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Dr. Matthias Rößler

19.11.2021 Sitzungen 7/39

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Zu Beginn gratuliere ich unserem Kollegen Svend-Gunnar Kirmes ganz herzlich zum Geburtstag. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Petzold, Frau Klepsch, Herr Schiemann, Frau Kliese und Herr Beger. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 5 und 7 sowie 8 festgelegt: CDU 45 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE Tagesordnungspunkt Wahl von drei Vertretern des 6. Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates des Staatsvertrages über den Die Amtszeit des derzeitigen MDR-Rundfunkrates endet mit Ablauf des 7. Dezember 2021. Gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk, MDR, wählt der Sächsische Landtag für jeweils eine Amtsperiode des MDR-Rundfunkrates drei Vertreterinnen oder Vertreter des Landtags mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder dieses Gremiums. In diesem Zusammenhang beantragen die Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD mit der Drucksache 7/7959 gemäß § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine einzelne Abweichung von der Geschäftsordnung dahin gehend, dass abweichend von § 15 Abs. 2 Satz 3 jede Fraktion einen Vertreter oder eine Vertreterin zur Wahl vorschlagen kann. Auf Verlangen der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ging eine Prüfung des Antrags durch den für die Geschäftsordnung zuständigen Ausschuss nach § 114 Abs. 2 der Geschäftsordnung voraus. Dieser stellte in seiner Sitzung am 2. November 2021 mehrheitlich fest, keine Bedenken zu haben, in diesem Einzelfall von § 15 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung abzuweichen. Mit Schreiben vom 9. November 2021 hat mich die AfDFraktion unter Verweis auf eine vermeintliche Verletzung ihres Anhörungsrechts zur Rücküberweisung des Antrags an den Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten aufgefordert. Dies habe ich vor dem Hintergrund der für den vorliegenden Antrag nach § 114 Geschäftsordnung geltenden Besonderheiten zurückgewiesen. Das Schreiben, das ich dazu an die AfD-Fraktion, LINKE 21 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 18 Minuten, SPD 15 Minuten, Staatsregierung 30 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 5 Minuten; es wurde jedoch angezeigt, dass auch heute kein Redebedarf besteht. Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung der Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Sächsischen Landtags für die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) an den Fraktionsvorsitzenden, gesandt habe, ist allen Fraktionen zugegangen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Wird zum Antrag jetzt das Wort gewünscht? – Herr Kollege Lippmann, bitte.

Protokoll ↗