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Eric Dietrich

CDU 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Ausführungen. Ich glaube, die Akzeptanz der Digitalisierung hängt auch davon ab, dass sie einheitlich für die Bürgerinnen und Bürger auftritt. Ich erlebe es auf der kommunalen Ebene, dass dort jeder versucht, sein eigenes Süppchen zu kochen und seine eigene Lösungen zu entwickeln. Gibt es in der Staatsregierung Bestrebungen, dort eine gewisse Vereinheitlichung zu erreichen oder die Kommune zumindest bei der Vereinheitlichung zu unterstützen? Wie ist dort Ihr Ansatz? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Die Digitalisierung folgt immer der Organisations- und Fachverantwortung. Das heißt, eine erfolgreiche Digitalisierung setzt zunächst immer voraus, dass man sich auf der Fachebene einen Prozess anschaut und den digitalisiert, aber nicht einfach den Prozess, der da ist, sondern einen Prozess, der sinnvoll digitalisiert werden kann. Wenn Sie einen schlechten Prozess digitalisieren, haben Sie einen schlechten digitalen Prozess. Zu Ihrer Frage zu den Kommunen: Es ist wichtig, dass wir – und das ist das Problem bei der Digitalisierung – möglichst eine Einheit haben wollen und haben müssen; denn die Digitalisierung verträgt grundsätzlich nicht verschiedene Zuständigkeiten oder zu viele Berechtigungen. Am Beispiel der Kommune: Wenn Sie sich beispielsweise diverse Listen für Kampfhunde anschauen, dann ist es für die Digitalisierung höchst schädlich, wenn bei den über 400 Kommunen im Freistaat Sachsen 30, 40 oder 50 verschiedene Listen existieren. Deshalb ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass sowohl auf der kommunalen Ebene, unterstützt durch die jeweiligen Fachministerien, darauf gedrungen wird, dass man möglichst eine einheitliche Fachverantwortung wahrnimmt, trotz der geltenden natürlichen Unabhängigkeit und verfassungsrechtlichen Unabhängigkeiten der Kommunen. Ich glaube, das sind Bestrebungen, die helfen werden, die Digitalisierung auf der Ebene der Kommunen zu vereinheitlichen, beispielsweise Baumfällgenehmigungen oder Sondernutzungen von Straßen. Das sind gängige Beispiele, die am Ende zu unterschiedlichen digitalen Verfahren führen. Ich glaube, es muss uns von staatlicher Seite über die entsprechenden Fachministerien und nachgeordneten Behörden mit den Kommunen zusammen gelingen – wir sind ständig im Gespräch, darauf hinzuwirken –, eine möglichst einheitliche Fachverantwortung und Auslegung dieser Fachverantwortung im Sinne der Nutzung von Mustersatzungen hinzubekommen. Man kann das meines Erachtens auch so gestalten, dass man sagt, wenn eine Kommune unter besonders gewichtigen Gründen von solch einer Mustersatzung abweichen möchte, dann kostet das zusätzliches Geld. Wenn wir es zusammen mit dem SSG, dem SLKT als die Spitzenverbände und Vertreter der Kommunen hinbekommen, auf eine einheitliche Rechtsanwendung und eine Rechtsauslegung hinzuwirken, dann kann das der Digitalisierung in diesem kommunalen Bereich im Rahmen der OZG-Umsetzung nur förderlich sein. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Nun die AfD-Fraktion am Mikrofon 7; Kollege Thumm, bitte schön.

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