Daniela Kuge
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur für unseren Freistaat und ich bin gespannt auf die Ergebnisse der dafür extra eingerichteten Zukunftswerkstatt und die ersten Vorschläge für das Krankenhausgesetz. Geschätzte Kollegin Schaper, Sie sprechen in Ihrem Antrag eine Vielzahl von Themen an, die grundsätzlich auf den Prüfstand gehören. Dafür möchte ich mich bedanken. Doch präferiere ich eine andere Herangehensweise an dieses wichtige Thema, nämlich, dass man offen diskutiert und nicht die vermeintliche Lösung schon im Vorhinein festlegt. Dazu gehört auch ein Austausch mit den wesentlichen Akteuren, wie bereits in der Zukunftswerkstatt geschehen. Zum Zweiten ist das Solidarprinzip auch für uns Maßstab für die Diskussion, daneben aber auch der § 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes, welcher sich für eine bedarfsgerechte und humane Versorgung der Bevölkerung in leistungsfähigen sowie sparsam und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern ausspricht und die Weiterentwicklung der Strukturen, der Leistungsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser unter Berücksichtigung des medizinischen, medizinisch-technischen und pflegerischen Fortschrittes sowie der demografischen Entwicklung als ständige Aufgabe betrachtet. So ist es auch bei der Forderung nach Abkehr von Fallpauschalen. Hier sollten wir ergebnisoffen diskutieren können, in welchen Bereichen dieses Instrument sinnvoll ist und in welchen Bereichen nicht. Auch ist die vorwiegende Schwerpunktsetzung für die Fallpauschalen unzureichend. Um eine zukunftsfähige stationäre Versorgung zu ermöglichen, bedarf es bundesweit einer Schaffung einer bedarfsgerechten Struktur, welche aktuell nicht vorliegt. Auch ist der Fokus weiter als allein auf die Fallpauschalen zu richten und es gilt unter anderem, Aspekte der Qualität der Versorgung stärker zu berücksichtigen. Sie fordern auch, dass es keine Haushaltsbindung mehr geben soll. Dies halte ich für einen Fehler, da dadurch die Handlungsspielräume der Exekutive massiv eingeschränkt werden würden. Zudem sollten sich Mittelzuweisungen an Bedarfen orientieren und nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet werden – wobei ich mich sehr für eine solide Krankenhausgrundfinanzierung ausspreche. Sie sprechen auch die Trägerschaft der Krankenhäuser an. Es gibt öffentliche, gemeinnützige und privatwirtschaftliche Träger. Diese Struktur sollte erhalten bleiben, da diese den Patienten unterschiedliche Angebote unterbreiten können, wovon diese profitieren. Die Forderung nach Re-Kommunalisierung findet sich bereits im Krankenhausgesetz wieder. So ist die Sicherstellung der Krankenhausversorgung eine öffentliche Aufgabe. Findet sich kein anderer geeigneter Träger, sind die Landkreise oder kreisfreien Städte verpflichtet, als bedarfsgerecht ausgewiesene Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben. Fraglich ist, ob eine Kommunalisierung per se angestrebt wird, da sie damit eine gewisse Verpflichtung eingehen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass sich einige Kommunen hier einen schlanken Fuß gemacht haben, anders als der Landkreis Meißen, der von Anfang an mit den Elblandkliniken Verantwortung für die Menschen der Region übernommen hat. Die Forderung, dass Krankenhäuser keine Gewinne ausschütten dürfen, halte ich für fragwürdig. Doch können wir über den Rahmen, in dem es solche Ausschüttungen gibt, gern diskutieren. Ihr Antrag enthält Ansatzpunkte, die wir grundsätzlich besprechen müssen. Ihre Lösung allerdings kann ich mit meiner Fraktion so nicht unterstützen. Ich freue mich auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit. Aber heute lehnen wir Ihren Antrag leider ab. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
