Thomas Thumm
Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär Popp, ich habe eine Frage zu den Hochwasserschutzmaßnahmen im Kontext des Online-Zugangsgesetzes und damit verbunden die Online-Umsetzung. Es hieß noch vor bis zu drei Monaten, die Staatsregierung befinde sich im aktuellen Findungsprozess, in einem Abstimmungsprozess. Gibt es zu den Findungsphasen und zu den Abstimmungen Ergebnisse? Können Sie dazu etwas ausführen? – Vielen Dank. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Es ist richtig – das sagte ich vorhin –, dass wir als Freistaat Sachsen das Themenfeld Recht und Ordnung im Länderverbund besetzt haben. Innerhalb dieses Themenfeldes Recht und Ordnung gibt es verschiedene Unterleistungen, für die wir verantwortlich sind und die wir versuchen müssen, einer Digitalisierung zuzuführen. Zu diesen einzelnen Leistungen im Themenfeld Recht und Ordnung gehören neben der Anzeige an sich Bußgeldverfahren und finanzielle Hilfen auch Fundsachen und Opfer von Gewalttaten und auch die von Ihnen angesprochenen Hochwasserschutzmaßnahmen. Es läuft immer so ab, dass dieser Auftrag innerhalb der Staatsregierung mit den Ressorts, die Zuständigkeiten oder Teilzuständigkeiten haben, besprochen werden. Insoweit finden derzeit intensive Abstimmungen der Staatskanzlei, also der IT-Abteilung, mit dem Innenministerium, mit dem Regionalministerium und mit dem SMEKUL, das heißt, dem Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, statt. Das zeigt auf, worin auch die Schwierigkeit in der Digitalisierung solcher einzelner Fachverfahren besteht. Diese Abstimmungen haben Sie zum Teil mit erheblichen Streitigkeiten auf der Ebene des Bundes, wenn sich das Bundesinnenministerium mit dem Bundesjustizministerium darüber streitet, was eine Justizdienstleistung ist oder nicht und ob sie innerhalb des Online-Zugangsgesetzes digitalisiert werden kann, soll und muss oder ob es eine Justizleistung ist, die ausschließlich im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums liegt. Man hat das Online-Zugangsgesetz in die Welt gesetzt, ohne aber diese grundsätzlichen Zuständigkeiten vorher zu klären. Sie haben sich im Laufe der Erarbeitung der Lösungen ergeben. Soll heißen: Wir sind hier noch in Gesprächen. Wir müssen das Fachpotenzial, das Fachverfahren mit den beteiligten Ministerien klären. Erst wenn Sie diesen Fachprozess – – Das hat mit IT zunächst rein gar nichts zu tun. Ich versuche innerhalb der Staatsregierung, entsprechendes Verständnis zu erwirken. Die Digitalisierung ist davon abhängig, ob sie auf der Fachebene – und insoweit ist jedes Fachministerium auch Fachdigitalisierungsministerium – ihren fachlichen Prozess abstimmen und Prozesse modellieren; dann kann man ihn entsprechend digitalisieren. Unsere Aufgabe ist es jetzt, mit den drei Ressorts eine Einigung zu finden und zu einer Lösung zu kommen, die auch fachlich geprüft und digitalisiert werden kann. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun für die Fraktion DIE LINKE am Mikrofon Herr Brünler. Bitte schön, Herr Kollege.
