Valentin Lippmann
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich folge der guten Tradition, Geschäftsordnungsanträge vom Saalmikrofon aus einzubringen. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Koalition beantragt, wie in Drucksache 7/7959 verschriftlicht und wie bereits durch den Präsidenten und den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten ausgeführt, eine Abweichung nach § 114 Abs. 1 Geschäftsordnung dahin gehend, dass für die Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates, abweichend von § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung, nunmehr alle Fraktionen vorschlagsberechtigt sind. Damit wollen wir sicherstellen, dass der Landtag eine breite mögliche Auswahl unter Wahlvorschlägen für eines der zentralen Gremien der Rundfunkkontrolle hat. Das Bundesverfassungsgericht hat in der ZDF-Entscheidung wiederholt auf das Erfordernis der pluralen Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des öffentlichrechtlichen Rundfunks hingewiesen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gehört dazu – ich zitiere –: „… dass die verschiedenen politischen Strömungen … möglichst vielfältig Abbildung finden. … Dem Grundsatz der Vielfaltsicherung entspricht es jedoch, dass gerade auch kleinere politische Strömungen einbezogen werden.“ Werte Kolleginnen und Kollegen! Der MDR-Staatsvertrag ist nach Inkrafttreten der Geschäftsordnung für den 7. Sächsischen Landtag verabschiedet worden. Mit der Zusammensetzung des Gremiums obliegt es nunmehr erstmals dem Sächsischen Landtag, drei Mitglieder aus seinen Reihen zu bestimmen. Nach Auffassung der Koalition ist es geboten, dass der Landtag den Anforderungen an die Pluralität nachkommt und für die Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates keine Beschränkung des Vorschlagsrechts existiert. Dies ist auch Ausdruck der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Aufgrund der bestehenden GO-Regelungen, in welche der MDR-Rundfunkrat mangels Kenntnis seinerzeit nicht in den Ausnahmen aufgenommen werden konnte, ist somit die begehrte Einzelfallabweichung notwendig, die hiermit beantragt wird. Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu guter Letzt noch ein Hinweis: Wenn die AfD hier, wie in einer Pressemitteilung, von einer „Ausschaltung der Opposition“ spricht – eine Diktion, die bewusst Anleihen an totalitäre Regimen nimmt –, offenbart sie nicht nur erneut ihr zweifelhaftes Demokratieverständnis, sondern liegt auch grotesk falsch. (Zurufe der AfD) Erst durch die Ausnahme von der Geschäftsordnung wird allen Oppositionsfraktionen ermöglicht, Vorschläge zu unterbreiten. Die AfD hat kein Monopol auf die Rolle der Opposition; entsprechend geht ihre Kritik an einer vermeintlichen Ausschaltung derselben durch eine entsprechende Geschäftsordnungsabweichung grotesk in die falsche Richtung. (Zurufe von der AfD) Wir halten diesen Antrag für geboten und notwendig, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen als Sächsischer Landtag zu erfüllen, und bitten um entsprechende Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
