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André Wendt

AfD 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Masseneinsatz von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests (Frage Nr. 3) Mit der Empfehlung (EU) 2020/1743 der Kommission zum Einsatz von Antigen-Schnelltests für die Diagnose von SARS-CoV-2-Infektionen wurde der populationsweite Einsatz von Antigen-Schnelltests empfohlen, um in Umgebungen mit hoher Prävalenz sowie im Kontext restriktiver Maßnahmen Personen mit hohem Übertragungspotenzial innerhalb einer Gruppe zu ermitteln und so den Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu verringern. Zeitweise wurden für die Anschaffung und Durchführung von Schnelltests durch die EU über das Soforthilfeinstrument (Emergency Support Instrument – ESI-Verordnung [EU] 2020/521) Mittel zur Verfügung gestellt und diese auch gemeinsam beschafft. Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit zog oder zieht die Staatsregierung einen wie oben ausgeführten Masseneinsatz von Antigen-Schnelltests vor allem in den sächsischen Landkreisen mit sehr hoher SARS-CoV-2 Nachweisrate in Betracht, um gegebenenfalls auch einen erneuten Lockdown zu verhindern? 2. Inwieweit stehen für die Beschaffung von Schnelltests und die Durchführung dieser Schnelltests noch Mittel der EU zur Verfügung oder inwieweit können über die EU auch weiter Schnelltests beschafft werden?

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