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Plenarprotokoll 8/57

08.10.2026 · 221 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (28)CDU (21)Die Linke (19)Thüringen.Gerecht (12)SPD (12)fraktionslos (11)

Dr. Thadäus Rudolf König

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zur 57. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete König-Preuss und Herr Abgeordneter Treutler zeitweise mitgeteilt. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung: Der Tagesordnungspunkt 1 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Im Anschluss daran sollen die Tagesordnungspunkte 2, 5 und 24 in der genannten Reihenfolge aufgerufen werden. Nach der Mittagspause sollen die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 31, 32 und 33 aufgerufen werden. Im Anschluss daran soll der Tagesordnungspunkt 26 und danach sollen die Tagesordnungspunkte 12 a und 12 b aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 17 soll in der heutigen Sitzung auf jeden Fall aufgerufen werden, weshalb ich beabsichtige, den Punkt im Anschluss an die Tagesordnungspunkte 12 a und 12 b aufzurufen. Bereitgestellt werden zu Tagesordnungspunkt 2 ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/4515, zu Tagesordnungspunkt 23 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht und der SPD in der Drucksache 8/4514 und zu Tagesordnungspunkt 28 eine Neufassung des Antrags der Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht und der SPD in der Drucksache 8/4467. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt und ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf, Regierungserklärung von Frau Ministerin Meißner.

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Beate Meißner

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer, wir lieben den Rechtsstaat. Ja, der eine oder andere von Ihnen wird jetzt schmunzeln, weil er denkt, es ist zu übertrieben, zu pathetisch. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, genau das ist unsere Einstellung und genau diese Einstellung wird sich wie ein roter Faden durch meine Regierungserklärung ziehen. Denn dieses Bekenntnis zum Rechtsstaat ist nicht nur notwendig, es zeigt sich auch in all diesen drei Bereichen. Aber es reicht nicht, den Rechtsstaat zu lieben, man muss ihn aktiv pflegen und stärken. Denn ein handlungsfähiger Rechtsstaat, eine geordnete Migration und ein wirksamer Verbraucherschutz entstehen nicht von selbst. Denn wer den Rechtsstaat liebt, der verteidigt ihn und seine Durchsetzung. Denn der Rechtsstaat schützt den Einzelnen vor Willkür und er schafft die Verlässlichkeit, die unsere Gesellschaft zusammenhält. Seit meinem, seit unserem Amtsantritt im Dezember 2024 ist genau das der Auftrag meines Staatssekretärs und mir in unserem Ministerium. Deshalb sage ich Ihnen in einem Satz, worum es uns in dieser Regierungserklärung geht. Wir handeln, und zwar so, dass es die Thüringerinnen und Thüringer auch spüren. Das bedeutet in drei Punkten: 1. Wer vor Gericht sein Recht sucht, der soll es zuverlässig und zeitnah finden. 2. Wer hier Schutz braucht, soll ihn finden. Wer hier nicht bleiben darf oder sein Bleiberecht verwirkt hat, der muss gehen, und beides gehört für uns untrennbar zusammen. 3. Wer im Alltag über den Tisch gezogen wird oder in der Schuldenfalle steckt, der soll wissen, da ist jemand, der hilft. Was das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in den vergangenen 22 Monaten auf den Weg gebracht hat, ist mehr als eine Auflistung einzelner Maßnahmen. Es ist Ausdruck einer politischen Haltung: eine Justiz, die personell wieder an Stärke gewinnt, eine Migrationspolitik, die Ordnung schafft, und ein Verbraucherschutz, der dort hilft, wo Menschen ihn im Alltag brauchen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Ich möchte zunächst mit der Justiz beginnen, die berechtigterweise in meinem Ministerium wieder an erster Stelle steht, denn die Justiz ist eine tragende Säule unseres Zusammenlebens. Eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich ist die drohende Ruhestandswelle. Eine Aufgabe, die an mich zu Beginn der Legislatur herangetragen wurde und die verdeutlicht, vor welchen Problemen wir stehen, denn bis 2032 wird ca. die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Am Anfang bestand die Befürchtung, dass wir diese Ruhestandswelle nicht bewältigen, aber ich kann Ihnen sagen, wir haben erfolgreich entgegengesteuert. Erstmals werden in Thüringen wieder mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt, als in den Ruhestand gehen. Allein in diesem Jahr gehen 47 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand und bereits jetzt haben wir 85 neue Richter auf Probe eingestellt. Sie sehen also, wir handeln und wir werden auch weiter handeln, denn der Ehrgeiz in meinem Haus ist sehr groß und ich bin davon überzeugt, wir werden in diesem Jahr noch die 100 knacken. Deswegen geht ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Wir fangen aber natürlich viel früher an. Auch beim juristischen Vorbereitungsdienst haben wir derzeit so viele Referendarinnen und Referendare wie seit 2014 nicht mehr. Derzeit sind in Thüringen 230 Referendarinnen und Referendare im Einsatz. Das erfordert natürlich auch einen großen Aufwand. Deswegen sind wir gerade dabei, im Justizprüfungsamt auch eine Koordinierungsstelle einzurichten, die die Qualität der Ausbildung für die Nachwuchsjuristen sichert, aber eben auch für unsere Ausbilderinnen und Ausbilder. Sie sehen auch hier, wir handeln. Natürlich erfordert das viel Kraft, vor allen Dingen für diejenigen an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften, die den juristischen Nachwuchs auch einarbeiten. Deswegen gebührt diesen Kolleginnen und Kollegen mein besonderer Dank. Das ist Kraft, die sich lohnt, denn wir brauchen diesen Wissenstransfer. Wir müssen ermöglichen, dass Erfahrung weitergegeben wird und gleichzeitig auch neue Wege gehen. Das haben wir getan, indem wir die Einstellungsvoraussetzungen geöffnet haben. Das heißt nicht, dass es Abstriche an der Qualität gibt, aber wir wollen auch diejenigen, die als Quereinsteiger mit Lebenserfahrung, mit Berufserfahrung kommen, bei uns in der Justiz einstellen. Wir bekommen Rückenwind. Auf Bundesebene gibt es jetzt den Packt für den Rechtsstaat. Thüringen hat auch hier bereits gehandelt, denn dankenswerterweise haben wir bereits 25 neue Stellen, insbesondere für die Staatsanwaltschaften und für die Verwaltungsgerichte zur Verfügung gestellt. Doch, der richterliche Bereich ist nicht alles. Nein, eine leistungsfähige Justiz braucht natürlich auch einen starken, nichtrichterlichen Dienst. Geschäftsstellen, Serviceeinheiten, Justizwachtmeistereien, IT und Verwaltung sichern den täglichen Betrieb von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Deswegen bleiben Personalgewinnung, Qualifizierung und auch gute Arbeitsbedingungen zentrale Aufgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch ein Herzensprojekt von mir erwähnen: die Justizassistenz. Auch diese haben wir in diesem Jahr umgesetzt. Jetzt ist es möglich, dass Referendarinnen und Referendare parallel zu ihrem juristischen Vorbereitungsdienst mit einer zusätzlich vergüteten Tätigkeit mit vier bis acht Stunden im Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft tätig sein können. Das soll nicht nur unser Personal entlasten, nein, es soll die Juristen frühzeitig an Thüringen binden, denn wer die Besten will, muss sie früh von sich überzeugen. Die Justizassistenz startet daher hier im Landgerichtsbezirk Erfurt und soll perspektivisch auf das ganze Land ausgeweitet werden. Sie sehen also auch hier, wir handeln. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Handlungsbedarf gibt es auch im Bereich der Digitalisierung. Wir können in Thüringen stolz sein, dass es uns gelungen ist, die e-Akte in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Das heißt, seit dem 1. Januar dieses Jahres laufen neue Verfahren, bei denen die Pflicht dazu besteht, grundsätzlich elektronisch. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, bei meinen vielen Gerichtsbesuchen habe ich oft gesagt bekommen, dass das noch nicht reibungslos läuft. Deswegen ist klar, diese Umstellung ist anspruchsvoll und wird auch zunächst mehr kosten und auch mehr Personal bedürfen. Es entsteht zusätzlicher Aufwand. Deswegen stabilisieren wir die technische Infrastruktur, überprüfen Arbeitsabläufe und entwickeln die Verfahren so weiter, dass Digitalisierung auch tatsächlich entlastet. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Wir haben jetzt dazu auch kleine Schritte gewählt. Wir haben uns externen Sachverstand ins Ministerium geholt und können vermelden, dass wir längst überfällige Dinge jetzt umgesetzt haben, beispielsweise der Einsatz des E-Diktates, die Anschaffung des dritten Bildschirms und die Einführung zusätzlicher Unterschriftenpads. Das mögen kleine Signale sein, aber sie sind notwendig. Und wir werden weiter daran arbeiten, denn wir wissen, dass das noch eine große Herausforderung ist. Darüber hinaus waren wir aber auch aktiv bei nationalen Initiativen im Rahmen der Justizministerkonferenz. Das Thema „Kinderschutz“ ist gerade mir als Mutter ein wichtiges. Im Bereich der sexuellen Belästigung und im Bereich des sexuellen Missbrauchs gibt es aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf, um unsere Kinder bestmöglich zu schützen. Deswegen haben wir hier erfolgreich zwei Initiativen auf den Weg gebracht und hoffen, dass das, was wir angestoßen haben, den Bund dazu bringt, zu handeln. Aber auch bei Bundesratsinitiativen waren wir sehr erfolgreich. Eine Bundesratsinitiative, die mir sehr am Herzen liegt, war die Erweiterung des § 86a Strafgesetzbuch. Dabei geht es um das Zeigen verfassungswidriger Kennzeichen im schulischen Alltag. Sie wissen alle, die Schule ist kein öffentlicher Raum und deswegen scheitert eine Strafbarkeit für das Zeigen eines Hitlergrußes oder das Malen eines Hakenkreuzes meist aufgrund mangelnder Öffentlichkeit. Wir finden, dass es hier eine Gesetzesänderung braucht. Denn da, wo die pädagogischen Mittel der Schule nicht mehr ausreichen, um einwirken zu können, braucht es die Möglichkeit des Jugendstrafrechts, um diejenigen, die strafmündig sind, auf den richtigen Weg zurückzubringen und hier wirksam einwirken zu können. (Beifall CDU) Deswegen sehen Sie auch hier, wir handeln. Das Stichwort „Jugendkriminalität“ ist eines, was wir auch weiter verfolgen werden. Denn wir haben uns im Regierungsvertrag darauf verständigt, die Jugendstationen auszubauen, ein Modell, was erfolgreich in Thüringen bereits in Jena und Gera umgesetzt wird. Dort arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe vorbildlich zusammen, mit dem Ziel, dass es schnelle Entscheidungen und damit eine konsequente Strafverfolgung bei Jugendlichen gibt. Denn wer Jugendkriminalität ernst nimmt, muss schnell sein. Bei einem 15-Jährigen zählt eben nicht nur, wie konsequent die Antwort ist, sondern wie schnell sie kommt. Deswegen sind wir gerade dabei, in Zusammenarbeit mit einem kommunalen Partner und dann auch mit dem Innenministerium eine weitere Jugendstation in Thüringen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus haben wir erst kürzlich eine Bundesratsinitiative gestartet, die das Ziel hat, junge Menschen früh zu erreichen, kriminelle Karrieren zu verhindern und am Ende auch Opfer zu schützen. Und das gilt insbesondere in Fällen von schwerer Gewalt. Hier muss der Rechtsstaat wirksam reagieren können. Und auch hier sehen Sie, wir handeln. Ich komme zum Justizvollzug, einem Bereich, der sich hinter Mauern abspielt und oftmals unsichtbar ist. Aber ich sage Ihnen, zum Rechtsstaat gehört ein funktionsfähiger und sicherer Justizvollzug. Der beginnt bei den Menschen, die ihn tragen in unseren fünf Justizvollzugsanstalten. Ich habe mir selbst bei einem Praktikum ein Bild davon machen können, nicht nur, was die Aufgaben sind, sondern wie bedeutsam diese Aufgabe ist. Mein wichtigster Eindruck ist, dieses Personal ist nicht nur welches, was auf dem Papier steht, nein, unser Justizvollzug ist systemrelevant. Und wir müssen diejenigen stärker schützen, die uns schützen. Wir haben 947 Bedienstete in unseren Vollzugsanstalten und wir müssen dieses Personal weiter ausbauen. Mit zwei Einstellungsterminen im mittleren Dienst tragen wir dafür Sorge, dass es diesen Nachwuchs gibt. Ich habe erst vergangene Woche an 19 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ernennungsurkunden übergeben können. Das ist wichtig und deswegen müssen wir auch gezielter werben. Ich bin den Bediensteten des Justizvollzugs dankbar, denn fast jede Woche sind sie auf Messen unterwegs und werben für ihren Beruf. Deswegen wollen wir diese Werbung auch unterstützen, indem wir neue Wege gehen; diese gehen wir mit zwei VR-Brillen, um eben jungen Menschen an einem Infostand auch einen Eindruck davon zu verschaffen, was hinter den Mauern passiert und was für ein toller und wichtiger Job das ist. Aber Personal zu gewinnen, genügt nicht. Wir müssen auch an den Arbeitsbedingungen arbeiten und ich freue mich, dass der Krankenstand in den letzten Jahren gesunken ist. Das zeigt, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. Dazu gehört aber auch eine gute Ausbildung. In diesem Jahr haben wir begonnen, die Ausrüstung und das Deeskalations-/Eigensicherungstraining zu verbessern. Dadurch versetzen wir unsere Justizvollzugsbediensteten in die Lage, in Gefahrensituationen auch richtig handeln zu können. Dazu braucht es aber letztendlich auch moderne Sicherheitstechnik. Wir werden in Thüringen die Ersten sein, die in allen Justizvollzugsanstalten Drohnendetektionsanlagen installiert haben. Es fehlt nur noch Untermaßfeld, aber auch da sind wir dran. Dazu kommen auch Handyspürhunde und Geräte zur Erkennung psychoaktiver Substanzen. All das haben wir in unserem Justizvollzug und trägt dazu bei, unsere Bediensteten zu schützen. Ergänzt wird das Ganze von der notwendigen Körperschutzausstattung, die wir auch weiter verbessern wollen. In diesem Zusammenhang hat Thüringen noch ein Alleinstellungsmerkmal. Wir sind das erste Bundesland, was einen Körperscanner gerade erprobt. In unserer größten Justizvollzugsanstalt Tonna ist dieser seit Mai am Start und wir wollen ihn auch weiter zur Anwendung bringen. Genauso wie wir gerade auch im Rahmen der Ausstattung konkrete Verbesserung herbeiführen, denn wir werden unsere Bediensteten mit 200 sogenannten Jet Protectoren ausstatten. Das ist keine Waffe, aber es ist eine Möglichkeit, um in einer Gefahrensituation handeln zu können. Diese Geräte werden in Kürze ausgeteilt an die Sicherheitsgruppe Strafvollzug, an die Sonderlagebeamten und an den Transportdienst. So wie das in Bayern schon seit zwei Jahren der Fall ist, werden sie die Ausrüstung unserer Bediensteten wirksam ergänzen. Hinzu kommen weitere Dinge, die wir in den nächsten Jahren planen, nicht zuletzt zusätzliche Diensthunde und ab 2028 eine neue Dienstpistole. Letztendlich möchte ich aber in diesem Bereich noch auf einen Meilenstein verweisen. Am 30. September, also letzte Woche, ging in Thüringen und damit zum ersten Mal in Deutschland eine elektronische Gefangenenpersonalakte an den Start. Maßgeblich organisiert durch den Staatssekretär und viele engagierte Bedienstete im Vollzug ist es uns gelungen, dieses Projekt zu starten, und dabei danke ich auch dem Digitalministerium und dem Thüringer Landesrechenzentrum, das diese Einführung begleitet hat. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Das alles zeigt, wir handeln. Und ich hoffe, wir handeln hier heute auch im Hinblick auf unser Justizvollzugsgesetzbuch, denn Sicherheit und Resozialisierung sind kein Widerspruch. Ein sicherer Vollzug schützt uns heute, ein guter Vollzug schützt uns morgen und deswegen setzen wir mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben zur Gefangenenvergütung des Bundesverfassungsgerichts um und setzen auf Ihre Zustimmung. Aber was ist mir besonders wichtig im Bereich Justiz? Die Menschen treibt eine Frage um: Wie lange dauert es, bis ich zu meinem Recht komme. Das ist eine Aufgabe, die ich mir noch vorgenommen habe. Ich möchte, dass die Verfahren in dieser Legislaturperiode spürbar kürzer werden. Daran werden wir mit den genannten Maßnahmen arbeiten und daran können Sie mich auch messen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Denn ein Rechtsstaat, der funktioniert, ist ein Rechtsstaat, den man liebt. Ich komme zum zweiten Zuständigkeitsbereich, der Migration. Es gibt wohl kein Thema, über das in Thüringen mehr gestritten wird, als dieses, aber auch kein Thema, bei dem so wenig zugehört wird. Deswegen möchte ich es an dieser Stelle noch einmal sagen: In der Migration gibt es zwei Seiten einer Medaille, zum einen die Ordnung. Wer kein Recht hat oder das Recht verwirkt hat, hier zu bleiben, der muss gehen. Auf der anderen Seite die Integration. Wer bleiben darf, soll hier ankommen und bekommt unsere Unterstützung. Das trägt uns bei unserer Migrationspolitik. Das beginnt am ersten Tag des Ankommens. Seit April letzten Jahres verteilen wir in Thüringen nur noch diejenigen Geflüchteten auf die Kommunen, die nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und damit eine Bleibeperspektive haben. Damit entlasten wir nicht nur die Kommunen, sondern wir erzeugen auch keine falschen Hoffnungen. Die Kommunen entlastet haben wir auch durch die Einführung unserer landeseinheitlichen Bezahlkarte – längst überfällig – und mittlerweile haben sich 17 von 22 Gebietskörperschaften angeschlossen und verzeichnen damit nicht nur Verwaltungsvereinfachung, sondern auch Erfolge. Darüber hinaus ordnen wir die Erstaufnahmekonzeption neu. Wir haben das Versprechen umgesetzt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl schließt. Das kann ich auch ganz konkret sagen: Der Mietvertrag ist zum 30. November gekündigt und bereits ab nächster Woche werden keine neuen Flüchtlinge mehr in Suhl aufgenommen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Ermöglicht wird dies durch die deutlich zurückgegangenen Zugangszahlen. Derzeit befinden sich in unseren Landeseinrichtungen 173 Geflüchtete. Die Schließung von Suhl können wir daher durch unsere Standorte in Eisenberg und in Gera ausgleichen. In Eisenberg haben wir 350 Plätze und in Gera 176. Wir werden in Vereinbarung mit den Kommunen diese Grenzen deutlich einhalten und auch ein zweites Ziel in unserem Regierungsvertrag umsetzen: die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Das erfordert die Errichtung eines neuen Ankunftszentrums mit ca. 500 Plätzen und zusätzlichen kleineren Einrichtungen mit insgesamt nicht mehr als 200 Plätzen. Mit diesen Einrichtungen wollen wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir wollen Registrierung, Erstuntersuchung, GEAS-Screening, Kinderbetreuung, Sprachkurse, Sozialbetreuung, all das anbieten, was es für ein gutes Ankommen hier in Thüringen braucht. In diesem Zusammenhang haben wir am 12. Juni dieses Jahres auch das Gemeinsame Europäische Asylsystem umgesetzt. Ziel dieser Reform ist es, Asylverfahren stärker zu vereinheitlichen, irreguläre Migration besser zu steuern sowie Identität, Sicherheit und besondere Schutzbedürfnisse frühzeitig zu prüfen. Dieses notwendige Screening inklusive einer vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung können wir innerhalb von drei Tagen durch Unterstützung unserer Partner umsetzen. Das ist nicht nur für die Geflüchteten selbst, sondern auch zum Schutz unserer Bevölkerung notwendig. Deswegen sehen Sie auch in diesem Bereich: Wir handeln. Dass wir handeln, merkt man im Bereich der Migrationspolitik am deutlichsten an einer Maßnahme, die ich als Erstes angegangen bin: die Einrichtung einer eigenen Abschiebehafteinrichtung hier in Thüringen. (Beifall CDU) Sie wissen selbst, Thüringen hat viele Jahre über keine eigenen Plätze verfügt. Aber der Bedarf war groß. Deswegen bin ich dankbar, dass wir es sehr kosteneffizient und vor allen Dingen schnell geschafft haben, in Arnstadt eine eigene Abschiebungshafteinrichtung an den Start zu bringen. Viele Bundesländer beneiden uns darum. Deswegen bin ich froh, dass uns das gelungen ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere den Bediensteten des Justizvollzugs, aber auch der Thüringer Polizei danken, die daran einen maßgeblichen Anteil haben. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Bis heute wurden in dieser Einrichtung 140 Menschen untergebracht und 100 von diesen wurden erfolgreich zurückgeführt. Die Verweildauer liegt bei rund 20 Tagen, sodass ich sagen kann: Diese Einrichtung hat sich bewährt. Der Bedarf an Plätzen ist weiter hoch. Deswegen kann ich Ihnen heute mitteilen, wir haben zum 1. Oktober dieses Jahres die Kapazität dieser Einrichtung auf 15 Plätze erhöht und wir sind gerade dabei, diese Kapazität noch weiter zu erhöhen, denn die Kommunen haben signalisiert, dass sie diese Plätze brauchen. Sie sehen also hier auch: Wir handeln. Letztendlich belegen aber auch die Zahlen, dass es einen Richtungswechsel in der Migrationspolitik in Thüringen gab. So wurden im Jahr 2023 308 Personen zurückgeführt und im Jahr 2025 schon 450. Auch in diesem Jahr haben wir die Rückführungszahlen noch einmal um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert. Das betrifft auch die freiwilligen Ausreisen. Im Jahr 2023 waren es noch 269 und im letzten Jahr konnten wir das mehr als verdoppeln auf 537. Deswegen will ich Ihnen eine Zahl nennen, um sich das Ganze vielleicht auch merken zu können: In den Jahren 2023 bis 2026 haben wir durch Abschiebungen und freiwillige Rückreisen insgesamt fast 3.000 Menschen in ihre Heimatländer zurückführen können. Ich finde, das ist eine Zahl, die unsere Bemühungen sehr deutlich macht. (Beifall CDU) Deswegen danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesverwaltungsamt, die hier mit den Kommunen hervorragende Arbeit leisten. Ich kann Ihnen sagen, wir werden auch im nächsten Jahr bundesweite Chartermaßnahmen durchführen und haben bereits Sammelrückführungsmaßnahmen angemeldet. Denn auch hier wollen wir weiter handeln. Wir handeln aber auch beim Thema „Zentrale Ausländerbehörde“. Viele Jahre ist es nicht gelungen und wir haben jetzt zum August bzw. mit Inkraftsetzung 15. September, eine neue Abteilungsgruppe 5 „Migration, Integration, Rückkehrmanagement, Zentrale Ausländerbehörde“ im Landesverwaltungsamt installieren können. Das ist wichtig und notwendig, um diesen Richtungswechsel in der Migrationspolitik, aber auch Fragen der Fachkräfteeinwanderung ernsthaft angehen zu können. Wir werden dort neue Fachreferate installieren, die sich diesen Themenfeldern widmen, insbesondere auch den Fragen sicherheitsrelevanter und schwieriger ausländerrechtlicher Fälle. Und auch ein weiteres Thema haben wir gelöst, nämlich die Frage der Passersatzpapierbeschaffung. Diese sind notwendig, um Rückführungen durchzuführen, und bisher war jeder Landkreis da auf sich allein gestellt und hat viel Kraft und Zeit damit verbringen müssen. Wir haben jetzt nicht nur eine Landeskoordination im Landesverwaltungsamt, sondern ich konnte mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesinnenministerium eine Vereinbarung treffen, dass ab 1. Oktober der Bund in Amtshilfe diese Passersatzpapierbeschaffung für uns übernimmt. Und das wird nicht nur dazu beitragen, die Kommunen zu entlasten, sondern auch schneller an diese Papiere heranzukommen. Deswegen vielen herzlichen Dank an den Bund. Ich habe da große Hoffnungen. Sie sehen also, wir handeln. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Aber ich sagte es ja, die Migration hat zwei Seiten der Medaille, und auch im Bereich der Fachkräfteeinwanderung wollen wir besser werden. Bislang bearbeiteten ausschließlich die kommunalen Ausländerbehörden die beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Mit fünf neuen Stellen im Landesverwaltungsamt wird dort zukünftig die Zuständigkeit dafür liegen, damit wir die Fachkräfte, die zu uns kommen wollen, schnell in die Unternehmen bekommen und damit auch der Wirtschaft unterstützend zur Seite stehen. Hinzu kommt aber auch die Digitalisierung. Die Thüringer Ausländerbehörden nutzen inzwischen eine KI-gestützte Antragsassistenz. Diese ist notwendig, um die Arbeit zu erleichtern. Und auch im Hinblick auf Integration in meinem Ministerium waren wir nicht untätig. Wir haben die beiden Förderrichtlinien zusammengeführt zu einer und haben jetzt mit fünf Schwerpunkten die Integrationsförderung neu strukturiert. Diese Schwerpunkte sind Sprache, Arbeit, Psychosoziale Betreuung, Familie und Frauen und last but not least eine flächendeckende Verteilung. Und das stellen wir mit unseren drei Säulen sicher, damit die Integrationsprojekte, die sich bewerben, auch tatsächlich in der Fläche ankommen und auch von den kommunalen Trägern unterstützt werden. Das ist sinnvoll, damit wir nicht nach Gießkanne arbeiten, sondern die Mittel nachhaltig einsetzen. Und nachhaltig eingesetzt sind auch die Mittel im Landesprogramm „Start Deutsch“. Dieses werden wir fortsetzen und auch schauen, inwieweit wir Kürzungen von Bundesebene dort ausgleichen können. Sie sehen also auch bei der Integration, wir handeln. In diesem Zusammenhang ist ein Programm sehr bewährt, nämlich das Landesprogramm „Dolmetschen“. Rund 1.520 Einrichtungen nutzen es. Und Sie müssen sich vorstellen, fast 3.000 Gespräche im Monat in 50 Sprachen werden dadurch übersetzt. Das ist wichtig und deswegen kann ich auch jetzt signalisieren, wir werden es fortführen. Und ich habe auch in meinem Praktikum, was ich in der Migrationsberatung in Sonneberg bei der AWO gemacht habe, erfahren, wie wichtig die Sprachmittlung ist. Denn Sprachmittlung ermöglicht Verständigung, sachgerechte Beratung und rechtssichere Entscheidungen und erleichtert den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeit. Denn wer die Sprache kann, braucht als Nächstes Arbeit. Sie ist mehr als Einkommen. Sie ist das beste Deutschtraining. Sie schafft Kontakte und macht unabhängig. Denn wer arbeitet, ist nicht der, über den man spricht, sondern der, mit dem man spricht. Deswegen möchte ich beim Bereich „Migrationspolitik“ noch mal klarstellen, wir brauchen beide Seiten der Medaille. Einen Staat, der durchsetzt, was gilt und der zugleich diejenigen einbindet, die bleiben wollen und dürfen. Und wer die eine vernachlässigt, der schwächt die andere. Kommen wir zum letzten Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums, den Verbraucherschutz. Ich weiß, der eine oder andere wird schon auf die Uhr schauen, aber ich bitte Sie, das nicht zu tun. Denn der Verbraucherschutz gehört zur elementaren Daseinsvorsorge unserer Bürgerinnen und Bürger. Er stärkt Menschen, bevor aus einem Problem eine finanzielle Notlage oder sozialer Absturz wird. Deswegen bin ich dankbar, dass wir in Thüringen die Thüringer Verbraucherzentrale haben. Sie ist ein bewährter Partner, der seit Jahren vom Freistaat finanziell unterstützt wird. Dank des Haushaltsbeschlusses des Landtags ist es uns gelungen, dieses Jahr der Verbraucherzentrale rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, so viel Geld, wie die Verbraucherzentrale in Thüringen noch nie bekommen hat. Und dieses Geld ist gut angelegt, (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) denn wir haben dort sehr engagierte Beraterinnen und Berater, die auf verschiedensten Wegen Menschen helfen. Ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung war es, diese Hilfe auch in die Fläche, in den ländlichen Raum zu tragen. Mit diesen Mitteln war es möglich, dass wir im letzten Jahr zusätzliche Beratungsstellen vor Ort in Südthüringen eröffnen konnten, damit gerade Seniorinnen und Senioren auch einen Ansprechpartner haben und nicht auf das Internet oder Telefon angewiesen sind.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Abgeordneter Höcke und Herr Abgeordneter Haseloff, können Sie bitte die Gespräche draußen führen? Es stört hier vorn bei der Rede. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Selbstverständlich!)

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Beate Meißner

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Deswegen sehen Sie auch hier, wir handeln. Die Menschen beschäftigt dieses Thema. Deswegen möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale für ihre engagierte Arbeit danken, (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) genauso wie den Mitarbeitern der Verbraucherinsolvenzberatung. Ja, das klingt sehr abstrakt, aber Verbraucherinsolvenzberatung ist eine wichtige Hilfe für Menschen, die tief in den Schulden stecken. Als ich beispielsweise in der Verbraucherinsolvenzberatung in Altenburg war, wurde mir ganz plastisch geschildert, wie Menschen mit Wäschekörben voll mit ungeöffneten Briefen kommen und wo es schon eine Hilfe ist, wenn jemand dabei ist, diese Briefe zu öffnen. Deswegen unterstützen wir diese konkrete Hilfe auch mit mehr finanziellen Mitteln. Das freut mich insbesondere, weil ich weiß, dass es nicht nur einen großen Bedarf gibt, sondern auch hier die Gelder nicht nach Gießkannenprinzip verteilt werden, sondern nachhaltig, um Menschen zu unterstützen, die in schwierigen Zeiten sind. Denn Beratung ist keine freiwillige Nebensache. Sie verhindert, dass aus einem finanziellen Problem eine dauerhafte Überschuldung und aus einer schwierigen Situation eine soziale Krise wird. Und diejenigen, die dort tätig sind, die sind meistens auch mentale Stütze und Bezugsperson. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir in diesem Bereich handeln und denjenigen danken, die vor Ort da sind. Aber im Verbraucherschutz sind wir auch bundesweit unterwegs. Wir haben im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz eine Initiative zum besseren Schutz im digitalen Raum auf den Weg gebracht. Diese will drei Dinge: Webseiten betrügerischer Anbieter schneller offline nehmen, Fake-Shop-Werbung in Suchmaschinen und sozialen Netzwerken wirksamer bekämpfen und wir wollen, dass die Identitätsprüfungen bei Domainregistrierungen verbessert werden. Es braucht einen Aktionsplan in diesem Bereich, denn die Gefahren im Internet, nicht nur für ältere Menschen, sind enorm groß und jeder von uns kann darauf hereinfallen. Sie sehen, wir treiben das voran. Aber Verbraucherschutz beginnt nicht im Internet, nein, er beginnt dort, wo Menschen auf Wärme und Wasser angewiesen sind. Leider haben wir hier in Thüringen Fälle, wo es zu Versorgungssperren kam und Menschen im Kalten saßen. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja, richtig!) Deswegen haben wir als Freistaat Thüringen eine Bundesratsinitiative erfolgreich auf den Weg gebracht, die dieses Verhalten unter Strafe stellen will. Wir wollen, dass Mieter besser vor Versorgungssperren geschützt werden, und zwar nicht erst dann, wenn sie im Kalten sitzen, sondern schon präventiv vorher. Deswegen ist es unser Ziel, dass die vorsätzliche Zweckentfremdung oder das pflichtwidrige Zurückhalten von Nebenkostenvorauszahlungen durch Vermieter unter Strafe gestellt wird. Denn das ist die größte Ungerechtigkeit: Mieter zahlen pflichtgemäß ihre Miete, aber der Vermieter erfüllt nicht seine Pflichten. Wir haben hier den Anstoß gegeben und wir hoffen, der Bund wird hier auch schnell handeln. Sie sehen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verlässliche Beratung, die erreichbar auch im Dorf ist, ein Staat, der Betrügern das Handwerk legt, und einer, der niemanden im Kalten sitzen lässt, das ist unsere Verbraucherschutzpolitik. Das klingt nicht spektakulär, aber es ist das, woran die Menschen merken, ob ein Staat für sie da ist. Damit komme ich zum Schluss meiner Regierungserklärung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hoffe, Sie haben gemerkt, dass diese politischen Maßnahmen keine reine Aufzählung sind, sondern dass sie getragen sind von einer Haltung. Wir lieben den Rechtsstaat. Wir lieben ihn nicht in Sonntagsreden, sondern wir lieben ihn als tägliche Arbeit und Auftrag. Sicherlich ist er manchmal unbequem für den Einzelnen, für die Verwaltung und auch für uns als Regierung. Aber der Rechtsstaat ist nicht beliebig. Er ist der Maßstab für unser Zusammenleben und er ist nicht die Ausnahme, die man sich leistet, wenn es einem gerade passt. Der Rechtsstaat ist anspruchsvoll und er funktioniert nicht von allein. Er muss gepflegt werden durch Personal, durch Ausstattung und durch das tägliche, ernsthafte Bemühen, ihn funktionsfähig zu halten. Die Themen „Justiz“, „Migration“ und „Verbraucherschutz“ sind unterschiedliche Aufgaben, aber sie tragen dieselbe Überzeugung. Der Rechtsstaat ist kein abstraktes Wunschdenken. Er bedeutet klare Regeln, nachvollziehbare Entscheidungen und konsequente Umsetzung – und das spürbar im Alltag der Menschen. (Beifall CDU) Ich verschweige nicht, dass noch viel Arbeit vor uns liegt, aber wer den Rechtsstaat liebt, der hört nicht auf, ihn zu pflegen und zu verteidigen. Wir werden das auch weiterhin tun. Deswegen danke ich vor allem meinem Staatssekretär, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium und all denjenigen, die jeden Tag sichtbar machen und vor allen Dingen mit Leben erfüllen, was der Rechtsstaat bedeutet. Bei den sozialen Diensten, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften, im Vollzug, in den Ausländerbehörden und in der Verbraucherberatung. Sie sind es, die den Satz „Wir handeln“ in eine Tatsache umsetzen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Ich eröffne nun die Aussprache und rufe für die Fraktion der AfD Herrn Abgeordneten Haseloff auf.

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Daniel Haseloff AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen, liebe Zuschauer! Frau Ministerin, bei allem Respekt, Sie lieben den Rechtsstaat. Das ist nicht pathetisch. Das ist meines Erachtens nach ziemlich schräg. Ich glaube, ich bin nicht der Einzige gewesen, der sich bei der Überschrift gefragt hat, was da in Ihrem Ministerium eigentlich abgeht. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Dass Sie damit ein Problem haben, ist klar!) Wenn ein Politiker sagt „Ich liebe mein Land“ oder „Ich liebe mein Volk“, dann wäre das normal. (Beifall AfD) Aber so was kennt man ja bei der CDU leider nur noch, wenn man dem ukrainischen oder dem israelischen Volk angehört. (Unruhe CDU) Denn der einzige Patriotismus … Herr Präsident, habe ich das Wort oder wer hat das Wort?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ich bitte um Ruhe, Herr Abgeordneter Haseloff hat das Wort.

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Daniel Haseloff AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Denn der einzige Patriotismus, der Ihnen noch innewohnt, das ist der fremdnationale. Dementsprechend möchte ich hier an dieser Stelle Otto von Bismarck zitieren, der am 26. Februar 1863 im Preußischen Landtag Folgendes sagte – Herr Präsident, ich zitiere –: „Die Neigung, sich für fremde Nationalitäten und Nationalbestrebungen zu begeistern, auch dann, wenn dieselben nur auf Kosten des eigenen Vaterlandes verwirklicht werden können, ist eine politische Krankheitsform, deren geographische Verbreitung sich auf Deutschland leider beschränkt.“ Und das, liebe CDU, das trifft auf Sie zu. (Beifall AfD) Mit dem deutschen Volk können Sie also nicht mehr allzu viel anfangen. Dementsprechend flüchten Sie sich in eigenartige Kampagnen wie beispielsweise das Grüne Herz oder wie wir heute gehört haben, die Liebeserklärung an den Rechtsstaat. Frau Ministerin, der Rechtsstaat muss vor allem unemotional behandelt werden. Alles, was Sie heute hier beschrieben haben, ist eben keine Besonderheit, sondern es ist lediglich der erste Schritt zur Normalität. Das ist der Punkt. Das ist alles nicht herausragend, sondern Ihre Beschreibung ist lediglich das, was in diesem Land eigentlich normal sein sollte. (Beifall AfD) Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem sich alle an die Gesetze halten müssen, auch der Staat. Da bekommt dann die Liebe plötzlich ihre ersten Risse. Nehmen wir die aktuellsten Beispiele. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist nicht ordentlich besetzt, weil Ihre Fraktion die betreffende Wahl einfach nicht auf die Tagesordnung genommen hat. Die Richter- und Staatsanwaltswahlausschüsse sind nicht arbeitsfähig, weil Ihre Regierung seit vielen, vielen Monaten mittlerweile schlicht und ergreifend keine Wahlvorschläge bringt. Meinungsdelikte werden in diesem Land härter bestraft als Gewalttaten. Die Ausreisepflicht wird kaum durchgesetzt. Wir haben in Thüringen dieses Jahr nicht eine einzige Abschiebung von Syrern erlebt. In Deutschland sitzen mittlerweile Personen in Untersuchungshaft wie politische Gefangene unter fadenscheinigen Begründungen und ein rechtsstaatlicher Prozess lässt lange auf sich warten. Staatliche Institutionen werden gegen den politischen Gegner missbraucht. Ich möchte da nur an den Verfassungsschutz erinnern. Und mittlerweile ist auch die Meinung im Volk, dass auch das ein oder andere Gerichtsurteil ziemlich politisch motiviert wirkt. Sie haben eben beispielsweise auch auf die Integration und auf die Fachkräfte abgezielt. Und auch da haben Sie leider immer noch nicht verstanden, dass der Pull-Faktor, den Sie schaffen durch den Spurwechsel, eben nicht rechtsstaatlich ist und immer mehr ausländische Sozialschmarotzer hier in dieses Land führt. Das muss man in der Deutlichkeit so sagen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Abgeordneter Haseloff, ich bitte Sie, Ihre Wortwahl an die Würde des Hauses anzupassen.

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Daniel Haseloff AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Selbstverständlich, Herr Präsident. Und dann kommt eigentlich der größte Betrug an Ihrer großen Liebe, dem Rechtsstaat, denn Sie steigen völlig offenkundig und mittlerweile ja auch hochoffiziell immer wieder mit den Linken ins Bett, die in Berlin jetzt gerade zeigen, wie viel sie vom Rechtsstaat halten, nämlich gar nichts. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das sagen die Richtigen!) (Unruhe CDU) Ich habe das Gefühl, Sie lieben den Rechtsstaat eben am Ende doch nur dann, wenn er Ihnen dient und wenn Sie ihn nach Belieben auslegen können. Und ich bin kein Paartherapeut, werte Kollegen, aber das sieht mir nach einer ziemlich einseitigen narzisstischen Beziehung aus. (Beifall AfD) Frau Justizministerin, seit zwei Jahren fast kann ich Sie nun in diesem Fachbereich erleben und ich sage bewusst nicht „muss ich Sie erleben“, sondern ich kann Sie erleben, denn Sie haben immer wieder gezeigt, dass Sie viele Grundprobleme verstanden haben und dass Sie auch die richtigen Ansätze gezeigt haben. Aber leider lassen Sie sich immer wieder ausbremsen, und zwar in Form Ihrer Koalition. Und wenn ich auf die Regierungsbank schaue, dann sehe ich, jetzt sehe ich nur noch einen Bremsklotz, der zweite ist rausgegangen, sehe ich den Bremsklotz auf dem Sitz des Ministerpräsidenten, der, so wie es mir gestern ein Zuschauer des Sonderplenums gesagt hat, wie ein Betrüger auf seinem Sessel klebt. Und das ist mit dem Rechtsstaat auch schon schwierig zu vereinen. Das muss man in der Deutlichkeit sagen. Und auf der anderen Seite schleppen Sie einen Innenminister mit, der vom Rechtsstaat auch nicht viel hält, der sein gesamtes Tagesgeschäft darauf ausrichtet, die politische Opposition zu beseitigen. Das verkündet er wirklich regelmäßig auch frank und frei in der Presse. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Auch da stellt sich mir die Frage, wie das noch mit dem Rechtsstaat vereinbar ist. (Beifall AfD) Aber, Frau Justizministerin, wir haben Interesse, dass der Rechtsstaat vollumfänglich wieder hergestellt wird, und das Ganze völlig unemotional, ohne nette Aufkleber, die Sie uns auf den Tisch legen. Und dementsprechend reiche ich Ihnen auch heute wieder die Hand, das mit uns zu tun. Ja, da können Sie gern lachen, aber das ist nämlich der Punkt. Der Rechtsstaat kennt auch keine Brandmauer, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Und ich reiche Ihnen nochmals die Hand. Wir unterstützen Sie gern dabei. Nur fangen Sie nicht nur an, den ersten Schritt zu gehen, sondern gehen Sie den gesamten Weg. Das werden Sie mit Ihrer Koalition nicht schaffen. Dementsprechend steht die AfD selbstverständlich bereit, den Rechtsstaat wieder vollständig und neutral auf die Beine zu stellen. Diese Arbeit biete ich Ihnen gern an. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Abgeordneter Haseloff, Sie wissen ja, in der letzten Plenarsitzung habe ich den Begriff des „Betrügers“ hier noch mal ausgeführt, auch die rechtliche Dimension und gerade die strafrechtliche Dimension. Sie haben den Begriff wieder verwendet hier im Plenum und deswegen (Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Das war ein Zitat!) erteile ich Ihnen hierfür eine Rüge. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU auf.

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Stefan Schard CDU

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin und auch Herr Haseloff, ich will mal mit Ihren Ausführungen zum Rechtsstaat und auch zu dem gewählten Claim der Ministerin kurz beginnen. Ich finde, wer verinnerlicht hat, wie wichtig die Säule der Justiz für unsere gesamte Gesellschaft ist, der kann bei seiner Beurteilung und auch bei seiner Zuneigung zu diesem Rechtsstaat nicht pathetisch genug sein. Ich denke, die ordnende Funktion eines funktionierenden Rechtsstaates kann man auch nicht oft genug betonen. Deshalb finde ich den Claim „I love Rechtsstaat“, an dieser Stelle genau richtig. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Man kann auch daher gehen und kann das Haar in der Suppe suchen, die Dinge schlechtreden. Oder man kann objektiv die Erfolge, die hier erzielt worden sind, auch bewerten. Und ich finde, gute Politik fängt auch bei der Realität an. Und genau das tun Sie nicht, Herr Haseloff. Sonst hätten Sie vielleicht auch repliziert, was die Ministerin im Einzelnen hier dargestellt hat. Und ich möchte noch was zu Beginn meiner Ausführungen stellen. Das Thema „Staatsanwalts- und Richterwahlausschuss“, bei dem Sie – aus meiner Sicht – hier immer vollkommen zu Unrecht Dinge darstellen, die so mit der Realität auch nicht vereinbar sind. Sie haben seit über einem Jahr keinen Vorschlag zur Besetzung dieser Gremien gemacht. (Unruhe AfD) (Beifall CDU) Also bitte hören Sie auf, anderen Fraktionen hier vorzuwerfen, dass sie das Verfahren behindern würden. Ja, meine Damen und Herren, ich möchte noch was sagen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Abgeordneter Schard, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Haseloff zu?

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Stefan Schard CDU

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Das mache ich gern.

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Daniel Haseloff AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Herr Kollege. Für mich noch mal zur Klarstellung. Sind Sie auch der Meinung, dass der Staatsanwälte- und Richterwahlausschuss mit AfD-Kandidaten besetzt ist? Oder ist er nicht mit AfD-Kandidaten besetzt? Nur das noch mal zur Klarstellung, auch für die Zuschauer.

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Stefan Schard CDU

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Der Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss ist nicht ausreichend und nicht voll besetzt. Auch nicht mit AfD-Kandidaten. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Ich habe Sie gerade nach den Kandidaten der AfD gefragt!) Und meine Damen und Herren, wer auch immer jetzt in der letzten Zeit oder über die Jahre hinweg behauptet hat, es sei egal, wer regiert, der wird, glaube ich, auch gerade im Bereich des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz eines Besseren belehrt. Und wenn ich den Blick auf meine eigene Fraktion richte und auch auf die CDU, so hat diese im Wahlkampf einen Politikwechsel versprochen. Und meine Damen und Herren, sie hat ihn auch geliefert. Ich will an dieser Stelle vielleicht auch nicht alles wiederholen, was die Ministerin hier ins Feld geführt hat, aber einzelne Dinge lohnen sich dann doch, herauszugreifen. Dass dieser Politikwechsel gerade im Bereich des Ministeriums für Justiz, Migration und Verbraucherschutz eingetreten ist, das zeigt sich nicht nur an den Ausführungen der Ministerin, sondern auch an der ganz objektiven Erkenntnis, was in den letzten beiden Jahren passiert ist. Das Ministerium hat gemeinsam mit dem Landtag Gesetze, Verordnungen und auch Haushalte verabschiedet und damit auch völlig neue Akzente gesetzt. Ich erinnere an dieser Stelle auch an die vollkommen stiefmütterliche Behandlung der Justiz in der rot-rot-grünen Regierung in den vergangenen Regierungsjahren. Da kam auch eine vollkommen ideologisch verblendete Migrationspolitik dazu, die nicht den Tatsachen gerecht wurde, sondern auch dem Willen der Bevölkerung widersprach und auch – und das muss man an dieser Stelle konstatieren – zu Verwerfungen in unserem Land geführt hat. Und gerade die Justiz hat von dieser deutlichen Neuausrichtung auch profitiert in unserem Land. Unter der Vorgängerregierung wurde die Justiz viel zu oft vernachlässigt. Dass die Justiz – und die Ministerin hat es angesprochen – im Namen des Ministeriums wieder an erster Stelle steht, das ist auch mehr als eine Symbolik. Und das entspricht auch der politischen Praxis dieser Regierung. Auch die Justiz steht sachlich wieder an erster Stelle und das ist, denke ich, auch ein guter Erfolg, werte Kolleginnen und Kollegen. Der Kontrast zu den direkten Amtsvorgängern ist sehr, sehr groß. Die vorherige Ministerin Denstädt von den Grünen erklärte damals bei ihrem Amtsantritt, sie habe genau drei Themen: Migration, Migration, Migration. Und wenig später wurde ihr ausgerechnet die Zuständigkeit für Migration entzogen und ins Innenministerium verlagert. Und eine Justizministerin, meine Damen und Herren, die sich nach eigener Aussage kaum für Justiz interessierte, war am Ende nichts weiter als ein Tiefpunkt für dieses Haus. Und das ist heute anders. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Man kann sagen, Justizthemen haben in Thüringen wieder ein Comeback gefeiert, und das in fast allen oder allen Facetten. Gerichte als Kernbereich der Justiz standen gleich bei mehreren Gesetzen im Mittelpunkt. Es gab eine Initiative zur Verlängerung der Übergangsfrist für die Zweigstellen Ilmenau und Bad Lobenstein. Auch hier wurde Rechtssicherheit geschaffen. Die Digitalisierung der Gerichte wurde weiter vorangetrieben und es wurden Regeln dafür aufgestellt. Ein weiteres Gesetz wurde kurz vor der Sommerpause beschlossen. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz reagieren wir auf die bevorstehende Welle an Ruhestandseintritten. Auch darüber hat die Ministerin gesprochen. Richter, die die Altersgrenze erreicht haben, können auf Antrag ihren Ruhestand verschieben und bis zum 70. Lebensjahr weiterarbeiten. So soll der Generationswechsel entzerrt, eine ausgewogene Altersstruktur gewährleistet werden und auch das Erfahrungswissen länger für die Justiz erhalten bleiben. Neben Richtern haben wir uns aber auch mit anderen Berufsgruppen befasst. So erhalten Rechtspfleger mehr Anerkennung für ihre hoheitlichen Tätigkeiten. Darüber ist hier im Haus bisweilen gespottet worden, man regele angeblich nur ein Stück Stoff. Sie wissen, worauf ich hinauswill: auf die Robe. Aber genau das ist es nicht. Diese Robe steht für Amt, für Anerkennung und auch für Verantwortung hoheitlicher Tätigkeit. Sie ist für die Beschäftigten ein Zeichen dafür, dass ihre Arbeit wertgeschätzt wird und dass man in der Politik und im Ministerium überhaupt wahrnimmt, was sie alles tun. Wer eigenständig hoheitliche Entscheidungen trifft, muss diese Verantwortung natürlich auch nach außen sichtbar ausüben können. Eine andere Gruppe, für deren Arbeit konkrete Verbesserungen erzielt wurden, sind die Gerichtsvollzieher. Wer dienstlich Wohnungen aufsucht, muss wissen, ob dort besondere Gefahren durch Menschen oder durch Tiere drohen. Auch die Auskunftsmöglichkeiten, die gestärkt wurden, tragen zur maßgeblichen Sicherheit der Mitarbeiter bei den Gerichtsvollziehern bei. Das erhöht die Sicherheit dieser Berufsgruppe bei der Erfüllung ihres so wichtigen Diensts für unser Land. Gleiches gilt für das neu geschaffene Recht, ein Alarmgerät mitführen zu dürfen. Ja, auch die offiziellen Ausweise sind mehr als eine Symbolik. Sie stärken die Autorität in besonders schwierigen Situationen. Wer staatliche Entscheidungen unter schwierigen Bedingungen durchsetzen muss, braucht dafür bestmöglichen Schutz. Das sind wir diesen Mitarbeitern schuldig und das wird im Ministerium auch so gelebt. Zur Justiz gehört aber auch der Justizvollzug. Auch dort zeigt sich, dass diese Regierung Probleme nicht nur benennt, sondern konkrete Verbesserungen umsetzt. Das zeigt sich zum Beispiel schon mit Blick auf die heutige Tagesordnung, wenn wir dann gleich bei dem nächsten Punkt über den Bereich „Justizvollzug“ reden werden. Das Gesetz bietet mehr als nur die Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben, es liefert auch Antworten auf drängende Probleme in dem Bereich „Resozialisierung“ und bei dem Umgang mit Drogen. Davon werden wir mit Sicherheit an späterer Stelle noch viel hören. Auch für die Beschäftigten im Justizvollzug wollen wir für mehr Sicherheit sorgen. Das im Haushalt eingestellte Geld für bessere technische Ausrüstung zum Einsatz in Gefahrensituationen soll noch in diesem Jahr in konkrete Geräte umgesetzt werden. Auch darüber hat die Ministerin hier gesprochen. Entscheidend ist, dass Beschäftigte in gefährlichen Situationen zusätzliche Handlungsoptionen erhalten, um Situationen zu befrieden, ohne sich selbst zu gefährden. Ein weiteres Gesetz betraf unseren Thüringer Verfassungsgerichtshof, unser höchstes Gericht in Thüringen. Mit dem neuen Gesetz nimmt nun auch der Hof an der Digitalisierung der Justiz, dem elektronischen Rechtsverkehr und der Einführung der E-Akte teil. Es wurden klare Vertretungsregelungen geschaffen und ein effizientes Arbeiten durch den verstärkten Einsatz von Ausschüssen ermöglicht. Nicht zuletzt wurden auch Maßnahmen zur Vermeidung von Vakanzen ergriffen. Gerade beim Verfassungsgerichtshof müssen natürlich Unabhängigkeit und Arbeitsfähigkeit jederzeit verlässlich gesichert sein. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, Justiz ist nicht länger das fünfte Rad am Wagen des Migrationsministeriums, sondern steht zu Recht wieder an erster Stelle. Aber auch in der Migrationspolitik ist der Politikwechsel sichtbar, auch wenn das einige hier im Haus leugnen wollen. Wir haben die Bezahlkarte landesweit ausgerollt und setzen so klare Grenzen gegen Rücküberweisungen als Geschäftsmodell. Die Ministerin hat es erläutert. Wir verteilen Asylantragsteller ohne Bleibeperspektive nicht mehr auf die Kommunen. Auch darüber hat die Ministerin gesprochen. Diese klare Trennung entlastet die kommunalen Unterkünfte und ermöglicht es, dort zielgenauer auch Integrationsangebote für diejenigen zu machen, die sie wirklich brauchen. Wir haben die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl versprochen und auch dieses Versprechen wird gehalten. Gerade beim Thema „Erstaufnahme“ zeigt sich ganz besonders auch die Handschrift dieser Regierung. Alle Ankommenden werden so untergebracht, dass grundlegende humanitäre Standards erfüllt sind. Das war nicht immer so, auch daran will ich erinnern. Die zuständigen Grünen in der vorigen Regierung haben oft von Humanität gesprochen und den Kommunen auch hohe Standards auferlegt in den kommunalen Gemeinschaftsunterkünften. Das Land selbst hielt diese Standards jedoch nicht ein. Die Zustände, das wissen wir aus verschiedenen Besuchen vor Ort, waren teilweise schlicht unwürdig. Auch diese Zustände haben sich geändert bzw. muss man noch mal fragen, wie diese Zustände damals gerechtfertigt wurden. Die lapidare Antwort, das Thüringer Gesetz über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen gelte nur für Landkreise und kreisfreie Städte, jedoch nicht für das Land, war damals die Rechtfertigung für die Zustände in Suhl. Nach dem Wortlaut des Gesetzes stimmt das auch. Das ist richtig. Aber es widerspricht natürlich gravierend dem Geist des Gesetzes, eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Und damit hat die Landesregierung nun auch Schluss gemacht. Mit einer Aufteilung auf mehrere Einrichtungen wurde Suhl entlastet und kann nun auch, wie versprochen, geschlossen werden. Ermöglicht wird dies natürlich auch durch sinkende Zugangszahlen, das will ich nicht verhehlen. Auch das ist aber eine Folge des Politikwechsels, dieses Mal im Bund. Und wo wir gerade bei Versprechen sind, meine Damen und Herren, auch die Schließung von Eisenberg, Gegenstand des Regierungsvertrags, wird umgesetzt. Ebenso im Bereich der Rückführung setzt die Landesregierung mit Unterstützung aus dem Landtag völlig neue Akzente. Statt eines einzelnen Haftplatzes, den man in Rheinland-Pfalz vielleicht ab und zu mitnutzen konnte – wir erinnern uns an die vorherigen Regierungsjahre –, haben wir unsere Möglichkeit durch eine eigene Abschiebehafteinrichtung ganz wesentlich verbessert. Wir haben unseren Politikansatz von Anfang an transparent gemacht. Frau Ministerin hat an dieser Stelle auch erläutert, dass diese Einrichtung, diese Abschiebehafteinrichtung, auch noch weiter gestärkt und vergrößert wird. Mit dem Plenarantrag „Rückkehrberatung“ verstetigen wir freiwillige Ausreisen, wir fördern freiwillige Ausreisen und wollen auch die Ausreisepflicht verstärkt und weiter durchsetzen. Dies definiert die Koalition auf Initiative der CDU auch mit dem Plenarantrag zur Rückkehrerberatung. Freiwillige Ausreisen, meine Damen und Herren, sollen weiter gefördert und begleitet werden, um Menschen ohne Aufenthaltsrecht würdevoll, kosteneffizient und dauerhaft in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Auch das gehört zu einem funktionierenden Rechtsstaat selbstverständlich dazu. (Beifall CDU) Zugleich gilt, meine Damen und Herren, wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss das Land verlassen. Das ist so klar, wie es gesprochen wird, natürlich auch richtig. Erfolgt dies nicht freiwillig, ist die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen, da gibt es am Ende kein Vertun. Abschiebungen dürfen kein Tabu sein in unserem Land. Wer kein Anspruch auf Bleiberecht hat, muss natürlich das Land verlassen. (Beifall CDU) Aber machen wir es noch deutlicher, meine Damen und Herren. Vor dem Regierungswechsel organisierte Thüringen eigene Landesaufnahmeprogramme. Nach dem Regierungswechsel organisiert Thüringen Abschiebeflüge und stellt Kapazitäten für andere Bundesländer zur Verfügung. Das ist nicht mehr und nicht weniger als ein Wechsel in der Migrationspolitik, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Echt geil!) die auch dem Letzten in diesem Hause offenbar werden müsste. (Beifall CDU) Denn es kann nun wirklich niemand bezweifeln, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ihr seid einfach herzlos!) auch Sie nicht, Herr Bilay, auch wenn die Scheuklappen noch so groß sind, dass dies ein wirklicher und auch positiver Politikwechsel in unserem Land ist. Ich nehme an dieser Stelle auch noch mal Stellung zur Kritik der AfD. Sie verweist oft auf die Quote der gescheiterten Abschiebungen. Das kann man natürlich machen und natürlich ist es auch ärgerlich, dass aus vielerlei Gründen immer wieder mehrere Versuche gebraucht werden, um Abschiebungen umzusetzen. Die Zahl der Versuche ist aber eher zweitrangig. Entscheidend ist am Ende die Zahl der letztlich erfolgreichen Durchführungen und Zurückführungen. Das ist die entscheidende Zahl und im ersten Halbjahr 2026 gab es gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 bei den Abschiebungen ein Plus von 132 Prozent. Gleichzeitig ist auch die Zahl der freiwilligen Ausreisen gestiegen. Wer angesichts dieser Zahlen weiterhin behauptet, es geschehe in diesem Bereich nichts, ignoriert die Realität, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Ich bin überzeugt, dass auch die AfD diese Zahlen sehr wohl versteht und zuweilen diese Realität leider häufig bewusst anders darstellt. Bleiben wir noch mit wenigen Sätzen bei dem Thema „Rückführung“. Eines der größten Hindernisse für Rückführungen waren und sind immer wieder fehlende Reisedokumente. Auch hier handelt die Regierung. Thüringen arbeitet bei der Passersatzbeschaffung durch eine neue Vereinbarung mit dem Bund zusammen. Gemeinsam wollen wir hier schneller, effizienter werden und diese Hürde auch aus dem Weg räumen. Nicht zuletzt wird die versprochene neue Ausländerbehörde an den Start gehen und viele Bereiche mit ihrer Arbeit unterstützen. Das betrifft auch den Kern (Beifall CDU) der Koordination von Abschiebungen, denn die zentrale Ausländerbehörde ist nicht exklusiv für den Bereich Asylmigration gedacht. Sie wird auch in wichtigen Fragen der Fachkräfteeinwanderung, insbesondere beim beschleunigten Fachkräfteverfahren, tätig werden. Wie Sie sehen, werte Kolleginnen und Kollegen, wird in den Bereichen „Justiz“ und „Migration“ wirklich viel bewegt und es werden auch die Versprechen erfolgreich umgesetzt. Dazu kommt natürlich auch der dritte Bereich des Ministeriums, der Verbraucherschutz. Auch hier haben wir gemeinsam im Landtag und Regierung regelmäßig politische Schwerpunkte gesetzt, aber vor allem beim Haushalt. Im Landtag ist es regelmäßig gelungen, in den letzten beiden Haushalten zusätzliche Mittel für dieses wichtige Anliegen bereitzustellen. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Politikwechsel war ein Versprechen. In Justiz, Migration, Verbraucherschutz ist daraus sehr konkrete Politik geworden. Vieles ist bereits umgesetzt und genau daran wird weitergearbeitet. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Ich danke Ihnen an dieser Stelle für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche der Regierung bei der Umsetzung dieser wichtigen Vorhaben weiter viel Erfolg. Herzlichen Dank.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schard. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke auf.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Haseloff, ich nehme jetzt mal zur Kenntnis, dass Sie der Ministerin die Hand reichen wollen, nachdem Sie gesagt haben, dass wir mit denen im Bett liegen. Ich sage es Ihnen, drei im Bett ist ein bisschen viel. „Wir lieben den Rechtsstaat“, das klingt erstmal nach einem Satz, auf den man sich grundsätzlich einigen kann, (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Was?) denn ja, einen Rechtsstaat kann man lieben, auch wenn die Völkischen da direkt aus der nationalen Hose schnippen. (Beifall Die Linke) Beim Rechtsstaat ist es aber ein bisschen wie bei der Demokratie. Man kann ziemlich viel über sie reden. Entscheidend ist, wie man mit ihr umgeht, wenn es schwierig wird, denn der Rechtsstaat ist nicht dafür da, dass der Staat immer bekommt, was er will. Der Rechtsstaat ist gerade dafür da, dass sich der Staat selbst Grenzen setzt, dass er Macht begrenzt, dass er Minderheiten schützt, dass er die Freiheit des Einzelnen auch dann verteidigt, wenn sie unbequem ist, dass vor dem Gesetz eben nicht der Lauteste, der Stärkste oder der politisch Erwünschte recht bekommt, sondern jeder Mensch und das vor dem Gesetz genau deshalb gut ist. Genau deshalb reicht es auch nicht, den Rechtsstaat einfach nur zu lieben. Man muss ihn eben auch aushalten. Man muss aushalten, dass Gerichte anders entscheiden, als es eine Regierung gern hätte. Man muss aushalten, dass Beschuldigte Rechte haben. Man muss aushalten, dass auch Menschen, die schwere Fehler gemacht oder Straftaten begangen haben, Anspruch auf ein faires Verfahren haben. Man muss aushalten, dass Grundrechte nicht nur für denjenigen gelten, dessen Verhalten oder Herkunft wir sympathisch finden. Das ist manchmal unbequem, aber genau das ist Rechtsstaat. Frau Ministerin, Sie haben zu Recht auf die Verbesserung der Personalsituation in unserer Justiz hingewiesen. Leider blenden Sie aus, wie wir in diese Misere geraten sind und auch, dass wir mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in die gleiche Falle rennen, diesmal unter Federführung eines Berliner Staatssekretärs. Aber sprechen wir doch mal über Realitäten. Ein Rechtsstaat auf dem Papier reicht nicht aus, Sie haben es schon gesagt. Wenn Menschen monatelang auf einen Gerichtstermin warten und manchmal sogar jahrelang, dann ist das ein Problem des Rechtsstaats. Wenn Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ihre Verfahren kaum noch bewältigen können, dann ist es ein Problem des Rechtsstaats. Und ja, da gab es dank Bundesmitteln inzwischen Verbesserungen, aber gut ist es noch nicht. Und wenn Menschen keinen Anwalt oder keine Anwältin mehr finden – wir haben eine Kleine Anfrage gemacht, ein Drittel derer sind uns seitdem verloren gegangen –, die sich ihrer Sache annehmen, weil der demografische Wandel nun mal auch da hart zuschlägt, und deshalb die Menschen ihr Recht schlechter durchsetzen können als andere, dann ist das eine Problem des Rechtsstaats. Rechtsstaatlichkeit entscheidet sich eben nicht nur in Regierungserklärungen, sie entscheidet sich im Gerichtssaal, in der Staatsanwaltschaft, in der Justizvollzugsanstalt und am Ende ganz banal daran, ob jemand ein Gericht auch telefonisch erreichen kann. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will deshalb einen zweiten Punkt setzen. Ein starker Rechtsstaat braucht keine starke Hand, er braucht starke Institutionen. (Beifall Die Linke) Das ist ein Unterschied. Und gerade hören wir aus konservativen Kreisen häufig die Forderung nach mehr Härte, schnelleren Strafen, neuen Straftatbeständen und immer neuen Eingriffsbefugnissen, aktuell so im Jugendstrafrecht und auch im Bereich der häuslichen Gewalt. Aber ein Rechtsstaat, das sage ich Ihnen, wird nicht dadurch stärker, dass man möglichst viele neue Strafnormen in ein Gesetz schreibt. Er wird stärker, wenn das bestehende Gesetz tatsächlich durchgesetzt werden kann, (Beifall Die Linke) wenn Verfahren funktionieren, wenn Opfer ernst genommen und Täter zur Verantwortung gezogen werden, wenn Prävention funktioniert und finanziert wird, institutionell und nicht als Wurmfortsatz, wenn Menschen gar nicht erst in Situationen geraten, in denen aus einem Problem eine Straftat und aus einer Straftat eine kriminelle Karriere wird. Gerade bei Jugendkriminalität gilt deshalb, Konsequenz und Prävention sind keine Gegensätze. Wer jungen Menschen Grenzen setzt, muss ihnen gleichzeitig auch Perspektiven geben, und daran fehlt es oft genug. Wer Gewalt verhindern will, muss nicht nur über Strafe sprechen, sondern auch über Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, soziale Arbeit, psychologische Unterstützung und auch über funktionierende Kommunen. Das ist vielleicht weniger spektakulär als die Forderung nach dem nächsten härteren Gesetz. Da gilt wie immer: Machen ist wie Wollen, nur krasser. Ein Rechtsstaat, den man lieben kann, zeigt sich auch darin, wie er mit den Herausforderungen umgeht, die sich aus Migration ergeben. Einmal mehr haben wir hier gehört, dass Migration aktuell nur in den Kategorien Nützlichkeit oder Law and Order gedacht werden. Ich sage ganz klar, eine zentrale Ausländerbehörde ist aus unserer Sicht ein guter Weg, erdacht übrigens nicht erst von Ihrer Regierung. Aber es kommt auch darauf an, mit welcher Haltung man diese Behörde errichtet. (Beifall Die Linke) Positive Einladungskultur, wie uns die Ministerin Schenk ins Stammbuch geschrieben hat, zeigt sich auch im konkreten rechtsstaatlichen Handeln einer großen Mittelbehörde und wie groß die Herausforderungen der von Ihnen gepriesenen Abschiebehaft nicht nur für jene sind, die dort Verwaltungshandeln praktisch als Gefangene erleben müssen, sondern auch in den berechtigten Bedenken von Beamten aus dem Justizvollzug, dass dort für ein Schaufensterprojekt Ressourcen gezogen werden. Und schließlich, werte Kolleginnen und Kollegen, der Rechtsstaat zeigt sich auch darin, gegen wen er sich behaupten muss. Und daraus folgt auch, Politik darf die Justiz nicht danach beurteilen, ob ihr deren Entscheidungen gefallen. Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht verhandelbar. Wir brauchen auch hier im Haus eine politische Kultur, die Urteile respektiert, gerade dann, wenn Sie politisch unbequem sind. Das gilt für Entscheidungen über Ordnungsrufe genauso – und das sage ich ganz selbstkritisch – wie für Verfahren über Gemeindegebietsreformen. Denn wer sagt, das Urteil ist richtig, weil es meiner politischen Position entspricht, hat den Rechtsstaat nicht verstanden. (Beifall Die Linke) Der Rechtsstaat ist kein Instrument der jeweiligen politischen Mehrheit, er ist ihr Gegenüber. Er schützt die Bürgerinnen und Bürger vor der Macht des Staates und nicht nur den Staat vor seinen Bürgerinnen und Bürgern. Deshalb sage ich, ja, auch wir Linken können uns unter dem Satz versammeln: Ja, wir lieben den Rechtsstaat. Aber wir wollen ihn nicht nur lieben, wir wollen ihn auch finanzieren, wir wollen ihn personell ausstatten und wir wollen seine Unabhängigkeit schützen. Wir wollen, dass er für alle Menschen gleichermaßen erreichbar ist. Und wir wollen, dass er seine ganze Stärke dort zeigt, wo Macht ungleich verteilt ist. Die entscheidende Frage ist doch nicht, wie hart ist der Staat. Die entscheidende Frage ist, wie gerecht ist ein Staat. (Beifall Die Linke) Das macht sich nicht fest an der Lautstärke der Ankündigungen, sondern daran, ob am Ende jeder Mensch sagen kann: Mein Recht gilt, wenn ich arm bin, wenn ich in der Minderheit bin, auch wenn ich unbequem bin und auch wenn ich nicht in diesem Land geboren wurde und auch wenn der Staat es ist, gegen den ich mein Recht durchsetzen muss. Das, meine Kolleginnen und Kollegen, ist der Rechtsstaat für mich. Und der braucht keine Liebeserklärung, dafür braucht es Haltung. Und genau deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, lohnt sich ein Blick auch auf das, was wir vergangenen Mittwoch hier im Thüringer Landtag gehört haben. Wir haben uns diese Anhörung nicht leicht gemacht. Wir haben Juristinnen und Juristen eingeladen, die sich mit den hohen Hürden des Parteienverbots auskennen. Wir haben auch diejenigen angehört, die einem solchen Verfahren kritisch gegenüberstehen. Und was bleibt vom ganzen Trubel? Nicht die Schlagzeile, sondern etwas viel Wichtigeres: Die Feststellung, dass die Frage eines AfD-Verbots eine verfassungsrechtlich ernsthaft prüfbare ist. Prof. Groh hat deutlich gemacht, die hohen Hürden des Artikel 21 Abs. 2 sind kein Argument dafür, dass die Prüfung gar nicht erst vorgenommen werden muss. Sie hält materiellrechtlich die Voraussetzungen für gegeben und hat zugleich uns alle darauf hingewiesen, dass sorgfältige und belastbare Beweisführung notwendig ist. Und dann war da Prof. Schwarz aus Würzburg. Der hat nicht über politische Sympathien gesprochen. Der hat über Verfassungsrecht gesprochen und er hat einen Punkt formuliert, der uns sehr genau hinhören lassen sollte: Die Frage der Verfassungswidrigkeit erschöpft sich nicht darin, ob eine Partei irgendwann mal offen sagt, wir schaffen die Demokratie ab. Verfassungsfeindlichkeit kann auch in einem planvollen Vorgehen mit legalen Mitteln bestehen. Das ist ein entscheidender Gedanke, denn Demokratien werden nicht immer mit einem Putsch abgeschafft. Manchmal werden Institutionen Schritt für Schritt ausgehöhlt und manchmal werden unabhängige Institutionen politisch unter Druck gesetzt. Manchmal werden Minderheitenrechte relativiert und manchmal wird aus dem Versprechen, endlich aufzuräumen, ein Angriff auf die Menschen, die nicht ins eigene Weltbild passen. Und manchmal wird genau das alles mit dem Anspruch verbunden, man handelt ja schließlich demokratisch, weil man gewählt worden sei. Aber Demokratie ist mehr als eine Mehrheit am Wahltag. Demokratie ist die Bindung der Mehrheit an Recht und Verfassung. Und das ist der Kern unseres Rechtsstaats. Und genau deshalb ist das Parteienverbot kein Instrument gegen politische Konkurrenz, sondern ein Instrument der Verfassung gegen Parteien, die die Verfassung nicht nur kritisieren, sondern ihre demokratische Substanz beseitigen wollen. (Beifall Die Linke, SPD) Und nicht wir entscheiden darüber, nicht die CDU, nicht Die Linke, nicht irgendeine Regierung. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet darüber. Und deshalb verstehe ich, ehrlich gesagt, die Argumentation nicht, die ein Prüfverfahren schon deshalb falsch findet, weil niemand das Ergebnis garantieren könnte. Wir verlangen doch auch von jedem Bürger, dass er sich einem Gerichtsverfahren stellt, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Und wenn es um die größte verfassungsrechtliche Frage geht, die eine Demokratie gegenüber einer politischen Partei stellen kann, dann soll plötzlich gelten: Na, lassen wir es lieber, weil es halt ein bisschen schwierig werden könnte. Nein! Gerade weil die Hürden hoch sind, muss die Prüfung gründlich sein. Und gerade, weil es um so einen schwerwiegenden Eingriff geht, darf die Politik diese Entscheidung nicht selbst treffen. Wir legen nur die Tatsachen auf den Tisch und die Beweise vor. Dann prüft das Gericht und dann akzeptieren wir die Entscheidung. Das ist Rechtsstaat, das ist wehrhafte Demokratie. Ich sage Ihnen auch, was ich unter wehrhafter Demokratie nicht verstehe. Nicht, dass wir jede Äußerung verbieten, die uns nicht gefällt, nicht, dass wir politische Gegner mundtot machen, nicht, dass wir Menschen ihre Wahlentscheidungen absprechen. Im Gegenteil, wir verteidigen das Recht auf politische Auseinandersetzung, aber wir müssen eben auch die Möglichkeit verteidigen, dass unsere Verfassung sich gegen ihre organisierten Feinde zur Wehr setzt. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Denn die Demokratie hat nicht die Pflicht, tatenlos dabei zuzusehen, wie jemand ihre Abschaffung vorbereitet. Das ist keine Angst vor Demokratie, das ist demokratische Selbstbehauptung. Und das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis dieser Anhörung. Wir müssen uns nicht entscheiden zwischen Demokratie und Parteienverbot. Wir müssen uns nicht entscheiden, ob wir unserer Verfassung zutrauen, ihre eigenen Instrumente ernst zu nehmen. Ich traue ihr das zu. Und deshalb sage ich, lassen Sie uns das Bundesverfassungsgericht entscheiden – nicht die Lauten und nicht die Ängstlichen – wir haben hier von Ängsten gehört – und auch nicht die politischen Taktiker, sondern das Gericht. Wir haben die Demokratie hier nicht erfunden, damit sie sich selbst abschafft. Wir haben sie geschaffen, damit sie Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde auch dann gelten lassen, wenn es schwierig wird. Und deshalb gilt für mich: Wer den Rechtsstaat liebt, der muss ihm auch vertrauen; nicht nur dann, wenn das Ergebnis gefällt, sondern gerade dann, wenn es um die Grenzen politischer Macht geht. Das ist wehrhafte Demokratie. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Große-Röthig. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrter Ministerpräsident, werte Ministerinnen und Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, „Wir lieben den Rechtsstaat“ – mit diesen klaren Worten hat heute Frau Ministerin ihre Regierungserklärung eingeleitet. Ich bin froh, Ihnen sagen zu dürfen, dass wir für die Fraktion Thüringen.Gerecht dieses Bekenntnis voll und ganz unterschreiben. (Beifall Thüringen.Gerecht) Für uns als Landtagsfraktion Thüringen.Gerecht ist der handlungsfähige Rechtsstaat kein abstraktes juristisches Seminar, er ist das Fundament, auf dem soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlicher Zusammenhalt und das Vertrauen der Bürger in unsere Demokratie erst ruhen. (Beifall Thüringen.Gerecht) Wenn der Rechtsstaat erodiert, dann trifft es eben gerade nicht die Wohlhabenden, die Steuergeldmillionäre, die sich private oder dienstliche Sicherheitsdienste oder teure Anwaltskanzleien leisten können. Er trifft die einfachen, die normalen, die fleißigen Menschen hier im Land. (Beifall Thüringen.Gerecht) Deshalb ist der Schutz des Rechtsstaats für uns gelebte soziale Fürsorge. Wer den Rechtsstaat liebt – und das haben Sie völlig zu Recht gesagt, Frau Ministerin –, der darf ihn aber nicht nur verwalten, der muss ihn stärken und, wo es nötig ist, wiederherstellen. Genau das tun wir in dieser Regierung. Nach Jahren des politischen Stillstands und des strukturellen Kaputtsparens erleben wir in der Thüringer Justiz endlich eine echte Kehrtwende. Dass wir im Jahr 2026 erstmals seit langer Zeit wieder deutlich mehr Richterinnen und Richter neu einstellen, als in den Ruhestand gehen, das ist doch ein echter Meilenstein. (Beifall Thüringen.Gerecht) Wir unterstützen die Ministerin dabei, dass Verfahren nicht mehr verschleppt, sondern zeitnah und verlässlich entschieden werden, denn verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit. (Beifall Thüringen.Gerecht) Meine Damen und Herren, unser Gründungskonsens und endlich auch unser Name verlangen von uns, die Dinge beim Namen zu nennen, die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen und Ideologie durch gesunden Menschenverstand zu ersetzen. Ja, das gilt auch für den sensiblen Bereich der Migrationspolitik. Frau Ministerin hat es auf den Punkt gebracht: Ordnung und Integration sind zwei Seiten derselben Medaille. Zu einer glaubwürdigen und vom Volk akzeptierten Migrationspolitik gehört aber – das hat auch Kollege Schard gesagt – unmissverständlich: Wer kein Bleiberecht hat oder es sich durch schwere Straftaten verwirkt, der muss unser Land wieder verlassen. Lange wurde in diesem Bereich weggeschaut, wir aber handeln. Die Schließung der völlig überlasteten Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl zum November dieses Jahres ist die Einlösung eines zentralen Versprechens an die Bürger und an die Kommunen. Mit der landeseigenen Abschiebehafteinrichtung in Arnstadt und mit der Aufstockung der Plätze haben wir endlich die logistischen Voraussetzungen dafür geschaffen, um geltendes Recht wieder durchzusetzen. Das ist kein Widerspruch zu humanitärer Verantwortung, es ist die absolute Voraussetzung dafür, dass wir denjenigen, die tatsächlich Schutz bedürfen, auch gerecht werden können. (Beifall Thüringen.Gerecht) Gleichzeitig – und das entspricht zutiefst unserem Entwurf eines gerechten Thüringens – verlieren wir den sozialen Schutz im Alltag nicht aus den Augen. Schauen wir auf den Verbraucherschutz. Es darf doch in einem wohlhabenden Land wie dem unseren nicht sein, dass ehrliche Mieter im Kalten sitzen, weil kriminelle Vermieter die Betriebskosten veruntreuen. Dass Thüringen hierzu eine Bundesratsinitiative gestartet hat, um diese Zweckentfremdung endlich unter Strafe zu stellen, das trägt ganz klar die Handschrift unserer Vorstellung von Gerechtigkeit. (Beifall Thüringen.Gerecht) Wir schützen die Ehrlichen vor Willkür und Abzocke. Und, meine Damen und Herren, diese Regierungserklärung hat gezeigt, die Koalition, sie redet nicht nur, sie liefert. Wir bringen die Justiz vom Kopf auf die Füße. Wir schaffen Ordnung in der Migration und wir stärken die Menschen im ländlichen Raum durch solide Verbraucherberatung. Als Fraktion Thüringen.Gerecht werden wir diesen Kurs eines handlungsfähigen, eines verlässlichen und gerechten Staats weiterhin konsequent, zuverlässig mittragen, damit die Menschen in Thüringen wieder spüren, dieser Staat ist für sie da. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD auf.

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Dorothea Marx SPD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir leben in einem funktionierenden, starken und wehrhaften Rechtsstaat. Dafür bin ich sehr dankbar und das ist keine Selbstverständlichkeit. Um uns vorzustellen, wie unser Leben ohne einen funktionierenden Rechtsstaat aussehen würde, brauchen wir nicht unsere Fantasie zu bemühen oder in die Vergangenheit zu schauen. Es gibt zahlreiche aktuelle Beispiele in Ländern, die nicht weit von uns entfernt sind, in denen Menschen ganz ohne oder nach fragwürdig ausgestalteten Prozessen willkürlich für schuldig befunden, inhaftiert oder angeklagt werden. Oder schlimmstenfalls gibt es Schauprozesse, drakonische Strafen, vollständige Unterordnung der Gerichte unter die Regierung bis zur völligen Gleichschaltung der Justiz, systematische Verfolgung von Oppositionellen und Kritikern, Verluste staatlichen Gewaltmonopols, Aufhebung rechtsstaatlicher Verfahrensprinzipien. Und da fällt mir nicht nur der Name Nawalny ein, an den ich hier auch noch mal erinnern möchte, der viel zu schnell anscheinend in Vergessenheit gerät, der in russischer Haft schließlich dann gestorben ist, sondern man braucht auch in Europa nicht weit zu gehen. Ich gehöre ja dem Europäischen Kongress der Gemeinden und Regionen Europas in Straßburg an, in den Sie mich entsandt haben. Und jüngst sind in der Türkei drei Mitglieder dieses Parlaments verhaftet worden. Das sind kommunale Mandatsträger, denen man Spionage, Veruntreuung, alles Mögliche unterstellt hat. Und wir setzen uns auch jetzt in diesem Parlament für deren Freilassung ein. Solche Dinge gibt es bei uns nicht. Wir haben das Glück, in einem Land zu leben, in dem gegen staatliche Entscheidungen, die man für falsch hält, gerichtlich vorgegangen werden kann. Das ist eine der wichtigsten oder der drei Säulen unserer Demokratie, was Demokratie ausmacht. Demokratie ist nicht nur, dass wir wählen dürfen, dass wir Macht nur auf Zeit verleihen. Demokratie ist nicht nur, dass das, was wir hier machen, auch im Parlament, am Ende auf einer Mehrheitsentscheidung beruht, nach einer möglichst sorgfältigen Abwägung aller Argumente und einer wahrheitsgetreuen Bewertung, sondern Demokratie ist auch, und das ist die dritte Säule, dass jeder und jede von uns, von Ihnen, wenn er sich zu Unrecht behandelt sieht, oder ein Gesetz, sogar auch ein Gesetz oder eine Vorschrift für falsch hält, sich an Gerichte wenden kann, die dann unabhängig und dem Recht unterworfen überprüfen, ob das mit den eigenen Grund- und Menschenrechten vereinbar ist. Das ist ein Rechtsstaat. Das alles aber gibt es nicht zum Nulltarif. Wir müssen uns um unseren Rechtsstaat kümmern. Die Instrumente müssen funktionieren. Die Gerichte müssen ausreichend besetzt sein. Sie müssen zugänglich sein. Es muss barrierefrei möglich sein, um Rechtshilfe zu ersuchen, damit jeder Bürger, jede Bürgerin sich weiter auf ihn verlassen kann. Und jeder, der unseren Rechtsstaat tagtäglich mitgestaltet, dem gilt unser Dank und unsere Anerkennung: Richter/ innen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Rechtsanwälte und Rechtsan‑ wältinnen, Notare und Notarinnen, Rechtspfleger/ innen, Justizvollzugsbedienstete, Justizwachtmeister/ in‑ ‑ nen, Mitarbeiter/ innen in den Geschäftsstellen, in der IT und in der Verwaltung. All diese Leute sind nicht ‑ einfach und plötzlich vom Himmel gefallen. Wir müssen sie für die Justiz weiterhin begeistern, sie anwerben, sie ausbilden und dafür sorgen, dass es uns gelingt, sie auch hier, in Thüringen, zu halten. Aufgrund der historischen Umstände wurden in der Thüringer Justiz in den 90er-Jahren zahlreiche neue Richter und Richterinnen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen eingestellt. Diese gehen jetzt und in den nächsten Jahren in den Ruhestand, was die Justiz vor eine große Herausforderung stellt. 45 Prozent der derzeit amtierenden Richterinnen und Staatsanwältinnen werden die Thüringer Gerichte in den Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren verlassen. Wir sind aber auf einem guten Weg, diesem Problem etwas entgegenzusetzen. Es wurden dieses Jahr zahlreiche neue Richterinnen und Richter eingestellt. Wir wirken damit der Welle von Ruhestandsabgängen aktiv entgegen und schaffen die Voraussetzung, um den Generationenwechsel in der Justiz erfolgreich zu bestreiten. Und Kollege Hutschenreuther, es ist jetzt nicht erst mit dieser Legislaturperiode kein Angriff genommen worden, sondern das gab es auch schon in der letzten Legislaturperiode. Und einen ganz wesentlichen Beitrag dazu hat der vom Bund geschaffene sogenannte Pakt für den Rechtsstaat geleistet, aus dem den einzelnen Bundesländern direkt Gelder für Stellen zur Verfügung gestellt wurden, sodass wir auch jetzt demnächst 25 dieser Stellen aus diesem verlängerten Pakt für den Rechtsstaat hier in Thüringen werden besetzen können. Wichtig sind natürlich auch Dinge, die immer wieder früher in die Länge gezogen wurden, wie die Digitalisierung. Denn dort, wo weniger Menschen da sind, da ist es natürlich auch wichtig, die Erleichterung nutzen zu können. Lange Verfahrensdauern – das hat Frau Ministerin auch selbstkritisch sozusagen bemerkt – sind ein Problem und stören das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Da müssen wir noch besser werden, und das muss ein oberstes Gebot unserer Justizpolitik sein. In dieser Legislatur gab es wichtige Gesetze im Bereich der Justiz. Wir haben ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes beschlossen. Wir haben da die Grundlage geschaffen, dass unser höchstes Gericht auch an der Digitalisierung teilnehmen kann, elektronischen Rechtsverkehr organisiert, und die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs können jetzt bis zur Wahl ihrer jeweiligen Nachfolger vorläufig auch dann ihre Amtsgeschäfte weiter fortführen, wenn sie ihre Altersgrenze bereits überschritten haben. Wir sichern damit die Funktionsfähigkeit dieser überaus wichtigen verfassungsrechtlichen Institutionen. Wir haben mit dem Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle eine Rechtsgrundlage für Mithörfunktionen auf mobilen Alarmgeräten von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern geschaffen, um sie bei ihrer schwierigen Arbeit zu schützen und haben Übergangsvorschriften im Bereich der Justiz verlängert, damit zum Beispiel die Zweigstellen unserer Amtsgerichte in Arnstadt und Bad Lobenstein offen gehalten werden können. Das will ich hier auch mal lobend erwähnen. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – und Kollege Hutschenreuther, da habe ich mich gewundert, dass Sie da nicht selbst noch mal darauf hingewiesen haben – haben wir die Möglichkeit für eine befristete Option der freiwilligen Dienstzeitverlängerung bei Richterinnen und Richtern geschaffen. Auch ein wichtiger Baustein. Und schließlich gibt es noch ein Gesetz, was wir verabschiedet haben zur Änderung kostenrechtlicher Regelungen im Bereich der Justiz. Da haben wir Justizkosten in das Thüringer Justizkostengesetz überführt und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer von Kosten entlastet, die sie sonst selbst abrechnen mussten. Ja, das sind alles Dinge und heute steht nun auf dem Programm – Kollege Schard hat schon darauf hingewiesen – ein Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzuges, denn da sorgen wir dann zum Beispiel dafür, dass Gefangene eine angemessene Vergütung erhalten, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes entspricht. Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kümmern uns also um unseren Rechtsstaat, weil wir ihn, wie die Ministerin so schön ausgeführt hat, lieben. Auch wir lieben unseren Rechtsstaat. Aber wer den Rechtsstaat liebt, der soll auch Vater und Mutter ehren. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Und Vater und Mutter des Rechtsstaates, das ist unsere Verfassung. Und die Verfassung zu schützen und den Rechtsstaat zu verteidigen, das ist auch Aufgabe von Justizpolitik und Verfassungspolitik, die auch in diesen Bereich mit hereinfällt. Wir müssen unseren Rechtsstaat verteidigen, denn unser Rechtsstaat hat Feinde. Und es ist deswegen aus der Sicht meiner Fraktion auch allerhöchste Zeit, endlich das Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. (Beifall SPD) (Unruhe AfD) Das können wir aus dem Thüringer Landtag heraus nicht direkt machen. Das ist mir klar. Antragsberechtigt sind andere, aber wir wollen im Bundesrat unseren Teil dazu beitragen. Wenn Sie sich aufregen, kann ich nur sagen, da kann ich mal auf den Anfang der Ausführungen von Herrn Haseloff zurückkommen, der vorhin schmuckvoll ausgeführt hat. Ich zitiere wörtlich Ihre Aussage: „Wenn ein Politiker sagt ‚Ich liebe mein Land‘ oder ‚Ich liebe mein Volk‘, dann wäre das normal. Aber so was kennt man ja bei Ihnen leider nur noch, wenn man dem ukrainischen oder dem israelischen Volk angehört. Denn der einzige Patriotismus, [den Sie kennen, …] ist der fremdnationale.“ Das ist wieder mal so richtig schön, dass Sie uns hier im Landtag – sogar aktuell auch wieder heute – schöne Beispiele liefern, warum Ihre Verfassungstreue hart in Frage steht. Denn diese Unterscheidung zwischen fremdnationalem und angeblich deutschem Patriotismus können Sie nur aufgrund Ihrer völkischen Grundauffassung treffen, da wir ja wissen, dass Deutschland auch nicht nur aus Bio-Deutschland besteht. Wenn Sie sagen, das sehen Sie nicht so, aber vermissen, dass wir sagen, wir lieben unser Volk – welches Volk lieben Sie denn? Lieben Sie denn auch queere Menschen? Lieben Sie denn auch gleichberechtigte Frauen? (Unruhe AfD) Lieben Sie denn auch integrierte Mitbürgerinnen und Mitbürger mit deutschem Pass und Migrationshintergrund? Lieben Sie die auch? (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Das deutsche Staatsvolk!) Das deutsche Staatsvolk? Aha, da kommen wir doch der Sache schon näher. Jetzt fangen Sie an, hier herumzuschwurbeln. (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Wer schwurbelt denn hier, Frau Marx, jetzt gerade?) Besonders übel finde ich, dass Sie dann sagten, den Patriotismus würden wir nur noch beim ukrainischen oder beim israelischen Volk akzeptieren oder kennen. Das ist natürlich auch schon wieder ein sehr starker Vorwurf. Ich erinnere mal an die Stolpersteine und wahrscheinlich wissen Sie selbst, warum Sie die nicht haben wollen. Die Stolpersteine sind ja immer dort in den Boden eingelassen, wo jüdische Mitbürgerinnen und Mitbürger gelebt haben, die entweder ermordet wurden oder vertrieben wurden aus dem Land. Die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, das sind unsere ehemaligen Nachbarinnen und Nachbarn, die auch zu großen Gruppen heute in Israel leben. (Beifall CDU, SPD) Deswegen ist Israel nicht irgendein fremdnationales Volk, dem wir irgendwie zu viel Patriotismus entgegenbringen würden. Das ist das Volk mit unseren früheren Nachbarinnen und Nachbarn, auch hier aus der Stadt Erfurt und aus anderen Thüringer Orten. Deswegen haben Sie sich mal wieder hier schön selbst entlarvt und wieder einen Grund mehr gegeben, warum wir die Verfassung und unseren Rechtsstaat vor Ihnen schützen müssen. Deswegen ist es nicht angebracht, wenn Sie dann immer etwas erzählen von der Neutralität, die man Ihnen gegenüber zu wahren hätte, bloß weil Sie gewählt sind. Unsere parlamentarische Demokratie, unser Rechtsstaat ist mehr als eine Wahlordnung, es ist eine Werteordnung. Und die finden wir in der Verfassung, die finden wir in den Rechtsvorschriften, die finden wir in den Schutzforderungen gegen Diskriminierung, in dem Recht auf Teilhabe und in dem Recht auf Rechtsschutz. Das werden auch Sie nicht ändern, wie das allerdings andere autokratische Regime gerade schon so machen. Ihr Neutralitätsbegriff soll bedeuten, dass man Ihnen gegenüber Ihnen Ihre Verfassungswidrigkeit verzeihen soll und dann gemeinsam mit Ihnen vielleicht Herrn Putin die Füße küssen soll, der am Leipziger Flughafen gerade eine Bombe platzieren wollte. (Heiterkeit AfD) Ja, jetzt versuchen Sie, dass wieder ins Lächerliche zu ziehen. Aber was bedeutet denn jetzt Ihre erste Großoffensive im Landtag von Sachsen-Anhalt, wo es darum geht, dem ukrainischen Volk die Unterstützung zu verweigern und jetzt den Herrn Putin, der unfassbar friedenslieb ist und ständig auch Gesprächsbereitschaft zeigt, dafür zu anzuführen, unserem Land die Wehrhaftigkeit zu bringen? (Unruhe AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Frau Abgeordnete Marx geht auf die Ausführungen von Herrn Abgeordneten Haseloff ein.

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Dorothea Marx SPD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ja, ich bin immer noch bei Herrn Haseloff.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Die Ausführungen habe ich durchgehen lassen zu dem Thema. Es gilt immer der Appell, dass wir zur Sache sprechen, aber das ist die Replik auf die Ansprache.

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Dorothea Marx SPD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ja, es passt Ihnen nicht so richtig. Unsere Verfassung, das sind die Mütter und Väter unseres demokratischen Rechtsstaats. Deswegen ist alles das, was wir an Rechtsstaatlichkeit hier vorhalten, was wir verteidigen und was wir an Strukturen zur Verfügung stellen, in unserem Land der Verfassung und der verfassungsmäßigen Ordnung unterworfen und kann nicht beliebig instrumentalisiert werden für eine Staatsordnung, die Sie sich vielleicht vorstellen, aber vor der die Verfassung uns schützt. Über die Anhörung hat Kollegin Große-Röthig hier schon eindrucksvoll berichtet. Ich kann nur sagen, ich habe sehr viel gelernt in dieser Auseinandersetzung. Da ging es eben darum, dass die Tatsache, ob eine Partei in der Gemeinschaft der verfassungsmäßigen Ordnung gut aufgehoben ist oder nicht sich nicht nur daran entscheidet, welchen völkischen oder nichtvölkischen Volksbegriff sie hat, sondern auch infrage steht, wenn es um Demokratiesabotage geht oder eben auch um die Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Wenn man die Zeitung aufmacht oder Medien verfolgt, dann kann man dafür viele Beispiele finden. Deswegen freue ich mich auch hier auf die Debatte, die auch mit der Wahrung und Bewahrung unseres Rechtsstaats in Zusammenhang steht. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie haben es ja schon vorweggenommen, auch wenn es nicht zum Thema gehört! Ja, das hören Sie nicht gern, das weiß ich. Aber natürlich, der Rechtsstaat, unser Rechtsstaat, den wir lieben, hat einen Vater und eine Mutter. Das ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Und das ist hier in Thüringen die Thüringer Verfassung. Auch die achten und lieben wir und die verteidigen wir. Und dann kommen halt leider zuvorderst Sie ins Ziel, die erwiesenermaßen diese Ordnung angreifen. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Schlösser. Durch die Redezeitüberschreitung der Landesregierung hat sich die Redezeit der einzelnen Fraktionen um 15 Minuten erhöht. Deswegen steht Ihnen so viel Redezeit noch zur Verfügung.

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer! Frau Ministerin, „Wir lieben den Rechtsstaat“, so haben Sie Ihre Regierungserklärung genannt. Und Sie sagten sinngemäß, Ihre Liebeserklärung an den Rechtsstaat könnte den einen oder anderen irritieren. Ja, das ist so, insbesondere wenn man bis zum Schluss zugehört hat. Es klingt weniger nach einer Regierungserklärung als nach einer Kontaktanzeige. Jung gebliebene Justizministerin, treu, fürsorglich, handelt gern. Ja, das irritiert am Ende. Abgesehen davon ist es scheinbar eine Regierungsverklärung, aber das liegt vielleicht auch in der Natur der Sache. Das will ich gar nicht kritisieren. (Beifall AfD) Aber eine Falschmitteilung hatten Sie auf jeden Fall meines Erachtens innerhalb Ihrer Erklärung. Und zwar Ganzkörperscanner gibt es in Wuppertal bereits seit 2024 für den Einlass in die Justizvollzugsanstalten. Ich denke, das kann man von dem Justizministerium erwarten, dass da wenigstens richtig recherchiert wird. Also da haben wir kein Alleinstellungsmerkmal. (Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Ich erkläre Ihnen den Unterschied!) Okay, Sie erklären mir den Unterschied. Sie haben ungefähr 15-mal heute gesagt: Wir handeln. Und wer 15-mal sagen muss, dass er handelt, hat ein Problem. Man sieht es halt wahrscheinlich nicht. (Beifall AfD) Ansonsten war viel substanzloses Geplapper dabei. Liebe erkennt man nicht an Liebeserklärungen. Man erkennt sie dann daran, was man tut, wenn es etwas unbequem wird. Und würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann hätten Sie einen Richterwahlausschuss, wie er in der Verfassung steht, und würden keinen Richter ernennen, wenn der nicht steht. Artikel 89 unserer Verfassung: Richter auf Lebenszeit ernennt dieses Land nur mit Zustimmung eines Ausschusses, den dieser Landtag gewählt hat. Und dieser Landtag hat ihn seit über zwei Jahren nicht gewählt. Stattdessen tagt ein verfassungswidriger Restausschuss der vergangenen Wahlperiode. Von seinen zehn Abgeordneten sitzen noch drei hier im Haus. Sie stützen das auf ein Gefälligkeitsgutachten von zwölf Seiten. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist doch anmaßend, Herr Schlösser!) Das kann sein. Wir haben ein Gegengutachten in Auftrag gegeben. Das kommt aber zu dem Ergebnis, (Unruhe CDU) dass selbst vorkonstitutionelles Verfassungsrecht, also überkonstitutionelles Verfassungsrecht, ganz klar zeigt, dass diese Ausschüsse nicht mehr existieren. Im Februar standen – ja, es ist schön, dass Sie die Blockade erwähnen, die vermeintliche Blockade, darauf komme ich auf jeden Fall zu sprechen –, im Februar standen Wahlvorschläge auf der Tagesordnung (Unruhe CDU) und dieses Haus hat sie abgesetzt, ohne eine einzige Stimme abzugeben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ich bitte um Ruhe!

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Danke. Und seitdem kein Vorschlag der Koalition, keine Wahl. Und, Herr Schard, also es ist ganz frisch auf dem Tisch, selbst die Presse wird sich hüten, in Zukunft uns eine Blockade vorzuwerfen, denn eine Entscheidung des Presserats vom 01.10. auf eine Beschwerde von Jens Cotta hin hat zu einem Hinweis an das „Freie Wort“ geführt, dass auch die nicht mehr, ohne in der Sache zu prüfen, von einer Blockade sprechen dürfen unter Nennung falscher Voraussetzungen. (Beifall AfD) Also diese Blockade-Geschichte, diese Blockade-Erzählung, das glaubt Ihnen kein Mensch mehr und die Presse wird sich hüten, das weiterzuerzählen. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ich bin doch aber nicht die Presse, ich bin Abgeordneter!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wir dürfen das noch sagen!) Fakt ist – ich habe so viel Zeit, Sie können so viel dazwischenreden, wie Sie wollen, das ist gar kein Problem –, Fakt ist, wer Richter durch ein Gremium ernennen lässt, das es nach der Verfassung nicht mehr gibt, der liebt den Rechtsstaat nicht, der missbraucht ihn. (Beifall AfD) Und würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann würden Sie über die Qualität der Neu-Richter, die sie ernennen, ehrlich reden. In Ihrer Regierungserklärung kam das Wort „Qualität“ genau ein Mal vor, nämlich bei der Ernennung der Neu-Richter. Ohne Abstriche bei der Qualität – behaupten Sie. Das ist an dieser Stelle offensichtlich gelogen. Frau Ministerin, Sie behaupten in Ihrer Regierungserklärung, die Einstellungsvoraussetzungen für Richter auf Probe angepasst zu haben, angepasst, um auch Bewerbern mit mehr Berufs- und Lebenserfahrung eine Chance zu geben, und zwar angeblich ohne Abstriche bei der Qualität. Dieser letzte Halbsatz verschleiert allerdings, was tatsächlich geschieht. Bereits unter Justizminister Adams wurden die Anforderungen von 16 auf 15 Punkte aus beiden Staatsexamina abgesetzt, unter Ministerin Denstädt weiter auf 14 Punkte und Sie setzen diesen schleichenden Abbau fachlicher Einstellungskriterien fort. Inzwischen können sogar Bewerber berücksichtigt werden, die in einem der beiden Staatsexamina nicht einmal die Note „befriedigend“ erreicht haben. (Zwischenruf aus dem Hause) Ich erfülle locker die Voraussetzungen, die Sie hier aufrufen, kann ich Ihnen sagen. Ich kann auch meine Examina online stellen, schäme ich mich kein Ding für. (Beifall AfD) Dabei stellt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass die Examensnote der vorrangige Gradmesser für die fachliche Qualifikation von Richtern und Staatsanwälten sind. Eine spürbare Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen bewertet es als Warnsignal für die Qualitätssicherung in der Justiz. Natürlich kann Berufserfahrung wertvoll sein. Sie ersetzt aber nicht ohne Weiteres die nachgewiesene juristische Qualifikation. Wer die objektiven fachlichen Anforderungen immer weiter herabsetzt, kann nicht ernsthaft behaupten, dies geschehe ohne Abstriche bei der Qualität. Sie senken die Qualitätsmaßstäbe und verkaufen das als Fortschritt und ehrlich gesagt, vor den von Ihnen eingestellten Jungrichtern graut es mir und nicht nur mir. Der Thüringer Richterbund schreibt dazu im Juli: Es sei nicht hinnehmbar, wenn auf dem Richterstuhl weniger gut qualifizierte Juristen sitzen als in der Anwaltschaft. – Sie senken die Latte und nennen das dann Trendwende. Würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann würden Sie Richter entlasten, ohne Referendare zu belasten. Wer Richter entlasten will, stellt exzellente Richter ein, nicht Referendare in Teilzeit. Würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann würden Sie den Bürgern sagen, ob eine Maschine an Ihrem Urteil mitgeschrieben hat. KI ist ja sowieso so ein Lieblingsthema aus Ihren Reihen. Im Juni verschickt der Hessische Verwaltungsgerichtshof einen Beschluss, in den Fußnoten steht: „source=chatgpt“. Fünf von zwölf Belegstellen existieren gar nicht. Seit dem 1. Juni steht jedem Richter in Thüringen die Juris-KI-Suite zur Verfügung, flächendeckend. Aber gibt es eine Dienstanweisung, wie damit umzugehen ist? Erfahren die Parteien davon, dass KI bei der Abfassung ihrer Urteile unter Umständen mit beteiligt war? Kommen die Prompts, also die Befehle, die der KI erteilt werden, in die Akte und werden die den Beteiligten am Verfahren mitgeteilt, sodass sie prüfen können, ob diese unvoreingenommen erteilt wurden? Ich habe das im August bereits gefragt mit der Drucksache 8/3006, 14 Fragen insgesamt. Die Frist ist abgelaufen. Ich habe heute Morgen noch mal geschaut. Also ich habe bisher keine Antwort. Artikel 101 des Grundgesetzes, auch der gehört zum Rechtsstaat übrigens: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.“ Der gesetzliche Richter ist in der Regel ein Mensch, kein Sprachmodell, und wer den Rechtsstaat liebt, macht KI im Gerichtssaal für die Parteien jedenfalls transparent. (Beifall AfD) Zur Digitalisierung, da kenne ich mich als Anwalt etwas aus, denn wir sind die Versuchskaninchen der Digitalisierung in der Justiz, und da ich als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bundesweit tätig bin, habe ich da etwas Überblick und kann den Stand in Thüringen mit dem bundesweiten Stand vergleichen. Vor nicht allzu langer Zeit war ich mit dem Kollegen Cotta am Amtsgericht Erfurt in einer urheberrechtlichen Angelegenheit. Wir saßen uns gegenüber mit zwei Laptops. Die Laptops haben rückgekoppelt. Es gab ein Pfeifen. Die Gegenseite war plötzlich weg und am Ende griff die Richterin zum Telefon und musste die Gegnervertreterin telefonisch hinzuschalten. Das ist der Zustand in Thüringen. Das ist digitales Mittelalter. Und warum kann ich sagen, dass das so nicht sein müsste? Ich bin auch in Leipzig tätig, das ist ja nur hundert Kilometer weg. Da gibt es eine Zentralkamera. Da ist der Ton astrein. Ich sehe nicht nur den Richter, ich sehe den ganzen Saal bis zum Publikum. In Sachsen sind alle Gerichte mit Videotechnik ausgestattet, pro Jahr mindestens 3.000 Online-Verhandlungen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Abgeordneter Schlösser, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hutschenreuther zu?

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Na klar, ich habe 20 Minuten, da können Sie fragen was Sie wollen.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Kollege, Sie haben jetzt gerade dieses eine fehlgeschlagene Beispiel am Amtsgericht in Erfurt als Beispiel für den Zustand in Gesamtthüringen darstellen wollen. Sie waren wohl lange nicht am Landgericht in Erfurt, am Landgericht in Meiningen oder am Oberlandesgericht in Jena, wo die Videoverhandlungen hervorragend funktionieren?

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Das ist schön, wenn das in diesen Gerichten funktioniert. Fakt ist jedenfalls, das Amtsgericht Erfurt ist nach der sogenannten Konzentrationsmaxime das Gericht in Thüringen für Urheberrecht. Da kann man auch verlangen, dass auch das Amtsgericht voll ausgestattet ist. (Beifall AfD)

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Deswegen meine Frage: Dieses eine Verfahren ziehen Sie heran, um die Gesamtausstattung infrage zu stellen? Auch ich bin Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und bundesweit tätig und habe auch am Amtsgericht in Erfurt schon per Videoverhandlung erfolgreich verhandelt.

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Da gratuliere ich Ihnen ganz herzlich. Aber wir sind in der flächenweiten Ausstattung – dazu kann die Justizministerin ja Stellung nehmen – weit hinter Sachsen. Tut mir echt leid. Es spricht Bände, dass dieses Thema in der Regierungserklärung überhaupt keine Rolle gespielt hat. Das reicht mir. Was ich sagen wollte, ist, in Sachsen sind alle Gerichte mit Videotechnik ausgestattet. Es gibt mindestens 3.000 Onlinevideoverfahren pro Jahr, in Bayern 21.000 im vergangenen Jahr. Ich kann nur den offiziellen Quellen entnehmen, Thüringen spricht in einem Bericht an die Bund-Länder-Kommission von einigen Sälen. Zahlen können sie nicht nennen. Vielleicht können Sie es heute? Sachsen zählt, Bayern zählt, Thüringen zählt nicht. Zwischen Traum und Wirklichkeit klafft in Thüringer Gerichtssälen eine Lücke. Ich habe es schon erwähnt: Videoverhandlung kommt in der Regierungserklärung mit keinem Wort vor. Frau Ministerin, Sie haben Ihre Erklärung unterschrieben mit „Wir lieben den Rechtsstaat“. Ja, das irritiert. Der Rechtsstaat ist kein Partner, dem man seine Liebe erklärt, er ist ein Auftrag, den man einfach durch exzellent gewählte Richter, funktionierende Gerichtssäle und Antworten statt Ankündigungen erfüllt. Ein ehrlicher Beziehungsstatus in Bezug auf Ihre Beziehung zum Rechtsstaat wäre wohl: Es ist kompliziert. (Beifall AfD) Zum Rechtsstaat – das will ich noch ergänzen – gehört meines Erachtens auch, dass Betrüger rechtsstaatlich verfolgt und belangt werden. Wir haben es in den letzten Plenen insgesamt zweimal erlebt, dass jemand aus der Regierungsbank die AfD-Abgeordneten bedroht hat und für unsere Äußerungen hier am Pult mit dem Anwalt gedroht hat. Bei meiner letzten Rede zur Änderung des Ministergesetzes kam Herr Innenminister Maier in die Reihen der AfD-Fraktion, ein seltener Besuch, und drohte mir mit seinem Anwalt. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Das ist falsch!) Natürlich ist das richtig. Sie können es ja klarstellen. In meiner Erinnerung war es so. (Zwischenruf Abg. Hutschenreuther, Thüringen.Gerecht: Na, dann wird es stimmen!) Weil Sie das Ihrem Anwalt sagen wollen. Ich stelle klar: Herr Innenminister Maier kam in die Reihen der AfD-Fraktion, um mich zu fragen, was ich gerade in seiner Anwesenheit gesagt hatte, um es dann seinem Anwalt sagen zu können. Dann haben wir es so klargestellt. Jedenfalls wurde Daniel Haseloff auf seinem Weg in die AfD-Fraktion vom Ministerpräsidenten aufgehalten, ebenfalls wieder mit dem potenziellen Anwalt konfrontiert. Was ich sagen wollte, ist, natürlich lebt der Rechtsstaat davon, dass Betrüger auch rechtsstaatlich verfolgt und abgeurteilt werden. Jetzt will ich mal was sagen: Der Weg vom Promotionsbetrüger als nicht juristische Kategorie zum richtigen Betrüger ist gar nicht so weit, wie Sie denken. Es reicht, dass der Ministerpräsident unter Nutzung seines erschlichenen Doktortitels, eines Doktortitels, von dem er aufgrund der Vielzahl der Plagiate wissen musste, dass er zu Unrecht verliehen war, einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hat. Dann haben wir hier auch eine juristische Kategorie von Betrug. Betrüger ist Betrüger, bleibt Betrüger. (Beifall AfD) Ich habe es schon einmal gesagt: Ich bin der Meinung, dass ein Betrüger, ein Promotionsbetrüger, nicht Ministerpräsident des Freistaats Thüringen sein darf. Und nein, nicht noch eine Frage. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Hutschenreuther zu?

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Habe ich schon gesagt: nein, reicht.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Okay, das hatte ich nicht verstanden.

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ich habe noch 16 Minuten, aber das …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Es liegen weitere Wortmeldungen vor, zunächst vom Abgeordneten Kalthoff und dann vom Abgeordneten Hutschenreuther.

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Moritz Kalthoff SPD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Mich hat es noch mal vorgetrieben; Herr Haseloff fing ja an und zitierte Bismarck. Ich möchte Ihnen was zur Kenntnis geben. Bismarck ist tot, das Kaiserreich ist tot, aber ich sage Ihnen, was Bestand hat: die Bundesrepublik. Die Bundesrepublik Deutschland, basierend auf dem Grundgesetz, die ist noch da. Bismarck ist alles andere als ein Verfechter davon. Wir brauchen nur über Sozialistengesetze oder sonst was reden, aber dass Sie den als Vorbild nehmen, das finde ich natürlich schon eine straffe Sache. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wer hat uns verraten?) Und ich will Ihnen eins sagen, diese Bundesrepublik wird auch weiter bestehen, auch die Farben der Bundesrepublik, die Farben der Demokratie. Ich bin Teil einer Fraktion, einer Fraktion von Willy Brandt, von Helmut Schmidt, von Otto Wels. Wir werden dieses Grundgesetz nehmen und den Rechtsstaat verteidigen. (Unruhe AfD) Und soll ich Ihnen was sagen? Wenn Sie den Herrn Maier angehen und sagen, Herr Maier, Sie treten den Rechtsstaat mit Füßen, wenn Sie über das AfD-Verbot reden – dann empfehle ich Ihnen einen Blick hier rein. Es ist der Auftrag, den uns die Väter und Mütter des Grundgesetzes aus den Lehren von Weimar gegeben haben, dieses Schwert zu zücken, wenn die Zeit gekommen ist, um diese Demokratie zu verteidigen gegen ihre Feinde. Wenn Sie hier in der Anhörung zum AfD-Verbotsverfahren sitzen … Den Herrn Jun haben Sie gebohrt und gesagt: Ich habe niemals gesagt, millionenfache Remigration. Dann checken Sie mal Ihren X-Account. Da schreiben Sie es noch. Sie teilen ein Video. Und das ist Ihre Auffassung. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Falschaussage!) Wir werden diesen Rechtsstaat verteidigen. Wir werden auch diese Verfassung verteidigen. Und wir werden sie so lange verteidigen, wie wir die Mittel dazu haben. Da lassen wir uns von Ihnen nicht einschüchtern. Wenn Sie jetzt dem Innenminister und anderen hier wieder drohen, dann sei Ihnen gesagt, dieses Haus ist ein demokratisches Haus, in dem vielleicht auch Antidemokraten sitzen. Aber wir werden es nicht zulassen und diese Demokratie an Sie da wegschenken. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

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Ja, danke Herr Präsident. Herr Schlösser, Sie hätten die Zwischenfrage auch zulassen können. Ich habe auch genug Zeit. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Und das von Ihnen, Herr Hutschenreuther!) Mir ist es aber wichtig, hier mal ganz klarzustellen, wenn Sie so juristisch unsauber hier Ihre TikTok-Show abziehen, dass Sie Bedrohungen mit der Ankündigung eines rechtsgültigen und völlig legalen Anwaltsbesuches bezeichnen, dann tun Sie das doch nicht, um uns Juristen oder dem Herrn Maier hier mit irgendetwas Angst zu machen. Das tun Sie doch nur, damit die Zuschauer hier davon ausgehen, dass eine Bedrohung stattgefunden hat, von der Sie wissen, dass sie juristisch nicht haltbar ist. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: So ein Schwachsinn!) Sie bezeichnen den Ministerpräsidenten als „Betrüger“ oder dass es ganz kurz davor ist, obwohl Sie wissen, dass eine Straftat nur durch eine rechtskräftige Verurteilung nachgewiesen wird. Frau Muhsal, das kennen Sie, nicht wahr? (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Und in dieser Hinsicht ziehen Sie hier einfach eine Show ab. (Unruhe AfD) Dafür ist dieses Hohe Haus nicht da und diese Halbwahrheiten können einfach nicht so stehen bleiben. Danke, Herr Vorsitzender. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Schard für die CDU-Fraktion auf.

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Stefan Schard CDU

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch wenn noch genügend Zeit zur Verfügung steht, will ich das aber gar nicht künstlich in die Länge ziehen. Ich will auch nicht auf alles eingehen, was an diesem Pult gesagt wurde. (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Danke!) Ja, Herr Haseloff, manche Dinge kann ich Ihnen aber trotzdem leider nicht ersparen und auch dem Kollegen Schlösser an dieser Stelle nicht. Ich denke, da macht sich der Unterschied bemerkbar. Wer wirklich was auf seinen Rechtsstaat hält, der diskreditiert nicht die Berufsgruppe der Richter. Ich kann Ihnen sagen, dass ich an dieser Stelle immer wieder auch beim Ministerium nachfrage, wie sie das einschätzen – Notenhürde, wie die Ergebnisse sind etc. Mir wird nicht nur vonseiten des Ministeriums gespiegelt, dass die Rechtsprechung in Thüringen auch mit der Notenhürde, wie sie jetzt besteht, exzellent funktioniert. Da sind wir auch noch mal ganz kurz beim Thema „KI“. Sie haben gesagt, am Ende soll ja nicht die KI die Urteile schreiben. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht, das soll sie nicht. Es seien doch schließlich Menschen, die Richter. Sind sie auch. Aber ich will Ihnen auch sagen, Abgeordnete sind auch Menschen. Und auch sie sollten Ihre kleinen Anfragen nicht zu Tausenden durch KI schreiben lassen und hier ständig einreichen und versuchen, die Ministeriumsverwaltung lahmzulegen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Ich will Ihnen noch ein Angebot machen. Wenn Sie sagen, wir streiten ja nicht, aber wir diskutieren jetzt seit Wochen und Monaten über den Richter- und den Staatsanwaltswahlausschuss. Legen Sie die Namen vor. Dann werden die Namen bewertet und so kommen wir vielleicht zum Ergebnis, ohne dass wir Ihnen aus meiner Sicht berechtigterweise immer Vorhaltungen machen müssen und Sie uns unberechtigt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schard. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf auf. (Unruhe AfD)

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Haseloff, ich hatte schon mehrmals versucht, Ihnen zu erklären, was richtig und was falsch ist. (Heiterkeit AfD) (Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Ich halte Sie nicht für den richtigen Experten, Herr Dr. Weißkopf!) Ja, das weiß ich, aber ich bin naiv und optimistisch und hoffe, dass es vielleicht doch fruchtet. Sie haben Ihre Rede begonnen, indem Sie gesagt haben, einen Rechtsstaat zu lieben, sei schräg. Man könne nur ein Deutschland lieben. Herr Haseloff, Sie waren auch zehn Stunden hier bei der Anhörung. Auch dort haben Sie offenbar keinen gefunden, der Ihnen was beibringt. Wenn Sie Ahnung von Deutschland hätten, dann wüssten Sie, dass der Rechtsstaat zu Deutschland gehört. (Beifall Die Linke) Wenn man sein Land liebt, sein Vaterland, dann liebt man den Rechtsstaat in Deutschland. Das verstehen Sie nicht. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Wenn jemand Deutschland nicht liebt, dann ist es die AfD, weil Sie auch heute wieder nichts anderes zu bieten haben, als sehr kleinteilig zu erklären, was an Deutschland schlecht ist. Das müssen Sie mir mal erklären, wie man sein Vaterland lieben kann, wenn man jeden Redebeitrag dazu nutzt, sehr kleinteilig Nichtigkeiten dafür anzuführen, wie schlecht unser Land ist. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin Meißner hat sich noch mal zu Wort gemeldet. Weil wir jetzt die Sitzungsleitung wechseln, will ich nur sagen, hier im Parlament besitzen die Abgeordneten Indemnität. Das heißt, sie können nicht strafrechtlich für Aussagen belangt werden. Das ist außerhalb des Parlaments anders. Dort können natürlich Äußerungen auch gerichtlich überprüft werden. Das ist sowohl den Abgeordneten als auch den Mitgliedern der Landesregierung bekannt, um noch mal die Aussagen von eben einzuordnen. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Herr Hutschenreuther, Sie wissen das jetzt auch!)

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Beate Meißner

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ich will die Redezeit nicht noch weiter verlängern, aber, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte ein paar Fake News nicht im Raum stehen lassen. Zum einen, glaube ich, brauche ich auf viele Redebeiträge, insbesondere auf den von Herrn Haseloff nicht eingehen. Ich wundere mich ein bisschen, Herr Haseloff, Sie haben meine Rede gestern Abend bekommen, aber Sie sind in Ihrer Rede nicht auf einen Punkt meiner Rede eingegangen. Im Gegenteil, das war schlechte Arbeit, man könnte sagen stümperhaft, und ich hätte mir mehr gewünscht, auf das ich jetzt hätte reagieren können, aber leider kam das in Ihrer Rede nicht vor. Ich schätze, das liegt daran, dass sich im Bereich der Migrationspolitik in Thüringen tatsächlich etwas geändert hat und Ihnen die Argumente ausgehen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Ich möchte aber auf die Rede von Herrn Schlösser eingehen, denn da waren ein paar Dinge dabei, die man einfach als Fake News bezeichnen kann. Herr Schlösser, ich freue mich, dass Sie sich mit meiner Rede so detailliert beschäftigen, dass Sie auch recherchieren, aber der Körperscanner in Wuppertal wurde zwar 2024 geliefert, aber nicht eingebaut. Das ist der entscheidende Unterschied. Es ist die gleiche Firma, die uns hier in Thüringen beliefert, die diese Pilotierung mit uns macht. Von daher, muss ich Sie leider enttäuschen, habe ich genau die Wahrheit gesagt. Im Hinblick auf die Qualität unserer Proberichterinnen und Proberichter verwehre ich mich diesem Vorwurf. Es ist schon genannt worden: Wir haben ein rechtsstaatliches Verfahren und das können Sie in jedem Punkt überprüfen. Die Richterinnen und Richter, die wir auf Probe einstellen, sind die, die diese Erfordernisse erfüllen. Wenn Sie vor diesen Angst haben, dann tut mir das leid, aber vielleicht liegt es an Ihren Erfahrungen als Anwalt. Im Hinblick auf KI möchte ich Ihnen sagen, Ihre Kleine Anfrage habe ich mit Datum 07.10. unterzeichnet. Vielleicht liegt sie schon in Ihrem Postfach. Gern können wir dazu dann noch mal ins Gespräch kommen. Fakt ist eines: Es gibt die Dienstanweisung und natürlich wird die KI, die wir hier ab Juni einsetzen, nur für Recherchezwecke genutzt. Dafür ist sie da. Sie können davon ausgehen, dass das Verantwortungsbewusstsein unserer Richterinnen und Richter so groß ist, dass selbstverständlich am Ende immer ein Mensch entscheidet. Auch die Bürgerinnen und Bürger können davon ausgehen. (Beifall CDU) Im Hinblick auf die Videotechnik tut es mir leid, dass Sie diese Erfahrung machen müssen. Ich kann auch nicht ausschließen, dass es die an anderen Standorten gibt, aber ich kann Ihnen versichern, wir sind drauf und dran. All unsere Gerichte haben mobile Videotechnik und wir sind gerade dabei, auch fest installierte Technik dort in den Gerichten einzusetzen. Und wenn dann mal eine Verbindung nicht klappt, dann ist das so. Aber ich kann Ihnen sagen, manchmal liegt das auch an den Anwälten. Letztlich im Hinblick auf den Richterwahlausschuss: Das ist schon ein bisschen schizophren. Sie könnten dieses Problem Richterwahlausschuss beheben. Aber Sie nutzen Ihre Rede dazu, um zu problematisieren, dass es dieses Problem gibt. Deswegen muss ich schon sagen, das wird immer mehr zu einem Trauerspiel auf Kosten des Rechtsstaats. Ich nehme zur Kenntnis, dass, wenn alle übrigen Fraktionen Vorschläge machen, Sie diesen Vorschlägen genauso zustimmen wie Ihren eigenen. Darauf setze ich und damit hätten wir auch ein Problem weniger. Dafür muss man den Rechtsstaat nicht lieben, aber man muss ihn respektieren, achten und wertschätzen. Und als verfassungstreuer Demokrat ist das kein Problem. Deswegen will ich abschließend eins sagen: Mir war natürlich bewusst, dass der Titel „Wir lieben den Rechtsstaat“ den einen oder anderen provoziert. Dass es hauptsächlich Kritik oder Umdeutungsversuche vonseiten der AfD gibt, zeigt, dass es genau die getroffen hat, die es treffen sollte. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Weil wir die Einzigen in der Opposition in diesem Haus sind!) Denn der Rechtsstaat ist elementarer Bestandteil unseres Zusammenlebens und sollte für verfassungstreue Politiker selbstverständlich sein. Und ob man ihn jetzt liebt oder nicht, ich setze darauf, dass wir weiter alles tun, um ihn hier in Thüringen zu stärken und zu pflegen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Redebeiträge? Das sehe ich nicht. Doch. Bitte, Herr Schlösser.

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank. Keine Angst, ich werde die 16 Minuten nicht ausnutzen. Ich will nur noch mal sagen, warum – weil Sie jetzt alle dieses AfD-Verbotsverfahren noch mal rausgekramt haben; das ist mausetot, aber egal –, warum ist das so wichtig, dass der Innenminister in die Reihen der AfD kommt, mit dem Anwalt droht, nach meiner Ansicht, nach meiner Auffassung? Warum ist das so wichtig zu erwähnen, dass der Ministerpräsident unseren Redner hier am Vorbeigehen abfischt und auch wieder mit dem Anwalt droht? Wenn Sie diese Anhörung verfolgt haben und wenn Sie das Gutachten gelesen hätten und die Zweitgutachten dazu, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass wir von allen Vorwürfen, dass wir im Wesentlichen – das sind ja Entlastungsgutachten – von allen Vorwürfen entlastet sind und am Ende nur vermeintlicher Verstoß gegen das Demokratiegebot und Menschenwürde übrig ist, wobei die Gutachter festgestellt haben, die Zweitgutachter, Menschenwürdeverstoß greift nicht, weil man dort einen erfundenen Menschenwürdemaßstab angesetzt hat, den das Verfassungsgericht so gar nicht kennt. Es bleibt also aus all dem nur eins übrig, der vermeintliche Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Und das wird begründet damit, die AfD würde Politiker anderer Fraktionen gerichtlich verfolgen lassen wollen. Und deswegen ist es keine Petitesse, dass hier der Innenminister in die Reihen der AfD kommt und uns für unsere politischen Äußerungen mit dem Anwalt bedroht und dass der Ministerpräsident Daniel Haseloff hier abfängt und sagt, da kriegen Sie es mit meinem Anwalt zu tun – sage ich mal sinngemäß so. (Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Hat er gar nicht gesagt!) Hat er gar nicht gesagt. Er kann ja erklären, was er gesagt hat. Auf jeden Fall, es ist keine Petitesse. Sie machen das, was Sie uns vorwerfen. Und wir sagen, natürlich muss das Coronaunrecht aufgearbeitet werden, und zwar auch durch die Gerichte. Und wir haben Vertrauen in die Gerichte. (Beifall AfD) Und das ist genau das: Vertrauen in den Rechtsstaat. Dazu muss ich ihn nicht lieben. Mir reicht das Vertrauen in den Rechtsstaat. Das wird aufgearbeitet werden, und zwar rechtsstaatlich. Wenn das ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip sein sollte, dann würde das ja bedeuten, wir müssten Einfluss auf die Gerichte auf eine Art und Weise haben, dass wir sozusagen dem Richter sagen könnten, was er tun und lassen muss. Keine unserer Aussagen deutet darauf hin, dass wir vorhaben, die Unabhängigkeit der Gerichte anzutasten. Das werden wir auch nicht tun. Wir haben Vertrauen in den Rechtsstaat und deswegen dürfen wir fordern, dass das Coronaunrecht aufgearbeitet wird und dass, wenn dort strafbare Handlungen – und das deutet sich an – vorgelegen haben, dann auch strafbare Verfahren folgen werden. Sie hören ja nicht auf, diese Blockade-Geschichte, diese Blockademär aufzutischen. Machen Sie doch Wahlvorschläge für den Richter-/Staatsanwältewahlausschuss. Dann werden wir ja sehen, ob die Leute gewählt werden. Die Wahrheit ist eine ganz andere. Sie haben es sich jetzt über Monate, seit September 2025, mit Ihrem verfassungswidrigen Restausschuss bequem gemacht. Der zerfällt jetzt, weil die Leute in Rente gehen, weil die Leute abgeordnet werden usw. Jetzt fängt bei Ihnen langsam die Panik an. Wir haben das nicht verursacht. Machen Sie Wahlvorschläge und hören Sie auf, von einer vermeintlichen Blockade durch die AfD zu schwätzen! (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Es gibt eine Wortmeldung aus der Landesregierung. Herr Innenminister Maier.

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Georg Maier

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, weil ich jetzt öfter angesprochen wurde, tatsächlich ist es so, weil ich in dem Moment den Eindruck hatte, dass Sie, Herr Schlösser, mich in Ihrer Rede beleidigt haben, bin ich zu Ihnen gekommen und habe Sie gefragt, weil ich mir nicht ganz sicher war, was genau Ihre Worte waren, ob Sie das noch mal wiederholen können. Das hat er nicht getan. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Dafür gibt es ein Protokoll!) Er hat einfach nicht den Mut gehabt, das noch mal mir auch direkt ins Gesicht zu sagen, was er gesagt hat. Da war bei mir die Angelegenheit dann auch erledigt, weil ich mir dann auch gedacht habe, es gibt so viel, sage ich mal, was auch an Beleidigungen und Bedrohungen, auch meiner Person gegenüber, ausgesprochen wird jetzt, ich beziehe mich ausdrücklich jetzt nicht auf diesen Rahmen hier, deshalb ist es jetzt auch nicht weiter wichtig, darauf rumzureiten und das weiter zu verfolgen. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Ich nehme Ihre Entschuldigung an!) (Beifall AfD) Das ist keine Entschuldigung, sondern Sie haben einfach, Herr Schlösser, Sie sind einer, der hier am Pult gern mal draufhaut, und die Grenzen austestet, dessen was guter Anstand, was man ja durch die Erziehung vermittelt bekommt, in der Regel, betrifft. Das ist Ihr Thema. Sie können das machen, wenn Sie das für gut finden, hier in diesem Parlament das Niveau abzusenken, dann ist es natürlich Ihr gutes Recht. Nur, wie gesagt, mir zu unterstellen, ich hätte Ihnen gedroht, das weise ich zurück. Fakt ist, dass ich von der AfD so viele Klagen bekommen habe, die alle erfolglos waren – alle erfolglos waren. Deshalb einfach meine Anregung, mal vor der eigenen Haustür zu kehren. Wie geht man mit abweichenden Meinungen um? Ob man den Klageweg versucht, Unterlassungserklärungen, und das stapelt sich schon in meinem Büro. Keine einzige – Keine einzige! – war erfolgreich. Dass das auch ein bisschen was mit dem Demokratieprinzip zu tun hat, dessen sind Sie sich, glaube ich, selbst bewusst. Bei der Anhörung ist vieles zutage getreten. Da unterscheiden sich unsere Auffassungen von der Anhörung, was die Argumente angeht. Ich war ziemlich lange, auch ziemlich spät noch da, ich habe mir das alles angehört, insbesondere vom Prof. Schwarz. Das war sehr, sehr gehaltreich, da sind sehr viele Dinge gekommen, gerade was die Menschenwürde anbelangt, aber auch andere Kriterien, die eine Rolle gespielt haben, zum Beispiel Ihr Staatsverständnis, das deutsche Staatsvolk. Da würde mich mal interessieren, wenn Sie jetzt noch Redezeit haben, können Sie es ja gleich machen: Welche Rolle spielt die Abstammung für die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk? Das wäre eine interessante Frage, die ich gern mal von Ihnen hören wollte, weil dieses ethnisch-kulturelle Definieren des Staatsvolks ist verfassungswidrig. Das ist vollkommen klar. Herr Prof. Schwarz hat noch einen weiteren Punkt angesprochen. Im Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz steht noch ein wichtiger Hinweis, der den Punkt „Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik Deutschland“ betrifft. Wenn Sie Kontakte nach Russland pflegen – und Russland ist ganz klar, momentan dabei, zu versuchen, uns zu destabilisieren und unsere Demokratie zu zerstören –, (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wie Ihr Parteifreund Gerhard Schröder! Gerhard Schröder, SPD!) dann ist das etwas, was Prof. Schwarz sehr ausdrücklich zur Geltung gebracht hat. Ihr Bestreben, aus der NATO auszutreten, ihr Bestreben, enge Kontakte mit Russland zu pflegen, Sie wollen sogar – auch wieder grundgesetzwidrig – mit Russland Verhandlungen über Energielieferungen führen. Das steht Ihnen gar nicht zu. Das ist ausschließlich der Exekutive überlassen. Das sind Ihre Bestrebungen, die gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichtet sind. Davon ist nichts ausgeräumt, gar nichts. Bei der Anhörung ist eine ganze Menge Holz dazugekommen, was ein Verbotsverfahren rechtfertigen würde. Ganz herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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Dorothea Marx

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Herr Schlösser.

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Ich weiß gar nicht, was ich peinlicher finde, die Tatsache, dass Sie uns mit dem Anwalt gedroht haben oder dass Sie dabei auch gleichzeitig die Voraussetzungen von Immunität und Indemnität verkannt haben. Ich will Ihnen nur versichern, das einzig Russische an mir ist mein Vorname. Ich habe sonst keine Kontakte, was ich gar nicht mal so gut finde, ich hätte vielleicht gern ein paar Kontakte. Die Staatsvolk-Erklärung: Sie müssen die Gutachten auch lesen, Sie dürfen nicht nur Ihren Lieblingsgutachtern zuhören. Die Staatsvolk-Erklärung der AfD, die steht, an die halten sich alle und die ist von den Gutachtern ausdrücklich als nicht verfassungswidrig gekennzeichnet worden. Lesen Sie doch um Gottes Willen die Gutachten. Ich habe Ihnen gesagt, alle Vorwürfe – es ist ausdrücklich festgehalten, dass die Staatsvolk-Erklärung zutreffend ist, dass die AfD keine Nähe zum Nationalsozialismus hat, dass kein Antisemitismus nachweisbar ist, kein Rassismus – übrigens, die letzten beiden Kriterien waren die, die für ein NPD-Verbot gesorgt haben –, und dass nichts davon übrig geblieben ist. Was ist denn Ihre Frage?

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Dorothea Marx

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Jetzt möchte ich doch noch mal eingreifen. Also die genaue Auswertung des Gutachtens bzw. der Anhörung des Justizausschusses sprengt jetzt doch etwas die Tagesordnung. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Dass Sie das ausgerechnet bei unseren Leuten sagen, wenn die sich verteidigen! Die ganze Zeit hat keiner der Präsidenten was gesagt, und jetzt auf einmal ist es ein Problem!) Ja, es sollte jetzt sozusagen einen weiteren Dialog geben, weil Herr Schlösser jetzt gesagt hat, er möchte jetzt noch mal vom Minister eine Erklärung. Herr Schlösser, führen Sie gern weiter aus, aber ich würde vorschlagen, dass wir dann an der Stelle diese Auswertung im Justizausschuss fortsetzen.

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Sascha Schlösser AfD

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank. Ich brauche gar nicht viel weiter zu sagen. Es wäre schön gewesen, wenn Sie bei der Anhörung bis zum Ende dagewesen wären. Von Herrn Dr. Vosgerau und Herrn Dr. Maaßen hätten Sie viel gelernt. Das waren meines Erachtens neben Dr. Conrad (Beifall AfD) die einzigen Gutachter, die tatsächlich auf dem Boden des Grundgesetzes argumentiert haben. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Ich war da!) Alle anderen haben Fantasiegebilde aufgebaut. Ich muss Ihnen sagen, das Argument Ihres Lieblingskollegen, Herrn Schwarz, ist, dass alles von uns, was nach außen ist, verfassungsgemäß ist, aber wir verfolgen ja eine geheime Agenda. Das ist ungefähr so wie die Behauptung, die Mondlandung sei gefakt und 700.000 Mitarbeiter und die Russen wären alle doof gewesen, hätten das nicht mitgekriegt. Auf diesem Niveau argumentiert Herr Prof. Dr. Schwarz. Sorry, das Verfassungsgericht wird dem nicht folgen. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Dann endet das hier etwas im Nebel. Gibt es weitere Wortmeldungen? Die gibt es nicht. Dann kann ich Tagesordnungspunkt 1 schließen. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/3287 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/4470 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4491 dazu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4515 ZWEITE BERATUNG Zunächst hat der Berichterstatter aus dem Ausschuss das Wort, das ist Herr Kollege Dr. Weißkopf. Bitte.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer. Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, Bericht zu erstatten. Wir reden heute über den Gesetzentwurf „Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs“. Am 21.05.2026 haben wir hier im Hohen Haus in unserer 44. Sitzung beschlossen, den Entwurf des Gesetzes in den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zu überweisen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat dann den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 17.06.2026, in seiner 21. Sitzung am 25.06.2026 und in seiner 23. Sitzung am 30.09.2026 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss des schriftlichen Anhörungsverfahrens haben wir im Ergebnis einen Änderungsantrag beschlossen. Und dieser Änderungsantrag enthält die Beschlussempfehlungen, die Sie der Drucksache entsprechend entnehmen können. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Bevor ich die Aussprache eröffne, geht die Frage an die AfD-Fraktion: Wünschen Sie die Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag vorzutragen? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache und gebe als erstem Redner Abgeordneten Erfurth von der Fraktion der AfD das Wort.

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Marek Erfurth AfD

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuseher, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Reform des Thüringer Justizvollzugsgesetzes, die aus unserer Sicht an zwei entscheidenden Stellen in die falsche Richtung geht. Zum einen soll die allgemeine Arbeitspflicht für Gefangene weitestgehend aufgegeben werden und zum anderen soll die Vergütung künftig in sieben Stufen eingeteilt werden, deren Abgrenzung teilweise so unpräzise ist, dass es dabei erheblichen Bewertungsspielraum gibt. Beginnen wir mit der Arbeit. Der Justizvollzug hat nicht nur die Aufgabe, Gefangene unterzubringen und die Sicherheit innerhalb der Anstalt zu gewährleisten. Eine zentrale Aufgabe ist die Resozialisierung. Und Resozialisierung bedeutet, Menschen auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft vorzubereiten, und dazu gehören Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Leistungsbereitschaft, das Einhalten von Regeln und die Übernahme von Verantwortung und dazu gehört auch die Arbeit an sich. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt hier eine entscheidende Änderung vor. Die allgemeine Verpflichtung zur regulären Arbeit entfällt. Doch Arbeit gibt auch im Haftalltag Struktur. Sie erhält und entwickelt berufliche Fähigkeiten, fördert Verantwortungsbewusstsein und Leistungsbereitschaft und schafft einen möglichst realitätsnahen Übergang in das Leben nach der Haft. Wer nach seiner Entlassung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen soll, braucht nicht nur fachliche Kenntnisse. Er muss auch gelernt haben, verbindlich Aufgaben zu übernehmen und Leistung zu erbringen. Auch die Zahlen im Gesetzentwurf dazu zeigen, dass wir hier ein Problem haben. Der Thüringer Richterbund spricht von rund 12 Prozent der Gefangenen, die 2024 mangels vorhandener Arbeitsplätze überhaupt nicht beschäftigt werden konnten. Das bedeutet, ein erheblicher Teil der Gefangenen arbeitet bereits heute nicht. Aus unserer Sicht muss daraus die Konsequenz gezogen werden, mehr sinnvolle Arbeitsplätze zu schaffen und eben nicht die Bedeutung der Arbeit im Vollzug zu reduzieren. Dabei müssen und sollen die finanziellen Rahmenbedingungen und die Interessen der Unternehmen natürlich berücksichtigt werden, welche die Gefangenen beschäftigen. Arbeit darf nicht zu einer beliebigen Option innerhalb des Strafvollzugs werden. Sie muss ein fester Bestandteil des Vollzugs und deshalb weiterhin im Gesetz verankert bleiben. (Beifall AfD) Kommen wir zum zweiten Punkt, der Vergütung. Der Gesetzentwurf sieht eine deutliche Erhöhung der Eckvergütung von bisher neun auf künftig 15 Prozent des Referenzbetrags vor. Die Einteilung nach Tätigkeit und Qualifikation ist ebenfalls als sinnvoll zu bewerten. Problematisch ist jedoch die unkorrekte Ausgestaltung der neuen sieben Vergütungsstufen. Die Spanne in ihnen reicht von 60 bis 120 Prozent der Eckvergütung und damit hat die Einstufung erhebliche finanzielle Auswirkungen. Umso wichtiger wären hier klare und objektive Kriterien. Genau daran fehlt es an mehreren Stellen. Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen einer kurzen Einweisungszeit, einer Einarbeitungszeit und einer Anlernzeit. Gleichzeitig wird von durchschnittlichen Anforderungen gesprochen. Diese Begriffe sind aber nicht ausreichend trennscharf. Noch deutlicher wird dies bei den höheren Vergütungsstufen. Für die Stufe VI werden Kenntnisse und Fähigkeiten einer Fachkraft bzw. vergleichbare Qualifikationen abverlangt. Für die siebte Stufe ist ein besonderes Maß an Können, Einsatz und Verantwortung vorgesehen. Das sind aus unserer Sicht zu unbestimmte Kriterien. Bei einem System mit sieben Vergütungsstufen muss nachvollziehbar sein, weshalb eine Tätigkeit beispielsweise in Stufe III und eine andere in Stufe VI oder VII kategorisiert wird. Dazu braucht es objektive Kriterien, etwa erforderliche Qualifikation, die Dauer und Art der Einarbeitung, die körperlichen und geistigen Anforderungen, den Grad der Selbstständigkeit und die übertragene Verantwortung. Je größer die finanziellen Unterschiede zwischen den Stufen sind, desto genauer müssen diese Kriterien gefasst sein. Das gilt auch für die Möglichkeit der Herabstufung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vergütung reduziert werden kann, wenn die Anforderungen einer Vergütungsstufe nicht erfüllt werden. Bei wiederholt überwiegend mangelhaften oder ungenügenden Leistungen sind weitere Absenkungen möglich. Auch hier muss gewährleistet sein, dass die Bewertung nachvollziehbar und überprüfbar bleibt. Es darf nicht davon abhängen, wie ein einzelner Vorgesetzter die Leistung eines Gefangenen subjektiv bewertet. (Beifall AfD) Wir wollen einen Justizvollzug, der Leistung anerkennt und Qualifikation fördert. Das kann nur über eine differenzierte Vergütung sinnvoll sein. Aber Differenzierung braucht klare Definition. Arbeit braucht Verbindlichkeit bei der Einstufung. Beides bildet die Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung. Wenn die Regierung einerseits die Bedeutung von Arbeit für die Wiedereingliederung betont und andererseits die allgemeine Verpflichtung zur regulären Arbeit aufgibt, entsteht ein grundsätzlicher und thematischer Widerspruch. Wenn Arbeit unterschiedlich bewertet und vergütet wird, müssen die Kriterien hierfür eindeutig und objektiv feststellbar sein. Das dient der Ordnung in allen Justizvollzugsanstalten, da es dann verbindlich ist, und vor allem dem Ziel, Gefangene tatsächlich auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft vorzubereiten. Der Änderungsantrag der Koalition unter Punkt 2d ging zwar auch auf die Vergütungsstufen ein, beließ es aber bei den Änderungen in der Stufe V. Warum in diesem Zusammenhang nicht auch die anderen Stufen konkretisiert wurden, erschließt sich mir nicht. Verstehen Sie mich nicht falsch: Dieser Gesetzentwurf enthält einige gute Änderungen. Aber ohne Berücksichtigung der von mir benannten Punkte können wir diesem Entwurf nicht zustimmen. Mit dem von uns vorgelegten Entschließungsantrag weisen wir erneut auf diese Unzulänglichkeiten hin und fordern die Landesregierung zum Handeln auf. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Schard von der Fraktion der CDU das Wort.

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Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zur Reform der Gefangenenvergütung ist nun nach intensiver Beratung im Justizausschuss zurück im Plenum. Noch mal zur Erinnerung: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 besteht auch dringend Handlungsbedarf bei der Gefangenenvergütung und auch bei den Resozialisierungskonzepten im Justizvollzug. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass Arbeit im Vollzug nicht bloße Beschäftigung sein darf, sondern auch ein zentraler Bestandteil der Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein muss. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt diesen Auftrag zum Anlass, eine umfassende Modernisierung wichtiger Bereiche des Justizvollzugs generell hier zum Thema zu machen. Dabei folgt der Gesetzentwurf genau drei zentralen Leitlinien: Es geht um Resozialisierung statt bloßer Verwahrung. Es geht zweitens um Arbeit und Bildung als Schlüssel zur Wiedereingliederung. Und es geht drittens um Verfassungsfestigkeit und Modernisierung für einen zeitgemäßen Justizvollzug. Im Ausschuss wurde der Entwurf intensiv, aber auch im Rahmen einer schriftlichen Anhörung diskutiert. Die Anhörung hat deutlich unterschiedliche Positionen gezeigt. Unter anderem gab es Stimmen, die eine Rückkehr zur Arbeitspflicht gefordert haben. Das haben wir gerade noch mal gehört. Gleichzeitig wurde aber auch nachvollziehbar dargelegt, warum eine Arbeitspflicht nicht umsetzbar, aber auch wenig sinnvoll ist. Damit bin ich auch beim Entschließungsantrag der AfD. Dem Gesetz geht es darum, die verfügbaren Beschäftigungsmaßnahmen bestmöglich zum Ziel der Resozialisierung einzusetzen. Arbeitstherapie, Arbeitstraining, schulische und berufliche Bildung und eben Arbeit müssen dort eingesetzt werden, wo sie im Einzelfall den größten Resozialisierungserfolg versprechen. Es geht nicht nur um Arbeit, sondern um geeignete Maßnahmen für bestmögliche Chancen zur Integration nach der Haftentlassung. Das ist ja das Thema, gerade auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei gilt für uns Freiwilligkeit, auch flankiert durch positive Anreize. Das sind aus unserer Sicht nachhaltiger Zwang, um das zentrale Vollzugsziel der Resozialisierung zu erfüllen. Im Übrigen besteht weiterhin die Möglichkeit, zu vollzugsspezifischen Arbeiten, wie zum Beispiel dem Reinigungsdienst, auch zu verpflichten. Das ist explizit nicht ausgeschlossen. Wenn ich gerade gesagt habe, dass die verschiedenen Maßnahmen von Bildung bis Arbeit anhand der individuellen Bedürfnisse ausgewählt werden müssen, setzt auch der neue Änderungsantrag der Linken hier im Plenum dort an. Die Änderung in Nummer 1 streicht den Satz zur Gleichrangigkeit aller Maßnahmen. Dadurch rückt die konkrete Gewichtung anhand individueller Förderbedarfe stärker in den Vordergrund und das entspricht auch unserer Zielstellung in der Koalition. Deshalb können wir diesem Punkt des Änderungsantrags auch zustimmen. Die verbleibenden Punkte werden wir aber ablehnen. Die Linke will Sicherheit und Ordnung durch Sicherheit oder Ordnung ersetzen. Da gibt es ganz wesentliche Unterschiede. Wir sind der Ansicht, dass beide Belange in die Entscheidung einfließen müssen. Ein „oder“ statt eines „und“, also eine Alternative statt einer kumulativen Verknüpfung, wäre aus unserer Sicht eine Schwächung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, haben wir nach der Anhörung im Ausschuss auch selbst noch einige Änderungen vorgenommen. Wir haben die besondere Bedeutung von Bildungsangeboten für junge Gefangene ausdrücklich verankert und auch die Erlangung eines Hochschulabschlusses wurde in Vergütungsstufe VI aufgenommen. An dieser Stelle noch der Hinweis, die Vergütungsstufen sind gesetzlich geregelt und damit selbstverständlich landeseinheitlich. Diese Forderung aus dem Entschließungsantrag der AfD ist also bereits erfüllt. Auch deshalb ist eine Zustimmung zum Entschließungsantrag, wie schon bei der Forderung nach einer Arbeitspflicht, nicht notwendig. Es ist im Übrigen, und das sei mir an dieser Stelle noch erlaubt zu sagen, kaum nachvollziehbar, warum die AfD überhaupt einen Entschließungsantrag vorgelegt hat und keinen Änderungsantrag. Sie fordern jetzt per Entschließung die Landesregierung dazu auf, das Gesetz zu ändern, während wir aber gerade jetzt in diesem Augenblick das Gesetz in Bearbeitung haben und es auch ändern wollen. Wenn Sie konkrete Formulierungen zu den Vergütungsstufen hätten, dann hätte es jetzt oder besser noch im Ausschuss die Chance dazu gegeben, diese Vorschläge dann auch vorzulegen oder mittels eines Änderungsantrags einzureichen. Das haben Sie nicht getan. Weshalb? Das kann ich nicht beantworten. Das ist auch nicht meine Aufgabe, dies zu erklären, auch wenn ich es selbst nicht nachvollziehen kann. Weitere Änderungen waren eine Verkürzung der Frist ab der Absonderung und auch ähnliche Maßnahmen diesbezüglich. Aufgenommen ist außerdem die Möglichkeit, unzureichende Arbeitsleistungen zu sanktionieren, indem die Vergütungsstufe abgesenkt wird. Die Senkung der Vergütung auf null wurde hingegen entfernt. Neu enthalten sind zudem Klarstellungen zur Unterscheidung zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft. Zuletzt wurde aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auch das Inkrafttreten neu angepasst. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wesentliche Rückmeldungen aus der Anhörung und auch vorgelegte sinnvolle Änderungsanträge wurden aufgegriffen. Alles in allem ist es uns gelungen, die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit den praktischen Anforderungen eines modernen, auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzugs zu verbinden. Deshalb werbe ich auch ganz eindringlich und ausdrücklich um Zustimmung zu diesem Entwurf und danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht; Abg. Hoffmeister und Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen am Livestream und hier auch im Haus, wir reden heute über Gefangenenvergütung. Das klingt erst mal nicht nach so einem wahnsinnig sexy Thema und nach einer technischen Angelegenheit. Ein paar Prozent mehr hier, neue Vergütungsstufe dort und dann könnte man meinen, das Thema sei erledigt. Ist es aber nicht! Denn hinter dieser Debatte, die wir heute hier führen, steht eine grundsätzliche Frage: Was trauen wir einem Menschen eigentlich noch zu, wenn er eine Straftat begangen hat? Trauen wir ihm zu, sich zu verändern, Verantwortung zu übernehmen, nach der Haft wieder ein selbstbestimmtes Leben zu führen, oder sagen wir: „Du bist jetzt Gefangener, und was danach kommt, wird man sehen“? Unsere Antwort als Linke ist da eindeutig: Wir geben Menschen nicht auf. Genau deshalb geht es heute um mehr als um die Höhe einer Vergütung. Ausgangspunkt ist, das ist auch Teil der Wahrheit, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023, Gefangenenvergütung II, auch ein bisschen technisch. Das Gericht macht darin sehr deutlich, ein Staat muss ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges Resozialisierungskonzept entwickeln. Wenn Gefangenenarbeit und ihre Vergütung Teil dieses Konzepts sind, dann müssen sie auch so ausgestaltet sein, dass Resozialisierung tatsächlich gelingen kann. Das ist die entscheidende Botschaft. Resozialisierung darf nicht nur im Gesetz stehen. Sie muss auch im Gefängnis stattfinden. Deshalb sagen wir seit Jahren, Bildung, Ausbildung und Arbeit gehören auch in den Mittelpunkt eines modernen Strafvollzugs, nicht als Belohnung und nicht als freiwilliges Zusatzangebot, sondern als zentrale Instrumente der Resozialisierung. Denn was soll nach der Haft passieren? Ein Mensch soll wieder Fuß fassen können, seinen Lebensunterhalt verdienen und vielleicht erst mal einen Schulabschluss nachholen, eine Ausbildung machen, einen Beruf erlernen, Verantwortung übernehmen und möglichst nicht wieder straffällig werden. Oder anders gesagt: Wenn wir wollen, dass Menschen nach der Haft ein anderes Leben führen, dann sollten wir ihnen während der Haft die Möglichkeit geben, dieses andere Leben einzuüben. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hat diesen Gedanken aus unserer Sicht nicht konsequent genug umgesetzt. Wir haben unsere Bedenken benannt und es hat sich viel bewegt. Wir stehen unter anderem für ein verbindliches Konzept für Bildung, Ausbildung und Arbeit und eine stärkere Ausbildung der Maßnahmen am konkreten Bedarf eines einzelnen Menschen. Auch bei den Vergütungsstufen haben wir, dank der Anhörung, Änderungen vorgeschlagen. Dort waren die Anmerkungen der Expertinnen und Experten sehr hilfreich für uns. Es ist gut, dass die Koalitionsfraktionen einige unserer Vorschläge aufgegriffen haben. Das zeigt, warum Anhörungen wichtig sind. Wir holen Sachverstand aus Wissenschaft und Praxis in dieses Haus und manchmal stellt sich dabei heraus, dass der Vorschlag der Opposition vielleicht doch gar nicht so schlecht war. Das ist dann der Moment, in dem parlamentarische Zusammenarbeit überraschend gut funktionieren kann. Aber leider wurde ein für uns entscheidender Punkt bisher nicht übernommen: das Recht auf Arbeit. Deshalb bringen wir unseren Änderungsantrag heute erneut ein. Wir wollen in § 26 aus dem Wort „kann“ ein „muss“ machen, denn zwischen diesen beiden kleinen Wörtern liegen für uns politisch Welten. „Kann“ bedeutet, wenn Kapazitäten da sind, wenn es gerade passt. „Muss“ bedeutet, der Staat übernimmt Verantwortung ohne Wenn und Aber. Wenn Resozialisierung ernst gemeint ist, darf der Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit nicht davon abhängen, ob gerade ein Platz frei ist. Es darf nicht heißen: Leider kein Angebot. Das ist Resozialisierungsstrategie. Das ist Nicht-Verwaltung des Mangels. Deshalb braucht es ein verbindliches Recht, denn gerade wenn Arbeit, Ausbildung und Bildung auch mit Vergünstigungen und positiven Anreizen verbunden werden, so wie es der Gesetzentwurf jetzt hat, dann darf der Zugang dazu nicht willkürlich sein. Dazu gehört eben auch: Menschen sind unterschiedlich. Der eine braucht einen Schulabschluss, der andere braucht eine Berufsausbildung und der Nächste Unterstützung beim Spracherwerb. Deshalb müssen Resozialisierungsmaßnahmen möglichst passgenau sein und Resozialisierung nach dem Prinzip „One-size-fits-all“ funktioniert ebenso gut wie ein Einheitsschuh im Strafvollzug und daraus machen wir jetzt am besten kein neues Beschaffungskonzept für die Justiz. Im Ernst: Wenn Menschen unterschiedliche Voraussetzungen haben, müssen wir diese Unterschiede auch im Justizvollzug berücksichtigen. Das erhöht nun mal einfach die Wahrscheinlichkeit, dass Resozialisierung tatsächlich funktioniert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, natürlich braucht es ein verbindliches Recht nicht nur auf Bildung, so wie wir es jetzt sehen, sondern auch auf Arbeit. Dafür braucht es Ressourcen. Machen wir uns nichts vor, Nichtstun ist auch eine politische Entscheidung. Und Nichtstun ist nicht kostenlos. Eine hohe Rückfallquote kostet die Gesellschaft etwas. Für Justiz, Strafvollzug, Polizei und Gerichte vor allem aber kostet sie Menschen aber Perspektiven. Das ist das Schlimmste. Deshalb ist gute Resozialisierung keine Sozialromantik, es ist eine vernünftige Rechtsstaats- und Sicherheitspolitik. Bei Gesetzen sollten wir uns Haltung leisten, und zwar nicht nach der Frage: Wir wissen noch nicht, ob es wirkt, aber wir haben es jetzt mal beschlossen. Die Linke-Fraktion will einen Strafvollzug, der Grenzen setzt und Verantwortung einfordert, aber gleich noch Perspektive eröffnet, denn Strafe allein schafft noch keine Veränderung und Verwahrung ist keine Resozialisierung. Wir wollen aus einem guten Vorsatz ein verbindliches Recht machen. Wir nehmen den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst, denn der Rechtsstaat zeigt sich nicht nur darin, wie er mit Starken umgeht, er zeigt sich auch darin, wie er mit Menschen umgeht, die am Rande stehen, und auch dann noch, wenn sie sich schuldig gemacht haben. Menschenwürde ist kein Bonusprogramm. Resozialisierung ist kein Geschenk, sie ist Verfassungsauftrag. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Änderungsantrag, nicht weil wir es Gefangenen möglichst bequem machen wollen, sondern weil wir wollen, dass sie nach der Haft möglichst selten wiederkommen. Wenn Resozialisierung funktioniert, ist „Wiederholung unerwünscht“ ausnahmsweise mal ein gutes politisches Konzept. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte sehr.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine angemessene Vergütung der Arbeit von Gefangenen ist ein wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Resozialisierung. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Diskussion im Strafvollzug, die schon seit Jahren lief, mit einem entsprechenden Urteil klar beendet und uns dann ins Stammbuch bzw. ins Auftragsheft geschrieben: Eine zu niedrige Vergütung wird dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot nicht gerecht und ist damit verfassungswidrig. Deswegen handeln wir und mussten wir auch handeln. Die Vergütung der Gefangenen in Thüringen soll mit dem vorliegenden Gesetz von bislang 9 Prozent künftig auf 15 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV angehoben werden. Diese Bezugsgröße entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der Deutschen Rentenversicherung des jeweils vorvergangenen Kalenderjahres. Die Eckvergütung der Gefangenen wird dadurch um zwei Drittel erhöht. Das bedeutet konkret: Bisher lag der Stundenlohn in Thüringen für die Gefangenen bei durchschnittlich nur 2 Euro. Künftig soll er bei deutlich über 3 Euro liegen. Das ist eine Steigerung von 66 Prozent und mag natürlich auf den ersten Blick immer noch nach viel zu wenig klingen. Man muss allerdings bedenken, dass die Ausgangslage nicht mit einem Leben außerhalb der Mauern der Justizvollzugsanstalt vergleichbar ist, denn den Gefangenen werden Kost und Unterbringung nicht in Rechnung gestellt. Das ist sozusagen obendrauf. Es werden mit diesem Gesetz auch weitere Vorschriften geändert, und zwar im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, im Thüringer Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz, im Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz und im Thüringer Justizvollzugsdatenschutzgesetz. So sind wir in Deutschland: Für jedes Bereichlein ein Gesetz. Mit den einzelnen Änderungen haben wir uns im Rahmen einer schriftlichen Anhörung im Justizausschuss intensiv befasst. Im Ergebnis dieser Beratung im Ausschuss wurden dann auch Änderungsanträge eingebracht. Wir haben uns im Ausschuss bereits insbesondere darauf verständigt, den ursprünglichen Gesetzentwurf so zu ändern, dass das Gesetz jetzt ausdrücklich regelt, dass dem Recht junger Gefangener auf Bildung Rechnung zu tragen ist. Das finden Sie in der Beschlussempfehlung unter I.1.a. Im Ausschuss langen nach der Anhörung Änderungsanträge sowohl von der Koalition als auch von der Fraktion Die Linke vor. Wer im Ausschuss keinerlei Änderungsanträge vorgelegt hat, ist die AfD-Fraktion. Deswegen hat Kollege Schard schon angemerkt, es ist bemerkenswert, dass nun ein Entschließungsantrag mit Forderungen von eben dieser Fraktion vorliegt. Warum haben Sie Vorschläge nicht in der Ausschusssitzung bereits gemacht? Warum gab es keinen Änderungsantrag mit den Forderungen, die jetzt in dem Entschließungsantrag erhoben werden, damit wir dann noch mal hinterher das Gesetz ändern müssten? Die Sacharbeit an den Gesetzentwürfen, dann vielleicht auch hier für unsere Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne, findet eben in den Ausschüssen statt. Dort bereiten wir dann die endgültige Gesetzesverabschiedung hier im Plenum vor. Sie haben jetzt in Ihrem Entschließungsantrag und sicher auch in Ihrem Beitrag noch mal, Herr Erfurth, sich dafür ausgesprochen, dass die Arbeitspflicht beibehalten werden müsste. Das macht allerdings so keinen Sinn. Das sahen auch viele Anzuhörende so. Den Grund dafür finden Sie in der Gesetzesbegründung. Es soll nämlich, wie bereits in den Ländern Sachsen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg und dem Saarland, zukünftig für die Beschäftigungsform Arbeit grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht der Gefangenen mehr bestehen, einer solchen nachgehen zu müssen. Bereits die bisher geltende Fassung in § 29 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs hat zwar vorgesehen, dass sozusagen gearbeitet werden solle, aber es war sanktionslos im Weigerungsfall, denn es darf keine Verpflichtung geben. Es gibt keine durchsetzbare Arbeitspflicht von Gefangenen und deswegen hat es auch keinen Sinn, eine solche Pflicht ins Gesetz reinzuschreiben. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass eine verpflichtende Arbeit dann in § 29 nicht mehr drinsteht. Das folgt auch der in der vollzuglichen Praxis in Thüringen gemachten Erfahrung, dass einem nicht unbeachtlichen Teil der Gefangenen aus Gründen fehlender Beschäftigungsplätze auch gar keine Arbeit zugewiesen werden kann. Dann macht es keinen Sinn, eine Arbeitspflicht festzulegen, wenn sie gar nicht vollzogen werden kann. Dann bedeutet es aber nicht, dass jeder ohne Aufschluss den ganzen Tag in seiner Zelle nur sitzen muss. Denn allein bereits nach der aktuellen Rechtslage gibt es auch die Möglichkeit, die Gefangenen zu vollzugsspezifischen Arbeiten heranzuziehen, die zum Beispiel der Ordnung und Versorgung der Anstalt dienen, Hilfsarbeiten, Hausarbeiten, Reinigungspflege, Geländepflege. Und das soll nach der beabsichtigten Neuregelung grundsätzlich fortgelten. Diese Pflicht zur Ableistung von diesen vollzugsspezifischen Arbeiten ist aber wie bisher auf höchstens drei Monate im Jahr beschränkt. Deswegen würde auch ich mich freuen, wenn Sie dem Gesetz hier im Hause allseitig zustimmen könnten. Denn es ist sehr wichtig – ich fasse noch mal zusammen –, die Verfassung verpflichtet uns, den Strafvollzug konsequent am Ziel der Resozialisierung auszurichten. Der Arbeit von Gefangenen kommt eine besondere Bedeutung zu. Sie vermittelt Struktur, Verantwortung und Perspektive und muss deswegen angemessen anerkannt und auch besser entlohnt werden als bisher. Und die Arbeit, wie gesagt, brauchen wir.

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Ihre Redezeit ist vorbei.

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Dorothea Marx SPD

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Meine Arbeits- und Redezeit ist vorbei. Ich wünsche mir deswegen eine positive Beschlussfassung. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch. Herr Abgeordneter Erfurth, bitte.

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Marek Erfurth AfD

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, liebe Kollegen, ich bin noch mal ganz kurz nach vorne gegangen, um noch mal auf die Redebeiträge in Kürze einzugehen. Ich fange mit Herrn Schard mal an. Sie sprachen oder der Kollege Weißkopf hat im Vorfeld gesagt, was es alles für Beratungen gab in den Ausschüssen. Es gehört aber auch dazu, zu sagen, dass es einem Ausschuss letzten Endes über Beratung oder Entschlussfassung nicht möglich war, da sich ja die implodierte BSW zu dem Zeitpunkt noch mit drin befand und die einzelnen rechtlichen Fragen, ob es jetzt eine Gruppe ist oder wie auch immer, nicht geklärt waren. Wir haben nicht beraten dort und es gab auch keine Beschlussfassung. Und das zweite Ausschusstreffen, das kann man auch immer wieder dazu sagen, war letzten Endes dann das um halb zwölf nach der Anhörung hier. Das war jetzt auch nicht so fruchtbar gewesen. Bei diesen Ausschüssen habe ich mündlich und auch in der ersten Lesung unsere Punkte mit angebracht. Die haben sich übrigens im Grunde nicht weiter geändert, egal wie die Anhörungen da liefen. Die haben uns nicht überzeugt. Und wir haben uns deswegen jetzt zu einen Entschließungsantrag entschlossen, weil sich jeder hier in dem Rund noch mal dazu bekennen kann, die Arbeitspflicht – ja oder nein. Das wollen wir ganz einfach auch von den Leuten selber einzeln hier auch noch mal erfahren und natürlich auch die Zuhörer oder die Leute am Livestream. Die Konkretisierung dazu sei nicht weiter notwendig, hatten Sie gesagt, oder würde ausreichend sein. In diesem Zusammenhang würde ich gern mal aus der Praxis in diese Theorie des Gesetzes dann hineinreden. Es gibt mehrere Petitionen – und ich bin Mitglied des Petitionsausschusses – in denen sich Inhaftierte darüber beschwert haben, dass es in unterschiedlichen JVA’s für die gleiche Arbeit unterschiedliche Vergütungsstufen gab. Letzten Endes musste das Justizministerium bei den Petitionen dann dementsprechend auch einlenken und hat dementsprechend dann auch die niedrigere Lohnstufe dann nach oben angeglichen. Dass es Konkretisierungen geben muss, um ausschließen zu können, dass unterschiedliche JVA’s gleiche Arbeiten auf unterschiedliche Vergütungsstufen einstufen – das ist gegeben. Das ist nicht aus der Luft gegriffen. Diese zwei Punkte wollte ich noch mal mit aufführen und ansonsten freue ich mich dann jetzt auf die Abstimmung. Danke. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Gibt es weitere Redewünsche aus den Reihen der Abgeordneten? Die sehe ich jetzt nicht. Dann erhält jetzt Frau Ministerin Meißner das Wort.

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Beate Meißner

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, liebe Zuschauer auf der Besuchertribüne! Wenn jemand in Haft kommt, dann geht es nicht nur um das Bestrafen und das Wegschließen, sondern es stellt sich auch die Frage, wie schaffen wir es, dass derjenige, wenn er aus der Haft kommt, wieder in ein straffreies Leben entlassen wird? Das nennt man Resozialisierung und das ist auch der Kern dieses Gesetzesvorhabens. In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch notwendig, dass der Justizvollzug seine Aufgabe im Rahmen des Rechtsstaats erfüllt. Die Beschäftigten dort tragen täglich Verantwortung für Sicherheit, Resozialisierung und die Wahrung der Menschenwürde. Deswegen haben wir heute hier in zweiter Lesung den Gesetzentwurf vorliegen, der die Beschäftigung und Vergütung von Gefangenen reformiert. Unser Ziel ist klar: Arbeitstherapie, Arbeit, schulische und berufliche Bildung sowie eine angemessene monetäre und nichtmonetäre Anerkennung sollen Gefangenen eine realistische Perspektive für ein straffreies Leben nach der Haft eröffnen. Dabei geht es nicht um eine Gleichsetzung des Strafvollzugs mit dem freien Arbeitsmarkt. Freiheitsentzug bleibt eine schwerwiegende Sanktion. Aber gerade weil der Staat Menschen in seiner Obhut hat, trägt er eine besondere Verantwortung für Sicherheit, Resozialisierung und eben auch Menschenwürde. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir – wie es schon gesagt wurde –, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2023 um – die Anpassung bei der Vergütung, aber auch ein umfassendes und schlüssiges Resozialisierungskonzept. Dazu gab es eine länderübergreifende Arbeitsgruppe, die Eckpunkte erarbeitet hat und Ende 2023 den Ländern im Strafvollzugsausschuss empfohlen hat. Der Gesetzentwurf wurde im parlamentarischen Verfahren aus meiner Sicht sehr intensiv diskutiert und es gab auch an jeder Stelle die Möglichkeit, nicht nur in Diskussionen mit dem Ministerium zu kommen, sondern auch Fragen zu stellen. Unterschiedliche Auffassungen wurden diskutiert und es gab im Verfahren im Ausschuss auch Änderungen. Es ist gelungen, Änderungen zu beschließen und damit heute auch hoffentlich diesen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Deswegen will ich die konkreten Inhalte der Änderungen kurz darstellen. Erstens – wir fassen das Resozialisierungskonzept klarer. Arbeitstherapie, Arbeitstraining, schulische und berufliche Bildung sowie Arbeit werden künftig unter dem Oberbegriff „Beschäftigung“ gebündelt und in ihrer Bedeutung für die Resozialisierung klar beschrieben. Zugleich wird – wie bereits in mehreren anderen Ländern – nicht länger an einer gesetzlichen Arbeitspflicht festgehalten. Dazu werde ich später noch einmal kommen. Dazu wurde im Ausschuss außerdem das Recht junger Gefangener auf Bildung besonders hervorgehoben. An theoretischen Unterrichts- und Prüfungstagen darf keine Freistellung von der Bildungsmaßnahme gewährt werden. Zudem wird die Differenzierung zwischen Straf- und Jugendstrafgefangenen einerseits und Untersuchungsgefangenen andererseits weiter geschärft. Zweitens – stärken wir, wie schon angesprochen, die monetäre und nichtmonetäre Anerkennung von Beschäftigten. Wir bleiben hier beim Prinzip der Nettovergütung. Für Verpflegung, Unterkunft und medizinische Versorgung, die eben in der Haft genutzt werden, werden keine Abzüge vorgenommen. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht bewertet. Gleichzeitig erhöhen wir Ausbildungsbeihilfe und Arbeitsentgelt deutlich und ich will das an dieser Stelle auch mit Zahlen unterlegen. Die Eckvergütung steigt mit diesem Gesetz auf 15 Prozent der sozialrechtlichen Bezugsgröße. Für eine durchschnittliche Tätigkeit bedeutet das einen Anstieg des Stundenlohns von 2,02 Euro auf 3,37 Euro, was rund 66 Prozent ausmacht. Damit schaffen wir eine ausgewogene Regelung. Gefangene sollen damit ihre persönlichen Ausgaben bestreiten können, aber sie sollen auch Rücklagen für die Zeit nach der Entlassung bilden können, die ihre eigenen Verpflichtungen berücksichtigen. Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal klarstellen: Mit der Arbeit von Gefangenen wird in den Thüringer Justizvollzugsanstalten kein Profit erzielt. Im Gegenteil, Einrichtung und Betrieb von Eigen- und Unternehmerbetrieben verursachen viel mehr Kosten für den Staat. Es gab in der Ausschussberatung auch weitere Punkte, wo es jetzt konkrete Verbesserungen gibt. Dies betrifft beispielsweise die Ausbildungsbeihilfe für Gefangene, die ein staatlich anerkanntes Hochschulstudium absolviert haben. Diese wird gestärkt. Es betrifft aber auch die durch beständige Beschäftigung erreichbaren Freistellungstage. Die werden von sechs auf zwölf Tage jährlich verdoppelt und können auf den Entlassungszeitpunkt angerechnet werden. Neu ist außerdem die Möglichkeit eines teilweisen Verfahrenskostenerlasses als zusätzliche Anerkennung beständiger Beschäftigung. Die Berechnung der Freistellungstage wird künftig anhand der tatsächlich geleisteten Beschäftigungstage erfolgen. Das ist eine einfachere digitale und unbürokratische Ermittlung und erleichtert die Arbeit vor Ort. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Anpassungen beim Zugangsverfahren, bei Haftantritt, beim sozialen Training, bei der Prävention von Suchtmittelmissbrauch und bei besonderen Sicherungsmaßnahmen. Auch aufgrund des Selbstbestimmungsgesetzes des Bundes wurden hier entsprechend des Trennungsgrundsatzes Änderungen im Gesetzentwurf eingearbeitet. Letztlich will ich noch Bezug nehmen auf den Entschließungsantrag der AfD und die Frage der Arbeitspflicht. Gefangenenarbeit ist kein eigenständiges Strafübel. Ich sagte es schon. Sie ist Instrument der Resozialisierung und entscheidend ist deshalb, Beschäftigung sinnvoll anzubieten und Gefangene dafür zu motivieren und sie damit auf ein eigenverantwortliches Leben nach der Haft vorzubereiten. Genau diesen Ansatz verfolgen auch die übrigen Bundesländer. Denn Motivation und Mitwirkung lassen sich nicht durch eine allgemeine Arbeitspflicht erzwingen. Sie kritisierten zudem die Vergütungsstufen: Damit schaffen wir keine völlig neue Systematik. Die entsprechenden Begriffe und Bewertungsmaßstäbe bestehen seit Jahrzehnten. Jetzt haben wir diese in dem Entwurf präzisiert und mehr Klarheit für die Praxis geschaffen. Die maßgeblichen Kriterien, insbesondere Art und Schwierigkeit der Tätigkeit, erforderliche Kenntnisse, körperliche und geistige Anforderungen sowie das Maß an Selbstständigkeit und Verantwortung ermöglichen eine nachvollziehbare Einstufung. Die Bewertung bleibt damit überprüfbar, ohne jene Tätigkeit in ein starres und praxisfernes Schema zu zwingen. Die Reform führt eben nicht zu neuer Bürokratie, im Gegenteil. Ich erwähnte es vorhin, wir sind als erstes Land dabei, die elektronische Gefangenenpersonalakte in Betrieb zu nehmen. Auch dadurch werden wir bürokratische Hemmnisse abbauen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Qualität eines Rechtsstaats zeigt sich nicht nur daran, wie er Freiheit schützt und Unrecht sanktioniert. Sie zeigt sich auch daran, wie er mit Menschen umgeht, denen die Freiheit entzogen wurde. Strafe muss verbindlich sein. Der Schutz der Allgemeinheit steht auch hier im Mittelpunkt. Ein grundgesetzkonformer Strafvollzug darf sich aber nicht darin erschöpfen, Menschen einfach zu verwahren. Er muss sie dazu befähigen, nach der Haft ein Leben ohne neue Straftaten zu führen. Bildung, Arbeit, Therapie und weitere Sozialisierungsmaßnahmen sind dafür unverzichtbar. Eine angemessene Gefangenenvergütung ist deshalb kein Privileg. Sie ist Instrument für Verantwortung, Leistung, Qualifizierung und Resozialisierung. Erfolgreiche Resozialisierung bedeutet am Ende auch mehr Sicherheit für mögliche Opfer und damit auch für unsere gesamte Gesellschaft. Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet diese Ziele. Daher bitte ich Sie, diesem zuzustimmen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann kommen wir zu den Abstimmungen; zunächst zu der Abstimmung zum Gesetzentwurf.

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Ulrike Jary CDU

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Frau Präsidentin, Entschuldigung.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Oh, Entschuldigung. Bitte schön, Frau Jary.

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Ulrike Jary CDU

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Für den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke mit der Drucksache 8/4515 beantragen wir die ziffernweise Abstimmung.

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Das war bei mir oben hier schon angezeigt worden, deswegen habe ich jetzt gar nicht danach geschaut. Also getrennte Abstimmung wird beantragt. Die Antragsteller sind damit einverstanden? Da sehe ich Nicken, dann können wir das so machen. Wir haben eine Ausschussempfehlung und jetzt haben wir einen Änderungsantrag, der ist auch als Tischvorlage noch mal verteilt worden in Drucksache 8/4515. Über die Ziffern in dem Änderungsantrag stimmen wir jetzt einzeln ab, zunächst über die Ziffer 1 des gerade genannten Antrags. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da sehe ich die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der fraktionslosen Abgeordneten, die dort zu viert sitzen, und der Fraktion der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit ist mehrheitlich die Ziffer 1 dieses Änderungsantrags angenommen. Als Nächstes lasse ich über Ziffer 2 dieses Änderungsantrags abstimmen. Wer dieser seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke und die Stimmen der Fraktion der AfD. Das müssten wir dann möglicherweise auszählen. Gegenstimmen? (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und zwei Fraktionslose!) Ach so, die Abgeordneten Wogawa und Hoffmeister haben auch zugestimmt. Gegenstimmen sind jetzt die Fraktionen von SPD, Thüringen.Gerecht und CDU. Jetzt muss ich mal fragen, wie sich das stimmlich ausgewirkt hat. Aber von hier aus sah es so aus, als ob die Mehrheit für Annahme ist. Es wird ausgezählt. Dann muss ich Sie noch mal bitten, eine gymnastische Übung zu wiederholen. Ich rufe noch mal auf: Wer der Ziffer 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Dann können wir das zählen. Es wird immer noch gezählt, bitte noch die Hände oben behalten. Dann kommen wir auf 39 Jastimmen. Jetzt die Gegenprobe. Das sind ebenfalls 39 Neinstimmen. Die Enthaltungen? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Also bei 39 Jastimmen, 39 Neinstimmen und 2 Enthaltungen ist dieser Änderungsantrag bei Stimmengleichheit abgelehnt. Zu Ziffer 3 lasse ich jetzt ebenfalls abstimmen. Wer der Ziffer 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das sind die restlichen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Und die Abstimmung über die Ziffer 4 erübrigt sich, weil sie sich auf die vorausfolgenden Ziffern bezogen hat und nur die Nummerierung geändert hätte. Damit haben wir jetzt also für den Änderungsantrag nur die Ziffer 1 beschlossen und wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der soeben durchgeführten Abstimmungen über den Änderungsantrag ab. Wer der jetzt so geänderten Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Koalitionsfraktionen SPD, Thüringen.Gerecht und CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen Die Linke und die AfD. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen will, der muss sich kurz erheben. Das sind erneut die Koalitionsfraktionen und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch in der Schlussabstimmung dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Wir kommen dann noch zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie müssen die Enthaltungen auch noch machen!) Ach so, ich muss noch mal fragen nach den Enthaltungen – Entschuldigung – und den Gegenstimmen. Erst mal die Gegenstimmen? Niemand. Enthaltungen? Noch einmal die Mitglieder der Fraktion der Linken und die Mitglieder der Fraktion der AfD. Und die Annahme ist aber gleichwohl mehrheitlich erfolgt. Wird das angezweifelt? Das ist nicht der Fall. Dann ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag. Wird eine Ausschussüberweisung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ab. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht, der SPD und Die Linke sowie die beiden fraktionslosen Abgeordneten Dr. Wogawa und Herr Hoffmeister. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten Herr Küntzel und Frau Wirsing. Damit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Als Nächstes kommt zum Aufruf Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4217 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Es liegen hier die Wortmeldungen vor; die AfD-Fraktion fängt an. Herr Schlösser, bitte.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, heute wird über ein Ende der deutschlandweit einzigartigen Blitzpension für Thüringer Minister und Ministerpräsidenten abgestimmt. Und diese Abstimmung betrifft jeden Vater, jede Mutter, Großmutter und Großvater in Thüringen und sie geht die Thüringer an, die heute noch gar nicht geboren sind, denn die werden die Rechnung für diese Blitzpension zahlen. Herr Voigt ist Jahrgang 1977 – Sie korrigieren mich, wenn ich falsch liege –, seine Blitzpension beginnt 2044 und sie läuft – ich wünsche Ihnen das Allerbeste –, solange er lebt, bis vermutlich 2060/2065. Das ist das, was die aktuellen Statistiken hergeben. Und wer zahlt das? Das zahlt das Kind, das heute in Erfurt-Nord geboren wird und das 2044 seinen ersten Lohnzettel in die Hand gedrückt bekommt. Diese Kinder zahlen für zwei Jahre Regierung mindestens 20 Jahre lang. Ich habe wieder mal nachgerechnet, nicht für Herrn Voigt, sondern für mich. Beim letzten Mal hatte ich vorgerechnet, dass ein durchschnittlicher Arbeitnehmer in Erfurt-Nord fast 100 Jahre in die Rentenkasse einzahlen müsste, um eine Rente von 3.500 Euro zu erzielen. 20 Jahre, 12 Monate, 3.500 Euro – das sind am Ende 840.000 Euro, die Herr Voigt zur Seite legen müsste, um sich selbst diese Pension auszuzahlen. Mit Dynamisierung sind wir im Millionenbereich – für einen Promotionsbetrüger auf freier Wildbahn durchaus ein erreichbares Ziel. Ich bin aber Rechtsanwalt, selbstständig wie viele Thüringer. Was müsste ich tun, um mir diese Pension selbst auszubezahlen? Ich müsste ab heute jeden Monat 2.850 Euro zurücklegen, netto, 18 Jahre lang, jedes Jahr etwas mehr, weil die Inflation ja mitläuft. Damit ich monatlich 2.850 Euro zurücklegen kann, muss ich vorher 5.000 Euro monatlich nur hierfür verdient haben, denn der Staat nimmt sich seine 42 Prozent, bevor ich auch nur 1 Euro gespart habe. Dann lege ich das Geld an und auf jeden Euro Zins, auf jeden Euro Kursgewinn greift der Staat wieder zu, Abgeltungssteuer, auch auf den Teil, der eigentlich nichts weiter ist, Inflationsausgleich. Unterm Strich muss ich 1,3 Millionen Euro erarbeiten. Davon nimmt mir der Staat auf diesem Weg 840.000 Euro mit – das kommt ungefähr mit der Pension hin –, Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer usw. Herr Voigt muss nichts zurücklegen, nichts verdienen, nichts versteuern. Er muss nur zwei Jahre im Amt sein. Das ist spannend, weil die Linke uns gestern hier erzählt hat, dass sie Renten und Pensionen nur noch an die zahlen wollen, die selbst eingezahlt haben. Heute werden Sie wahrscheinlich unser Gesetz kippen. Wenn ich dann irgendwann meine 1,3 Millionen Euro zusammenhabe, kommen die Linke und die Faulbeerkoalition mit der Vermögensteuer um die Ecke und sagen: Vergiss es. Was ein Thüringer in 100 Jahren nicht erarbeiten kann und ein Selbstständiger in 18 Jahren nicht wegspart, das bekommt hier ein Minister nach zwei Jahren. Sie haben mir vor vier Wochen hier versucht zu widersprechen. Es hat sich gelohnt, noch mal das Protokoll zu lesen. Herr Hutschenreuther von Thüringen.Gerecht sagte, diese Regelung, die wir heute ändern wollen, sei „überprüfungsbedürftig“. Richtig. Herr Minister Gruhner sagte, es sei „völlig berechtigt“, diese Diskussion zu führen. Frau Große-Röthig von der Linken sagte, 48 Prozent Rentenniveau nach 45 Beitragsjahren, Minister bei 75 Prozent, das sei ein Dilemma. Und Herr Schard von der CDU sagte, man müsse das „Übermaß im Auge haben“. Das können Sie heute. Sie haben alle letztlich mit diesen Äußerungen zugegeben, dass die Regelung einer Blitzpension im Ministergesetz ungerecht ist. Heute stimmen Sie vermutlich dennoch dafür, dass es ungerecht bleibt. Herr Schard, Sie haben noch etwas erwähnt. Sie haben Sachsen genannt, wo nach zwei Jahren 25 Prozent Altersgeld gezahlt werden, aber da haben Sie das Kleingedruckte nicht oder jedenfalls nicht bis zum Ende gelesen. Das Altersgeld bekommt nur, wer mit dem Ausscheiden bereits 65 Jahre alt ist. Das heißt, ein 48-jähriger Ministerpräsident bekäme in Sachsen nach zwei Jahren ebenfalls nichts, in Thüringen eben 3.500 Euro lebenslang. Nirgendwo in Deutschland gibt es für so wenig Amtszeit so viel Geld. Das stimmt heute genauso wie vor vier Wochen. (Beifall AfD) Der Satz des Tages kam damals von Herrn Gruhner. Diese Landesregierung wolle „bis zum Ende dieser Wahlperiode […] arbeiten.“ Wenn Sie wirklich durchhalten, kostet Sie dieses Gesetz also keinen Cent. Sie verlieren nur eins: die Versicherung für den Fall, dass sie vorher scheitern. Wer heute Nein sagt, der glaubt selbst nicht an den Sommer 2029. (Beifall AfD) Wir müssen das ins Verhältnis setzen. Draußen läuft eine ganz andere Rentendebatte. Die Rentenkommission in Berlin will die Rente mit 63 abschaffen, Rentenalter an die Lebenserwartung koppeln und der Beitrag steigt 2028 auf 19,9 Prozent. Den Thüringern sagt man: Länger arbeiten, mehr zahlen, weniger bekommen. Die Thüringer Altersrente ist mit 1.572 Euro im Schnitt die niedrigste in ganz Deutschland nach 35 Jahren Arbeit und mehr. In diesem Land, mit diesen Renten, sagt dieser Landtag heute, für den Ministerpräsidenten reichen zwei Jahre ohne jede Einzahlung. Welche Lebensleistung steckt in zwei Jahren Staatskanzlei? Bestimmt keine, die mit der Arbeitsleistung eines Erfurter Bürgers von 100 Jahren vergleichbar ist. Frau Wirsing hat vor vier Wochen den Nagel auf den Kopf getroffen und hat gesagt: Es geht um das Gefühl von Ungerechtigkeit und dieses Gesetz gleiche es ein wenig aus. – Vielen Dank dafür. Wir beantragen deshalb heute die namentliche Abstimmung über dieses Gesetz, denn jeder Vater, jede Mutter, jede Oma, jeder Opa in Thüringen soll nachlesen können, wer heute für die Blitzpension gestimmt hat und vor allen Dingen auch die Kinder, die sie dann in 18 Jahren irgendwann bezahlen. Wir stimmen heute nicht über Mario Voigt ab, das will ich noch mal ganz klar sagen. Das Gesetz trifft uns alle, auch in künftigen Regierungen. Sie stimmen darüber ab, ob Thüringen gerecht ist oder nur selbstgerecht. Schaffen Sie heute die Blitzpension für Thüringer Minister und Ministerpräsidenten ab! (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Schard von der Fraktion der CDU das Wort.

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, wenn es um das Thema „Geld“ geht, ist das natürlich immer eine sehr sensible Frage. Wir sehen uns ja heute bereits das zweite Mal zu diesem Gesetz. Das hat der Kollege Schlösser ja richtig angesprochen. Dennoch glaube ich, dass dieses Thema natürlich Differenziertheit verdient hat. Über Höhe, über Laufzeiten etc. muss man reden, kann man reden, darf man reden, das ist überhaupt keine Frage, aber wir müssen uns natürlich auch eingebettet in ein System in Deutschland sehen, wo wir uns tatsächlich auch mit anderen vergleichen müssen. Das ist auch überhaupt keine Frage. Wir sprechen heute aus Anlass dieses Antrags erneut über Versorgung, gesetzliche Ansprüche und auch über Verantwortung – also das ganz große Besteck –, schwere Vorwürfe und auch moralische Entrüstung, wie wir sie das letzte Mal auch zur Kenntnis nehmen durften. Gerade bei dem letzten Plenum sind ja auch schon deutliche Worte gefallen. Die Sache ist ja auch wie beim letzten Mal, Herr Kollege Schlösser, bei fremden Bezügen wird sich empört und bei den eigenen bleibt man ausgesprochen entspannt. Auch das gehört zur Wahrheit. Man könnte auch sagen, meine Damen und Herren von der AfD, bei anderen wittern Sie Gier und bei sich selbst sehen Sie offenbar nur den eigenen Zahlungseingang. Sie stellen andere an den Pranger und hoffen, dass man bei der eigenen Hand in der Kasse nicht fragt. Ich will Ihnen deutlich sagen, was das für mich ist: Unanständigkeit ist dafür noch der mildeste Ausdruck bzw. auch Scheinheiligkeit. (Beifall CDU) Herr Höcke, auch das ist das letzte Mal festgestellt worden, erhält als Fraktionsvorsitzender zusätzlich zu seiner Grunddiät eine weitere Diät in gleicher Höhe Monat für Monat, seit Jahren. Darüber haben Sie kein Wort verloren. Ja, das ist gesetzlich vorgesehen und es gilt auch für alle Fraktionsvorsitzenden. Das ist richtig, aber auch genau deshalb müssen Sie sich auch die Frage gefallen lassen, warum eine gesetzliche Regelung bei Ihnen selbstverständlich ist und beim Ministerpräsidenten ein moralischer Skandal sein soll. Das ist eine wichtige Frage. Draußen, das Filmchen lief ja gut, Herr Schlösser, das muss man Ihnen ja lassen. Draußen und in Ihren Filmchen geben Sie den Aufstand gegen Privilegien und hier drinnen nehmen Sie Privilegien auch entgegen und das sehr, sehr gern. Am Rednerpult wettern Sie gegen das System und bei der Auszahlung kennen Sie sich alle auch bestens mit Vorzügen aus. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Jetzt geht es um das Ministergesetz, nicht um das Abgeordnetenge- setz!) Meine Damen und Herren, die doppelte Diät, ich habe es angesprochen, ist allein kein Beweis für Doppelmoral, aber der Umgang. Der Umgang der AfD mit diesem gesamten Thema ist es ganz bestimmt. Wer glaubwürdig über die Bezüge politischer Amtsträger sprechen will, braucht einen Maßstab, der auch für einen selbst gilt. Sie wollten aus dem Ministergesetz – zumindest war es das letzte Mal so, das können Sie wahrscheinlich nicht leugnen, Herr Kollege Schlösser – eine Lex Voigt machen. Sie wollten die Geschichte erzählen, der Ministerpräsident halte sich nur bis zum Ablauf der Zwei-Jahres-Frist im Amt und warte auf die Versorgung und ich kann Ihnen auch sagen, warum Sie das tun, weil eine sachliche Erklärung weniger Wut erzeugt als das Märchen vom Politiker, der nach zwei Jahren die Füße hochlegt und sofort lebenslang kassiert. Aber kommen wir mal in dieser Gesamtthematik zu den Fakten. Sie stellen Thüringen als außergewöhnlichen Sonderfall dar, Sie haben ja gerade noch mal auf Sachsen Bezug genommen, als hätte man hier eine Versorgung erfunden und würde die genehmigen, die es anderswo so überhaupt nicht gäbe. Und schon der Blick, und das habe ich das letzte Mal schon gesagt, in andere Bundesländer zeigt, dass diese Erzählung widerlegt ist. Schauen Sie nach Nordrhein-Westfalen. Dieses Beispiel habe ich das letzte Mal nicht genannt, will es aber heute nennen. Auch dort sieht das Ministergesetz eine Mindestamtszeit von zwei Jahren vor. Und wir müssen natürlich, wenn wir über das Thema reden, auch über die Kriterien in anderen Bundesländern reden, nicht nur über Thüringen, weil wir wollen in Thüringen natürlich auch eine Regierung haben, die sich mit anderen messen kann. Und damit ist Ihre Behauptung heute erneut vom Thüringer Unikum wie beim letzten Mal, ich denke, erledigt. Ein Blick ins Gesetz hätte genügt. Aber ich muss Ihnen konstatieren, vermutlich war die Empörung heute schon fertig, bevor die genaue Recherche zu diesem Thema begann. Und die nächste Unterscheidung ist ebenso wichtig, meine Damen und Herren. Nach zwei Jahren entsteht eine Anwartschaft auf spätere Versorgung. Das bedeutet aber nicht, dass ein Thüringer Ministerpräsident anschließend sofort in den Ruhestand geht. Das hat Kollege Schlösser heute im Gegensatz zum letzten Mal richtig dargelegt. In Thüringen ist der reguläre Bezug an die gesetzliche Altersgrenze gebunden. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ab 60 Jahre ist mit Abschlägen verbunden. Das nur noch mal zur Vollständigkeit. Und ja, man kann selbstverständlich über solche Regelungen diskutieren, über Mindestamtszeit, über Höhe und auch über Altersgrenze. Aber man muss sie zunächst auch immer richtig darstellen. Das ist zumindest das letzte Mal nicht erfolgt. Und eine spätere Altersversorgung ist auch keine Sofortrente oder Blitzpension. Eine zugespitzte Schlagzeile ersetzt eben keine wahrheitsgemäße Erklärung. Ja, die Menschen in Thüringen haben natürlich Fragen, berechtigte Fragen, und wer jahrzehntelang arbeitet und sich trotzdem um seine Rente sorgen muss, der erwartet auch zu Recht, dass wir hier in diesem Hause als auch natürlich in der Regierung sorgsam mit öffentlichen Mitteln umgehen. Und diese Menschen verdienen natürlich auch Antworten, aber sie verdienen vor allem auch eins, nämlich den notwendigen Respekt. Ihre Sorgen, meine Damen und Herren von der AfD, Ihre Sorgen, Herr Schlösser, eignen sich aber nicht als Brennstoff für die nächste Empörungskampagne. Das ist genauso unanständig, zumal gerade Ihre Partei beim Umgang mit Steuergeld mehr als ausreichend eigene Fragen zu beantworten hat. Denken wir an die Verwandtenaffäre in der AfD, Angehörige von Parteikollegen auf öffentlich finanzierte Stellen, familiäre Verflechtungen und Vorwürfe der Vetternwirtschaft. Aber denken wir auch an ein aktuelles Beispiel. Denken wir an den neu gewählten Landtagspräsidenten von Sachsen-Anhalt, Herrn Tobias Rausch: mehrere Mitspieler des eigenen Fußballvereins und Freunde im eigenen Büro angestellt, drei Geschwister bei AfDBundestagsabgeordneten untergebracht und auch nach mehrfacher übereinstimmender Berichterstattung die eigene Ehefrau bei der Fraktion – Steuergelder – als Bürokauffrau für 6.000 Euro im Monat eingestellt. Alles Steuermittel! Dazu kommen Reisen auf Fraktionskosten, zuletzt nach New York und Washington mit Ehefrau. Und wenn Sie dann auf die Rechtmäßigkeit solcher Beschäftigung verweisen wollen, wie Sie es in der Vergangenheit mehrfach getan haben, merken Sie hoffentlich auch selbst mal den Widerspruch. Und Moral übrigens, meine Damen und Herren, Moral ist immer gut. Aber wenn man das gleich doppelt haben muss, darüber lässt sich dann aus meiner Sicht auch immer wirklich sehr, sehr gut streiten. (Beifall CDU, SPD) Bei den politischen Gegnern, meine Damen und Herren, verlangen Sie Anstand über das Gesetz hinaus. Bei den eigenen Leuten genügt Ihnen offenbar der Platz zwischen seinen Lücken. Und auch hier im Landtag müssen wir für ein konkretes Beispiel nicht lange suchen. Es ist heute schon mal gefallen, Frau Muhsal, den Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen. Ich habe es das letzte Mal auch schon angesprochen. Wenn Sie das Thema aufmachen, müssen wir auch vollständig darüber reden. Das ist wohl so. Sie wurden wegen Betrugs zulasten des Landtags rechtskräftig verurteilt. Und das war am Ende kein Streit über Angemessenheit, nein, und auch kein Streit über eine gesetzlich geregelte Versorgung. Es war ein gerichtlich festgestellter Missbrauch von Steuergeld. So viel Wahrheit müssen wir doch heute hier mal gelten lassen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Meine Damen und Herren, wer hier den Gierbereich beschwört – und nichts anderes haben Sie getan –, der sollte dann auch den Unterschied kennen. Und dann gibt es noch die Sachfrage, der Sie ausweichen: Wen wollen Sie eigentlich in Regierungsverantwortung bekommen? Ich habe es das letzte Mal gesagt, ein Ministeramt bietet keine Arbeitsplatzgarantie. Es gibt auch kein Rückkehrrecht bei den meisten. Und deshalb gehören angemessene Vergütung und Absicherungen natürlich auch in diese ernsthafte Debatte mit hinein, ebenso wie klare Anforderungen an Leistung und Qualifikation. Darüber können wir sprechen, sachlich, transparent und mit Regeln, die für alle gelten. Sie hingegen führen sich als Aufstand gegen die Privilegien auf und nehmen die eigenen Privilegien nur zu gern in Anspruch. Am Rednerpult Systemverachtung, auf dem Konto Systemvertrauen, meine sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall SPD) Wir müssen – und das möchte ich noch mal sagen – jede Ausgabe begründen können, auch unsere eigenen Bezüge, auch die Versorgung von Regierungsmitgliedern. Wir müssen uns aber von einer Partei über Moral nicht belehren lassen, die bei anderen jeden Anspruch skandalisiert und bei sich selbst jede Ausrede gelten lässt.

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Herr Schard, Ihre Redezeit ist beendet.

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Der letzte Satz bitte noch. Anstand zeigt sich nicht daran, wie laut man über andere Ansprüche schimpft, Anstand zeigt sich daran,

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Kommen Sie bitte zum Schluss!

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

welchen Maßstab man an sich selbst anlegt und Anstand beginnt auch nicht beim Konto des politischen Gegners. Anstand, meine Damen und Herren,

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Ihre Redezeit!

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Stefan Schard CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

beginnt bei der eigenen Glaubwürdigkeit. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Große-Röthig das Wort.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man könnte diesen Gesetzentwurf der AfD beim ersten Blick als unbefangener Leser fast für einen Beitrag für gesellschaftliche Gerechtigkeit halten – fast. Denn wenn man genauer hinschaut, dann stellt man fest, die AfD möchte zwar über die Altersversorgung von Ministerinnen und Ministern reden, zumindest ein bisschen, aber möglichst nicht darüber, wie man unser Rentensystem insgesamt gerechter macht. Niemand soll etwas davon haben, dass es diese Veränderung gibt. Wir als Linke sagen, wenn wir über Altersversorgung sprechen, dann reden wir bitte über alle – über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, über Selbstständige, über Beamtinnen und Beamte, über Abgeordnete und selbstverständlich auch über Ministerinnen und Minister. Unser Ziel ist eine solidarische Bürgerversicherung, eine Versicherung, in die alle einzahlen und aus der alle Leistungen erhalten. Nicht nach dem Motto: Für den einen gilt die Solidarität und für die anderen gibt es eine Sonderregelung. Das wäre übrigens auch bei Ministerinnen und Ministern grundsätzlich regelbar. Die AfD hätte das also auch durchaus aufnehmen können. Hat sie aber nicht. Warum eigentlich? Vielleicht, weil man dann tatsächlich über soziale und gesellschaftliche Gerechtigkeit sprechen müsste und nicht nur über Empörung darüber. Denn schauen wir uns an, was die AfD auf Bundesebene zur Altersversorgung vorschlägt: ETF-Betriebsrente, ETF-Sparplan, private Vorsorge am Kapitalmarkt. Nun kann man ETFs für vieles halten, aber als Garantie für soziale Sicherheit halte ich sie für ausgesprochen ungeeignet. Denn wenn die Börse steigt, kann man sich freuen, wenn sie fällt, hilft einem die AfD dann vermutlich mit einem neuen Sparplan. Das ist jedenfalls keine solidarische Rentenpolitik. Das ist die Privatisierung des sozialen Risikos. Genau das ist der Kern des Problems. Diese gesetzliche Rentenversicherung sagt: Wir tragen das Risiko gemeinsam. Das AfD-Modell sagt: Kümmert euch selbst darum, legt das Geld dort an, wo der Markt die beste Laune hat. Das ist eben neoliberale Finanzberatung, aber das ist keine soziale Antwort auf die Frage, wie Menschen im Alter sicher leben können. Deshalb wirkt dieser Gesetzentwurf auch so durchsichtig. Die AfD versucht einmal mehr, sich als Anwältin der kleinen Leute darzustellen und gleichzeitig ein politisches Modell zu vertreten, das soziale Sicherung zunehmend dem Kapitalmarkt überlassen will. Das passt nicht zusammen. Wer wirklich gegen Privilegien ist, muss konsequent sein. Dann müssten wir auch als Abgeordnete und Ministerinnen und Minister in einem solidarischen Sicherungssystem einbezogen werden. Wer wirklich für die Menschen sorgen will, die von ihrer Arbeit leben, muss ihre soziale Sicherheit stärken und nicht ihre Altersvorsorge zu einem persönlichen Börsenprojekt machen. Wer wirklich soziale Gerechtigkeit will, muss irgendwann auch die einfache Frage beantworten: Wer zahlt denn ein? Wer trägt das Risiko? Wer profitiert? Unsere Antwort als Linke ist ganz klar: Wir alle tragen gemeinsam Verantwortung. Das ist der Gedanke einer Bürgerversicherung. Nicht, weil er zu viel soziale Gerechtigkeit enthält, lehnen wir diesen Entwurf ab, denn wir sagen, wer soziale Gerechtigkeit behauptet, ohne sie selbst zu organisieren, der hat nicht mehr als eine Ablehnung verdient. Die Menschen brauchen ein System, dass solidarisch trägt. Vielleicht ist das der entscheidende Unterschied zwischen uns und der AfD: Wir wollen, dass die Menschen im Alter von ihrer Rente leben können. Die AfD möchte offenbar einen Pelz, der gewaschen ist, ohne dabei nass geworden zu sein. Das ist mir als sozialer Anspruch dann doch ein bisschen arg wenig. Deswegen von uns eine Ablehnung. Danke. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Kreis der Abgeordneten? Herr Hutschenreuther von der Fraktion Thüringen.Gerecht.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, wir stehen heute zur zweiten Beratung des sogenannten Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes, und ich erspare Ihnen weiter vorzutragen, was in der Zwischenzeit passiert ist, nämlich nichts. Deswegen komme ich dazu, wir, die Fraktion Thüringen.Gerecht, stellen heute ganz klar, der Thüringer Landtag ist kein Ort für private Rachefeldzüge. Und im Übrigen gilt das auch für Steigbügelhalter und Speichellecker von Extremisten und verurteilten Straftätern. (Beifall Thüringen.Gerecht) Wir werden niemals Gesetze mittragen, die ausschließlich mit einer einzigen Motivation geschrieben wurden, um anderen nämlich politisch und persönlich zu schaden. Das widerspricht zutiefst unserem Verständnis von, der Kollege Schard hat es gesagt, Anstand, von Demokratie und von echter Gerechtigkeit. Und weil Ihnen die Argumente ausgehen, meine Damen und Herren von der AfD, greifen Sie nun schon fast hektisch in die rhetorische Trickkiste des Populismus und werfen uns in diesem Hohen Haus vor, (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: So wie Sie!) wir säßen hier angeblich illegitim, weil wir als Fraktion Thüringen.Gerecht agieren und nicht mehr unter altem Parteilogo. Sie versuchen uns das demokratische Mandat abzusprechen. Wie durchschaubar und wie entlarvend für Ihr tiefsitzendes Missverständnis, ja, für Ihre Verachtung der parlamentarischen Demokratie. (Unruhe AfD) Schlagen Sie einfach mal die Thüringer Verfassung auf – Artikel 53. Der Kollege Kalthoff hat sie eben mit dabeigehabt. Da steht es schwarz auf weiß: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ Das nennt man das freie Mandat. Und wir haben uns nicht von den Thüringerinnen und Thüringern abgewendet, wir haben uns von einer dogmatischen Bevormundung befreit, um genau das zu tun, wofür wir gewählt wurden, (Beifall Thüringen.Gerecht) Verantwortung für dieses Land zu übernehmen, anstatt es ins Chaos zu stürzen. Wir lassen uns nicht von Ihnen, die tagtäglich mit dem System fremdeln, in Sachen Legitimation belehren. Wer wie Sie im parlamentarischen Alltag nur Blockade und Zerstörung im Sinn hat, der hat die Legitimation des Wählers ohnehin längst moralisch verspielt. Doch schauen wir auf das handwerkliche Machwerk. Sie wollen Knall auf Fall Regelungen verschärfen und dabei rückwirkend in bereits bestehende Dienstverhältnisse eingreifen. Ich sage Ihnen ganz offen – und, Herr Schlösser, Sie haben es völlig zu Recht zitiert –, wir haben da ganz erhebliche Zulässigkeitsbedenken. Der Grundsatz des Vertrauens- und Rückwirkungsschutzes, das ist kein verhandelbares politisches Spielgeld. Das ist ein hohes rechtsstaatliches Gut. Sie können nicht einfach Spielregeln mitten im Spiel ändern, nur weil Ihnen die Gesichter nicht passen. Obwohl, Herr Abicht, was an eigene Ansichten, was Gesicherter bei Ihnen dürfen und was nicht, Mahlzeit! (Beifall Thüringen.Gerecht) Es bleibt dabei und das haben wir schon in der ersten Beratung betont: Wenn Sie hier sauber, fachlich fundiert am Gemeinwohl orientiert gearbeitet hätten, dann hätten Sie diesen Entwurf niemals so isoliert einbringen dürfen. Man kann doch die Versorgung von Ministern nicht losgelöst von sämtlichen anverwandten Regelungsmaterien betrachten. Wer das Ministergesetz anfasst, der muss zwingend auch das Beamtenrecht, das Versorgungsrecht auf den Prüfstand stellen. Nur dann schafft man ein System, das in sich schlüssig, vergleichbar und am Ende wirklich gerecht ist. (Beifall Thüringen.Gerecht) Aber das wäre ja Arbeit gewesen. Dazu hatten Sie weder Lust noch anscheinend die fachliche Kompetenz. Ihr handwerklicher Pfusch beweist, dass es Ihnen wieder einmal nur um ein populistisches Zerrbild geht. (Beifall Thüringen.Gerecht) Sie greifen sich eine Gruppe heraus, um Neid zu schüren, um das Land zu spalten. Ihre selbstverdienten Steuermillionen, die dicken Dienstwagen, die längst erdienten lebenslangen Pensionen für über zehn Jahre parlamentarischen Nullerfolg, die verschweigen Sie. Da waren selbst die Kollegen der FDP, die Älteren erinnern sich vielleicht noch, eine Gruppe von vier Leuten mit immerhin 28 erfolgreichen parlamentarischen Initiativen, erfolgreicher. Wie war das, Kollege Schlösser? So leicht hat in Thüringen noch niemand Geld verdient. (Beifall Thüringen.Gerecht) Wir als Koalition verschließen uns einer echten Debatte – und darauf hatte ich hingewiesen – über die Modernisierung dieses Ministergesetzes nicht. Aber wir tun es mit Anstand, mit fachlicher Sorgfalt und auf dem Boden der Verfassung. Dieser Gesetzentwurf ist allerdings das genaue Gegenteil. Er ist unsauber, er ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und er ist getrieben von persönlicher Missgunst. So macht man keine Politik für die Menschen in Thüringen. Und deshalb bleibt es bei unserer Haltung, konsequent unverändert. An solchen durchschaubaren Spielen werden wir uns nicht beteiligen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Als Nächstes hat sich der fraktionslose Abgeordnete Herr Küntzel zu Wort gemeldet. Herr Küntzel, bitte.

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Sven Küntzel fraktionslos

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer! Meine Kollegin Anke Wirsing hat bereits in der ersten Lesung unsere Zustimmung zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes signalisiert. Der Gesetzentwurf stammt von der AfD-Fraktion. Wir beurteilen ihn nach seinem Inhalt. Unser Maßstab ist soziale Gerechtigkeit. Nach geltendem Recht reichen bereits zwei Amtsjahre aus, um einen späteren Ruhegehaltsanspruch als Mitglied der Landesregierung zu erwerben. Wir halten diese Mindestamtszeit für zu kurz. Aber zur Klarstellung, damit beginnt nicht automatisch, unmittelbar nach dem Ausscheiden, die Auszahlung einer Pension. Aber es entsteht ein besonderer Versorgungsanspruch, der später aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Was bedeutet das konkret in Euro? Nach zwei Jahren wären das nach den Besoldungswerten 2026 rechnerisch rund 2.600 Euro monatliches Ruhegehalt für einen Minister und rund 3.500 Euro für den Ministerpräsidenten. Je nach Familienzuschlag kann der Betrag etwas höher liegen. Ausgezahlt wird es grundsätzlich erst beim Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze. Und jetzt frage ich die Menschen, die uns heute hier zuschauen: Wer von Ihnen hat gerade nach zwei Jahren Arbeit einen solchen lebenslangen Rentenanspruch erworben? Viele Menschen arbeiten jahrzehntelang und sorgen sich zudem um ihre Absicherung im Alter. Ihnen müssen wir erklären können, weshalb bereits zwei Jahre im Ministeramt einen solchen Anspruch begründen. Eine überzeugende Rechtfertigung dafür sehen wir nicht. Der Gesetzentwurf verlängert die Mindestamtszeit auf vier Jahre und sechs Monate. Diese Änderungen halten wir für sinnvoll. Zugleich sinkt der Versorgungssatz nach einer vollständigen Legislaturperiode von bisher 35 auf 30 Prozent. Auch der weitere jährliche Anstieg wird etwas reduziert. Auch 30 Prozent nach viereinhalb Jahren bleiben diskutierbar. Der Entwurf verbessert jedoch die bisherige Regelung. Ein eigener Versorgungsanspruch entsteht später und der Versorgungssatz nach einer vollständigen Legislaturperiode fällt geringer aus. Wer die Mindestamtszeit nicht erreicht, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachversichert werden. Bereits erworbene Ansprüche und die besondere Absicherung bei einer im Amt erlittenen Gesundheitsschädigung bleiben geschützt. Damit begrenzt der Entwurf die Ministerversorgung, ohne berechtigte Schutzbedürfnisse zu übergehen. Meine Damen und Herren, soziale Gerechtigkeit muss auch dort gelten, wo die Politik über ihre eigenen Ansprüche entscheidet. Bei sozialen Leistungen wird jeder Euro hinterfragt. (Beifall Abg. Wirsing, fraktionslos) Bei der Absicherung politischer Spitzenämter darf die Frage politischer Glaubwürdigkeit. Deshalb werden wir Vielen Dank. (Beifall AfD; Abg. Wirsing, fraktionslos)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Schlösser.

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Sascha Schlösser AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Ja, Herr Schard, (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ja, hier bin ich!) uns hier Gier vorzuwerfen, ist ein bisschen wild. Erstens, die Regelung würde auch uns betreffen, ganz ten Jahren immer wieder beantragt, die Diätenerhöhung Das hat die CDU verhindert. (Beifall AfD) Die Regelung ist schlicht ungerecht, sie passt nicht in die die Zahlen einfach nachverfolgt: Ich als Anwalt zahle 20 Jahren, wenn da 2.000 Euro zusammenkommen, dann NRW haben Sie mir vorgehalten, Sie haben mir vorgehalten, Schard, Sie haben nicht richtig recherchiert. NRW – da dürfen Sie aber nicht stehen bleiben. Sie müssen sich nach zwei Jahren eben nur 9,5 Prozent, da sind wir bei ckerei ist bei Ihnen – Sie haben nicht recherchiert. In Thüringen in NRW flacher. Das heißt, die Kurven treffen sich überhaupt ist, dann sind Thüringen und NRW auf einem Level. Das muss ich ehrlich sagen, Herr Hutschenreuther – ich will die Wähler so gründlich verarscht wie Sie. (Beifall AfD) Und Sie haben gar keine Wähler mehr. Ich vermute, Sie bei den nächsten Wahlen merken. (Zwischenruf Abg. Schütz, Thüringen.Gerecht: Schauen Und die Behauptung, unsere Regelung, wenn wir das Anders – diese Regelung ist systemwidrig. Da haben habe ich das dargelegt. Der Beamte muss auch fünf erwirbt. Also, das ist die systemwidrige und ungerechte (Beifall AfD) Prüfung nicht weniger kritisch aussehen. Das ist eine als BSW-Vertreter diesem Gesetzentwurf zustimmen. klar – und keiner hat wie die AfD-Fraktion in den letzauszusetzen oder den Automatismus abzuschaffen. Zeit. Das haben wir ganz gut dargelegt. Wenn man ins Versorgungswerk ein und ich kann sagen, nach läuft es gut. ich hätte nicht richtig recherchiert – nein, Herr picken Sie sich dann die Zahl „zwei Jahre“ raus. Da schon die ganze Regelung angucken. In NRW gibt es 1.800 und paar Zerquetschten. Also, die Rosinenpigibt es das Doppelte und die Kurve ist auch erst, wenn man zehn Jahre im Amt gewesen ist hier also völlig anders. Thüringen.Gerecht – da jetzt nicht persönlich werden, nein. Aber niemand hat haben gar keine Wähler mehr und das werden Sie wir mal!) abschaffen, würde nicht mehr ins System passen. Sie scheinbar meiner ersten Rede nicht zugehört, da Jahre arbeiten, bevor er überhaupt eine Anwartschaft Lösung, die Sie heute stützen werden.

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Landesregierung das Wort? Das ist auch nicht der Fall. Abstimmung durch Namensaufruf beantragt. Dann bitte bitte alle möglichst ruhig zu sein, damit wir hören, wer Entscheidung bekannt gibt.

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Niklas Waßmann CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, Thüringen.Gerecht: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, Thüringen.Gerecht: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Nein!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Wünscht die Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es war ich die Schriftführer, die Namen zu verlesen und Sie laut und vernehmlich und ohne Zusätze dann seine Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Nein!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Nein!) Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, Thüringen.Gerecht: Nein!) Hey, Matthias; (Zuruf Abg. Hey, SPD: Nein!) Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, fraktionslos: Nein!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, Thüringen.Gerecht: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, Thüringen.Gerecht: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, Thüringen.Gerecht: Nein!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, fraktionslos: Ja!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Nein!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, Thüringen.Gerecht: Nein!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Nein!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schröter, Maximilian; (Zuruf Abg. Schröter, SPD: Nein!) Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, Thüringen.Gerecht: Nein!) Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; (Zuruf Abg. Stark, Die Linke: Nein!) Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!) Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; (Zuruf Abg. Tiesler, CDU: Nein!) Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas: Nein. Weißkopf, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, fraktionslos: Ja!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Wogawa, Dr. Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, Thüringen.Gerecht: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Dorothea Marx

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes

Dann kann ich das Ergebnis bekannt geben. Mit Ja haben nete. Stimmenthaltungen gab es nicht. Der Antrag ist damit Beratung. Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Vereinbarungsgemäß ist der Tagesordnungspunkt 24 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4464 Wird eine Begründung gewünscht? Ja, das ist der Fall.

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Christian Schaft Die Linke

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Livestream und auf der Tribüne, eigentlich hätte ich einbringen müssen. Das wäre der Fall gewesen, wenn gestimmt 33 Abgeordnete, mit Nein 48 Abgeordabgelehnt und damit auch das Gesetz in zweiter der nächste auf unserer Tagesordnung. Herr Abgeordneter Schaft, bitte. Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am mir gewünscht, wir hätten diesen Antrag heute nicht wir heute hier hätten sagen können, Studierende in Thüringen können schnell mit der Bearbeitung ihres BAföG-Antrags rechnen, wenn sie es brauchen. Aber dem ist leider nicht so. Vor fast genau einem Jahr haben wir schon mal einen ähnlichen Antrag in das Plenum eingebracht. Wir haben eine schnelle Lösung für die Studierenden gefordert. Damals lag die Zahl der noch offenen Anträge in den zuständigen Ämtern bei über 12.800. Und heute, ein Jahr später – wir hatten die Zahlen erst im letzten Ausschuss, auch durch die Bürgerbeauftragte noch mal –, reden wir immer noch über eine ähnlich hohe Zahl. Was bedeutet das? Da lasse ich mal eine betroffene Studentin sprechen, die sagt: „Mein Studium besteht mittlerweile aus der Frage, wie komme ich über den Monat. Ich arbeite, gehe Plasma spenden, verkaufe meine Sachen und mache Schulden. Ich bin nach Deutschland ausgewandert, um mir gute Bildung leisten zu können. Jetzt lebe ich in Unsicherheit. Ich fordere eine Studienfinanzierung, von der man leben kann, ohne Schulden, ohne Existenzangst.“ Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das wollen wir auch. Wir wollen Studierende entlasten, die unter Druck stehen. (Beifall Die Linke) Und wie kann eine schnelle Entlastung aussehen? Einen Vorschlag hat bereits im vergangenen Jahr auch im Petitionsausschuss die Initiative „BAföG oder Abbruch“ gemacht. Und wir bringen ihn auch hier heute wieder zur Diskussion, weil wir ihn weiter als notwendig erachten. Das ist ein Notfalldarlehen, was gezahlt wird, sobald die Bearbeitung des BAföG-Antrags länger als drei Monate dauert, in Höhe von 800 Euro automatisch pro Monat. Und nach der Bearbeitung des Antrags muss dann geprüft werden, ob eine Nachzahlung durch einen höheren Anspruch besteht oder ob eine Rückzahlung notwendig ist, wenn weniger Geld hätte fließen müssen. Doch damit allein ist es nicht getan. Auch das Studierendenwerk muss weiter in die Lage versetzt werden, seine Arbeit zu machen, denn nicht nur die Studierenden stehen unter Druck, auch die Beschäftigten sind es. Das zeigt sich auch daran, dass in der Vergangenheit zum Teil erfolgte Neueinstellungen verpufften, weil gleichermaßen Beschäftigte wieder das Studierendenwerk verlassen haben. Und zum Überfluss kommt noch dazu, dass bis heute nach den Infos, die mir zumindest vorliegen, die Landesregierung dem Studierendenwerk noch nicht im vollen Umfang das Geld zur Verfügung gestellt hat, was wir im zähen Ringen um einen Haushaltskompromiss tatsächlich gemeinsam miteinander vereinbart haben. Es ist nicht nur so, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des BAföG-Ausführungsgesetzes, ja, man muss es sagen, sich als Rohrkrepierer erwiesen hat, wir warten also auch weiter noch darauf, dass das fließt, was das Studierendenwerk braucht, um die Verbesserung für die Studierenden und die Beschäftigten umzusetzen. Das kann so nicht bleiben. Und ja, nicht alle Probleme lassen sich in Thüringen lösen. Deshalb fordern wir auch erneut mit diesem Antrag, dass die Landesregierung im Bundesrat aktiv wird. Es reicht nicht aus, wie im letzten Bundesrat einfach nur die Ideen des Bundes zu kritisieren. Es muss auch aktiv mit Vorschlägen gegenüber der Bundesregierung gearbeitet werden, damit das BAföG endlich seinem Anspruch wieder gerecht wird, mit dem es mal eingeführt wurde, nämlich Bildungsgerechtigkeit zu erzeugen. Doch davon sind wir weit entfernt. (Beifall Die Linke) Seit Jahren bekommen immer nur etwa 10 bis 12 Prozent der Studierenden überhaupt noch BAföG. Und es geht damit eben nicht nur darum, ob der Fördersatz deutlich angehoben wird, es geht darum, ob Studierende sich die Wohnung und das Leben neben dem Studium auch tatsächlich leisten können. Und wie wichtig es ist, zu handeln, das hat uns erst vor wenigen Tagen die erneute Studie der Parität gezeigt. Die Armutsquote bei Studierenden liegt bei weit über 30 Prozent, bei allein lebenden Studierenden sogar bei ca. 82 Prozent. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Studium darf nicht etwas sein, was man sich leisten können muss. Studium, das sollte jedem unabhängig vom Geldbeutel offenstehen. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, hoffe ich heute auf etwas mehr Verständnis für diesen Antrag als bei der letzten Beratung im Oktober vor einem Jahr. Die Studierenden, die auf die Bearbeitung ihrer BAföG-Anträge warten, und die Beschäftigten in den Ämtern, die Entlastung brauchten, hätten es verdient. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank. Ich eröffne damit die Aussprache und als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Dr. Dietrich von der AfD-Fraktion das Wort.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, wer im Jahr 2019 die Weiche gestellt hat oder die Weichen gestellt hat, soll sich im Jahr 2026 nicht über das falsche Gleis beklagen. Genau das tut aber die Fraktion Die Linke mit ihrem Antrag. Im September 2019 hat die IU Internationale Hochschule ihren Sitz von Bad Honnef nach Erfurt verlegt. Mit dem Sitz kam die Zuständigkeit für die BAföG-Anträge einer Hochschule nach Thüringen, die heute nach eigenen Angaben über 100.000 Studenten zählt, verteilt über ganz Deutschland. Regiert wurde Thüringen damals von einer Landesregierung unter Führung der Linken. Dass mit dem Sitz der größten Hochschule Deutschlands auch ihre Anträge nach Thüringen kommen, war absehbar. Vorbereitet wurde das BAföG-Amt darauf nicht. In der Begründung des Antrags lesen wir nun, Thüringen sei überfordert. Wer den Endbahnhof ausgewählt hat, steht dort nicht. Stattdessen wird das fragwürdige Finanzierungsmodell der IU beklagt mit Verweis auf „taz“, „Spiegel“ und DGB. Das Modell lag 2019 bereits auf dem Tisch. Kommen wir zum Kern: 800 Euro im Monat für jeden, der länger als drei Monate auf seinen Bescheid wartet. Diese Forderung ist nicht neu. Herr Schaft hat es schon erwähnt. Sie wurde auch im Bildungsausschuss vorgetragen und diskutiert, auch bei der Beratung der Petition „BAföG oder Abbruch“ aufgegriffen. Das Ministerium hat darauf schriftlich geantwortet, nachzulesen in der Vorlage 8/852. Für eine solche Abschlagszahlung fehle es an einer dafür gültigen Rechtsgrundlage und dem Studentenwerk stünden weder ausreichende Mittel noch geeignetes Personal zur Verfügung. Rund ein Jahr später liegt uns dieselbe Forderung unverändert erneut vor. Ja, nun die Bühne ist mal wieder groß. Dabei weiß der Antragsteller nicht einmal selbst so genau, was er möchte. Die Überschrift spricht von Abschlagszahlungen, der Text vom Notfalldarlehen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob man auf Rückzahlungen verzichtet. Ein Darlehen, ein Vorschuss oder ein Geschenk? Das bleibt offen. Bezahlt werden soll das Ganze als überplanmäßige Ausgabe nach § 37 der Landeshaushaltsordnung. Die setzt ein unvorhergesehenes Bedürfnis voraus. Ein Rückstau, den der Antrag selbst seit längerer Zeit konstant nennt, ist vieles, aber eins ist er nicht: unvorhergesehen. Und wenn auf Rückzahlung aus Kulanz verzichtet werden soll, dann sage ich Ihnen: Das Geld der Thüringer Steuerzahler ist kein Kulanzfonds und Kulanz auch kein wirklicher Rechtsbegriff. Vor allem aber hilft der Vorschlag den Wartenden nicht. Eine Abschlagszahlung muss beantragt, geprüft, bewilligt, ausgezahlt, verrechnet und notfalls zurückgefordert werden, und das von derselben Behörde, die schon heute überlastet ist. Wer eine Verspätung auflösen will, eröffnet keine neue Baustelle auf demselben Gleis. (Beifall AfD) Ebenso wenig hilft die Forderung, der Bund möge „BAföG Digital“ einführen. Den Onlineantrag gibt es in Thüringen seit 2021. Der Engpass liegt in den angelieferten Unterlagen und der Sachbearbeitung, weniger auf dem Anfahrtsweg. Dann wird das noch einmal wieder richtig sozialistisch – wundert nicht. Der Antrag startet bei Studenten, die auf ihren Bescheid warten, und endet bei einem elternunabhängigen, rückzahlungsfreien Vollzuschuss mit einem dynamischen Fördersatz über dem Existenzminimum. Das ist keine Notfallhilfe mehr, das ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für Studenten oder auch frisch Eingewanderte, wie Sie eben selbst als Beispiel gebracht haben. Bezahlen müssen es alle, auch der Facharbeiter, der nie studiert hat, und das auch für Kinder von gut verdienenden Eltern. Das BAföG folgt aus gutem Grund dem Prinzip „Zuerst die Familie, dann die Solidargemeinschaft“. Denn in erster Linie ist die Familie auch für die Bildung und Ausbildung seiner Familienmitglieder zuständig und verantwortlich. Folgerichtig müssten nach dem Willen der Antragsteller gezielte Hilfen wie die Studienstarthilfe und das StudiumThüringenPlus der Vergangenheit angehören. Die gezielte Hilfe soll der sozialistischen Gießkanne weichen. Die umbenannte SED beklagt heute eine Verspätung auf dem BAföG-Gleis, deren Weichen in ihre Regierungszeit zurückreichen. Sie nutzt das echte Problem von vielen Studenten, um daraus ein Laienspiel für die politische Bühne aufzuführen. Den Studenten, die seit Monaten auf ihren Bescheid warten, hilft dieser Antrag kein Stück weiter. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Geibert für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Lennart Geibert CDU

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer aktuell auf seinen BAföG-Bescheid wartet, wartet auf finanzielle Sicherheit, auf Geld für die Miete, für Lebensmittel und vielleicht auch für die Krankenversicherung. Wenn dieses Geld über Monate ausbleibt, werden Ersparnisse aufgebraucht, Schulden gemacht und zusätzliche Arbeitsstunden im Nebenjob übernommen. Dann bleibt weniger Zeit für das Studium. Hinzu kommt die Sorge, ob man das Studium unter diesen Bedingungen überhaupt fortsetzen kann. Diese Sorgen, meine Damen und Herren, nehmen wir sehr ernst. Niemand sollte wegen einer schleppenden Antragsbearbeitung seine Ausbildung gefährden müssen. Studenten haben Anspruch auf eine verlässliche Kommunikation, klare Verfahren und auch eine rechtzeitige Entscheidung. Für uns als CDU-Fraktion geht es hier deshalb auch um Bildungsgerechtigkeit. Das bedeutet, dass es unabhängig vom Elternhaus möglich sein muss, sein Talent und seine Leistungsbereitschaft in ein erfolgreiches Studium ummünzen zu können. Das BAföG trägt dazu seit Jahrzehnten wesentlich bei. Damit wir dieses Aufstiegsund Gerechtigkeitsversprechen erfüllen können, müssen natürlich die BAföG-Anträge hier in Thüringen schnell bearbeitet werden. Das ist ein Ziel, meine Damen und Herren, was uns im Haus alle eint. Seit wir diesen Antrag in leicht veränderter Form vor etwas über einem Jahr schon einmal verhandelt haben, hat sich einiges getan. Die Landesregierung hat seitdem mehrere konkrete Maßnahmen ergriffen, um das Studierendenwerk Thüringen zu entlasten. Zusätzliche Verwaltungsmittel sollen eine Aufstockung auf mehr als 70 Stellen ermöglichen. Seit Januar unterstützt ein externer Personaldienstleister das Studierendenwerk bei der Postzuordnung und der Nachforderung fehlender Unterlagen. Ebenfalls unterstützt eine Wirtschaftsprüfungskanzlei bei der Bearbeitung von Anträgen und der Erstellung von Bescheiden. Auch die Studenten sollen weiter entlastet werden. Zum Wintersemester dieses Jahres wird die Möglichkeit vorgezogener Zahlungen bereits erweitert. Wer bis zum Stichtag des 31.07. seinen Antrag im Wesentlichen vollständig eingereicht hat, kann aktuell mit einer Vorschusszahlung rechnen. Diese Instrumente müssen zuverlässig funktionieren, um den Studenten echte Erleichterungen zu verschaffen. Aber eins ist ebenso klar. Für einen Studenten zählt am Ende nicht, wie viele Maßnahmen wir aufzählen. Für ihn zählt am Ende, wie viel Geld oder dass er das Geld auf seinem Konto hat. Die bisherigen Maßnahmen haben die Probleme noch nicht ausreichend gelöst. Lange Wartezeiten bleiben für tausende Studenten weiterhin eine enorme Belastung. Und deshalb müssen wir auch gemeinsam weiterhin an realistischen Lösungen arbeiten. Entscheidend ist, ob ein Vorschlag rechtzeitig hilft, zuverlässig umgesetzt werden kann und solide finanziert ist. Und, meine Damen und Herren, diesen Maßstäben wird der Antrag der Fraktion Die Linke nicht gerecht. Die Linke fordert ein Notfalldarlehen in Höhe von monatlich 800 Euro für Studenten, die länger als drei Monate auf ihren Bescheid warten. Die erste Frage lautet, was soll hier geschaffen werden? Der Antrag spricht von einem Darlehen, zugleich von einer Abschlagszahlung. Ob die Landesleistung mit dem späteren BAföG verrechnet werden kann, soll geprüft werden, wird offengelassen. Damit würden wir ein landeseigenes Finanzprogramm schaffen, um eine Bundesleistung zu unterstützen. Dabei ist völlig unklar, und das gesteht der Antrag ja auch ein, ob diese Leistungen mit den Leistungen des Bundes überhaupt verrechenbar sind. Aus Kulanz kann dann auf Rückzahlung bei zu viel geleisteten Zahlungen verzichtet werden. Wenn man das mal auf die 12.000 Studenten hochrechnet, die in Thüringen auf ihren Bescheid warten, reden wir von knapp 10 Millionen Euro im Monat. Wenn man das auf alle Studenten in Thüringen hochrechnen würde, was aufgrund der IU etwa so 150.000 sind, reden wir von 120 Millionen. Und so ehrlich, meine Damen und Herren, müssen wir an dieser Stelle schon sein. Das sind Gelder, die wir nicht haben und die auch an anderer Stelle eingespart werden müssten. Auch der Verwaltungsaufwand dieser Forderung muss natürlich besprochen werden. Ein neues Programm benötigt Prüfungen, Ausschlusszahlungen, Entscheidungen über Kulanzverfahren oder Rückzahlungen. Wer soll diese Aufgaben denn in der Praxis eigentlich übernehmen? Das eh schon völlig überlastete Studierendenwerk, damit dann die übrigen Anträge noch länger dauern? Oder sollen dafür dann neue behördliche Stellen geschaffen werden? Die Studenten brauchen kurzfristige und gezielte Unterstützung. Die Linke macht hier Schaupolitik und trägt nicht zur Lösung des Problems bei. Deshalb müssen die bestehenden Überbrückungsinstrumente zuverlässig geprüft und rechtzeitig ausgezahlt werden. Wo sie nicht ausreichend greifen, müssen wir gezielt nachbessern. Das muss anhand der tatsächlichen Auszahlungspraxis geschehen. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das muss an dieser Stelle gesagt sein: Das ist ein Problem, was wir aus der vorherigen Landesregierung auch geerbt haben. Der zweite Teil Ihres Antrags, den wir ja schon in einem vergangenen Plenum besprochen haben, betrifft die Weiterentwicklung des BAföGs auf Bundesebene. Höhere Bedarfssätze, eine bessere Berücksichtigung der Wohnkosten und einfache Verfahren – das sind berechtigte Anliegen. Dazu liegt inzwischen ein konkreter Reformvorschlag der Bundesregierung vor. Vorgesehen sind eine höhere Wohnkostenpauschale ab dem Sommersemester 2027 und höhere Grundbedarfssätze ab dem Wintersemester 2027/2028. Auch die digitale Antragstellung soll weiterentwickelt und der Verwaltungsaufwand verringert werden. Weit darüber hinaus geht aber die Forderung der Linken nach einem elternunabhängigen, rückzahlungsfreien Vollzuschuss. Die bisherige Förderung verbindet grundsätzlich einen Zuschuss mit einem zinsfreien, begrenzten und sozial abgesicherten Darlehen. Das ist ein bewährtes System, Unterstützung während des Studiums und eine begrenzte Beteiligung nach dem Studium, soweit es die wirtschaftliche Situation des ehemaligen Studenten zulässt. Ein elternunabhängiges BAföG ist eine Förderung mit der Gießkanne. Es ist nicht zielgerichtet, allen knapp 3 Millionen Studenten in Deutschland BAföG zu zahlen. Da reden wir von Kosten von jährlich dutzenden Milliarden Euro. Unsere begrenzten öffentlichen Mittel sollten hingegen zielgerichtet eingesetzt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir teilen ausdrücklich das Ziel, Studenten wirksam, vor allem hier in Thüringen, zu unterstützen. Aber wir stimmen keinem neuen Landesprogramm zu, bei dem Anspruch, Rückzahlung, Verwaltungsaufwand und Finanzierung offenbleiben. Ebenso überzeugt uns ein umfassender Systemwechsel beim BAföG auf Bundesebene nicht. Stattdessen müssen die Wartezeiten der Studenten spürbar sinken. Da vertrauen wir auf den bereits eingeschlagenen Weg des Ministeriums und auf die Reformen des Bundes. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Antrag ab. Danke schön.

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke das Wort. Bitte.

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Christian Schaft Die Linke

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte verbliebene Kolleginnen und Kollegen und Zuschauerinnen am Livestream und auf der Tribüne! Herr Dietrich und Herr Geibert haben jetzt beide darauf verwiesen, dass die Entscheidung zur Sitzverlagerung der IU nach Thüringen länger her ist. Das ist ja auch richtig. Aber im Gegensatz – und das sage ich jetzt insbesondere in Ihre Richtung, Herr Dietrich, weil Sie ja so sehr darauf herumgeritten sind – sind wir in der Lage, aus Fehlern zu lernen und zu sagen: (Beifall Die Linke) Ja, es wurden nicht die richtigen Weichen an dieser Stelle gestellt, aber es hilft am Ende den Studierenden nicht, die auf das Geld warten, um ihre Miete zu bezahlen, ihren Einkauf zu machen und irgendwie damit auch sinnvoll in Thüringen studieren zu können, sich jetzt hier einfach nur Vorwürfe zu machen, wer wann wie welche Entscheidung getroffen hat. Es geht darum, jetzt schnell die Studierenden in Thüringen zu entlasten und nicht, sich hier einfach herauszureden, indem man auf Entscheidungen verweist, wo ich schon mehrfach gesagt habe, dass wir aus diesem Fehler lernen wollen. Zu den anderen Punkten, Herr Geibert, die Sie jetzt aufgemacht haben: Die Sorgen werden ernst genommen. Das war ja das, was Sie jetzt auch eingangs noch mal gesagt haben. Da will ich aber noch mal auf die bisherigen Maßnahmen gucken, die Sie ja auch genannt haben, weil es das eine ist, ob Maßnahmen ergriffen wurden. Das andere ist ja aber auch, mal selbstkritisch zu hinterfragen, haben diese Maßnahmen bisher gewirkt? Da habe ich ja selbst aus Ihren Ausführungen herausgehört, da sind Sie auch noch nicht so hundertprozentig davon überzeugt, dass die Maßnahmen, die bisher ergriffen wurden, wirklich gewirkt haben. Ich habe es schon erwähnt, der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung oder der Koalitionsfraktionen zu den BAföG-Ausführungsregelungen ist faktisch nicht umsetzbar. Er fristet nur im Bildungsausschuss sein Dasein, wird aber keine schnelle Hilfe zeigen. Auch beim Personal – ich habe es in der Einbringung schon gesagt – ist ja die Rückmeldung, das haben wir auch mehrfach schon in den Ausschüssen besprochen, hier sind wir im Spagat zwischen zusätzlichen Mitteln, Neueinstellungen, aber auch eben zeitgleich Personal, was die Ämter aufgrund der Überlastung verlassen hat. Das mache ich an der Stelle ja auch gar nicht zum Vorwurf, aber es muss natürlich berücksichtigt werden, weil all das am Ende zusammenkommt und zeigt: Wir sind auch mit Blick auf die Zahlen, die uns am Ende auch die Bürgerbeauftragte im letzten Ausschuss genannt hat, nach über einem Jahr eben doch noch nicht einen Schritt weiter. Deswegen kann man sich jetzt hier wohlfeil hinstellen und sagen, der Antrag hilft nicht weiter. (Beifall Die Linke) Aber ich habe jetzt auch noch keine Lösung gehört, die wirklich den Studierenden hier in Thüringen tatsächlich morgen oder in den nächsten ein, zwei, drei, vier Wochen auch schnell helfen würde. Das ist der Punkt, weswegen wir diesen Antrag auch wieder erneut vorgelegt haben. (Beifall Die Linke) Und wenn dann so getan wird oder gesagt wird, dass das den Wartenden nicht hilft, Herr Dietrich, was wir hier vorgelegt haben – das Gegenteil ist der Fall. Die Wartenden haben ja genau diese Forderung in der Petition aufgemacht. Wir haben die jetzt nicht aus dem luftleeren Raum gegriffen. Wir greifen hier erneut die Petition „BAföG oder Abbruch“ auf. Es ist die Forderung der betroffenen Studierenden in Thüringen nach einer schnellen Hilfe durch eine pauschale Zahlung von 800 Euro im Monat, die dann nach Bearbeitung des Antrags verrechnet wird. Ich hätte mich da eher gefreut, vielleicht zu sagen, auch aus den Koalitionsfraktionen, statt diesen Antrag dann irgendwie wahrscheinlich heute abzulehnen, zu sagen: Vielleicht dreht man noch mal gemeinsam eine Runde und überlegt, wie man aus dieser Idee und aus dieser Forderung gemeinsam eine tragfähige Lösung machen kann, die vielleicht wirklich den Studierenden in Thüringen dann auch hilft. Das hätte ich tatsächlich von einer konstruktiven Koalition an dieser Stelle erwartet und nicht einfach die pauschale Ablehnung und die Studierenden gucken morgen immer noch in die Röhre, weil das Problem am Ende besteht. Ich will noch ein paar Zitate von Betroffenen hier mit in das Rund tragen, weil das ja nicht ganz abstrakt ist. Ich hatte vorhin schon ein Zitat einer Studentin genannt. Hier mal noch drei weitere Zitate von Betroffenen, beispielsweise auch aus den Familien: „Meine Tochter hat inzwischen kaum noch Kraft und den Willen, sich selbst an das zuständige Amt zu wenden. Für ihren Master plant sie inzwischen ausdrücklich, Thüringen zu verlassen. Die ständige Unsicherheit belastet sie psychisch stark.“ Vielleicht noch mal ein wichtiger Punkt mit Blick auf die Attraktivität des Studienstandorts, die wir gestern auch im Kontext der Exzellenzinitiative diskutiert haben. Zweites Zitat: „Die langen Bearbeitungszeiten haben mich inzwischen in eine ernste finanzielle Notlage gebracht. Um die laufenden Kosten überhaupt decken zu können, musste ich mir Geld leihen und habe auch Schulden aufgebaut. Oder konkret heißt das, ich kann meine Miete nicht mehr zahlen, mir keine Lebensmittel mehr leisten und im schlimmsten Fall stehe ich vor dem Verlust meiner Wohnung.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch kein Zustand, wo wir uns heute nur hinsetzen und sagen können, ja, das hat die Linke schon letztes Jahr gefordert und deswegen hat das, was wir jetzt gemacht haben, schon geholfen. Das ist die konkrete Situation von den Studierenden, die auf die Bearbeitung ihres Antrags warten. Da hätte ich hier insbesondere aus der Koalition heute mehr erwartet, (Beifall Die Linke) wenn es darum geht, wirklich Studierende in Thüringen zu entlasten. Herr Geibert, dann haben Sie die berechtigte Frage gestellt: Woher das Geld nehmen, wenn nicht stehlen? Da sage ich aber mal ganz konkret einen Punkt. Die letzten zwei Jahre mussten wir dann – sogar bestätigt durch das Thüringer Finanzministerium – wahrnehmen, dass die Senkung der Grunderwerbsteuer vor wenigen Jahren das Land 70 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen gekostet hat. Geld, was nicht dahin geflossen ist, dass die Familie mit ihren zwei Kindern sich vielleicht hier ein Häuschen bauen kann, sondern Geld, was im Wesentlichen einen Mitnahmeeffekt für große Immobilienkonzerne hatte. Und da frage ich: Ist das Geld an dieser Stelle gerecht verteilt? Ich sage: Nein. (Beifall Die Linke) Aus den 70 Millionen Euro hätte man locker – Sie haben es ja gerade berechnet – die 10 Millionen Euro an Hilfe finanzieren können, die notwendig wären, um den Studierenden in Thüringen unter die Arme zu greifen. Herr Dietrich, dann haben Sie auch noch was gesagt – das ist sogar der einzige Punkt, wo Sie in dieser Debatte heute sogar mal recht haben, ein seltener Moment. Sie haben gesagt: Wenn wir wirklich eine grundlegende BAföG-Reform hätten, so wie wir sie im Antrag bei uns formuliert haben, dann bräuchte es keine Studienstarthilfe mehr. Ja, genau so ist das. Es ist übrigens auch mein Ziel, endlich in Thüringen, aber auch in der Bundesrepublik, eine Ausbildungsförderung zu haben, die ihrem Anspruch, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen, wieder gerecht wird. Dann bräuchten wir nämlich nicht solche Krücken wie die Studienstarthilfe, um Studierenden mit einem kleinen Geldbeutel den Start in das Studium in Thüringen oder bundesweit zu erfüllen, wenn sie wüssten, ab dem ersten Tag meines Studiums kann ich auf eine finanzielle Unterstützung hoffen, eben dann vom Staat, wenn sie mir meine Eltern nicht bieten können und mich voll und ganz auf ein Studium konzentrieren. Das ist doch das, was wir uns wünschen sollten in der Bundesrepublik und in Thüringen. (Beifall Die Linke) Herr Geibert, Sie haben zu Recht gesagt: Das BAföG soll Bildungsgerechtigkeit schaffen. Aber ich sage an der Stelle noch mal: Das macht es nicht. Und das macht es schon seit Jahren nicht mehr, wenn nur noch 11 Prozent der Studierenden überhaupt BAföG-berechtigt sind. Und das liegt nicht daran, dass die Eltern der anderen 89 Prozent der Studierenden im Reichtum schwimmen würden. Im Gegenteil, es gibt einen erhöhten Bedarf. Eine Studie des Max-Planck-Instituts kommt zu dem Schluss, dass 70 Prozent der Berechtigten keine Leistung in Anspruch nehmen, weil sie beispielsweise sagen, das Verfahren ist mir zu kompliziert. Noch ein letzter Punkt: Wenn Sie sagen, es gab ja jetzt die schnelleren Verfahren für diejenigen, wo im Wesentlichen der Antrag vollständig ist, dann liegt da ja schon der Punkt bei „im Wesentlichen“. Das bedarf dann vielleicht auch noch mal einer Rückmeldung des Amtes. Eine Person, die letztens bei mir ein Praktikum gemacht hat, hat beispielsweise gesagt, ihr zuständiger Mitarbeiter hat dann gar nicht mehr mit ihr kommuniziert, es gab gar keine Rückmeldung, ob der Antrag im Wesentlichen vollständig ist. Da kann sie lange darauf warten, dass der Folgeantrag bearbeitet wird. Und da liegt doch das Problem, weswegen wir sagen, es braucht die Entlastung für die Studierenden und die Beschäftigten. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten ernsthaft, vielleicht auch noch mal mit einer Runde im Ausschuss, diesen Antrag diskutiert, um eine Lösung für die Studierenden zu finden. So lassen Sie sie heute auch wieder im Stich. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Behrendt für die Fraktion Thüringen.Gerecht das Wort.

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Nina Behrendt Thüringen.Gerecht

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Miete ist am 1. fällig, der Einkauf steht an. Und das BAföG? Das kommt oft in Thüringen Monate zu spät. Da sind wir uns einig. Das ist auch kein Randthema. Seit über einem Jahr ist es jetzt permanent Thema. Wir haben die Petitionen. Wir haben viele Gespräche mit der Bürgerbeauftragten darüber geführt, sowohl im Petitionsausschuss, wie auch im Bildungsausschuss. Seit einem Jahr sind in Thüringen durchgehend mehr als 12.000 BAföG-Anträge offen und rund 8.000 davon warten seit Monaten auf eine Entscheidung. Das ist zu viel. Da gibt es nichts schönzureden. Das Thema ist aber nicht neu. Die Petition wurde im März 2025 an den Landtag übergeben und genau seit der Zeit beschäftigen wir uns ausführlich damit. Seitdem ist auch einiges passiert. Selbst Die Linke schreibt in ihrem Antrag, die Landesregierung hat gehandelt. Es gibt die Vorauszahlung. Wer einen Antrag rechtzeitig und im Wesentlichen vollständig stellt, bekommt sein Geld auch weiter, auch wenn der Bescheid noch fehlt. Für das neue Semester ist das schon bei mehr als 2.000 Studierenden geklärt. Dass wir auch mehr Personal im BAföG-Amt bereitgestellt haben, zwölf Stellen müssten es sein, dazu dieser Dienstleister, der eingehende Anträge sofort auf Vollständigkeit prüft, wurde auch schon erwähnt. Ab diesem Semester bearbeitet ein weiteres Unternehmen bis zu 3.000 Anträge. Es gibt mehr Geld, die Mittel für das BAföG-Amt steigen von 5,1 auf 6,4 Millionen Euro und die Bearbeitung zieht an. Im Juli wurden über 1.800 Erstbescheide erlassen. Im langjährigen Schnitt sind es knapp 1.200 im Monat. Der Berg ist damit noch nicht abgetragen, aber trotz der fast 4.000 neuen Anträge für das Wintersemester ist er seit Mai kleiner geworden. Warum lehnen wir diesen Antrag ab? Die pauschale Ablehnung hilft natürlich den Betroffenen nicht, aber eine pauschale Auszahlung, bei der nicht klar ist, inwiefern diese wieder zurückgefordert werden soll oder kann, hilft uns auch nicht weiter, denn so wird ein überlastetes System noch mehr belastet. Es wird im Endeffekt weiter am Limit arbeiten, weiter agieren, weil ein zweites Verfahren das erste nicht schneller macht. Die Vorauszahlung, die es heute gibt, ist der bessere Weg. Sie orientiert sich am Antrag des Einzelnen, nicht an einer Pauschale. Die große Reform – ja, haben wir auch schon gehört –, da sind wir auch der Meinung, die gehört einfach in den Bund. Meine Damen und Herren, die Lage ist noch nicht gut. Die Bearbeitung zieht an. Der Weg der Linken würde das nicht beschleunigen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Das heißt aber nicht, dass wir wegschauen wollen. Die Bescheide sollen schneller kommen und wir bleiben dran, bis in Thüringen niemand mehr monatelang auf sein BAföG warten muss. Danke schön. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Liebscher das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

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Lutz Liebscher SPD

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst mal herzlichen Dank an die Fraktion Die Linke, dass Sie dieses Thema wieder auf die Tagesordnung hebt, denn es verdient natürlich unsere Aufmerksamkeit und leider ist die Lage für viele Studierende in Thüringen nach wie vor in diesem Kontext desolat. Mitte August lagen beim Amt für Ausbildungsförderung 12.200 noch nicht entschiedene Anträge, darunter waren knapp 4.000 neue Anträge für das Wintersemester, rund 8.000 ältere Fälle waren weiterhin betroffen. Diese Zahl ist schlicht inakzeptabel, selbst wenn sie inzwischen langsam zurückgeht. Die neue BAföG-Statistik ist nicht weniger beunruhigend. Im Jahr 2025 haben in Thüringen nur noch 19.119 Menschen BAföG erhalten. Das waren 18,5 Prozent weniger als im Vorjahr und damit ein neuer Tiefststand. Unter den Geförderten waren 14.334 Studierende, ihre Zahl ist innerhalb dieses Jahres sogar um 22,5 Prozent gesunken. Das BAföG erreicht also immer weniger Studierende. Ich habe hier vor ziemlich genau einem Jahr schon gesagt, dass das BAföG, ob sexy oder nicht, für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten eine der wichtigsten bildungs- und sozialpolitischen Errungenschaften dieser Republik ist. 1971 entstand damit erstmals für einen großen Kreis junger Menschen ein Rechtsanspruch auf staatliche Ausbildungsförderung. Für Millionen Menschen hat das Bildungswege eröffnet, die ihnen vorher oft verschlossen waren. Deshalb beunruhigt uns diese Entwicklung erheblich. Das BAföG steckt unverkennbar in der Krise, im Bund wie auch bei uns in Thüringen. Wir haben im vergangenen Oktober an dieser Stelle bereits eine sehr ähnliche Debatte geführt. Die Linke forderte schon damals ein Notfalldarlehn und eine grundlegende Reform des BAföG. Beschlossen wurde stattdessen ein Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen. Darin hatten wir eine bessere Ausstattung des BAföG-Amts und zusätzliches Personal zum Abbau des Rückstands eingefordert. Auch die zügige Umsetzung der BAföG-Reform im Bund war Bestandteil dieses Beschlusses. Staatssekretär Teichert hatte damals sehr konkret dargestellt, welche Maßnahmen das Land ergreifen will. Bereits 2025 wurden 400.000 Euro zusätzlich für Personal bereitgestellt, vorläufige Bescheide wurden angekündigt und für 2026 sollte die Bearbeitungskapazität deutlich erhöht werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute können wir sehen, dass diese Bemühungen fortgesetzt werden. Der Personaldienstleister Vivento unterstützt das Amt seit Jahresbeginn. Das zeigt erste Wirkung bei der Bearbeitungsgeschwindigkeit. Im Juli wurden 1.818 Erstbescheide erlassen. Das sind 600 mehr als in dem langjährigen Monatsdurchschnitt. Im BAföG-Amt wurden neue Arbeitsverträge abgeschlossen und zusätzlich unterstützt hier auch noch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Das sind redliche und konkrete Bemühungen. Allen Beschäftigten, die unter schwierigen Bedingungen daran arbeiten, gebührt dafür unser ausdrücklicher Dank, allen voran dem Studierendenwerk. Auch bei der sozialen Absicherung während der Wartezeit hat sich etwas getan. Für das gerade beginnende Wintersemester sind vorgezogene Zahlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Erst- und Folgeanträgen bereits möglich. Bei mehr als 2.000 Anträgen war Ende August bereits grundsätzlich geklärt, dass die Leistung auch ohne abschließenden Bescheid weitergezahlt werden kann. Wir haben gemeinsam mit den Linken auch Geld in die Hand genommen. Im Doppelhaushalt stehen für 2026 und 2027 jeweils 600.000 Euro zusätzlich für die Bearbeitung des BAföG bereit. Hinzukommen auch die höheren Mittel für das Studierendenwerk. Diese im Haushalt beschlossenen Mittel müssen dem Studierendenwerk selbstverständlich auch vollständig zur Verfügung stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles ist bekannt, das alles läuft angesichts der dramatischen Lage viel zu schleppend, aber ja, es bewegt sich etwas. Nun gibt es wieder die Forderung nach monatlich 800 Euro nach drei Monaten Wartezeit. Auch dieses soziale Anliegen dahinter ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Für einen solchen pauschalen Anspruch gibt es aber bislang keine Rechtsgrundlage. Auch der Verweis auf den § 37 der Landeshaushaltsordnung löst diese Frage meines Erachtens nicht, da sie selbst keinen neuen Leistungsanspruch begründet. Das Studierendenwerk kann allerdings bereits jetzt schon Kurzdarlehen bis zu 800 Euro in individuellen Notlagen gewähren. Hinzu kommen die inzwischen ausgeweiteten vorgezogenen Zahlungen. Im Bund braucht es hier ebenfalls viel mehr Tempo. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine große BAföG-Novelle vereinbart. Die hohe Kostenpauschale sollte zum Wintersemester 2026/2027 ansteigen. Das Bundeskabinett hat die Reform im August auf den Weg gebracht, nach der die Erhöhung nun erst zum Sommersemester 2027 kommen soll. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft hat diese Verschiebung deutlich kritisiert. Dem kann man sich eigentlich nur anschließen. Auch wir müssen darauf drängen, dass die Reform schneller umgesetzt wird und die Studierenden zügig erreicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. Viele Kernforderungen wurden bereits im vergangenen Herbst beraten. In Thüringen laufen konkrete Maßnahmen, die weiter verstärkt und dann auch an ihren Ergebnissen gemessen werden müssen. Das ist richtig. Beim pauschalen 800-Euro-Modell bleiben noch einige Fragen offen. Auf Bundesebene, ich sagte es bereits, braucht die Reform zusätzlichen Nachdruck. Ein weiterer Beschluss zu bereits laufenden Maßnahmen wird keinen einzigen BAföG-Antrag schneller bearbeiten. Das gehört leider auch zur Wahrheit dazu. Stattdessen muss die Arbeit daran zügig weitergehen, bis die Förderung endlich rechtzeitig bei denjenigen ankommt, die sie auch wirklich brauchen und die darauf angewiesen sind. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

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Vielen Dank. Seitens der Abgeordneten liegen mir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Wortmeldungen vor. Das scheint so korrekt zu sein. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Teichert, bitte.

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Prof. Dr. Teichert

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der Fraktion Die Linke greift ein Problem auf, das ich nicht beschönigen will. Wir sind uns in der grundsätzlichen Beschreibung der Problemlage auch einig. Es gibt noch immer einen Bearbeitungsstau beim BAföG für Studierende in Thüringen. Zu viele Studierende und Auszubildende warten immer noch zu lange auf eine Entscheidung über ihren BAföG-Antrag. Sie wissen, dass die Landesregierung diese Situation nicht einfach hinnimmt und auch nicht tatenlos zusieht. Seit unserem Amtsantritt wurden wichtige Schritte eingeleitet, um das seit längerem bestehende Problem überlanger Bearbeitungszeiten beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks für die Zukunft zu lösen. So wurde die Zahl der Stellen im Amt inzwischen um weitere 20 Prozent erhöht. Herr Schaft, Sie haben erwähnt, dass wir in der Vergangenheit das Problem einer Drehtür hatten, so viele wie reingekommen sind, sind wieder rausgegangen. Das ist Vergangenheit. Die Fluktuationen im BAföG-Amt sind seit dem späten Frühjahr Geschichte. Das heißt, wir haben mittlerweile tatsächlich effektiv mehr Personal am Start. Seit Anfang des Jahres wurde das BAföG-Serviceteam vorübergehend mit bis zu 30 Beschäftigten einer Personalüberlassung verstärkt. Ganz konkret mit dem Fokus auf die E-Akten-Erstellung und dem ersten Kontakt mit den Antragstellenden. Schon seit einer Weile wird die eingehende Post weitestgehend tagesaktuell bearbeitet und in die E-Akten eingeordnet. Da viele Leistungsanträge unvollständig eingehen, ist diese deutliche Verbesserung für die Kommunikation mit den Studierenden und für die Antragsbearbeitung selbst von erheblicher Bedeutung. Am Geld für den Betrieb des Amtes für Ausbildungsförderung scheitert es auch nicht. In diesem Jahr stehen dem Studierendenwerk mehr als 7,5 Millionen Euro für die Betriebskosten des Amtes zur Verfügung. Das sind 2 Millionen Euro mehr als im Jahr 2025 und es sind auch mehr Mittel übrigens als im Haushaltsansatz veranschlagt.

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schaft?

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Prof. Dr. Teichert

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Ja.

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Christian Schaft Die Linke

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank. Ich bin dankbar, dass Sie jetzt noch mal auf die Mittel hinweisen. Meine sehr konkrete Frage: Stehen denn zum heutigen Tag dem Studierendenwerk auch alle die Mittel, die wir gemeinsam im Haushaltskompromiss verankert haben, vollumfänglich zur Verfügung bzw. sollen sie vollumfänglich zur Verfügung stehen? Wenn dem nicht so ist, wann kann das Studierendenwerk damit rechnen, dass wirklich alle Mittel in diesem und auch im nächsten Jahr zur Verfügung gestellt werden?

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Prof. Dr. Teichert

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Wir sind aktuell in den letzten Zeichnungsrunden und ich gehe davon aus, dass im Oktober die Überweisungen stattfinden. Wenn Sie also in Ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, dem Studierendenwerk die im Doppelhaushalt bereitgestellten Mittel zur Verfügung zu stellen, können wir festhalten: Diese Forderung ist in der Umsetzung und wird in den kommenden Tagen umgesetzt sein. Ich möchte dazu auch darauf hinweisen, dass das Studierendenwerk einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für den Betrieb des Amtes hat. Diese gesetzliche Vorgabe wird die Landesregierung selbstverständlich beachten. Dafür ist im Übrigen auch nicht die Zahl im Landeshaushalt maßgebend, sondern maßgebend sind die tatsächlich entstehenden Kosten. In der Vergangenheit hat das Studierendenwerk mit der Kostenerstattung auch immer wieder zum Teil erhebliche Rücklagen aufgebaut, die zum Beispiel in diesem Jahr zum Einsatz kommen. Hier wird inzwischen im Interesse einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung genau abgerechnet. Der Antrag der Fraktion Die Linke hat zudem eine weitere Schwäche. Ich erkenne ausdrücklich an, dass er ein berechtigtes Ziel verfolgt. Studierende sollen ihre BAföG-Leistung schnell und verlässlich erhalten. Das ist richtig und das ist wichtig. Das im Antrag vorgeschlagene Instrument ist dafür allerdings aus mehreren Gründen nicht geeignet. Zum einen ist es ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich, studierenden Haushaltsmittel auszureichen. Da das BAföG ein Bundesgesetz ist, kann das Land nicht ohne Weiteres ein eigenes BAföG erfinden. Vor allem aber setzt die vorgeschlagene Zahlung einen falschen Anreiz. Wenn alle Studierenden, die einen Antrag auf BAföG stellen, nach drei Monaten jeden Monat 800 Euro erhalten und das Geld am besten behalten sollen, dann erreichen wir vor allem eins, eine neue Antragswelle von allen Studierenden, insbesondere natürlich auch von jenen, die eigentlich keinen Anspruch haben werden. Das würde das BAföG-Amt in die nächste Überlastungssituation führen und die mühsame Arbeit und die Stabilität, die wir jetzt inzwischen haben, erneut sprengen. Und – die Zahl ist schon mehrfach genannt worden – darüber hinaus würden wir wahrscheinlich einige Zehnmillionen Euro pro Monat aus dem Landeshaushalt bereitstellen müssen. Selbst wenn man nur den Antrag oder die Anträge rechnet, die aktuell vorliegen, würden wir immer noch mit ungefähr zehn Millionen Euro pro Monat einzustehen haben, und das ist Geld, was im Landeshaushalt aufzubringen wäre. Man muss auch wissen, dass wir typischerweise eine Ablehnungsrate von etwa 15 Prozent der Beantragenden haben. Das entspricht der üblichen durchschnittlichen Ablehnungsquote. Das kann nach unserer Überzeugung nicht die Lösung sein. Ein Teil der Lösung liegt im BAföG-Gesetz selbst. Das Gesetz selbst enthält eine Vorgabe, wie beim Vollzug des BAföGs mit Verzögerungen umzugehen ist. Der Gesetzgeber hat die Fälle, in denen das Förderamt Leistungen nur mit Verzögerung bearbeitet, vorgesehen und zugunsten der Studierenden geregelt. Für Folgeanträge – also für alle Fälle, in denen schon einmal BAföG-Leistungen bewilligt worden waren, ordnet das BAföG an, dass bis zu einem neuen Bescheid die bisher bewilligten Leistungen weiterzuzahlen sind. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antrag zwei Monate vor Beginn des neuen Bewilligungszeitraums und im Wesentlichen vollständig beim Förderamt eingeht. In der Vergangenheit hat das Studierendenwerk davon nur sehr sparsam Gebrauch gemacht, auch weil die Vorgaben des Bundes an die Weiterbewilligung streng waren. Unser Haus hat sich gegenüber dem Bund inzwischen dafür eingesetzt, dass bei der Entscheidung, wann ein Antrag im Wesentlichen vollständig ist, ein großzügiger Beurteilungsspielraum angewendet werden kann. Zudem wurde das Studierendenwerk im Rahmen der Fachaufsicht angehalten, von der gesetzlichen Regelung zugunsten der Studierenden umfangreich Gebrauch zu machen. Das war und ist uns wichtig. Im Antrag der Linken und auch bei einigen Redebeiträgen hier wird die Zahl von 13.000 unbearbeiteten Anträgen genannt, die über einen längeren Zeitraum konstant ist. „Unbearbeitet“ trifft es aber nicht. Die inzwischen klar positive Entwicklung finden Sie eben gerade nicht in dieser Zahl. Lassen Sie mich das illustrieren. Wir haben heute schon viele Zahlen gehört. Ich versuche es mal mit den ganz aktuellen. Für das aktuell vor uns stehende Wintersemester sind über die Sommermonate mehr als 7.200 Anträge eingegangen. Alle diese Anträge wurden in den letzten beiden Monaten in E-Akten erfasst und bearbeitet, gerade mit dem Ziel der schnellen BAföG-Auszahlung. Mehr als 3.500 Studierende aus diesen Antragstellungen werden ihr BAföG im Oktober erhalten, entweder als Vorauszahlung oder bereits mit einem abschließenden Bescheid. Hier war die Wartezeit der Studierenden exakt null Monate. Ich denke, das ist ein Erfolg. Alle anderen Anträge erfüllen noch nicht die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen und natürlich wurden auch in dieser Zeit parallel Anträge aus dem alten Stau bearbeitet. Von den 7.200 Anträgen konnten 1.200 endgültig beschieden werden, weil sie vollständig waren bzw. nur Kleinigkeiten gefehlt haben. Das heißt eben auch, dass im Stapel der noch offenen BAföG-Anträge von ca. 13.000 heute diese 6.000 stecken, wo entweder schon Geld ausgezahlt wurde oder die Wartezeit – Stand heute – bei acht Tagen liegt. Unbearbeitet sind die eben gerade damit nicht. Das soll natürlich nicht davon ablenken, dass wir immer noch Altfälle haben, die noch zu bearbeiten sind. Auch daran wird gearbeitet. Wir haben vorhin verschiedene Kapazitätszahlen gehört, 1.200 im Mittel, das war im Frühjahr, 1.800 im Juli – im September haben wir die Kapazität von 2.000 Bescheiden pro Monat erreicht. Im Jahr vorher waren das ungefähr noch 1.000, insbesondere weil auch das Amt nicht gut funktioniert hat. Der zweite Dienstleister ist schon erwähnt worden. Der wird uns in Kürze zusätzliche 3.500 Bescheide erstellen und wir erwarten, dass auch diese Kapazität eine Wirkung entfaltet. Es lohnt sich an der Stelle, wirklich noch mal einen Blick zurück auf den Zustand zu werfen, den wir geerbt haben. Im Wintersemester 2024/2025 war Anfang Oktober noch nicht einmal der Posteingangsstempel auf den im Sommer eingegangenen Anträgen. Das Amt wusste schlicht nicht, wie hoch der Stapel überhaupt ist. Das heißt, dort nicht von einer Verbesserung zu sprechen, wäre – glaube ich – nicht in Ordnung. Die konsequente Anwendung der im BAföG selbst vorgesehenen Regelung zur Weiterzahlung und Vorauszahlung verfolgt dasselbe Ziel wie der Antrag der Fraktion Die Linke. Der Unterschied besteht darin, dass die gesetzliche Regelung nicht erst drei Monate vergehen lässt, sondern die Zahlung sogleich mit Beginn des Bewilligungszeitraums beginnen kann. Vor allem aber sorgt die gesetzliche Regelung auch dafür, dass nicht wahllos Geld an Studierende ausgezahlt wird, sondern dass das Geld gezielt bei denen ankommt, die vom BAföG erfasst sind und die einen Unterstützungsbedarf haben. Die gesetzliche Regelung fordert übrigens auch von den Studierenden etwas, nämlich eine ausreichende Mitwirkung. Denn auch das gehört zur Realität der BAföG-Bearbeitung: Die meisten Anträge kommen immer noch nicht vollständig beim Förderamt an. Sie haben es vorhin gehört, 6.000 aus 7.200 allein aus den Sommermonaten, trotz Nutzung in maximaler Art und Weise der gesetzlichen Spielräume. Das liegt an der Komplexität der Anträge und der Vielzahl der von den Studierenden beizubringenden Unterlagen. Auch dieser Umstand verhindert immer wieder die zügige Entscheidung über die Anträge, ist aber dem Amt nicht anzulasten. Für all diejenigen, die an der Vervollständigung der Anträge mitwirken, wird es auch Vorausleistungen geben. Ich bitte Sie darum, die inzwischen durch unser Haus eingeleiteten Maßnahmen auch wirken zu lassen. Wir werden die Lage der BAföG-Berechtigten weiter deutlich verbessern. Wir erstatten regelmäßig Bericht im zuständigen Ausschuss und werden das auch weiterhin tun, insbesondere vielleicht auch den Versuch unternehmen, die Interpretation der Zahlen zu schärfen. Noch einige Worte zur BAföG-Reform auf Bundesebene: Auch hier sind wir uns weitgehend einig. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine deutliche Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens notwendig ist. Dazu gehört für uns auch, den Bewilligungszeitraum zu verlängern, mindestens auf zwei Jahre. Es ist nicht einzusehen, warum den Studierenden zugemutet wird, jedes Jahr einen komplett neuen BAföG-Antrag stellen zu müssen. Hier werben wir in den anderen Bundesländern für eine Neuregelung, und das auf allen unseren Ebenen, auf der Referentenebene, auf der Amtschefebene und natürlich auch auf der Ministerebene. Auch dafür ist der vorliegende Antrag aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich, zumal der konkrete Regelungsbedarf an anderer Stelle besteht, als im Antrag dargestellt wird. Wenn im kommenden Jahr das BAföG-Gesetz festlegt, dass das heute schon bestehende bundeseinheitliche Portal zur Einreichung der Anträge mit wenigen Ausnahmefällen zu nutzen ist, wird Thüringen zu den bisher wenigen Bundesländern gehören, das unmittelbar eine Bearbeitungserleichterung hat; gerade weil wir den mühsamen Prozess der Digitalisierung zur Einführung der e-Akte schon erledigt haben und gerade weil wir die Mitarbeitenden schon eingearbeitet haben in die entsprechenden digitalen Werkzeuge. Ich möchte zum Schluss noch einmal betonen, für die Zielrichtung des Antrags haben wir großes Verständnis. Bei der Frage, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann, liegen wir allerdings in der Bewertung ein Stück auseinander. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die Landesregierung hat die für sie eingeplante Zeit um 1 Minute und 40 Sekunden überschritten. Die würden also draufgerechnet, falls noch Redebedarf wäre. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte, Herr Dr. Dietrich.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Zuschauer in nah und fern! Ja, Herr Staatssekretär Teichert, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich finde es, sage ich mal, schade, dass der Minister selber nicht anwesend ist. Man hat den Eindruck, dass er immer bei Themen, die ihm vielleicht etwas brenzlig sind oder unangenehm sind oder nicht so schön sind wie die Exzellenz-Uni, quasi nicht da ist und sich nicht im Plenum aufhält. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Da hat er doch gesprochen!) Das finde ich nicht vernünftig. Dann noch mal eine Ergänzung gerade noch mal bei dem Punkt, wo es ja wirklich um die Studenten geht, die ein Problem haben mit der Finanzierung. Das erkenne ich an, das ist ein echtes Problem. Aber warum wir auch ein Problem haben mit der Herangehensweise der Linken: Sie haben es ja dann auch noch mal wiedergegeben. Im Endeffekt würden Sie das ja aus dem BAföG rausnehmen wollen und so eine Art bedingungsloses Grundeinkommen nach Sozialgesetzbuch damit machen. Die Hochschulausbildung ist teuer. Die Hochschulausbildung hat auch einen gesamtgesellschaftlichen Zweck. Und der Zweck ist eben nicht, Sozialleistungen auszuschütten, sondern dass wir im Endeffekt auch Menschen ausbilden, die dann letztendlich auch hier wertschöpfend tätig sein können, und nicht als Überlegung, die dann sein kann: Oh, (Beifall AfD) ich kann durch ein Studium vielleicht Sozialleistungen bekommen, die ich vorher nicht bekommen konnte – oder wie auch immer. Und genau das ist Ihr Herangehen. Umverteilung von oben nach unten nennen Sie das. Ich nenne das einfach Sozialismus und es hat nichts mit einem vernünftigen Ziel zu tun. Danke. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das wird mir nicht angezeigt. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag selbst. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Damit stimmen wir nun über den Antrag selbst ab. Wer diesem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, Thüringen.Gerecht, der fraktionslosen Abgeordneten von Deine Stimme zählt, der CDU sowie der AfD. Vielen Dank. Wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten des BSW. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bevor ich die Mittagspause aufrufe, noch der Hinweis, dass sich die Kolleginnen und Kollegen des Untersuchungsausschusses 8/1 in 5 Minuten in Raum F 104 treffen. Wir treffen uns dann nach der Mittagspause in einer Dreiviertelstunde wieder hier. Vielen Dank. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.25 Uhr, wir fahren wie vereinbart fort. Bevor ich planmäßig die Wahlen aufrufe, bitte ich alle Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer für eine kurze Absprache zu mir.

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Dorothea Marx

Abschlagszahlungen für Thüringer Studierende einführen, die länger als drei Monate auf ihren BAföG-Bescheid warten, sowie endlich eine grundhafte BAföGReform auf Bundesebene vorantreiben

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf die Sitzung ganz kurz wieder eröffnen, bevor ich dann an die weitere Vizepräsidentin übergebe. Ich muss noch mal auf Tagesordnungspunkt 2 zurückkommen und erneut aufrufen. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/3287 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/4470 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4491 dazu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4515 ZWEITE BERATUNG Dort haben wir im zweiten Schritt über die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag abgestimmt und danach habe ich festgestellt, dass der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen worden sei. Danach haben wir die Schlussabstimmung durchgeführt, die das vorherige Abstimmungsergebnis bestätigt hat. Der Form halber möchte ich gern feststellen, dass der Landtag sowohl die geänderte Beschlussempfehlung als auch das geänderte Gesetz in dieser Abstimmung angenommen hat. Bestehen dagegen Einwände, da die geänderte Beschlussempfehlung bereits angenommen wurde? Ja, wenn es da keine Einwände gibt, dann habe ich diesen protokollarischen Fehler behoben, bitte um Vergebung und gebe jetzt zu dem eigentlichen Tagesordnungspunkt wieder an die Vizepräsidentin Güngör weiter.

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Lena Saniye Güngör

Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs

Vielen Dank. Dann kommen wir nun vereinbarungsgemäß zu den Wahlen, zunächst TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht - Drucksache 8/4284 Gestatten Sie mir einen Hinweis: Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen und Vorstände des Landtags vertreten sein. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion Thüringen.Gerecht schlägt Herrn Abgeordneten Steffen Quasebarth vor. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Gerbothe, Frau Abgeordnete Stark sowie Herr Abgeordneter Waßmann. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Maximilian Schröter SPD

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

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Claudia Heber CDU

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Dr. Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mengel-Stähle, Elisabeth; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schröter, Maximilian; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Weißkopf, Dr. Wolfgang; Wirsing, Anke; Wloch, Pascal.

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Lena Saniye Güngör

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Ich bitte noch mal darum, wir sind mitten in der Wahlhandlung, für eine gewisse Ruhe zu sorgen, und ich weise auch noch mal die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung darauf hin, dass Telefonate hier im Saal nicht gestattet sind. Danke schön.

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Claudia Heber CDU

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Wogawa, Dr. Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Lena Saniye Güngör

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Ich gebe nun das Wahlergebnis bekannt: 84 abgegebene Stimmzettel, 84 gültige Stimmzettel, entsprechend 0 ungültige Stimmzettel. Auf den Wahlvorschlag entfallen 41 Jastimmen, 41 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Deshalb frage ich die vorschlagende Fraktion, ob sie eine Wiederholung der Wahl mit demselben Wahlbewerber wünscht.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Ja, bitte, Frau Vorsitzende.

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Lena Saniye Güngör

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Diese Frage wird bejaht.

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Ralph Hutschenreuther Thüringen.Gerecht

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Am morgigen Tag, bitte.

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Lena Saniye Güngör

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Damit wird die Wahlwiederholung morgen nach der Mittagspause durchgeführt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt für heute. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht - Drucksache 8/4488 Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Infolge der Auflösung der BSW-Fraktion und der Gründung der Fraktion Thüringen.Gerecht hat sich die Verteilung der Schriftführerinnen und Schriftführer auf die Fraktion geändert. Aus diesem Grund ist die Fraktion Thüringen.Gerecht für eine Position vorschlagsberechtigt. Die Fraktion Thüringen.Gerecht schlägt Herrn Abgeordneten Matthias Herzog vor. Weitere Wahlvorschläge wurden nicht eingebracht. Ich eröffne die Aussprache und frage, ob es Wortmeldungen gibt. Das wird mir nicht angezeigt. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Sie erleichtern es uns hier vorn, wenn Sie auf Ihre jeweiligen Plätze gehen würden. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich frage zunächst nach den Jastimmen für diesen Wahlvorschlag. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der fünf fraktionslosen Abgeordneten sowie der CDU. Wir müssen es nicht numerisch festhalten. Wir sind uns alle einig, das war eine Mehrheit. Die Neinstimmen, bitte. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? Das wird mir nicht angezeigt. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Herzog zu einem Schriftführer gewählt hat. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Herzog, Thüringen.Gerecht: Ja!) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall Thüringen.Gerecht) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 33 Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, der AfD, Thüringen.Gerecht, Die Linke und der CDU - Drucksachen 8/4469/4486/4489/4490/4501 Im Februar dieses Jahres hat die Präsidentin des Deutschen Bundestags mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, die 18. Bundesversammlung für Samstag, den 30. Januar 2027, einzuberufen. Die Bundesversammlung hat die Aufgabe, die neue Bundespräsidentin bzw. den neuen Bundespräsidenten zu wählen. Gemäß Artikel 54 Abs. 3 des Grundgesetzes besteht die Bundesversammlung aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden. Nach § 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist zur Bundesversammlung wählbar, wer zum Bundestag wählbar ist. Gemäß § 4 Abs. 1 desselben Gesetzes wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Aufgrund der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 18. Bundesversammlung vom 16. September 2026 ist der Landtag zur Wahl von 17 Mitgliedern berechtigt. Die in den Vorschlagslisten genannten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber, die nicht als Mitglieder gewählt werden, gelten in der Reihenfolge ihrer Nennung in den jeweiligen Vorschlagslisten als Ersatzmitglieder. Ein Ersatzmitglied kommt zum Zuge, wenn eine gewählte Person die Wahl nicht annimmt oder ein Mitglied ausscheidet. Die Wahlvorschläge haben folgende Drucksachennummern: Fraktion der AfD die 8/4486, Fraktion der CDU die 8/4501, Fraktion Die Linke 8/4490, Fraktion Thüringen.Gerecht die 8/4489 und Fraktion der SPD die 8/4469. Ich eröffne die Aussprache. Ist hierzu das Wort gewünscht? Das wird mir nicht angezeigt. Bei der Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung handelt es sich um eine Verhältniswahl, bei der die Sitze gemäß § 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt zugeteilt werden. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können entweder für einen der Wahlvorschläge stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Vielen Dank. Das sind 31 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU? Das sind 26 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind 11 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht? Das sind 10 Stimmen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD? Das sind 6 Stimmen. Wer enthält sich? Das sind 2 Stimmen. Sind wir uns einig? Dann wird nun nach dem d‘Hondtschen Höchstzahlverfahren die Anzahl der Mitglieder pro Fraktion berechnet. Einen Moment, bitte. Unter Anwendung des d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens verteilen sich die Mitglieder auf die vorschlagenden Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD sieben Mitglieder, Fraktion der CDU fünf Mitglieder, Fraktion Die Linke zwei Mitglieder, Fraktion Thüringen.Gerecht zwei Mitglieder, Fraktion der SPD ein Mitglied. Damit wurden folgende Personen als Mitglieder der 18. Bundesversammlung gewählt, wobei die Mitgliedschaft erst mit der Annahme der Wahl erworben wird. Auf Vorschlag der Fraktion der AfD: Herr Abgeordneter Björn Höcke, Frau Abgeordnete Wiebke Muhsal, Herr Abgeordneter Daniel Haseloff, Herr Abgeordneter Sascha Schlösser, Frau Abgeordnete Vivien Rottstedt, Herr Abgeordneter Uwe Krell, Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU: Herr Ministerpräsident Mario Voigt, Herr Ministerpräsident a. D. Dieter Althaus, Frau Ministerpräsidentin a. D. Christine Lieberknecht, Herr Abgeordneter Andreas Bühl sowie Herr Landtagspräsident Dr. Thadäus König. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke: Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, Frau Jana Clausen. Auf Vorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht: Frau Jule Matusch, Herr Ralf-Uwe Beck. Auf Vorschlag der Fraktion der SPD: Herr Minister Georg Maier. Ich gratuliere den gewählten Personen. Die nicht als Mitglied gewählten Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber gelten in der Reihenfolge der Nennung in den jeweiligen Wahlvorschlagslisten als Ersatzmitglieder. Sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder besteht in einem weiteren Schritt die Möglichkeit, die Wahl anzunehmen. Aufgrund des gesetzlichen Schriftformerfordernisses hat die Landtagsverwaltung Annahmeerklärungen vorbereitet. Die Schreiben des Präsidenten des Landtags zusammen mit den Annahmeerklärungen werden morgen an diejenigen Personen übergeben, die sich hier im Landtagsgebäude aufhalten. Alle anderen Personen erhalten das Schreiben per Post. Nach der einschlägigen Bestimmung muss die Annahme der Wahl binnen zwei Tagen nach dem Zugang des Schreibens erfolgen. Wer sich morgen hier im Haus befindet und die Entscheidung unmittelbar treffen kann, ist also herzlich eingeladen, die ausgefüllte und unterschriebene Annahmeerklärung an die Beschäftigten der Landtagsverwaltung, die sich um das Verfahren kümmern, zurückzugeben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit bezüglich all dieser Formalia. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe nun nach den Wahlen vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 26 auf. Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4461 Ist die Begründung gewünscht? Ja, Herr Abgeordneter Jankowski, bitte.

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Denny Jankowski AfD

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Bildschirm! Lesen und Schreiben gehört zu den elementarsten Fähigkeiten, die Schule vermitteln muss. Wer Texte nicht sicher lesen, verstehen oder selbst verfassen kann, hat Schwierigkeiten in nahezu allen Unterrichtsfächern und später auch im Berufsleben oder sogar bei der Doktorarbeit. Umso wichtiger ist es, dass wir gerade beim Schriftspracherwerb in der Grundschule auf Methoden setzen, die Kindern ein solides Fundament vermitteln. Und genau darum geht es uns in unserem Antrag. (Beifall AfD) Wir wollen erstens die Vermittlung einer verbundenen Schriftart wieder verbindlich im Thüringer Lehrplan verankern, und zweitens wollen wir gewährleisten, dass beim Schriftspracherwerb in den Grundschulen keine digitalen Endgeräte als Lehr- und Lernmittel eingesetzt werden. Aber kommen wir zunächst zum Schriftspracherwerb. Der Thüringer Lehrplan ermöglicht ihre Vermittlung bereits heute. Der sichere Erwerb einer verbundenen Schriftart ist jedoch keine verbindliche Zielbeschreibung. Das heißt, Kinder können in Thüringen die Grundschule verlassen, ohne eine verbundene Schreibschrift zu beherrschen, und genau das wollen wir ändern. Dabei schreiben wir bewusst nicht vor, welche verbundene Schriftart vermittelt werden soll. Ob Schulausgangsschrift, vereinfachte Ausgangsschrift oder lateinische Ausgangsschrift, diese Entscheidung soll weiterhin in der Schule getroffen werden können. Entscheidend ist für uns, dass jedes Kind eine verbundene Schrift erlernt. Denn Schreiben ist mehr als nur eine Aneinanderreihung von Buchstaben. Beim Schreiben wirken Sprache, Wahrnehmung und Feinmotorik zusammen, eine flüssige Handschrift hilft dabei, Schreibprozesse zunehmend zu automatisieren und Aufmerksamkeit auf den eigentlichen Inhalt eines Textes freizusetzen. Die uns vorliegenden Untersuchungen weisen zudem auf positive Zusammenhänge zwischen dem Erlernen einer Schreibschrift und der Entwicklung der Schreib-, Lese- und Rechtschreibkompetenzen hin. Der zweite Punkt unseres Antrags betrifft die digitalen Endgeräte. Auch hier geht es um eine klare Schwerpunktsetzung. Natürlich gehören digitale Kompetenzen heute auch zur schulischen Bildung. Aber Digitalisierung ist kein Selbstzweck. (Beifall AfD) Gerade am Beginn der Schullaufbahn müssen zunächst die grundlegenden Kulturtechniken sicher erworben werden. Ein Grundschüler muss lernen, einen Stift sicher zu führen, Buchstaben zu formen, Wörter zu schreiben und Texte zu lesen, und deshalb wollen wir beim eigentlichen Schriftspracherwerb auf digitale Endgeräte verzichten. Meine Damen und Herren, unser Antrag folgt damit einem einfachen Grundsatz. Erst müssen die Grundlagen sitzen, darauf können wir dann alles weitere aufbauen. Deshalb wollen wir die verbundene Handschrift wieder verbindlich im Thüringer Lehrplan verankern und beim Schriftspracherwerb an den Grundschulen auf Tablets und andere digitale Endgeräte verzichten. Ich freue mich auf eine angeregte Debatte zu unserem Antrag und möchte schon jetzt eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Gerbothe für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Carolin Gerbothe CDU

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, es muss unser Anspruch sein, dass jedes Kind, das unsere Grundschulen verlässt, sicher lesen und schreiben kann. Es soll seine Gedanken zu Papier bringen, Texte verstehen und vor allen Dingen sich ausdrücken können. Das ist eine zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg und vor allen Dingen für gesellschaftliche Teilhabe. Wir müssen deshalb die Schwierigkeiten sehr ernst nehmen, die immer mehr Schülerinnen und Schüler in unserem Freistaat haben. Gerade beim Lesen und Schreiben, das sind leider häufig Probleme, die bereits im Elternhaus beim mangelnden Vorlesen starten und dann in der Grundschule von engagierten Lehrerinnen und Lehrern aufgefangen werden müssen. Deshalb ist uns auch die Vermittlung einer flüssigen, gut lesbaren, verbundenen Schreibschrift in der Grundschule wichtig. (Beifall CDU) Das ist für uns als CDU-Fraktion allerdings keine neue Erkenntnis. Schon in der vergangenen Wahlperiode hat die CDU-Fraktion einen Antrag eigebracht, der darauf abzielte, die Schreibschrift als elementare Kulturtechnik wieder im Grundschullehrplan zu verankern. Und da unser ehemaliger bildungspolitischer Sprecher nun Bildungsminister ist und nach dem Motto arbeitet, Worten müssen auch Taten folgen, können Sie sich sicherlich vorstellen, dass diese Hausaufgaben bereits gemacht wurden. Die AfD rennt mit ihrem Antrag also eine Tür ein, durch die die CDU und die Koalition schon längst gegangen sind. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, entscheidend ist jetzt, wie wir mit dieser Zielvorgabe pädagogisch sinnvoll umgehen, und genau hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Der bisherige Thüringer Lehrplan für die Grundschule im Fach Deutsch verlangte zunächst den sicheren und flüssigen Erwerb der Druckschrift. Bis zum Ende der 4. Klasse sollten die Kinder bisher eine individuelle Handschrift entwickeln, die formklar, flüssig und lesbar ist. Genau hier haben wir im Regierungsvertrag ein Umdenken etabliert. Denn für uns ist der Erwerb einer verbundenen Schreibschrift im Laufe des Schreiblernprozesses von großer Bedeutung. Und jetzt kommen wir zur Gegenwart. Genau das gerade Erwähne befindet sich derzeit in Umsetzung. Mit dem neuen Grundschullehrplan im Fach Deutsch wird die Entwicklung einer verbundenen Handschrift ausdrücklich aufgegriffen. Dieser Lehrplan ist aktuell in der Erprobungsphase und wird in diesem Schuljahr erstmals in Klassenstufe 1 und 3 umgesetzt. Dafür danke ich dem Bildungsministerium ausdrücklich. Hier wurde eine Vereinbarung der Koalition in konkrete Unterrichtsziele übersetzt. Sehr geehrte Damen und Herren, der neue Lehrplan setzt zu Recht den Prozess des Schreibenlernens in den Mittelpunkt. Kinder sollen sichere Buchstabenformen lernen, günstige und sinnvolle Verbindungen erproben und zunehmend flüssig schreiben. Eine Übergangsschrift kann dabei unterstützen. Unsere Handschriften haben sich verändert. Wir verbinden manche Buchstaben, setzen bei anderen ab und entwickeln eigene Bewegungsabläufe, die zu uns passen. All das ist völlig normal und auch Sinn einer alltagstauglichen verbundenen Schrift. Genau diese Entwicklung beschreibt auch die neue Fassung des Grundschullehrplans. Die Verbundenheit der Buchstaben ist vor allem eine Frage der Schreibmotorik. Schreiben lernen ist ein Prozess, an dessen Ende eine verbundene, flüssige und gut lesbare individuelle Handschrift stehen soll. Sehr geehrte Damen und Herren, im zweiten Teil des Antrags wird verlangt, digitale Endgeräte vollständig als Lehr- und Lernmittel aus dem Klassenraum auszuschließen. Und ja, Kinder sollen das Schreiben am besten mit Stift und Zettel lernen. Nur so werden Bewegungen eingeübt, die mit einem Tablet nicht darzustellen sind. Sie müssen Buchstaben selbst formen, ihre Feinmotorik entwickeln und Schreibbewegungen einüben. Aber genau das wird doch heute praktiziert. Aber, sehr geehrte AfD-Fraktion, da kommt wieder der typische Populismus ins Spiel, den wir aus Ihrer Fraktion nur zu oft erleben dürfen. Ihr Antrag zeichnet hier ein Bild von einer Grundschule, in der Stift und Papier bereits ausgedient haben, in der die Kinder den ganzen Tag nur auf Tablets starren und keine einzige natürliche Handbewegung mehr machen. Das hält aber keiner Prüfung der Realität in unseren Grundschulen stand. Wenn man heute in die Grundschulen schaut, sieht man genau das. Kinder mit Papier und Stift, wie sie schreiben lernen, und das mit toller Unterstützung von unseren zahlreichen Grundschullehrerinnen und -lehrern. Aber was man heute auch sieht, sind moderne digitale Endgeräte. Und diese werden gerade durch unsere Pädagogen gezielt im Unterricht eingesetzt, denn es kann selbstverständlich sinnvoll sein, eine Übung auch mal digital am Tablet durchzuführen. Guter und ansprechender Unterricht lebt auch davon, dass Methoden und Mittel gezielt und differenziert eingesetzt werden, auch das Tablet als Ergänzung zu Zettel und Stift, nicht als Ersatz. Denn wir können doch nicht so tun, als wären wir immer noch im letzten Jahrhundert stehen geblieben. Stattdessen brauchen unsere Schülerinnen und Schüler sinnvolle Methoden mit angemessenen Mitteln im Unterricht. Und wenn sie hier einen pädagogischen Nutzen haben, meint das eben auch digitale Medien. Sehr geehrte Damen und Herren, die inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Antrag ist die eine Sache. Die verbundene und teilverbundene Schreibschrift ist bereits wieder Teil des Thüringer Grundschullehrplans. Der ergänzende und gezielte Einsatz von digitalen Geräten ersetzt in der Praxis nicht Papier und Stift und ist, richtig eingesetzt, durchaus sinnvoll und zielführend für unsere Schüler. Wenn wir aber in die Begründung Ihres Antrags schauen, verlassen wir ganz schnell die inhaltlich-fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema und kommen auf das Gebiet des Kulturkampfes. Hier wird auf einmal der Erwerb eines konkreten Schriftbildes in der Grundschule in einen Topf geworfen mit einer angeblichen Fragmentierung der Gesellschaft. Da werden auf einmal Argumente aufgebaut, wo Sie – ich zitiere – „unter Personen nicht deutscher Herkunft, die mit einer anderen Muttersprache aufgewachsen sind, Parallelstrukturen entwickeln“. Was hat das denn bitte mit dem Schreibenlernen zu tun? Hier geht es um unsere Kinder und darum, dass wir den besten Unterricht in unseren Grundschulen auf die Beine stellen. Und der AfD fällt nichts Besseres ein als ein Gegeneinander-Ausspielen von deutschen und nicht deutschen Kindern. Später heißt es dann noch, dass die verbundene Handschrift, die Schreibschrift ein Ausdruck der individuellen Persönlichkeit sei, den es im Sinne unserer christlich-abendländischen Kultur zu schützen gilt. Das wird dann irgendwann albern in der Begründung. Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Kinder haben mehr verdient als so einen Kulturkampf in diesem Bereich. Unsere Kinder müssen in der Grundschule Lesen, Schreiben, Rechnen lernen. Ich danke dem Bildungsministerium, das mit Hochdruck gerade an dieser Thematik arbeitet und dass schon vieles Umsetzung gefunden hat. Wir lehnen diesen Antrag ab. Herzlichen Dank. Danke schön. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Für die Fraktion der AfD erhält Herr Abgeordneter Jankowski das Wort. Bitte.

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Denny Jankowski AfD

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Ich habe unseren Antrag eben bereits vorgestellt. Deshalb möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, was wir konkret beantragen. Ich möchte vielmehr darüber reden, warum wir diesen Antrag überhaupt für notwendig halten. Denn wir diskutieren heute nicht über irgendeine Nebensächlichkeit des Schulalltags. Wir reden über Lesen und Schreiben, über zwei grundlegende Kulturtechniken, ohne die nahezu alles Weitere in unserem Bildungssystem nicht funktioniert. Und genau bei diesen Grundlagen haben wir ein Problem. Der IQB-Bildungstrend zeigt seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung bei Deutschkompetenzen unserer Schüler. Zwischen 2015 und 2022 ist bundesweit der Anteil der Neuntklässler, die die Mindeststandards für den mittleren Schulabschluss im Fach Deutsch verfehlen, je nach Kompetenzbereich deutlich gestiegen. Und wer glaubt, dass sich diese Entwicklung inzwischen umgekehrt hätte, muss sich nur die vor drei Wochen veröffentlichten Ergebnisse der PISA-Studie anschauen. Auch dort erreichen die Jugendlichen in Deutschland beim Lesen einen neuen Tiefstand. Gegenüber 2015 ist der Anteil der leistungsschwachen Schüler beim Lesen um 15 Prozentpunkte gestiegen, und nicht nur beim Lesen, in allen drei untersuchten Bereichen sind die Ergebnisse von PISA 2025 die niedrigsten, die von Deutschland bislang bei PISA je gemessen wurden. Und das sind keine Kleinigkeiten mehr. Unser ganzes Bildungsniveau gerät gewaltig ins Rutschen. Wenn die Ergebnisse über Jahre hinweg schlechter werden, dann sollte die Bildungspolitik irgendwann den Mut haben, nicht immer nur nach der nächsten neuen tollen Methode zu suchen, manchmal sollte man sich auch fragen, was haben wir eigentlich aufgegeben, obwohl es funktioniert hat. Und damit sind wir wieder bei der Schreibschrift. Über Generationen war es vollkommen selbstverständlich, dass Kinder in der Grundschule eine verbundene Schrift erlernen. Heute ist das leider nicht mehr so selbstverständlich. Und ich freue mich ja, Frau Gerbothe, dass Sie meinen, dass hat sich alles jetzt schon geändert und es ist alles wieder auf dem Weg der Besserung. Die Realität sieht aber anders aus. Ich habe vor Kurzem erst wieder mit Eltern gesprochen, das Kind kam aus der vierten Klasse, kann keine verbundene Handschrift, gerade mal Druckbuchstaben wurden den Schülern vermittelt. Die andere Realität sieht auch mit den Tablets anders aus. Gerade während Corona bei den Wirren, da haben teilweise Grundschulen angefangen, schon ab der zweiten Klasse auf Tabletklassen umzustellen. Das ist doch die Realität an unseren Schulen und das wollen wir genau mit unserem Antrag jetzt wieder dafür sorgen, dass das wieder geradegerückt wird. Es heißt ja auch immer, manchmal würde jemand glauben, na ja, die Schreibschrift ist ja vielleicht heute gar nicht mehr so zeitgemäß, schließlich würden die Texte am Computer geschrieben, Nachrichten auf dem Smartphone verschickt und Formulare auch digital ausgefüllt werden. Aber, meine Damen und Herren, die Aufgabe der Grundschule besteht nicht darin, Sechsjährige möglichst früh auf die Bedienung der neuesten Geräte vorzubereiten. Die Aufgabe der Grundschule besteht zunächst darin, Kindern grundlegende Fähigkeiten beizubringen: Lesen, Schreiben und Rechnen. (Beifall AfD) Und Schreiben bedeutet eben nicht nur, mit dem Finger den richtigen Buchstaben auf der Tastatur zu finden. Beim Schreiben mit der Hand müssen Bewegungsabläufe erlernt werden, Feinmotorik, Wahrnehmung und Sprache wirken zusammen, Buchstaben müssen selbst geformt und miteinander verbunden werden und das ist ein völlig anderer Vorgang als das Drücken einer x-beliebigen Taste und dafür gibt es auch genug wissenschaftliche Hinweise. Untersuchungen zeigen die Vorteile des Handschreibens etwa beim Erkennen und Erinnern von Buchstaben und Wörtern. Andere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass flüssiges händisches Schreiben mit Verbesserungen bei Textproduktionen, Lesen und Rechtschreibung verbunden sein kann. Eine aktuelle Untersuchung mittels EEG zeigt zudem beim Schreiben mit der Hand deutlich komplexere Vernetzungsmuster verschiedener Hirnregionen als beim Tippen. Um hier Missverständnisse nicht entstehen zu lassen, mit EEG ist an dieser Stelle mal ausdrücklich nicht das Erneuerbare-Energien-Gesetz gemeint, sondern die Elektroenzephalografie. Wir sollten auch keine Untersuchungen überinterpretieren, Wissenschaft besteht nicht darin, sich eine einzelne Studie herauszusuchen und daraus eine absolute Wahrheit abzuleiten. Aber die Forschung liefert uns genügend Gründe, das Schreiben mit der Hand nicht leichtfertig aus unseren Schulen herauszudrängen. Und trotzdem gehen wir genau – wie ich es vorhin beschrieben habe – teilweise in eine andere Richtung. Damit komme ich auch zum zweiten Teil unseres Antrags, der Digitalisierung. Ich sage es noch einmal ganz ausdrücklich: Wir sind nicht komplett gegen digitale Bildung an unseren Schulen. Natürlich müssen Schüler irgendwann lernen, mit Computern umzugehen. Natürlich müssen Sie irgendwann lernen, digitale Informationen zu suchen, einzuordnen und zu bewerten. Und selbstverständlich werden Computer im späteren Berufsleben für viele Menschen ein ganz normales Arbeitsmittel sein. Aber aus der Tatsache, dass eine Technik existiert, folgt noch lange nicht, dass sie in jedem Alter und für jeden Lernprozess geeignet ist. Digitalisierung ist kein pädagogischer Selbstzweck, aber genau diesen Eindruck bekommt man bei der aktuellen Bildungspolitik. Man drückt den Kindern teilweise Tablets in die Hand, nur weil es moderner wirkt als ein Heft, man lässt sich von Moden treiben und verkauft es dann als Fortschritt, aber so einfach funktioniert Bildung einfach nicht. Ein schlechter Unterricht wird nicht dadurch besser, dass das Arbeitsblatt auf dem Bildschirm erscheint, und ein Kind lernt nicht automatisch besser, weil das Lernmittel nun einen Akku hat. Und in der Tat weisen viele Studien genau auf das Gegenteil hin. Andere Länder sind bei der Diskussion bereits deutlich weiter. Dänemark zum Beispiel, das war mal eines der Vorreiter bei der digitalen Bildung. Dänemark empfiehlt seinen Grundschulen inzwischen ausdrücklich, Tablets und Computer wegzulegen. Sie empfehlen, digitaler Ablenkung entgegenzuwirken und ausreichend Raum für analoges Lernen zu schaffen. Dort wurden erhebliche zusätzliche Mittel bereits jetzt für Schulbücher bereitgestellt, ausdrücklich als Gegengewicht zum Unterricht vor Bildschirmen. Und warum? Weil man inzwischen Erfahrungen gesammelt hat, die wir nicht erst selbst wiederholen müssen. Eine Untersuchung des dänischen Bildungsministeriums zeigt beispielsweise, dass sich mehr als jeder dritte Schüler im Unterricht durch digitale Geräte abgelenkt fühlt. 40 Prozent gaben an, digitale Geräte zumindest in manchen Unterrichtsstunden zur Unterhaltung zu nutzen, und die kommende Zahl ist, glaube ich, die deutlichste Warnung: Schüler, die digital lernen, haben gegenüber denen, die analog lernen, teilweise einen Lernrückstand beim Lesen von bis zu zwei Jahren. Das sind zum Teil zerstörte Existenzen, das sind Kinder, die teilweise ihrer Zukunft beraubt wurden. Da muss man sich schon die Frage stellen: Wollen wir das auch in Thüringen haben? Ich hoffe doch wohl nicht. Gerade in der Grundschule haben deswegen Tablets beim eigentlichen Schriftspracherwerb in meinen Augen nichts verloren. Das bedeutet nicht, dass ein Kind bis zum 18. Geburtstag keinen Computer sehen darf. Es bedeutet lediglich, erst schreiben lernen, dann tippen, erst lesen lernen, dann wischen, erst Grundlagen schaffen und dann digitalisieren. Das ist keine Technikfeindlichkeit, das ist eine Frage der Reihenfolge. Ich vermute, dass auch gleich wieder der Vorwurf kommt, unser Antrag sei rückwärtsgewandt. Das hören wir hier im Landtag immer wieder. Auch diese Argumente kennen wir zur Genüge. Wenn man das gedruckte Schulbuch verteidigt, ist man rückwärtsgewandt. Wenn man Handschrift erhalten will, ist man auch rückwärtsgewandt. Und wenn man davor warnt, Grundschüler stundenlang vor Bildschirme zu setzen, ist man auch rückwärtsgewandt. Fortschritt bedeutet aber nicht, jede neue technische Möglichkeit unreflektiert einzusetzen. Fortschritt bedeutet, neue Erkenntnisse ernst zu nehmen und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Wenn Länder, die bei der Digitalisierung ihrer Schulen deutlich weiter gegangen sind als Deutschland, inzwischen wieder mehr Wert auf Bücher, Handschriften und analoge Lernformen legen, dann sollte man zumindest bereit sein, diese Erfahrungen wenigstens mal anzuschauen. Natürlich verändert sich Schule, natürlich verändert sich auch die Kommunikation, aber nicht alles, was älter ist, ist deswegen auch überholt. Und nicht alles, was digital ist, ist deswegen Fortschritt. Vielleicht liegt eines unserer Probleme in der Bildungspolitik gerade darin, dass wir über viele Jahre zu häufig das Neue mit dem Besseren verwechselt haben: neue Methoden, neue Konzepte, neue Technik. Währenddessen zeigen uns Leistungsvergleiche, dass immer mehr Schüler bei den Grundlagen Schwierigkeiten haben. Deswegen wollen wir mit unserem Antrag einen anderen Schwerpunkt setzen: nicht immer ein neues Experiment, nicht Digitalisierung der Digitalisierung wegen, sondern Konzentration auf das, was Grundschule leisten muss. Kinder müssen lesen können. Kinder müssen rechnen können, Kinder müssen schreiben können, mit der Hand, flüssig und auch lesbar und selbstverständlich auch in einer verbundenen Schrift. Wir verlangen mit unserem Antrag nichts Revolutionäres. Wir verlangen, dass jedes Kind in Thüringen in der Grundschule eine verbundene Schrift erlernt. Wir verlangen, dass beim Erlernen des Lesens und Schreibens Stift und Papier Vorrang vor Tablet und Tastatur haben. Dafür kann man fachlich diskutieren. Genau deswegen wollen wir unseren Antrag auch im Bildungsausschuss beraten. Ich hoffe, dass wir uns zumindest darauf einigen können: Die Technik muss der Pädagogik dienen und nicht die Pädagogik der Technik. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke das Wort. Bitte sehr.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, manchmal fehlt mir echt die Lust, zu solchen Anträgen zu sprechen. Man ist auch für kleine Geschenke dankbar. Ich bin ja schon dankbar, dass Sie keine Rückkehr zum Sütterlin gefordert haben. Ich weiß nicht, welche Schulen Sie so besuchen. In den Grundschulen, in denen ich mich bewege, in denen sich meine Kinder bewegen, in denen sich viele von unseren Kindern bewegen, gibt es Stift und Papier. Da gibt es auch Tablets, aber vor allem gibt es da Stift und Papier, aber Gott sei Dank kein Sütterlin mehr. Das hat sich nicht bewährt, ebenso wie andere Leute Länder überfallen, auch damit haben wir aufgehört, genau wie mit dem Sütterlin. (Unruhe AfD) Mal wieder haben wir also hier einen Antrag der AfD, der Empörung bewirtschaftet und nichts anderes. Schlecht recherchiert, mit heißer Nadel gestrickt, mit solchen Anträgen lässt sich schlicht keine Politik machen, sondern nur Populismus. (Beifall SPD) Eine Rückkehr in eine Vergangenheit, die es so nie gab, und in eine Zukunft, die wir so tatsächlich auch nicht wollen. Mehr als Stimmungsmache erwarten wir von Ihnen nicht. Et voilà, Sie liefern. Ich möchte daher die Zeit nutzen, um die Herausforderungen zu thematisieren, die wir aktuell in unseren Schulen haben. Es ist unbestritten, dass Grundschulkinder, wenn sie von Hand schreiben, auch bessere Lesekompetenz haben und ihnen Rechtschreibung auch leichter fällt. Wissenschaftler/-innen haben längst herausgefunden: Wer mit der Hand schreibt, hat eine erhöhte Hirnaktivität, genau in den Regionen des Gehirns, die fürs Lernen wichtig und für die Informationsverarbeitung zuständig sind. Gleiches gilt im Übrigen für andere Tätigkeiten, die die Feinmotorik fördern, wie Basteln, Malen, Rumfummeln an allem Möglichen, Rumwerkeln im Werkunterricht, den wir in Thüringen haben. Kinder brauchen diese Fähigkeiten später im Leben, um Informationen richtig prüfen, analysieren und einordnen zu können. Das heißt, dem erfolgreichen Schriftspracherwerb von Grundschulkindern kommt tatsächlich eine sehr hohe Bedeutung für die persönliche Entwicklung, für die Teilhabe an unserer Gesellschaft und am kulturellen Leben, für das gesamte schulische Lernen zu. Und ich denke, dass niemand hier und auch niemand in Thüringens Schulen das infrage stellt. Im Landtag war und ist auch immer in unterschiedlichen Zusammenhängen das Fach Medienkunde ein Thema. Dieses Fach wird auch an Grundschulen gelehrt und damit natürlich auch der Umgang mit PC und Tablets fächerübergreifend, das heißt nicht dauernd, sondern punktuell. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD will den Einsatz digitaler Endgeräte im Schriftspracherwerb an den Grundschulen verbieten. Dabei sollten wir uns doch fragen, welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Grundschulzeit besitzen sollten, um altersentsprechend sicher mit Medien, mit Printmedien und auch mit digitalen Medien, umgehen zu können, ohne dabei das analoge Schreiben von Hand zu vernachlässigen oder gar hintanzustellen. Digitale Endgeräte gehören ganz natürlich in die Lebenswelt unserer Kinder, auch Lern-Apps, auch wichtige neue Möglichkeiten, Kompetenzen zu erlernen. Da müssen wir uns auch einfach nichts vormachen, das ändern wir nicht, auch nicht durch so einen Antrag von der AfD. Auf unserer Ausschussreise ins estnische Schulsystem im letzten Jahr haben wir gesehen, wie Prioritäten gesetzt werden, damit Kinder in der analogen und in der digitalen Welt gut zurechtkommen. Sie sind ab und zu im Unterricht hybrid unterwegs, schreiben dabei analog mit der Hand. Uns täte gut, genau hier hinzusehen, denn die PISA-Ergebnisse aus Estland sollten uns ein Vorbild sein. Digitalisierung und KI verändern unsere Gesellschaft. Nachhaltiges Ziel muss es sein, mündige Bürger/ ‑ innen zu erziehen. Daher sollten wir wichtige Basiskompetenzen wie Rechnen, Schreiben, Lesen in Zukunft noch mehr stärken, ohne das Fach Medienkunde hintanzustellen. Und um es mit Ihren Worten zu sagen: Irgendwann ist nicht irgendwann, irgendwann ist heute. Das Neue mit dem Besseren verwechseln, das haben viele in Sachsen-Anhalt gerade erst getan. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Für die Fraktion Thüringen.Gerecht erhält Frau Abgeordnete Behrendt das Wort. Bitte schön.

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Nina Behrendt Thüringen.Gerecht

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Zuschauer! Ja, Kinder müssen mit der Hand schreiben lernen, mit Stift und Papier. Darüber müssen wir hier nicht streiten. Wie gut unsere Kinder lesen und schreiben lernen, ist ein ernstes Thema. Eltern machen sich Sorgen, Lehrkräfte auch. Und die AfD? Die macht daraus mal wieder richtig schön Stimmung. Schon allein der Titel „Schreibschrift statt Tablets“ – „statt“, als müssten sich unsere Grundschulen entscheiden, entweder oder. Zum Schluss wollen wir beides, aber in der richtigen Reihenfolge, mit einem klaren pädagogischen Ziel. Zuerst lernen die Kinder die Druckschrift. Dann wird daraus eine verbundene Schrift, flüssiger, gut lesbar und die ganz eigene. Genau das beschreibt der Lehrplan. Seit diesem Schuljahr wird er erprobt. Damit setzen wir um, was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben. Und im Lehrplan steht ein Satz, den ich als Mutter sofort unterschreiben kann: Maßgeblicher als die gewählte Schriftform ist die Qualität des Handschreibunterrichts. Und die Tablets? Der Lehrplan sagt klar, digitales Schreiben ergänzt die Handschrift und ersetzt sie nicht. Zuerst der Stift, dann das Tablet. Zudem sind private Handys und Tablets an unseren Grundschulen schon heute grundsätzlich untersagt, es sei denn, die Nutzung ist pädagogisch angeleitet, medizinisch notwendig oder durch einen Notfall begründet. (Beifall Thüringen.Gerecht) Meine Damen und Herren, was bleibt von diesem Antrag der AfD? Sie behauptet, der Lehrplan führe nicht zur verbundenen Schrift. Der neue Lehrplan tut genau das. Der Antrag fordert: beim Schreibenlernen keine digitalen Geräte. Eine Ausnahme sieht er nicht vor. Auch nicht für das Kind, das wegen einer Behinderung keinen Stift halten kann. Für diese Kinder ist ein Tablet kein Spielzeug. Es ist ein notwendiges Hilfsmittel, um sich schriftlich ausdrücken, am Unterricht teilnehmen zu können und seine Fähigkeiten zu zeigen. Ein pauschales Verbot trifft genau die Kinder, die am meisten Unterstützung brauchen. Denn ein guter Schreibunterricht heißt, individuell zu fördern. Der Lehrplan verlangt ausdrücklich die Differenzierung und Individualisierung, weil Kinder mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Bedürfnissen in die Grundschule kommen. Und dann die Begründung, da steht plötzlich etwas von der „christlich-abendländischen Kultur“, von „Parallelstrukturen“ und es geht darum, dass „die Gesellschaft fragmentiert“. Meine Damen und Herren, was hat das mit dem Schreibenlernen zu tun? Wenn Schreibschrift eine Kulturtechnik ist, und das ist sie, dann gehört sie jedem Kind, auch dem Kind, das aus einem anderen Land stammt – gerade dem. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Denn wer gemeinsam mit anderen schreiben lernt, gehört dazu. So entsteht Zusammenhalt. Nicht durch Anträge, die Kinder nach Herkunft sortieren. Die AfD nimmt ein ernstes Thema und macht daraus Stimmung – zu spät, ohne Belege und auf dem Rücken von den Kindern. Deshalb sage ich für Thüringen.Gerecht Ja zur Handschrift, Ja zum Stift und zum Papier, Ja aber auch zu digitalen Werkzeugen, wenn sie altersgerecht, pädagogisch begründet eingesetzt werden und Nein zu einem falschen Entweder-Oder und Nein zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Für die Fraktion der SPD erhält nun Herr Abgeordneter Hey das Wort. Bitte sehr.

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Matthias Hey SPD

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eben hat meine Vorrednerin schon darauf abgestellt. Ich lese den Antrag der Fraktion in der Überschrift noch mal vor: „Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb“ – und dann noch Ausrufezeichen; also diese Interpunktion mit der Faust auf den Tisch, das musste sein. Sie haben in Ihrer Begründung – es geht ja darum, dass die Kinder die verbundene Schreibschrift lernen müssen – auch noch ausgeführt, dass das die Feinmotorik, die Hand-Hirn-Koordination usw. mit stärkt. Darüber gibt es ja auch Erhebungen, das ist doch alles richtig. Aber jetzt habe ich das noch mal, obwohl ich meist ohne Zettel nach vorn gehe, mit nach vorn gebracht. Das ist der Lehrplan des Thüringer Bildungsministeriums für die Grundschulen im Jahr 2026 und auf Seite 19, Sie können es nachlesen, sind alle Forderungen, die Sie hier an die Landesregierung stellen, im Grunde schon erfüllt. Da steht das alles drin mit der verbundenen Handschrift usw. Ich sage Ihnen, das Ding steht im Internet. Sie brauchen gar keine Feinmotorik, keine Hand-Hirn-Kompetenzen. Einfach draufklicken und dann hätten Sie uns, wie gesagt, diesen ganzen Nachmittag ersparen können. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Jetzt können Sie sagen: Ja, aber was ist mit den Tablets? Gut. Da steht auch auf Seite 19 dieses Lehrplans, dass das als zeitgemäße Ergänzung betrachtet wird – nicht ersetzen, ergänzen. Sehen Sie, das ist verstehendes Lesen. Das kriegen die auch schon in der Grundschule, (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) aber auch da muss ich sagen, da hapert es bei Ihnen. Ich verstehe das ja mit den Tablets. Wissen Sie, ich bin in der Mitte der 70er-Jahre in die Schule gekommen und habe das Schreiben gelernt und als DDR-Kind ja nicht nur mit Füllfederhalter, sondern wir haben sogar noch solche Stahlfedern gehabt und mussten so kleine Tintenfässer mit in die Schule schleppen. VEB Bürochemie Dresden, das hieß Barocktinte, die gibt es im Übrigen heute noch. Und da war immer alles eingesaut und die Mütter haben getobt wegen der Flecken, die gingen nicht heraus usw. usf. Aber das ist jetzt 50 Jahre her, Herr Jankowski. Das ist ein halbes Jahrhundert. Und ganz ehrlich, ich weiß, Sie wollen die Zeit in vielen Bereichen zurückdrehen, nicht nur hier, aber Sie müssen doch auch mal die Zeit heute anerkennen. Die Kinder werden mit digitalen Endgeräten groß. Und auch schon Kinder in der Grundschule kennen Tablets, die kennen Smartphones, die kennen Smart-TV zu Hause, und das müssen wir doch anerkennen. Und ich finde, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, das Beste, was unseren Kindern passieren kann, ist doch, wenn unsere großartigen Lehrerinnen und Lehrer in unseren Schulen kontrolliert und organisiert mit diesen Kindern das an Tablets lernen. Was Besseres gibt es doch gar nicht. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) So, und jetzt könnte man sagen, jetzt ist der ganze Antrag abgeräumt, aber ich will trotzdem noch mal auf diese Begründung zurückkommen. Frau Gerbothe hat es auch schon mal – die ist wirklich, das ist die Wucht auf Krücken. Also Sie schreiben unter anderem – unter dem machen Sie es ja nicht, Sie drehen das ganz große Rad: „Die verbundene Handschrift“, muss ich mal vorlesen, „ist außerdem ein Ausdruck der individuellen Persönlichkeit, den es im Sinne unserer christlich-abendländischen Kultur zu schützen und zu unterstützen gilt“. Und ich frage Sie, vor wenigen Wochen kommt ein Mitglied Ihrer Fraktion hier nach vorn an dieses Pult und fordert ernsthaft, dass den beiden großen Kirchengemeinschaften hier in Thüringen die Gelder gekürzt werden. Und jetzt schreiben Sie hier so was rein. Ist das Netflix? Ist das Realsatire? (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Also Sie müssen sich mal überlegen, wenn Sie so was zusammenschreiben, was Sie hier für ein Bild abgeben. Und das kann ich Ihnen natürlich jetzt auch nicht ersparen. Ihr Fraktionsvorsitzender Björn Höcke war vor gut zwei Jahren vor Gericht – kommt immer wieder mal vor, wir wissen das – aus Gründen. Und als er vorm Landgericht Halle stand, hat er an seinem letzten Prozesstag einen handschriftlichen Zettel mitgebracht. FOCUS Online – Sie können da nachlesen und können auch diesen Beitrag im Internet noch mal nachgucken – zoomt diesen Zettel groß heran. Den hat er handschriftlich ausgefüllt und liest auch daraus vor. Und ich nehme an, FOCUS Online ist bei Ihnen schon unter der Fachabteilung Lügenpresse, aber Sie können es im Internet nachvollziehen. Man kann sich diesen Zettel, diesen handschriftlich geschriebenen Zettel angucken, Herr Jankowski. Und wenn ich mir diese Handschrift so angucke, ich mache mir Sorgen um Ihren Fraktionsvorsitzenden und seine Persönlichkeit, um die christlich-abendländische Kultur. Ich muss es einfach mal so sagen. (Heiterkeit und Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) So, und dieser Satz, auf den hat meine Kollegin von Thüringen.Gerecht auch abgestellt, den muss man wirklich mal auf Lunge rauchen. Hier steht, „die Gesellschaft fragmentiert“ – warum Sie als Patrioten überhaupt so viele Fremdwörter in unserer deutschen Muttersprache benutzen. Ich übersetze es mal, die Gesellschaft wird zerbröselt und zerlegt, „insbesondere, wenn sich unter Personen nicht deutscher Herkunft, die mit einer anderen Muttersprache aufgewachsen sind, Parallelstrukturen entwickeln“. Also das heißt wörtlich übersetzt, wenn es Leute gibt, die nicht deutsch sind – da haben Sie ja genaue Definitionen mit Bio-Deutsch usw. usf. Und wenn die hierherkommen und auch noch eine andere Sprache sprechen, das führt immer zu Parallelstrukturen. Meine Damen und Herren, das hat nichts, aber auch gar nichts mit der Frage der Tablets zu tun, mit der verbundenen Schreibschrift. Ich weiß nicht, was dieser Satz überhaupt in dieser Begründung zu suchen hat. Wahrscheinlich gibt es ein paar Radikalinskis bei Ihnen, die darauf bestanden haben. Aber eine Bitte hätte ich doch noch. Können Sie nicht wenigstens diese widerwärtige Soße, die Sie in allen Gesetzentwürfen, in jedem Antrag wieder mit auskippen, wenigstens von unseren sechs- bis zehnjährigen Kindern in unseren Schulen weglassen? Das wäre doch schon mal ein Anfang. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Erwartungen schon aufgrund der Überschrift – mit Ausrufezeichen –, die waren schon im Keller. Aber was Sie hier gemacht haben, auch mit dieser Begründung, Sie haben tatsächlich noch einen Spaten mitgebracht. Und das muss man erst mal schaffen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das wird mir nicht angezeigt. Für die Landesregierung Herr Minister. (Zwischenruf Abg. Hoffmeister, fraktionslos: Hallo!) Bitte? Entschuldigung. Herr fraktionsloser Abgeordneter Hoffmeister, bitte.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Na ja, wir sitzen ja schon am Katzentisch und trotzdem wird man übersehen. Sei es drum. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Wir beraten heute einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftsprachenerwerb“. Sie fordern hier eine verbindliche Schreibschrift im Lehrplan und keine digitalen Endgeräte beim Schriftsprachenerwerb. Schreiben ist nicht nur eine Kulturtechnik. Sie wissen ja, ich bin von Haus aus Deutschlehrer, und dieses Thema liegt mir sehr nah am Herzen, denn Schreiben ist nämlich die Grundlage für eine gelungene schriftsprachliche Kommunikation. Und hier geht es nicht nur um eine lesbare Handschrift, sondern hier geht es eben auch darum, Wörter so zu schreiben, von der Rechtschreibung her, dass sie andere verstehen. Insofern, liebe Kollegen von der AfD, ist Ihr Antrag vollkommen berechtigt und dieses Thema gehört auch hier ins Plenum rein. (Beifall Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Zwar heißt es – darauf wurde ja schon aufmerksam gemacht – im neuen Lehrplan, die Übergangsfassung oder Erprobungsfassung ist ja jetzt durch, Schüler erlernen eine unverbundene oder teilverbundene Erstschrift. Dann soll eine Übergangsschrift folgen, die also bewegungsgünstig ist. Aber bevor wir überhaupt erst mal weiterreden, lassen Sie uns zunächst mal klären, was denn diese einzelnen Begriffe bedeuten, die dort heißen: Schreibschrift, Druckschrift und Schulausgangsschrift. Die Schreibschrift ist dazu da, um zu schreiben. Druckschrift ist dazu da, um zu drucken. Und der Übergang, was man 2010 gemacht hat, Sie wissen ja, im Bereich der Bildungswissenschaften, Sie verzeihen mir bitte diese saloppe Formulierung, wird alle paar Jahre eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Und je nachdem gibt es ja bestimmte Dinge, die in Mode sind, ob das zum Beispiel im Bereich des Fremdsprachenunterrichts ein Portfolio ist, oder dann ist mal jetzt in den letzten Jahren in Mode längeres gemeinsames Lernen oder zum Beispiel bei der Kultusministerkonferenz solche absurden Techniken wie Schreiben nach Hören. Und jeder, der ein bisschen Ahnung hat vom Gedächtnisnetzwerk, weiß: Was ich mir falsch einpräge, das kriege ich auch nicht wieder aus dem Kopf heraus. Diese ganzen bildungswissenschaftlichen Experimente, die also durch unsere Schulen gegangen sind, haben nämlich zu einem geführt, dass unsere Schüler immer schlechter lesen und schreiben können. Insofern sind diese Methoden ganz einfach nicht nur zu hinterfragen, sondern wir müssen uns wirklich mehr auf die Dinge besinnen – und hier weise ich auch jegliche Ideologie von mir –, die sich jahrzehntelang bewährt haben. Denn unsere Schüler, und hier geht es, Frau Große-Röthig, nicht um rückwärtsgewandte Politik, sondern unsere Schüler konnten nachweislich früher besser lesen und schreiben. Und das hat im Prinzip auch seinen Grund. (Beifall AfD; Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Nicht umsonst gab es früher die sogenannte Schulausgangsschrift. Schulausgangsschrift bedeutet nämlich, dass nämlich ein duktusgerechtes ein normgerechtes Schreiben war, was Schüler gelernt haben. Da wurde eben jeder Buchstabe einzeln schreiben geübt und das hat eine Norm. Und Normen haben wir auch im Bereich der Wirtschaft dafür, dass Dinge normiert sind, besser ablaufen und dementsprechend auch besser gehandhabt werden können. Wenn wir uns das Ganze jetzt mal betrachten, ist nämlich die Diskussion hier vollkommen richtig. Und zwar: Es reicht eben nicht aus – aus meiner Perspektive –, nur eine irgendeine verbundene Handschrift zu entwickeln, sondern es geht hier auch um eine duktusgerechte Handschrift, deswegen hatten wir auch die Schulausgangsschrift mal gehabt. Ich denke, hier ist es angezeigt, sich über diesen Prozess auch im Ausschuss zu verständigen. Deswegen sagen wir: Als „Deine Stimme Zählt“ empfehlen wir eine Übernahme dieser Problematik in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Danke schön. (Beifall AfD; Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Lena Saniye Güngör

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Danke sehr. Ich muss natürlich noch mal betonen, dass wir keine Katzentische haben, aber ich entschuldige mich dafür, Ihre Meldung übersehen zu haben. Das ist manchmal mit der neuen Sitzordnung nicht ganz so übersichtlich. Dafür bitte ich um Nachsicht. Gibt es weitere Wortmeldungen? Jetzt aber wirklich nicht. Dann habe ich verstanden, es ist ein Antrag auf Ausschussüberweisung gestellt worden. (Zwischenruf Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Hallo!) Wenn die Landesregierung dazu natürlich sprechen möchte, Herr Minister Tischner, bitte sehr.

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Christian Tischner

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream, ich glaube, wir sind uns einig darüber, Sprache ist der Schlüssel zu Bildung und er ist natürlich der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe. Die Kinder müssen lesen können, sie müssen schreiben können, sie müssen rechnen können. Das ist die Grundlage für ihren weiteren Bildungsweg und dafür, dass sie eben erfolgreich in unserer Gesellschaft leben können, daran teilnehmen können. Ja, die Entwicklung in den vergangenen Jahren, die gibt Anlass zur Sorge. In Deutschland und auch in Thüringen erreichen immer mehr Schülerinnen und Schüler die Mindeststandards im Fach Deutsch nicht und damit müssen wir uns eben auch ernsthaft auseinandersetzen. Ich glaube, es ist nicht der richtige Weg, so wie es Herr Jankowski von der AfD gerade getan hat, die Schuld bei den Lehrerinnen und Lehrern und bei ihrer Methodik zu suchen. Denn wenn man nach den Gründen fragt, ist es, glaube ich, komplexer. Ein Thema ist schon angesprochen worden, der Medienkonsum der Schülerinnen und Schüler, der meiner Meinung nach nicht hauptsächlich als Problem in der Schule zu suchen ist, sondern der eher im Alltag, in der Freizeit bei Kindern und Jugendlichen zu sehen ist. Lesen, Schreiben und Rechnen hat die Thüringer Landesregierung zum zentralen Anliegen erhoben und entsprechend wurden auch die Lehrpläne im vergangenen Jahr überarbeitet. Eines möchte ich aber gleich zu Beginn ganz klar sagen: Eine Belehrung von rechts, wie unsere Grundschulen den Kindern das Schreiben beizubringen haben, brauchen diese Schulen eben nicht. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Der Antrag erweckt nämlich den Eindruck, Thüringen habe die Schreibschrift aus dem Lehrplan gestrichen oder Handschreiben durch die Tablets ersetzt. Das stimmt nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Die Schreibschrift ist im Thüringer Lehrplan fest verankert worden. Diese Entscheidung habe ich persönlich getroffen und gleichzeitig auch den Weg der Methodik schülerorientiert eröffnet. Ein Faktencheck: Was stand bisher im Lehrplan, im Lehrplan von 2010? Dort stand – ich zitiere –: „Der Schüler eignet sich in einem Schreiblehrgang die Druckschrift an.“ Punkt. „Zu altersgemäßen Schreibanlässen kann er sich offen und gebunden äußern.“ Das ist das, was kritisiert worden ist, auch von Frau Gerbothe und von Herrn Hoffmeister. Was steht nun im Lehrplan? „Schülerinnen und Schüler erlernen eine unverbundene oder teilverbundene Erstschrift. Davon ausgehend muss der Übergang von einer eher kontrollierten zu einer dynamischen Bewegung im Sinne der motorischen Verbundenheit ermöglicht werden. Zum Erwerb einer verbundenen,“ – das ist ja das, was Herr Hoffmeister gerade beschrieben hat mit Schulausgangsschrift – „flüssigen, gut lesbaren individuellen Handschrift kann eine Übergangsschrift dienen, die bewegungsgünstig und formklar ist.“ Und dann geht es noch mal um das Digitale: „Digitales Schreiben ergänzt“ – steht ganz deutlich im Lehrplan – „den Handschreibunterricht zeitgemäß.“ Er ersetzt ihn nicht und erhebt ihn eben auch nicht zur Priorität. Wenn wir heute hier über Schreibkompetenz reden, ist es, glaube ich, auch wichtig, über Lesekompetenz zu sprechen. Meine Damen und Herren, der Lehrplan gibt also klar das Ziel vor, dass Kinder eine flüssige, eine motorisch verbundene und eine gut lesbare Handschrift entwickeln. Das ist das Ziel. Da können wir uns alle selber überprüfen, wie erfolgreich das am Ende war. Beispiele sind genannt worden. Aber es ist das Ziel und daran arbeiten unsere Lehrerinnen und Lehrer gerade in der Grundschule tagtäglich sehr intensiv. Der Lehrplan schreibt allerdings nicht eine einzige, für alle verbindliche Schreibschrift vor. Das ist ein wichtiger Unterschied und der entspricht eben auch der heutigen Schülergeneration. Und das ist eben halt auch unsere Realität. Schauen Sie einmal zu Ihrem Nachbarn: Ich gehe davon aus, dass er eine andere Handschrift hat, als Sie sie haben. Der Lehrplan sieht also vor, dass Kinder zunächst eine unverbundene oder teilverbundene Erstschrift erlernen können. Die methodische Entscheidung obliegt dann dem pädagogischen Konzept unserer Lehrkräfte. Von dort aus müssen sie zu einer flüssigen und dynamischen Schreibweise finden. Eine Übergangsschrift kann ihnen dabei helfen, eine verbundene, gut lesbare und persönliche Handschrift dann auch zu entwickeln. Entscheidend ist also nicht, dass jeder Buchstabe immer sichtbar mit dem nächsten verbunden ist. Ich gehe davon aus, das machen Sie auch nicht. Auch eine teilverbundene Schrift kann flüssig und motorisch verbunden geschrieben werden. Das ist das Ziel, so wie wir es wahrscheinlich auch alle seit Jahrzehnten tun. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass teilverbundene Schriften besonders schnell geschrieben werden können. Ich würde abermals vermuten, dass auch alle Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag genau diese Art von Schreibschrift verwenden. Worauf es ankommt, ist eine Handschrift, die leserlich ist, die flüssig ist und automatisiert ist. Am Ende der vierten Klasse sollen die Kinder in einem angemessenen Tempo und mit einer guten, lesbaren, individuellen Handschrift auch schreiben können. In der Tat ist es natürlich auch eine Aufgabe, der sich unsere Lehrerinnen und Lehrer tagtäglich stellen. Das ist das Ziel unseres Lehrplans. Die im Antrag genannten Vorteile des Handschreibens, etwa für die Feinmotorik oder die Entwicklung des Schreibens sind wichtig, sie beziehen sich auf das Handschreiben allgemein, sie belegen nicht, dass nur eine bestimmte Schreibschrift genau diese Wirkung entfaltet. Für den Einstieg in den Schriftspracherwerb ist eine Druckschrift oft hilfreich, weil sie den Kindern vielleicht auch aus den Lesebüchern vertrauter ist. Von dort können sie ihre Handschrift direkt zu einer verbundenen Schrift oder über eine Übergangsschrift weiterentwickeln. Das ist auch die weitläufige Praxis in unseren Schulen. Wenn Sie sich die Schulbücher anschauen, ob es Klett oder Mildenberger oder wer auch immer ist, genau diese Verlage setzen auf diese Methodik hin zur Schreibschrift. Der Lehrplan bringt es auf den Punkt: Maßgeblicher als die gewählte Schriftform ist die Qualität des Handschreibunterrichts. Kinder müssen schreiben üben und ihre Schrift weiterentwickeln können und Lehrkräfte müssen beobachten, sie müssen unterstützen und sie müssen dabei begleiten. Darum geht es: um guten Unterricht, um das regelmäßige Üben und um eine Handschrift, die für das einzelne Kind auch tatsächlich funktioniert. Eine starre Vorgabe bestimmter Buchstabenformen hilft dabei wenig. Auch die Schreibschriften, die der Antrag als Vorbild nennt, sind nicht vollständig verbunden und auch Erwachsene schreiben häufig teilverbunden. Zum zweiten Punkt Ihres Antrags: Auch beim Einsatz digitaler Geräte geht es nicht um das Entweder-oder. Das haben fast alle Vorredner schon herausgearbeitet. Der Thüringer Lehrplan stellt Handschreiben und digitale Medien nicht gegeneinander. Handschreiben bleibt wichtig. Handschreiben hat die Priorität. Digitales Schreiben kann es ergänzen. Wenn ich sehe, wie hier im Raum digitale Endgeräte von allen genutzt werden, dann ist es, glaube ich, ein vernünftiger, pragmatischer Weg, dass wir auch in der Schule davor die Augen nicht verschließen. Welche Methode des Schrifterwerbs im Unterricht passt, das entscheidet die Lehrkraft nach Ziel, nach Inhalt und nach Situation. Das ist auch gut so, weil wir hohes Vertrauen in die Kompetenz unserer Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer haben. Unser Anspruch muss sein, dass unsere Kinder sicher, flüssig und natürlich leserlich schreiben lernen und zugleich verschiedene Zugänge zum Schreiben kennenlernen. Priorität haben Stift und Papier, aber natürlich müssen wir auch Medienbildung klug einbinden. Die Schreibschrift steht wieder fest und klar im Thüringer Lehrplan. Das hat diese Landesregierung umgesetzt. Entscheidend ist jetzt, dass sie im Unterricht auch gut vermittelt wird und regelmäßig geübt wird. Die Lesen-Schreiben-Rechnen-Garantie wirkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Schreibschrift statt Tablets – für bewährte Methoden beim Schriftspracherwerb

Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Es wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt, habe ich vernommen. In weitere Ausschüsse? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag auf Überweisung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der Abgeordneten Kobelt, Hoffmeister, Dr. Wogawa, Wirsing und Küntzel. Wer stimmt gegen den Überweisungsantrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht, der SPD und Die Linke. Damit hat der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht die Mehrheit des Hohen Hauses gefunden. Wir stimmen nun über den Antrag ab. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Stimmen der Abgeordneten Wirsing und Küntzel. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht, der SPD und Die Linke. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der Abgeordneten Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Als Nächstes rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 12 in seinen Teilen Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1211 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Drucksache 8/4413 Antrag der Fraktionen der CDU, des *) BSW und der SPD - Drucksache 8/1868 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Drucksache 8/4414 Ich bitte zunächst um Berichterstattung aus dem Ausschuss zu beiden Anträgen und erteile Frau Abgeordneter Güngör das Wort.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt ist es so unruhig geworden, also es ist wirklich ein spannender TOP. Ich kann nur einladen, unserer Debatte gern zu folgen. Ich berichte zu den beiden Anträgen, die heute gemeinsam in zweiter Beratung aufgerufen sind. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat mich für beide Beratungsgegenstände zur Berichterstatterin bestellt. Der Antrag der Fraktion Die Linke „Gesundheitskompetenz stärken – Patientensteuerung im Gesundheitssystem verbessern“ in Drucksache 8/1211 und der Antrag der Fraktion der CDU, damals noch des BSW und der SPD, „Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken“ in Drucksache 8/1868 wurden nach der ersten Plenarberatung in der 31. Sitzung des Landtags am 5. Dezember 2025 an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen. Der Ausschuss hat beide Anträge in seiner 12. Sitzung am 29. Januar 2026, in seiner 13. Sitzung am 19. März 2026, in seiner 15. Sitzung am 7. Mai 2026, in seiner 16. Sitzung am 18. Juni 2026, in seiner 18. Sitzung am 3. September 2026 und abschließend in seiner 19. Sitzung am 23. September 2026 beraten. Sie sehen also, wir haben uns wirklich umfangreich mit diesen beiden Anträgen befasst. Zu beiden Anträgen wurde ein gemeinsames schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Dem Ausschuss lagen 26 Rückmeldungen vor – und ich glaube, das darf ich im Namen des Ausschusses tun –, für die ich mich an dieser Stelle herzlich bedanken möchte. Mitberatende Ausschüsse waren nicht beteiligt. In den Stellungnahmen bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass Gesundheitskompetenz, Prävention und eine bessere Koordination der Versorgung gestärkt werden sollen. Unterschiedlich bewertet wurde jedoch, wo die Ursachen von Fehl- und Überinanspruchnahme liegen und welche Instrumente geeignet sind. Digitale und tiermedizinische Angebote wurden überwiegend als mögliche Ergänzungen bewertet, vor allem in ländlichen Räumen und bei eingeschränkter Mobilität. Zugleich wurde betont, dass sie persönliche Versorgung nicht ersetzen können, wenn Untersuchungen, Behandlungen oder eine komplexe Kommunikation vor Ort erforderlich sind. Für Kindertagesstätten und Schulen wurde eine frühe und flächenübergreifende Gesundheitsbildung grundsätzlich unterstützt. Weitere Schwerpunkte der Anhörung waren ein verlässliches Entlassmanagement, Kurzzeit- und Übergangspflege, Arzneimittel- und Therapiesicherheit, die Rolle der Apotheken, barrierefreier Wohnraum, Unterstützung pflegender Angehöriger, standardisierte Schnittstellen sowie eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation. Die Beschlussempfehlungen greifen zahlreiche dieser Hinweise auf. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den Antrag in Drucksache 8/1211 nach Maßgabe der Beschlussempfehlung in Drucksache 8/4413 sowie den Antrag in Drucksache 8/1868 in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drucksache 8/4414 anzunehmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank für die Berichterstattung, Frau Abgeordnete Güngör. Ich eröffne hiermit die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Zippel für die Fraktion der CDU das Wort.

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Christoph Zippel CDU

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie wir schon gerade bei der Berichterstattung heraushören konnten: Heute werden zwei wichtige Anträge beraten – der Antrag der Fraktion Die Linke „Gesundheitskompetenz stärken – Patientensteuerung im Gesundheitssystem verbessern“ und der Antrag der Koalitionsfraktionen „Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken“. Das hat einen Grund. In der Anhörung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie ist deutlich geworden: Beide Anträge greifen reale Probleme auf. Und beide Anträge wurden als wichtig betrachtet. Nahezu alle Anzuhörenden haben das Grundanliegen des Antrags der Linken und des Antrags der Koalitionsfraktionen unterstützt. Deshalb haben wir beide gemeinsam beraten und deshalb sprechen wir heute auch über beide. Wir haben einen langen Weg hinter uns. Die Anträge liegen seit Mitte 2025 vor. Seit der Überweisung haben wir im Ausschuss ein Anhörungsverfahren zu beiden Anträgen parallel durchgeführt. Lassen Sie mich in einigen Worten auf die beiden Anträge eingehen. Zuerst zum Antrag der Linken. Sein Ausgangspunkt ist berechtigt. Menschen müssen sich im Gesundheitssystem zurechtfinden können. In dem Punkt gibt es Verbesserungsbedarf. Nach einer Umfrage der TU München von 2024 haben über drei Viertel der Erwachsenen eine unzureichende Gesundheitskompetenz. Laut Barmer Studienbericht und darauf bezieht sich auch der Antrag, haben 53 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler nur eine geringe digitale Gesundheitskompetenz. Der Handlungsbedarf ist also unstrittig. Der Ursprungsantrag war allerdings sehr breit angelegt, um es mal vorsichtig zu formulieren. Zwölf Berichtsfragen, acht Forderungen vom Schulfach bis zur Landestrategie. Nicht alles davon war in dieser Form umsetzbar. Daher haben wir den Antrag im letzten Jahr in den Gesundheitsausschuss überwiesen. Die Anhörung hat geholfen, den Antrag zu schärfen und die Fassung der Beschlussempfehlung ist aus unserer Sicht deutlich besser als der Ursprungsantrag. Ich will als Beispiel dafür das Schulfach Gesundheit aufzählen. Das wurde aus dem Antrag gestrichen. Wir bleiben bei der fächerübergreifenden Verankerung im Bildungsplan, wie sich schon § 47 des Thüringer Schulgesetzes vorsieht. Entscheidend ist, dass Lehrkräfte nicht allein gelassen werden mit Fortbildungen, geprüften Materialien und multiprofessioneller Unterstützung. Erste Hilfe und zum Beispiel Reanimationskompetenz sollen altersgerecht und angemessen berücksichtigt werden. Zweitens, die Primärversorgung: Der Antrag stärkt jetzt ausdrücklich die hausärztlich geleitete Primärversorgung als erste Anlaufstelle. Patientenlotsen, Gemeindeschwestern, Gesundheitskioske und Community Health Nurses werden nicht einfach gefordert. Aufgaben, Qualifikationen und Finanzierung müssen zuerst verbindlich geklärt werden, ohne zusätzliche Bürokratie für Praxen, Pflege und Kommunen. Zuschriften aus der Anhörung haben vor losgelösten Lotsenstrukturen gewarnt. Dessen ist sich die Endfassung bewusst. Das ist ein wichtiger Unterschied zur ursprünglichen Fassung. Entscheidend ist eben nicht allein, neue Akteure zu benennen, sondern zu klären, wie sie in bestehende Versorgungsstrukturen passen. Digitalisierung und KI sind nur mit hohen Datenschutz- und Transparenzstandards vertretbar, mit Auditierbarkeit, mit Aufklärung der Patienten und mit menschlicher Überprüfung. Die medizinische Letztentscheidung bleibt beim Fachpersonal. Digitale Angebote dürfen nicht zum Selektionsfilter werden. Deshalb bleiben analoge und telefonische Wege gleichwertig. Hier besteht eine deutliche inhaltliche Schnittmenge zu unserem parallel beratenden Antrag zur Patientenkoordination. Gesundheitskompetenz bedeutet nicht mehr Informationen, sondern vor allem bessere. Wo Familien erstmals mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, müssen sie frühzeitig und verlässlich informiert werden. Der Antrag adressiert ein wichtiges Anliegen und wir stimmen ihm in der geänderten Fassung zu. Lassen Sie mich jetzt zum Antrag der Koalitionsfraktionen kommen. Er beginnt mit einer nüchternen Bestandsaufnahme. Thüringen ist vom demografischen Wandel besonders betroffen. Das Durchschnittsalter liegt bei 48,2 Jahren. Wir sehen es alle, Fachkräfte werden knapper, der Behandlungs- und Pflegebedarf steigt und im ländlichen Raum sind die Wege weit. Das können wir uns langfristig nicht leisten – Ineffizienz, Doppeluntersuchungen und Fehlsteuerung –, weder die Patienten noch die Beschäftigten noch die Beitragszahler können das. Im Zuge der Anhörung haben wir einige Anpassungen vorgenommen, auf die ich im Folgenden kurz eingehen will. Aus Patientensteuerung ist Patientenkoordination geworden. Nicht die Patienten irrten umher, sondern das System ist zum Teil labyrinthartig organisiert. Wir wollen Menschen nicht verwalten und nicht steuern. Wir wollen Menschen Orientierung geben. Wir sprechen im Rettungsdienst nun auch nicht mehr von missbräuchlichen, sondern von inadäquaten Alarmierungen. Wer in Not den Notruf wählt, handelt aus Sorge und nicht aus Böswilligkeit. Der zweite Grundsatz lautet: keine Parallelstrukturen. Hier sehen wir eine Parallele zur Diskussion im ersten Antrag. Das ist uns wichtig und das war auch der Grundton der Stellungnahmen. Die Hausärztinnen und Hausärzte bleiben die zentralen Lotsen. Neue Berufe wie Community Health Nurses oder Physician Assistants sollen mit klaren Qualifikations- und Vergütungsregeln in bestehende Strukturen integriert werden. Nachgeschärft haben wir auch bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Die ärztliche Letztentscheidung muss unbedingt bestehen bleiben. Der Einsatz von KI ist an strenge Vorgaben zu knüpfen, nachvollziehbare Entscheidungslogik, Zertifizierung, Auditierbarkeit und Datenschutz. KI kann unterstützen, den persönlichen Kontakt und die Arzt-Patienten-Beziehung kann KI nicht ersetzen, wo es auf sie ankommt, und das soll sie auch nicht. Wir wollen die Chance nutzen, aber die medizinische Verantwortung nicht an einen Algorithmus abgeben. Im Zentrum bleibt die telemedizinische Praxisregion Thüringen, weg von „Projektinseln“, hin zur Fläche. Die große Mehrheit der Anzuhörenden hat sie befürwortet. Mit der telemedizinischen Praxisregion Thüringen soll der Freistaat zu einem Erprobungsraum weiterentwickelt werden, in dem telemedizinische Anwendungen systematisch sektorenübergreifend und alltagsnah in die bestehenden Versorgungsstrukturen integriert werden. Es lässt sich – da will ich ehrlich sein – leicht sagen, aber das ist eine riesige Aufgabe. Wir fangen dabei aber zum Glück nicht bei null an, die Videosprechstunde im ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es seit 2022 und mit über 17.000 allgemeinmedizinischen und 1.500 kinderärztlichen Konsultationen. Das Portalpraxen-Pilotprojekt in Sömmerda, Bad Frankenhausen und Sondershausen hat die Notaufnahmen entlastet. Der Erfolgsfaktor war die pflegerische Ersteinschätzung am gemeinsamen Tresen. Ich durfte mir selbst einmal eines dieser Projekte anschauen. Und solche Erfahrungen wollen wir nutzen. Apotheken zum Beispiel sind im ländlichen Raum auch eine wichtige, dauerhaft erreichbare Gesundheitseinrichtung. Sie sollen auf Grundlage der Bundesgesetzgebung als niedrigschwellige Telemedizinstationen und Lotseninstanz eingebunden werden. Strukturierte Medikationsanalysen, wie im Projekt ARMIN in Sachsen und Thüringen erprobt wurden, sollen in die Regelversorgung. Spitzenmedizin soll über das Universitätsklinikum Jena und die Maximalversorger wohnortnah unterstützt werden. Hier können wir die kurzen Wege und die Größe Thüringens effektiv nutzen. Und die elektronische Patientenakte nutzt derzeit weniger als 4 Prozent der Versicherten. Digitale Infrastruktur nützt jedoch erst, wenn sie auch genutzt wird. Im Rettungsdienst wollen wir die Leitstellen besser mit der 116 117 verknüpfen und die Einsatzleitsysteme harmonisieren. Beim Bund setzt sich der Antrag für mehr Kurzzeitpflege und weniger Bürokratie bei der Übergangspflege ein. Auch das Thema „Prävention“ ist verankert. Sie wirkt, seit Ende der 1990er-Jahre ist zum Beispiel die Karieslast bei Kindern um 90 Prozent gesunken, dank Gruppen- und Individualprophylaxe. Das ist messbar und dazu gehört auch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die Weiterentwicklung des Landesamtes für Verbraucherschutz hin zu einem Landesamt für Soziales und Gesundheit. Das ÖGD-Gesetz ist auf dem Weg, und das ist ein wirklich wichtiger, weiterer Schritt für Thüringen. Thema „Fachpersonal“: Hinzu kommen Anreize für Betriebliche Gesundheitsförderung, ein Public-Health-Studiengang und Bewegungscoaches an Schulen und für ältere Menschen, länger selbstbestimmt zu Hause leben, mit assistenzgestützten Wohnsystemen und Initiativen wie dem so wichtigen Programm AGATHE gegen Einsamkeit von Menschen im Alter. Sie kriegen also mit, durch meine Ausführungen, beide Anträge kamen aus unterschiedlichen Richtungen. Nach der Anhörung finden sich in beiden dieselben Grundgedanken: eine hausärztlich geleitete Primärversorgung, klare Aufgaben für neue Berufe, Telemedizin als Ergänzung, KI mit menschlicher Letztentscheidung und Gesundheitskompetenz als gemeinsame Aufgabe von Mensch und System. Das Ziel ist letztlich nicht kompliziert: die richtige Behandlung zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, ohne Hürden und Parallelstrukturen. Deshalb ist es richtig, dass wir beide Anträge beschließen. Deshalb darf ich auch um Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen bitten. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Lauerwald für die Fraktion der AfD auf.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream! Werte Kollegen der Linksfraktion, Ihr Änderungsantrag zur Drucksache 8/1211 verschiebt den Schwerpunkt. Neben dem Gesundheitswissen der Bürger sollen auch Versorgungsstrukturen, verständliche Angebote und ein leichter Zugang zur Behandlung verbessert werden. Ihre Kernbotschaften lauten: Patientenautonomie stärken, Gesundheitskompetenz breiter fördern, Bildungspraxis näher ausrichten – das von Ihnen geforderte eigene Schulfach Gesundheit haben Sie vernünftigerweise fallen gelassen –, Prävention und Beratung ausbauen, Versorgung besser koordinieren, Digitalisierung absichern, neue Aufgaben aufnehmen wie besseres Entlassmanagement, Unterstützung für personalisierten Wohnraum und Stärkung des ÖGD, Erfolge konkret überprüfen mit Evaluation und jährlicher Berichterstattung an den Landtag. Fazit: Ihr Antrag enthält deutlich stärkere Schutzvorkehrungen für Selbstbestimmung, Datenschutz und Versorgungszugang. Zugleich erweitert er den Maßnahmenkatalog erheblich. Die Änderungen stärken Patientenautonomie und Datenschutz. So weit, so gut. Eine übergreifende Finanzierung, klare Prioritäten und verbindliche Umsetzungsfristen werden in den vorgelegten Änderungen jedoch nicht festgelegt. Gemessen an Praktikabilität, Finanzierbarkeit und Lösungsorientierung besteht jedoch das Hauptproblem weiterhin. Der Antrag erweitert den Aufgabenkatalog erheblich, ohne ausreichend festzulegen, was zuerst durch wen und mit welchen Mitteln umgesetzt werden soll. Es gibt zu viele Maßnahmen ohne Priorität. Bildung, Prävention, Lotsenmodelle, Gesundheitskioske, Telemedizin, ÖGD, Entlassmanagement und Wohnraumanpassung werden gleichzeitig verfolgt. Eine Reihenfolge nach Dringlichkeit, Nutzen und Aufwand fehlt. Die Finanzierung bleibt offen. Zusätzliche Fachkräfte, Fortbildungen, multiprofessionelle Teams, barrierefreie Angebote und wissenschaftliche Evaluation benötigen Ressourcen. Die geforderte Klärung einzelner Finanzierungswege ersetzt keine Gesamtkostenabschätzung und dauerhafte Finanzierung. Es gibt zwei Strategien mit Überschneidungen. Die Landesstrategie zur Gesundheitskompetenz und die zusätzliche Strategie zur Gesundheitsförderung und Prävention betreffen teilweise dieselben Einrichtungen, Zielgruppen und Maßnahmen. Ihre Abgrenzung bleibt unklar, zusätzlicher Abstimmungsaufwand ist zu erwarten. Ein Mehrwert zusätzlicher Strukturen ist unklar. Patientenlotsen, Case Management, Gemeindeschwestern, Gesundheitskioske und Community Health Nurses sollen stärker verankert werden. Es fehlt eine vorgeschaltete Prüfung, welche konkrete Versorgungslücke besteht und ob vorhandene Angebote diese Lücke durch bessere Zusammenarbeit schließen könnten. Die Familie hat bis auf überschaubare Ausnahmen in jeder Gesellschaft die beste Kompetenz in der Erziehung der Kinder von Geburt an. Dazu gehört auch das Vermitteln von Gesundheitsinformationen, mindestens bis ins Erwachsenenalter. Diese ureigenste Aufgabe wird von Eltern, Großeltern, größeren Geschwistern usw. gern, freiwillig, überzeugend, liebevoll und zielorientiert vermittelt. Da kommen staatliche Akteure nicht ansatzweise mit. Diese sollten daher nur ergänzend tätig werden. Befremdlich und unverständlich ist, dass Sie in Ihren Anträgen die wichtige Rolle der Familie in der Gesundheitserziehung mit keinem Wort erwähnen. Eine Entlastung wird verlangt, aber nicht organisiert. Neue Kooperations-, Schulungs-, Dokumentations-, Kontroll- und Evaluationsaufgaben sollen keine zusätzlichen administrativen Belastungen verursachen. Ohne vereinfachte Verfahren, zusätzliche Ressourcen oder den Wegfall anderer Aufgaben bleibt das ein Anspruch ohne Umsetzungskonzept. Die Steuerung bleibt wenig konkret. Der Schutz vor Zugangshürden ist sinnvoll. Es bleibt aber offen, wie Patienten tatsächlich schneller zur passenden Behandlung gelangen. Welche Stelle übernimmt die Orientierung? Wie erfolgt die verbindliche Weitervermittlungen und wer verantwortet den Übergang? Die Umsetzung und die Zuständigkeiten fehlen. Formulierungen wie „stärken“, „fördern“ und „weiterentwickeln“ benennen die Richtung, aber häufig keine verantwortliche Stelle, Frist oder überprüfbare Leistung. Auch ist nicht durchgehend erkennbar, was das Land selbst umsetzen kann und wofür Vereinbarungen mit anderen Akteuren nötig sind. Eine Evaluation findet ohne klare Konsequenzen statt. Viele Indikatoren werden genannt, aber keine konkreten Zielwerte oder Kriterien für Fortführung, Anpassung und Beendigung unwirksamer Maßnahmen. Auch der Aufwand der Datenerhebung wird nicht begrenzt. Lösungsorientierter wäre eine Konzentration auf wenige konkrete Verbesserungen wie verlässliches Entlassmanagement, verständliche Orientierung über bestehende Versorgungswege und bessere Zusammenarbeit vorhandener Beratungs- und Versorgungseinrichtungen. Neue Modelle sollten zunächst dort erprobt werden, wo eine Versorgungslücke nachgewiesen ist, mit Kostenrahmen, Zuständigkeit, Frist und messbarem Nutzen. Der Änderungsantrag verbessert die Schutzvorgaben, löst aber das Umsetzungsproblem nicht. Er verlangt mehr Angebote, Personal und Koordination, ohne Finanzierung und Prioritäten ausreichend zu bestimmen. Damit besteht die Gefahr, dass neue Konzepte und Abstimmungsstrukturen entstehen, bevor sich der Zugang zur Versorgung spürbar verbessert. Ich denke, an unsere bisherige Kritik. An Ihrem Antrag bzw. Änderungsantrag hat sich insgesamt nichts geändert. Wir lehnen diesen daher weiterhin ab. (Beifall AfD) Zum Antrag der CDU und SPD und vorher Brombeere jetzt Thüringen.Gerecht: Das deutsche Gesundheitswesen hat jahrzehntelang gut funktioniert. Es war eines der besten der Welt. Trotz immer wieder aufgeschobener grundsätzlicher Reformen konnte mittels genügend Reserven und Effizienzen sowie durch den hervorragenden Einsatz der Leistungserbringer die Qualität der Gesundheitsversorgung aufrechterhalten werden. Doch nun rächen sich diese aufgeschobenen Strukturreformen. Die Finanzierung ist fehlgesteuert und bleibt dadurch in wichtigen Bereichen unzureichend. Völlig inakzeptabel ist es, wenn zum Beispiel die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Pflegekassen milliardenschwere versicherungsfremde Leistungen finanzieren müssen und sich der Staat einen schlanken Fuß macht. Das ist asozial. Ebenso ist das Personalproblem dramatisch geworden. Es gehen immer weniger Ärzte in die Patientenversorgung. Gründe dafür sind vor allem eine Misstrauenskultur mit bürokratischem Kontrollwahn, das finanzielle Abwürgen der ambulanten Medizin und eine politisch verursachte Planlosigkeit ohne sichere und verlässliche berufliche Perspektiven. Auch dadurch kehren jedes Jahr tausende Ärzte Deutschland den Rücken. In Thüringen bleibt nur jeder zweite Arzt nach dem Studium vor Ort. Jahrelang funktionierte der Hausarzt als Arzt des Vertrauens, der seine Patienten und meist die Familie dazu über Jahre kannte, als Lotse. Er hat die Patienten gezielt dahin überwiesen, wohin es notwendig und sinnvoll war. Die Patientensteuerung funktionierte dadurch bedarfsgerecht und zielführend. Wenn nicht das ambulante Gesundheitswesen abgewürgt würde, könnte dieses erfolgreiche Modell weiter genutzt werden. Wenn kein Hausarzt mehr vor Ort ist, weiß der Patient natürlich nicht, wie und wo ihm am besten und am schnellsten geholfen wird. Statt „Patientensteuerung“ heißt es jetzt im Änderungsantrag, werte Kollegen der schwarz-rot-farblos-Koalition, „Patientenkoordination“, damit nicht der Eindruck entsteht, der Patient würde von oben herab gesteuert. Der Antrag verspricht Entlastung, schafft aber ein breites Maßnahmenprogramm ohne belastbare Kostenplanung, Prioritäten und gesicherte Dauerfinanzierung. Damit drohen angesichts der Haushaltslage technische Insellösungen und zusätzliche Bürokratie, deren Nutzen für den Patienten ungewiss bleibt. Datenschutz wird allgemein zugesichert, aber nicht durch konkrete, vor Betriebsbeginn nachzuweisende Schutzvorkehrungen abgesichert. Auch die freie Arztwahl und selbstbestimmte Entscheidungen bleiben unzureichend verankert. Der Änderungsantrag regelt weiterhin nicht die naheliegenden Punkte: die bessere Verknüpfung vorhandener Versorgungsangebote, ein verlässliches Entlassmanagement und gezielte Telemedizinprojekte mit gesicherter Finanzierung und überprüfbarem Patientennutzen. Der Antrag sichert scheinbar zu, erstens: mehr Patientenschutz durch ärztliche Letztentscheidung, Datenschutz, analoge Angebote und Nutzungshilfen. Allerdings bleibt die Mitentscheidung des Patienten oder seiner Selbstbestimmung weitgehend offen und unverbindlich. Die ärztliche Letztentscheidung bei KI-Systemen schützt zwar zunächst vor einer Entscheidung durch die Technik, ersetzt jedoch die informierte Einwilligung des Patienten nicht. Bei der zentralen Lotsenrolle des Hausarztes ist es fraglich, ob sie ein freiwilliges Unterstützungsangebot bleibt oder zur verpflichtenden Zugangsstufe werden soll. Die gewünschte Steigerung der Nutzung der elektronischen Patientenakte fragt nicht danach, ob der Einzelne sie nach verständlicher Aufklärung nutzen möchte. Eine möglicherweise ablehnende Entscheidung wird nicht ausdrücklich als gleichwertige Entscheidung anerkannt. Es ist nicht geregelt, ob bei Ablehnung digitaler oder telemedizinischer Angebote der Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung beeinträchtigt wird. Der Antrag sichert weiterhin scheinbar zu, zweitens: die Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte. Es reicht nicht aus, den Datenschutz begleitend zur geplanten Digitalisierung zuzusichern, sondern der Datenschutz muss eine nachgewiesene Voraussetzung für den digitalen Betrieb sein. Besonders kritische Bereiche sind: Sensorik im häuslichen Umfeld: Je nach Ausgestaltung können fortlaufende Daten über Gesundheit, Bewegung und Tagesabläufe entstehen. Der Antrag verlangt weder eine Begrenzung der Erfassung noch vorrangig eine Verarbeitung unmittelbar im Gerät. KI und automatisiertes Routing: Die ärztliche Letztentscheidung schützt die medizinische Entscheidung, beantwortet aber nicht, welche Daten der Anbieter erhält, speichert oder für andere Zwecke verwendet. Wissenschaftliche Evaluation: Die Forderung nach Evaluation klärt nicht, ob dafür anonyme Statistiken genügen oder personenbezogene Gesundheitsdaten verwendet werden sollen. Drittens: Die Umsetzung ist weiterhin unklar, sprich, Finanzierung, Personalbedarf, Prioritäten, Zeitplan und Berichtspflichten werden nicht konkretisiert. Viertens – fortbestehende Schutzlücken: Freie Arztwahl und ein ausdrücklicher Schutz vor Zugangsbeschränkungen werden nicht festgeschrieben. Auch die Beendigung vermeintlich unnötiger Rettungseinsätze erhält keine zusätzlichen Vorgaben zur sicheren Einschätzung und Anschlussversorgung. Insgesamt berücksichtigt der Antrag zwar besser die strukturellen Ursachen, allerdings wird die wesentlich größere Fülle an Maßnahmen weiterhin nicht durch ein ebenso konkretes Finanzierungs- und Umsetzungskonzept getragen. Dadurch entsteht das Risiko einer lückenhaften Umsetzung. Das Problem liegt vor allem in den laufenden Kosten. Telemedizin benötigt neben Geräten und Netzen ärztliche Kapazitäten, Assistenzpersonal, Schulungen, Wartung, Datenschutz und IT-Sicherheit. Eine Investitionsförderung allein sichert noch keine funktionierende Versorgung. Bei einer vollständigen Umsetzung wären beispielsweise folgende Folgen denkbar: Telemedizin, Terminals sind vorhanden, aber die benötigten Fachärzte stehen nicht verlässlich zur Verfügung. Informationen werden digital übermittelt, aber niemand übernimmt verbindlich die weitere Koordination. Neue Dokumentations- und Bedienpflichten erhöhen zunächst die Arbeitsbelastung. Modellprojekte funktionieren während der Förderung, enden aber mangels Anschlussfinanzierung. Sicherheitsanforderungen werden verspätet umgesetzt oder der Betrieb muss deshalb verschoben werden. Das sind Umsetzungsrisiken, die sich aus den vielen voneinander abhängigen Bausteinen des Antrags ergeben könnten. Datenschutz und Patientensicherheit dürfen nicht nur finanzielle Restgröße werden. Bei knappen Mitteln muss der Umfang kleiner werden, nicht das Schutzniveau. Außerdem: Eine verbesserte Koordination kann fehlende Behandlungskapazitäten nicht ersetzen. Eine belastbare Bestandsaufnahme, die nachweist, dass Behandlungsverzögerungen infolge schlechter Organisation und nicht aufgrund tatsächlich fehlender Ärzte, fehlender Pflegeplätze bzw. anderer Leistungen entstehen, fehlt. Nur im ersten Fall hilft bessere Vermittlung allein. Dieser Antrag und auch in seiner Neufassung geht schlussendlich die Probleme leider nicht an der Ursache an, sondern versucht, den Mangel irgendwie zu verwalten. Daher können wir ihm nicht zustimmen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Dr. Lauerwald. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Hupach für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.

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Sigrid Hupach Thüringen.Gerecht

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, heute sprechen wir über zwei Anträge, die gemeinsam im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie beraten wurden. Zu beiden gab es eine schriftliche Anhörung. Beide kommen mit einer positiven Beschlussempfehlung zurück ins Plenum. Hinter der Patientensteuerung steht eine praktische Frage: Wie erreichen die Menschen in Thüringen zur richtigen Zeit die Versorgung, die sie brauchen? Wer mit Beschwerden vor einer verschlossenen Praxis steht, braucht eine verständliche Auskunft über den nächsten Schritt. Wer nach einem Krankenhausaufenthalt Pflege organisieren muss, braucht verlässliche Ansprechpartner. Wer akut Hilfe sucht, muss einschätzen können, ob der ärztliche Bereitschaftsdienst oder der Rettungsdienst zuständig ist. An solchen Situationen muss sich unsere Politik messen lassen. Der Antrag der Linken setzt einen Schwerpunkt auf Gesundheitskompetenz. Wer medizinische Hilfe benötigt, muss Informationen verstehen und Angebote finden können. Das gilt für Kinder, ältere Menschen und Menschen, denen digitale Angebote schwer zugänglich sind. Die vorgeschlagene Landesstrategie und eine stärkere Gesundheitsbildung verdienen unsere Zustimmung. Gesundheitskompetenz beginnt früh, wenn Kinder ihren Körper verstehen lernen. Später hilft sie, verlässliche Informationen zu erkennen, Vorsorgeangebote zu kennen und im Behandlungsgespräch die richtigen Fragen zu stellen. Unser gemeinsamer Antrag von CDU, Thüringen.Gerecht und SPD nimmt zugleich die Versorgungsstrukturen in den Blick. Wir können Menschen nicht allein diese Aufgabe übertragen, sich in einem komplizierten System zurechtzufinden. Praxen, Krankenhäuser, Pflege, Apotheken und Rettungsdienste müssen besser zusammenarbeiten und Informationen zuverlässig weitergeben. Gute Steuerung beginnt bei den Übergängen zwischen diesen Bereichen. Nach einer Behandlung darf die weitere Versorgung nicht zur privaten Suchaufgabe werden. Medizinisches Wissen muss gemeinsam genutzt werden. Das entlastet Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Beschäftigte im Rettungsdienst. Ein wichtiger Baustein ist die telemedizinische Praxisregion Thüringen. Telemedizinische Sprechstunden, mobile Einheiten und Telekonsile können medizinische Expertise auch dort verfügbar machen, wo die Wege lang sind. Wir wollen prüfen, wie Apotheken als niedrigschwellige Anlaufstellen und die Kompetenz des Universitätsklinikums Jena dabei eingebunden werden können. Gerade im ländlichen Raum können solche Angebote Wege ersparen. Persönlicher Kontakt bleibt aber unverzichtbar, wenn eine Untersuchung oder die Arzt-Patienten-Beziehung ihn erfordert. Digitale Angebote müssen zugänglich sein. Wer sie nicht nutzen kann, braucht weiterhin einen erreichbaren persönlichen Weg zur Versorgung. Angebote müssen barrierefrei sein und auch Menschen ohne Smartphone oder stabile Internetverbindung erreichen. Bei der Umsetzung müssen digitale, telefonische und persönliche Wege zusammenspielen. Der Maßstab ist, ob Hilfe tatsächlich ankommt. Auch in der Notfallversorgung braucht es Orientierung. Leitstellen und der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 sollen besser verknüpft werden, damit Menschen schneller passende Hilfe erhalten und Rettungsdienst sowie Notaufnahmen entlastet werden. Zu unserem Ansatz gehört ebenso die Prävention. Wir wollen den Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Gesundheitskommunikation stärken, Ernährungsprävention voranbringen und technische Unterstützung für ein möglichst selbstbestimmtes Leben nutzen. Auch das Entlassungsmanagement im Krankenhaus muss Familien besser begleiten, wenn nach einem Aufenthalt plötzlich Pflege organisiert werden muss. Familien müssen rechtzeitig erfahren, welche Unterstützung zu Hause möglich ist und an wen sie sich wenden können. Gut abgestimmte Abläufe sparen Zeit und geben Sicherheit in einer belastenden Situation. Meine Damen und Herren, die beiden Anträge setzen unterschiedliche Schwerpunkte und ergänzen sich an einigen Stellen. Gesundheitskompetenz hilft Menschen, Entscheidungen zu treffen. Besser vernetzte Versorgungsangebote sorgen dafür, dass aus diesen Entscheidungen ein erreichbarer Behandlungsweg wird. Deshalb begrüßen wir die positiven Beschlussempfehlungen des Ausschusses. Wir stimmen sowohl dem Antrag „Gesundheitskompetenz stärken – Patientensteuerung im Gesundheitssystem verbessern“ als auch unserem gemeinsamen Antrag „Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken“ zu. Unser Ziel ist eine Versorgung, die Orientierung gibt und unnötige Wege vermeidet und knappe Ressourcen dorthin bringt, wo sie gebraucht werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hupach. Als Nächste rufe ich Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Man kann ja über Gesundheitskompetenz auf eine für mich ziemlich falsche Weise reden, indem man nämlich so tut, als müsste man den Menschen nur besser erklären, wie sie unser Gesundheitssystem zu benutzen haben. Die Anhörung im Fachausschuss hat aber eins sehr deutlich gemacht. So einfach ist es eben nicht. Denn wer monatelang auf einen Facharzttermin wartet, dem mangelt es nicht an Gesundheitskompetenz. Wer auf dem Land keine erreichbare Praxis findet, der hat kein grundlegendes Orientierungsproblem. Und wer am Freitagnachmittag mit einem pflegebedürftigen Angehörigen aus der Klinik entlassen wird, der braucht nicht einfach nur einen besseren Flyer. Diese Menschen brauchen eine erreichbare, eine nahbare Gesundheitsversorgung. Und mit den heutigen Anträgen gehen wir durchaus einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Und ich glaube, dass beide Anträge nach der Befassung im zuständigen Ausschuss, auch nach der Anhörung, noch mal unmissverständlicher in ihrer Ausrichtung geworden sind. Fehl- und Überinanspruchnahme haben vielfach strukturelle Ursachen und Gesundheitskompetenz kann helfen, aber sie ersetzt eben nicht die wohnortnahe, barrierefreie und sozial gerechte Versorgung. Und deswegen – Herr Kollege Zippel hat es ja ungewohnt höflich formuliert, ja, es war sehr umfangreich, aber es ist eben auch eine komplexe Angelegenheit. Und ich freue mich, dass Sie auch in Ihrer Rede hier heute die Systemfragen angesprochen haben. Dass die AfD-Fraktion bei dieser Komplexität aussteigt, das überrascht mich natürlich erst mal nicht. Ich sage aber auch, ich merke, dass ich in den Verhandlungen mit den Koalitionsfraktionen einen entscheidenden strategischen Fehler gemacht habe. Ich habe mich nämlich immer wieder Ihnen gegenüber auf den Inhalt dieser beiden Anträge bezogen und versucht, das wie üblich zu einen, indem man den Antrag, der zuerst eingereicht wurde, über einen Änderungsantrag mit den wesentlichen Punkten des jeweils anderen verbessert. Ich hätte vielleicht einfach nur argumentieren sollen, dass wir doch immer wieder eindrückliche Beispiele von rechts haben, wie so eine doppelte Redezeit nicht immer hilfreich für alle ist, sondern manchmal nur bedeutet. dass man viel länger zuhören muss, damit noch weniger gesagt wird. Deswegen lassen Sie uns an der Stelle noch mal zum Kern kommen. (Beifall Die Linke) Wir wollen Menschen in die Lage versetzen, gute Entscheidungen für ihre eigene Gesundheit zu treffen. Die Agethur hat in der Anhörung zu Recht auf gesundheitskompetente Organisationen verwiesen. Das klingt erst mal technisch, ist aber inhaltlich konkret. Zum Beispiel ein Krankenhausbrief muss als solcher verständlich sein. Informationen in einem solchen müssen in leichter Sprache und auch in mehreren Sprachen verfügbar sein. Wer eine digitale Anwendung nicht allein bedienen kann, der braucht dann eben auch technische Unterstützung. Darum enthält unser Antrag jetzt nicht nur Bildungsangebote für die einzelnen Personen, sondern er nimmt auch die Einrichtungen in die Verantwortung, ihre Informationen, ihre Verfahren verständlich und möglichst alltagstauglich zu gestalten. Auch bei Kindern und Jugendlichen haben wir die Anhörung und ihre Ergebnisse ernst genommen. Kinder sollen wissen, wie ihre Körper funktionieren, wo sie Hilfe bekommen, wie Erste Hilfe und Wiederbelebungen funktionieren und wie sie Gesundheitsinformationen im Netz prüfen können. Die Ausschussfassung setzt dabei auf eine fachübergreifende Verankerung, auf qualitätsgesicherte Materialien und auf multiprofessionelle Teams. Dass wir dabei nicht in jedem, ich weiß nicht, wie Sie es sich gewünscht hätten, zweiten Satz noch mal die wichtige Rolle der Familie betonen, das finde ich jetzt persönlich gar nicht so spannend, denn natürlich sind staatliche Akteure nur eine Unterstützung von dem, was Familien leisten müssen und Familien auch leisten können. Ob das jetzt wirklich so eine spektakuläre Erkenntnis für Sie als Fraktion ist, dass Sie sagen „und deswegen können wir all diesen Anträgen nichts Positives abringen“, das glaube ich eigentlich nicht. Ich glaube, dass es für Sie ein Problem ist, dass wir hier über wirklich mehrere Monate und im intensiven Ringen miteinander zu inhaltlichen Lösungen gekommen sind. Und dagegen lässt es sich nun mal nicht ganz so leicht pöbeln. Deswegen, ich finde es völlig in Ordnung, wenn Sie wirklich keinem dieser Unterpunkte was abgewinnen können. Sie müssen es dann nur in Ihren Wahlkreisen erklären. Sie müssen es dann Ihren Wählerinnen und Wählern erklären, warum Sie nicht mal für niedrigschwellig besseren Zugang zu einer Gesundheitsversorgung sind. Wie Sie das machen wollen, weiß ich nicht. Ich weiß aber auch nicht, wie Sie sich gleichzeitig immer wieder hier hinstellen können und sagen, wir haben zu wenig Hausärztinnen und Hausärzte und andererseits sind Sie selbst mit der Politik, die Sie betreiben, das größte Abwanderungsrisiko für die Beschäftigten in unserem Gesundheitsdienst. (Beifall Die Linke) Da braucht man ja doch eine gewisse innere Spaltung, um das rhetorisch so durchzuhalten. Wichtiger Aspekt für uns: Wir haben bei der Telemedizin und bei der Künstlichen Intelligenz noch mal nachgeschärft, dass beides Versorgung verbessern kann, aber eben nicht fehlende Strukturen ersetzt. Ein Algorithmus darf zum Schluss eben nicht darüber entscheiden, wer Zugang zu einer Behandlung oder Priorisierung bei einer Behandlung bekommt. Eine digitale Lösung ist keine Verbesserung, wenn Menschen mit Behinderung, Menschen mit geringeren digitalen Kenntnissen oder schlicht schlechtem Internet außen vor bleiben. Deshalb stehen jetzt klare Bedingungen in den Texten: Die Technik muss der Versorgung dienen, die Versorgung darf nicht passend für die Technik gemacht werden. Und ich finde schon, dass man durchaus auch loben darf, dass der Antrag der damaligen und auch weiterhin regierungstragenden Fraktionen durch die Ausschussberatung besser geworden ist, weil wir weg von dem ursprünglichen Text, der viel mit Effizienz, Eskalationsstufen etc. gearbeitet hat, hin zu einem Recht von Patientenkoordination gekommen sind, wo strukturelle Fehlanreize benannt werden, wo Gesundheitskompetenz vorrangig als Systemziel hier erkannt wird und wo die hausärztliche Versorgung gestärkt wird. Nicht jede einzelne Formulierung hätten wir deshalb so gewählt. Ich will ein Beispiel machen: Wenn Rettungsdiensteinsätze für beendet erklärt werden, weil kein Notfall vorliegt, müssen ja trotzdem eine sichere Einschätzung, eine rechtliche Absicherung und auch erreichbare Alternativen gewährleistet sein. Es ist niemandem geholfen, wenn zwar formal ein Einsatz beendet wird, aber der Mensch in Not trotzdem zum Schluss allein übrigbleibt. Das Ergebnis der Ausschussberatung ist für mich insofern klar, dass diese beiden Anträge heute nicht mehr als konkurrierende Papiere nebeneinanderstehen, sondern sich mit einer unterschiedlichen Schwerpunktsetzung um ein ähnliches Ziel bemühen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Frau Abgeordnete Güngör, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Dr. Lauerwald zu?

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Lena Saniye Güngör Die Linke

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Das tue ich nicht. Sie hätten im zuständigen Fachausschuss die Gelegenheit gehabt, sich einzubringen. Sie haben es nicht mal geschafft, auf Papier deutlich zu machen, was Sie eigentlich wollen. (Beifall Die Linke, SPD) Alle anderen ringen hier miteinander. Alle anderen setzen unterschiedliche Schwerpunkte. Aber Sie sagen ganz zum Schluss: Oh, die anderen haben sich geeinigt, das ist ja jetzt schon ein bisschen peinlich, wenn wir dann gar nichts geliefert haben, ja, dann sind wir halt dagegen. Das kann man so machen. Es ist nur einfach parlamentarisch faul. Und diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen. (Beifall Die Linke) Da hilft dann auch keine Zwischenfrage in den letzten paar Minuten – obwohl, ich habe heute lange Redezeit; das ist nicht ganz richtig. Ich glaube, dass das Thema die Hartnäckigkeit verdient hat, mit der wir hier gearbeitet haben. Ich würde mich natürlich abschließend sehr gern bei den Kolleginnen und Kollegen, die fachpolitisch mit mir zusammengearbeitet haben, bedanken wollen. Man muss sagen, es gab einige Wechsel, deswegen der Form halber natürlich auch der Dank an diejenigen, die jetzt nicht mehr in den zuständigen Funktionen für ihre Fraktion hier im Rund dabei sind. Ich glaube, der ehrliche Dank gilt aber vor allem den Referentinnen und Referenten, die sich hier um eine dauerhafte Kommunikation zwischen den Fraktionen bemüht haben. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Vielen Dank für diesen Einsatz hin zu einer besseren Gesundheitsversorgung.

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf.

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Moritz Kalthoff SPD

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ja, Frau Güngör hat es mir ein bisschen weggenommen. Ich muss aber sagen, ich bin ja auch noch ein wenig neu in dem Themenbereich, durfte mich aber auch intensiv einarbeiten. Mein Dank gilt noch mal der mittlerweile aus dem Landtag leider ausgeschiedenen Cornelia Urban, die den Prozess maßgeblich mitbegleitet hat. Ich finde, das sollte ich an der Stelle nicht unterschlagen. (Beifall SPD) Wenn wir heute über Gesundheitskompetenz und Patientensteuerung sprechen, dann sprechen wir im Kern über eine ziemlich einfache Frage. Wie schaffen wir es, dass Menschen in Thüringen möglichst gesund leben können und im Krankheitsfall möglichst schnell dort ankommen, wo ihnen tatsächlich geholfen wird? Denn unser Gesundheitssystem hat nicht zu wenig engagierte Menschen, im Gegenteil, Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Rettungsdienste, Apotheken und viele andere leisten jeden Tag hervorragende Arbeit. Was wir aber haben, sind knappe personelle Ressourcen, lange Wege, gerade im ländlichen Raum und ein System, das für Patientinnen und Patienten manchmal schlicht zu kompliziert ist. Deshalb war der Ausgangspunkt unseres gemeinsamen Antrags von CDU, ehemals BSW und SPD richtig. Eine bedarfsgerechte Patientensteuerung kann dafür sorgen, dass Menschen schneller die passende Versorgung erhalten und gleichzeitig Personal und Ressourcen besser eingesetzt werden. Deshalb können wir auch dem Antrag der Linken in der nun vorliegenden Ausschussfassung zustimmen. Ich möchte mich da auch noch mal stellvertretend bedanken, denn das ist schon auch ein Ausdruck von guter parlamentarischer Zusammenarbeit, wenn man von zwei verschiedenen Ausgangspunkten letztendlich zu einem Ergebnis kommt, das dem Land und den Menschen draußen hilft. Vielen Dank dafür. (Beifall SPD) Gesundheitskompetenz heißt für mich dabei nicht, der Patient muss sich eben besser auskennen. Das wäre die falsche Schlussfolgerung. Wir können nicht auf der einen Seite ein hochkomplexes Gesundheitssystem schaffen und auf der anderen Seite den Menschen sagen: Findet euch darin gefälligst zurecht. Gesundheitskompetenz bedeutet vielmehr: Information finden, verstehen, bewerten und im Alltag anwenden zu können. Gleichzeitig müssen unsere Institutionen so gestaltet sein, dass Menschen sie auch verstehen können. Genau diese Klarstellung hat der Ausschuss vorgenommen. Denn Gesundheit hängt eben nicht alleine vom individuellen Verhalten ab. Sie hängt auch davon ab, wo jemand lebt, wie jemand arbeitet, welches Einkommen jemand hat, welche Bildungsangebote vorhanden sind und wie gut medizinische und soziale Angebote erreichbar sind. Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Ausschussempfehlung klarstellt, Gesundheitskompetenz kann Fehl- und Überversorgung reduzieren. Sie ersetzt aber keine wohnortnahen, barrierefreien und sozial gerechten Versorgungsstrukturen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Wir wollen Menschen befähigen, nicht die Verantwortung für strukturelle Probleme des Gesundheitssystems zuschieben. Damit kommen wir zur Patientensteuerung. Wer schon einmal versucht hat, mit einem gesundheitlichen Problem zu entscheiden, ob er zum Hausarzt, zum ärztlichen Bereitschaftsdienst oder vielleicht doch in die Notaufnahme geht, weiß, die Entscheidung ist nicht immer so einfach, wie sie in gesundheitspolitischen Debatten manchmal klingt. Deshalb brauchen wir bessere Orientierung. Wir müssen Hausärzte, Fachärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflege und digitale Angebote stärker miteinander verbinden. Unser Koalitionsvertrag geht deshalb bewusst weiter und entwickelt die Idee einer telemedizinischen Praxisregion Thüringen, mit Teleberatung, mobilen telemedizinischen Angeboten, der Einbindung von Apotheken und einer besseren Vernetzung bis hin zum Universitätsklinikum Jena. Das ist für ein Flächenland wie unseres eine Chance. Aber Digitalisierung darf niemals bedeuten: Hier ist eine App, nun kümmere dich selbst. Telemedizin darf nicht heißen, dass wir medizinische Versorgung aus der Fläche zurückziehen. Deshalb ist die Formulierung der Ausschussempfehlung richtig. Digitale Angebote ergänzen persönliche und wohnortnahe Versorgung, sie ersetzen sie nicht. Dasselbe gilt für künstliche Intelligenz. KI kann Ärztinnen und Ärzte unterstützen. Sie kann bei der Diagnostik, Routing und Ressourcensteuerung helfen. Aber am Ende muss eine medizinische Entscheidung nachvollziehbar bleiben und die Letztentscheidung muss bei qualifizierten Menschen liegen. Genau das stellt die Ausschussempfehlung klar. Schließlich möchte ich einen Punkt besonders hervorheben: Prävention. Wir reden im Gesundheitswesen sehr häufig darüber, wie wir Krankheiten besser behandeln. Wir müssen mindestens genauso intensiv darüber sprechen, wie wir verhindern, dass Menschen überhaupt krank werden. Unser gemeinsamer Antrag formuliert deshalb ausdrücklich eine stärkere Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bei Prävention und Gesundheitskommunikation, und die Ausschussempfehlung ergänzt diesen Gedanken sehr sinnvoll. Gesundheitsförderung muss in den Lebenswelten stattfinden, in Kitas, in Schulen, in Kommunen, in Quartieren und insbesondere dort, wo gesundheitliche Belastungen besonders groß sind. Genau darin sehe ich eine zentrale Aufgabe für die kommenden Jahre. Wir müssen Gesundheit stärker dort hinbringen, wo die Menschen leben, und nicht darauf warten bis Krankheit die Menschen ins Gesundheitssystem bringt. Das bedeutet auch Gesundheitsbildung, von der Kita über die Schule bis ins Erwachsenenalter. Es bedeutet Präventionsangebote im Quartier. Es bedeutet einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst und es bedeutet, genau hinzuschauen, wo in Thüringen gesundheitliche Chancen besonders ungleich verteilt sind. Unser Ziel muss deshalb größer sein als die bloße Steuerung von Patientenströmen. Unser Ziel muss es sein, dass ein langes und gesundes Leben in Thüringen nicht vom Wohnort, vom Geldbeutel oder vom Bildungsabschluss abhängt. Dafür brauche wir Gesundheitskompetenz, Prävention, Digitalisierung und eine verlässliche medizinische Versorgung vor Ort. Die beiden heute vorliegenden Anträge kommen aus unterschiedlichen politischen Richtungen, aber nach intensiver Ausschussarbeit greifen sie aber an einer entscheidenden Stelle ineinander. Deshalb werden wir als SPD-Fraktion heute auch beiden Anträgen zustimmen – nicht, weil wir damit alle Probleme unseres Gesundheitswesens gelöst hätten, sondern weil wir damit einen vernünftigen Schritt in eine richtige Richtung machen, weg von einem System, das häufig erst reagiert, wenn Menschen bereits krank sind, und hin zu einem Gesundheitswesen, das orientiert, vorbeugt, vernetzt und niemanden zurücklässt. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Ach, Herr Dr. Wogawa. Dann erteile ich Ihnen das Wort.

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Dr. Stefan Wogawa fraktionslos

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, Sie werden nicht überrascht sein, dass ich dem Koalitionsantrag Sympathie entgegenbringe. Ich habe ihn seinerzeit nicht unwesentlich mit erarbeitet und stehe nach wie vor dazu, auch in neuer Funktion. Der Antrag ist durch die Arbeit im Ausschuss weiter qualifiziert worden, einschließlich eines Anhörungsverfahrens. Danke an die Akteure des Gesundheitswesens, die sich mit ihren Stellungnahmen daran beteiligt haben. Ich möchte im Folgenden zu drei Schwerpunkten sprechen: zu sektorenübergreifenden Ansätzen, zur Prävention und zur Digitalisierung. Natürlich spielt auch der Bürokratieabbau eine wichtige Rolle. Meine Damen und Herren, ich wiederhole zunächst eine Einschätzung aus der ersten Debatte zum Thema. Eine fehlende Patientensteuerung und damit letztlich die medizinisch nicht intendierte Inanspruchnahme von Leistungen führt zu drei Problemen: Sie führt zu unnötigen Arztbesuchen, zu Informationsverlusten und zu ineffizienten Abläufen, so argumentiert die Kassenärztliche Vereinigung. Die genannten Folgen kann niemand wollen. Ziel sollte stattdessen sein, Menschen schnelle und hochwertige Hilfe zukommen zu lassen. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos) Der Ausschuss hat erstens einen Kerngedanken des Ursprungsantrags bestätigt. Die sektorenübergreifende Vernetzung von Leistungserbringern, ob ambulant, stationär, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Nachsorge oder Pflege, ist wesentlich für eine verbesserte Patientensteuerung und damit auch für einen effektiven Patientenschutz. Das Gesundheitssystem hat viele Säulen, die für Patienten schnell wie ein Dschungel wirken können. Die Lotsenfunktion der Hausärzte schafft hier einen wirksamen Wegweiser. Wesentlich ist zweitens, dass – ich zitiere aus der Beschlussempfehlung – „der Gesundheitsförderung und Prävention Schlüsselaufgaben in der Reduktion der Krankheitslast zukommen“. Von der Reparaturmedizin oder – wem der Begriff nicht gefällt – der kurativen Medizin wandelt sich das Gesundheitswesen zu einer systemischen Gesunderhaltung. Angesichts der alternden Gesellschaft und der steigenden Kosten unter anderem für chronische Krankheiten ist das auch dringend nötig. Prävention bildet hierbei ein Kernelement. Der Dachverband der Betriebskrankenkassen bezeichnet sie zu Recht als künftiges Fundament der gesundheitlichen Versorgung. Der Bedeutung der Digitalisierung wird der Antrag drittens ebenfalls gerecht, einschließlich des Datenschutzes. Die Wissenschaft fragt heute nicht mehr, ob Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll ist. Sie liefert stattdessen Analysen, wie datenbasierte Prozesse Behandlungen nachweislich verbessern, wie sie Kosten senken und wie sie das Personal in den Gesundheitseinrichtungen entlasten. Das muss auch in Thüringen Konsequenzen haben. Hinsichtlich der Schaffung einer telemedizinischen Praxisregion steht die Koalition im Wort. Ich erwarte, dass dieses wichtige und richtige Vorhaben bald in Angriff genommen wird. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos) Der Gesundheitsausschuss hat auch festgestellt, dass – ich zitiere erneut – „erheblicher Handlungsbedarf bei der individuellen Gesundheitskompetenz besteht“. Diesem Aspekt wendet sich die Linksfraktion insbesondere zu. Ihr Antrag ergänzt somit den Koalitionsantrag. Meine Kollegen und ich werden deshalb beiden Anträgen zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Kobelt, fraktionslos)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Wogawa. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Für die Landesregierung spricht Frau Gesundheitsministerin Schenk.

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Schenk

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns am Anfang alle gefragt – ich denke, das zeigt auch die intensive Beratung mit den beiden Anträgen –, was es bedeutet, nicht mehr gesund zu sein. Viele von Ihnen sind bestimmt auch schuldig, wenn Sie Geburtstagskarten bekommen haben, auf denen in erster Linie erst mal alles Gute und gute Gesundheit gewünscht wurde, festzustellen, dass man solche Wünsche vor allem dann überliest und einfach so auf den Schreibtischstapel liegt, wenn es einem gerade gut geht. Deswegen tut es not, genau darüber zu sprechen, welche prägende Bedeutung es eben haben kann, wenn die eigene Gesundheit einen verlässt und wenn das im schlimmsten Fall sogar ein chronisches Leiden ist. Ich glaube, unsere breite Selbsthilfe-Landschaft hat kürzlich bei der Verleihung des Selbsthilfepreises wieder gezeigt, wie intensiv das am Ende dann nicht nur den Betroffenen oder die Betroffenen umtreibt, sondern in der Regel ganze Familien, viele Angehörige und alle, die eben damit zu tun haben, vielleicht das zu tun haben, was wir uns alle wünschen, die Gesundheit wiederherzustellen, Heilung zu erreichen oder eben mit dem Defizit, das man hat, so gut leben zu können, dass Teilhabe noch möglich ist. Die intensive Debatte hier hat gezeigt, dass Gesundheit eben im besten Sinne, im grundsätzlichsten Sinne ein Grundlagenthema ist, denn ohne Gesundheit ist eben vieles, was wir als ganz selbstverständlich betrachten, wenn wir uns Gesundheit wünschen und das so ein bisschen überlesen, nicht möglich. Ich freue mich, dass hier auch Gesundheit nicht nur körperlich betrachtet wird, sondern wir auch seelische Gesundheit adressieren, die ist sicherlich auch ein Gut, das es zu pflegen gilt und wo nicht nur Eigenverantwortung greift. sondern es eben auch darauf ankommt, und das wurde in den Redebeiträgen deutlich, dass wir hier nicht darüber sprechen, dass eine Person inkompetent ist, weil sie sich schlicht nicht genug aufgerafft hat, sich um ihre Gesundheit zu kümmern, sondern dass es natürlich eine staatliche Verantwortung dafür gibt, einen Rahmen zu organisieren, in dem man sich überhaupt gesundheitskompetent verhalten kann. Insofern ist es ein wirklich wichtiger Ansatz, die Gesundheitskompetenz des Einzelnen zu stärken und Gesundheitskompetenz als genau das zu verstehen, was in den vorliegenden Dokumenten deutlich wird, nämlich als die Fähigkeit, Gesundheitsinformationen, seien sie nun digital, analog oder im Arztgespräch, nicht nur zu finden, sondern vor allem zu verstehen, zu bewerten und – dann kommt der relevante Schluss – sie im Alltag auch anzuwenden. Das ist eben eine zentrale Grundlage, um überhaupt Teilhabe im Gesundheitssystem zu ermöglichen, um informierte Entscheidungen zu treffen, um Therapien verantwortungsvoll umsetzen zu können und eben auch Gesundheitsangebote. sinnvoll für sich nutzen zu können. Da mag es schon ein bisschen verwundern, wenn man jetzt darüber spricht, dass die Familie das alles ja regeln könnte. In einer Studie der TU München haben 75 Prozent der erwachsenen Menschen in Deutschland angegeben, dass sie Schwierigkeiten haben, mit Gesundheitsinformationen umzugehen. Ich nehme mal an, unter den 75 Prozent waren auch Eltern. Deswegen geht es nicht darum, dass man dann individuelles Verschulden hat, dass man schlicht und ergreifend zu „blöd“ ist, das zu verstehen – ich setze das bewusst in Anführungsstriche –, sondern dass man natürlich in diesem Informationsdschungel, der einen ja auch in einer Lage trifft, in der man eben schon krank ist, also seine wesentliche Teilhabe als gefährdet sieht, natürlich oft überfordern muss. Das hat nicht nur etwas mit dem individuellen Bildungsstand zu tun, sondern auch mit der Frage, ob man eben zum Beispiel die Ressourcen hat, bestimmte Informationen abzurufen und zu verstehen. Da geht es um Fachtermini, da geht es um Erreichbarkeit, da geht es um chronische Erkrankungen, da geht es um multiple Medikamente, da geht es um Wechselwirkungen, da geht es um die persönliche Verantwortung, die man hat. Ich glaube, es ist richtig, Gesundheitskompetenz in diesem Zusammenhang nicht als eine personale Fähigkeit allein zu sehen, sondern eben als ein relationales gesamtheitliches Konzept, wo wir eben als Staat strukturelle und gesellschaftliche Bedingungen schaffen müssen, die es uns möglich machen, gesundheitskompetent zu handeln und das dann natürlich auch in unserer eigenen Familie weiterzugeben. Die Förderung der Gesundheitskompetenz in Thüringen steht nicht ganz am Anfang, deswegen ist es hier wichtig, noch mal die Landesgesundheitskonferenz in den Fokus zu rücken, die bereits sehr viele Grundsätze formuliert hat, grundsätzliche Gesundheitsziele, die über alle Lebensphasen hinweg denkt und ganz konkret Gesundheits- und Vorsorgekompetenz betont und damit am Ende soziale Teilhabe fördert. Ich möchte mal ein aktuelles Beispiel nennen. Man kann hier der Stadt Jena noch mal gratulieren, die gerade auf Basis einer Befassung in der Landesgesundheitskonferenz, nämlich zur „Stillfreundlichen Kommune“, den Prozess durchlaufen hat und damit jetzt die zweite „Stillfreundliche Kommune“ in Thüringen ist. (Beifall Die Linke) Da werden manche vielleicht schmunzeln und fragen: Was hat das jetzt mit mir zu tun? Sehr viel, weil Familienfreundlichkeit gerade da greifbar und sichtbar wird, wo man sagt, Stillen ist eine Superkraft, die Frauen haben. Natürlich muss es ihnen gesellschaftlich ermöglicht werden, zum Beispiel diese Kompetenz überhaupt zu leben. Dabei geht es eben auch darum, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, in dem das eben selbstverständlich ist, Informationen bereitzustellen und ich wünsche mir, dass noch mehr Kommunen – Erfurt war die erste zertifizierte Kommune – diesen Weg gehen. Ich finde, da zeigt sich, welche strukturelle Bedeutung es hat, wenn in der Landesgesundheitskonferenz diverse Projekte der Gesundheitsförderung und Bildung gemeinsam formuliert und aufgestellt werden. Ich möchte an dieser Stelle allen fleißigen Akteurinnen und Akteuren der Landesgesundheitskonferenz für ihr Engagement danken. Auch das Thema „Digitalisierung“ wurde hier vielfach gestreift. Wie immer hat ein Thema zwei Seiten. Es gibt einerseits die Herausforderungen, die dadurch entstehen. Da gibt es zahlreiche Studien, zum Beispiel den Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz aus dem Jahr 2021, der in seinen Forschungsergebnissen klar unterstreicht, dass viele fehlende Fähigkeiten im Umgang mit digitalen Informationen, aber auch einen Mangel an Zugang zur Technik beklagen und – das ist gerade bei Gesundheitsinformationen sehr zentral – vertrauenswürdige Quellen nicht eindeutig identifizieren können. Auf der anderen Seite – und das wurde hier von vielen Rednerinnen und Rednern betont – gibt es natürlich viele Potenziale, die E-Akte, das E-Rezept, Videosprechstunden, Online-Portale, all diese Dinge, die auch Wohnortnähe noch mal ganz anders greifbar machen und es natürlich auch – gerade, wenn wir an die Videosprechstunde beim Kinderarzt denken – für Eltern einfacher macht. Ich finde, da wird auch noch einmal deutlich, dass Digitalisierung eben Herausforderung und Chance ist. Chance aber nicht nur für demografisch herausgeforderte Regionen, sondern für alle, die sich einen einfachen kompetenten Zugang wünschen. Denken Sie zum Beispiel an das Projekt „PERIKOV“, das wir kürzlich im UKJ an das Netz genommen haben, wo der Experte, die Expertin quasi so erscheinen kann, ein Telekonzil in einem anderen Krankenhaus und es deswegen möglich wird, trotz Krankenhausreform, trotz Fach- und Arbeitskräftemangel, trotz anderer Schwierigkeiten zu erreichen, dass man überall im Land sehr gute Versorgung für sein spezielles medizinisches Problem erhält. Am Ende geht es natürlich auch um Patientensteuerungen. Ich finde, der Abgeordnete Zippel hat zu Recht darauf hingewiesen, dass man hier immer auch fragen muss, warum sind denn Menschen fehlgesteuert, steht da am Anfang der böse Wille eines Missbrauchs bei einem Telefonanruf? Das ist sicherlich auch möglich, aber eher die Ausnahme. Die Regel ist doch, dass Patientinnen und Patienten schlicht nicht wissen, wo sie sich hinwenden sollen und dass strukturierte Versorgungspfade am Ende unnötige Arztkontakte und natürlich auch reduzierte Fehlversorgung erreichen können und Orientierung über die Lotsenfunktion in unserem komplexen Gesundheitssystem ermöglichen. Am Ende, möchte ich also sagen, ist der Wunsch nach einer integrierten Landesstrategie ressortübergreifend nicht nur nachvollziehbar, er ist berechtigt und sinnvoll. Ressortübergreifend heißt auch: alle Lebensphasen mitdenken, und das bedeutet am Ende auch, strukturierte Ziele zu setzen, die am Ende auch eines sein müssen – evaluierbar. Denn es nützt nichts, sich Ziele zu formulieren, von denen man am Ende nicht weiß, ob sie einen tatsächlichen Effekt auf die Gesundheitsversorgung hatten. Ich denke, wir haben uns auch schon in einigen Schritten voran bewegt. Das Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist ein solches Beispiel, in dem wir erreichen wollen, die Gesundheitskompetenz zu stärken. Alle ÖGD-Mitarbeiterinnen und mitarbeiter leisten jetzt schon einen wesentlichen Beitrag dazu, ‑ dass Gesundheitskompetenz nahbar, vor Ort, in der Kommune, wo wir leben, erreichbar wird. Denken Sie an das Kind, das aus dem Kindergarten nach Hause kommt und Ihnen von einem großen grünen Krokodil berichtet, das mit einer Zahnbürste das Zähneputzen unterrichtet hat. Denken Sie an Impfzugänge, denken Sie an all die Möglichkeiten, die der ÖGD hat, und ich weiß, auch hier – darüber haben wir schon oft geredet – kann das nicht die Familie. Es geht um eine gemeinsame Verantwortung für Gesundheitskompetenz und eben auch darum, am Ende auf Dinge aufmerksam zu machen, die neu sind. Denken Sie an veränderte Impfempfehlungen oder auch an individuelle Beratung, wenn es darum geht, Zugang zu einem bestimmten Angebot zu finden. Ich freue mich, dass wir hier fraktionsübergreifend feststellen können – bis auf eine Fraktion –, dass es ein wichtiges Anliegen ist, dass wir das Ziel weiterverfolgen wollen und ich denke, man kann insgesamt festhalten, wir tragen hier dem gemeinsamen Ziel Rechnung, Gesundheitskompetenz ist kein individuelles Verschulden. Es ist eine Frage, ob wir strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen haben, die es uns ermöglichen, nicht nur durch ein System zu navigieren, das schwierig ist, sondern auch kompetent zu entscheiden, wo wir eigentlich hin navigieren wollen. In diesem Sinne sind die Anträge zu begrüßen und ich freue mich über das breite Interesse – akustisch war es nicht so hörbar – an der Gesundheitspolitik. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

b) Personal und Ressourcen entlasten – Patientensteuerung, Patientenschutz und Prävention im Thüringer Gesundheitswesen stärken

Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Wir beginnen mit der Abstimmung zu dem Antrag zu TOP 12 a – hier ist die Ausschussempfehlung Annahme mit Änderungen – und wir stimmen zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, SPD und die Linke sowie die Abgeordneten Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt und der Abgeordnete Küntzel und die Abgeordnete Wirsing, wenn ich es richtig gesehen habe. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Auch hier bitte ich, wer dem Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung zustimmt, um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, SPD, die Linke sowie die fünf fraktionslosen Abgeordneten Wirsing, Küntzel, Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. men aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über Damit kommen wir zur Abstimmung zum Antrag zu Tagesordnungspunkt fehlung Annahme in einer Neufassung. Wir stimmen empfehlung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht und Hoffmeister, Dr. Wogawa, Küntzel und Wirsing. Damit schließe den Tagesordnungspunkt. (Zwischenruf aus dem Hause: Gegenstimmen!) Die Gegenstimmen fragen wir auch noch ab. Genau. Wer der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Das ist nicht der Und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes Tagesordnungspunkt 17 auf Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4218 Ich frage: Ist Begründung gewünscht? Das ist gewünscht. für die Begründung.

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Jens Thomas Die Linke

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter er, Hitzeschutz wird in Thüringen überlebensnotwendig. dieses Sommers zeigen leider sehr deutlich, dass das Artern 40,4 Grad Celsius gemessen. Das war ein neuer Thüringen. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ja, es war warm!) Gleichzeitig hat sich die durchschnittliche Zahl der heißen Zeitraum von 1961 bis 1990 von vier auf mittlerweile neun sen davon ausgehen, dass Hitzeereignisse in Zukunft bedeutet, zeigen die Zahlen des Robert-Koch-Instituts Jahres werden bundesweit rund 15.800 hitzebedingte Mitte August rund 290 Menschen. Diese Zahlen zeigen mit aller Härte, worüber wir reden. der Zukunft. Sie ist da und sie kostet Menschenleben. immer leugnet, verharmlost oder notwendige Maßnahmen Folgen. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die StimDas ist nicht der Fall. Damit ist dem Antrag unter die Beschlussempfehlung zugestimmt. 12 b. Hier ist die Ausschussempjetzt über den Antrag in der Fassung der Beschlussdas Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den CDU sowie die fraktionslosen Abgeordneten Kobelt, ist auch dieser Antrag mehrheitlich angenommen. Ich stimmt gegen den Antrag? Bei Gegenstimmen aus Fall. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Herr Abgeordneter Thomas, Sie haben das Wort Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und ZuschauDas ist der Titel unseres Antrags. Und die Zahlen keine Übertreibung ist. Am 27. Juni 2026 wurden in Allzeittemperaturrekord – Herr Cotta freut sich – für Tage mit mindestens 30 Grad gegenüber dem Tage pro Jahr mehr als verdoppelt. Und wir müsweiter zunehmen werden. Was das für die Menschen noch drastischer. Bis zur 33. Kalenderwoche dieses Todesfälle geschätzt. Allein in Thüringen sind es bis Die Klimakrise ist keine abstrakte Bedrohung in Wer den menschengemachten Klimawandel noch dagegen blockiert, macht sich mitschuldig an den (Beifall Die Linke) Extreme Hitze verschärft Herz-, Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, kann zu Flüssigkeitsmangel und Überhitzung führen und belastet insbesondere bei länger andauernden Hitzeperioden den menschlichen Organismus erheblich. Aber Hitze trifft nicht alle Menschen gleichermaßen. Besonders gefährdet sind ältere und pflegebedürftige Menschen, Kinder, Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Behinderungen und Menschen ohne Wohnung. Aber auch Einkommen, Wohnverhältnisse und Arbeitsbedingungen entscheiden darüber, wie gut sich jemand vor extremer Hitze schützen kann. Wer in einer aufgeheizten Dachgeschosswohnung lebt, auf dem Bau oder in der Landwirtschaft arbeitet oder sich keine technische Kühlung leisten kann, kann der Hitze nicht einfach ausweichen. Die Möglichkeiten, sich vor extremer Hitze zu schützen, sind auch eine Frage des Einkommens und der sozialen Lebensbedingungen. Deshalb sagen wir ganz klar: Hitzeschutz ist auch eine soziale Frage. (Beifall Die Linke) Und Hitzeschutz ist eine Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gesundheit und Pflege sind betroffen, die Arbeitswelt, das Wohnen, unsere Schulen, Sport und Kultur, aber genauso Landwirtschaft und Wälder. Hitzeschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die sich durch alle Bereiche staatlichen Handelns ziehen muss. Die Landesregierung hat im August ihren Hitzeaktionsplan vorgelegt. Dass es diesen Plan gibt, ist grundsätzlich erst mal gut, aber ein Plan allein schützt noch niemanden vor Hitze. Und genau hier liegt unser Kritikpunkt. Der Hitzeaktionsplan bleibt in weiten Teilen unverbindlich. Es fehlen konkrete Zielsetzungen, klare Verantwortlichkeiten, überprüfbare Maßnahmen und vor allem eine dauerhafte finanzielle Untersetzung. Denn Hitzeschutz kostet Geld. Wenn wir öffentliche Räume entsiegeln und begrünen wollen, wenn wir Schatten schaffen, Trinkbrunnen aufstellen, kühle öffentliche Orte anbieten oder Gebäude besser gegen sommerliche Hitze schützen wollen, dann müssen die Kommunen auch in die Lage versetzt werden, das zu tun. Und genau deshalb ist uns die Finanzierungsfrage in diesem Antrag so wichtig. Im Landeshaushalt stehen für 2026 und 2027 jeweils zusätzlich 3 Millionen Euro für kommunale Vorhaben für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung zur Verfügung. Wir wollen, dass dieses Geld tatsächlich für konkrete Klimaanpassungsmaßnahmen in den Kommunen eingesetzt wird. (Beifall Die Linke) Und wir haben noch eine zweite große Finanzierungsmöglichkeit. Thüringen erhält aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität rund 2,5 Milliarden Euro. Auch daraus können Investitionen in Hitzeschutz und Klimaanpassung finanziert werden. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, diese Möglichkeit ausdrücklich zu nutzen, insbesondere für öffentliche Gebäude und die kommunale Infrastruktur. Meine Damen und Herren, wir müssen uns an die Folgen der Klimakrise anpassen, die heute bereits unvermeidbar sind. Das ersetzt aber keinen konsequenten Klimaschutz. Beides gehört zusammen. Je stärker wir die Erderwärmung begrenzen, desto geringer werden die gesundheitlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Schäden der Zukunft ausfallen. Gleichzeitig müssen wir die Menschen heute vor den Klimafolgen schützen, die längst Realität sind. Dafür werben wir mit unserem Antrag und ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Vielen Dank für die Begründung des Antrags. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts keinen Gebrauch zu machen, sodass wir nun die Aussprache eröffnen. Und ich erteile Herrn Abgeordneten Schröter für die Fraktion der SPD das Wort.

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Maximilian Schröter SPD

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, drei sind noch da, und liebe Interessierte am Livestream! Klimaschutz ist Menschenschutz und gerade beim Hitzeschutz wird sehr deutlich, was diese Aussage bedeutet, nachdem im August die veröffentlichten Zahlen des Robert Koch-Instituts für den Freistaat 300 hitzebedingte Todesfälle für den Freistaat Thüringen aussagen. Ja, das ist eine Schätzung, aber das sind vor allen Dingen Menschenleben – Thüringerinnen und Thüringer. 300 Menschen, das klingt vielleicht im ersten Moment abstrakt, aber das ist es nicht, wenn man sich verdeutlicht, dass es in Thüringen unzählige Dörfer, kleine Gemeinden, Siedlungen gibt, die weniger Einwohnerinnen und Einwohner haben, als es Hitzetote in Thüringen allein diesen Sommer gab. Extreme Hitze ist offensichtlich eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben. Aus diesem Grund müssen wir uns fragen, wie wir solche Todesfälle künftig soweit wie möglich verhindern können. Wenn die Wohnung auch nachts nicht abkühlt, wird aus einem anstrengenden Tag eine dauerhafte Belastung. Wer auf dem Bau, in der Werkhalle, in der Klinik oder auf dem Feld arbeitet, kann der Hitze oft kaum ausweichen. Und wer bereits eine Vorerkrankung hat, das dürfen wir nicht vergessen, der spürt die Hitzewelle zusätzlich und auch sehr bedrohlich. Auch wenn wir es heute beim Blick nach draußen oder vielleicht aufs Thermometer oder zumindest mal in die Wetter-App nicht merken, die Folgen heißer Sommer und einer Regelmäßigkeit von Temperaturen über 30 oder gar 40 Grad sind spürbar. Um es mal bildlich zu malen, der Klimawandel ist längst in Thüringen angekommen. Darüber kann es keinen Zweifel geben. Die Sonne ist nämlich nicht mehr am Horizont, sondern sie steht im Zenit über uns und wir stehen direkt darunter. Dagegen hilft auch nicht der Lichtschutzfaktor 2030 oder 2040. Wir müssen jetzt handeln, denn der Klimawandel wartet nicht auf uns. Sich an die Folgen dieses menschengemachten Klimawandels anzupassen, ist also geboten. Dabei ist sowohl der Schutz des Klimas als auch die Anpassung an den bereits vorangeschnittenen Klimawandel eine soziale Frage. Und soziale Fragen brauchen – ich denke, da sind wir uns einig – soziale Antworten. So weit, so einfach. Was das aber konkret bedeutet, heißt beispielsweise, der Pflegebedürftige braucht eine Einrichtung, die nicht nur im Winter heizt, sondern auch im Sommer kühlt. Das Kind im Kindergarten braucht einen schattigen Spielplatz, über den sich im Übrigen auch die Erzieherinnen und Erzieher freuen dürften. Und der ältere Mensch in seiner Dachgeschosswohnung, der eben schon beim Kollegen angesprochen wurde, freut sich auch nicht nur über die Debatten, ob nun der Klimawandel real ist oder ob es vor 50 Jahren vielleicht auch mal ein paar heiße Tage gab. Aber vor allem ist es den Menschen, die auf den Marktplätzen in Thüringen unterwegs sind, wichtig, dass sie Trinkwasserbrunnen haben, begrünte Flächen und kühle Orte in ihrer Reichweite. Deswegen dürfen wir Hitzeschutz nicht allein zu einer privaten Aufgabe degradieren. Es ist vielmehr eine gesellschaftliche und auch eine staatliche Aufgabe, eben Menschen zu schützen. Ein Schutz, der vor allem dort wirken muss, wo sich die Thüringerinnen und Thüringer aufhalten, das ist – na klar – zu Hause, das ist auf Arbeit, aber auch in ihrem sonstigen täglichen Leben. Der Thüringer Hitzeaktionsplan, der mitten im Sommer durch Sozialministerin Schenk und Umweltminister Kummer vorgestellt wurde, ist dafür zunächst ein wichtiger Baustein. Wir müssen den Hitzeschutz also beispielsweise beim Planen und beim Bauen mitdenken. Mehr Schatten und mehr Grün – das klingt so einfach, aber es hilft auch sehr effektiv, zum Beispiel den besagten Kindern im Kindergarten, den Pflegebedürftigen in den Einrichtungen und den Menschen auf den Marktplätzen. Einen besonderen Aspekt, den möchte ich dabei aber nicht unerwähnt lassen, und zwar ist das ein kühler Ort. Der hilft nur dann wirklich, wenn er auch barrierefrei erreichbar ist. Familien, Menschen mit Behinderungen, auch ältere Menschen sind darauf angewiesen und es ist unsere Aufgabe, auch sie explizit in den Blick zu nehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also, Hitzeschutz ist mehr als ein Knopfdruck auf der Klimaanlage. Im vergangenen Plenum haben wir auch schon ausführlich die Klimaanpassungsstrategie beraten. Diese Strategie setzt einen Rahmen und beschreibt eine Vielzahl von Vorhaben, die jetzt zügig angegangen werden müssen. Gemeinsam sind diese Klimaanpassungsstrategie auf der einen Seite und natürlich auch der Hitzeaktionsplan eben Ausdruck unserer Pflicht, einerseits zur Daseinsvorsorge und andererseits auch, um der Klimakrise etwas entgegenzuwirken. Denn wir wollen den vorliegenden Antrag, das kann ich jetzt vorweggreifen, für die regierungstragenden Fraktionen in den Umweltausschuss überweisen und in der kommenden parlamentarischen Beratung sowohl diesen Antrag zugrunde legen als auch mit Blick auf die Klimaanpassungsstrategie genau hinsehen: Wie erreichen denn Waren- und Beratungsangebote die vulnerablen Gruppen, also die Älteren, die Kranken, Schwangeren und die Familien? Wie entlasten wir Beschäftigte in Einrichtungen wie zum Beispiel in Kliniken? Wer übernimmt denn welche Aufgaben – Bund, Land, Kommune? Und wie finanzieren wir am Ende den Hitzeschutz verlässlich und nachhaltig? Dabei wäre es gleichzeitig wirklich ein großer Fehler, einfach zu glauben, die bloße Anpassung an das, was an klimatischen Veränderungen schon gekommen ist, reicht aus, und wir könnten uns einfach ein schattiges Plätzchen irgendwo suchen und dann in die Sonnenliege fallen lassen. Das reicht nicht aus. Wir können und müssen Schulhöfe begrünen, Gebäude verschatten und Wasser in den Landschaften zurückhalten. Das ist notwendig. Aber je weiter die Erderwärmung voranschreitet – und wir sind jetzt schon in Thüringen bei 1,5 Grad Klimaerwärmung –, desto schwieriger wird es, ihre Folgen aufzufangen. Zur Realität gehört deswegen auch dazu: Klimaanpassung braucht wirksamen Klimaschutz, heute und auf lange Sicht. Wenn wir später einmal auf den Hitzesommer 2026 zurückblicken, wird nicht entscheidend sein, wie viele tropische Nächte es gab, wie viele Tage über 30 oder 40 Grad gemessen wurden, sondern was wir tatsächlich auf den Weg gebracht haben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich etwas holzschnittartig enden. Wer Bäume pflanzt, sorgt für Schatten und wer dafür sorgt, dass der Schatten dann allen gehört, der macht Politik für die Vielen und behält am Ende auch einen kühlen Kopf, denn Hitzeschutz ist Menschenschutz. Danke. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schröter. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Krell für die Fraktion der AfD auf.

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Uwe Krell AfD

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren am Livestream! Mein besonderer Gruß geht an die Besuchergruppe auf der Tribüne aus dem Landkreis Sonneberg und Schleusingen. (Beifall AfD) Werte Kollegen der demokratisch gewählten Parteien und der restlichen Gruppierungen, wir reden heute über Hitzeschutz. Zunächst einmal will ich eines feststellen: Ja, Hitze ist eine Belastung. Hohe Temperaturen können insbesondere für ältere Menschen, für kranke Kinder oder Menschen, die im Freien arbeiten, zu einer ernsthaften gesundheitlichen Belastung werden. Das ist auch keine Frage der Ideologie, sondern eine Frage des gesunden Menschenverstands. Deshalb muss man dort, wo konkrete Gefahren bestehen, auch konkrete Maßnahmen treffen. Dazu gehören beispielsweise ausreichend Trinkwasser, Verschattung, vernünftige Begrünung, gut durchlüftete Gebäude oder der Schutz besonders gefährdeter Menschen. Das bestreitet auch niemand. Aber genau deshalb müssen wir uns den Antrag der Linken einmal genauer ansehen, denn hinter dem Etikett des Hitzeschutzes steckt hier wesentlich mehr. Da geht es um neue Förderprogramme, zusätzliche Berichtspflichten, neue Beteiligungsgremien, Klimaneutralität, Quartiersentwicklung, Schwammstadtkonzepte, Landwirtschaft, Waldumbau und Wasserpolitik. Am Ende sollen sogar Bürgerräte geschaffen werden, die sich mit Wasserentnahmen und der Nutzung knapper Wasserressourcen beschäftigen sollen. Meine Damen und Herren, wenn die Antwort auf jedes gesellschaftliche Problem ein neues Gremium ist, dann haben wir irgendwann mehr Gremien als Probleme. (Beifall AfD) Wir brauchen keine Bürgerräte, die darüber beraten, wer wann wie viel Wasser entnehmen darf. Wir brauchen klare Regeln, fachlich zuständige Behörden und Entscheidungen, für die am Ende auch jemand verantwortlich ist. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Gestern waren Sie noch für mehr Bürgerbeteiligung!) Meine Damen und Herren, die Linke fordert außerdem eine ganze Reihe neuer Förderprogramme für Kommunen, Schulen, Sportstätten, Kulturveranstaltungen und Wohngebäude. Das klingt zunächst einmal gut, aber irgendwann muss man auch die entscheidende Frage stellen, wer das alles bezahlt. Jeder neue Fördertopf, jeder neues Programm und jede zusätzliche Vorschrift kostet Geld. Dieses Geld fällt nun mal nicht vom Himmel, es kommt aus den Steuern der Bürger. Gerade diejenigen, die ohnehin mit steigenden Wohn- und Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben, können nicht beliebig weitere Kosten übernehmen. Damit sind wir bei einem weiteren entscheidenden Punkt. Hitzeschutz darf nicht zum Kostentreiber beim Wohnen werden. Die Linke fordert Maßnahmen für klimagerechtes und hitzeresistentes Bauen und Wohnen sowie die klimaresiliente Sanierung von Wohngebäuden und Quartieren. Wir wissen aber, was passiert, wenn immer neue Anforderungen an Gebäude gestellt werden. Bauen wird teurer, Sanieren wird teurer, Wohnraum wird teurer und am Ende landet die Rechnung beim Eigentümer oder über Miete und Nebenkosten beim Mieter. Das kann doch aber nicht die Lösung sein. (Beifall AfD) Thüringen braucht mehr Wohnungen, mehr Wohneigentum und mehr Investitionen, aber vor allem weniger Baukosten und weniger Bürokratie. Wir können nicht den Wohnungsbau durch immer neue Anforderungen verteuern und anschließend mit Steuergeld versuchen, die Folgen dieser Politik zu reparieren. Das ist keine nachhaltige Politik, das ist politische Symptombekämpfung. Meine Damen und Herren, bemerkenswert ist auch der Umgang mit den Milliarden aus dem Bundessondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Antrag verweist darauf, dass Thüringen 2,5 Milliarden Euro erhalten soll und fordert, daraus auch Hitzeschutz und Klimaanpassung zu finanzieren. Wir sagen: Wenn dieses Geld zur Verfügung steht, dann muss es dort eingesetzt werden, wo es den größten Nutzen, den konkreten Nutzen für die Bürger bringt: in Schulen, in Krankenhäusern, in Straßen und Brücken, kommunaler Infrastruktur, Wasser- und Hochwasserschutz und funktionierenden öffentlichen Gebäuden und ja, dort, wo es sinnvoll und notwendig ist, auch in konkreten Hitzeschutz. Aber wir lehnen ab, dass Milliarden als Freibrief verstanden werden, um jede politische Wunschliste zu finanzieren. Ein Sondervermögen ist kein Selbstbedienungsladen. (Beifall AfD) Jeder Euro, den wir ausgeben, muss am Ende einen konkreten Nutzen für die Bürger haben. Genau hier zeigt sich der grundlegende Unterschied zwischen diesem Antrag und unserem politischen Ansatz. Die Linke macht aus Hitzeschutz eine umfassende Querschnittsaufgabe für praktisch alle Lebensbereiche von Gesundheit und Pflege über Schulen und Sport bis hin zu Landwirtschaft, Wald und Kleingärten. Damit wird aus einem konkreten gesundheitlichen Problem ein weiterer Baustein einer umfassenden politischen Klimasteuerung. Genau da sagen wir Nein. Wir müssen nicht jeder politischen Entscheidung den Stempel Klimaschutz aufdrücken. Wir müssen Probleme dort lösen, wo sie entstehen. Wenn es zu heiß in einem Klassenraum ist, muss für Verschattung und vernünftige Lüftung gesorgt werden. Wenn Menschen auf einem öffentlichen Platz keinen Schatten haben, muss er geschaffen werden. Wenn Ältere während einer Hitzewelle gefährdet sind, müssen sie rechtzeitig gewarnt und unterstützt werden. Dafür braucht man keine ideologischen Regeln. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion steht deshalb für einen pragmatischen Hitzeschutz statt ideologischer Klimapolitik. Wir nehmen Hitze ernst, wir nehmen die Gesundheit der Menschen ernst, aber wir nehmen auch das Geld der Bürger ernst. Wenn eine Maßnahme sinnvoll, wirksam und verhältnismäßig ist, sind wir dabei. Aber wenn die Lösung lautet: Wir schaffen einen neuen Fördertopf, einen neuen Bericht, einen neuen Bürgerrat und eine neue Vorschrift, dann sagen wir: Mit uns eben nicht. (Beifall AfD) Denn das ist nicht mehr Hitzeschutz, das ist Bürokratiepolitik unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Meine Damen und Herren, die Bürger erwarten, dass der Staat seine Kernaufgaben erfüllt und mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgeht. Hitzeschutz muss funktionieren, deshalb braucht es konkrete Lösungen vor Ort, klare Zuständigkeiten und eine vernünftige Verwendung der vorhandenen Mittel. Hitzeschutz muss den Menschen dienen und nicht der politischen Ideologie. Meine Damen und Herren, wenn ich gestern mal wieder was von Azubi-Werk und landeseigner Wohnungsbaugesellschaft gehört habe – ganz ehrlich, die Bürger haben die Nase voll von diesen linken Fantasien. Dem schließe ich mich gern an. Ihren Antrag werden wir ablehnen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krell. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Thomas für die Fraktion Die Linke auf.

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Jens Thomas Die Linke

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Krell, Sie können den Klimawandel wegreden oder ihn relativieren, (Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Haben wir doch gar nicht!) aber Sie können keine Messwerte wegdiskutieren. 40,4 Grad waren in Artern gemessen, die Flüsse und Bäche in Thüringen, aber auch in ganz Deutschland waren zu Rinnsalen verkommen bzw. ausgetrocknet. Die Verdopplung der Zahl der heißen Tage ist gemessen. Der menschengemachte Klimawandel verschwindet nicht dadurch, dass man ihn im Thüringer Landtag leugnet. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Aber Sie schaffen das!) Die Frage für verantwortungsvolle Politik lautet deshalb nicht mehr, ob wir uns an die Folgen der Klimakrise anpassen müssen, die Frage lautet: Wie schützen wir die Menschen und wer trägt die Kosten dafür? Und da kommen wir zum Hitzeaktionsplan der Landesregierung, die Landesregierung hat diesen gerade vorgelegt. Und es gibt auch noch die kommunale Hitze-Toolbox. Ist unser Antrag damit also überflüssig? Nein. Wir bestreiten überhaupt nicht, dass der Hitzeaktionsplan und die Toolbox sinnvolle Grundlagen sind. Da stehen viele richtige Dinge drin, aber das Problem ist doch: Was folgt daraus? Wenn man den Hitzeaktionsplan genauer liest, fällt auf, wie häufig dort Begriffe vorkommen wie Sensibilisierung, Prüfung, Empfehlung, Informieren. Die Landesverwaltung prüft. Behörden wird etwas empfohlen. Akteure sollen sensibilisiert werden. Gesundheitsbehörden werden informiert. Selbst eine landesweite Informations- und Aufklärungskampagne für den Hitzeschutz in der Arbeitswelt soll erst einmal geprüft werden. Was weitgehend fehlt, sind konkrete, verbindliche Zielstellungen mit Jahreszahlen. Was soll bis wann erreicht sein? Welche messbaren Verbesserungen sollen bis 2027, bis 2030 erreicht werden? Wer ist verbindlich für die Umsetzung verantwortlich? Welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt? Und dann steht im Hitzeaktionsplan ein Satz, der das ganze Problem auf den Punkt bringt. Ich zitiere: „Der Maßnahmenkatalog und die darin enthaltenen spezifischen Maßnahmen für die Landesverwaltung bilden das Herzstück des HAPT. Ihre Umsetzung unterliegt dem Haushaltsvorbehalt.“ Meine Damen und Herren, das Herzstück des Hitzeaktionsplans steht also unter Haushaltsvorbehalt. Im Klartext, wir schreiben auf, was man tun könnte, aber ob wir es tatsächlich tun, hängt davon ab, ob wir dafür irgendwann Geld bereitstellen wollen. So sieht für uns kein glaubwürdiger und ernsthafter Hitzeschutz aus. (Beifall Die Linke) So droht ein Hitzeaktionsplan zu einer dünnen Willensbekundung zu verkommen. Hitzeschutz braucht Investitionen und deshalb braucht Hitzeschutz Geld. Genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, Flächen zu entsiegeln und zu begrünen, Stadtgrün zu erhalten, öffentliche Räume zu verschatten, Trinkbrunnen zu errichten und öffentlich zugängliche kühle Orte zu schaffen. Und dabei geht es uns ausdrücklich auch um soziale Gerechtigkeit. Denn Hitze trifft eben nicht alle gleich. Wer genug Geld hat, kauft sich eine Klimaanlage. Wer ein Haus mit Garten besitzt, findet vielleicht einen schattigen Platz. Wer flexibel arbeiten kann, entzieht sich der Mittagshitze. Aber die Rentnerin in der aufgeheizten Dachgeschosswohnung kann das nicht unbedingt. Der Bauarbeiter kann seinen Arbeitsplatz nicht einfach ins klimatisierte Wohnzimmer verlegen. Und ein wohnungsloser Mensch kann sich nicht einmal in die eigene Wohnung zurückziehen. Deshalb sagen wir, Hitzeschutz ist Daseinsvorsorge. (Beifall Die Linke) Deshalb darf er nicht vom Geldbeutel des Einzelnen und nicht von der Kassenlage der jeweiligen Kommune abhängen. (Beifall Die Linke) Wir wollen außerdem unsere Schulen ernsthaft in den Blick nehmen. Kinder und Jugendliche sollen im Sommer nicht in völlig überhitzten Klassenräumen sitzen und versuchen müssen, bei 30 Grad und mehr konzentriert zu lernen. Deshalb fordern wir, Schulträger bei der Klimatisierung finanziell zu unterstützen und Klimatisierung mit Photovoltaik auf den Schuldächern zu verbinden. Gerade an den heißen, sonnigen Tagen, an denen Kühlung benötigt wird, kann der dafür notwendige Strom vor Ort erneuerbar erzeugt werden. Wir wollen Sportstätten und Vereine unterstützen. Wir wollen Kulturveranstaltungen hitzefester machen. Wir wollen, dass beim Wohnen Klimaanpassung nicht dazu führt, dass am Ende wieder die Mieterinnen und Mieter die Rechnung bezahlen. (Beifall Die Linke) Und wir verlangen auch vom Freistaat selbst, seiner Verantwortung …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Herr Abgeordneter Thomas, lassen Sie eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Thrum zu?

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Jens Thomas Die Linke

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Nein. Und wir verlangen auch vom Freistaat selbst, seiner Verantwortung gerecht zu werden. Und hier wird die Politik dieser Landesregierung besonders widersprüchlich. Der Hitzeaktionsplan verweist bei seinen Maßnahmen selbst auf das Programm Klimaneutrale Landesverwaltung 2030. Dieses Ziel steht bislang im Thüringer Klimagesetz. Die unmittelbare Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral organisiert werden. Gleichzeitig wird diese Landesregierung sich mit ihrem geplanten Energiegesetz von genau dieser gesetzlichen Zielstellung verabschieden. Das passt doch vorne und hinten nicht zusammen. (Beifall Die Linke) Das ist keine glaubwürdige Vorbildwirkung des Landes. Wer beim eigenen Handeln Verbindlichkeit abbaut, sollte den Kommunen nicht erklären, wie wichtig langfristige Klimaanpassung ist. Vor allem darf die Landesregierung nicht behaupten, für all diese Dinge sei kein Geld vorhanden. Im Landeshaushalt sind für 2026 und 2027 jeweils zusätzlich 3 Millionen Euro für kommunale Vorhaben zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung eingestellt. Dann setzen Sie dieses Geld endlich für konkrete Klimaanpassungen vor Ort ein. (Beifall Die Linke) Und Thüringen erhält rund 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität – dann nutzen wir einen Teil dieser Milliarden doch dafür, Schulen, öffentliche Gebäude und kommunale Infrastruktur hitzefest zu machen. Das ist eine Frage politischer Prioritäten. (Beifall Die Linke) Meine Damen und Herren, wir werden die Klimakrise nicht mehr vollständig verhindern können. Ihre Folgen sind bereits da. Aber wir können entscheiden, wie wir damit umgehen. Wir können weiter prüfen, sensibilisieren, empfehlen und informieren. Oder wir können anfangen, verbindlich zu handeln, konkrete Ziele zu setzen und das notwendige Geld bereitzustellen. Genau dafür steht unser Antrag. Weil wir ausdrücklich wollen, dass über die einzelnen Maßnahmen, ihre Finanzierung und ihre Umsetzung fachlich weiterberaten wird, beantragen wir die Überweisung des Antrags federführend an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten sowie mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie sowie für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Doch. Herr Abgeordneter Kobelt.

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Roberto Kobelt fraktionslos

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hitzeschutz für Thüringen – der Titel findet bei uns Zustimmung, denn es ist natürlich ein Thema, was viele, gerade ältere, Menschen betrifft, auch im öffentlichen Raum. Also ein gutes Thema, über das wir diskutieren sollten. Allerdings habe ich etwas Probleme mit dem – sage ich mal –, mit Ihrem 20-Punkte-Programm. Denn erstens suggeriert es, das Geld ist da ohne Ende. Also ich habe mal ganz grob zusammengerechnet, wenn man jetzt alle Punkte von Ihnen, die Sie aufgezählt haben, mal wirklich auf alle Landesgebäude überträgt, auf alle Schulen, auf alle Krankenhäuser, auf Wohnungsförderung, um das umzubauen – also ich komme auf eine Extramilliarde mindestens. Und das müssen Sie natürlich auch klar sagen. Es nützt ja nichts, Beschlüsse zu machen, Erwartungen bei der Bevölkerung, bei den Bürgerinnen und Bürgern zu schüren und dann – ich sage mal jetzt so – im nächsten Jahr, wenn der Doppelhaushalt beschlossen wird, wissen Sie ja selber, dass das Geld weder irgendwo eingespart werden kann in solchen Dimensionen noch irgendwo seriös finanziert werden kann. Und das ist dann das – glaube ich, so eine Erwartungshaltung zu erzeugen und dann aber nicht zu liefern –, was bei den Menschen draußen nicht gut ankommt. Lassen Sie mich kurz zu den Punkten kommen. Erstens finde ich, dass wir anerkennen müssen, dass es mündige Bürgerinnen und Bürger gibt. Es gibt Menschen, die ihr Haus bauen, so wie sie das wollen. Wenn es zu warm ist, ergreifen sie Maßnahmen oder auch nicht, pflanzen Bäume, machen eine Verschattung. Damit hat die Politik überhaupt nichts zu tun, finde ich. Es gibt kommunale Wohnungsgesellschaften, die diese Entscheidungen genauso treffen. Wenn es Probleme bei den Mietern gibt, werden sie ihre Investitionsprogramme, vielleicht ein paar Neubauten zurückstellen oder andere Maßnahmen zurückstellen, werden im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Maßnahmen ergreifen. Dann haben wir mündige Bürgermeister und Landräte, die natürlich in ihren Haushalten auch entscheiden können oder müssen, wo sie das Geld einsetzen. Wenn es dort dringende Probleme gibt und es zum Beispiel eine gute Schulbauförderung gibt – wir haben ja in den letzten Jahren hier im Landtag beschlossen, dass sich da die Mittel nahezu verdoppelt haben, zusätzlich gibt es das kommunale Investitionsprogramm, wo es eine gewisse gestalterische Vielfalt gibt –, dann sollten wir doch anerkennen, dass bitte die Bürgermeister, Landräte, Gemeinderäte und die Kreistage so viel Kompetenz haben, solche Entscheidungen zu treffen, ohne vom Land gesagt zu bekommen, wofür sie was konkret einsetzen sollen. Was kann das Land nun machen? Das Land kann nach meiner Meinung diese Ansätze in Schul- und Krankenhausfinanzierung natürlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich erhöhen oder verbessern und dann die Entscheidungsmöglichkeiten den handelnden Akteuren überlassen. Aber es gibt im Bereich des Hitzeschutzes auch – ich würde mal fast sagen – ein Allheilmittel. Das sind Bäume. Wir müssen natürlich schauen, wie man mit begrenzten Mitteln auch Synergieeffekte hat. Ein Baum hat gleich drei Funktionen: Der macht gute Luft, macht Schatten und speichert Wasser, damit das nicht sinnlos bei Regenfällen wegspült und es dann auch für den Hitzeschutz fehlt. Deswegen ist unsere Idee, Maßnahmen zu bündeln und vielleicht ein bisschen für Begeisterung bei den Menschen zu sorgen, dass man die nächsten Jahre auch nutzt und sagt: Bäume pflanzen in den Ortschaften, an den Rändern von den Ortschaften, auf öffentlichen Plätzen, das ist eine gute Sache. Vielleicht auch mal einen Zuschuss geben, wenn Privatleute in der Stadt was machen wollen. Es gibt viele, die schon von sich aus an den Straßen um die Baumscheiben herum Blumen pflanzen usw. Es gibt Initiativen, viele Vereine, wie zum Beispiel in Weimar, die schon seit Jahren 1.000 Bäume pflanzen, und in anderen Regionen auch. Ich finde, auf dieses Thema kann sich das Land konzentrieren. Das ist eine relativ preisgünstige Maßnahme, von der dann auch unsere Kinder und Enkelkinder was haben. Wir setzen uns dafür ein, einzelne Konzentrationen zu machen und vielleicht gemeinsam dafür zu sorgen, dass in vielen Bereichen in den nächsten zehn Jahren innerorts und an den Ortsrändern in ganz Thüringen eine Million Bäume gepflanzt werden. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Für eine solche Zentralisierung wäre ich, um da auch die Menschen und die Kommunen zu unterstützen, die sich bereits engagieren. Alle anderen Punkte können bitte die Akteure vor Ort selber regeln und brauchen eine grundsätzliche Finanzierung in ihren Grundbereichen. Vielen Dank. (Beifall Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kobelt. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Schenk.

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Schenk

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kobelt, ich war wirklich überrascht über Ihre Rede. Ich weiß gar nicht, wo sie beim Tagesordnungspunkt vorher waren. Da hat Ihr Kollege Herr Wogawa genau das Gegenteil erzählt. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos: Niemals!) Da war es noch so, dass Gesundheitskompetenz im Wesentlichen – das hatte ich dann auch mit Zahlen unterfüttert – was mit strukturellen Gegebenheiten zu tun hat und eben nicht mit der Frage, ob man mündig oder nicht mündig ist. Ich kann ein super informierter Mensch sein, wenn ich aber mit meiner Information nichts anfangen kann, dann sage ich mal: Ich weiß nicht genau, wie Sie das machen. Wenn Sie irgendwo bei jemandem vorbeikommen, der in einem völlig überhitzten Gebäude wohnt, und sagen, Sie sind ja mündig, das zu sanieren. Ich gebe Ihnen mal einen Tipp: Wenn ich das finanziell nicht tragen kann, mein Haus zu sanieren, dann ist es immer noch warm, obwohl ich mündig bin. Deswegen finde ich das eine ziemlich problematische Einstellung, die Sie da haben. (Beifall Die Linke, SPD) Es wird noch absurder, wenn Sie dann einerseits an die Verantwortlichkeit von Bürgermeisterinnen und Landräten appellieren, obwohl Sie gerade vorher festgestellt haben, dass das eigentlich wohl deren Aufgabe sein soll, Dinge zu tun. Ja, genau, auch die haben kein Erkenntnisproblem, sondern in aller Regel ist es häufig so, dass man Dinge auch bezahlen muss. Ich meine, das ist für den einen oder anderen mal eine neue Erkenntnis. Der hat dann Kontakt mit der Polizei, aber ich glaube, bei Landräten und Bürgermeistern würde ich davon ausgehen, denen ist das schon klar. Jetzt wird es noch seltsamer, wenn sie denen empfehlen, sie sollen alles selber machen. All die Punkte, die die Linke hier aufzählt, von Arbeitsschutz bis Gebäude, alles, was in dem Antrag genannt wird, sehen Sie als kommunale Aufgabe. Aber für Bäume ist das Land zuständig. Also ich schlage morgen den Landeskrankenhausgeschäftsführern vor, in ihre überhitzten Kreißsäle mal ein paar Bäume zu pflanzen. Das wird eine super Aktion. Ich denke, dann haben wir das Problem gelöst. (Beifall AfD) Ich finde es wirklich eigenartig. Aber es wird aus meiner Sicht auch bei Herrn Thomas nicht wirklich besser. Sie haben den gleichen Widerspruch adressiert. Sie haben einerseits gemaßregelt, dass der Hitzeschutzaktionsplan angeblich zu unkonkret ist. Ich habe jetzt während der Redezeit mal nachgezählt, ich bin auf 80 konkrete Maßnahmen gekommen. Da haben Sie jetzt so ein bisschen despektierlich gesagt, da ist viel sensibilisieren und informieren drin. Ja, genau, wir haben nämlich Ihren anderen Antrag – das war der Tagesordnungspunkt davor – mit der Gesundheitskompetenz ernst genommen. Was meinen Sie, wie viele Leute – ich verrate es Ihnen: 75 Prozent – einfach nicht die nötigen Informationen haben, die tatsächlich nicht wissen, welche Menge von Wasser sie trinken sollten, welche Bedeutung von Hitze es hat? Wie erklären Sie sich denn, dass Menschen in Bus und Bahn umkippen, dass Menschen ihre Kinder im Auto lassen, dass Menschen auf der Straße zusammenbrechen, dass Dachdecker vom Dach fallen? Halten Sie die alle einfach nur für bisschen schlecht oder falsch? Die sind aus unserer Sicht falsch informiert. Natürlich ist Sensibilisierung für bestimmte vulnerable Gruppen wie Schwangere oder Ältere ganz zentral, weil man auch wissen muss, welchen Schaden Hitze erzeugen kann. Deswegen finde ich richtig, dass Sie adressiert haben, dass viele Maßnahmen auch Geld brauchen. Aber gerade diese weichen Informationen werden zu Unrecht völlig verkannt. Fakt ist doch – das können wir in diesem Hitzesommern immer wieder feststellen –, dass viele Leute nicht kompetent mit diesen Informationen umgehen, weil sie eben – deswegen fand ich Ihren ersten Antrag zur Gesundheitskompetenz so richtig, den wir hier breit übergreifend beschlossen haben – viele Informationen nicht haben oder die Bedeutung für sich, das Implementieren in ihrem Alltag persönlich nicht durchleben können. Deswegen würde ich Ihnen da ausdrücklich nicht zustimmen. Wir haben zum Beispiel auch im Hitzeaktionsplan bewiesen, dass wir ressortübergreifend über das Thema denken. Zum Beispiel werden die AGATHE-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ganz gezielt geschult, um Menschen, die allein leben, Hinweise zu geben: Wo finde ich eine Kühle-Orte-Karte? Wo lebe ich, weiß ich überhaupt, dass mein Garten für mich vielleicht ein kühler Ort ist? Vielen Menschen fehlt tatsächlich der Zugang und die persönliche Implementierung des Problems in ihren eigenen Lebensalltag. Der Hitzeaktionsplan ist – das hat Abgeordneter Schröter zu Recht dargestellt – nur ein Baustein. Natürlich freue ich mich über die fraktionsübergreifende Einigkeit, dass Sie als Haushaltsgesetzgeber offensichtlich bereit sind, einen finanziellen Schwerpunkt zu setzen. Da bin ich sehr zufrieden. Da freut sich auch mein Kollege, der Umweltminister, denn der verantwortet unter anderem die ganzen Möglichkeiten, die die Kommunen momentan haben, um auch dem Wunsch von Herrn Kobelt Rechnung zu tragen, dass die Landräte und Bürgermeister in ihrer Mündigkeit am Ende das finanzielle Korsett haben, in dem sie diese mündige Kompetenz in konkrete Baumpflanzaktionen umsetzen oder was eben sonst alles nötig wäre. Die Hitze-Toolbox wurde 2026 erst aktualisiert. Das ist, glaube ich, das Wesen aller Klimamaßnahmen: Es ist kein abgeschlossener Prozess, es ist ein stetiges Nachdenken darüber, was uns eigentlich weiterbringt. Während die Abgeordneten der AfD einen Parteivorsitzenden haben, der im ARD-Interview erklärt hat, es war eigentlich ein ganz gewöhnlicher Sommer, stehen andere auf dem Friedhof und betrauern die Oma oder den Kollegen, der aufgrund von Hitze verstorben ist. Denn es gibt Hitzetote. Das sind Menschen, die ganz offensichtlich nicht geschützt wurden, weil sie nicht das nötige Geld hatten, um ihr Haus selbst zu ertüchtigen. Deswegen teile ich die Einschätzung, dass wir gesamtgesellschaftliche Verantwortung tragen, staatliche Verantwortung tragen, Hitzeschutz für jeden individuell möglich zu machen. Die Freiheit besteht darin, diesen Hitzeschutz zu ergreifen, aber die Möglichkeit, ihn ergreifen zu können, müssen wir schaffen. Deswegen ist es aus meiner Sicht ein relevanter Punkt – auch das hat Abgeordneter Schröter gesagt –, dass man zum Beispiel auch bei kühlen Orten darüber nachdenken muss, wer auf diesen kühlen Ort zugreifen kann. Wie komme ich denn dorthin, wenn ich zum Beispiel weniger mobil bin? Gerade da setzt Information an, nicht als weicher Faktor, sondern als die tatsächliche Möglichkeit, ein Museum, das ein kühler Ort ist, zu erreichen und eben die Frage zu stellen, wie ich dort konkret hinkomme, wie lange ich dort verweilen kann, wie ich mich dort mit Kinderwagen, Rollator oder anderen Dingen aufhalten kann. Zu Recht hat Die Linke auch den Hitzeschutz in öffentlichen Gebäuden angesprochen, der beim Landesbau Relevanz haben sollte. Deswegen haben wir in Vorbereitung auf den Redebeitrag hier die anderen Ressorts, das TMDI und das Umweltministerium, beteiligt. Ich denke, es ist gut und richtig – das wurde durch Herrn Thomas eingebracht –, dass wir uns auch fragen, wie man das eigentlich alles bezahlen soll und welche Rolle das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes spielen kann. Die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes sind im laufenden Doppelhaushalt weitestgehend verschiedenen Maßnahmen zugeordnet. Ein Schwerpunkt liegt beispielsweise auf dem Kompetenzzentrum Holzbau und nachwachsende Rohstoffe. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil der Bau klimafreundlich und ressourcenschonend ganz effizient dazu beiträgt, dass wir wirklich einen gelingenden Klimaschutz haben. Aber natürlich ist es am Ende eine Frage der finanziellen Prioritätensetzung. Ich habe es vorhin schon gesagt, ich freue mich, wenn es eine koalitions- und eine ressortüberbegreifende Begeisterung dafür gibt, hier mehr finanzielle Mittel bereitzustellen. Ich möchte darauf verweisen, dass wir auch in der Arbeitswelt eine gewisse Verantwortung tragen. Hier muss man erst mal festhalten, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die konkrete Verantwortung dafür tragen, ihre Arbeitswelten zu gestalten. Aber auch die befinden sich in einer Umgebung und da sind Flächenentsiegelung und Förderung etwas, was man mitdenken muss. Ich glaube, es ist sinnvoll, darüber zu diskutieren und auch hier die Frage zu stellen, welche Maßnahme den größten Einfluss auf das gemeinsame Ziel hat, zu vermeiden, dass Menschen aufgrund von Hitze und aufgrund des Schocks, den das in ihrem Körper auslöst, versterben, chronische Krankheiten davontragen oder anders beeinträchtigt sind. Am Ende könnte man hier viele Dinge durchexerzieren.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Entschuldigung. Ich bitte um Ruhe im Plenarsaal und darum, die Nebengespräche einzustellen, Herr Abgeordneter Henkel, damit Frau Ministerin Schenk ihre Rede vortragen kann.

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Schenk

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Dabei ist es hier drin gar nicht warm. Aber wenn Sie sich zumindest akustisch abkühlen wollen, können Sie das ja auch draußen tun. Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde noch mal einen wichtigen Punkt machen, und zwar das klimagerechte und hitzeresistente Bauen und Wohnen. Es gibt bereits verschiedene Förderprogramme, die diese Punkte berücksichtigen, aber auch hier ist es am Ende wie so häufig bei allen Punkten, die man hier aufzählen könnte, eine Frage der Priorität. Ich finde, der Diskussionsbedarf ist jedoch sehr deutlich geworden. Am Ende schwanken alle Redebeiträge einerseits zwischen der Aussage, Klimaschutz wäre so eine Art übertriebenes Einmischen in die private Lebenswelt, und andererseits der Aussage, man müsse eigentlich noch viel mehr und intensiver in die ganzen Dinge investieren. Ich möchte deswegen für die Landesregierung mal festhalten, dass wir einen Punkt dieses Antrags auf jeden Fall als gemeinsame Erkenntnis teilen, nämlich die Tatsache, dass es hier um eine Querschnittsaufgabe geht, die ganz konkrete Auswirkungen auf die individuelle Gesundheit haben. Deswegen finde ich es befremdlich – ich glaube, das hatte der Abgeordnete von der AfD gesagt –, zu sagen, es geht hier darum, ein individuelles Problem zu lösen. Es geht nicht um ein individuelles Problem, es ist ein strukturelles Problem, das Sie auf Arbeit, zu Hause, beim Einkaufen haben. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Gesundheitsproblem habe ich gesagt!) Ja, ein Gesundheitsproblem, aber ein Gesundheitsproblem ist individuell. Ihre Gesundheit ist individuell. Aus meiner Sicht ist es eben kein individuelles Problem, sondern Sie bewegen sich mit Ihrem Körper draußen in einer Welt, die Sie nicht allein gestalten können. Sie fahren mit dem Bus, Sie bringen Ihre Kinder in den Kindergarten, sie gehen in die Schule, Sie gehen irgendwo arbeiten und sind natürlich darauf angewiesen, dass am Ende Ihre Umgebung die Möglichkeit bietet sich überhaupt vor Hitze zu schützen. Deswegen erkenne ich schon an, dass wir hier am Ende über ein Thema sprechen, bei dem wir natürlich eine gesamtgesellschaftliche und auch eine staatliche Aufgabe haben, Klimaschutz überhaupt möglich zu machen. Ich finde, in diesem Sinne sollte man das Thema auch diskutieren. Hitzeschutz ist am Ende überlebensnotwendig. Ich sehe im Hitzeaktionsplan, in „hitze.thüringen.de“ und in den ganzen anderen Maßnahmen, die das Umweltressort und das TMDI ergriffen haben, richtige Schritte. Gleichzeitig geht es am Ende auch darum, die zu bezahlen. Ich freue mich über das fraktionsübergreifende Bekenntnis, diese finanziellen Mittel in kommenden Haushalten bereitstellen zu wollen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Hitzeschutz in Thüringen wird überlebensnotwendig – jetzt verbindlich vorsorgen und verlässlich finanzieren

Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmung eintreten. Es ist Ausschussüberweisung an drei Ausschüsse beantragt, wenn ich es korrekt verstanden habe, an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum und an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Das ist korrekt. Dann stimmen wir in der von mir genannten Reihenfolge ab. Wer den Antrag an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt und der Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Kein Abgeordneter. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten Küntzel und Wirsing damit an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten überwiesen. Wir kommen nun zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, Thüringen.Gerecht, CDU und nichts weiter. Wer enthält sich? Bei Enthaltung aus der Fraktion der AfD und der Abgeordneten Küntzel und Wirsing ist damit die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke und der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Wogawa, Hoffmeister und Kobelt. Wer stimmt gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht und SPD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD ist die Ausschussüberweisung mehrheitlich abgelehnt. Es ist nur eine Ausschussüberweisung, deshalb brauchen wir über die Federführung nicht abstimmen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 17. Ich rufe als Nächstes den Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4219 auf. Ich frage: Ist Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Maurer für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Katja Maurer Die Linke

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, 2025 wurden in Deutschland über 200.000 Kinder und Jugendliche in einem Heim oder in einer Pflegefamilie aufgenommen – über 200.000 Kinder und Jugendliche! Über 80.000 sind davon in einer Pflegefamilie aufgenommen worden und zu den häufigsten Gründen hat gehört, dass eine Bezugsperson ausgefallen ist, dass es Erziehungskompetenzen gab, die eingeschränkt waren, oder dass es tatsächlich zu Kindeswohlgefährdung gekommen ist. Über 200.000 Kinder und Jugendliche, das sind Kinder mit Namen, Ängsten, Hoffnungen, Kinder mit einem gigantischen Rucksack. Diese Kinder haben oft die Erfahrung gemacht, dass Erwachsene nicht zuverlässig sind, nicht die Kraft haben, sie zu schützen oder ihnen die Sicherheit zu geben, die sie dringend brauchen. Wenn dann eine Pflegefamilie sagt, wir nehmen dieses Kind auf, dann verdient das unseren allergrößten Respekt. 80.000 Kinder haben so ein Zuhause bekommen, weil sich Menschen freiwillig gemeldet haben. Ich finde das mehr als beeindruckend und ich möchte hier meine unbegrenzte Wertschätzung ausdrücken. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Diese Pflegefamilien bieten ein funktionierendes Zuhause an. Sie wecken die Kinder morgens verlässlich, hören zu, sie trösten, helfen bei den Hausaufgaben, sie begleiten sie zum Arzt und schaffen neben all dem Alltag am Ende auch noch Erinnerungen, so etwas wie eine richtige Kindheit. Deshalb möchte ich vor allen Dingen an allererster Stelle Danke sagen, Danke sagen an die Pflegeeltern, Pflegegeschwister, an die Angehörigen, die unterstützen, die einem Kind ein Zuhause geben, Danke sagen für die Zeit, die sie für sie investieren, die Geduld, aber auch die Liebe, die sie einbringen, für die Kraft, die es manchmal braucht, ein Kind mit sehr schwierigen Erfahrungen zu begleiten, und vor allen Dingen ein Danke, dass sie zu alldem sich auch noch zusätzlich um all die bürokratischen Hürden kümmern. Eines wissen die allermeisten Menschen nicht, und zwar, dass Pflegefamilien oft über sehr, sehr viele Jahre der Lebensmittelpunkt eines Kindes sind, nämlich durchschnittlich über vier Jahre. Das zeigt: Pflegefamilien, das sind nicht einfach nur kurzfristige Auffangnetze, sondern das sind Menschen, die Kinder begleiten, oft auch über diese Pflegschaft hinaus bis in das Erwachsenenalter. Genau deshalb müssen wir in der Politik ihnen auch den Rücken freihalten. Wir können nämlich nicht einerseits sagen, dass Pflegefamilien total wichtig sind, und andererseits akzeptieren, dass sie sich in einem Dschungel aus unterschiedlichen Zuständigkeiten, bürokratischen Verfahren und regional unterschiedlichen Regelungen kämpfen müssen. Das ist nicht fair, nicht fair gegenüber den Pflegefamilien, aber erst recht nicht gegenüber den Kindern, die aufgenommen werden müssen. Denn – und das ist auch wichtig für die Debatte – die Bereitschaft, ein Kind aufzunehmen, sinkt. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags verweist darauf, dass es keine einheitliche Statistik dazu gibt, sagt aber auch, dass Verbände schon lange darauf hinweisen, dass jedes Jahr rund 4.000 Familien fehlen. Und das muss uns alarmieren. Deswegen haben wir als Linke einen Antrag eingereicht, der den Antrag der Koalition ergänzen soll. An erster Stelle sind wir erst einmal dankbar dafür, dass es diesen Antrag gab und wir uns im Ausschuss schon intensiv damit beschäftigen konnten, was insbesondere die Landesregierung für Vorschläge hat auf die Fragen der Koalition hin, die gestellt worden sind. Unser Antrag soll die Debatte ergänzen. Ich hoffe, dass wir im zuständigen Ausschuss genau darüber sprechen und dann sogar eine Anhörung planen, damit beide Anträge am Ende wirklich die Situation der Pflegefamilien verbessern. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht) Ich habe es gerade eben schon gesagt, eines der größten Probleme ist, dass die Pflegekinderhilfe sehr unterschiedlich ausgestattet ist. Es kommt also sehr wohl darauf an, in welchem Landkreis man lebt oder in welcher kreisfreien Stadt. Und dann hat man eben ein unterschiedliches Recht auf Schutz, Sicherheit und erfährt oft ganz unterschiedliche Standards in der Pflegekinderhilfe. Wir brauchen aber gleiche Standards in der Beratung, Begleitung, Fortbildung und vor allen Dingen bei der finanziellen Unterstützung. Wir brauchen auch ausreichend Personal in den Jugendämtern. Darüber haben wir noch nicht gesprochen. Denn was bringt eine Regelung – jedes Gesetz, das wir hier auf die Beine stellen –, wenn am Ende die Fachkraft fehlt, die die Fälle betreut? Was bringt ein Anspruch auf Unterstützung, wenn niemand da ist, der es umsetzt? Ich freue mich auch, dass wir darüber mit Ihnen, der Koalition, im Ausschuss diskutieren. Ein sehr wichtiger Punkt, den Pflegefamilien immer wieder mitbringen, ist, dass sie Zugang zu Fortbildung brauchen: kostenfrei, niedrigschwellig und verlässlich. Denn auch sie wollen der bestmögliche Hort für die Kinder sein. Wir richten in unserem Antrag deshalb zum Beispiel eine dauerhafte Telefonsprechstunde für Notfälle ein. Das eine ist die Beratung, die ganzheitlich sein muss. Das andere ist der kurzfristige Notfall, der begleitet werden muss. Oder wir bieten auch die Möglichkeit einer digitalen Hilfeplangesprächsbegleitung an, denn der Alltag der Familien ist ohnehin wahnsinnig kompliziert. Es ist wahnsinnig schwierig, Termine freizumachen. Warum dann nicht digital? Erleichterung ist ein wahnsinnig großer Punkt. Deswegen kurz und knapp: Wir fordern einheitliche Qualitätsstandards. Wir fordern, dass Pflegefamilien finanziell gut ausgestattet werden müssen. Da denke ich zum Beispiel auch an Frauen, die insbesondere Care-Arbeit übernehmen und sich dann am Ende wundern, warum ihre Rente zum Leben nicht reicht. Wir fordern auch Beratung, Supervision und Fortbildung, die eben, wie gesagt, kostenfrei und allzeit bereit sichergestellt sein muss. Entlastungsangebote und Krisenhilfe, diese müssen ausgebaut werden, genauso wie die Unterstützung in den Jugendämtern. Wir fordern aber auch, dass Pflegekinder zum Beispiel mit Behinderung mehr in den Fokus geraten, denn wenn ein Kind eine Behinderung oder besondere gesundheitliche Herausforderungen hat, wird es noch schwieriger, eine geeignete Pflegefamilie zu finden. Und wir fordern, dass insbesondere der Übergang vom Kindsein zum Erwachsenwerden von Pflegekindern weiter gestärkt wird. Eines möchte ich Ihnen am Rand noch sagen – 40 Sekunden habe ich Zeit –: Pflegefamilien beschäftigen sich nicht nur mit spezifischen Pflegefamiliengesetzen. Sie beschäftigen sich auch damit, was auf Bundesebene passiert. Die angekündigten und umgesetzten Kürzungen spüren eben Familien wie Pflegefamilien ganz besonders, die nämlich in Grenzsituationen leben. Wenn Sie sich wundern, warum bei den großen Sozialprotesten ganz viele Familien gefehlt haben, dann kann ich Ihnen sagen, dass das daran liegt, dass sie genau in diesem Moment dieses System, dieses Land geschützt haben und die Kinder betreut haben, die kein Zuhause hatten. Und deswegen noch einmal vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile als Erstes Herrn Abgeordneten Steinbrück von der AfD-Fraktion das Wort.

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Stephan Steinbrück AfD

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer in nah und fern und hier oben auf der Tribüne! Ursprung Ihres Antrags war ja die ehemalige Brombeer-Geschichte mit den Pflegefamilien. Das hatten wir schon mal hier im Plenum. Dazu haben wir unsere Bedenken geäußert. Wir haben es im Ausschuss schon lange diskutiert. Wir haben jetzt diesen Antrag von den Linken, zu dem wir das eine oder andere Kritische zu sagen hätten. Das machen wir aber nicht hier, weil uns die Sache viel zu wichtig ist, weil uns die Kinder zu wichtig sind und die Familien. Deswegen werden wir Ihren Antrag mit in den Ausschuss überweisen, gemeinsam mit dem Brombeerantrag, dann gemeinsam beraten, Lösungen finden und ich denke mal, das findet einen guten Abschluss im Sinne der Kinder und Familien. Das war es schon. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heber von der Fraktion der CDU.

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Claudia Heber CDU

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Regierungsvertreterinnen, Regierungsvertreter, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne und auch am Livestream, Pflegefamilien übernehmen eine Aufgabe, die man kaum hoch genug einschätzen kann. Sie geben Kindern Sicherheit, Verlässlichkeit, ein Zuhause, wenn genau das in ihrer Herkunftsfamilie aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Es gibt auch deshalb überhaupt keinen Streit darüber, dass Pflegefamilien verlässliche Rahmenbedingungen, gute Beratung und fachliche Unterstützung brauchen. Ich habe mich erst kürzlich wieder bei einem Stammtisch mit Pflegeeltern ausgetauscht. Diese Gespräche bestätigen für mich noch einmal sehr deutlich, warum es richtig war, dass wir dieses Thema bereits im Juni auf Initiative unseres Antrags hier im Landtag diskutiert haben. Damals habe ich sehr bewusst darauf hingewiesen, dass Pflegekinderhilfe häufig unter dem Radar läuft, dass wir regionale Unterschiede haben, dass Pflegeeltern mit unterschiedlichen Leistungen, mit Bürokratie und mit sehr unterschiedlichen Strukturen, die Unterstützung bieten, konfrontiert sind. Und wenn ich nun Ihren Antrag lese, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dann kommt mir erstaunlich vieles bekannt vor: regionale Unterschiede, bürokratische Hürden, Beratungsbedarf, Bereitschaftspflege, elterngeldähnliche Leistungen. Offenbar war unsere Problembeschreibung im Juni doch nicht so falsch. Sie haben unsere damalige Debatte jedenfalls gründlich ausgewertet und das ist auch völlig in Ordnung. Wenn ein guter Antrag dazu führt, dass sich andere Fraktionen intensiver mit einem Thema beschäftigen, dann hat er schon etwas erreicht. Was ich allerdings nicht in Ordnung finde, ist das parlamentarische Verfahren, das Sie jetzt daraus machen. Unser Antrag liegt im Sozialausschuss. Da hätte man eine geplante Anhörung mit konkreten Fragen ergänzen können. Stattdessen bekommen wir einen neuen Plenarantrag, der zudem aus dem letzten Plenum schon einmal zurückgezogen und verschoben wurde, mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog, noch bevor wir die Fachleute und die Betroffenen überhaupt gehört haben. Das halte ich für kein besonders seriöses Vorgehen. Und ihr eigener erster Punkt zeigt eigentlich schon, wo das Problem liegt. Sie fordern ein regelmäßiges Lagebild der Pflegekinderhilfe zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, Therapieangeboten, Pflegeplätzen, Schulungen und tatsächlichen Bedarfen. Richtig! Genau deshalb haben wir unseren Antrag gestellt. Aber wenn wir uns einig sind, dass wir tatsächlich diese Situation erst mal erfassen müssen, dann können Sie nicht im nächsten Atemzug so tun, als stünden die richtigen Maßnahmen bereits fest. Erst Lagebild und gleichzeitig schon fertiger Maßnahmenkatalog, das passt nicht zusammen. Dann fordern Sie eine dauerhafte 24/7-Telefonsprechstunde für Pflegeeltern. Auch das klingt zunächst hervorragend. Nur wer sitzt denn nachts um drei am Telefon? Eine sozialpädagogische Fachkraft? Wer ist denn im Krisenfall verantwortlich? Wie erfolgt die Übergabe an das zuständige Jugendamt? Welche Rufbereitschaften bestehen bereits? Und wie viele zusätzliche Stellen brauchen Sie für eine qualifizierte Rund-um-die-Uhr-Beratung? Und vor allem: Was kostet das? Zu all diesen Fragen findet sich in Ihrem Antrag nichts. Eine Telefonnummer ist schnell beschlossen, eine qualifizierte Krisenberatung ist aber etwas anderes. Dann sollen Hilfeplangespräche flächendeckend digital angeboten werden. Natürlich können digitale Gespräche sinnvoll sein, aber ein Hilfeplangespräch ist kein gewöhnlicher Verwaltungstermin. Es geht um Kinder, Herkunftseltern, Pflegeeltern, Bindungen, Konflikte und häufig um sehr sensible Lebenssituationen. Digitalisierung kann ein Instrument sein. Digitalisierung ist aber kein Qualitätsstandard der Pflegekinderhilfe. Ob digitale Gespräche helfen, wann sie helfen und wann das persönliche Gespräch unverzichtbar ist, genau darüber sollten wir mit den Fachleuten und mit den Pflegefamilien sprechen. Dann fordern Sie mehr Informationsmaterial, barrierefrei, mehrsprachig, analog und digital. Auch dagegen hat doch niemand grundsätzlich etwas. Aber wissen Sie, was Pflegeeltern mir ganz konkret unter Transparenz beschrieben haben? Sie wollen wissen, welche sogenannten Annexleistungen ihr Jugendamt gewährt. Was gibt es für Klassenfahrten, für besondere Anschaffungen, für Ferienmaßnahmen, für schulische Bedarfe? Welche Leistungen können unter welchen Voraussetzungen beantragt werden? Und warum gilt in einem Landkreis etwas anderes als im Nachbarlandkreis? Das muss transparent, öffentlich und leicht auffindbar sein. Pflegeeltern wollen nicht noch eine allgemeine Broschüre. Sie wollen wissen, was konkret gilt und was ihnen bzw. ihrem Pflegekind zusteht. Das wäre ein sehr konkreter Ansatz gewesen. In Ihrem Antrag finde ich ihn nicht. Bei den Schutzkonzepten fordern Sie verbindliche Landesmindeststandards und ein regelmäßiges Kinderschutzmonitoring. Kinderschutz beginnt aber nicht mit Ihrem Antrag. Die Jugendämter haben bereits Schutzkonzepte entwickelt. Pflegefamilien werden dazu auch geschult und Kinderschutz ist Gegenstand von Fortbildungsangeboten. Aber bevor wir zusätzliche Standards und ein neues Monitoring beschließen, möchte ich wissen, wo genau das Defizit besteht. Welche bestehenden Schutzkonzepte reichen denn nicht aus? Was soll zusätzlich geregelt werden? Wer kontrolliert das und welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht? Auch das sind Fragen für eine Anhörung. Auch Ihre Forderung nach regelmäßiger Supervision kann sinnvoll sein. Aber was heißt denn regelmäßig? Welche Jugendämter bieten Sie bereits an? Wo fehlt sie? Aber – und das ist unser eigentliches Problem – sagen die Fachkräfte uns da nicht am Ende vielleicht fehlendes Personal, fehlende Zeit? Ich würde sie gern erst einmal fragen. Dann kommt Punkt II.8: bürokratische Hürden abbauen und Mitbestimmung stärken. Ja, welche bürokratischen Hürden? Welches Formular, welches Verfahren, welche Vorschrift, welche Zuständigkeit soll denn geändert werden? Bürokratie abbauen ist eine gute Überschrift, aber noch keine konkrete Maßnahme. Ausgerechnet ein sehr konkretes Thema, das Pflegeeltern mir genannt haben, fehlt bei Ihnen. Sie wünschen sich mehr Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Schule und Kindergarten. Pflegekinder bringen häufig besondere Erfahrungen, besondere Unterstützungsbedarfe mit. Pflegeeltern erleben, dass sie das gegenüber Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften immer wieder erklären müssen. Sie wünschen sich Ansprechpartner, Vermittlung und fachliche Unterstützung, wenn es dort Schwierigkeiten gibt. Das ist Alltag von Pflegefamilien. Genau solchen Fragen sollten wir in einer Anhörung nachgehen. Dann wollen Sie ein landesweit digitales Pflegeplatz-Netzwerk schaffen. Dazu sage ich Ihnen ganz deutlich: Pflegekindervermittlung ist keine Bettenbörse. Ein freier Pflegeplatz ist nicht automatisch ein richtiger Pflegeplatz für dieses Kind. Es geht um Alter, Bindung, Geschwister, Traumatisierung, Unterstützungsbedarf und die Fähigkeit und vor allem auch die Möglichkeiten einer konkreten Pflegefamilie. Wenn digitale Unterstützung bei der Vermittlung hilft, wunderbar, aber dann reden wir bitte über fachliche Passung, Datenschutz, Zugriffsrechte, Aktualität und Zuständigkeit, bevor wir das System beschließen. Schließlich die elterngeldähnlichen Leistungen: Sie greifen das Bremer Modell heraus und nennen 850 Euro monatlich. Dabei hat uns die Landesregierung bereits in unserer Juni-Debatte mitgeteilt, dass nach ihrem damaligen Kenntnisstand acht Thüringer Jugendämter schon elterngeldähnliche Leistungen gewähren mit unterschiedlichen Höhen, Bezugsdauern und Voraussetzungen. Dann habe ich eine ganz einfache Frage: Warum schauen wir nicht nach Thüringen? Wie funktionieren diese acht Modelle? Welche Erfahrungen gibt es? Wie viele Pflegeeltern nehmen sie in Anspruch? Helfen sie bei der Gewinnung neuer Pflegefamilien? Was kosten sie? Bevor wir ein kommunales Modell aus Bremen nach Thüringen übertragen, sollten wir doch wenigstens wissen, was Thüringer Kommunen längst machen. Bei Ihnen fehlt erneut die finanzielle Unterlegung. 850 Euro sind schnell aufgeschrieben, aber 850 Euro sind noch kein Finanzierungskonzept. Meine Damen und Herren, ich möchte trotzdem nicht, dass wir diesen Antrag heute einfach ablehnen. Wir werden einer Überweisung an den Sozialausschuss zustimmen, nicht weil dieser Antrag aus unserer Sicht beschlussreif wäre, sondern weil er es gerade nicht ist. Die Vorschläge gehören genau dorthin, wo die Linke sie platzieren könnte, in die fachliche Ausschussarbeit, wo unser Antrag schon seit Juni liegt. Ich möchte, dass wir beide Anträge gemeinsam zum Gegenstand einer Anhörung machen. Ich möchte Pflegeeltern fragen und ich möchte wissen, wo die Probleme sind. Was bringt sie vor allem dem Pflegekind? Was bringt sie der Pflegefamilie? Wer setzt sie um und wer bezahlt sie? Pflegefamilien brauchen keine Konkurrenz darum, wer den längeren Forderungskatalog vorlegt. Sie brauchen Transparenz, Verlässlichkeit, fachliche Unterstützung, und sie haben verdient, dass wir ihnen zuhören, bevor wir ihnen erklären, was sie brauchen. Deshalb überweisen wir Ihren Antrag. Vielleicht ist das am Ende sogar das Beste, was wir heute mit ihm machen können. Wir holen ihn aus der politischen Schaufensterdebatte dorthin, wo seine Forderungen hingehören, in die fachliche Prüfung. Erst erfassen, dann zuhören, dann prüfen und dann entscheiden, das ist seriöse Politik für Pflegekinder und Pflegefamilien. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

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Jetzt frage ich noch mal bei der Fraktion Die Linke: Wollten Sie noch mal sprechen oder war das mit der Einbringung erledigt? Sonst wären Sie noch mal dran. (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Ich darf noch mal reden, weil?) Ach, das war schon die Rede. Entschuldigung, ich hatte dann übernommen. Dann wollte ich Sie nur nicht übersehen haben. Alles klar. Dann ist die nächste Rednerin Frau Kollegin Behrendt von Thüringen.Gerecht.

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Nina Behrendt Thüringen.Gerecht

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Tribüne, werte Abgeordnete, wenn ein Kind nicht mehr bei seinen eigenen Eltern leben kann, braucht es einen Ort der Sicherheit. Es braucht Geborgenheit, Liebe und Halt. Fast 2.000 Kinder und Jugendliche in Thüringen wachsen heute in Pflegefamilien auf. Das ist ein Viertel mehr als noch vor zehn Jahren. Hinter diesen Zahlen stehen Pflegeeltern, die ihr Herz, ihre Türen öffnen. Sie geben Kindern, die oft Schreckliches erlebt haben, ein echtes Zuhause. Diese Pflegefamilien leisten unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Sie verdienen unseren tiefen Dank, unsere Achtung und unsere volle Unterstützung. Dass wir heute darüber sprechen, wie wir diesen Familien helfen können, ist deshalb genau richtig. Wir von Thüringen.Gerecht sagen ganz klar, wer Verantwortung für Kinder übernimmt, darf vom Staat nicht alleine gelassen werden. Ja, wir wollen die Pflegefamilien stärken und Frau Heber hat es gerade auch noch mal ausführlich beschrieben: Die Beratung dazu findet im Ausschuss statt. Der Antrag der Linken hat viele gute Ideen, aber er packt auch wieder einen großen Rucksack voll Bürokratie obendrauf. Die Forderungen alle zwei Jahre das neue Lagebild, dauerhaftes zusätzliches Monitoring, immer neue Schutzkonzepte und Prüfberichte – wer soll das alles erarbeiten und aufschreiben? Das sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern. Schon heute arbeiten unsere Jugendämter am Limit. Wenn die Fachkräfte ihre Zeit mit dem Schreiben von Berichten und Tabellen verbringen, fehlt ihnen genau die Zeit für eines: für die persönliche Betreuung der Kinder und der Pflegeeltern vor Ort. Wir von Thüringen.Gerecht wollen den Papierkram reduzieren, statt neue Hürden aufzubauen. Pflegeeltern brauchen keine neuen Aktenordner in den Ämtern. Sie brauchen Ansprechpartner, die Zeit für sie haben. Zum Thema „Pflegefamilien“ haben wir als Koalition bereits diesen Antrag in den Ausschuss gebracht, wo mündliche und schriftliche Anhörungen geplant sind. Genau deshalb wollen wir das Thema nicht aufschieben, sondern anpacken. Unsere Linie ist eindeutig: Wir streichen überflüssige Berichtspflichten und ständiges Monitoring, konzentrieren uns voll und ganz auf direkte Hilfe, auf faire Bezahlung und einfache digitale Wege. Hier wollen wir für die betroffenen Familien echte und bürokratiearme Hilfe herausarbeiten. Deshalb begrüßen wir es, dass die Linke sich hier anschließt. Meine Damen und Herren, geben wir Pflegefamilien die Rückendeckung, die sie wirklich brauchen. Wir brauchen echte, schnelle, bürokratiearme Unterstützung für unsere Pflegefamilien in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Haben Sie noch Zeit für eine Zwischenfrage? Nein. Entschuldigung, zu spät gesehen. Dann hätten wir als nächsten Redner Herrn Abgeordneten Schröter von der Fraktion der SPD.

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Maximilian Schröter SPD

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und natürlich am Livestream, Pflegefamilien leisten nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer leiblichen Familie leben können, sondern sie übernehmen zugleich eine große gesellschaftliche Aufgabe und Verantwortung. Sie geben jungen Menschen etwas, das nach zumeist eher belastenden und traumatischen Erfahrungen besonders wichtig ist, und zwar Sicherheit, Stabilität und ganz bedeutend auch einfach ein Zuhause, geborgen und verlässlich. Es ist bewiesen und ziemlich sicher auch menschlich nachvollziehbar, dass Pflegefamilien in den meisten Fällen viel bessere Entwicklungschancen für junge Menschen bieten, als das stationäre Einrichtungen könnten. Sie geben den Kindern und den Jugendlichen individuell Halt und Orientierung und sie unterstützen sie dabei, stark und eigenverantwortlich in ihre Zukunft zu gehen und später auch ihr eigenes Leben zu gestalten. Pflegefamilien brauchen dafür nicht nur unsere außerordentliche Anerkennung für dieses persönliche und gesellschaftliche Engagement, sondern – und das ist viel wichtiger noch – auch eine verlässliche Unterstützung durch Politik und Institutionen. Und hier verweise auch ich gern auf den Antrag, der bereits im Juni dieses Jahres im Plenum beraten wurde, durch die regierungstragenden Fraktionen eingebracht wurde und letztlich in den Sozialausschuss überwiesen wurde. Nun gibt es eben diesen weiteren Antrag, der sich ebenfalls ausführlich mit der Thematik auseinandersetzt. Und ich denke, was beiden Anträgen zugrunde liegt, ist, dass uns die Situation der betroffenen Kinder, Jugendlichen und natürlich auch der Pflegeeltern am Herzen liegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie wir mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft umgehen, zeigt, wie wichtig uns Solidarität untereinander ist. Mit anderen Worten: Diesen politischen Handlungsbedarf, den haben wir erkannt und es ist nur folgerichtig, dass dies auch umfassend im Thüringer Landtag beraten wird und dass wir uns für eine Besserstellung der Betroffenen einsetzen. Aus sozialdemokratischer Sicht begrüße ich ausdrücklich das Anliegen, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten und endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Gerade bei diesem Thema wurde ja in der Vergangenheit so manche Weiche gestellt, aber – und jetzt bin ich ein bisschen ketzerisch – man hat auf die Deutsche Bahn gesetzt und der Zug ist leider nicht ganz angekommen, sondern mit großer Verspätung unterwegs und es ist auch noch offen, ob er das Ziel erreicht, und so eine richtige Fahrkartenentschädigung gibt es da jetzt auch nicht. Aber die aktuellen Vorschläge von Bundesministerin Prien zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe sehen in diesem Kontext nur eine kommunale Experimentierklausel statt einer echten Zusammenführung von Kinder- und Jugendhilfe mit der Eingliederungshilfe vor und das ist einfach zu wenig. Für meine Fraktion habe ich diesen Aspekt ebenso scharf kritisiert wie auch unsere Sozialministerin im Bundesrat. Denn eine Experimentierklausel kann keine Lösung sein, die auf Probleme reagiert, die schon seit Jahren auf der Hand liegen. Sie merken, wir haben ja also eine gewisse Schnittmenge mit dem Antrag. Wir wollen die Pflegekinderhilfe weiterentwickeln. Das ist dringend geboten. Und ich wiederhole es, das sind wir dem Engagement der Pflegeeltern schuldig. Ein genauerer Blick in die zahlreichen Forderungen des vorliegenden Antrags zeigt aber auch, dass es hier Beratungs- und Diskussionsbedarf gibt. Das möchte ich an drei Aspekten herausgreifen, die zum Teil schon von meiner Vorrednerin aufgegriffen wurden. Aber ich halte es kurz. Aus unserer Sicht sind beispielsweise die Forderungen nach einer Telefonsprechstunde für Pflegeeltern rund um die Uhr nicht das richtige Instrument. Es gibt bereits Bereitschaftsdienste für Notfälle neben den normalen Sprechzeiten und ich bin mir nicht ganz sicher, ob Doppelstrukturen hier helfen oder ob es nicht besser wäre, die Bekanntmachung der vorhandenen wichtigen Anlaufstellen in den Vordergrund zu stellen. Auch die Forderung nach einer digitalen Durchführung von Hilfeplangesprächen sehen wir kritisch. Der Gedanke ist zwar grundsätzlich gut und auch so, wie Sie es sich vorgestellt haben, unterstützenswert. Aber mit Digitalisierung Hürden abzubauen, ist der gute Aspekt, was halt schwieriger wird, ist gerade in diesen sensiblen Gemengelagen eben auf einen persönlichen Kontakt und auf einen möglicherweise direkten Austausch zu verzichten. Das ist aus unserer Sicht entscheidend, um individuelle Situationen junger Menschen vollständig erfassen zu können. Auch mit Blick auf die Übertragbarkeit des Bremer Modellprojekts für elterngeldähnliche Leistungen würden wir zumindest Fragezeichen oder Bedenken anmelden. Thüringen ist als Flächenland bekanntlich anders konstituiert als der Stadtstaat Bremen. Es erscheint vor diesem Hintergrund nicht als sachgerecht, ein zumal noch laufendes Pilotprojekt da direkt zu übertragen. Wichtig wird aber in jedem Fall sein, dass wir von so pauschalen Aussagen zum Abbau bürokratischer Hürden oder dem Ausbau der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Pflegefamilien, die wir grundsätzlich teilen, zu konkreten Verbesserungsvorschlägen kommen. Dafür bietet es sich eben an, auch diesen Antrag im Rahmen der Ausschussberatung zu behandeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein gutes Zuhause, das lässt sich nicht beschließen, aber wir können dafür sorgen, dass diejenigen, die eines schenken, nicht alleingelassen werden. Pflegefamilien geben Kindern Halt. Lassen Sie uns auch den Pflegefamilien nun Halt geben. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Jetzt habe ich wieder die Zwischenfrage übersehen. Herr Schröter, möchten Sie noch eine Frage beantworten? Dann würden Sie noch 1 Minute bekommen. Entschuldigung. (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Vielleicht darf ich ja noch mal reden? Habe ich noch Redezeit?) Es war hier etwas strittig, wie es zu dem Tagesordnungspunkt jetzt gleich weitergeht. Trotzdem frage ich jetzt noch mal: Gibt es noch Redebedarf? Dann Frau Maurer. (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Frau Präsidentin, wie lange habe ich denn noch Redezeit?)

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Dorothea Marx

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3 Sekunden sind es eigentlich nur noch. (Heiterkeit im Haus) Jetzt haben wir aber Herrn Hoffmeister und wenn Sie Herrn Hoffmeister eine Frage stellen, dann gucke ich jetzt schon mal die ganze Zeit von vornherein auf Sie. Ich muss meinen Weitwinkel aktivieren. Es tut mir leid. Herr Hoffmeister als fraktionsloser Abgeordneter, bitte.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

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Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wenn wir heute über Pflegefamilien sprechen, dann sprechen wir über Kinder, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, und wir sprechen über Menschen, die bereit sind, für diese Kinder Verantwortung zu übernehmen. Ich möchte an dieser Stelle auch persönlich werden. Ich bin selbst Pflegevater. Ich weiß aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, ein Pflegekind in die eigene Familie aufzunehmen. Es bedeutet, Verantwortung zu übernehmen – jeden Tag rund um die Uhr. Es bedeutet, einem Kind Sicherheit, Verlässlichkeit und ein Zuhause zu geben. Und es bedeutet, manchmal auch mit Behörden zu sprechen, sich durch Zuständigkeiten zu arbeiten, Anträge auszufüllen und Hilfeplangespräche zu führen – wobei sich der Sinn und Zweck von Hilfeplänen nach der jeweiligen Kompetenz des Amtes richtet. Da haben wir selbst sehr negative Erfahrungen machen müssen, bis hin, dass wir uns an den Bürgerbeauftragten wenden mussten. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Deshalb sage ich ausdrücklich: Pflegefamilien verdienen nicht nur unsere Anerkennung, sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und – ganz wichtig – kompetente Ansprechpartner. Das ist leider Gottes in ganz Thüringen nicht überall gewährleistet. Die Linke greift mit ihrem Antrag gleich ein reales Problem auf. Nach den dort genannten Zahlen ist die Zahl der Pflegekinder in Thüringen innerhalb von zehn Jahren um knapp 25 Prozent gestiegen. Gleichzeitig bestehen zwischen den Kommunen erhebliche Unterschiede bei Beratung, Unterstützung und Qualitätssicherung – darauf hatte auch die Kollegin Heber hingewiesen. Und genau darüber müssen wir reden. Aber auch aus dem berechtigten Wunsch nach besserer Unterstützung darf nicht einfach ein neues Paket aus Berichtspflichten, Monitoring und zusätzlichen Verwaltungsstrukturen entstehen. Pflegeeltern brauchen Hilfe und nicht noch mehr Bürokratie. Einige Forderungen des Antrags halte ich durchaus für bedenkenswert. Eine verlässliche Erreichbarkeit in Krisensituationen ist wichtig. Wer mit einem Pflegekind in einer schwierigen Situation steckt, muss wissen, an wen er sich wenden kann.

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Dorothea Marx

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Herr Kollege Hoffmeister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Maurer?

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

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Ja, sehr gern.

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Dorothea Marx

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Danke schön.

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Katja Maurer Die Linke

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Ich stelle dann noch eine Frage – ich kündige es gleich an, falls Sie es mir erlauben.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

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Na klar, sehr gern.

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Katja Maurer Die Linke

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Aber ein Gerücht möchte sich hier ein bisschen ausbreiten, und zwar, dass durch den Antrag der Linken mehr Bürokratie für die Pflegefamilien entstehen würde und für die beratenden Personen in den Jugendämtern. Geben Sie mir recht, dass die Personen, die die Statistiken führen, nicht die Personen sind – die Berater und Beraterinnen –, die die Familien beraten? Das sind schon unterschiedliche Funktionen in den Verwaltungen, oder?

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Das ist von der Sache her richtig. Aber das Problem ist ganz einfach, dass wirklich Pflegeeltern Hilfe zugutekommt und nicht zusätzliche Arbeit beschert.

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Katja Maurer Die Linke

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Und geben Sie aber dann Ihrer Kollegin Frau Heber recht, dass es wichtig ist, dass wir vorerst eine gute Bestandsaufnahme brauchen, um die Situation der Pflegeeltern konkret zu verbessern, weil die Situationen in den Kommunen so unterschiedlich sind?

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

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Wir müssen im Prinzip Pflegeeltern hier anhören.

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Katja Maurer Die Linke

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Okay, dann freue ich mich auf die Bestandsaufnahme, die wir dann gemeinsam schaffen, um die Beratung der Pflegefamilien zu verbessern.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

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Ich kann auch gleich vorwegnehmen: Wir sind auf jeden Fall für eine Überweisung in den Ausschuss. Das kann ich Ihnen gleich vorwegnehmen. (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Das ist aber keine Antwort auf meine Frage!)

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Dorothea Marx

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Jetzt kriegen Sie sogar 2 Minuten drauf, weil Abgeordnete Maurer zwei Zwischenfragen auf einmal gestellt hat.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Okay, danke. – Ob wir dafür allerdings zwingend eine landesweite 24/7-Telefonsprechstunde benötigen oder vorhandene Strukturen besser vernetzen, sollten wir sorgfältig prüfen. Ich denke, darüber kann man im Ausschuss reden. Auch digitale Hilfeplangespräche können Familien entlasten. Digitalisierung kann Wege verkürzen, sie darf aber das persönliche Gespräch nicht ersetzen, wenn es notwendig ist. Wir wissen ja, dass Pflegekinder ihr Päckchen mit sich tragen, und hier sind auch persönliche Gespräche notwendig. Sinnvoll kann auch ein digitales Pflegenetzwerk sein. Gerade bei Krisen- und Bereitschaftspflege zählt manchmal jede Stunde. Auch hier gilt: Wir brauchen eine Lösung, die funktioniert, und keine weitere Datenbank. Ein weiterer Punkt ist für mich die Bereitschaftspflege. Diese Familien stehen bereit, wenn Kinder kurzfristig aus einer akuten Situation herausgenommen werden müssen. Deshalb sollten wir die Voraussetzungen für ein landeseinheitliches Finanzierungsmodell ernsthaft prüfen – dass das in allen Kommunen gleich bezahlt wird. Kritischer sehe ich hingegen den Versuch, immer mehr Detailsteuerung auf die Landesebene zu ziehen. Die Pflegekinderhilfe liegt wesentlich in kommunaler Verantwortung. Wir brauchen einheitliche Qualitätsstandards dort, wo sie dem Kindeswohl dienen, aber wir brauchen ebenso Handlungsspielräume für Fachkräfte und Jugendämter vor Ort. Ein neuer Bericht ersetzt keinen Sozialarbeiter. Ein zusätzliches Monitoring ersetzt keine Beratung und ein neuer Standard ersetzt keine Pflegefamilie. Deshalb müssen wir uns bei jeder Forderung fragen: Was kommt tatsächlich bei dem Kind und der Pflegefamilie an? Auch über die finanzielle Anerkennung von Pflegeeltern müssen wir sprechen. Die Linke schlägt nach dem Bremer Vorbild eine elterngeldähnliche Leistung von monatlich 850 Euro vor. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Wer ein Pflegekind aufnimmt, übernimmt eine gesellschaftliche und außerordentlich wichtige Aufgabe. Aber bevor wir eine neue Leistung einführen, müssen Finanzierung, Anspruchsvoraussetzungen und das Verhältnis zu den bestehenden Leistungen sauber geklärt sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich, Pflegefamilien wollen nicht ständig hören, wie wichtig ihre Arbeit ist. Sie wollen, dass jemand erreichbar ist, wenn es schwierig wird. Sie wollen klare Entscheidungen. Sie wollen kompetente Ansprechpartner, weniger Zuständigkeitsgerangel und sie wollen als Partner ernst genommen werden. Genau daran sollten wir unsere Politik ausrichten. Deshalb sollten wir die Vorschläge dieses Antrags im Ausschuss ernsthaft prüfen und gute Ansätze aufnehmen. Aber wir sollten auch dort widersprechen, wo zusätzliche Bürokratie geschaffen oder kommunale Verantwortung ohne erkennbaren Mehrwert zentralisiert werden soll. Am Ende zählt nicht, wie viele neue Strukturen wir geschaffen haben. Entscheidend ist, ob ein Pflegekind ein stabiles Zuhause findet und ob die Menschen, die ihm dieses Zuhause geben, die Unterstützung bekommen, die sie tatsächlich brauchen. Das ist für mich nicht nur eine politische Frage, als Pflegevater ist es auch eine ganz persönliche. Vielen Dank. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Dorothea Marx

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Vielen Dank. Gibt es weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich Frau Ministerin Schenk das Wort.

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Schenk

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Hoffmeister, es ist ganz großartig, dass Sie das genutzt haben, um Ihr persönliches Engagement in den Fokus zu stellen. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass alle, die sich hier geäußert haben, dieses Engagement sehr wertschätzen und Sie stellvertretend den Dank entgegennehmen können. Ich finde das wirklich sehr respektabel und möchte das persönlich noch mal unterstreichen, dass ich das toll finde, dass Sie in dieser Form Verantwortung für einen jungen Menschen übernommen haben. Sie haben sehr gut zum Ausdruck gebracht – das wurde auch bei der Abgeordneten Maurer sehr deutlich –, es geht am Ende um eine ganz wesentliche Transformationsleistung, die wir hier erbringen wollen, nämlich wie wir von der Anerkennung zur konkreten Unterstützung kommen. Da kann man selbstverständlich – das wurde auch von Frau Heber, da bin ich dankbar, wertgeschätzt – noch mal auf das blicken, was wir hier im Juni schon diskutiert haben. Da habe ich – deswegen will ich das jetzt hier nicht noch mal alles wiederholen, ohne den Antrag der Linken damit gering zu schätzen – schon mal dargestellt, welche unterschiedlichen Befassungsebenen wir in der Landesregierung damit schon hatten. Ich finde es begrüßenswert, dass man sich jetzt hier auf den Weg macht und sagt: Beide Diskussionen – der eine ist quasi schon dort, der andere eilt jetzt nach – können dazu beitragen, dass wir von diesem Transformationsschritt am Ende wirklich zu einer Verbesserung kommen und von der Anerkennung, die eine gute Grundlage dafür ist, Unterstützungsleistungen zu führen, zu etwas zu kommen, das auch einen wirklichen Nutzen für die Menschen bringt, die sich wie Sie, Herr Hoffmeister, hier eben engagieren. Ich denke, damit wurde klar, dass es ein sinnvolles Anliegen ist, sich im Ausschuss jetzt weiter damit zu befassen. Weil ich aber hoffe, dass vielleicht auch Pflegeeltern oder die, die es werden wollen, hier an dieser Debatte teilnehmen oder über die Presse über die Debatte informiert werden, möchte ich hier mal weniger den Dissens in den Fokus stellen. Es wurde in den Debattenbeiträgen deutlich, dass man unterschiedlicher Meinung sein kann, ob jetzt ein Bremer Modell in einem Flächenland mit unterschiedlichen Zuständigkeiten trägt oder wie man so eine Notrufhotline ausgestalten kann usw. Das sind alles richtige fachliche Punkte, über die man mit denen sprechen muss, denen es am Ende helfen soll. Ich will auf die Dinge verweisen, die wir haben und vielleicht Menschen, die sich in der Abwägung befinden, ermutigen können, diese Debatte zu verfolgen und vor allem ein Signal aus der Debatte mitzunehmen. Sie werden von den Fraktionen gesehen, die hier gesprochen haben. Sie werden gehört. Wir schätzen dieses Engagement nicht nur wert, sondern wir wollen es auch erleichtern, und zwar nicht nur in bürokratischer Hinsicht im Umgang mit Behörden, mit den finanziellen Herausforderungen, die sie haben, sondern vor allem auch mit dem Gedanken, dass wir wissen, dass zur Familienfreundlichkeit und zu dem Ziel, Thüringen zum familienfreundlichsten Bundesland zu entwickeln, eben auch gehört, Kindern ein Zuhause zu schenken, die nicht das Zuhause haben, was wir uns erst mal im Grunde nach wünschen, wenn sie von ihren Eltern geboren werden und dann eben dort vielleicht nicht verbleiben können. (Beifall CDU) Deswegen möchte ich noch mal deutlich auf die Pflegekinderdienste hinweisen, auf die Ansprechpartner in den Landratsämtern und Jugendämtern, wo ich, glaube ich, viele Menschen antreffen kann, die ganz entschieden genau dieses Ziel mit uns teilen und die auch viele Informationen bereitstellen, die deutlich machen, was man momentan schon erwarten kann. Dass dieses Thema sozusagen nicht ganz neu ist, sieht man auch an der Befassung im Landesjugendhilfeausschuss, wo es eine eigene Arbeitsgruppe gibt, die sich zum Beispiel mit der Frage der fachlichen Empfehlung für Fachkräfte in den Thüringer Pflegekinderdiensten beschäftigt hat. Diese Empfehlung ist gerade im Anhörungsverfahren und soll Ende dieses Jahres im Landesjugendhilfeausschuss beschlossen werden. Also wir finden auch in diesem Ausschuss einen relevanten Partner, Verbündete, die mit uns gemeinsam die Lage von Pflegeeltern und damit am Ende von Pflegekindern und damit am Ende von uns allen verbessern wollen. Denn jede Thüringerin und jeder Thüringer ist natürlich wichtig und auch die, die pflegen oder gepflegt werden, sollten da mitgedacht werden. Ich möchte mal einen Punkt herausgreifen, weil der ja auch von der Abgeordneten Maurer im Gespräch mit Herrn Hoffmeister problematisiert wurde: Geht es hier eigentlich um mehr Bürokratie oder nicht? Im Wesentlichen geht es ja auch darum, dass die Landesregierung einen Lagebericht vorlegen soll, wenn wir dem Antrag folgen. Ich würde sagen, das als Bürokratie zu maßregeln, geht schon in gewisser Art und Weise fehl. Man muss ja wissen, wie die Lage ist. Gleichzeitig muss man natürlich immer fragen: Was wollen wir denn mit einem Lagebericht erreichen? Deswegen ist es, glaube ich, gut, dass man sich immer mal fragt: Welche bürokratischen Hürden gibt es denn jenseits von dem Erfassen von neuen Zahlen? Und da kommt schon einiges zusammen, denn Pflegefamilien haben natürlich einige bürokratische Hürde zu bewältigen, und die hängen natürlich von den örtlichen Kommunen ab. Gerade da muss es ja auch darum gehen, dass es keinen Unterschied gibt, ob ich nun im Altenburger Land, im Eichsfeld oder sonst wo mich entscheide, als Pflegefamilie tätig zu werden. Ich glaube, da können diese gemeinsamen fachlichen Standards auch helfen. Im Antrag ist auch festgehalten, dass man sich natürlich mit diesem freien Platz, also mit der Suche, wie ich zu einem freien Platz komme, beschäftigen kann. Ich glaube, da ist es am Ende schon wichtig, dass wir intensiv miteinander diskutieren. Das hat die Abgeordnete Heber in ihrem Beitrag, finde ich, treffend zusammengefasst: Freier Platz heißt nicht automatisch passender Platz. Ich denke, man muss auch immer diesen individuellen Bedarf in den Fokus rücken und schauen, wer am Ende zusammenpasst. Nicht in dem Sinne, dass man potenziellen Pflegefamilien unterstellt, nicht passend zu sein, sondern dass natürlich jedes Kind am Ende individuell ist und vielleicht in eine Familie kommt, in der bestimmte Situationen schon vorgeprägt sind und wo man ja am Ende auch die Grundlage schafft, dass dieses gemeinsame Erlebnis, als neue Familie zusammenzuwachsen, dann auch trägt. Deswegen möchte ich am Ende auch noch darauf hinweisen, dass es ja nicht nur Sachen gibt, die wir hier im Land tun können. Es wurde zu Recht vom Abgeordneten Schröter darauf hingewiesen, dass es auch Dinge gibt, die wir im Bund tun können. Einerseits ist hier das SGB VIII zu nennen und die aus meiner Sicht wirklich schlechten Vorschläge des Bundes, die überhaupt keine Inklusion ermöglichen. Die Experimentierklausel wurde hier genannt. Das ist nichts, wo Pflegefamilien sich ermutigt fühlen, weil das am Ende wieder zu dem Problem führt, dass man in zwei verschiedene Türen gehen muss, wenn man ein Problem lösen will. Auch das ist am Ende Bürokratie. Es gibt aber auch noch andere Dinge wie zum Beispiel das Engagement der Vorgängerlandesregierung, aber auch der aktuellen, sich noch mal für eine finanzielle Beteiligung, also eine Elterngeld-ähnliche Leistung, einzusetzen. Da wurde jetzt deutlich, warum das Bremer Modell am Ende vielleicht nicht trägt. Aber viel wichtiger ist doch, dass sich die Jugend- und Familienministerkonferenz wiederholt immer wieder diesem Thema zugewandt hat. Auch auf der letzten JFMK im Dezember 2025 haben wir das Thema noch mal gesetzt. Denn am Ende wollen wir natürlich nicht bloß eine Thüringer Lösung finden. Wir wollen am Ende natürlich eine Lösung finden, die allen Pflegeeltern, auch wenn sie nach Sachsen ziehen – was wir uns als Thüringer nicht wünschen, aber falls sie das machen –, nicht sagt, dass sich ihr Lebensstandard dadurch ändern muss, dass sie jetzt die Grenzen des Bundeslandes verlassen haben. Am Ende ist auch das Familienfreundlichkeit, dass man nicht seinen Wohnort sozusagen als Grenze dessen empfinden muss, wie man sich engagieren kann. Der Fraktionsantrag der Linken beinhaltet also viele Teilaspekte, die man weiterentwickeln und diskutieren kann. Er ist ein wertvoller Debattenbeitrag für den hier schon diskutierten Antrag aus dem Juni. Ich freue mich, dass die Ausführungen, die ich damals gemacht habe, hier auch von einigen aufgegriffen wurden, zeigt es doch, dass es hier um eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Themas und vor allem am Ende um ein gemeinsames Ziel geht: dass Menschen wie Herr Hoffmeister am Ende das Gefühl haben, es ist wirklich gewollt, dass ich Pflegefamilie bin, und zwar nicht nur in der Anerkennungssprache, sondern auch in der konkreten Unterstützung, die sich strukturell und finanziell am Ende in konkreten Taten und gegebenenfalls auch finanziellem Engagement zeigt. Deswegen kann ich meine Rede so wie die anderen zwei beenden: Ich freue mich, dass der Haushaltsgesetzgeber bereit ist, auch diesem Thema seine finanzielle Unterstützung zu schenken. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD; Abg. Hoffmeister, fraktionslos)

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Dorothea Marx

Pflegefamilien in Thüringen unterstützen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es noch Redebedarf aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ich habe fast von allen Seiten den Wunsch einer Ausschussüberweisung gehört an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Weitere Ausschussüberweisungswünsche gab es nicht. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer zustimmt, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen aus dem ganzen Haus. Ich frage nach Gegenstimmen. Da gibt es keine Gegenstimme. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist dieser Antrag einstimmig an den Ausschuss überwiesen. Jetzt bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer ganz kurz nach vorn, um zu vereinbaren, welchem Thema wir uns als letztes heute widmen wollen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, kleine Programmänderung: Im Rollenplan stand, dass wir jetzt TOP 21 behandeln wollen. Das würde aber auch aufgrund der fortgeschrittenen Zeit möglicherweise etwas ausufern, weil da ein Sofortbericht gekommen wäre. Und es gab ohnehin den Wunsch aus der AfD-Fraktion, bitte mal mit den Gesetzen anzufangen. Der Punkt 21 war nur deswegen jetzt auf die Tagesordnung gerutscht, weil er auf jeden Fall abgehandelt werden muss und wir morgen auch noch eine Reihe von Platzierungen haben. Aber jetzt haben wir uns darauf vereinbart, den Tagesordnungspunkt 4 und danach noch Tagesordnungspunkt 6 aufzurufen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/4090 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/4475 ZWEITE BERATUNG Die Berichterstattung aus dem Ausschuss obliegt dem Abgeordneten Kowalleck. Bitte schön.

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Maik Kowalleck CDU

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Danke sehr. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie es heißt, Glück im Spiel, aber nun soll es erst mal um die Berichterstattung aus dem Ausschuss zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 8/4090 zum Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gehen. Ich berichte hier über unseren Beratungsverlauf. Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 53. Sitzung am 10. September dieses Jahres an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 33. Sitzung am 1. Oktober 2026 beraten. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf anzunehmen. Ich wünsche gute Beratung, falls notwendig, und noch einen schönen Abend an dieser Stelle. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Ich eröffne die Aussprache. Allerdings liegen keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vor, und wenn sich das nicht ändert, könnten wir ihn auch gleich abstimmen. Gibt es Redebedarf? Das ist nicht der Fall. Die Ausschussempfehlung – das haben Sie eben gehört vom Kollegen Kowalleck –ist Annahme und deswegen stimmen wir über das Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glückspielstaatsvertrags 2021, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 8/4090, jetzt in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht nach einer breiten Zustimmung vom ganzen Haus aus. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Dann ist dieser Gesetzentwurf einstimmig so beschlossen in zweiter Beratung. Da es sich um ein Gesetz handelt, dürfen wir noch einmal aufstehen in der Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetz auch zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Danke schön. Und wer möchte jetzt vielleicht noch mal aufstehen für die Gegenstimmen. Das ist niemand. Enthaltungen gibt es nicht. Auch in der Schlussabstimmung ist damit dieser Gesetzentwurf einstimmig angenommen und ich kann die Beratung und diesen Tagesordnungspunkt schließen. Jetzt kommen wir zum Aufruf von Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4418 ERSTE BERATUNG Wird die Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir gleich in die Aussprache eintreten und als erste Rednerin hat die Kollegin Nauer aus der Fraktion der AfD das Wort.

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Brunhilde Nauer AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer und Besucher auf der Tribüne, die Haushaltspläne dieses Hauses sind kein Wunschzettel der Landesregierung. Sie sind Ermächtigung und Auftrag an die ausgabenverwaltenden Behörden des Freistaats. Die Legislative beschließt die Mittel, die Exekutive setzt sie um. Genau das geschieht in Thüringen bei den Investitionen seit Jahren nicht. Von 2021 bis 2024 hat der Landtag Jahr für Jahr hohe Investitionsansätze beschlossen: 1,98 Milliarden Euro in 2021, 1,9 Milliarden Euro in 2022, 2,17 Milliarden Euro in 2023 und 2,08 Milliarden Euro in 2024. Die geplanten Quoten lagen jeweils bei ambitionierten 15,5 bis 16,7 Prozent. Die erreichten Investitionsquoten lagen aber weit darunter. Jedes einzelne abgeschlossene Haushaltsjahr war unter dem Soll: 2021 – ich sage dazu die Zahlen – minus 332 Millionen Euro, 2022 minus 322 Millionen Euro, 2023 minus 203,7 Millionen Euro, 2024 minus 286 Millionen Euro und 2025 derselbe Film, der Plan knapp 1,97 Milliarden Euro und das vorläufige Ist laut Finanzministerium 1,66 Milliarden Euro. Wieder sind mehr als 300 Millionen Euro liegen geblieben. Finanzministerin Wolf, Sie haben im März selbst von eklatanten Abweichungen zwischen Aufstellung und Vollzug gesprochen. Staatssekretär Scholz hat im Juli nachgelegt: Es sei zu vermuten, dass auch 2026 Investitionsmittel nicht abfließen. Nach sechs Monaten hier im Haushaltsjahr 2026 waren gerade 20 Prozent abgerufen – wie im Jahr davor. Das ist, meine Damen und Herren, Exekutivversagen. (Beifall AfD) Es kann nicht sein, dass dieses Parlament die Mittel bereitstellt, die Regierung sie in Sonntagsreden als Investitionsoffensive verkauft und die Verwaltung sie anschließend liegen lässt. Eine Ermächtigung, die nicht vollzogen wird, ist keine Politik, sie ist Kulisse. Folgendes ist der Kern: Die Exekutive plant, als könnte sie bauen. Sie vollzieht, als könnte sie warten. Und wenn es eng wird, sind Investitionen der erste Posten, der gestreckt wird, weil sie disponibel sind. Der Sanierungsstau bleibt nicht nur, er wird größer. Mein geschätzter Kollege Prophet hat es mal auf den Punkt gebracht: Es macht den Eindruck, als wartet die Landesregierung darauf, dass die Schlaglöcher auf den Straßen zuwachsen. (Beifall AfD) Wer wie die Regierungskoalition nur über wenig Geld redet, führt die Debatte in die Irre. Das Problem ist bei über 300 Millionen Rest erkennbar nicht die Höhe des Ansatzes. Das Problem ist die Unfähigkeit, beschlossenes Geld in Straßen, Schulen, Leitungen, Krankenhäuser und kommunale Projekte zu verwandeln. Ein Haushaltsplan mit 16 Prozent Investitionsquote, der im Ist bei 13 Prozent landet, ist keine ambitionierte Finanzpolitik. Er ist eine Ankündigung ohne Vollzug. (Beifall AfD) Die Exekutive muss liefern. Wir brauchen zuallererst ein Problembewusstsein für die vorhandenen Klemmstellen und anschließend eine Reform. Unser heute vorgelegter Gesetzentwurf tut das an genau dieser Stelle. Es ist ein kurzes Änderungsgesetz, es betrifft zwei Paragrafen der Landeshaushaltsordnung, aber es zielt auf ein Problem, das der Rechnungshof seit Jahren beschreibt und das jeder kennt, der in diesem Land eine Straße, eine Schule oder ein digitales Vorhaben zu Ende bringen will. Wir stellen Investitionsmittel ein und sie fließen nicht. Das ist kein Zufall und kein bloßes Vollzugsproblem einzelner Häuser. Es ist ein Systemfehler. § 19 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sagt bereits: Ausgaben für Investitionen und aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Auf dem Papier klingt das nach Planungssicherheit. In der Praxis greift jedoch der § 45 der LHO: Ausgabenreste dürfen nur mit Einwilligung des Finanzministeriums gebildet und wieder in Anspruch genommen werden. Jede Übertragung, jeder Abruf wird zum Genehmigungsverfahren. Mehrjährige Vorhaben werden so in Jahresstücke zerschnitten. Genehmigungen wiederholen sich, Projekte verzögern sich, werden abgebrochen oder in das nächste Jahr verschoben. Der Rechnungshof hat dafür das richtige Wort gefunden: „Verschiebebahnhof“. (Beifall AfD) Genau das ist die Investitionsbremse, nicht weil der Landtag keine Mittel beschlossen hätte, sondern weil das Haushaltsrecht die Ausführung unnötig schwer macht. Das wiegt umso schwerer, weil wir nach der Schuldenbremsenreform 2025/2026 zusätzlichen strukturellen Spielraum für Investitionen haben. Wer mehr Geld für Investitionen bereitstellt, muss auch die Ausführungsregel so stellen, dass dieses Geld ankommt, sonst bleibt die Reform eine Buchungsgröße. Deshalb ändern wir zwei Dinge klar und begrenzt. Erstens machen wir § 19 der LHO zur zentralen Investitionsregel: Ausgaben für Investitionen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 7 sind kraft Gesetzes übertragbar, automatisch ohne Haushaltsvermerk. Das ist keine Aufweichung der Haushaltsklarheit. Das ist die Einlösung dessen, was § 19 der LHO schon immer versprochen hat. Zweitens ziehen wir § 45 der LHO auf das zurück, wofür er taugt – auf die nicht investive übertragbare Ausgabe. Für Investitionen gelten die Absätze 2 und 3 des § 45 ThürLHO künftig nicht mehr. Bildung und Inanspruchnahme von Resten bei Investitionen laufen über § 19 ThürLHO ohne die doppelte Einwilligungsschleife. Bei allen übrigen übertragbaren Ausgaben bleibt es bei der strengen Kontrolle: Einwilligung des Finanzministeriums, zeitliche Begrenzung bis zum Ende des zweitnächsten Haushaltsjahres und Deckungspflicht. Was wird durch unser Gesetz besser? Erstens, die Planungssicherheit: Ein Schulbau, eine Straßenbaumaßnahme, ein Digitalisierungsvorhaben, eine kommunale Investitionsförderung – das sind keine Jahrestitel. Wer solche Projekte steuert, braucht die Gewissheit, dass bewilligte Mittel über das Jahresende hinaus verfügbar bleiben, ohne jedes Mal neu um Erlaubnis zu bitten. Zweitens, Tempo und Realisierung: Weniger Genehmigungsschleifen bedeuten weniger Stillstand auf der Baustelle und weniger verfallene Ansätze. Drittens, weniger Bürokratie, mehr Verantwortung in den Fachressorts: Wer ein Vorhaben fachlich führt, sollte es auch haushalterisch zu Ende führen können. Das Finanzministerium bleibt verantwortlich für den Gesamthaushalt, für das Jahresprinzip und für die nicht investiven Reste. Es wird nicht entmachtet. Es wird von den Routineentscheidungen entlastet, die Investitionen verzögern. Viertens, Standort und Wirtschaft: Infrastruktur, die fertig wird, wirkt. Transformationen, die nicht in Aktenordnern liegen bleiben, setzen Aufträge frei. Das ist Wachstumspolitik mit dem vorhandenen Instrument: mit dem beschlossenen Haushalt. Und zu guter Letzt: Unser Gesetz kostet den Freistaat kein zusätzliches Geld – im Gegenteil: bessere Mittelverwendung, weniger tote Reste, schnellere Abwicklung. Das ist Effizienz und schont die ohnehin knappen Personalressourcen. (Beifall AfD) Dieses Änderungsgesetz ist kein Freibrief. Zweck mit Bindung bleibt. Das Jährlichkeitsprinzip bleibt.

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Kommen Sie dann bitte zum Schluss, Ihre Redezeit ist aus.

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Brunhilde Nauer AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Die parlamentarische Bewilligung bleibt. Was fällt, ist die bürokratische Doppelkontrolle genau dort, wo sie Investitionen bremst. Liebe Thüringer,

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Kommen Sie bitte zum Schluss, Ihre Redezeit ist beendet.

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Brunhilde Nauer AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

liebe Kollegen, ich komme zum Schluss: Ich bin gespannt auf die Debatte jetzt im Anschluss und vorsorglich bitte ich die Kollegen darum, über die Debatte nachzudenken und beantrage schon die Überweisung in den Haushaltsausschuss. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Weiter geht es mit Herrn Kollegen Hande von der Fraktion Die Linke.

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Ronald Hande Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir eine kleine Vorbemerkung: Investitionen zu beschleunigen bzw. zu vereinfachen bzw. auch den Mittelabfluss zu vereinfachen, ist sicherlich ein gutes Vorhaben. Ich glaube, da sind wir uns alle hier im Hohen Haus einig. Aber nur weil eine Überschrift oftmals als stimmig erscheint, muss nicht auch der Inhalt automatisch so sein. Das zeigt auch dieser Gesetzentwurf. Investitionsmittel sollen automatisch und leicht übertragbar sein. Dabei soll die Beteiligung des Finanzministeriums weitgehend entfallen. Was zunächst wie eine rein technische Vereinfachung klingt, ist in Wirklichkeit ein massiver Eingriff in das Gefüge von Haushaltsgesetzgeber, Finanzministerium und Fachressorts. Lassen Sie mich dazu auf drei Punkte eingehen. Erstens, das Budgetrecht des Landtags: Der Haushalt ist kein Verwaltungsplan. Mit ihm setzen wir bei jeder Haushaltsbearbeitung und Erarbeitung Prioritäten. Und wir entscheiden nicht nur über das Ob, sondern mit der Verankerung in einem meist jährlichen Haushalt auch über das Wann, zumindest im groben Rahmen. Doch genau das gerät mit dem Gesetzentwurf ins Rutschen. Eine einmalige Bewilligung würde faktisch mehrjährig wirken, ohne dass der Landtag noch einmal darüber befindet. Dabei kann es doch vorkommen, dass sich Prioritäten auch ändern. Eine Ausgabeentscheidung von 2026 kann unter den Bedingungen von 2028 eine ganz andere Priorität haben. Da spreche ich nicht von Notwendigkeit, sondern ich spreche von Prioritätensetzung. Die gesamte finanzpolitische Lage kann sich geändert haben und darüber muss der Haushaltsgesetzgeber mit jedem Haushalt wieder neu befinden. Das heißt dann aber auch, nicht mehr benötigte Mittel müssen in den parlamentarischen Entscheidungsprozess zurückgeführt werden. Zweitens, die Rolle des Finanzministeriums: Eine erneute Befassung des Landtags ist nicht vorgesehen, was die Verantwortung vorrangig in die Obhut des TFM überführt. Dieses jedoch soll nach Ihren Vorstellungen nur noch bedingt steuern können. Dabei ist das Finanzministerium innerhalb der Landesregierung die steuernde Instanz und letztlich nicht nur dafür verantwortlich, die Vorhaben der Landesregierung in Summe zu ermöglichen, sondern auch dafür, den Willen des Haushaltsgesetzgebers zumindest im weitestgehenden Rahmen zu ermöglichen. Sie verweisen in der Begründung auf eine jährliche Unterrichtung des TFM, aber eine Unterrichtung des Finanzministeriums ist eben keine Steuerung und schon gar keine parlamentarische Kontrolle. (Beifall Die Linke) Drittens – das ist der Kern der Sache – beantwortet der Entwurf die falsche Frage. Wenn Investitionsgeld nicht abfließt, liegt das nicht immer an der Frage der Übertragbarkeit, es liegt an fehlenden Planungskapazitäten, an fehlenden Genehmigungen, an Ausschreibungen ohne Angebote, an ausgelasteten Baufirmen, an fehlendem Personal in den Behörden und vielen anderen Dingen. Was davon löst die Änderung der Haushaltsordnung, die Sie vorschlagen? Ein Bauvorhaben wird nicht dadurch genehmigungsfähig, dass die Mittel drei Jahre lang bereitstehen. Sie unterstellen einen geringeren Mittelabschluss wegen fehlender haushalterischer Flexibilität. Das ist eine Behauptung, aber kein Beleg. (Beifall Die Linke) Wie hoch waren denn die Ausgabereste in den letzten Jahren? In wie vielen Fällen hat das Finanzministerium eine Inanspruchnahme tatsächlich verhindert oder verzögert? Dazu stehen keine Zahlen in Ihrer Begründung. Am Ende droht vielleicht sogar das Gegenteil – kein Investitionsschub, sondern ein wachsender Berg an Ausgaberesten. Verfügbares Geld ist eben noch keine gebaute Straße oder eine andere Investition. (Beifall Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit keine Missverständnisse entstehen: Die Übertragbarkeit ist sinnvoll und § 19 der Landeshaushaltsordnung sieht sie auch heute schon vor, aber wir haben etwas gegen die Kombination aus Automatik, Mehrjahresverfügbarkeit, fehlender Steuerung und fehlender Entscheidung des Landtags und das einzig auf der Grundlage einer Vermutung. (Beifall Die Linke) Gerade bei den Belastungen im aktuellen Haushalt, die der Erfahrung nach von Haushalt zu Haushalt nicht geringer werden, ist eine Gesamtsteuerung entsprechend notwendiger denn je. Damit meine ich ausdrücklich nicht die aktuelle Ausgestaltung der Haushaltsstrukturkommission. Allerdings ist das jetzt auch ein anderes Thema. Das Budgetrecht ist das Königsrecht des Parlaments. Das sollten wir auch immer im Hinterkopf behalten, insbesondere dann, wenn wir an die Landeshaushaltsordnung heranwollen. Stichwort „Kosten“: Sie schreiben in Ihrem Entwurf – und Sie haben es gerade noch einmal gesagt –, dass keine Kosten entstehen. Dann frage ich Sie: Was ist denn mit der Deckungsbindung, die in Ihrem Gesetzentwurf scheinbar wegfällt? Entstehen hier nicht Wechselkosten in Folgehaushalten? Zusammenfassend kann ich feststellen, dieser Gesetzentwurf ist ungeeignet und nicht zielführend. Daher lehnen wir ihn bzw. auch die Überweisung an einen Ausschuss ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kästner von der Fraktion Thüringen.Gerecht das Wort.

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Alexander Kästner Thüringen.Gerecht

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauer vielleicht am Livestream, dieser Gesetzentwurf der AfD kommt mit den üblichen großen Versprechungen daher: weniger Bürokratie, schnellere Investitionen, mehr Flexibilität. Das klingt natürlich auf den ersten Blick gut und populär, aber das war es dann eigentlich auch schon. Denn wenn man die juristische Fassade einreißt und sich anschaut, was diese Fraktion hier tatsächlich aufgeschrieben hat, bleibt von den Versprechen nichts übrig außer blankem Populismus und gefährlichem Dilettantismus. (Beifall Thüringen.Gerecht) Die AfD will mit großem Anlauf etwas ermöglichen, was längst geltendes Recht ist. Das wurde schon gesagt. Investitionsausgaben sind in Thüringen bereits heute grundsätzlich übertragbar. Das schreiben Sie, meine Damen und Herren der AfD, auch selbst in die Begründung Ihres eigenen Entwurfs. Das Problem in diesem Land ist also nicht die Übertragbarkeit. Das Problem ist Ihr Unvermögen, das Haushaltsrecht überhaupt zu verstehen. Was soll stattdessen tatsächlich verändert werden? Die AfD will bei Investitionsausgaben die Absätze 2 und 3 des § 45 der Landeshaushaltsordnung schlicht aushebeln. Und genau da wird es brandgefährlich für die Stabilität unseres Landes. Ein Ausgaberest ist nämlich kein prall gefüllter Geldkoffer, der im Keller eines Ministeriums einfach einstaubt. Nur weil ein Ressort im vergangenen Jahr 50 Millionen nicht ausgegeben hat, liegen diese Millionen im nächsten Jahr nicht automatisch zusätzlich auf dem Girokonto des Landes. Ein Ausgaberest ist zunächst einmal nur eine nackte Ausgabeermächtigung aus der Vergangenheit. Bevor diese alte Ermächtigung tatsächlich in Anspruch genommen wird, gibt es in einer soliden Haushaltsführung eine entscheidende Sicherung. Das Finanzministerium muss nämlich prüfen, ob diese Ausgabe im aktuellen Haushalt auch durch reale Einnahmen gedeckt ist. Das ist das Fundament der Haushaltsdisziplin. Und genau diese Prüfung, genau diese Sicherung will die AfD jetzt mutwillig zertrümmern. Meine Damen und Herren, das ist kein lästiger bürokratischer Schnickschnack, das ist elementare Kontrolle über die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger. Stellen Sie sich vor, mehrere Ministerien schleppen über Jahre diese gigantischen Ausgabereste vor sich her und plötzlich entscheiden sich diese Ressorts gleichzeitig, jetzt lösen wir die alten Scheine alle ein. Wenn dann die Deckungsprüfung fehlt, rennt dieses Land sehenden Auges in ein massives Haushaltsloch. (Beifall Thüringen.Gerecht) Dann reicht es eben nicht, sich wie ein trotziges Kind hinzustellen und zu sagen, das Geld war doch irgendwann mal eingeplant. Die entscheidende Frage lautet dann: Ist das Geld heute noch da? Ist die Ausgabe heute gedeckt? Hier entlarvt sich der Gesetzentwurf als ein einziges Dokument der politischen Scheinheiligkeit. Schauen wir uns doch einmal an, was die AfD sonst so in ihrem Programm oder hier vorn predigt. Wenn es gegen die Landesregierung geht, fordert die AfD lautstark und gebetsmühlenartig eine solide Haushaltsführung. Herr Höcke sagt immer „Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit“ und schimpft über die Schulden und warnt vor finanziellen Risiken für zukünftige Generationen. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Nein, das sagt nicht nur er!) Im Landtagswahlprogramm fordern Sie die strikte Einhaltung der Schuldenbremse und die Begrenzung von Ausgabekriterien. Und was fordern Sie heute hier im Plenum? Sie legen einen Entwurf vor, der genau das Gegenteil bewirkt. Sie wollen dem Finanzministerium ausgerechnet das wichtigste Instrument nehmen, mit dem es die Gesamtverantwortung im Haushaltsvollzug überhaupt erst wahrnehmen kann. Sie fordern Verantwortung, aber Sie streichen die Steuerungsmöglichkeit. Das ist kein durchdachtes Konzept, das ist haushaltspolitischer Blindflug. Sie verstoßen mit diesem Antrag krass gegen Ihre eigene, selbstplakatierte Programmatik der haushaltspolitischen Solidität. Wer die Deckungsprüfung abschafft, öffnet der finanziellen Willkür Tür und Tor. Auch Ihr vermeintliches Widerspruchsrecht heilt diesen Murks nicht. Nach Ihrem Entwurf soll das Finanzministerium die Übertragbarkeit nur verhindern können, wenn eine Maßnahme endgültig entfällt. Aber darum geht es doch gar nicht. Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob es das Projekt noch gibt, sondern ob im laufenden Jahr die Liquidität noch vorhanden ist. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die Sie hier bewusst oder, wie ich eher vermute, aus Unwissenheit vermengen. Dieser Gesetzentwurf ist kein Beitrag zum Bürokratieabbau. Er ist ein Angriff auf die geordnete Haushaltsführung des Freistaats. Wir alle wollen, dass Investitionen beschleunigt werden. Wir alle wollen, dass Straßen gebaut werden, dass Schulen saniert und digitale Infrastrukturen hochgezogen werden. Aber schnellere Investitionen erreicht man nicht dadurch, dass man die Kontrollmechanismen des Rechtsstaats – und über den hatten wir es heute auch schon ganz oft und lang – einfach wegradiert. Wenn Genehmigungsverfahren zu langsam sind, dann müssen wir dort die Verfahren beschleunigen. Wenn Planungskapazitäten in den Kommunen fehlen, müssen wir dort ansetzen. Wenn Investitionsmittel nicht abfließen, müssen wir die bürokratischen Blockaden in den Behörden lösen. Aber tun Sie nicht so, als sei die verfassungsmäßig gebotene Deckungsprüfung des Finanzministeriums das Hindernis für nicht jede gebaute Straße in Thüringen. Haushaltsdisziplin ist keine Bürokratie, Haushaltskontrolle ist keine Investitionsbremse und eine alte Ausgabeermächtigung ist kein neues Geld. Wer den Bürgerinnen und Bürgern also vorgaukelt, man könne durch das Streichen von Kontrollrechten im Haushaltsrecht plötzlich schneller bauen, der betreibt – das können Sie gut – Wählertäuschung. (Heiterkeit AfD) Dieser Gesetzentwurf ist fachlich unsolide, widerspricht Ihren eigenen programmatischen Grundsätzen und stellt ein unkalkulierbares Risiko für die Finanzen unseres Landes dar. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das hat mir den Abend gerettet, Herr Kästner, danke!) Deshalb lehnen wir diesen gefährlichen Gesetzentwurf und auch die Überweisung an den Ausschuss entschieden ab. Lassen Sie mir noch 30 Sekunden, um zum Rest zu reden. Ich weiß, was Sie hier immerzu über Thüringen.Gerecht und die Entstehung sagen. Ich sage Ihnen, diese Entscheidung war richtig. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das macht es nicht mehr besser!) Die schafft mehr Struktur, die schafft mehr Sicherheit für eine gute Regierung, für das Tragen von Regierungsverantwortung. Das war ein richtiger Schritt, mit den falschen Kräften zu brechen. Das wird Thüringen am Leben halten, länger als Sie es sich wünschen. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann erteile ich Frau Ministerin Wolf das Wort. Bitte schön. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht vor, die Thüringer Landeshaushaltsordnung zu ändern. Nach dem Entwurf sollen für investive Ausgaben, die bereits per Gesetz übertragbar sind, die Regelungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung zur Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten nicht mehr einschlägig sein. Ich muss meinen Ausführungen zu dem Gesetzentwurf einige Anmerkungen zur Übertragbarkeit von Ausgaben sowie der Bildung und Inanspruchnahme von Ausgaberesten voranstellen. Das eine oder andere mag sich jetzt ein kleines bisschen wiederholen, aber ich glaube, es ist durchaus sinnvoll, das Ganze noch mal systematisch aufzubauen. Der § 19 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sieht bereits jetzt die gesetzliche Übertragbarkeit von investiven Ausgaben vor. Allein die Übertragbarkeit der Ausgabe reicht jedoch nicht aus, um über diesen im folgenden Haushaltsjahr verfügen zu dürfen. Hierzu müssen eben die Ausgabereste gebildet werden. Diese Bildung ist in § 45 Abs. 2 der Thüringer Haushaltsordnung sehr klar geregelt. Hiernach können aus übertragbaren Ausgaben mit Einwilligung des für Finanzen zuständigen Ministeriums Ausgabenreste gebildet werden. Ich persönlich halte dieses Verfahren für ausgesprochen sinnvoll. Es ist auch aus meiner Sicht ein tatsächlich unkompliziertes Verfahren. Jeder, der das Ganze mal in einer Kommune erlebt hat und weiß, wie ungleich schwieriger es ist, auf kommunaler Ebene Haushaltsreste zu bilden und zu übertragen, sieht, dass es das Land sich selbst in seinen eigenen Regelungen auch mit dieser Regelung ungleich leichter macht. Erlauben Sie mir den kleinen Diskurs in die kommunale Haushaltsführung. Da müssen Sie eine entsprechende Maßnahme nachweislich begonnen haben, um die Reste übertragen zu dürfen. Und was heißt das in der täglichen Praxis? Es ist nicht ungewöhnlich, dass Haushalte inklusive der Investitionshaushalte sehr spät in den Kommunen verabschiedet werden aufgrund von Unbilden, aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, Gewerbesteuer und, und, und. Das muss ich Ihnen jetzt hier alles nicht erzählen. Es spielt auch keine Rolle. Das heißt aber, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass ein Haushalt im November verabschiedet wird und Sie bis zum Dezember Aufträge vergeben haben müssen, was schier unmöglich ist. Das Land macht es sich selbst jetzt schon deutlich leichter. Es reicht eine nachvollziehbare Begründung. Es reicht die Genehmigung durch das Finanzministerium und schon ist es möglich, entsprechend diese Ausgabereste zu bilden. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Laut Kommunalordnung bis 30. November des Vorjahres!) § 45 Abs. 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung enthält darüber hinaus die Regelung, dass die Inanspruchnahme von Ausgaberesten der Einwilligung des Finanzministeriums bedarf. Ich habe es gesagt, diese Einwilligung darf mein Haus nur erteilen, wenn in demselben oder einem anderen Einzelplan Deckung in gleicher Höhe bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres gewährleistet ist. Das Ganze ist ein Schutz davor, dass man nicht in Investitionen läuft, die am Ende nicht bezahlt werden können und dass die Rechnung am Ende nicht aufgeht. Diese Deckung kann zum Beispiel durch Einsparungen oder Mehreinnahmen gewährleistet sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, die Regelungen in der Thüringer Landeshaushaltsordnung sehen nicht nur die reine Regelung der Übertragbarkeit vor, sie sehen auch ein Verfahren vor, um die übertragbaren Ausgaben im folgenden Haushaltsjahr nutzbar zu machen. Nach dem Gesetzentwurf der AfD soll für übertragbare investive Ausgaben das eben von mir skizzierte Verfahren nicht mehr gelten. Rein gesetzlich verbliebe es bei der Übertragbarkeit der Ausgaben ohne die Bestimmung für die Bildung von Ausgaberesten. Diese Bildung ist jedoch zwingend Voraussetzung, um im folgenden Haushaltsjahr über nicht verausgabte Mittel aus den Vorjahren verfügen zu können. Die Bildung dieser Reste stellt also die Ausgabeermächtigung für das Folgejahr dar. Mit dem Gesetzentwurf soll darüber hinaus die in § 45 Abs. 3 Thüringer Landeshaushaltsordnung erforderliche Einwilligung zur Inanspruchnahme von investiven Ausgaben, also den gebildeten Resten, und die damit zusammenhängende Erfordernis der Deckung entfallen. Dies stellt – und das ist eben auch schon ausführlich begründet worden – eine nicht absehbare Gefahr für den Haushaltsvollzug dar. Davon bin ich überzeugt. Die genannte Einwilligung meines Hauses, die nur erteilt werden darf, wenn eben gerade diese Deckung gewährleistet ist, ist ein zwingendes Steuerungsmittel, um einen ausgeglichenen Haushaltsvollzug zu gewährleisten. Durch den Wegfall dieser Einwilligung für Reste aus investiven Ausgaben fiele diese Steuerungsmöglichkeit weg. Ich erlaube mir den Hinweis, dass aus den vergangenen beiden Haushaltsjahren, also 2024 und 2025, Reste aus investiven Ausgaben in Höhe von rund 280 Millionen Euro gebildet wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, statt der bislang vorgesehenen Einwilligung meines Hauses soll nach Ihren Vorstellungen entsprechend geregelt werden, dass das Thüringer Finanzministerium in besonders begründeten Ausnahmefällen die Übertragbarkeit von Ausgaben verhindern können soll, soweit bewilligte Maßnahmen endgültig entfallen. Dies stellt jedoch im Vergleich zur aktuellen Rechtslage kein vergleichbares Steuerungsinstrument dar. Erlauben Sie mir diese kurze Einfügung: Wozu würde das von Ihnen vorgeschlagene Prinzip führen? Dass die Ministerien entsprechend in einem hohen Maß noch mehr Investitionen anmelden würden, in dem Wissen, diese möglicherweise nicht umsetzen zu können, nach dem Motto „Haben ist besser als brauchen“, dass die Frage der Umsetzbarkeit nur noch zweitrangig betrachtet wird und dementsprechend ein aus meiner Sicht hohes Haushaltsrisiko entstehen würde. Aber zunächst kann der Übertragbarkeit als solches durch das Thüringer Finanzministerium nicht widersprochen werden – ich habe es eben genannt –, da diese in § 19 Abs. 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung gesetzlich geregelt ist. Sofern hier ein Widerspruchsrecht etabliert werden sollte, müsste sich dieses auf die Inanspruchnahme von Resten aus investiven Ausgaberesten beziehen und vorsehen, dass mein Haus widersprechen kann, wenn für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten – ich nehme an, Sie sind auch langsam verwirrt – keine Deckung gewährleistet ist. Hierzu wäre ein umfassendes Berichtswesen durch die Ressorts erforderlich. Das macht das Ganze nicht einfacher, sondern ausdrücklich komplizierter. Davon bin ich zutiefst überzeugt und ich höre jetzt schon den Ruf, dass das Ganze mit einem höheren Stellenanteil bewerkstelligt werden müsste. Das ist ausdrücklich nicht unser Weg. (Beifall Thüringen.Gerecht) Dementsprechend dürfte auf diese Art und Weise die erhoffte Reduzierung von Verwaltungsaufwand nicht nur neutralisiert, sondern auch ad absurdum gestellt werden. Zudem wird im Vorblatt aufgeführt, dass die Gesamtverantwortung des Thüringer Finanzministeriums durch die jährliche Unterrichtungspflicht und das Jahresprinzip gewahrt bleibt. Diese Verantwortung muss ich als Finanzministerin von mir weisen, denn dem Thüringer Finanzministerium ist dann ein wesentliches Steuerungselement für den Vollzug des Haushalts genommen. Insgesamt wird der Entwurf daher von der Landesregierung nicht nur äußerst kritisch bewertet und gesehen, sondern wir empfehlen auch die Ablehnung. Herzlichen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Dorothea Marx

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Es war beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Dann bitte ich diejenigen, die Hand zu heben, die dieser Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der CDU und Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung der fraktionslosen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe die Beratung dieses Tagesordnungspunkts Wir sehen uns morgen früh um 9.00 Uhr wieder. Da Es beginnt mit Tagesordnungspunkt 11, das ist das Gesetz setzes. Bis dahin, einen schönen Abend!

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