Thomas Prantl
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Sie haben heute erneut die Möglichkeit, Windindustrie sachgerecht und vernünftig zu regeln. Wir als AfD fordern Sie auf, sich im Bund für die 10-H-Regel, also für den zehnfachen Abstand von Windrädern entsprechend deren Höhe, einzusetzen. Es geht dabei um eines der höchsten Güter, um die Gesundheit unserer Bürger. Wir sprechen über Infraschall, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) den Windenergieanlagen unbestritten erzeugen – auch bei Ihnen, Herr Lippmann. Infraschall liegt unterhalb unserer Hörschwelle, was aber nicht heißt, dass er ungefährlich ist. Gesundheitsstudien bestätigen Folgendes: (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Infraschall von Windenergieanlagen ist eine Belästigung für Anwohner und steht im Verdacht, die Gesundheit zu schädigen. Seit Langem ist bekannt, dass Windradanwohner häufig an Schlaflosigkeit, an Kopf-, an Ohrenschmerzen, an Atemnot, Schwindelgefühl, Gleichgewichts- und Rhythmusstörungen (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) fördern, für Fachkräfte Zuzugsoptionen weiterentwickeln und transparent kommunizieren, Erwerbsmigration um legale Wege für nicht oder gering Qualifizierte erweitern und Ausbildungspartnerschaften zur Bildungsmigration ausbauen. Mein Bericht ist wieder umfangreich geworden. Der Statistikteil ist für Fachleute eine Fundgrube. Für alle anderen empfehle ich meine gedruckten und elektronischen Publikationen. Wir waren trotz Pandemie sehr aktiv. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den der Bevölkerung – Wiedereinführung 10-H-Regelung für Windenergieanlagen AfD, mit Stellungnahme der Staatsregierung leiden, Sie wahrscheinlich auch, Herr Böhme. Hinzu kommen noch unbekannte, aber bereits experimentell bestätigte Gefahren. MRT-Untersuchungen zeigen beispielsweise, dass Infraschall eine physikalische Wirkung auf Herzzellen hat. Der herkömmliche Lärmschutz funktioniert aber leider nicht, weil Infraschall durch Türen, Fenster und Wände dringt. Also was tun? Richtig, das einzig Wirksame ist und bleibt Abstand. Dass Sie bereits die 1 000-Meter-Regel verhindert haben, das nutzen die Betreiber von Windenergieanlagen in Sachsen aktuell konsequent aus. Dank Ihrer Blockade für gesetzliche Abstandsregeln werden derzeit in Sachsen insgesamt fünf Anlagen unter 1 000 Meter geplant und sind bereits genehmigt. Aber selbst 1 000 Meter sind den GRÜNEN immer noch zu viel. Diese werben offen für Wortbruch. Eine grüne Königsdisziplin, nicht wahr, Herr Staatsminister Günther? Die GRÜNEN wollen mit SPD und FDP den sächsischen Bürgern noch mehr Ungemach ins Haus tragen und zwei Prozent der Landesfläche für Windindustrie reservieren. Noch bis 2013 wollte die sächsische CDU aber die 10-H-Regelung auch. Herr Staatsminister Schmidt – gerade nicht anwesend –, Herr Kollege von Breitenbuch, Herr Kollege Heinz, erinnern Sie sich noch? Warum hat Sachsen damals die Länderöffnungsklausel für eine 10-H-Regel selbst initiiert, aber dann nicht in Anspruch genommen? Wie kommt denn das? Nach welchen Kriterien haben Sie Ihre Neubewertung denn jetzt durchgeführt? Hat Sie Ihr grüner Energieminister davon überzeugt, dass neue Windräder jetzt nur noch halb so viel stören, weil sie doppelt so hoch sind? Das wäre ja immerhin grüne Logik. (Heiterkeit bei der AfD) Oder haben sich die Anhaltspunkte für Gesundheitsbeeinträchtigungen in Luft aufgelöst? Die Physik und die Gesundheitsforschung sagen etwas anderes. Damals waren Windräder 100 Meter hoch, heute sind sie bis zu 250 Meter hoch. Sie haben längere Rotoren, und längere Rotoren erzeugen andere Schallfrequenzen. Lärmbelästigung und Reichweite des Infraschalls nehmen also zu. Rotierende Schatten werden auch länger. Aber was erklärt die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme? Eine 10-H-Regel sei aus Emissionsschutzgründen weder sachgerecht noch notwendig. Aha! Aber ein starrer 1 000-Meter-Abstand, auf den Sie sowieso alle pfeifen, egal ob 100 oder 250 Meter hohe Windräder, der soll dann sachgerecht und ausreichend sein. Ich bin sehr gespannt, wie uns das hier erklärt wird. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Prantl für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion bitte Herr Kollege Rohwer.
