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Katja Meier

19.11.2021 Sitzungen 7/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor zwei Wochen haben wir eines Ereignisses gedacht, das nicht nur uns in Sachsen den Boden unter den Füßen weggerissen hat: Am 4. November 2021 waren genau zehn Jahre seit der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds vergangen, und an diesem Tag haben wir auch der Todestage der Opfer des NSU gedacht: Enver Şimşek, ermordet am 9. September 2000, Abdurrahim Özüdoğru: 13. Juni 2001, Süleyman Taşköprü: 27. Juni 2001, Habil Kiliç: 29. August 2001, Mehmet Turgut: 25. Februar 2004, Ìsmail Yaşar: 9. Juni 2005, Theodoros Boulgarides: 15. Juni 2005, Mehmet Kubaşik: 4. April 2006, Halit Yozgat: 6. April 2006, Michèle Kiesewetter: 25. April 2007. Vor zwei Wochen habe ich in Zwickau, meiner Heimatstadt, mit vielen anderen Menschen an einem Gedenk- und Bildungstag teilgenommen, um an diese Menschen zu erinnern. Unter den vielen Programmpunkten an diesem Tag fand ich einen besonders einprägsam. Es war eine Videoperformance der türkischen Künstlerin Ülkün Süngün. Frau Süngüns Performance trug den Titel: „Takdir – Die Anerkennung“. Sie war für uns alle ein wenig wie ein Sprach-Tutorial, denn Besucherinnen und Besucher dieser Veranstaltung wurden in einem Video zur korrekten Aussprache der Namen der NSU-Opfer angeleitet. Alle Teilnehmenden haben gemeinsam mehrfach die Namen ausgesprochen, und wir waren für einen Moment eine Art Lerngemeinschaft, ein wenig wie in einer Schulklasse. Dabei ist zwischen den Zeilen eines sehr deutlich geworden: dass wir alle viel zu wenig über diese Menschen gewusst haben und uns alle einem Lernprozess stellen müssen. Wenn ich sage „wir alle“, dann meine ich das genau so, denn auch die Sächsische Staatsregierung muss sich hierbei in die Pflicht nehmen lassen. Auch staatliches Versagen hat den Kampf gegen rechts in Sachsen erschwert und den jahrelangen Terror des NSU möglich gemacht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau daran kommen wir nicht vorbei. Deshalb ist der Rechtsstaat auf sehr vielen Ebenen gefordert, um die Täterinnen und Täter zu verfolgen. Um gegen das komplette Netzwerk der Helferinnen und Helfer vorzugehen, braucht es natürlich die nötigen Ressourcen. Nur so lassen sich auch umfangreiche Verfahren schnell zum Abschluss und zur gerichtlichen Entscheidung bringen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen nicht glauben, dass der Rechtsextremismus allein in den Gerichtssälen besiegt werden kann, und wir sollten die Ermittlungen gegen den NSU auch nicht zum Vorwand nehmen, um uns ansonsten zu entlasten. Wir brauchen noch viel mehr: Wir brauchen ein umfassendes Konzept, das dem Rechtsextremismus in seiner ganzen Bandbreite Rechnung trägt, ein Konzept, das neben staatlichen Akteurinnen und Akteuren auch die Zivilgesellschaft einbezieht, freie Träger und kirchliche Einrichtungen genauso wie die Jugendarbeit. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zivilgesellschaft hat selbstverständlich nicht an der Seite des NSU gemordet, aber auch sie steht in der Verantwortung. Wir alle stehen in der Verantwortung, weil wir es nicht gesehen haben – oder nicht sehen wollten? –, weil wir nicht eingegriffen haben – oder nicht eingreifen wollten. Dieser Verantwortung müssen wir uns alle stellen, indem wir lernen, hinzuschauen, indem wir ermöglichen, dass hingeschaut wird, und indem wir uns in die Lage versetzen, eingreifen zu können. Wir haben in Zwickau unter anderem auch über die Frage der gemeinsamen Verantwortung gesprochen und darüber, wie wir es in Zukunft besser machen können. Selbstverständlich können wir die Morde des NSU nicht ungeschehen machen. Wir können auch das Leid der Hinterbliebenen kaum lindern. Diese Menschen mussten nicht nur ihre Ehepartner, Freunde, Väter und Kinder betrauern – nein, sie mussten noch viel mehr erleben, denn ihre geliebten Menschen, aber auch sie selbst, wurden in der Öffentlichkeit beleidigt. Diesen Hinterbliebenen ist so viel zugemutet worden, was kaum ein Mensch ertragen kann. Wenn wir diese Menschen nicht alleinlassen wollen, wenn wir das Andenken an die Opfer ehren wollen, dann müssen wir das Kapitel NSU in Sachsen weiter aufarbeiten. Um den Rechtsextremismus zu besiegen müssen wir uns gründlich damit befassen, wie rassistische Gewalt entsteht und welche Auswirkungen sie hat. Helfen können uns hierbei die Forderungen und Empfehlungen der Untersuchungsausschüsse in Sachsen, aber auch insgesamt; 13 Untersuchungsausschüsse hat es bundesweit dazu gegeben und natürlich auch die Empfehlungen der Zivilgesellschaft. Deshalb haben wir uns als SMJusDEG auf den Weg gemacht und eine Studie in Auftrag gegeben, die sich die Forderungen aus den 13 Untersuchungsausschüssen anschaut: Welche konkreten Maßnahmen, die dort gefordert worden sind, wurden bereits umgesetzt? Sind sie erfolgreich? Muss man nachsteuern? Welche Maßnahmen sind noch nicht ergriffen worden? Aber insgesamt ist dies natürlich ein Prozess, der am Anfang steht, und es ist vor allem ein langer Lernprozess. Lernen wird aber nur gelingen, wenn wir den Betroffenen zuhören und alle Teile der Zivilgesellschaft einbeziehen. Daher haben wir in Zwickau auch über ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex gesprochen. Mir persönlich ging es dabei nicht darum, dort einfach nur einen Auftrag für ein solches Zentrum abzuladen, sondern darum, in der Stadt für einen Dialog zu diesem Thema zu werben. Die Bereitschaft zu diesem Dialog – dies war für mich in diesem Moment die wichtigste Botschaft – ist vorhanden, nicht nur in Zwickau, sondern auch in Jena und in Chemnitz. In Köln wird ein Gedenkort geschaffen, der an die NSU-Anschläge erinnert. Ein Dokumentationszentrum wird selbstverständlich nicht über Nacht entstehen. Es ist eine gemeinsame, eine nationale Aufgabe, der wir uns stellen und an deren Anfang wir jetzt stehen. Aber der Entwicklungsprozess läuft erst an. Er ist gestartet, und wir werden ihn als Sächsische Staatsregierung unterstützen und begleiten. Wir wünschen uns, dass das Zentrum ein lebendiger Ort wird, an dem Bildungsarbeit stattfindet, dass es ein öffentlicher Ort ist, an dem Menschen zusammenkommen. Es ist wichtig, dass es ein Ort des Austausches ist, an dem Standpunkte diskutiert und Ideen entwickelt werden. Damit das Gestalt annehmen kann, werden wir nicht von oben herab verordnen, wo dieses Gedenkzentrum entstehen und was dort genau passieren soll. Wir haben den RAA beauftragt, einen Prozess zu gestalten gemeinsam mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren, die sich gegenseitig zuhören, die miteinander reden und die gemeinsam Lösungen finden. Ich freue mich auf dieses Zentrum. Und ich kann Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben, was mich bei dieser Veranstaltung sehr beeindruckt hat: Bei dieser Veranstaltung war ein Anwalt anwesend, der die Opferfamilien vertreten hat. Er hat ganz deutlich gesagt: Ich unterstütze es, dass es das Dokumentationszentrum geben wird. Aber machen Sie sich nichts vor: Sie machen dieses Dokumentationszentrum, diesen Gedenkort, nicht für uns, die Hinterbliebenen oder die Opfer. Nein, Sie machen dieses Dokumentationszentrum für sich selbst – als Lernort, als Gedenkort, aber auch als Ort der Aus-, Weiter- und Fortbildung. Ich habe am Anfang meiner Rede gesagt, dass uns die Selbstenttarnung des NSU den Boden unter den Füßen weggerissen hat. Die Frage ist doch: Wie bekommen wir wieder Boden unter den Füßen? Wie kommen wir zu einem Tagesordnungspunkt Befragung der Für die Staatsregierung berichtet zunächst der Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, Herr Popp, zum Thema „Sachsens Verwaltung modernisieren – Potenziale und Herausforderungen der Digitalisierung“. Hierfür stehen ihm nach Ziffer 1 der Anlage 8 der Geschäftsordnung fünf Minuten zur Verfügung. Anschließend haben die Fraktionen über eine Dauer von insgesamt 40 Minuten die Möglichkeit, dem Staatssekretär zu Themenkomplexen Fragen zu stellen, die seinen Bereich betreffen. Hierbei ist zu beachten, dass die jeweilige Frage eine Minute und die Antwort drei Minuten nicht überschreiten dürfen. Ich erteile nun Herrn Staatssekretär Popp das Wort; bitte schön. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Eine moderne und leistungsfähige Verwaltung ist ein Grundpfeiler unseres Staates und unserer Demokratie. Modern und leistungsfähig kann eine Behörde nur dann sein, wenn sie die Potenziale der Digitalisierung nutzt. Die Digitalisierung wiederum erfordert Investitionen in Hardware und in Software. Sie fordert eine Optimierung der dahinterliegencommon ground? Denn erst, wenn wir den haben, können wir uns als Gesellschaft wieder mit sicherem Schritt fortbewegen. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur appellieren: Zeigen wir, dass wir uns unserer Verantwortung bewusst sind! Setzen wir uns für ein Dokumentationszentrum zum NSU-Komplex ein! Und vor allem: Stärken wir damit unsere Demokratie! Dazu gehört für mich auch, dass wir in Deutschland ein Demokratiefördergesetz miteinander diskutieren. Wenn wir unsere Demokratie ernsthaft schützen und erhalten wollen, dann dürfen wir nicht denken, dass sich das von alleine erledigt, so nebenbei und selbstverständlich. Demokratieförderung und politische Bildung dürfen keine freiwilligen Aufgaben sein. Deswegen sollten wir weder Kräfte noch Mühen scheuen, um unsere Demokratie zu erhalten und weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Frau Staatsministerin Meier. Damit ist die dritte Aktuelle Debatte abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Staatsregierung den Prozesse. Sie fordert neue Kompetenzen beim bestehenden Personal, und sie fordert vor allen Dingen kompetentes neues Personal. Kurzum: Wenn wir heute von einer modernen Verwaltung sprechen, meinen wir fast schon notwendigerweise eine digitale Verwaltung. Das betrifft eine Kommune, einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt, die Länder, den Bund, die Verwaltungen weltweit. Der Freistaat Sachsen ist dabei keine Ausnahme. Für uns in Sachsen, aber auch für nahezu alle anderen Verwaltungen, sind und bleiben Modernisierung und die damit verbundene Digitalisierung Dauerthemen. In den Jahren seit 2020 stehen drei Ziele im Mittelpunkt: Erstens. Wir brauchen eine leistungsfähige IT-Infrastruktur im Freistaat, betreut und bereitgestellt durch unseren zentralen Dienstleister, den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste. Nur so ist sichergestellt, dass die sächsische Verwaltung digital souverän arbeiten und ihre digitalen Leistungen zuverlässig für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen anbieten kann. Zweitens. Wir müssen dem berechtigten Anspruch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen gerecht werden, alle geeigneten Verwaltungsleistungen online und medienbruchfrei beantragen zu können. Gleichzeitig müssen wir die Chance ergreifen, verwaltungsinterne Prozesse zu digitalisieren, damit Arbeitsabläufe effizienter zu gestalten und die Arbeitsbedingungen der Bediensteten zu verbessern, indem wir zum Beispiel Routinetätigkeiten automatisieren. Drittens. Wir müssen durch ein Maximum an Informationssicherheit Akzeptanz und Vertrauen in die digitale Verwaltung gewährleisten. Eine digitale Verwaltung darf keine verwundbare oder gar erpressbare Verwaltung sein. Informationssicherheit muss als Querschnitts- und Daueraufgabe in die täglichen Arbeitsabläufe integriert werden. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Vorteile der digitalen Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen und für die Verwaltung selbst liegen auf der Hand. Nur einige Beispiele nach innen: Verwaltungsintern konnten wir mit der Einführung der E-Akte einen ganz wesentlichen Baustein für eine digitale und damit effizientere Verwaltung legen. Über 13 000 Nutzer in 36 Behörden nutzen die E-Akte. Das ist ein Abdeckungsgrad von etwa 90 % aller Arbeitsplätze, an denen die E-Akte als Arbeitsmittel infrage kommt – ein Spitzenplatz im bundesweiten Vergleich. Ähnlich effizient wollen wir beim Personal- und Bewerbermanagement werden. Das wurde auch im Koalitionsvertrag so vereinbart. Das Projekt „Elektronisches Personalmanagement“ soll im Ergebnis eine landeseinheitliche Personal- und Verwaltungssoftware liefern, mit der alle Bewerbungs- und personalverwaltenden Prozesse elektronisch abgebildet werden können. Schauen wir nach außen: Unserer Serviceportal „Amt 24“ entwickelt sich immer mehr zur zentralen Antragsplattform. Sukzessive werden immer mehr Verfahren eingestellt. Man kann an Beispielen belegen, dass die medienbruchfreie Online-Antragstellung Kosten und Kraft spart. Mit der elektronischen Vergabeplattform und der E-Rechnung wurden darüber hinaus zwei Teilprozesse der elektronischen Beschaffung digitalisiert, was Unternehmen und Verwaltungen gleichermaßen entlastet. Meine Damen und Herren! Diese Beispiele müssen Mut machen für die vor uns liegenden Aufgaben, und die sind nicht zu knapp. Es können nur die Einsparungen gehoben werden, in die auch investiert worden ist. Demgemäß plädiere ich für eine zeitgemäße digitale Verwaltung im Freistaat Sachsen. Die Digitalisierung der Verwaltung ist auch im Sinne des Online-Zugangsgesetzes zu erfüllen. Wir werden bis Ende 2022 alles dafür tun, dies auch umzusetzen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist leider abgelaufen, Herr Staatssekretär. Thomas Popp, Staatssekretär für Digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung: Vielen Dank. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Popp. – Die Fraktionen haben nun die Möglichkeit, Fragen an den Staatssekretär zu stellen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Ich übergebe das Wort an den Kollegen von der CDU. Bitte schön an Mikrofon 5.

Protokoll ↗