Kerstin Köditz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Falls Menschen, die den Opfern nahestanden, die Rede meines Vorredners soeben gehört haben, dann möchte ich ihnen sagen: Ich distanziere mich von den Worten meines Vorredners. Es ist angesichts so vieler Opfer einfach unflätig, diese Sache derartig in den Dreck zu ziehen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich danke den BÜNDNISGRÜNEN für diese Aktuelle Debatte. Sie gehört genau hierher, in den Sächsischen Landtag. Ich erinnere mich an die erste Plenarsitzung nach dem 4. November 2011. Die demokratischen Fraktionen haben damals – ein ganz seltener Fall – einen gemeinsamen Entschließungsantrag beschlossen und eine zügige Aufklärung gefordert. Zugleich gab der damalige Innenminister eine Erklärung ab und versprach eine umfassende Aufklärung. Die Vorstellungen darüber, wie diese Aufklärung aussehen soll, gingen dann rasch auseinander. Ein Anlass für diese Art der Aufklärung war übrigens – das haben manche wieder vergessen – der Doppelsinn der Bezeichnung „Selbstenttarnung“. Selbst enttarnen konnte sich der NSU nur, weil die zuständigen Behörden dabei versagt hatten. Es war den zuständigen Behörden nämlich nicht gelungen, die bekannten untergetauchten Neonazis zu finden, die Existenz des NSU zu erkennen und die vielen einzelnen Taten der Gruppe aufzuklären. Das waren zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle. Über einige Gründe und viele manchmal haarsträubende Umstände, die zum Behördenversagen beitrugen, geben unsere Abschlussberichte Auskunft. Im Debattentitel heißt es „Aufarbeitung fortsetzen“. Ich würde das sofort unterschreiben, müsste ich nicht befürchten, dass wir darunter etwas Unterschiedliches verstehen. Zur Aufarbeitung: Bereits Anfang 2015 vertrat das SMI die Auffassung, dass die Aufarbeitung, was Sachsen betrifft, weitgehend abgeschlossen sei. Mir ist nicht bekannt, dass die Staatsregierung diese Auffassung geändert hat. Zur Aufarbeitung gehört aus meiner Sicht auch, Fehler einzuräumen. Die Fehler, die seitens der Staatsregierung in der Vergangenheit eingeräumt wurden, lauteten im Wesentlichen: Es gab Koordinierungsmängel, es gab Schnittstellenprobleme, und falls wirklich etwas falsch gemacht wurde, dann war es nicht in Sachsen, sondern in Thüringen. Das war von Anfang an ein gewisser Running Gag – nur dass er verdammt ernst gemeint war. Mir ist nicht bekannt, dass die Staatsregierung diese Auffassung geändert hätte. Dementsprechend fällt es mir schwer zu erkennen, wie eine Aufklärung fortgesetzt werden kann, die man in Wirklichkeit abgewehrt und abgebrochen hat. Worauf genau soll sich eine fortgesetzte Aufklärung stützen? Bis heute sind nicht einmal die Protokolle der öffentlichen Zeugenbefragungen der Untersuchungsausschüsse für die Allgemeinheit zugänglich. Längst sind die Löschmoratorien ausgelaufen. Aber was wurde aus den relevanten Unterlagen, nachdem die Löschmoratorien endeten? Mir scheint, dass an der heutigen Debatte einige Fragen hängen, die seitens der BÜNDNISGRÜNEN nicht mit dem Landtag, sondern mit den Koalitionspartnern geklärt werden sollten. Weiteres folgt in meinem zweiten Redebeitrag. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion Herr Abg. Homann.
