landtag.sachsen.de ↗

Albrecht Pallas

SPD 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Ich möchte hieran anschließen, aber den Themenkreis noch etwas erweitern. Denn wir diskutieren Verwaltungsdigitalisierung ja auch im Zuge der Frage nach Personalausstattung, Aufgabenerfüllung, Heben von Synergien durch Digitalisierung sowie vielleicht irgendwann auch nach der Möglichkeit der Einsparung von Personal. Die Debatte wird nicht immer anhand von Fakten geführt. Deshalb möchte ich noch eine Frage stellen: Wie hoch waren die Personalausgaben pro Einwohner bzw. die Personalausgabenquote des Freistaates im Vergleich mit anderen Bundesländern und gemessen an den Ist-Personalausgaben der Jahre 2019 und 2020? Und an welcher Stelle sortiert sich Sachsen im Ländervergleich ein? Ich würde Sie bitten, sich – sofern möglich – dabei auf Werte der offiziellen Bundesstatistik zu berufen. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Das ist ein Bereich, der zumindest teilweise die Zuständigkeit des Finanzministeriums tangiert. Ich möchte dennoch die Frage nicht gänzlich unbeantwortet lassen und aus den Erfahrungen der Personalkommissionen I und II erzählen. Wir haben im Vergleich mit den anderen Bundesländern relativ viel Personal im Einsatz – das muss man konstatieren. Das ist auch deshalb so, weil wir Wert darauf legen, dass bestimmte Politikbereiche wie Polizei, Schule und Hochschule sowie Justiz sehr gut ausgestattet sind. Das ist ganz ohne Frage natürlich auch das Recht der Politik und des Haushaltsgesetzgebers, des Landtags. Auf der anderen Seite haben wir das Paradoxon, dass wir in der Haushaltsgruppe 4 – das ist die betreffende Haushaltsgruppe – letztes Jahr circa 300 Millionen Euro übrig hatten; im vorletzten Jahr waren es 250 Millionen Euro, soviel ich weiß. Nun zur Frage: Was bedeutet das jetzt? – Der Haushaltsgesetzgeber stellt für Personal Geld zur Verfügung. Wir geben das Geld aber nicht aus. Warum geben wir das Geld nicht aus? Wir geben es nicht deshalb nicht aus – jedenfalls weiß ich das von den Behörden –, weil wir es nicht ausgeben wollen, sondern weil die Besetzung von Stellen angesichts der Marktlage und angesichts der Fachleute – wir haben ja sehr viele gute Fachleute, fast nur ausgebildete Fachleute in der staatlichen Verwaltung wie in Justiz, Polizei, Steuerverwaltung oder im Hochschulbereich, um die wichtigsten zu nennen – zum Teil ewig lange dauert. Die Stellenbesetzungsverfahren dauern häufig viele Wochen und Monate. Gerade in der Justiz – leider gerade dort – werden Stellenbesetzungsverfahren beklagt, manchmal bis hin zum Bundesverfassungsgericht, und das dauert natürlich dann häufig ein halbes bis ein ganzes Jahr oder gar noch länger. Deshalb können Sie diese Stellen nicht sofort besetzen. Wenn Sie die Stellen nicht besetzen, dann sind diese Pauschsätze zwar frei; aber für die Verwaltung ist das natürlich elementar negativ, weil das Arbeitszeitvolumen, das hinter diesem Geld steht, nicht abgerufen werden kann und weil Sie die Stellen nicht besetzen können. Tagesordnungspunkt Medienkompetenz der Einführung eines Unterrichtsfaches Schulen in Sachsen wissenschaftlich Drucksache 7/7709, Prioritätenantrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg. Bitte schön, Frau Kollegin.

Alle Reden von Albrecht Pallas Protokoll ↗