Susanne Schaper
Ich dachte schon, dass so viele wegen dieses hervorragenden Antrages im Saal waren. Aber es scheint dann doch nur um die namentliche Abstimmung gegangen zu sein. Wir fragen uns erneut, welchen Beitrag Sie leisten. Das, meine Damen und Herren, ist ein Hebel, den wir hier betätigen können, um die sächsische Bevölkerung zu schützen. Eines ist klar und deutlich zu sagen: Es reicht nicht aus, die Bevölkerung zum Beispiel beim Thema Impfen in die Verantwortung zu nehmen, aber der staatlichen Verantwortung für das Gesundheitswesen, insbesondere für die Krankenhäuser, nicht nachzukommen. Das haben Sie trotz Pandemie beim Doppelhaushalt aber erneut gemacht – übrigens entgegen der Mahnungen vom Sächsischen Rechnungshof. Das fällt uns jetzt schon wieder auf die Füße, und es wird uns auch auf lange Sicht weiterhin auf die Füße fallen. Nicht zuletzt haben wir uns aus den vorgenannten Gründen ganz bewusst entschlossen, den heute zu behandelnden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Wir wollten im Rahmen der Zukunftswerkstatt für ein neues Krankenhausgesetz auch solche Themen mit beleuchten, die sonst vom Bund zu regeln sind. Das ist schon deshalb nötig, weil die sächsischen Möglichkeiten, im Sinne des Gemeinwohls zu wirken, derzeit in hohem Maße durch eine bundesdeutsche Gesundheitspolitik beschränkt sind, die vor allem an sogenannter Wirtschaftlichkeit orientiert ist. Die Staatsregierung schrieb in ihrer Stellungnahme zum Antrag, dass sie sowieso vorhabe – ich zitiere – „auch die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick zu nehmen“. Wir können leider nicht überprüfen, ob das wirklich in der gebotenen Gründlichkeit passiert; denn der Bericht zur Krankenhauswerkstatt liegt immer noch nicht vor, obwohl die Veranstaltungen dazu längst stattfanden. Im Konkreten geht es uns im Antrag zum Beispiel um die Abkehr von Fallpauschalen hin zu einer auskömmlichen Finanzierung. Die Fallpauschalen führen nicht zur bestmöglichen stationären Versorgung von Patienten. Ein aktuelles Beispiel ist das Krankenhaus Lichtenstein. Das DRGSystem – das wissen wir übrigens nicht erst seit Corona – führt vor allem zu einer ungerechten Verteilung von Patientinnen und Patienten zulasten der kommunalen Krankenhäuser, die jede Patientin und jeden Patienten unabhängig vom Kostenrisiko behandeln. Es darf nicht sein, dass private Häuser eine 80-Jährige mit gebrochenem Knöchel wegschicken dürfen, weil es passieren kann, dass sie länger im Krankenhaus behandelt werden muss, als es die Fallpauschale vorsieht. Es kann auch nicht sein, dass Geburtenstationen und Kinderkliniken schließen müssen, weil sie, im betriebswirtschaftlichen Jargon gesprochen, „unwirtschaftlich“ sind. Daher brauchen wir dringend ein anderes Vergütungssystem. Es stünde Sachsen gut zu Gesicht, hier voranzupreschen. Weiterhin wollen wir, dass die Bundesländer gegenüber den Krankenhausträgern mehr Planungsrechte und -möglichkeiten haben, um Kapazitätsreserven einkalkulieren zu können und um einen Abbau von Betten zu verhindern. Hier braucht es mehr Eingriff, damit eine verbindliche regionale Versorgungsplanung möglich wird, die sich nicht auf die Ausstattung mit Betten in kommunalen Häusern stützen muss, sondern alle Krankenhäuser einbeziehen kann. Solange faktisch jedes nicht staatliche Krankenhaus unabhängig von der fachlichen Angebotsbreite, die in die Krankenhausplanung und damit -finanzierung aufgenommen werden muss, ohne dass Vorgaben für die Vorhaltung von Abteilungen gemacht werden dürfen, die sich sozusagen nicht rechnen, ist es faktisch unmöglich, in Sachsen in allen fachlichen Bereichen eine flächendeckende Versorgung mit akzeptablen Anfahrtswegen zu ermöglichen. Wir wollen, dass strukturelle Veränderungen von Krankenhäusern, akut stationären Versorgungseinrichtungen oder Teilen davon auch ohne Kapazitätsabbau als förderfähig einzustufen sind. Es geht am Ziel einer gleichwertigen Versorgung in allen Landesteilen vorbei, wenn strukturelle Veränderungen nur dann gefördert werden, wenn Betten abgebaut werden. Gebraucht werden doch realistische Bettenzahlen, damit der Versorgungsauftrag entsprechend der demografischen und gesundheitlichen Erfordernisse in der Region erfüllt werden kann. Das könnte in manchen Fällen für die Schaffung neuer Betten, zum Beispiel in der Geriatrie, förderlich sein. Wir sollten nicht aufhören, über eine Verzahnung der Sektoren zu reden. Ein weiterer Punkt in unserem Antrag ist die Ausschüttung von Gewinnen aus dem Betrieb von Krankenhäusern. Das gehört verboten. Es darf nicht sein, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Steuermittel in Form von Dividenden an Aktionäre von Krankenhausgroßkonzernen weitergegeben werden. (Beifall bei den LINKEN) Damit muss ein für alle Mal Schluss sein. Das ist eine unsolidarische Umschichtung von unten nach oben. Alle kommerziellen, profitträchtigen Anreize müssen deshalb aus den Strukturen und Systemen der sozialen Daseinsvorsorge heraus, insbesondere auch aus denen des Gesundheitswesens und der Pflege. Weiterhin wollen wir, dass die Schaffung eines Bundesfonds zur Re-Kommunalisierung von Krankenhäusern und Verhinderung von weiteren Privatisierungen von Krankenhäusern geschaffen wird. Das heißt, Kommunen brauchen finanzielle Unterstützung zur Absicherung, wenn sie grundlegende Strukturen der Gesundheitsversorgung in die öffentliche Hand zurückholen oder behalten wollen. Es muss möglich werden, dass Regionen, in denen die gesundheitliche Versorgung bereits jetzt auf der Kippe steht, auf einen solchen Fonds zugreifen können. Auf die letzte Forderung unseres Antrages bin ich am Anfang der Rede eingegangen. In diesem Antrag, wie auch in vielen bisherigen Haushaltsverhandlungen, haben wir als Fraktion gefordert, dass im Landeshaushalt endlich alle notwendigen Investitionsmittel vorgesehen werden müssen. Es bleibt und ist ein Rechtsbruch, wenn das diesbezüglich der Krankenhäuser nicht endlich geschieht. Ich kann nur wiederholen, was ich schon gestern fragte: Was muss noch passieren, damit in Sachsen endlich begriffen wird, dass die Sicherung der sozialen Daseinsversorgung eine der grundlegenden staatlichen Verantwortungen ist? Ich möchte nicht, dass das erst begriffen wird, wenn das System bereits zusammengebrochen ist und dies im schlimmsten Fall viele Tote zur Folge hat. Deshalb muss jetzt umgesteuert werden – weg von dem Dogma der Kommerzialisierung, hin zur Förderung des Gemeinwohls, weg vom Sparen bei der Daseinsvorsorge, hin zur Finanzierung von Maßnahmen, die Gemeinschaftlichkeit ebenso fördern wie gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)
