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Jörg Urban

AfD 19.11.2021 Sitzungen 7/39

Erfassung von Impfdurchbrüchen bei heterologem Covid-Impfschema (Frage Nr. 1) Das RKI definiert den vollständigen Impfschutz bei der Definition des Impfdurchbruchs wie folgt: „Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (2 Dosen Comirnaty [BioNTech/Pfizer], Spikevax [Moderna], Vaxzevria [AstraZeneca] bzw. 1 Dosis Janssen [Johnson & Johnson]) mindestens zwei Wochen vergangen sind.“ Fragen an die Staatsregierung: 1. Inwieweit gilt eine nach heterologem Impfschema geimpfte Person für die Definition des Impfdurchbruchs auch als vollständig geimpft – also wird ein heterolog Geimpfter positiv auf SARS-CoV-2 getesteter als Impfdurchbruch erfasst oder nicht? 2.Wie viele Personen wurden in Sachsen nach heterologem Schema geimpft?

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