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Dr. Daniel Gerber

GRÜNE 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den Sie heute eingebracht haben, reiht sich ein in eine Liste an wissenschaftsfeindlichen und spaltenden Anträgen. Diese verblendete Ideologie, die Realitäten verneint, Desinformationen und Angst verbreitet, hat in diesem Hohen Hause nichts verloren. Der Antrag nutzt wieder ganz unverblümt typische Werkzeuge von Fake News und Wissenschaftsleugnungen. Zum Beispiel nutzen Sie Pseudoexperten als Quellen, betreiben Rosinenpickerei, lassen also Dinge weg, die Ihnen nicht passen, und erzählen gezielt Verschwörungsgeschichten. Ich will Ihnen das gern an einigen Beispielen demonstrieren. Was die Pseudoexperten betrifft, gilt es zunächst festzustellen, dass die Diskussion um den Infraschall bei Windkraftanlagen seit 2004 auf einen Rechenfehler der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zurückgeht. Dort wurde sich – selbstverständlich versehentlich – um den Faktor 4 000 verrechnet. „Es tut mir sehr leid, dass falsche Zahlen über einen langen Zeitraum im Raum standen“, sagte Peter Altmaier in diesem Jahr und gab zu, dass die Akzeptanz der Windkraft – Zitat – „ein Stück weit darunter gelitten hat“. Ja, was Sie nicht sagen, Herr Altmaier! Nun wurde die Arbeit, die Sie indirekt in Ihrem Antrag zitieren, noch vor der Richtigstellung veröffentlicht, okay. Aber seitdem sahen sich die Autoren Roos und Vahl, der übrigens nicht mehr Chefarzt ist, wie Sie noch behaupten, nicht zu einer Korrektur ihrer Arbeit genötigt. Im Gegenteil, Vahl behauptet jetzt ohne einen wissenschaftlichen Beweis im „Ärzteblatt“: „Nach der Korrektur dieser Werte ist davon auszugehen, dass der von Windanlagen generierte Infraschall gefährlicher ist als bisher angenommen.“ Herr Roos, der zweite Autor, ist schon länger in der Bürgerinitiative „Gegenwind Schwarzwald“ aktiv und veröffentlicht weiterhin Unfug auf „Vernunftkraft.de“. Kommen wir zur Rosinenpickerei. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie die Studien, die Sie hier zitieren, wirklich selber lesen. Oder gehen Sie davon aus, dass sich niemand die Mühe macht, einmal dort nachzuschauen? Wenn Sie sich diese Studie angeschaut hätten, dann hätten Sie zu dem Schluss kommen müssen, der darin steht: „Infraschall in der Nähe von Windkraftanlagen überschreitet nicht die Hörbarkeitsschwellen. Infraschall und tieffrequenter Schall stellen keine besonderen Gesundheitsrisiken dar. Die Belästigung scheint stärker mit individuellen Befindlichkeiten zusammenzuhängen als mit Lärm von Windkraftanlagen.“ Wenn man es noch bis zur Seite 18 der Studie, die Sie selbst zitiert haben, geschafft hätte, wäre man auch auf die BestPractice-Beispiele der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gestoßen, die auf Kenntnissen aus über 60 peerreviewten Arbeiten beruhen. Dort wird nämlich vorgeschlagen, dass Abstandsregeln eben nicht durch fixe Entfernungen wie etwa die 10-H-Regel definiert werden sollten. Sie widersprechen sich also hier – wie so oft – in Ihrem eigenen Antrag. Ich möchte Ihnen gern noch eine Rosine mitgeben. Chapman et al. haben gezeigt, dass es bei 33 von 51 untersuchten Windparks gar keine Probleme gab. Wie viele Anwohnende haben gesundheitliche Probleme gemeldet? 0,4 %. Von diesen 0,4 % haben 73 % in der Nähe von nur sechs Windparks gewohnt, bei denen zufällig Antiwindenergiegruppen aktiv waren. Das ist ein klassischer Fall des Nocebo-Effekts, bei dem eine negative Wirkung eintritt, nur weil man davon ausgeht. Kommen wir zu den Verschwörungsmythen. Sie behaupten: „Tieffrequenter Schall wird durch Lärmschutzmaßnahmen, Fenster und Hauswände kaum gedämmt.“ Das widerlegt aber sogar der Artikel von Vahl selbst. Darin wird deutlich, dass es in einem Haus zu einer Reduktion der Schallleistung um den Faktor 50 kommt. Sie behaupten auch, dass Auswirkungen auf menschliche Zellen nachgewiesen seien. Sie verschweigen hier aber wieder wesentliche Dinge. Die Untersuchungen wurden bei über 80 Dezibel gemacht, und diese werden von Windkraftanlagen überhaupt nicht erreicht. Andere von Vahl an Tieren durchgeführte Experimente nutzen übrigens extrem hohe Schalldruckpegel, 130 Dezibel. Das haben Sie auch gerade erwähnt. Übrigens ist das ähnlich wie bei einem Flughafen, den Sie in Leipzig sogar noch ausbauen wollen. Das ist um den Faktor 100 Millionen höher als die Schallpegel von Windenergieanlagen. Dazu passt ein Zitat von Dr. Holzheu, der den Fehler der BGR entdeckt hat: „Kein Mediziner käme auf die Idee, vor Alkoholvergiftungen durch reifes Obst zu warnen, nur weil festgestellt wurde, dass hochprozentiger Alkohol gesundheitsschädlich ist.“ Abschließend zitiere ich noch einmal aus der von Ihnen angeführten Meta-Studie: „Menschen, die wirtschaftlich von Windkraftanlagen profitieren im Vergleich zu Personen, die keinen wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen, weisen deutlich geringere Belastungswerte auf, obwohl sie ähnlichen, wenn nicht sogar höheren Schallpegeln ausgesetzt sind.“ Das ist genau das, was Sie mit Ihrem Antrag hier verhindern. Durch eine 10-H-Regelung, das heißt durch diesen großen Abstand, würden Kommunen nicht von den 0,2 Cent pro Kilowattstunde aus dem EEG profitieren. Dabei setzt sich die AfD doch so toll für den ländlichen Raum ein. Wir werden den Antrag ablehnen. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Gerber für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Winkler, bitte.

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