Lars Rohwer
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Starten wir diese Debatte mit der Perspektive der AfD auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Da steht im Bundestagswahlprogramm 2021: „Der intransparente Ausbau der Erneuerbaren führt zu einer Belastung für unsere Heimat, unser Lebensgefühl und unsere Natur.“ Erneuerbare Energien werden als ökonomisches Desaster charakterisiert. Windenergie sei zu teuer, Windenergie gefährde die Versorgungssicherheit und Windenergie verursache Gesundheitsschäden – durch Infraschall. Teile der Bevölkerung seien langanhaltend negativ wirkenden Frequenzen unter 20 Hz ausgesetzt mit vermeintlichen Folgen wie die Verminderung der Herzmuskelkraft, Depressionen und Angstzustände sowie Stoffwechselerkrankungen. Von medizinischen Großversuchen spricht die AfD Sachsen auf ihrer Internetseite unter dem Stichwort „Kampagne ohne Windkraft“. Es ist erstaunlich, wie viele vermeintliche Märchen über die Windkraft Ihre Partei im Internet hofft aufzuklären. Noch viel erstaunlicher ist, wie viele neue Märchen die AfD hinzuerfindet. Die Lösung sieht Ihre Fraktion nun also in der Einführung der 10-H-Regelung in Sachsen. Dies ist eine Regelung, über welche wir bereits 2015, also vor sechs Jahren diskutiert und aus guten Gründen zur Seite gelegt haben. Schauen wir uns ein Beispiel aus der Praxis an: In Bayern ist die Regel seit 2016 in Kraft. Was ist da Erkenntnisstand heute? Die 10-H-Regelung ist heftig umstritten und führt dazu, dass häufig gar keine neuen Windräder mehr gebaut werden können. (Zuruf von der AfD: Damit ist ja das Ziel erreicht!) Umweltminister Thorsten Glauber will die 10-H-Regel de facto wieder kippen. Sein Argument und seine Erfahrung: „In Zeiten des Klimawandels ist ein Umdenken notwendig.“ Recht hat er! Die AfD sollte dies auch tun. Uns allen liegt ein Klimareport vor, ein Niedrigwasserbericht. Wir alle registrieren, wie auch schon hier im Landtag besprochen, langanhaltende Trockenheit als Herausforderung für alle Landwirte. Sollen wir den gleichen langen Weg der Erkenntnis nehmen oder lernen wir aus den Erfahrungen des südlichen Bundeslandes, des Freistaates Bayern? Nun fordern Sie die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung einzusetzen, nach welcher Windkraftanlagen nur noch mit einem zehnfachen Abstand ihrer Höhe zu bauen sind. Einmal ganz abgesehen davon, dass ich dafür auf der Bundesebene keine, aber wirklich gar keine Mehrheit sehe, wollen wir noch einmal genau anschauen, was nach einer 10-H-Abstandsregelung ein Mindestabstand vom Zehnfachen der Höhe der jeweiligen Windenergieanlage betragen würde. Bei einer modernen Turbine in einer Gesamthöhe von rund 240 Metern wäre das nach Adam Ries ein Abstand von 2400 Metern. Für Sachsen käme eine solche Vorgehensweise einer totalen Verhinderung des Windkraftausbaus gleich. Das ist der Punkt, den Sie wollen – aber Sie sagen es nicht! (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Doch, klar, wir geben es zu! –
