Kathleen Kuhfuß
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde jetzt etwas anders einsteigen als mein Vorredner und die frohe Kunde verkünden, dass sich das sächsische Sozialministerium, wie es jetzt konstituiert ist, zum ersten Mal seit Jahrzehnten auf den Weg macht, eine grundlegende Reform des Krankenhausgesetzes anzustoßen. Dazu gehört Mut, weil der Bereich Krankenhaus und Krankenhausinfrastruktur schon vor Corona-Zeiten einer war, in dem Veränderungen nicht immer auf Begeisterung stoßen. Digitalisierung, Ambulantisierung oder Stichworte wie Struktur- und Ergebnisqualität stehen nicht nur abstrakt im Raum, sondern es sind die Herausforderungen der modernen Medizin, die es gilt, in alle Ecken des Freistaates zu bringen. Um diesen Weg zu einem neuen Krankenhausgesetz transparent und beteiligend zu gestalten, wurden bereits sechs Workshops als Zukunftswerkstätten durchgeführt. Kollegin Kuge hat schon berichtet, dass es eine breite Beteiligung der Krankenhäuser, der Krankenkassen, von Ärztevertretern, ganz wichtig auch von Kommunalvertretern und Experten aus dem Gesundheitswesen gab. Die durchgeführten Diskussionen über die aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Bedarfe sind als Grundlage der Erarbeitung des Krankenhausgesetzes geeignet. Die Berücksichtigung dieser von Experten gemachten Vorschläge für die Modernisierung und Weiterentwicklung unserer sächsischen Krankenhauslandschaft werden eine Grundlage für diese Novellierung sein. So wurden hier bereits Handlungsfelder wie zum Beispiel der Personal- und Finanzbedarf auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und die damit einhergehenden Begrenzungen, zum Beispiel von Personalressourcen, aufgezeigt. Diese Transparenz, die in den Zukunftswerkstätten im Beteiligungsverfahren durchgeführt worden ist, begrüßen wir als GRÜNE sehr. Der Reformprozess als solcher wird sich aber daran messen müssen, ob es gelingt, Konzepte umzusetzen, die auch im ländlichen Raum funktionieren. Funktionieren heißt dabei, dass das, was an Kliniken und Gesundheitszentren entsteht, das, was Patientinnen und Patienten vor Ort auch annehmen. Und es ist das, wo Menschen gerne und engagiert langfristig arbeiten wollen. Werfen wir einmal einen Blick in den Antrag der LINKEN. In Punkt 1 weisen Sie komplett auf Dinge hin, die der Bund regelt. Der Punkt 1 a sagt, wir sollen eine Abkehr von der Fallpauschale vornehmen. An dieser Stelle haben wir einen wirklich inhaltlich fachlichen Dissens. Die Fallpauschale ist aus unserer Sicht grundsätzlich ein bewährtes Mittel. Diese muss jedoch weiterentwickelt werden, indem sie mehr Anreize für Qualität in den Krankenhäusern setzt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wie denn?) Weitere Anreize sollten geschaffen werden, um Leistungen aus der stationären und ambulanten Versorgung hervorzubringen. Dafür muss der Katalog der ambulanten Operationen ausgeweitet und überarbeitet werden. Das DRG-Vergütungssystem ist ein lernendes System. Es haben sich aber über die Jahre Probleme und Fehlentwicklungen aufgezeigt. Die Vergütung muss gewährleisten, dass jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus den jeweiligen Versorgungsauftrag auf hohem Qualitätsniveau erfüllen kann. Finanzielle Fehlanreize müssen abgebaut werden. Ich glaube, an der Stelle haben wir auch ein Stück weit eine andere Haltung als die CDU und müssen uns dabei aufeinander zubewegen, weil lukrative Angebote gerade von privaten Krankenhäusern dafür benutzt werden, um das System finanziell auszusaugen. Dies würden wir gern anders beantworten und schauen, wie die Qualität so belohnt wird, dass sich gerade Investitionen im ländlichen Raum lohnen. Die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung muss umgesetzt werden und damit die sektorenübergreifende Kooperation. Hier sehen wir BÜNDNISGRÜNE mit dem Konzept von Gesundheitsregion eine Weiterentwicklung besonders in den ländlichen Räumen für die Gesundheitsversorgung der sächsischen Bevölkerung. Klar ist: Wir müssen den Menschen vor Ort Angebote machen für alles, was schnell behandelt werden muss. Es müssen auch weiterhin ausreichend Kliniken zur Verfügung stehen, die die wohnortnahe Grund- und Regelversorgung abdecken. Aktuell zeigen sich zum Beispiel Sorgen bei der Klinikschließung in Lichtenstein im Landkreis Zwickau. Das nächste Kinderklinikangebot – von Lichtenstein aus gesehen – ist 16 Kilometer entfernt. Wenn man einmalig sein Kind zu einem mehrtägigen Eingriff dorthin bringt, mag das eine zumutbare Entfernung sein. Wenn man aber ein chronisch krankes Kind hat, das ständig versorgt werden muss, betrachtet man das anders. Wir werden den Antrag ablehnen, weil er sich in weiten Teilen auf Bundespolitik bezieht. Wir sind für den Antrag aber sehr dankbar, weil er zeigt, dass sich die sächsische Krankenhauslandschaft in ihrer Komplexität weiterentwickeln muss. Es geht dabei nicht nur um das Sächsische Krankenhausgesetz, sondern um eine bundespolitische Diskussion, in die wir uns als Flächenbundesland mit einem besonderen demografischen Auftrag einmischen müssen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
