belegen – das betrifft in der Regel Menschen, die eine Anomalie im Gleichgewichtsorgan besitzen –, und es gibt mindestens ebenso viele Studien, die exakt das Gegenteil aussagen. Sie belegen, dass der Geräuschpegel einer Windkraftanlage geringer ist als der Geräuschpegel einer Autobahn oder geringer als Infraschall in der Natur am Meer oder im Wald. Da braucht es in Zukunft wohl noch sehr viel mehr unabhängige Studien für gesicherte Aussagen, denn die Medaille hat immer zwei Seiten. Ihre Debatte um die 10-H-Regelung im Sinne des Gesundheitsschutzes unserer Bevölkerung ist meiner Meinung nach also viel Wind um nichts. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Frank Peschel, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Rohwer für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE.
Marco Böhme Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es aberwitzig, wenn die AfD hier heute Morgen noch über zu hohe Strompreise spricht, aber jetzt eine der günstigsten Energiearten im Neuaufbau völlig ablehnt. (Protest und Zurufe von der AfD) Wir haben hier schon oft über die Preise berichtet, und ich habe Sie schon so oft belehrt, dass Windenergie und auch Solarenergie die günstigsten Energieformen – vor allem im Vergleich zu Braunkohle und Kernkraft – sind. Das, was Sie hier fordern, ist schlicht schizophren. Sie behaupten und suggerieren zudem immer wieder und auch in diesem Antrag, dass Menschen, die direkt unter einem Windrad wohnen würden, durch den Lärm und den Infraschall und was Sie sich sonst noch alles ausdenken, faktisch direkt in ihrer Gesundheit bedroht wären. (Zuruf von der AfD: Sind sie auch!) Ich frage mich wirklich: Seit wann sind Sie eigentlich für Gesundheitsschutz? Jede Corona-Maßnahme lehnen Sie ab, aber sobald es um Windräder geht, legen Sie hier schon den dritten oder vierten Antrag seit Beginn der letzten Legislaturperiode vor, um Infraschall bei Windrädern festzustellen und diese deswegen abzubestellen. Auch dieses Ansinnen von Ihnen ist völlig schizophren. (Beifall bei den LINKEN, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Bevor Herr Winkler weiter applaudiert: Bei dieser Gelegenheit sollten wir vielleicht einmal generell über die verfehlte Energiewende auch der Koalition zu sprechen kommen – (Volkmar Winkler, SPD: Na, na, na!) und das sogar trotz eines grünen Energie- und Klimaministeriums. Schauen wir doch einmal auf die verheerenden Zahlen: Letztes Jahr sind netto – also insgesamt nach Zubau und Abbau – gerade einmal zwei Windenergieanlagen in Sachsen hinzugekommen. (Zuruf von der AfD: Toll!) Die Energiewende war faktisch damals schon ausgebremst. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es netto, also in der Gesamtbilanz, acht Windenergieanlagen, die mehr abgebaut als zugebaut worden sind. Das ist doch der handfeste Skandal, meine Damen und Herren! Genau vor solch einer Entwicklung habe ich bereits vor drei Jahren gewarnt. Wenn das so weitergeht, liebe Koalition, dann steuern wir eben auf ein handfestes Problem zu. Wir bekommen auch ein Versorgungsproblem; denn wir steigen zu Recht aus der Kohle und auch aus der Atomkraft aus. Bis dahin müssen die Erneuerbaren ausgebaut werden, und das werden sie auch überall in Deutschland, nur hier in Sachsen nicht. Das ist am Ende auch ein wichtiger Standortfaktor, den die Wirtschaft hier braucht; denn immer mehr Unternehmen brauchen und wollen zertifizierten Ökostrom an ihrem Standort. Den können wir in Sachsen in Zukunft leider nicht mehr bieten, und das ist ein echtes Problem. Ich stelle fest, dass wir hier in Sachsen einen massiven Rückbau von Windenergieanlagen haben, und allein deswegen schon ist der Antrag der AfD ziemlicher Nonsens. Es bleibt aber auch festzustellen, dass im Koalitionsvertrag sehr ambitionierte Ziele stehen, wie zum Beispiel 4 Gigawatt erneuerbare Energien bis zum Ende dieser Legislaturperiode oder 10 bis zum Jahr 2030. Das ist gut so, und das soll auch kommen. Nur, was nützen denn diese Ziele, liebe GRÜNE, wenn ihr dann gleichzeitig so etwas wie 1 000 Meter Mindestabstand im Koalitionsvertrag mit unterschreibt? Das geht schief, und das haben wir euch auch vorausgesagt. Was den Schutz der Menschen angeht, so sind das BundesImmissionsschutzgesetz, die TA Lärm oder auch andere Gesetze ausreichend. Auch deswegen lehnen wir den Antrag der AfD ab, weil er nichts Neues darstellt als das, was wir schon tausendmal hier behandelt haben. Letzter Satz: Statt Mindestabstand sollten Sie vielleicht eher über Mindestanstand nachdenken, was Ihre Politik angeht. Schon deswegen lehnen wir heute ab, was Sie hier vorlegen. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Dr. Gerber, bitte.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den Sie heute eingebracht haben, reiht sich ein in eine Liste an wissenschaftsfeindlichen und spaltenden Anträgen. Diese verblendete Ideologie, die Realitäten verneint, Desinformationen und Angst verbreitet, hat in diesem Hohen Hause nichts verloren. Der Antrag nutzt wieder ganz unverblümt typische Werkzeuge von Fake News und Wissenschaftsleugnungen. Zum Beispiel nutzen Sie Pseudoexperten als Quellen, betreiben Rosinenpickerei, lassen also Dinge weg, die Ihnen nicht passen, und erzählen gezielt Verschwörungsgeschichten. Ich will Ihnen das gern an einigen Beispielen demonstrieren. Was die Pseudoexperten betrifft, gilt es zunächst festzustellen, dass die Diskussion um den Infraschall bei Windkraftanlagen seit 2004 auf einen Rechenfehler der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zurückgeht. Dort wurde sich – selbstverständlich versehentlich – um den Faktor 4 000 verrechnet. „Es tut mir sehr leid, dass falsche Zahlen über einen langen Zeitraum im Raum standen“, sagte Peter Altmaier in diesem Jahr und gab zu, dass die Akzeptanz der Windkraft – Zitat – „ein Stück weit darunter gelitten hat“. Ja, was Sie nicht sagen, Herr Altmaier! Nun wurde die Arbeit, die Sie indirekt in Ihrem Antrag zitieren, noch vor der Richtigstellung veröffentlicht, okay. Aber seitdem sahen sich die Autoren Roos und Vahl, der übrigens nicht mehr Chefarzt ist, wie Sie noch behaupten, nicht zu einer Korrektur ihrer Arbeit genötigt. Im Gegenteil, Vahl behauptet jetzt ohne einen wissenschaftlichen Beweis im „Ärzteblatt“: „Nach der Korrektur dieser Werte ist davon auszugehen, dass der von Windanlagen generierte Infraschall gefährlicher ist als bisher angenommen.“ Herr Roos, der zweite Autor, ist schon länger in der Bürgerinitiative „Gegenwind Schwarzwald“ aktiv und veröffentlicht weiterhin Unfug auf „Vernunftkraft.de“. Kommen wir zur Rosinenpickerei. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie die Studien, die Sie hier zitieren, wirklich selber lesen. Oder gehen Sie davon aus, dass sich niemand die Mühe macht, einmal dort nachzuschauen? Wenn Sie sich diese Studie angeschaut hätten, dann hätten Sie zu dem Schluss kommen müssen, der darin steht: „Infraschall in der Nähe von Windkraftanlagen überschreitet nicht die Hörbarkeitsschwellen. Infraschall und tieffrequenter Schall stellen keine besonderen Gesundheitsrisiken dar. Die Belästigung scheint stärker mit individuellen Befindlichkeiten zusammenzuhängen als mit Lärm von Windkraftanlagen.“ Wenn man es noch bis zur Seite 18 der Studie, die Sie selbst zitiert haben, geschafft hätte, wäre man auch auf die BestPractice-Beispiele der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestoßen, die auf Kenntnissen aus über 60 peerreviewten Arbeiten beruhen. Dort wird nämlich vorgeschlagen, dass Abstandsregeln eben nicht durch fixe Entfernungen wie etwa die 10-H-Regel definiert werden sollten. Sie widersprechen sich also hier – wie so oft – in Ihrem eigenen Antrag. Ich möchte Ihnen gern noch eine Rosine mitgeben. Chapman et al. haben gezeigt, dass es bei 33 von 51 untersuchten Windparks gar keine Probleme gab. Wie viele Anwohnende haben gesundheitliche Probleme gemeldet? 0,4 %. Von diesen 0,4 % haben 73 % in der Nähe von nur sechs Windparks gewohnt, bei denen zufällig Antiwindenergiegruppen aktiv waren. Das ist ein klassischer Fall des Nocebo-Effekts, bei dem eine negative Wirkung eintritt, nur weil man davon ausgeht. Kommen wir zu den Verschwörungsmythen. Sie behaupten: „Tieffrequenter Schall wird durch Lärmschutzmaßnahmen, Fenster und Hauswände kaum gedämmt.“ Das widerlegt aber sogar der Artikel von Vahl selbst. Darin wird deutlich, dass es in einem Haus zu einer Reduktion der Schallleistung um den Faktor 50 kommt. Sie behaupten auch, dass Auswirkungen auf menschliche Zellen nachgewiesen seien. Sie verschweigen hier aber wieder wesentliche Dinge. Die Untersuchungen wurden bei über 80 Dezibel gemacht, und diese werden von Windkraftanlagen überhaupt nicht erreicht. Andere von Vahl an Tieren durchgeführte Experimente nutzen übrigens extrem hohe Schalldruckpegel, 130 Dezibel. Das haben Sie auch gerade erwähnt. Übrigens ist das ähnlich wie bei einem Flughafen, den Sie in Leipzig sogar noch ausbauen wollen. Das ist um den Faktor 100 Millionen höher als die Schallpegel von Windenergieanlagen. Dazu passt ein Zitat von Dr. Holzheu, der den Fehler der BGR entdeckt hat: „Kein Mediziner käme auf die Idee, vor Alkoholvergiftungen durch reifes Obst zu warnen, nur weil festgestellt wurde, dass hochprozentiger Alkohol gesundheitsschädlich ist.“ Abschließend zitiere ich noch einmal aus der von Ihnen angeführten Meta-Studie: „Menschen, die wirtschaftlich von Windkraftanlagen profitieren im Vergleich zu Personen, die keinen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen, weisen deutlich geringere Belastungswerte auf, obwohl sie ähnlichen, wenn nicht sogar höheren Schallpegeln ausgesetzt sind.“ Das ist genau das, was Sie mit Ihrem Antrag hier verhindern. Durch eine 10-H-Regelung, das heißt durch diesen großen Abstand, würden Kommunen nicht von den 0,2 Cent pro Kilowattstunde aus dem EEG profitieren. Dabei setzt sich die AfD doch so toll für den ländlichen Raum ein. Wir werden den Antrag ablehnen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Winkler, bitte.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit einer gewissen Regelmäßigkeit beschäftigt uns die AfD-Fraktion mit Anträgen zum Thema Windenergie, die letztendlich den Zweck verfolgen, den Ausbau der Windenergie in Sachsen zu verhindern – das wird ja offen zugegeben – und auch weiter Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Kurzum, die AfDFraktion möchte in ihrem Antrag eine pauschale Regelung des Mindestabstands zur Wohnbebauung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen und somit eine Länderöffnungsklausel gemäß dem bayerischen Vorbild erreichen. In Anbetracht des Klimaschutzurteils des Bundesverfassungsgerichts und der Aussagen einiger Rechtsgutachten wird die Verfassungsmäßigkeit der bayerischen Regelung stark angezweifelt und ihre Rechtswidrigkeit möglicherweise auch alsbald gerichtlich festgestellt. Auch möchte ich an dieser Stelle auf die umfangreiche und ausführliche Stellungnahme der Staatsregierung zu diesem Antrag verweisen, die zusammenfassend klarstellt, dass beim Ausbau von Windenergieanlagen der Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere der betroffenen Anwohner, gewährleistet ist. Meine Damen und Herren! In der Tat erzeugen Windkraftanlagen durch ihren Betrieb Schall und Infraschall. Dem hat bisher noch niemand widersprochen, auch nicht der Tatsache, dass es physische Auswirkungen durch Infraschall auf den menschlichen Organismus geben kann. Dies aber nur auf die rotierenden Teile einer Windkraftanlage in ihrer schädlichen Wirkung zu begrenzen, erfüllt genau den Zweck, den ich eingangs meiner Rede genannt habe. Es gibt, wie wir schon gehört haben, eine unglaubliche Vielzahl unterschiedlicher natürlicher und technischer Quellen, die Schall und Infraschall erzeugen. All diese Quellen lösen Stressreaktionen beim Menschen aus, die durchaus auch zu gesundheitlichen Schäden führen können. Die allgemeine Konsequenz wäre zum Beispiel, Straßen und Luftverkehr zu verbieten oder deren Anlagen nur in gebührendem Abstand zur Wohnbebauung zu errichten. Aber zurück zu Windkraftanlagen. Einige wissenschaftliche Untersuchungen kommen zu dem Schluss – das ist schon genannt worden –, dass Stressreaktionen mancher Einwohner auf dem sogenannten Nocebo-Effekt beruhen, das heißt, einer negativen Erwartungshaltung oder Voreingenommenheit gegenüber Windkraftanlagen und weniger auf den körperlichen Wirkungen der Schallexposition. Indirekt tragen die Kollegen der AfD-Fraktion zu diesem Effekt bei. Es ist sicherlich einigen Abgeordneten hier im Hohen Haus bekannt, dass ich Bewohner eines von Windkraftanlagen umbauten Ortes, also Teil eines sogenannten Feldversuches, bin. Seit 23 Jahren stehen die Windkraftanlagen in einem mehr oder weniger großen Abstand von unserem Ort und unserem Nachbarort. (Unruhe im Saal) Der geringste Abstand zu einer Windkraftanlage beträgt circa 750 Meter. Aus meinem Fenster sehe ich in westlicher Richtung, ich muss dazu sagen, bei entlaubten Bäumen, sieben Anlagen und vom Kirchturm aus, der in meiner Nachbarschaft steht, sieht man über 50 Anlagen. Das sind ausschließlich Anlagen der sogenannten ersten Generation, denen man noch verhältnismäßig hohe Emissionen zuschreibt. Da ich als Bürgermeister dieser Gemeinde, zu der diese betroffenen Orte gehören, gedient habe, kenne ich so gut wie jede Bürgerin und jeden Bürger dieser Orte. Meine Damen und Herren, es hat während meiner Dienstzeit bis 2014 und darüber hinaus nach Gesprächen mit meinem Nachfolger keinerlei Beschwerden der Anwohner gegeben, die auf Emissionen zurückzuführen sind. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) – Es passen gar keine mehr hin bei über 50 Anlagen, Kollege. Es sind darüber hinaus in der Bevölkerung auch keine vermehrten Fälle von Erkrankungen des Herzkreislaufsystems, des Gleichgewichts, von Schlaflosigkeit, Depressionen, Bluthochdruck usw. festzustellen, die man ja als Schäden einer Infraschallüberlastung festgestellt haben soll. Vermehrt Beschwerden gab es früher und gibt es heute noch über die zeitweise hohe Lärmbelastung der A14, die in anderthalb Kilometer Entfernung vorbeiführt. Sie können mir sicher Empfindungsstörungen zuschreiben, was auch immer, aber nicht diesen 600 Einwohnern. (André Barth, AfD: Infraschallschäden!) – Auch das. Herr Barth, Sie stören ganz besonders. Ich weiß. Die persönlichen Erfahrungen, meine Damen und Herren, die zwingenden Gründe für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Ausführungen des Ministeriums in der Stellungnahme führen auch bei mir zu der Empfehlung, diesen Antrag abzulehnen. Er ist weniger faktenbasiert und mehr ideologiegeleitet. Deshalb Ablehnung. Danke schön. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig – Zuruf von der AfD: Das ist aber schade!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Volkmar Winkler für die SPD-Fraktion. Jetzt erteile ich noch einmal Herrn Prantl für die AfD-Fraktion das Wort. (Unruhe im Saal)
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Gerber hat hier über Verschwörungsmythen gesprochen. Ich wollte eigentlich über die Sache reden, aber ich spreche gern noch einmal über Verschwörungsmythen, wenn Sie so großen Wert darauflegen. (Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE: Nicht wirklich!) Sicher, bezahlbar und umweltfreundlich, das ist das, was Sie Ihren Windrädern andichten. Energiewissenschaftler und vernunftgesteuerte Menschen wissen, dass das Gegenteil der Fall ist. Ein verstärkter Ausbau von Windkraft führt uns weiter auf einer energiepolitischen Geisterfahrt in Sackgassen hinein, an deren Ende vielleicht der Blackout warten kann. Uns ist das bewusst, Ihnen nicht. Um mit den Verschwörungsmythen aufzuräumen, versachlichen wir die Angelegenheit ein bisschen und sagen, das Zieldreieck einer vernünftigen Energiepolitik wird gerade durch Windkraftanlagen beispiellos schlecht eingehalten. Sie sind versorgungsunsicher, exorbitant teuer, ökologisch kontraproduktiv. Ich glaube Ihnen gern, Kollege Winkler, was Sie aus Ihrer Heimat über den Windpark erzählt haben. Man muss nur berücksichtigen, dass die Windräder, die man vor 20 oder 25 Jahren errichtet hat, deutlich niedriger waren. Das waren 100 bzw. 120 Meter hohe Geräte, inzwischen sprechen wir über 250 Meter hohe Anlagen. Diese müssen im Hinblick auf den Infraschall noch einmal explizit untersucht werden. Wir sollten also die Gesundheitsgefahr durch Infraschall hier nicht verharmlosen. Natürlich wissen auch wir, dass es unterschiedlichste Quellen für Infraschall gibt. Das ist richtig. Eine Autobahn erzeugt Infraschall. Diese wird auch jeden Tag befahren, die ist nützlich, ein Windrad nicht. Werden die Menschen gesünder, wenn durch vergrünte CDU-Politik jetzt in Wald und Flur und an unseren sächsischen Dörfern noch mehr Windräder als Infraschallquellen hingestellt werden? Werden die Menschen dadurch gesünder? Sicher nicht. Wir sagen: Mehr Windräder machen mehr Infraschall. Das kann zu Mehrbelastungen für die Gesundheit führen. Das gehört ordentlich untersucht. Nun noch einmal zu Ihnen, lieber Herr Gerber. Sie haben das schon richtig zitiert, dass wir uns auf Studien beziehen. Sie haben auch richtig zitiert, dass es Studien sind, die darstellen, dass der Infraschall keine Gesundheitsgefahr darstellt. Darauf gehe ich noch einmal ein. Infraschallfrequenzen von Windrädern sind nämlich nicht mit denen des Verkehrs und anderen technischen Anlagen vergleichbar. Sitzen wir im Auto auf der Autobahn, wenn wir nicht gerade im Stau stehen, dann ist der Verkehr gleichmäßig und die Geräuschkulisse ist konstant. Aber Windräder und je höher umso stärker erzeugen einen impulshaltigen Schall. Dieser entsteht, wenn die Rotoren dreimal bei einer Umdrehung den Mast streifen. Das erzeugt einen impulshaltigen Schalldruck. Der wird deutlich anders wahrgenommen als der regelmäßige Schall, den beispielsweise eine Ölheizung, eine Wärmepumpe oder eine Autobahn verursachen. (Unruhe im Saal) Des Weiteren müssen wir feststellen, dass ein methodischer Fehler darin liegt, die Untersuchung auf die Infraschallfrequenz auf diejenigen Frequenzen zu beschränken, von denen man weiß, dass sie unschädlich sind. Konsequent vernachlässigt werden dagegen jene Frequenzbereiche, die Gesundheitsgefahren erwarten lassen. Das hat System. Da gibt es Studien aus Finnland, die überhaupt keinen Zusammenhang von Windenergie, Infraschall und Gesundheitsauswirkungen feststellen können. Warum nicht? Aufgrund eines methodischen Fehlers, weil die für die gesundheitliche Beeinträchtigung entscheidenden Schalldruckspitzen überhaupt nicht untersucht wurden. Was soll die Studie feststellen, wenn sie etwas nicht untersucht? Es gibt auch Studien aus Dänemark mit dem gleichen Ergebnis, kein Zusammenhang von Windenergie, Infraschall und Gesundheitsschäden bei Anwohnern. Interessanterweise war das dort so, dass der entscheidende Bereich zwischen 1 Hertz und 8 Hertz überhaupt nicht Bestandteil der Untersuchung gewesen ist. Gerade auf diese Frequenzbereiche kommt es an. Auch die jüngste vom Umweltbundesamt beauftragte Studie hat keine Auswirkungen festgestellt. Halten wir fest: Die nur 30-minütige Beschallung der Testperson erfolgte mit künstlichen und vereinfachten Infraschallfrequenzen. Die Verfasser erklären sogar selbst, dass dies Frequenzen sind, die in der Realität überhaupt nicht vorkommen. Also was genau wird hier untersucht? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Prantl, darf ich Sie ganz kurz unterbrechen? – Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Saal.
Thomas Prantl AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wie realitätsfern ist denn eine Studie, die eine 30-minütige Beschallung zugrunde legt? Wenn die Windräder erst einmal stehen – Sie haben es doch selbst gesagt – – (Zuruf des Abg. Volkmar Winkler, SPD) – Aber eine von vielen, und wir haben eine Meinungsvielfalt in der Wissenschaft. Über die können wir doch sprechen, ganz ergebnisoffen. Wenn das Windrad nämlich steht, dann sprechen wir nicht über 30 Minuten Beschallung, sondern über Tage, Wochen, Monate, Jahre, Jahrzehnte – wenn Wind weht. Das muss man voraussetzen. (Beifall bei der AfD) Rein zufällig, ganz zufällig, ist dasselbe Umweltbundesamt auch die Behörde, die einen Engpass bei den Windkraftflächen sieht und noch mehr Windräder fordert. Möglicherweise ist auch dieser Mangel an Objektivität und die offensichtliche Interessenverflechtung reinster Zufall. Das Ärzteblatt, welches Herr Gerber zitiert hat, titelte „Viel Wind, wenig Forschung“, (Widerspruch des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) aber bei der Erforschung der Gesundheitsrisiken legen die Länder mit den meisten Windrädern den wenigsten Ehrgeiz an den Tag. Auch hier wird festgestellt, dass wir leider noch zu wenige oder keine validen Daten haben. Kann es eigentlich sein, dass Themen deshalb nicht konsequent erforscht werden, weil sie energiepolitischen oder wirtschaftlichen Interessen im Wege stehen könnten, denn in welchen Ländern sitzen denn die größten Windkraftkonzerne der Welt? In Dänemark und in Deutschland. Von dort kommen auch die Studien, die sagen: Infraschall – kein Problem. Wir als AfD sagen Ihnen klipp und klar: Die vorliegenden Wissensdefizite entbinden den Staat nicht vom Vorsorgeprinzip für die Gesundheit. Der Bürger hat darauf einen Rechtsanspruch; so steht es im Grundgesetz, werte Regierung. Die Bevölkerung kann bei widersprüchlichen Forschungsergebnissen – über solche reden wir ja gerade, widersprüchliche Forschungsergebnisse – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) von einer Regierung erwarten, dass sie die Bürger schützt – auch Herrn Lippmann schützt – und nicht mit dem Volk experimentiert. (Beifall bei der AfD) Wir sehen doch, dass es neben Bayern auch in anderen Ländern geht. Wir haben im Nachbarland Polen die 10-HRegel. In Österreich sind es je nach Siedlungsstruktur bis zu 2 000 Meter; das kommt bei einer Höhe von 250 Metern ja relativ nah an die 10-H-Regel heran. In Schweden oder in den Niederlanden gelten zumindest strengere Immissionsrichtwerte für Wohngebiete. Deutschland hat mit 30 000 Windrädern bereits die höchste Windenergiedichte. Sie alle wollen die hochriskante und ökologisch kontraproduktive Windkraft noch stärker ausbauen. Dagegen setzt sich wer zur Wehr? Richtig, die Kommunen – und das ganz zu Recht. Da möchte ich Sie einmal fragen, ob der Sächsische Landtag diese kommunale Basis überhaupt ernst nimmt. An der kommunalen Basis, meine Damen und Herren – wenn ich da an Gemeinderäte und Kreistage denke –, ist die fraktionsübergreifende und auch kritische Sachpolitik bei Windenergie nämlich durchaus möglich. Ob der politische Wille für fraktionsübergreifende Sachpolitik auch im Landtag gegeben ist, wird dann ja die namentliche Abstimmung zeigen. (Zuruf des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Ich glaube Ihnen nämlich eines nicht: dass Sie den Willen der Basis – dort, wo der Ernst der Lage in den Rathäusern, in den Landratsämtern, in den Wohnzimmern der Bürger zu spüren ist – einfach ignorieren wollen. Solange keine aussagekräftigen Studien zu Langzeitauswirkungen vorliegen und solange die plausiblen Gesundheitsgefahren nicht ausgeräumt sind, muss die 10-HRegelung wieder anwendbar sein. Dafür muss sich die Staatsregierung jetzt endlich auf Bundesebene einsetzen, im Interesse der Gesundheit der Bürger. Also: Stimmen Sie dem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war noch einmal Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Ich sehe an Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention von Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE.
Marco Böhme Die Linke
Nein, Frau Präsidentin, ich würde gleich einen Redebeitrag daraus machen. Aber von hier aus geht es schneller und dauert nicht so lange. Herr Prantl, Sie haben vorhin von „vernunftgesteuert“ gesprochen. Genau so, wie Sie das sagen, sind Sie und Ihre Fraktion eben nicht. Wenn ausgerechnet Sie Verschwörungsideologien aufklären wollen, wird einem regelrecht schlecht. Das möchte ich hier einmal klarstellen. Zum Inhalt: Wir finden in Sachsen derzeit gerade einmal auf 0,2 % bis höchstens 0,3 % der Landesfläche Windenergieanlagen. Nötig sind 2 %, um die Energiewende wirklich voranzubringen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Industrie auch im Windenergiebereich wandert wieder ab, weil hier der Ausbau eben nicht stattfindet, sondern weil wir einen Rückbau erleben. Auch die Wertschöpfung vor Ort findet nicht mehr statt, weil keine Anlagen mehr hinzukommen. Zum Thema Infraschall: Ja, den gibt es. Ja, es gibt ihn auch von verschiedenen Quellen. Wenn Sie zum Beispiel auf der Autobahn das Fenster aufmachen, hören Sie ihn ganz deutlich, das Wummern. Genauso würden Sie den Infraschall mit ganz viel Glück vielleicht mitbekommen, wenn Sie wirklich unter einem riesigen Windrad stehen würden, das vielleicht 20 Jahre alt ist. Dann haben Sie, wenn Sie viel Glück haben, die Möglichkeit, diesen Infraschall wirklich mitzubekommen. Aber so, wie kein Mensch mit offenem Fenster auf der Autobahn fährt, wohnt auch kein Mensch direkt an der Windenergieanlage. Deswegen ist dieser Infraschall, selbst wenn er gefährlich wäre, wenn wir Ihre Studien einmal heranziehen, einfach nicht spürbar und würde nicht an den Körper herankommen. Keiner wohnt so direkt an einer Windenergieanlage, dass diese körperliche Beeinträchtigungen verursachen könnte. Genau darum geht es. Deswegen ist Ihr Antrag völliger Quatsch. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Volkmar Winkler, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Prantl, ich will Sie nur darauf aufmerksam machen – weil es hier ein Missverständnis gab –: Das war ein ganz normaler Redebeitrag von Marco Böhme, keine Kurzintervention. Sie haben aber natürlich noch Redezeit, also könnten Sie jetzt trotzdem noch sprechen. Ich will Ihnen nur sagen, dass dies keine Reaktion auf eine Kurzintervention wäre, denn das war ein normaler Redebeitrag. – Richtig, Herr Böhme? (Zustimmung des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE –
Sarah Buddeberg Die Linke
Aber das geht von Ihrer Redezeit ab, Herr Prantl! –
Thomas Prantl AfD
Ja, wir haben genug! – Unruhe) Okay, da dies ein normaler Redebeitrag von Herrn Böhme war, müssten wir nun trotzdem noch einmal in den Raum fragen, weil es ja eine Redereihenfolge innerhalb der Fraktionen gibt: Besteht weiterer Redebedarf? Ich war von einer Kurzintervention ausgegangen, deswegen habe ich Herrn Böhme gleich zugelassen. Das war mein Fehler. – Ich sehe keinen Redebedarf mehr. Das heißt, Herr Prantl, wenn Sie möchten, könnten Sie jetzt noch einmal sprechen. Danach folgt die Staatsregierung, bitte.
Thomas Prantl AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Eine geringfügige formelle Verunsicherung habe ich jetzt doch. Ich bringe jetzt einen Redebeitrag, das ist aber nicht das Schlusswort. Das Schlusswort erfolgt dann nach der Erklärung des Staatsministers. Ist das so? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja.
Thomas Prantl AfD
Okay. – Na gut, Herr Böhme, bitte erinnern Sie mich gerne noch einmal, sollte ich irgendetwas vergessen haben von dem, was Sie hier so vorgetragen haben. Ihren Redebeitrag beendeten Sie mit den Worten, dieser Antrag sei totaler Quatsch. Na ja, sage ich: Totaler Quatsch war Ihre Kurzintervention. (Heiterkeit bei der AfD) Ich muss Ihnen wirklich gestehen – – Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist, aber Sie haben uns ja indirekt zugestimmt, indem Sie gesagt haben, dass die Menschen gar nichts merken, je weiter sie von den Windenergieanlagen entfernt wohnen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Klar, wenn sie sich nicht darunter stellen!) Sie können also getrost zustimmen. Das ist ja ganz genau das, was wir hier wollen. (Beifall bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Ich habe etwas völlig anderes gesagt!) Noch einmal etwas zur Energiewirtschaft. Es kann eigentlich nur noch eine sinnvolle Energiewende geben, und das ist die hin zu den neuesten Generationen unserer Kernkraftwerke. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Darauf warten wir schon seit zwei Tagen!) Windenergie, Solarenergie, Bioenergie haben sich als ideologisch gesteuerter Irrweg, als Sackgasse erwiesen. (Beifall bei der AfD) Die Deutschen zahlen die höchsten Energiepreise weltweit. (Marco Böhme, DIE LINKE: Die wären erst richtig hoch, wenn wir auch noch Atomkraftwerke bauen würden! Dann kann sich Strom gar keiner mehr leisten!) Deutschland hat die höchste Dichte an Windenergieanlagen, und das in einem extrem dicht besiedelten Land im Herzen Mitteleuropas. – Da können Sie in Ihrem BionadeBiotop quaken, wie Sie wollen, Herr Böhme; das sind Tatsachen, die auch Sie nicht aushebeln. Das nenne ich grünroten Verschwörungsmythos. Dann vielleicht noch einmal etwas zu Ihrer Motivation. Das kann ich mir natürlich gut vorstellen, dass rot-grüne Wählerschichten sich für eine 10-H-Regel oder eine 1 000- Meter-Abstandsregel weniger interessieren, wenn sie im Speckgürtel von Großstädten leben. Dort kommen ja keine Windmühlen hin. Wollen wir einmal gemeinsam ein Modellprojekt machen? Wir stellen zehn Windenergieanlagen in Connewitz auf, 250 Meter hoch, darunter ein schönes Rudel Wölfe. Dann werden wir erleben, wie Ihre Wählerklientel dazu steht und wie sie damit einverstanden ist. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Also: weltfremd, ein bisschen überheblich und insgesamt – um bei Ihrem Sprachgebrauch zu bleiben – totaler Quatsch. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: So, nun aber die Staatsregierung. Herr Staatsminister Günther, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt wird das Niveau besser!)
Wolfram Günther
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich scheue mich ein bisschen, die Argumente alle noch einmal zu wiederholen, die hier in der Debatte schon vorgetragen worden sind. Ich weise gerne auf einen gewissen logischen Fehler hin: Hier wurde das Vorsorgeprinzip dargestellt und dass man nicht wissen könne, was sei. Erstens gibt es eine ganze Reihe von Studien, die genau belegen, dass von diesen Windkraftanlagen und von Infraschall eben keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgehen. Das sind sehr viele Studien. Es gibt etwa eine ganz aktuelle Studie von Wissenschaftlern aus Hamburg, Berlin und Braunschweig. Sie haben mögliche negative Auswirkungen untersucht und haben etwa Signalstärken angelegt und unterstellt, die deutlich höher sind, als es überhaupt real ist. Dies haben sie über die Dauer von 28 Nächten getan. Ich kann Ihnen auch verraten, warum das so ist. Bei diesen modernen Windkraftanlagen geht es bei dem Infraschall, der vorhanden ist, um einen Druckunterschied am Ohr, der sich in einer Größenordnung dessen bewegt, der auftritt, wenn Sie normal spazieren bzw. auf und nieder wippen. (Norbert Mayer, AfD: Verharmlosung!) Da wir ja wissen, dass wir nach dem Spazierengehen hinterher nicht alle krank umfallen – ich will jetzt nicht noch all die anderen Quellen aufzählen, von denen Infraschall kommt –, ist das auch nicht weiter erstaunlich. Deswegen ist die reine Vermutung „vielleicht ja doch“ ein Glaubensgrundsatz, den Sie haben, aber eben genau das Gegenteil von Wissenschaftlichkeit. (Norbert Mayer, AfD: Sie verharmlosen Gefahren!) Vorsorgeprinzip heißt: Gibt es vernünftigerweise denn irgendeine Besorgnis? – Die gibt es nicht, weil eine ganze Anzahl von Studien dies ganz wesentlich zurückweist. Deswegen ist es nahe an religiösem Glauben, was Sie zu Ihrem Infraschall vortragen. Das ist leider so. Das immer wieder selbstreferentielle Vortragen wurde schon angeführt. Ja, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hatte diese irrsinnige Zahl genannt, die um den Faktor 4 000 zu hoch war. Bundesminister Altmaier hat sich erst dieses Jahr im April dafür entschuldigen müssen. Hier wird immer wieder vorgetragen, was die Energie leisten soll und dass sie zu einem bestimmten Preis zur Verfügung stehen muss. Wir haben heute erst darüber debattiert. Ich möchte Ihnen dazu die Zahlen nennen, einfach nur einmal so, damit sie diese zur Kenntnis nehmen können. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten – die Summe aus Verkaufspreis, staatlicher Förderung und externen Kosten wie zum Beispiel den Entsorgungskosten – betragen aktuell für erneuerbare Energien wie der Onshore-Windenergie 8,8 Cent pro Kilowattstunde. Für Offshore sind es 18,5 Cent, für Steinkohle 23,3 Cent, Braunkohle 25,5 Cent und Atomkraft 37,8 Cent pro Kilowattstunde. Das sind die Preise. Das ist preiswerter Strom für alle Menschen. Selbst das ist totaler Irrsinn, was sie zu diesem Thema hier vortragen. (Norbert Mayer, AfD: Milchmädchenrechnung!) Ich erkläre gern noch einmal, warum an der Windkraft kein Weg vorbeiführt. Das ist auch wieder ein religiöser Glaube, obwohl es mehrfach wissenschaftlich widerlegt ist, dass keine gesundheitliche Gefährdung vorhanden ist. Was man aber weiß und mehrfach wissenschaftlich belegt – übrigens auch in der Praxis erlebt –, ist die gesundheitliche Gefährdung etwa aus der Atomkraft. Diese kennen wir. Die gesundheitlichen Folgen, resultierend aus der Verstromung der Braunkohle kennen wir. Wir haben das in der DDR lange Zeit erlebt. Das sind Punkte, die wir real festgestellt haben. Wir reden, wenn wir Klimapolitik machen, auch nicht davon, dass das der Hintergrund dafür ist, warum wir in die Erneuerbaren einsteigen. Wir hatten es heute Vormittag bereits besprochen. Es ist nicht der einzige Grund. Wir möchten auch energiepolitisch unabhängiger, widerstandsfähiger, also resilienter werden. Wir möchten uns von Importen und fossilen Rohstoffen unabhängiger machen, bei denen jetzt die Preise nach oben gehen. Es gibt viele vernünftige Gründe, warum wir das tun. (Norbert Mayer, AfD: Klimareligion!) – Danke schön. Ich habe kurz den Faden verloren. Das kann einmal vorkommen. (Zurufe von der AfD: Das ist der Infraschall!) Warum bauen wir die erneuerbaren Energien aus? Wir bauen sie aus energie- und klimaschutzpolitischen Gründen aus. Daran führt kein Weg mehr vorbei, weil wir uns international auf den Weg der Klimaneutralität begeben, international verbindlich, auch in der EU, auch bei uns hier in Deutschland. Wir brauchen für unseren Lebensstandard und als Industrieland Sachsen schlichtweg auch elektrischen Strom. Wir brauchen ihn auch für viele weitere Bereiche, in denen wir elektrifizieren. Es stellt sich folgende Frage: Woher kommt der Strom? Er kommt zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Weil wir in Sachsen und nicht in Norwegen leben, wo man viel mit Wasserkraft arbeiten kann, kommt er in Sachsen nun einmal – aufgrund der natürlichen geografischen Gegebenheiten – wesentlich aus Wind und Sonne. Bei den anderen Möglichkeiten ist es eine Frage der Menge. Es gibt noch die Erdwärme oder Biogas. Sie finden alle statt. Es ist eine rein statistische Frage, wie viel wir dort herausziehen können. Deswegen liegt der Schwerpunkt auf dem Wind und der Sonne. Warum erzeugen wir nicht nur mit der Sonne Energie? Das wird auch gern vorgetragen. Das hat etwas mit dem Tagesund Jahreszeitenverlauf zu tun. Das hat auch wieder etwas mit der Natur zu tun. Deswegen brauchen wir die Windkraft. Wir brauchen sie. (Norbert Mayer, AfD: Wovon träumt dieser Mann nachts?) Das beinhaltet auch Marktchancen. Dort verdienen wir das Geld der Zukunft. Dort wird auch Innovation betrieben, dort findet sie statt. Dort gibt es Firmen, die das aufbauen. Wir haben vor allem auch die Unternehmen in Sachsen, die genau diesen Strom brauchen, weil sie hier sonst nicht produzieren werden. (Jan-Oliver Zwerg, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Wolfram Günther
Nein, das brauche ich heute nicht. Wir reden gern über das sächsische Handwerk. Vielleicht beschäftigen Sie sich einmal damit, wie viele Handwerksbetriebe ihre Arbeit und Aufträge heute schon in der Zukunft finden, nämlich im Bereich der erneuerbaren Energien. Das möchten Sie alles abschaffen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, ich muss Sie jetzt noch einmal Folgendes fragen: Hatten Sie die Zwischenfrage jetzt abgelehnt?
Wolfram Günther
Ja, sie ist abgelehnt. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Zu technisch, oder?) Ja, das steht mir nicht zu. Das macht das Plenum. Ich möchte mich nicht wiederholen. Sie können hier gern Ihre religiösen Grundsätze vortragen. Das wird uns allen nicht weiterhelfen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Günther. Am Mikrofon steht Herr Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Was begehren Sie?
Jan-Oliver Zwerg AfD
Eine Kurzintervention. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Ich muss es trotzdem einmal loswerden. Bei der Berechnung der Kosten, die Sie aufgezählt haben, hätte es mich interessiert, welche Betriebslaufzeiten Sie für die unterschiedlichen Kraftwerke angesetzt haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie für die Wind- und Solarenergie sämtliche Speichertechnik noch gar nicht errechnen konnten. Ich bin mir ziemlich sicher. Das fehlt in Ihrer Berechnung. Die Laufzeiten sind für eine Kostenanalyse sehr wichtig. Das fehlt alles. Deswegen denke ich, dass die Ideologie eher bei Ihnen liegt. Danke. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Günther, möchten Sie erwidern? – Sie möchten. Jetzt folgt die Reaktion auf die Kurzintervention.
Wolfram Günther
Das ist dasselbe wie bei dem Infraschall. Ihr logisches Grundverständnis ist es, aus dem Nichtwissen heraus etwas zu schlussfolgern. Das machen Sie die ganze Zeit. Ansonsten könnte man solche abstrusen Thesen, wie Sie sie auch in vielen anderen Bereichen vorstellen, gar nicht vortragen. Genau dasselbe ist auch hier der Fall. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN –
Norbert Mayer AfD
Da fehlt jedes technische Grundverständnis!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich möchte etwas zur Klarstellung sagen: Einer Antwort bedurfte es nicht. Das war die Reaktion auf die Kurzintervention. Es wurde keine Frage gestellt, sondern es handelte sich um eine Kurzintervention. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Herr Prantl, bitte.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mein Schlusswort habe ich ein bisschen abgeändert, weil ich Ihnen eingangs sehr herzlich zu dieser Koryphäe von Energieminister, die Sie sich hier auf die Regierungsbank geholt haben, gratulieren muss. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Herr Ministerpräsident, herzlichen Glückwunsch! Ein Kunsthistoriker möchte uns erzählen, wie man Sachsen mit Energie versorgt. Er hat keinerlei technisches und biologisches Grundverständnis. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir reden regelmäßig aneinander vorbei, weil Herr Staatsminister Günther und auch Sie, Herr Lippmann, nicht in der Lage sind, zu verstehen, dass Windenergie weder grundlastfähig noch regelbar ist. Wissen Sie, woran das liegt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie sind nicht in der Lage zu verstehen. Das ist Ihr Problem!) Wir machen einmal ein bisschen Mathematik, Multiplikationsgleichung: Faktor mal Faktor mal Faktor ist gleich Produkt. Faktor eins: Anzahl der Windkraftanlagen. Faktor zwei: installierte Leistungen. Faktor drei: Windstärke null. Produkt: Null elektrischer Strom. (Beifall bei der AfD) Nun kommt Herr Günther und sagt Folgendes: Jetzt langt es mir aber. Das müssen zehn Windenergieanlagen sein. Zehn Anlagen, zehn Mal installierte Leistung, zehn Mal kein Wind, zehn Mal kein Strom. Das läuft mit 30 000 Windkraftanlagen so und auch mit 300 000 Windkraftanlagen. Das ist die simpelste, von jedem Kind eigentlich nachzuvollziehende Grundlage, über die wir hier reden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das haben Sie alles scheinbar nicht begriffen!) – Was habe ich nicht begriffen, dass es ohne Wind keinen Strom gibt? Ich sage doch, das wir aneinander vorbeireden. Danke, Herr Böhme. (Beifall bei der AfD) Die Argumente wären damit also ausgetauscht, die billigen Ausreden und fehlenden Antworten eines Energieministers ebenfalls. Die Genossen der CDU, GRÜNEN, SPD und LINKE haben diese vorgetragen. Wir stimmen in Kürze darüber ab, was dem Parlament der Gesundheitsschutz der Bürger gegenüber den Profitinteressen ihrer Windindustriebarone und den weltfremden Wahnvorstellungen einer politisch grünen Minderheit wert ist. Wir haben eine namentliche Abstimmung beantragt, weil diese sehr nützlich ist. Die namentliche Abstimmung ist äußerst nützlich für die Diskussionen in den Gremien an der kommunalen Basis. Dort sitzen wir nämlich mit Ihren Kollegen, selbst mit Ihnen, Herr Gebhardt, was denken Sie denn, in den technischen Ausschüssen. Beispielsweise sitzen wir im Kreistag, Stadtrat und Verbandsrat der Planungsregion Chemnitz. Wissen Sie was? Sie haben von dieser planlosen Politik, die hier abläuft, einfach nur den Kanal voll. Das muss ich Ihnen einmal so volkstümlich mitteilen. Kommen Sie endlich aus dem Knick! Setzen Sie Ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich um, wenn es Ihre „Koalitionszwerge“ zulassen, vorausgesetzt, davon hängt es maßgeblich ab. Für die Diskussion in den Gremien ist es nützlich, welche Landtagsabgeordneten in diesem Hohen Hause gegen die Interessen der Bürger, der Städte und Gemeinden, Kreistage und Planungsverbände arbeiten. Ich kann Ihnen nur Folgendes empfehlen: Machen Sie es dieses Mal besser als beim letzten Mal. Nehmen Sie den Willen der Stadt- und Gemeinderäte, Kreisräte und Bürger, die wir hier zu vertreten haben, endlich ernst. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit ist zu Ende.
Thomas Prantl AfD
Zeigen Sie mit Ihrem klaren Ja zu diesem Antrag, dass auch für Sie nicht Profitstreben und grüne Ideologie, sondern Gesundheit und Gemeinwohl an erster Stelle stehen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Die Redezeit ist abgelaufen.
Thomas Prantl AfD
Stimmen Sie bitte zu. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort von Herrn Prantl für die AfDFraktion. Wir treten jetzt in die Abstimmung ein, meine Damen und Herren. Wir stimmen über die Drucksache 7/6843 ab. Herr Prantl hat gerade noch einmal wiederholt – es wurde uns vorher auch angezeigt –: Die AfDFraktion beantragt eine namentliche Abstimmung. Ich bitte jetzt die beiden Schriftführer an meiner Seite, die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Frank Richter SPD
Ich beginne mit dem Buchstaben A. (Heiterkeit) Ja, die Heiterkeit tut gut, auch und gerade nach dieser Debatte. Aber ich muss an dieser Stelle konsequent bleiben, es steht schon auf dem Papier. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Befindet sich jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? – Das sehe ich nicht. Wir warten nun auf die Auszählung und werden noch nicht in der Tagesordnung fortfahren. (Rico Anton, CDU, steht am Mikrofon.) – Herr Anton, es dauert noch einen Moment. (Unterbrechung von 17:40 bis 17:47 Uhr) Meine Damen und Herren! Wir haben ein Ergebnis. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) – Ja, es scheint einfacher, als es dann ist. Aber wir wollen ja genau arbeiten. Die Abstimmung über die Drucksache 7/6843 hat folgendes Ergebnis: Wir haben 30 Jastimmen, 70 Neinstimmen, null Enthaltungen und 19 Mal keine Teilnahme. Damit ist dieser Drucksache nicht entsprochen. Tagesordnungspunkt 7 ist beendet. (Albrecht Pallas, SPD: Frau Präsidentin, es gibt noch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten!) Herr Anton, bitte, an Mikrofon 4.
Rico Anton CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das dürfen Sie selbstverständlich.
Rico Anton CDU
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren! Ich bin grundsätzlich ein Befürworter einer höhenabhängigen Abstandsregelung für Windräder zur Wohnbebauung. Ich halte aber den AfD-Antrag, die vom Bund am 31. Dezember 2015 ausgesetzte Länderöffnungsklausel wiedereinzuführen, für nicht zielführend. Wenn der Bund dem folgen würde, dann hätten wir in Sachsen zwar theoretisch die Möglichkeit, 10H einzuführen, wir hätten aber das Problem, dass die vom Bund vorgegebenen Ausbauziele unmöglich erreicht werden können. Dieses Problem darf der Bund nicht dem Freistaat und den Planungsbehörden „überhelfen“, die dann nicht wissen, wie sie beides unter einen Hut bringen sollen. Das Einzige, das Sinn macht, ist, vom Bund die Einführung einer verbindlichen höhenabhängigen Abstandsregelung zu fordern. Dann wäre der Bund nämlich in der Folge gezwungen, die Ausbauziele nach unten zu korrigieren. Einen solchen Antrag hat die CDU/FDP-Fraktion im Kreistag des Erzgebirgskreises eingereicht, und er wird dort am 8. Dezember 2021 zur Abstimmung stehen. Diesen Vorschlag halte ich für deutlich sinnvoller als die Forderung der AfD, über die wir heute abzustimmen hatten. Mit dieser Erklärung spreche ich auch für zahlreiche Mitglieder meiner Fraktion. Deshalb haben wir den AfD-Antrag heute abgelehnt. (Beifall bei der CDU –
Ulrich Lupart AfD
Wie immer! Wie immer!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Rico Anton von der CDU-Fraktion mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. An Saalmikrofon 7 Herr Dr. Weigand, bitte schön.
Dr. Rolf Weigand AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders als die CDU-Fraktion, die im Jahr 2014 vor der Landtagswahl quasi die 10-H-Regelung losgetreten hatte und nach selbiger dann eingeknickt ist, halte ich daran fest. Ich halte auch als direkt gewählter Vertreter meines Landkreises Mittelsachsen an dem Beschluss des dortigen Kreistages fest. Der Kreistag Mittelsachsen hat sowohl die Sächsische Staatsregierung, den Sächsischen Landtag als auch die Bundesregierung aufgefordert, eine 10-H-Regelung wiedereinzuführen. Diesem Beschluss des ländlichen Raumes, der einen Großteil dieser überzogenen Ausbauziele jetzt schon hinnehmen muss, sehe ich mich verpflichtet, genauso wie viele meiner Kollegen aus dem Erzgebirgskreis und vielen anderen Bereichen unseres schönen Sachsens. Ich habe mit vollem Tagesordnungspunkt Weiterentwicklung der sächsischen am Gemeinwohl Drucksache 7/4466, Antrag mit Stellungnahme Wir beginnen mit der einreichenden Fraktion DIE LINKE, anschließend folgen die CDU, die AfD, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt Frau Susanne Schaper für die Fraktion DIE LINKE nach vorn. Herzen diesem Antrag zugestimmt und bin nicht so halbherzig wie die CDU-Fraktion, die hier wieder versucht, sich mit irgendwelchen halbherzigen Erklärungen wegzuducken. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Herr Dr. Weigand mit einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ich sehe jetzt an Mikrofon 1 Herrn Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Das möchte ich auch gern tun, und zwar für mich selbst. Ich finde die Erklärung, die wir gerade gehört haben, schon ziemlich abenteuerlich. Ich stehe zu meiner Abstimmung, den Antrag der AfD hier abgelehnt zu haben, weil wir für die Menschen sind, für eine Zukunft und für einen lebenswerten Planeten. Dabei sind die Klimaschutzmaßnahmen und die Ziele, die die Bundesregierung gerade vorgegeben hat, das Mindeste, und auch diese sind schon viel zu niedrig. Mich erschreckt es wirklich, dass hier die größte Fraktion, die CDU, so etwas grundsätzlich ablehnt und infrage stellt. Das sollte in der Zukunft noch öfter betont werden. Das heißt am Ende, dass Sie sich gegen Klimaschutz wenden. Das Eintreten für Klimaschutz bedeutet über das Eintreten für das Überleben der Menschheit auf diesem Planeten. (Beifall bei den LINKEN –
Thomas Prantl AfD
Windräder nach Connewitz!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten vom Kollegen Marco Böhme. Jetzt wären wir mit den Erklärungen durch? – Gut. (Zuruf von der CDU: Das hoffen wir!) – Das sieht mir schwer danach aus. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf Krankenhauslandschaft orientieren! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung
Susanne Schaper Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag meiner Fraktion ist circa ein Jahr alt. Er entstand zu einem Zeitpunkt, als wir schon Erfahrungen aus der Corona-Pandemie hatten. Schon damals beobachteten wir, was Belastung bzw. Überbelastung der Krankenhäuser bedeutet, und zwar nicht nur der italienischen oder der spanischen Krankenhäuser, sondern auch der Krankenhäuser in unserem eigenen Land. Jetzt rollt die vierte Welle, und wir haben im Unterschied zu der Situation vor einem Jahr Impfstoffe. Aber die Pandemie hat ihre eigene Dynamik und Viren folgen ihren eigenen Entwicklungen. Auch wenn unser Antrag scheinbar älteren Ursprung ist, ist er dennoch aktueller als vor fast einem Jahr. Heute stehen wir vor einer sehr prekären Situation. Wir fragen uns erneut, welchen Beitrag leisten Sie bzw. leistet der Freistaat Sachsen, um unsere sächsische Krankenhauslandschaft zu stärken und für künftige Zeiten – durchaus auch für Pandemien – besser aufzustellen. (Unruhe im Saal) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Frau Schaper, einen Moment bitte. Entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. Wir sind kurz vor Ende der Sitzung, und es wäre schön, wenn wir uns noch ein bisschen zusammenreißen würden. – Danke schön.
Susanne Schaper Die Linke
Ich dachte schon, dass so viele wegen dieses hervorragenden Antrages im Saal waren. Aber es scheint dann doch nur um die namentliche Abstimmung gegangen zu sein. Wir fragen uns erneut, welchen Beitrag Sie leisten. Das, meine Damen und Herren, ist ein Hebel, den wir hier betätigen können, um die sächsische Bevölkerung zu schützen. Eines ist klar und deutlich zu sagen: Es reicht nicht aus, die Bevölkerung zum Beispiel beim Thema Impfen in die Verantwortung zu nehmen, aber der staatlichen Verantwortung für das Gesundheitswesen, insbesondere für die Krankenhäuser, nicht nachzukommen. Das haben Sie trotz Pandemie beim Doppelhaushalt aber erneut gemacht – übrigens entgegen der Mahnungen vom Sächsischen Rechnungshof. Das fällt uns jetzt schon wieder auf die Füße, und es wird uns auch auf lange Sicht weiterhin auf die Füße fallen. Nicht zuletzt haben wir uns aus den vorgenannten Gründen ganz bewusst entschlossen, den heute zu behandelnden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Wir wollten im Rahmen der Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz auch solche Themen mit beleuchten, die sonst vom Bund zu regeln sind. Das ist schon deshalb nötig, weil die sächsischen Möglichkeiten, im Sinne des Gemeinwohls zu wirken, derzeit in hohem Maße durch eine bundesdeutsche Gesundheitspolitik beschränkt sind, die vor allem an sogenannter Wirtschaftlichkeit orientiert ist. Die Staatsregierung schrieb in ihrer Stellungnahme zum Antrag, dass sie sowieso vorhabe – ich zitiere – „auch die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen“. Wir können leider nicht überprüfen, ob das wirklich in der gebotenen Gründlichkeit passiert; denn der Bericht zur Krankenhauswerkstatt liegt immer noch nicht vor, obwohl die Veranstaltungen dazu längst stattfanden. Im Konkreten geht es uns im Antrag zum Beispiel um die Abkehr von Fallpauschalen hin zu einer auskömmlichen Finanzierung. Die Fallpauschalen führen nicht zur bestmöglichen stationären Versorgung von Patienten. Ein aktuelles Beispiel ist das Krankenhaus Lichtenstein. Das DRGSystem – das wissen wir übrigens nicht erst seit Corona – führt vor allem zu einer ungerechten Verteilung von Patientinnen und Patienten zulasten der kommunalen Krankenhäuser, die jede Patientin und jeden Patienten unabhängig vom Kostenrisiko behandeln. Es darf nicht sein, dass private Häuser eine 80-Jährige mit gebrochenem Knöchel wegschicken dürfen, weil es passieren kann, dass sie länger im Krankenhaus behandelt werden muss, als es die Fallpauschale vorsieht. Es kann auch nicht sein, dass Geburtenstationen und Kinderkliniken schließen müssen, weil sie, im betriebswirtschaftlichen Jargon gesprochen, „unwirtschaftlich“ sind. Daher brauchen wir dringend ein anderes Vergütungssystem. Es stünde Sachsen gut zu Gesicht, hier voranzupreschen. Weiterhin wollen wir, dass die Bundesländer gegenüber den Krankenhausträgern mehr Planungsrechte und -möglichkeiten haben, um Kapazitätsreserven einkalkulieren zu können und um einen Abbau von Betten zu verhindern. Hier braucht es mehr Eingriff, damit eine verbindliche regionale Versorgungsplanung möglich wird, die sich nicht auf die Ausstattung mit Betten in kommunalen Häusern stützen muss, sondern alle Krankenhäuser einbeziehen kann. Solange faktisch jedes nicht staatliche Krankenhaus unabhängig von der fachlichen Angebotsbreite, die in die Krankenhausplanung und damit -finanzierung aufgenommen werden muss, ohne dass Vorgaben für die Vorhaltung von Abteilungen gemacht werden dürfen, die sich sozusagen nicht rechnen, ist es faktisch unmöglich, in Sachsen in allen fachlichen Bereichen eine flächendeckende Versorgung mit akzeptablen Anfahrtswegen zu ermöglichen. Wir wollen, dass strukturelle Veränderungen von Krankenhäusern, akut stationären Versorgungseinrichtungen oder Teilen davon auch ohne Kapazitätsabbau als förderfähig einzustufen sind. Es geht am Ziel einer gleichwertigen Versorgung in allen Landesteilen vorbei, wenn strukturelle Veränderungen nur dann gefördert werden, wenn Betten abgebaut werden. Gebraucht werden doch realistische Bettenzahlen, damit der Versorgungsauftrag entsprechend der demografischen und gesundheitlichen Erfordernisse in der Region erfüllt werden kann. Das könnte in manchen Fällen für die Schaffung neuer Betten, zum Beispiel in der Geriatrie, förderlich sein. Wir sollten nicht aufhören, über eine Verzahnung der Sektoren zu reden. Ein weiterer Punkt in unserem Antrag ist die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Betrieb von Krankenhäusern. Das gehört verboten. Es darf nicht sein, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Steuermittel in Form von Dividenden an Aktionäre von Krankenhausgroßkonzernen weitergegeben werden. (Beifall bei den LINKEN) Damit muss ein für alle Mal Schluss sein. Das ist eine unsolidarische Umschichtung von unten nach oben. Alle kommerziellen, profitträchtigen Anreize müssen deshalb aus den Strukturen und Systemen der sozialen Daseinsvorsorge heraus, insbesondere auch aus denen des Gesundheitswesens und der Pflege. Weiterhin wollen wir, dass die Schaffung eines Bundesfonds zur Re-Kommunalisierung von Krankenhäusern und Verhinderung von weiteren Privatisierungen von Krankenhäusern geschaffen wird. Das heißt, Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung zur Absicherung, wenn sie grundlegende Strukturen der Gesundheitsversorgung in die öffentliche Hand zurückholen oder behalten wollen. Es muss möglich werden, dass Regionen, in denen die gesundheitliche Versorgung bereits jetzt auf der Kippe steht, auf einen solchen Fonds zugreifen können. Auf die letzte Forderung unseres Antrages bin ich am Anfang der Rede eingegangen. In diesem Antrag, wie auch in vielen bisherigen Haushaltsverhandlungen, haben wir als Fraktion gefordert, dass im Landeshaushalt endlich alle notwendigen Investitionsmittel vorgesehen werden müssen. Es bleibt und ist ein Rechtsbruch, wenn das diesbezüglich der Krankenhäuser nicht endlich geschieht. Ich kann nur wiederholen, was ich schon gestern fragte: Was muss noch passieren, damit in Sachsen endlich begriffen wird, dass die Sicherung der sozialen Daseinsversorgung eine der grundlegenden staatlichen Verantwortungen ist? Ich möchte nicht, dass das erst begriffen wird, wenn das System bereits zusammengebrochen ist und dies im schlimmsten Fall viele Tote zur Folge hat. Deshalb muss jetzt umgesteuert werden – weg von dem Dogma der Kommerzialisierung, hin zur Förderung des Gemeinwohls, weg vom Sparen bei der Daseinsvorsorge, hin zur Finanzierung von Maßnahmen, die Gemeinschaftlichkeit ebenso fördern wie gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist durch Frau Kollegin Schaper eingebracht. – Für die CDU spricht jetzt Frau Kollegin Kuge.
Daniela Kuge CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur für unseren Freistaat und ich bin gespannt auf die Ergebnisse der dafür extra eingerichteten Zukunftswerkstatt und die ersten Vorschläge für das Krankenhausgesetz. Geschätzte Kollegin Schaper, Sie sprechen in Ihrem Antrag eine Vielzahl von Themen an, die grundsätzlich auf den Prüfstand gehören. Dafür möchte ich mich bedanken. Doch präferiere ich eine andere Herangehensweise an dieses wichtige Thema, nämlich, dass man offen diskutiert und nicht die vermeintliche Lösung schon im Vorhinein festlegt. Dazu gehört auch ein Austausch mit den wesentlichen Akteuren, wie bereits in der Zukunftswerkstatt geschehen. Zum Zweiten ist das Solidarprinzip auch für uns Maßstab für die Diskussion, daneben aber auch der § 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes, welcher sich für eine bedarfsgerechte und humane Versorgung der Bevölkerung in leistungsfähigen sowie sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern ausspricht und die Weiterentwicklung der Strukturen, der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser unter Berücksichtigung des medizinischen, medizinisch-technischen und pflegerischen Fortschrittes sowie der demografischen Entwicklung als ständige Aufgabe betrachtet. So ist es auch bei der Forderung nach Abkehr von Fallpauschalen. Hier sollten wir ergebnisoffen diskutieren können, in welchen Bereichen dieses Instrument sinnvoll ist und in welchen Bereichen nicht. Auch ist die vorwiegende Schwerpunktsetzung für die Fallpauschalen unzureichend. Um eine zukunftsfähige stationäre Versorgung zu ermöglichen, bedarf es bundesweit einer Schaffung einer bedarfsgerechten Struktur, welche aktuell nicht vorliegt. Auch ist der Fokus weiter als allein auf die Fallpauschalen zu richten und es gilt unter anderem, Aspekte der Qualität der Versorgung stärker zu berücksichtigen. Sie fordern auch, dass es keine Haushaltsbindung mehr geben soll. Dies halte ich für einen Fehler, da dadurch die Handlungsspielräume der Exekutive massiv eingeschränkt werden würden. Zudem sollten sich Mittelzuweisungen an Bedarfen orientieren und nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet werden – wobei ich mich sehr für eine solide Krankenhausgrundfinanzierung ausspreche. Sie sprechen auch die Trägerschaft der Krankenhäuser an. Es gibt öffentliche, gemeinnützige und privatwirtschaftliche Träger. Diese Struktur sollte erhalten bleiben, da diese den Patienten unterschiedliche Angebote unterbreiten können, wovon diese profitieren. Die Forderung nach Re-Kommunalisierung findet sich bereits im Krankenhausgesetz wieder. So ist die Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe. Findet sich kein anderer geeigneter Träger, sind die Landkreise oder kreisfreien Städte verpflichtet, als bedarfsgerecht ausgewiesene Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben. Fraglich ist, ob eine Kommunalisierung per se angestrebt wird, da sie damit eine gewisse Verpflichtung eingehen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich einige Kommunen hier einen schlanken Fuß gemacht haben, anders als der Landkreis Meißen, der von Anfang an mit den Elblandkliniken Verantwortung für die Menschen der Region übernommen hat. Die Forderung, dass Krankenhäuser keine Gewinne ausschütten dürfen, halte ich für fragwürdig. Doch können wir über den Rahmen, in dem es solche Ausschüttungen gibt, gern diskutieren. Ihr Antrag enthält Ansatzpunkte, die wir grundsätzlich besprechen müssen. Ihre Lösung allerdings kann ich mit meiner Fraktion so nicht unterstützen. Ich freue mich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit. Aber heute lehnen wir Ihren Antrag leider ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Schaufel.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Liste von Dingen, die im Gesundheitswesen und speziell in den Krankenhäusern schieflaufen, ist lang. Leider will DIE LINKE mit ihrem Antrag nur einen Teil dieser Probleme lösen und blendet den Rest vollkommen aus. Ihr Lösungsansatz ist uns zu kurz gedacht. Ihre vorgeschlagenen Maßnahmen sind uns zu weit gefasst. Lassen Sie mich zunächst über die großen Ziele des Antrags reden. Es geht hier um die stärkere Gemeinwohlorientierung des Krankenhaussektors. Das können wir von der AfD nur unterstützen. Auch wir möchten, dass sich das gesamte Gesundheitswesen deutlich stärker an den Interessen des Patienten ausrichtet. Die wirtschaftlichen Interessen der Gesundheitsindustrie dürfen nicht im Vordergrund stehen. In den letzten Jahren standen die wirtschaftlichen Interessen leider vorn an. Stationsschließungen von Krankenhäusern in Sachsen wurden stets damit begründet, dass diese nicht wirtschaftlich betreibbar gewesen sind. Beispiele dafür sind die Geburtsabteilungen Oschatz und Reichenbach. Frau Schaper hat die aktuelle markante Lage in Lichtenstein angesprochen. Auch Stollberg hat die Kinderklinik geschlossen. Schließungen bedeuten immer, dass die ärztliche Versorgung vor Ort schlechter wird, weil die Wege weiter werden. In Sachsen sind die Wegezeiten zum nächsten Krankenhaus von über 45 PKW-Minuten leider keine Seltenheit mehr. Auch Krankenwagen schaffen die geforderten 12 Minuten bis zur Ankunft am Einsatzort mitunter nicht mehr. Liebe Staatsregierung, der durch Ihre Einsparungen im Rahmen der schlechten Gesundheitspolitik der letzten Jahrzehnte entstandene Versorgungsmissstand ist unhaltbar und muss endlich beendet werden. Hier ist es gemäß dem Antrag der LINKEN förderlich, wenn mit dem Krankenhausplan ein vertiefter Versorgungsauftrag verbunden ist und wir in einigen bestimmten Bereichen tätig werden müssen. So weit stimmen wir dem Antrag zu. Was Sie, liebe LINKE, auch richtig erkennen, ist der Investitionsrückstau in den Krankenhäusern. Ich kann an dieser Stelle die Staatsregierung nur auffordern, endlich ihrer Verantwortung stärker nachzukommen und mehr Mittel für die Krankenhäuser einzuplanen. Es kann nicht sein, dass mitten in der Coronakrise mit dem aktuellen Doppelhaushalt Kürzungen für die reguläre Krankenhausfinanzierung vorgenommen wurden. Sie von der SPD, der CDU und den GRÜNEN haben mitten in der Coronakrise den Krankenhausetat um 15 Millionen Euro jährlich gekürzt. Die jahrelange Sparpolitik der CDU hat mittlerweile zur Schließung von 25 Krankenhäusern seit 1991 geführt. Sie von den LINKEN wollen jetzt das Problem lösen, indem Sie sagen, dass der Freistaat all das bezahlen soll, was die Krankenhäuser an Bedarfen anmelden. Wir sehen das ein wenig anders. Wir haben hier in der Vergangenheit schon den Vorschlag der Festlegung einer gesetzlichen Mindestinvestitionsquote gemacht. (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Investitionsmittel würden hier in Abhängigkeit vom Leistungsgeschehen und den Erlösen bezahlt werden, sodass ein Anreiz zur Wirtschaftlichkeit besteht.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Schaufel?
Daniela Kuge CDU
Ist Ihnen bekannt oder können Sie sagen, wer für Krankenhäuser zuständig ist? – Ich kann Ihnen die Antwort gerne geben. (Zurufe von der AfD)
Frank Schaufel AfD
Ich rede jetzt über Investitionskosten. (Daniela Kuge, CDU: Also, Sie wissen nicht, wer für Krankenhäuser zuständig ist!) – Für Krankenhäuser? Wir reden über Investitionskosten, die das Land Sachsen mittragen soll. – Neben der Reformierung der Investitionskostenfinanzierung wollen Sie die Fallpauschalen abschaffen. Das habe ich auch von Frau Kuge gehört. Das wollen wir auch. So weit stimmen wir überein. Aus unserer Sicht hat das Instrument der Fallpauschalenfinanzierung vor allem eines geschafft, und das ist das Kliniksterben in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Ich habe es schon gesagt. Das kann so nicht weitergeführt werden. Wir sollen stattdessen ein System einführen, das individuelle Budgets für Krankenhäuser vorsieht. So könnten Leistungen adäquat vergütet werden, die sich schlecht standardisieren lassen, weil zum Beispiel die Liegedauer stark zwischen den Patienten variiert. Was Sie von der Linksfraktion aber statt der Fallpauschalen wollen, bleibt unklar. Sie sagen nur, dass es bedarfsgerecht und kostendeckend sein soll. Das klingt wie schöne linke Nebelkerzen mit Gesundheitschaos der CDU. Was Sie, liebe LINKE, auch noch wollen, ist, dass keine Privatisierungen mehr stattfinden dürfen und Gewinne für die Kliniken gesetzlich verboten werden. Das geht in der Marktwirtschaft so nicht; denn das ist feinster DDR-Krankenhaussozialismus. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Mit dieser Krankenhausverstaatlichung gehen Sie uns zu weit. Wir betrachten private Krankenhäuser nicht als Feind, wie Sie es tun. Private, profitorientierte Krankenhäuser können sicher einen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen leisten, wenn sie künftig unter den richtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen agieren. Jedes wirtschaftliche Engagement bietet teilweise erhebliche finanzielle Risiken. Daher ist es nicht verwerflich, wenn man dieses Unternehmerrisiko mit dem Zugeständnis von Gewinn honoriert. Übrigens muss auch ein zu 100 % kommunal geführtes Krankenhaus schwarze Zahlen schreiben, und das trifft auch für die Arztpraxen in Niederlassungen zu. Wenn man aus Krankenhäusern, wie in der Vergangenheit geschehen, jedoch hohe Gewinne herauspressen kann, frage ich mich, ob hier nicht die Rahmenbedingungen verändert werden müssen, dass Gewinne auf Kosten von Patienten, Qualität und Personal nicht mehr möglich sind. Wir brauchen dennoch keine linken Krankenhausverstaatlichungsphantasien. Das kann, nein, das darf für Sachsen nicht die Lösung sein. Was Sie in Ihrem Antrag auch völlig ausblenden, ist der eklatante Klinikpersonalmangel, der Krankenhäuser dazu zwingt, einzelne Betten oder ganze Bereiche von der Versorgung abzumelden. Es ist in Ihrem Antrag zu kurz gedacht, nur die Rahmenbedingungen und die Strukturen der Krankenhauslandschaft zu ändern. Einmal angenommen, Sie schaffen es, mit Ihrem Antrag einzelne Krankenhausstandorte oder Abteilungen wirtschaftlich zu sichern, sodass diese dauerhaft betrieben werden können, nur, was machen Sie dann, liebe LINKE, wenn Sie monatelang für diese Kliniken Personal suchen, jedoch keines finden? Wenn Sie keine Pflegekräfte und keine Ärzte mehr in Deutschland haben, nutzt Ihnen eine leere Klinik, eine leere Station überhaupt nichts. Vielleicht ist es Ihnen von den LINKEN auch entgangen, dass deutschlandweit derzeit bereits über 200 000 Pflegekräfte fehlen, und über 9 000 weitere Pflegekräfte haben seit 2020 zusätzlich ihren Job an den Nagel gehängt, was wir gerade jetzt in der Corona-Situation schmerzlich erleben. Wie Sie diesen Fachkräftemangel decken oder wie Sie gar die aus dem Beruf ausgestiegenen Pflegekräfte zurückholen wollen, darüber gibt es keine Auskunft. Ihr Antrag ist hier, wie bereits gesagt, zu kurz gedacht, da Sie nicht über den Pflegepersonalnotstand nachdenken und Ihr Ansatz der Klinikverstaatlichung für uns der falsche Weg ist. Bezüglich des Leistungsgeschehens fehlt uns in Ihrem Antrag das, was auch in der Zukunftswerkstatt völlig ausgeblendet war. Es geht um die sektorenübergreifende Versorgung. Wir möchten, dass Krankenhausstandorte auch dadurch gestärkt werden, dass sie als regionale Gesundheitsversorger stärker in der ambulanten fachärztlichen Versorgung aktiv werden. Dies schafft nicht nur neue Möglichkeiten für die Krankenhäuser, sondern hilft auch bei der Überwindung des Ärztemangels in der Fläche. Liebe LINKE, Sie sehen also, Ihrem Ziel, den Gesundheitssektor umzukrempeln, stimmen wir durchaus zu, wenngleich Ihre vorgelegten Maßnahmen entweder zu kurz oder zu weitgehend sind. Zum Schluss möchte ich unsere besseren vier AfD-Lösungen noch einmal ansprechen: erstens gesetzliche Mindestinvestitionsquote einführen, zweitens Klinikindividualbudgets einführen, die Fallpauschale abschaffen, drittens sektorenübergreifende Versorgung schaffen. Viertens. Es müssen, Herr Ministerpräsident, mehr Studienplätze in der Humanmedizin bereitgestellt werden. Studium in Ungarn, Abwerben von Medizinern vor allem aus Osteuropa und Landarztquote sind beschämend für Sachsen. Alles in allem sind wir uns sicher, dass sich im Gesundheitswesen dringend etwas ändern muss, aber nicht all das, was die werte LINKE vorschlägt. Deshalb werden wir uns bei der Antragsabstimmung enthalten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Als Nächstes erteile ich Frau Kollegin Kuhfuß das Wort. Sie spricht für die BÜNDNISGRÜNEN.
Kathleen Kuhfuß GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt etwas anders einsteigen als mein Vorredner und die frohe Kunde verkünden, dass sich das sächsische Sozialministerium, wie es jetzt konstituiert ist, zum ersten Mal seit Jahrzehnten auf den Weg macht, eine grundlegende Reform des Krankenhausgesetzes anzustoßen. Dazu gehört Mut, weil der Bereich Krankenhaus und Krankenhausinfrastruktur schon vor Corona-Zeiten einer war, in dem Veränderungen nicht immer auf Begeisterung stoßen. Digitalisierung, Ambulantisierung oder Stichworte wie Struktur- und Ergebnisqualität stehen nicht nur abstrakt im Raum, sondern es sind die Herausforderungen der modernen Medizin, die es gilt, in alle Ecken des Freistaates zu bringen. Um diesen Weg zu einem neuen Krankenhausgesetz transparent und beteiligend zu gestalten, wurden bereits sechs Workshops als Zukunftswerkstätten durchgeführt. Kollegin Kuge hat schon berichtet, dass es eine breite Beteiligung der Krankenhäuser, der Krankenkassen, von Ärztevertretern, ganz wichtig auch von Kommunalvertretern und Experten aus dem Gesundheitswesen gab. Die durchgeführten Diskussionen über die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Bedarfe sind als Grundlage der Erarbeitung des Krankenhausgesetzes geeignet. Die Berücksichtigung dieser von Experten gemachten Vorschläge für die Modernisierung und Weiterentwicklung unserer sächsischen Krankenhauslandschaft werden eine Grundlage für diese Novellierung sein. So wurden hier bereits Handlungsfelder wie zum Beispiel der Personal- und Finanzbedarf auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und die damit einhergehenden Begrenzungen, zum Beispiel von Personalressourcen, aufgezeigt. Diese Transparenz, die in den Zukunftswerkstätten im Beteiligungsverfahren durchgeführt worden ist, begrüßen wir als GRÜNE sehr. Der Reformprozess als solcher wird sich aber daran messen müssen, ob es gelingt, Konzepte umzusetzen, die auch im ländlichen Raum funktionieren. Funktionieren heißt dabei, dass das, was an Kliniken und Gesundheitszentren entsteht, das, was Patientinnen und Patienten vor Ort auch annehmen. Und es ist das, wo Menschen gerne und engagiert langfristig arbeiten wollen. Werfen wir einmal einen Blick in den Antrag der LINKEN. In Punkt 1 weisen Sie komplett auf Dinge hin, die der Bund regelt. Der Punkt 1 a sagt, wir sollen eine Abkehr von der Fallpauschale vornehmen. An dieser Stelle haben wir einen wirklich inhaltlich fachlichen Dissens. Die Fallpauschale ist aus unserer Sicht grundsätzlich ein bewährtes Mittel. Diese muss jedoch weiterentwickelt werden, indem sie mehr Anreize für Qualität in den Krankenhäusern setzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie denn?) Weitere Anreize sollten geschaffen werden, um Leistungen aus der stationären und ambulanten Versorgung hervorzubringen. Dafür muss der Katalog der ambulanten Operationen ausgeweitet und überarbeitet werden. Das DRG-Vergütungssystem ist ein lernendes System. Es haben sich aber über die Jahre Probleme und Fehlentwicklungen aufgezeigt. Die Vergütung muss gewährleisten, dass jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus den jeweiligen Versorgungsauftrag auf hohem Qualitätsniveau erfüllen kann. Finanzielle Fehlanreize müssen abgebaut werden. Ich glaube, an der Stelle haben wir auch ein Stück weit eine andere Haltung als die CDU und müssen uns dabei aufeinander zubewegen, weil lukrative Angebote gerade von privaten Krankenhäusern dafür benutzt werden, um das System finanziell auszusaugen. Dies würden wir gern anders beantworten und schauen, wie die Qualität so belohnt wird, dass sich gerade Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung muss umgesetzt werden und damit die sektorenübergreifende Kooperation. Hier sehen wir BÜNDNISGRÜNE mit dem Konzept von Gesundheitsregion eine Weiterentwicklung besonders in den ländlichen Räumen für die Gesundheitsversorgung der sächsischen Bevölkerung. Klar ist: Wir müssen den Menschen vor Ort Angebote machen für alles, was schnell behandelt werden muss. Es müssen auch weiterhin ausreichend Kliniken zur Verfügung stehen, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung abdecken. Aktuell zeigen sich zum Beispiel Sorgen bei der Klinikschließung in Lichtenstein im Landkreis Zwickau. Das nächste Kinderklinikangebot – von Lichtenstein aus gesehen – ist 16 Kilometer entfernt. Wenn man einmalig sein Kind zu einem mehrtägigen Eingriff dorthin bringt, mag das eine zumutbare Entfernung sein. Wenn man aber ein chronisch krankes Kind hat, das ständig versorgt werden muss, betrachtet man das anders. Wir werden den Antrag ablehnen, weil er sich in weiten Teilen auf Bundespolitik bezieht. Wir sind für den Antrag aber sehr dankbar, weil er zeigt, dass sich die sächsische Krankenhauslandschaft in ihrer Komplexität weiterentwickeln muss. Es geht dabei nicht nur um das Sächsische Krankenhausgesetz, sondern um eine bundespolitische Diskussion, in die wir uns als Flächenbundesland mit einem besonderen demografischen Auftrag einmischen müssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Als letzte Fraktion in dieser Rederunde spricht jetzt die SPD-Fraktion. Ich erteile das Wort Frau Kollegin Lang.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielleicht kennen Sie das auch, den Moment, in dem eine Erkrankung das eigene Leben und das Leben geliebter Menschen aus den Fugen bringt. Auf einmal sortiert sich das Leben neu. Auf einmal wird deutlich, was zählt und was nicht zählt. Auf einmal sind Menschen, die zuvor fest im Leben standen, selbstständig und aktiv waren, auf die Versorgung und Unterstützung anderer angewiesen. Gerade bei schwerwiegenden Erkrankungen ist Vertrauen unabdingbar – in die Ärztinnen und Ärzte, in die Krankenschwestern, das Pflegepersonal, kurz: in das Gesundheitssystem als Ganzes, Vertrauen darauf, dass es einem die bestmöglichste Versorgung zuteil werden lässt und dass Entscheidungen bei der Behandlung nur mit dem Blick auf das Wohlergehen der Patientinnen und Patienten getroffen werden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Gesundheitsversorgung ist wohl recht hoch. Gleichwohl hat die andauernde Belastungsprobe durch die Coronakrise dieses Vertrauen bei manchen schwer erschüttert, auch das Vertrauen in die Fähigkeit des Gesundheitssystems, gut auf Krisen zu reagieren. Gleichzeitig hat die Pandemie noch einmal ein Schlaglicht auf die Schwächen im System geworfen, die auch wie bereits zuvor vielfach diskutiert wurden. Einige dieser Diskussionspunkte greift die Linksfraktion in ihrem Antrag auf, unter Punkt 1 in erster Linie Weichenstellungen, die auf Bundesebene gelegt werden müssen und bei denen wir nach Vorliegen des Koalitionsvertrages – wie schon vorhin erwähnt – im Bund zusammen schlauer sein werden. Sachsen steht im Vergleich zu anderen Bundesländern im Bereich der Krankenhausstruktur gut da. Doch auch wir müssen unsere Gesundheitsversorgung weiterentwickeln, denn unsere Gesellschaft wandelt sich gerade. Uns als SPD war und ist wichtig, die Grundversorgung von Menschen zu gewährleisten, und das wohnortnah. Gleichzeitig brauchen wir Krankenhäuser, die viel Erfahrung mit komplizierten Eingriffen haben, um die Qualität sicherzustellen – diese jedoch nicht in jeder Kleinstadt. Und dem müssen wir uns auch stellen. Hier muss uns landesweit eine gute Mischung gelingen, dass sie sich an einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Patientinnen und Patienten orientiert. Ein erster Schritt in diesem Prozess war die Zukunftswerkstatt des Sozialministeriums zur Novellierung des Sächsischen Krankenhausgesetzes. In verschiedenen Workshops wurden die Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur, die Qualität und natürlich auch die erforderlichen Investitionen diskutiert. Diese Diskussionen werden wir natürlich auch im Ausschuss und im Parlament führen müssen, um gemeinsam eine gute Versorgung für die kommenden Jahre sicherzustellen. Auch die Erfahrungen aus der Pandemie müssen hier einfließen, um für künftige Krisen gewappnet zu sein. Ein Grund, warum wir den LINKEN-Antrag dennoch ablehnen werden, resultiert aus der Tatsache, dass der Prozess der Zukunftswerkstatt im April dieses Jahres abgeschlossen wurde. Nichtsdestotrotz liegen die Themen, wie zum Beispiel eine Reform der Krankenhausfinanzierung oder eine Überwindung der Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, auch im Bund auf dem Tisch. Die nächste Regierung wird an diesem Thema nicht vorbeikommen, genauso wenig wie an dem Thema Personal im Gesundheitswesen. Es wird immer deutlicher, dass dies ein limitiertes Kriterium ist, denn ein Krankenhausbett allein nützt niemanden etwas. Auf Landesebene werden wir uns natürlich auch die Frage stellen müssen, wie wir es schaffen können, den Investitionsbedarf in den Krankenhäusern zu decken. An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass es zur vielbeschworenen Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen gehört, für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem zu sorgen, in dem der Mensch und seine Gesundheit im Vordergrund steht und eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet wird. Dies erreichen wir nicht mit dem Status quo. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Die Fraktionen haben Stellung genommen. Jetzt könnte die Staatsregierung das Wort ergreifen, und sie tut es auch. Bitte, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Petra Köpping musste kurzfristig zu einer Besprechung zur aktuellen Corona-Schutzverordnung. Deshalb habe ich mich selbstverständlich bereit erklärt, ihre Rede hier zu übernehmen. Die nachhaltige Weiterentwicklung, Sicherung und Anpassung der sächsischen Krankenhauslandschaft konsequent am Gemeinwohl zu orientieren, dieses Ziel kann ich uneingeschränkt bestätigen. Das ist aber auch nichts Neues. Seit den Neunzigerjahren steht dieser Gedanke hinter der konsequenten Krankenhausplanung und Investitionsförderung des Freistaates. Genau das ist es, weshalb wir uns nicht auf dem Geschaffenen ausruhen können. Wir reagieren auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen. Dazu veranstalten wir die Zukunftswerkstatt, werden das Sächsische Krankenhausgesetz novellieren und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig machen. Der Prozess der Zukunftswerkstatt, zu dem die Beteiligten im Übrigen ein durchweg positives Fazit gezogen haben, sollte in erster Linie als Grundlage für die Weiterentwicklung des Krankenhausgesetzes dienen. Aber natürlich wurden dabei zwingend auch die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen. Sämtliche Themen des Gesundheitswesens hängen nun einmal auch mit bundesweit gültigen Regularien zusammen – von Gesetzen, wie dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, über Verordnungen des BMG, wie der Personaluntergrenzenverordnung, bis hin zu Beschlüssen des gemeinsamen Bundesausschusses, wie den gestuften Notfallstrukturen. In der Zukunftswerkstatt sind ganz klar die Schwierigkeiten mit dem derzeitigen Krankenhausfinanzierungssystem und das Erfordernis der Weiterentwicklung des Systems thematisiert worden. Eine generelle und pauschale Abkehr vom System der Fallpauschalen, wie sie der Antrag vorsieht, wurde in der Zukunftswerkstatt schon mangels Alternativen jedoch nicht gefordert. Hier gilt es, verantwortungsvoll mit den Änderungsbedarfen im DRG-System umzugehen. Änderungen werden aber erforderlich sein. Davon bin ich überzeugt. Ein wichtiges Thema der Zukunftswerkstatt war das Erfordernis einer echten, gelebten, sektorenübergreifenden Versorgung. Dies würde die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung besonders in der Fläche in großem Maße voranbringen, und gleichzeitig gibt es dafür die größten Hürden. Dies sind die grundlegenden, auf Bundesebene zu regelnden Themen, die unsere Akteure des Gesundheitswesens umtreiben. Sie müssen in den kommenden Jahren unbedingt aufgegriffen werden, und auch der Freistaat Sachsen wird sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern aktiv einbringen. Es geht hier im Gesundheitswesen um ein weites Feld von Themen, und es sind die verschiedensten Lösungswege denkbar. Deshalb haben wir ja gerade diesen so offenen und transparenten Prozess der Zukunftswerkstatt gestartet. So können wir ein gemeinsames Verständnis für die anstehenden Herausforderungen entwickeln. Dazu gehört, Ansätze für die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Fachkräftesituation zu entwickeln und das alles offen und ohne Denkverbote miteinander zu diskutieren. Es ging also in der Zukunftswerkstatt um die ganz grundlegenden Themen, die sehr intensiv diskutiert wurden; es ging sozusagen ums Eingemachte. Daher konnte nicht jedes denkbare Thema zur Sprache kommen oder bis zum kleinsten Detail ausdiskutiert werden. Dazu gehören Vorschläge wie die im Antrag genannten. Forderungen nach einem Verbot von Gewinnausschüttungen oder nach einem Bundesfonds zur Rekommunalisierung wurden zum Beispiel von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zukunftswerkstatt jedenfalls nicht formuliert. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Im Ergebnis hat die Zukunftswerkstatt entsprechend Ziffer 1 des Antrags selbstverständlich auch erforderliche Veränderungen der bundespolitischen Rahmensetzungen aufgezeigt. Es war aber nicht die Aufgabe der Zukunftswerkstatt, einen bestimmten Katalog von Ideen wie die hier in den Buchstaben a bis f genannten Unterpunkte aufzusetzen. Dies ist in erster Linie die Aufgabe der Bundespolitik. Aber natürlich werden alle Anregungen aus der Zukunftswerkstatt von uns in die kommenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes eingebracht. Wir werden uns für rechtliche Regelungen einsetzen, die eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen. Zur Finanzierung bleibt zu sagen, dass im Rahmen der Erarbeitung der Haushaltspläne die von den Krankenhäusern angemeldeten Bedarfe selbstverständlich bereits berücksichtigt werden. Die Staatsregierung stellt im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung eine auskömmliche Mittelfinanzierung in der Krankenhaus-Investitionsfinanzierung sicher. Unser Ziel ist – gerade auch nach Corona –, eine stetige Verbesserung der Finanzierungssituation für Investitionen in den Haushaltsberatungen zu erreichen. Dafür hoffe ich auf eine breite Unterstützung, auch hier im Parlament. Unsere Krankenhäuser haben in den vergangenen Jahren – auch vor Corona – eine sehr gute Arbeit geleistet. Dafür gilt unser Dank vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern, die auch zurzeit wieder Enormes und Übermenschliches leisten müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und bei der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Nach den Ausführungen der Staatsregierung hat jetzt die Fraktion DIE LINKE die Möglichkeit, ein Schlusswort zu halten. – Frau Kollegin Schaper, bitte.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist das nichts Neues, Herr Minister Dulig. Aber es schadet ja nichts, das hier noch einmal anzusprechen. Denn es wäre sehr schön, wenn wir auch hier zum Zuge kommen würden. Natürlich weiß ich, dass die Zukunftswerkstatt stattgefunden hat. Ich durfte sogar in der Debatte einen Teil dazu beitragen. Es hilft mir jetzt aber auch nichts, dass hier vorgetragen wird, dass das stattgefunden hat und dass man auf dem Weg ist. Das alles ist sehr schön, aber es wäre allmählich sehr wünschenswert, Ergebnisse sehen zu können, denn die nächsten zwei Jahre sind schnell vorbei. Ich habe das alles, was auch Frau Kuhfuß hier vorgetragen hat, dass das Bundessachen sind, bereits erklärt. Ich habe auch erklärt, warum wir trotzdem der Meinung sind, dass es gut ist, wenn gerade auch vom Freistaat Sachsen ein solches Signal ausgeht, da wir ja diejenigen sind, die derzeit gerade dafür sorgen, dass die Krankenhäuser gut gefüllt sind. Nun zu Ihnen, Herr Schaufel: Entschuldigen Sie bitte, aber ein solch erheblicher Mangel an Kontextkompetenz, eine Menge an Fehlschlüssen und Scheinkausalitäten, die Sie auffahren, wären es sicher nicht wert, darauf zu antworten. Aber ich muss Ihnen sagen: Sie müssen mir wirklich nicht erklären, wie schwer der Mond ist, schon gar nicht auf solch eine Art und Weise, wo Sie rein gar nichts auseinanderhalten, was miteinander zusammenhängt. Sie haben das DRG-System angesprochen und sagten, Sie müssten über den Pflegebedarf reden. Hier geht es um die Rahmenbedingungen, damit Pflege auch wieder zu einem Beruf wird, den Menschen attraktiv finden. Aber das ist mit Ihrer komischen 500-Euro-Bonus-Geschichte nicht getan, selbst wenn es schön wäre. Das erfüllt allerdings noch nicht einmal im Ansatz das, was wir uns vorstellen. (Frank Schaufel, AfD: Das habe ich doch gar nicht gesagt!) Sehr wohl ist das DRG-System – die Studie der HansBöckler-Stiftung zeigt es – das Hauptproblem, weil es nämlich ohne Ende Personallücken und Pflegeengpässe schafft und Privatisierungsdruck erzeugt. Das hängt miteinander zusammen. Da können Sie sich nicht hier hinstellen und behaupten, wir hätten keine Ahnung, denn Sie würden nicht über Pflege reden. Nein, Sie haben keine Ahnung, weil Sie gar nicht wissen, was womit zusammenhängt! Das nennt man in unserem Fach einen Mangel an Kontextkompetenz. Ich habe es auch satt, immer so oberflächlich über manche Dinge reden zu müssen. Das ist nicht schön, Herr Schaufel. Das ist wirklich nicht schön! (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der CDU) Beim Rest bedanke ich mich trotzdem. Ich habe herausgehört, dass Sie wirklich gewillt sind, sich hier auf den Weg zu machen und Dinge abzuschließen. Dafür bedanken wir uns. Ich denke, dass wir mindestens drei bis vier Punkte in den Ergebnissen wiederfinden werden. Ich hoffe, das ist nicht erst in zehn Jahren der Fall – dann wäre es nämlich zu spät. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion. Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/4466 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Viele Stimmenthaltungen. Trotzdem ist damit die Drucksache 7/4466 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fragestunde Drucksache Sämtliche Fragen wurden schriftlich beantwortet. Die Fragesteller sind mit der schriftlichen Beantwortung einverstanden. Schriftliche
Jörg Urban AfD
Erfassung von Impfdurchbrüchen bei heterologem Covid-Impfschema (Frage Nr. 1) Das RKI definiert den vollständigen Impfschutz bei der Definition des Impfdurchbruchs wie folgt: „Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty [BioNTech/Pfizer], Spikevax [Moderna], Vaxzevria [AstraZeneca] bzw. 1 Dosis Janssen [Johnson & Johnson]) mindestens zwei Wochen vergangen sind.“ Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit gilt eine nach heterologem Impfschema geimpfte Person für die Definition des Impfdurchbruchs auch als vollständig geimpft – also wird ein heterolog Geimpfter positiv auf SARS-CoV-2 getesteter als Impfdurchbruch erfasst oder nicht? 2.Wie viele Personen wurden in Sachsen nach heterologem Schema geimpft?
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Auch Personen, die nach einem heterologen Impfschema geimpft wurden, gelten als „vollständig geimpft“, wenn nach der Gabe der letzten Impfstoffdosis mindestens 14 Tage vergangen sind. Eine Liste der zugelassenen Covid-19-Impfstoffe sowie die Angabe der erforderlichen Impfdosen findet sich auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Institutes unter: https://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 (zuletzt aufgerufen am 16.11.2021). Ein Erkrankungsfall einer Person, die nach einem der hier veröffentlichten Schemata geimpft wurde und nach deren letzter Impfung 14 Tage vergangen sind, wird somit als Impfdurchbruch definiert. Zu Frage 2: Die erfragten Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Die Übersicht über die Anzahl und Art der verabreichten Impfstoffdosen wird täglich auf der Homepage des Robert Koch-Institutes aktualisiert. Die Anzahl der nach heterologen Schema geimpften Personen lässt sich daraus nicht ermitteln. 7/8138 Der Tagesordnungspunkt 9 ist damit beendet. Beantwortung der Fragen
André Wendt AfD
Öffnung von Spielhallen und Wettannahmestellen während der Geltung der Vorwarnstufe (Frage Nr. 2) Der 3G-Nachweis ist in § 7 Abs. 1 Nr. 6 SächsCoronaSchVO für Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich und in § 7 Abs. 1 Nr. 7 SächsCoronaSchVO für Spielhallen und Wettannahmestellen geregelt. Bei Geltung der Vorwarnstufe wird mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 SächsCoronaSchVO nur für Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, nicht aber für Spielhallen und Wettannahmestellen die Pflicht zum 2G-Nachweis angeordnet. Nach Auskunft der Corona-Hotline des Sozialministeriums gilt für Spielhallen und Wettannahmestellen aber dennoch die 2G-Regelung bei Vorwarnstufe. Frage an die Staatsregierung: Inwieweit und auf welcher Grundlage können Spielhallen und Wettannahmestellen nur mit 2G-Nachweis bei Vorwarnstufe öffnen?
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: In der Vorwarnstufe gilt für Besucherinnen und Besuchern von Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich keine Pflicht zur Vorlage eines 2G-Nachweises; ein 3G-Nachweis ist ausreichend. Die Verschärfung der Anwendung des § 7 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) in der Vorwarnstufe gilt nur für den Kreis von Veranstaltungen und Einrichtungen, bei denen nach ihrer Eigenart die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus besonders intensiv ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist der Zugang zu den in § 8 Abs. 1 Satz 2 SächsCoronaSchVO genannten Veranstaltungen und Einrichtungen nur noch bei Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises zulässig. Dies betrifft bei Geltung der Vorwarnstufe ausschließlich den Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich und den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich. Dieser Katalog umfasst die Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich nicht.
André Wendt AfD
Masseneinsatz von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Frage Nr. 3) Mit der Empfehlung (EU) 2020/1743 der Kommission zum Einsatz von Antigen-Schnelltests für die Diagnose von SARS-CoV-2-Infektionen wurde der populationsweite Einsatz von Antigen-Schnelltests empfohlen, um in Umgebungen mit hoher Prävalenz sowie im Kontext restriktiver Maßnahmen Personen mit hohem Übertragungspotenzial innerhalb einer Gruppe zu ermitteln und so den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu verringern. Zeitweise wurden für die Anschaffung und Durchführung von Schnelltests durch die EU über das Soforthilfeinstrument (Emergency Support Instrument – ESI-Verordnung [EU] 2020/521) Mittel zur Verfügung gestellt und diese auch gemeinsam beschafft. Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit zog oder zieht die Staatsregierung einen wie oben ausgeführten Masseneinsatz von Antigen-Schnelltests vor allem in den sächsischen Landkreisen mit sehr hoher SARS-CoV-2 Nachweisrate in Betracht, um gegebenenfalls auch einen erneuten Lockdown zu verhindern? 2. Inwieweit stehen für die Beschaffung von Schnelltests und die Durchführung dieser Schnelltests noch Mittel der EU zur Verfügung oder inwieweit können über die EU auch weiter Schnelltests beschafft werden?
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage – zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 2 – wie folgt: Eine Massentestung erfolgt in der Regel auf freiwilliger Basis und stellt nur eine Momentaufnahme dar. Insofern ist die langfristige Vorhersagekraft für die Auswahl von Maßnahmen des Infektionsschutzes nur begrenzt. Mit der Möglichkeit der kostenfreien Bürgertestung seit dem 13. November 2021 ist ein niedrigschwelliges Testangebot bereits gegeben.
Dr. Rolf Weigand AfD
Verwendung von Daten nach § 11a SächsCoronaSchVO (Frage Nr. 4) Nach § 11 a SächsCoronaSchVO sind Alten- und Pflegeheime verpflichtet, wöchentliche Angaben zum Impfstatus von Mitarbeitern und Bewohnern an die KVS sowie an das SMS zu übermitteln, soweit in den letzten sieben Tagen bei Beschäftigten oder Bewohnern ein positives Testergebnis auf das Vorliegen der Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) eingetreten ist. Fragen an die Staatsregierung: 1. Welchen Zweck hat die Übermittlung dieser Daten an das SMS/die KVS, wofür werden die erhobenen Daten durch die KVS/das SMS genutzt und wie viele Einrichtungen je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt sind diesem bisher nicht nachgekommen? 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Impfquote in den Einrichtungen, die entsprechende Daten bereits übermittelt hatten, jeweils unter Bewohnern und Beschäftigten? (Bitte für Sachsen insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreie Stadt aufschlüsseln.)
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage – zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 – wie folgt: Die Meldepflicht nach § 11 a Abs. 3 Sächsische CoronaSchutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) zielt auf eine verbindliche Rückmeldung der Träger stationärer Pflegeeinrichtungen zum Stand der Grundimmunisierung sowie der Auffrischungsimpfungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern sowie bei Beschäftigten. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) benötigt die Informationen zu den Bewohnerinnen und Bewohnern wöchentlich, um den Fortschritt bei den Auffrischungsimpfungen nachverfolgen und ihre koordinierende Unterstützung zielgenau auf die Einrichtungen ausrichten zu können, in denen die Angebote zur Auffrischungsimpfung der Bewohnerinnen und Bewohner derzeit nur verhalten genutzt bzw. unterbreitet werden. Die Weitergabe der Sachstände an das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) sowie die Meldung der Impfquoten der Beschäftigten direkt an das SMS dient der Einschätzung des Schutzniveaus in den stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie der Steuerung von gegebenenfalls weiteren regulierenden Maßnahmen der Staatsregierung zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner und auch der Beschäftigten, insbesondere zur Beschleunigung der Auffrischungsimpfungen für die vulnerable Zielgruppe der Pflegebedürftigen. Da die Regelungen in § 11 a SächsCoronaSchVO kurzfristig in die Neufassung der Verordnung vom 05.11.2021 aufgenommen wurden, konnten die Abstimmungen zum Meldeverfahren und zu den Formblättern erst in der 45. Kalenderwoche erfolgen. Die Einrichtungen wurden gebeten, übergangsweise zunächst die bereits bestehende wöchentliche Meldung zum Stand der Auffrischungsimpfungen an die KVS vorzunehmen. Diese sieht nur eine Übermittlung von Daten zur Impfung bei den Bewohnerinnen und Bewohnern vor. Weiterhin ist eine Mitteilung nur dann vorgesehen, wenn Auffrischungsimpfungen in der Meldewoche vorgenommen wurden. Somit kann bei einem ausbleibenden Rücklauf nicht generell auf ein Meldeversäumnis geschlossen werden. Eine Aussage zur Zahl der Einrichtungen, die der Meldepflicht nicht nachgekommen sind, ist daher nicht möglich. Auch ergeben die vorliegenden Daten noch kein umfassendes Bild zu den erfolgten Auffrischungsimpfungen. Ebenso stellen die wenigen im SMS eingegangenen Rückmeldungen zu Impfquoten der Beschäftigten keine hinreichende Grundlage für eine Auswertung dar.
Dr. Rolf Weigand AfD
Zuständigkeit und Weisungsaufgaben von sächsischen Landräten (Frage Nr. 5) Die Sächsische Landkreisordnung bezieht sich insbesondere unter § 24 Abs. 1 und § 49 auf die Zuständigkeiten des Landrates und dessen Leitungskompetenzen der Kreistagsverwaltung. Fragen an die Staatsregierung: 1. Für welche Angelegenheiten und Weisungsaufgaben sind Landräte in Sachsen kraft Gesetzes bzw. entsprechender Rechtsverordnung allein zuständig und können nicht durch Kreistagsbeschluss beeinflusst werden? (Bitte detailliert unter Nennung des jeweiligen Gesetzes/der jeweiligen Rechtsverordnung mit Angabe zu den entsprechenden Paragrafen und Absätzen aufschlüsseln.) 2. Für welche Geschäfte der laufenden Verwaltung sind sächsische Landräte allein zuständig und an welche Rechtsvorschriften ist der Landrat und das Landratsamt als Verwaltung gebunden? (Bitte detailliert unter Nennung des jeweiligen Gesetzes/der jeweiligen Rechtsverordnung mit Angabe zu den entsprechenden Paragrafen und Absätzen aufschlüsseln.)
Prof. Dr. Roland Wöller
Zu Frage 1: Nach § 24 Abs. 1 SächsLKrO legt der Kreistag die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist. Nach § 49 Abs. 3 Satz 1 SächsLKrO erledigt der Landrat Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Weisungsaufgaben sind gemäß § 2 Abs. 3 SächsLKrO Pflichtaufgaben, die dem Landkreis zur Erfüllung nach Weisung auferlegt werden. Die jeweiligen Fachgesetze, die die Landkreise zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichten, bestimmen, ob diese Pflichtaufgaben den Landkreisen weisungsfrei oder zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Als Beispiele für die fachgesetzliche Übertragung von Pflichtaufgaben nach Weisung seien genannt: § 5 Abs. 1 Satz 2 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, § 1 Abs. 2 Sächsisches Polizeibehördengesetz, § 2 Abs. 3 Sächsisches Ausländerzuständigkeitsgesetz. Eine vollständige Auflistung aller Fachgesetze, die den Landkreisen Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen, ist dem Staatsministerium des Innern nicht möglich. Zu Frage 2: Nach § 49 Abs. 2 SächsLKrO erledigt der Landrat in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Kreistag übertragenen Aufgaben. Unter Geschäften der laufenden Verwaltung werden solche Angelegenheiten des weisungsfreien Wirkungskreises verstanden, die mehr oder weniger regelmäßig wiederkehren und nach Größe, Umfang der Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft der Gemeinde oder des Landkreises von sachlich weniger erheblicher Bedeutung sind (vgl. Vinke in Quecke/Schmid, Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen, § 53 Rdnr. 28). Voraussetzung für die Annahme eines Geschäfts der laufenden Verwaltung ist zunächst, dass diese Geschäfte mit einer gewissen Häufigkeit wiederkehren. Selten vorkommende, einmalige oder außergewöhnliche Geschäfte erfüllen das Kriterium der Häufigkeit nicht (vgl. a. a. O. Rdnr. 29). Weitere Voraussetzung für das Vorliegen eines Geschäftes der laufenden Verwaltung ist die geringe sachliche Bedeutung des konkreten Geschäftes für die Gemeinde oder den Landkreis. Welche Angelegenheiten von geringer Bedeutung sind, lässt sich nicht abstrakt-generell für alle Gemeinden oder Landkreise beantworten. Für die Beantwortung dieser Frage bedarf es immer einer Betrachtung der Verhältnisse der Gemeinde bzw. des Landkreises. Zu prüfen ist in jedem Einzelfall, ob die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und vor allem finanziellen Auswirkungen unter Berücksichtigung von Größe, Struktur und Leistungsfähigkeit der Gemeinde oder des Landkreises erheblich sind (vgl. a. a. O. Rdnr. 30). Vor dem Hintergrund obiger Darlegungen ist eine Aussage dahingehend, für welche konkreten Geschäfte der laufenden Verwaltung der Landrat im Einzelnen zuständig ist, nicht möglich. Bei der Erledigung von Geschäften der laufenden Verwaltung ist der Landrat und die Landkreisverwaltung an die Gesetze gebunden, die für den Bereich gelten, zu dem diese Geschäfte jeweils gehören. Ebenso wenig wie die Geschäfte der laufenden Verwaltung abschließend aufgeführt werden können, gilt dies auch für die im jeweiligen Einzelfall einschlägigen Rechtsnormen.
Jörg Kühne AfD
Entschädigungszahlungen nach § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (Frage Nr. 6) § 56 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt den Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, wenn eine Person als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Tätigkeitsverbot oder einer Absonderung unterworfen wird bzw. sich aufgrund einer Rechtsverordnung selbst absondert. Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, das Tätigkeitsverbot oder die Absonderung hätte vermeiden können. Frage an die Staatsregierung: Wie und auf welchen Personenkreis wird die Ausschlussregelung in Bezug auf eine Schutzimpfung gegen Covid-19 in Sachsen angewendet?
Petra Köpping
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: § 56 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) gewährt Erwerbstätigen (Arbeitnehmenden und Selbstständigen) einen Anspruch auf Entschädigung, die aufgrund einer Absonderung/Quarantäne nicht arbeiten können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden. Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG erhält keine Entschädigung, „wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde…, eine Absonderung hätte vermeiden können“. Bei § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG handelt es sich um geltendes Recht. Als solches ist die Regelung zu vollziehen. Der Vollzug wurde im Zusammenhang mit der Schutzimpfung gegen die Covid-19-Krankheit lediglich deshalb bis zum 31. Oktober 2021 ausgesetzt, weil eine flächendeckende und ausreichende Verfügbarkeit an Impfstoffen zunächst nicht gegeben war. Nachdem ein Impfstoffmangel nicht mehr vorliegt, ist § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG nunmehr zu vollziehen. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte daher am 22. September 2021 beschlossen, dass die Länder spätestens ab dem 1. November 2021 denjenigen Personen keine Entschädigungsleistungen gemäß § 56 Abs. 1 IfSG mehr gewähren, die als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten bei einem wegen COVID-19 behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder behördlich angeordneter Absonderung keinen vollständigen Impfschutz vorweisen, obwohl für sie eine öffentliche Empfehlung für eine Schutzimpfung nach § 20 Abs. 3 IfSG vorliegt. Für den Vollzug dieses Beschlusses im Freistaat Sachsen durch die zuständige Landesdirektion Sachsen bedeutet dies konkret: Der Stichtag (1. November 2021) bedeutet, dass erst für Anträge zu Absonderungsmaßnahmen, die zum Stichtag oder später beginnen, die Anwendung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG geprüft wird. Absonderungen, die vor dem Stichtag beginnen, aber über ihn hinaus andauern, werden von der Stichtagsregelung noch nicht erfasst. Der Beschluss nennt als vom Wegfall der Entschädigung betroffene Personen Kontaktpersonen und Reiserückkehrer. Vom Beschluss nicht umfasst sind Infizierte. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann nicht angenommen werden, dass eine Schutzimpfung die Infektion und die damit einhergehende Absonderung auf jeden Fall verhindert hätte. Dies spiegelt sich auch in den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und den darauf basierenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte für die Absonderung von infizierten Personen wider. Danach müssen sich sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Infizierte absondern. Somit ist der Anwendungsbereich des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG für diese Personengruppe derzeit grundsätzlich nicht eröffnet. Das bedeutet, die Betroffenen erhalten im Falle ihrer Absonderung zurzeit weiterhin Entschädigung. Anderes gilt jedoch für Infizierte, für die aufgrund einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht. Diese erhalten generell keine Entschädigung, denn im Falle der Arbeitsunfähigkeit haben die Betroffenen wegen der damit verbundenen Entgeltfortzahlung keinen Verdienstausfall, was aber Voraussetzung für eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG ist. Über das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit entscheidet im jeweiligen Einzelfall die/der behandelnde Ärztin/Arzt. Die Entschädigungsleistung gemäß § 56 Abs. 1 IfSG wird weiterhin ungeimpften Personen gewährt, für die in einem Zeitraum von bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung oder des Tätigkeitsverbots keine öffentliche Empfehlung für eine Impfung gegen Covid-19 vorlag. In der Praxis wird diese Regelung insbesondere für ausländische Arbeitnehmende wichtig, die in die Bundesrepublik zur Arbeitsaufnahme einreisen und für die Impfempfehlungen im Geltungsbereich des IfSG bisher nicht galten. Die Gruppe der Genesenen verliert den Anspruch auf Entschädigung, wie alle anderen auch, nur, wenn sie eine Absonderung durch eine für sie empfohlene Schutzimpfung hätte vermeiden können. Nach den derzeitigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission wird eine Impfung für Genesene spätestens sechs Monate nach der Infektion empfohlen. Wird eine Impfung nach diesem Zeitraum nicht (wiederum innerhalb von acht Wochen) vorgenommen, ist der Anwendungsbereich des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG grundsätzlich eröffnet. Die Entschädigung wird auch weiterhin für Personen gezahlt, die ungeimpft sind, für die jedoch eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der Covid-19-Schutzimpfung vorliegt und diese durch ärztliches Attest bestätigt wird. Das Attest ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Diagnose bzw. die medizinische Ursache müssen auf dem Attest nicht enthalten sein. Der Vollzug des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG setzt ein Fragerecht des Arbeitgebers nach dem Impf- bzw. Genesenenstatus und nach einer etwaigen medizinischen Kontraindikation voraus. Daher kann der Arbeitgeber von den Betroffenen Angaben zu einem etwaigen Genesenenstatus sowie darüber verlangen, ob sie zum Zeitpunkt der Absonderung vollständig geimpft (Impfnachweis) waren.
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und HerLandtags ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin 10 Uhr, festgelegt. Dann ist auch fast Weihnachten. Die Einladungen und die Tagesordnung gehen Ihnen zu. sen. (Schluss der Sitzung: 18:38 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/6843 Namensaufruf durch den Abg. Frank Richter, SPD, beginnend mit Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Böhme, Marco x Mayer, Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Meyer, Čagalj Sejdi, Petra x Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Nagel, Dombois, Andrea x Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Otto, Firmenich, Iris x Pallas, Flemming, Ingo x Panter, Friedel, Sabine x Patt, Fritzsche, Oliver x Penz, Gahler, Torsten x Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Pfeil, Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 30 Neinstimmen: 70 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 100 Anlage Abstimmung 19. November 2021 dem Buchstaben A Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Juliane x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
