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Albrecht Pallas

SPD 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Danke, Herr Präsident. Danke auch im Namen der SPD-Fraktion, Herr Staatssekretär Popp, für Ihr Hiersein und dass Sie zu dem wichtigen Thema Rede und Antwort stehen. – Nach meiner Auffassung wird Verwaltungsdigitalisierung dann erfolgreich sein, wenn wir nicht nur die Potenziale bei verwaltungsinternen Vorgängen durch Straffung und Automatisierung heben, sondern wenn wir die Nutzbarkeit durch Bürgerinnen und Bürger sehr schnell auf ein gewisses Maß bekommen. Deshalb meine erste Frage zum Thema „Amt 24“: Ich würde Sie bitten, darzustellen, wie die Entwicklung auf der Leistungsebene beim „Amt 24“ in den letzten Jahren war und wie das weitergehen könnte. Wie viele Leistungen sind mittlerweile digital verfügbar? Wie viele sind neu dazugekommen? Wie viele Personen haben sich ein Servicekonto bei „Amt 24“ eingerichtet, und in welchem Umfang wurden Anträge in diesem Jahr bereits online gestellt? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Das „Amt 24“ ist unser Portal, das im Portalverbund mit allen Bundesländern dafür sorgen soll, dass Sie nicht nur innerhalb des Landes die Leistungen beantragen und abrufen können. Wenn Sie Ihre Daten hinterlegt haben, können Sie beispielsweise über das Thema Interoperabilität, das heißt Kommunikationsfähigkeit mit anderen Bundesländern, einen Anwohnerparkausweis in einem anderen Bundesland, zum Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern, beantragen, wenn Sie dort einen Zweitwohnsitz haben. Das ist quasi ein Generalportal, das wir mit den Baden-Württembergern erstellt haben und gemeinsam betreiben. Wir teilen uns übrigens auch die Entwicklungskosten. Wir haben derzeit im Serviceportal „Amt 24“ über 30 Antragsverfahren zu OZG-Leistungen, sowohl aus dem staatlichen als auch aus dem kommunalen Bereich, verfügbar. Das läuft jetzt Gott sei Dank langsam hoch. Es sind ganz unterschiedliche kommunale Leistungen vorhanden: sächsischer Familienpass, Feuerwehrverdienstausfall, Anforderung Personenstandsurkunden, der von mir gerade zitierte Anwohnerparkausweis, Baumfällgenehmigungen, Nutzungszeiten Sportstätten, Sächsische Ehrenamtskarte. Das alles ist schon implementiert, jederzeit abrufbar und steht allen Kommunen im Freistaat Sachsen zur Verfügung. Wir haben einen Fördervertrag mit der SAKD, und in diesem Jahr sollen weitere Leistungen angeboten werden: Bibliotheksausweis, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein, Kita-Betreuungsplatz, Heil- und Gesundheitsfachberuf, Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit, Leichenbestattungswesen, Sondernutzung für Veranstaltungen, Sondernutzung für Umzug. Sie sehen, diese Leistungen sind höchst unterschiedlich. Ich komme darauf zurück, was ich vorhin gesagt habe: Wenn man sich hier auf die Inhalte seitens der kommunalen Familie verständigen, committen kann, fällt es uns leichter, diese Leistungen zu digitalisieren. Wir haben mittlerweile auf diesem Servicekonto – das war ein Teil Ihrer Frage – über 25 000 Anmeldungen. Die Zahl steigt seit Längerem kontinuierlich an. Allein im November sind fast 15 000 neu dazugekommen. Hier müssen wir mehr Werbung machen. Aber ich glaube, das wird sich auch ein Stück weit herumsprechen. Die Pandemie trägt natürlich jetzt nicht gerade dazu bei, aber ich glaube, dass wir hier noch sehr viel Potenzial nach oben haben. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl, vielen Dank. Dann beginnen wir jetzt die zweite Fragerunde. Kollege Dietrich, CDU-Fraktion, steht am Mikrofon 5. Bitte schön, Herr Kollege.

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