Dr. Matthias Rößler
Die Fraktionen haben Stellung genommen. Jetzt könnte die Staatsregierung das Wort ergreifen, und sie tut es auch. Bitte, Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Petra Köpping musste kurzfristig zu einer Besprechung zur aktuellen Corona-Schutzverordnung. Deshalb habe ich mich selbstverständlich bereit erklärt, ihre Rede hier zu übernehmen. Die nachhaltige Weiterentwicklung, Sicherung und Anpassung der sächsischen Krankenhauslandschaft konsequent am Gemeinwohl zu orientieren, dieses Ziel kann ich uneingeschränkt bestätigen. Das ist aber auch nichts Neues. Seit den Neunzigerjahren steht dieser Gedanke hinter der konsequenten Krankenhausplanung und Investitionsförderung des Freistaates. Genau das ist es, weshalb wir uns nicht auf dem Geschaffenen ausruhen können. Wir reagieren auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen. Dazu veranstalten wir die Zukunftswerkstatt, werden das Sächsische Krankenhausgesetz novellieren und die Krankenhausstrukturen zukunftsfähig machen. Der Prozess der Zukunftswerkstatt, zu dem die Beteiligten im Übrigen ein durchweg positives Fazit gezogen haben, sollte in erster Linie als Grundlage für die Weiterentwicklung des Krankenhausgesetzes dienen. Aber natürlich wurden dabei zwingend auch die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick genommen. Sämtliche Themen des Gesundheitswesens hängen nun einmal auch mit bundesweit gültigen Regularien zusammen – von Gesetzen, wie dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, über Verordnungen des BMG, wie der Personaluntergrenzenverordnung, bis hin zu Beschlüssen des gemeinsamen Bundesausschusses, wie den gestuften Notfallstrukturen. In der Zukunftswerkstatt sind ganz klar die Schwierigkeiten mit dem derzeitigen Krankenhausfinanzierungssystem und das Erfordernis der Weiterentwicklung des Systems thematisiert worden. Eine generelle und pauschale Abkehr vom System der Fallpauschalen, wie sie der Antrag vorsieht, wurde in der Zukunftswerkstatt schon mangels Alternativen jedoch nicht gefordert. Hier gilt es, verantwortungsvoll mit den Änderungsbedarfen im DRG-System umzugehen. Änderungen werden aber erforderlich sein. Davon bin ich überzeugt. Ein wichtiges Thema der Zukunftswerkstatt war das Erfordernis einer echten, gelebten, sektorenübergreifenden Versorgung. Dies würde die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung besonders in der Fläche in großem Maße voranbringen, und gleichzeitig gibt es dafür die größten Hürden. Dies sind die grundlegenden, auf Bundesebene zu regelnden Themen, die unsere Akteure des Gesundheitswesens umtreiben. Sie müssen in den kommenden Jahren unbedingt aufgegriffen werden, und auch der Freistaat Sachsen wird sich gemeinsam mit den anderen Bundesländern aktiv einbringen. Es geht hier im Gesundheitswesen um ein weites Feld von Themen, und es sind die verschiedensten Lösungswege denkbar. Deshalb haben wir ja gerade diesen so offenen und transparenten Prozess der Zukunftswerkstatt gestartet. So können wir ein gemeinsames Verständnis für die anstehenden Herausforderungen entwickeln. Dazu gehört, Ansätze für die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Fachkräftesituation zu entwickeln und das alles offen und ohne Denkverbote miteinander zu diskutieren. Es ging also in der Zukunftswerkstatt um die ganz grundlegenden Themen, die sehr intensiv diskutiert wurden; es ging sozusagen ums Eingemachte. Daher konnte nicht jedes denkbare Thema zur Sprache kommen oder bis zum kleinsten Detail ausdiskutiert werden. Dazu gehören Vorschläge wie die im Antrag genannten. Forderungen nach einem Verbot von Gewinnausschüttungen oder nach einem Bundesfonds zur Rekommunalisierung wurden zum Beispiel von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Zukunftswerkstatt jedenfalls nicht formuliert. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Im Ergebnis hat die Zukunftswerkstatt entsprechend Ziffer 1 des Antrags selbstverständlich auch erforderliche Veränderungen der bundespolitischen Rahmensetzungen aufgezeigt. Es war aber nicht die Aufgabe der Zukunftswerkstatt, einen bestimmten Katalog von Ideen wie die hier in den Buchstaben a bis f genannten Unterpunkte aufzusetzen. Dies ist in erster Linie die Aufgabe der Bundespolitik. Aber natürlich werden alle Anregungen aus der Zukunftswerkstatt von uns in die kommenden Gesetzgebungsverfahren des Bundes eingebracht. Wir werden uns für rechtliche Regelungen einsetzen, die eine zukunftsfähige, qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen. Zur Finanzierung bleibt zu sagen, dass im Rahmen der Erarbeitung der Haushaltspläne die von den Krankenhäusern angemeldeten Bedarfe selbstverständlich bereits berücksichtigt werden. Die Staatsregierung stellt im Rahmen der politischen Schwerpunktsetzung eine auskömmliche Mittelfinanzierung in der Krankenhaus-Investitionsfinanzierung sicher. Unser Ziel ist – gerade auch nach Corona –, eine stetige Verbesserung der Finanzierungssituation für Investitionen in den Haushaltsberatungen zu erreichen. Dafür hoffe ich auf eine breite Unterstützung, auch hier im Parlament. Unsere Krankenhäuser haben in den vergangenen Jahren – auch vor Corona – eine sehr gute Arbeit geleistet. Dafür gilt unser Dank vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern, die auch zurzeit wieder Enormes und Übermenschliches leisten müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und bei der Staatsregierung)
