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Thomas Thumm

AfD 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Das ist lächerlich! Das haben Sie schon im Juli bewiesen.) Das kann und soll also unmöglich unser Ziel sein. Um es deutlicher zu sagen: Als CDU-Fraktion lehnen wir den ungezügelten Ausbau der Windkraft bzw. eine Verspargelung der Landschaft in Sachsen kategorisch ab. (Beifall bei der CDU) Selbstredend steht das Wohl der Menschen mit Windkraftanlagen in Wohnortnähe im Mittelpunkt. Im Koalitionsvertrag befürworten wir eine 1 000-Meter-Abstandsregelung zu Wohnbebauung. Windenergie ist schlicht und ergreifend eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Industrie wartet auf den eigenen grünen Strom aus dem Freistaat. (Thomas Thumm, AfD: Die funktioniert so nur, wenn Wind weht!) So manche Wirtschaftsansiedlung funktioniert heutzutage gar nicht mehr, wenn wir nicht nachweisen können, dass sie mit grünen Strom versorgt werden kann. Also dafür braucht es mehr Anlagen. Für das Jahr 2024 beträgt das Zubau-Zwischenziel 4 TWh im Bereich der erneuerbaren Energien, hauptsächlich aus Windenergie. Das bedeutet: Bis zum Jahr 2024 sollte die jährliche Stromerzeugung im Bereich Wind im Freistaat Sachsen um rund 2 TWh gesteigert werden. Damit Anwohnerinnen und Anwohner von Windkraftanlagen geschützt sind und bleiben, gewährleisten Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beim Ausbau von Windkraftanlagen den Schutz der Menschen und ermitteln Grenzwerte für Lärm, Licht, Auswirkungen von Schall und Infraschall. Eine von der AfD geforderte pauschale Regelung des Mindestabstands durch die 10-H-Regelung ist daher abzulehnen. Sie ist weder sachgerecht noch erforderlich. Lassen Sie mich beim Thema Gesundheit und Windkraft noch einen Schwenk in die tagesaktuelle Presse unseres Nachbarlandes Frankreich machen: Dort erhält ein Ehepaar 110 000 Euro Entschädigung für gesundheitliche Einschränkungen, die vermeintlich im Zusammenhang mit einem benachbarten Windpark stehen – vielleicht stand Ihnen dieses Paar Pate bei Ihrer Antragstellung, Kollegen von der AfD. Das Ehepaar klagte über Kopfschmerzen und depressive Verstimmungen und es hat nun, Jahre später, Recht bekommen. Was wir dabei aber nicht vergessen sollten: Die Anwältin des Paares betonte, dass dies ein ungewöhnlicher Fall gewesen sei. Sie mahnte zu Vorsicht: Der Prozess lasse sich nicht einfach kopieren; der besprochene Windpark erzeuge in seiner Konfiguration eine abnorme Belästigung. Doch jeder Fall ist anders und muss spezifisch untersucht werden. Laut einer Studie aus Neuseeland klagten Anwohner eines Windparks oft über Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Übelkeit. „Windturbinensyndrom“ nennt sich dieses Phänomen. Auch hier bezweifeln Wissenschaftler, dass der von Windrädern verursachte Infraschall krankmachen könnte. Die Wissenschaftler nehmen an, dass eher die Sorge davor, dass der Infraschall der Gesundheit schade, eben jene Symptome, die mit dem Windturbinensyndrom in Verbindung gebracht werden, ausgelöst habe und sprachen in diesem Zusammenhang vom Nocebo-Effekt. Fakt ist: Es gibt Studien, die Auswirkungen der Windkraft auf unseren Körper belegen – das betrifft in der Regel Menschen, die eine Anomalie im Gleichgewichtsorgan besitzen –, und es gibt mindestens ebenso viele Studien, die exakt das Gegenteil aussagen. Sie belegen, dass der Geräuschpegel einer Windkraftanlage geringer ist als der Geräuschpegel einer Autobahn oder geringer als Infraschall in der Natur am Meer oder im Wald. Da braucht es in Zukunft wohl noch sehr viel mehr unabhängige Studien für gesicherte Aussagen, denn die Medaille hat immer zwei Seiten. Ihre Debatte um die 10-H-Regelung im Sinne des Gesundheitsschutzes unserer Bevölkerung ist meiner Meinung nach also viel Wind um nichts. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Frank Peschel, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Kollege Rohwer für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE.

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