Nico Brünler
Vielen Dank. Sie haben es mehrfach angesprochen, ich würde aber trotzdem gern noch einmal vertiefend darauf eingehen. Wir haben sowohl in den Kommunen als auch innerhalb der Staatsverwaltung die Situation, dass wir eine Reihe historisch gewachsener Lösungen haben, die nicht unbedingt kompatibel zueinander sind oder waren. Wenn wir von einer Digitalisierung der Verwaltung sprechen, müssen wir zu einer Konsolidierung kommen. Mich würde zum einen interessieren: Wie schätzen Sie es ein, wie weit sind wir gekommen? Inwieweit reden wir tatsächlich auf absehbare Zeit von Portalen, die miteinander kompatibel sind und Daten austauschen können, oder wo gibt es dabei noch Probleme? Speziell auf die kommunale Ebene bezogen, Sie haben es schon angesprochen: Inwieweit gibt es verbindliche Vereinbarungen bzw. Abkommen oder Zusagen hinsichtlich der Kommunen, die darauf hinwirken bzw. die die Kommunen bei aller Unterstützung auf bestimmte einheitliche Lösungen in die Pflicht nehmen? Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Zu meiner Einschätzung, wie weit wir sind: Wir sind auf dem Weg. Wir haben uns auf den Weg gemacht. Das Bundesgesetz, Onlinezugangsgesetz, ist gewissermaßen vom Bund vor einigen Jahren vom Himmel gefallen. Es war ein notwendiger, wichtiger Impuls. Die Länder haben erstmals eine gewisse Arbeitsteilung in diesem Bereich verabredet. Im Bereich der Steuerverwaltung, in der Bundesauftragsverwaltung kennen wir das. Ein Land programmiert die Einkommenssteuer, alle anderen Länder schließen sich dem an und die Abgaben, die eingezogen werden, werden entsprechend abgeführt. Für den Bereich der 16 Bundesländer war das mehr oder weniger absolutes Neuland unter der Führung des Bundesinnenministeriums. Der dortige CIO, Dr. Richter, hat auch mit seinem Vorgänger ein Konzept aufgesetzt, das die einzelnen Länder verpflichtet, diese circa 2 000 Verwaltungsleistungen in 575 Leistungsbündel auf die 16 Bundesländer zu verteilen. Das ist das sogenannte „EFA-Prinzip“ – Einer für Alle. Ein Bundesland bekommt federführend ein Themenfeld zur Bearbeitung. Für den Freistaat Sachsen ist es das Themenfeld Recht und Ordnung. Innerhalb dieses Themenfeldes gibt es sogenannte Unterthemen oder Unterleistungen. Unsere Aufgabe ist es, diese Leistungen zu programmieren. Dafür hat der Bund jetzt endlich, muss ich sagen, ein Einsehen gehabt und ein Konjunkturpaket von 3 Milliarden Euro insgesamt – davon fließen 1,5 Milliarden Euro an die Länder – für speziell diese Leistungen aufgesetzt, die dann im Interesse aller programmiert werden. Jedes Bundesland hat die Aufgabe, sein Themenfeld zu bearbeiten, und wenn alles gut geht, hat Ende 2022 jedes Bundesland seine Hausaufgaben erfüllt. Dadurch entsteht im Übrigen ein riesiger politischer Druck, weil kein Bundesland das Bundesland sein möchte, das seine Aufgaben für alle nicht oder nur zu einem geringen Teil erfüllt hat. Diese Leistungen werden den Kommunen in den Ländern über Portale zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung – danach haben Sie gefragt – oder Abnahmeverpflichtung gibt es im Gegensatz zum Projekt KONSENS bei der Steuer nicht. Ich glaube, wir können diese große Aufgabe nur zusammen lösen und müssen als staatliche Verwaltung, als Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden, mit den Landkreisen und kreisfreien Städten dafür Sorge tragen, dass jede Kommune im Freistaat Sachsen bestrebt ist, möglichst viele dieser Leistungen, die dann angeboten werden, umzusetzen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE; Herr Dr. Gerber an Mikrofon 4. Bitte schön.
