Beate Meißner
Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringerinnen und Thüringer, wir lieben den Rechtsstaat. Ja, der eine oder andere von Ihnen wird jetzt schmunzeln, weil er denkt, es ist zu übertrieben, zu pathetisch. Aber ich sage Ihnen ganz ehrlich, genau das ist unsere Einstellung und genau diese Einstellung wird sich wie ein roter Faden durch meine Regierungserklärung ziehen. Denn dieses Bekenntnis zum Rechtsstaat ist nicht nur notwendig, es zeigt sich auch in all diesen drei Bereichen. Aber es reicht nicht, den Rechtsstaat zu lieben, man muss ihn aktiv pflegen und stärken. Denn ein handlungsfähiger Rechtsstaat, eine geordnete Migration und ein wirksamer Verbraucherschutz entstehen nicht von selbst. Denn wer den Rechtsstaat liebt, der verteidigt ihn und seine Durchsetzung. Denn der Rechtsstaat schützt den Einzelnen vor Willkür und er schafft die Verlässlichkeit, die unsere Gesellschaft zusammenhält. Seit meinem, seit unserem Amtsantritt im Dezember 2024 ist genau das der Auftrag meines Staatssekretärs und mir in unserem Ministerium. Deshalb sage ich Ihnen in einem Satz, worum es uns in dieser Regierungserklärung geht. Wir handeln, und zwar so, dass es die Thüringerinnen und Thüringer auch spüren. Das bedeutet in drei Punkten: 1. Wer vor Gericht sein Recht sucht, der soll es zuverlässig und zeitnah finden. 2. Wer hier Schutz braucht, soll ihn finden. Wer hier nicht bleiben darf oder sein Bleiberecht verwirkt hat, der muss gehen, und beides gehört für uns untrennbar zusammen. 3. Wer im Alltag über den Tisch gezogen wird oder in der Schuldenfalle steckt, der soll wissen, da ist jemand, der hilft. Was das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz in den vergangenen 22 Monaten auf den Weg gebracht hat, ist mehr als eine Auflistung einzelner Maßnahmen. Es ist Ausdruck einer politischen Haltung: eine Justiz, die personell wieder an Stärke gewinnt, eine Migrationspolitik, die Ordnung schafft, und ein Verbraucherschutz, der dort hilft, wo Menschen ihn im Alltag brauchen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Ich möchte zunächst mit der Justiz beginnen, die berechtigterweise in meinem Ministerium wieder an erster Stelle steht, denn die Justiz ist eine tragende Säule unseres Zusammenlebens. Eine der größten Herausforderungen in diesem Bereich ist die drohende Ruhestandswelle. Eine Aufgabe, die an mich zu Beginn der Legislatur herangetragen wurde und die verdeutlicht, vor welchen Problemen wir stehen, denn bis 2032 wird ca. die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand gehen. Am Anfang bestand die Befürchtung, dass wir diese Ruhestandswelle nicht bewältigen, aber ich kann Ihnen sagen, wir haben erfolgreich entgegengesteuert. Erstmals werden in Thüringen wieder mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt, als in den Ruhestand gehen. Allein in diesem Jahr gehen 47 Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand und bereits jetzt haben wir 85 neue Richter auf Probe eingestellt. Sie sehen also, wir handeln und wir werden auch weiter handeln, denn der Ehrgeiz in meinem Haus ist sehr groß und ich bin davon überzeugt, wir werden in diesem Jahr noch die 100 knacken. Deswegen geht ein großes Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Wir fangen aber natürlich viel früher an. Auch beim juristischen Vorbereitungsdienst haben wir derzeit so viele Referendarinnen und Referendare wie seit 2014 nicht mehr. Derzeit sind in Thüringen 230 Referendarinnen und Referendare im Einsatz. Das erfordert natürlich auch einen großen Aufwand. Deswegen sind wir gerade dabei, im Justizprüfungsamt auch eine Koordinierungsstelle einzurichten, die die Qualität der Ausbildung für die Nachwuchsjuristen sichert, aber eben auch für unsere Ausbilderinnen und Ausbilder. Sie sehen auch hier, wir handeln. Natürlich erfordert das viel Kraft, vor allen Dingen für diejenigen an unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften, die den juristischen Nachwuchs auch einarbeiten. Deswegen gebührt diesen Kolleginnen und Kollegen mein besonderer Dank. Das ist Kraft, die sich lohnt, denn wir brauchen diesen Wissenstransfer. Wir müssen ermöglichen, dass Erfahrung weitergegeben wird und gleichzeitig auch neue Wege gehen. Das haben wir getan, indem wir die Einstellungsvoraussetzungen geöffnet haben. Das heißt nicht, dass es Abstriche an der Qualität gibt, aber wir wollen auch diejenigen, die als Quereinsteiger mit Lebenserfahrung, mit Berufserfahrung kommen, bei uns in der Justiz einstellen. Wir bekommen Rückenwind. Auf Bundesebene gibt es jetzt den Packt für den Rechtsstaat. Thüringen hat auch hier bereits gehandelt, denn dankenswerterweise haben wir bereits 25 neue Stellen, insbesondere für die Staatsanwaltschaften und für die Verwaltungsgerichte zur Verfügung gestellt. Doch, der richterliche Bereich ist nicht alles. Nein, eine leistungsfähige Justiz braucht natürlich auch einen starken, nichtrichterlichen Dienst. Geschäftsstellen, Serviceeinheiten, Justizwachtmeistereien, IT und Verwaltung sichern den täglichen Betrieb von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Deswegen bleiben Personalgewinnung, Qualifizierung und auch gute Arbeitsbedingungen zentrale Aufgaben. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch ein Herzensprojekt von mir erwähnen: die Justizassistenz. Auch diese haben wir in diesem Jahr umgesetzt. Jetzt ist es möglich, dass Referendarinnen und Referendare parallel zu ihrem juristischen Vorbereitungsdienst mit einer zusätzlich vergüteten Tätigkeit mit vier bis acht Stunden im Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft tätig sein können. Das soll nicht nur unser Personal entlasten, nein, es soll die Juristen frühzeitig an Thüringen binden, denn wer die Besten will, muss sie früh von sich überzeugen. Die Justizassistenz startet daher hier im Landgerichtsbezirk Erfurt und soll perspektivisch auf das ganze Land ausgeweitet werden. Sie sehen also auch hier, wir handeln.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)
Handlungsbedarf gibt es auch im Bereich der Digitalisierung. Wir können in Thüringen stolz sein, dass es uns gelungen ist, die e-Akte in allen Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften einzuführen. Das heißt, seit dem 1. Januar dieses Jahres laufen neue Verfahren, bei denen die Pflicht dazu besteht, grundsätzlich elektronisch. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich, bei meinen vielen Gerichtsbesuchen habe ich oft gesagt bekommen, dass das noch nicht reibungslos läuft. Deswegen ist klar, diese Umstellung ist anspruchsvoll und wird auch zunächst mehr kosten und auch mehr Personal bedürfen. Es entsteht zusätzlicher Aufwand. Deswegen stabilisieren wir die technische Infrastruktur, überprüfen Arbeitsabläufe und entwickeln die Verfahren so weiter, dass Digitalisierung auch tatsächlich entlastet. Denn Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Wir haben jetzt dazu auch kleine Schritte gewählt. Wir haben uns externen Sachverstand ins Ministerium geholt und können vermelden, dass wir längst überfällige Dinge jetzt umgesetzt haben, beispielsweise der Einsatz des E-Diktates, die Anschaffung des dritten Bildschirms und die Einführung zusätzlicher Unterschriftenpads. Das mögen kleine Signale sein, aber sie sind notwendig. Und wir werden weiter daran arbeiten, denn wir wissen, dass das noch eine große Herausforderung ist. Darüber hinaus waren wir aber auch aktiv bei nationalen Initiativen im Rahmen der Justizministerkonferenz. Das Thema „Kinderschutz“ ist gerade mir als Mutter ein wichtiges. Im Bereich der sexuellen Belästigung und im Bereich des sexuellen Missbrauchs gibt es aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf, um unsere Kinder bestmöglich zu schützen. Deswegen haben wir hier erfolgreich zwei Initiativen auf den Weg gebracht und hoffen, dass das, was wir angestoßen haben, den Bund dazu bringt, zu handeln. Aber auch bei Bundesratsinitiativen waren wir sehr erfolgreich. Eine Bundesratsinitiative, die mir sehr am Herzen liegt, war die Erweiterung des § 86a Strafgesetzbuch. Dabei geht es um das Zeigen verfassungswidriger Kennzeichen im schulischen Alltag. Sie wissen alle, die Schule ist kein öffentlicher Raum und deswegen scheitert eine Strafbarkeit für das Zeigen eines Hitlergrußes oder das Malen eines Hakenkreuzes meist aufgrund mangelnder Öffentlichkeit. Wir finden, dass es hier eine Gesetzesänderung braucht. Denn da, wo die pädagogischen Mittel der Schule nicht mehr ausreichen, um einwirken zu können, braucht es die Möglichkeit des Jugendstrafrechts, um diejenigen, die strafmündig sind, auf den richtigen Weg zurückzubringen und hier wirksam einwirken zu können.
(Beifall CDU)
Deswegen sehen Sie auch hier, wir handeln. Das Stichwort „Jugendkriminalität“ ist eines, was wir auch weiter verfolgen werden. Denn wir haben uns im Regierungsvertrag darauf verständigt, die Jugendstationen auszubauen, ein Modell, was erfolgreich in Thüringen bereits in Jena und Gera umgesetzt wird. Dort arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe vorbildlich zusammen, mit dem Ziel, dass es schnelle Entscheidungen und damit eine konsequente Strafverfolgung bei Jugendlichen gibt. Denn wer Jugendkriminalität ernst nimmt, muss schnell sein. Bei einem 15-Jährigen zählt eben nicht nur, wie konsequent die Antwort ist, sondern wie schnell sie kommt. Deswegen sind wir gerade dabei, in Zusammenarbeit mit einem kommunalen Partner und dann auch mit dem Innenministerium eine weitere Jugendstation in Thüringen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus haben wir erst kürzlich eine Bundesratsinitiative gestartet, die das Ziel hat, junge Menschen früh zu erreichen, kriminelle Karrieren zu verhindern und am Ende auch Opfer zu schützen. Und das gilt insbesondere in Fällen von schwerer Gewalt. Hier muss der Rechtsstaat wirksam reagieren können. Und auch hier sehen Sie, wir handeln. Ich komme zum Justizvollzug, einem Bereich, der sich hinter Mauern abspielt und oftmals unsichtbar ist. Aber ich sage Ihnen, zum Rechtsstaat gehört ein funktionsfähiger und sicherer Justizvollzug. Der beginnt bei den Menschen, die ihn tragen in unseren fünf Justizvollzugsanstalten. Ich habe mir selbst bei einem Praktikum ein Bild davon machen können, nicht nur, was die Aufgaben sind, sondern wie bedeutsam diese Aufgabe ist. Mein wichtigster Eindruck ist, dieses Personal ist nicht nur welches, was auf dem Papier steht, nein, unser Justizvollzug ist systemrelevant. Und wir müssen diejenigen stärker schützen, die uns schützen. Wir haben 947 Bedienstete in unseren Vollzugsanstalten und wir müssen dieses Personal weiter ausbauen. Mit zwei Einstellungsterminen im mittleren Dienst tragen wir dafür Sorge, dass es diesen Nachwuchs gibt. Ich habe erst vergangene Woche an 19 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ernennungsurkunden übergeben können. Das ist wichtig und deswegen müssen wir auch gezielter werben. Ich bin den Bediensteten des Justizvollzugs dankbar, denn fast jede Woche sind sie auf Messen unterwegs und werben für ihren Beruf. Deswegen wollen wir diese Werbung auch unterstützen, indem wir neue Wege gehen; diese gehen wir mit zwei VR-Brillen, um eben jungen Menschen an einem Infostand auch einen Eindruck davon zu verschaffen, was hinter den Mauern passiert und was für ein toller und wichtiger Job das ist. Aber Personal zu gewinnen, genügt nicht. Wir müssen auch an den Arbeitsbedingungen arbeiten und ich freue mich, dass der Krankenstand in den letzten Jahren gesunken ist. Das zeigt, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. Dazu gehört aber auch eine gute Ausbildung. In diesem Jahr haben wir begonnen, die Ausrüstung und das Deeskalations-/Eigensicherungstraining zu verbessern. Dadurch versetzen wir unsere Justizvollzugsbediensteten in die Lage, in Gefahrensituationen auch richtig handeln zu können. Dazu braucht es aber letztendlich auch moderne Sicherheitstechnik. Wir werden in Thüringen die Ersten sein, die in allen Justizvollzugsanstalten Drohnendetektionsanlagen installiert haben. Es fehlt nur noch Untermaßfeld, aber auch da sind wir dran. Dazu kommen auch Handyspürhunde und Geräte zur Erkennung psychoaktiver Substanzen. All das haben wir in unserem Justizvollzug und trägt dazu bei, unsere Bediensteten zu schützen. Ergänzt wird das Ganze von der notwendigen Körperschutzausstattung, die wir auch weiter verbessern wollen. In diesem Zusammenhang hat Thüringen noch ein Alleinstellungsmerkmal. Wir sind das erste Bundesland, was einen Körperscanner gerade erprobt. In unserer größten Justizvollzugsanstalt Tonna ist dieser seit Mai am Start und wir wollen ihn auch weiter zur Anwendung bringen. Genauso wie wir gerade auch im Rahmen der Ausstattung konkrete Verbesserung herbeiführen, denn wir werden unsere Bediensteten mit 200 sogenannten Jet Protectoren ausstatten. Das ist keine Waffe, aber es ist eine Möglichkeit, um in einer Gefahrensituation handeln zu können. Diese Geräte werden in Kürze ausgeteilt an die Sicherheitsgruppe Strafvollzug, an die Sonderlagebeamten und an den Transportdienst. So wie das in Bayern schon seit zwei Jahren der Fall ist, werden sie die Ausrüstung unserer Bediensteten wirksam ergänzen. Hinzu kommen weitere Dinge, die wir in den nächsten Jahren planen, nicht zuletzt zusätzliche Diensthunde und ab 2028 eine neue Dienstpistole. Letztendlich möchte ich aber in diesem Bereich noch auf einen Meilenstein verweisen. Am 30. September, also letzte Woche, ging in Thüringen und damit zum ersten Mal in Deutschland eine elektronische Gefangenenpersonalakte an den Start. Maßgeblich organisiert durch den Staatssekretär und viele engagierte Bedienstete im Vollzug ist es uns gelungen, dieses Projekt zu starten, und dabei danke ich auch dem Digitalministerium und dem Thüringer Landesrechenzentrum, das diese Einführung begleitet hat.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Das alles zeigt, wir handeln. Und ich hoffe, wir handeln hier heute auch im Hinblick auf unser Justizvollzugsgesetzbuch, denn Sicherheit und Resozialisierung sind kein Widerspruch. Ein sicherer Vollzug schützt uns heute, ein guter Vollzug schützt uns morgen und deswegen setzen wir mit dem Gesetzentwurf die Vorgaben zur Gefangenenvergütung des Bundesverfassungsgerichts um und setzen auf Ihre Zustimmung. Aber was ist mir besonders wichtig im Bereich Justiz? Die Menschen treibt eine Frage um: Wie lange dauert es, bis ich zu meinem Recht komme. Das ist eine Aufgabe, die ich mir noch vorgenommen habe. Ich möchte, dass die Verfahren in dieser Legislaturperiode spürbar kürzer werden. Daran werden wir mit den genannten Maßnahmen arbeiten und daran können Sie mich auch messen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Denn ein Rechtsstaat, der funktioniert, ist ein Rechtsstaat, den man liebt. Ich komme zum zweiten Zuständigkeitsbereich, der Migration. Es gibt wohl kein Thema, über das in Thüringen mehr gestritten wird, als dieses, aber auch kein Thema, bei dem so wenig zugehört wird. Deswegen möchte ich es an dieser Stelle noch einmal sagen: In der Migration gibt es zwei Seiten einer Medaille, zum einen die Ordnung. Wer kein Recht hat oder das Recht verwirkt hat, hier zu bleiben, der muss gehen. Auf der anderen Seite die Integration. Wer bleiben darf, soll hier ankommen und bekommt unsere Unterstützung. Das trägt uns bei unserer Migrationspolitik. Das beginnt am ersten Tag des Ankommens. Seit April letzten Jahres verteilen wir in Thüringen nur noch diejenigen Geflüchteten auf die Kommunen, die nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen und damit eine Bleibeperspektive haben. Damit entlasten wir nicht nur die Kommunen, sondern wir erzeugen auch keine falschen Hoffnungen. Die Kommunen entlastet haben wir auch durch die Einführung unserer landeseinheitlichen Bezahlkarte – längst überfällig – und mittlerweile haben sich 17 von 22 Gebietskörperschaften angeschlossen und verzeichnen damit nicht nur Verwaltungsvereinfachung, sondern auch Erfolge. Darüber hinaus ordnen wir die Erstaufnahmekonzeption neu. Wir haben das Versprechen umgesetzt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl schließt. Das kann ich auch ganz konkret sagen: Der Mietvertrag ist zum 30. November gekündigt und bereits ab nächster Woche werden keine neuen Flüchtlinge mehr in Suhl aufgenommen.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Ermöglicht wird dies durch die deutlich zurückgegangenen Zugangszahlen. Derzeit befinden sich in unseren Landeseinrichtungen 173 Geflüchtete. Die Schließung von Suhl können wir daher durch unsere Standorte in Eisenberg und in Gera ausgleichen. In Eisenberg haben wir 350 Plätze und in Gera 176. Wir werden in Vereinbarung mit den Kommunen diese Grenzen deutlich einhalten und auch ein zweites Ziel in unserem Regierungsvertrag umsetzen: die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtung Eisenberg bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Das erfordert die Errichtung eines neuen Ankunftszentrums mit ca. 500 Plätzen und zusätzlichen kleineren Einrichtungen mit insgesamt nicht mehr als 200 Plätzen. Mit diesen Einrichtungen wollen wir aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Wir wollen Registrierung, Erstuntersuchung, GEAS-Screening, Kinderbetreuung, Sprachkurse, Sozialbetreuung, all das anbieten, was es für ein gutes Ankommen hier in Thüringen braucht. In diesem Zusammenhang haben wir am 12. Juni dieses Jahres auch das Gemeinsame Europäische Asylsystem umgesetzt. Ziel dieser Reform ist es, Asylverfahren stärker zu vereinheitlichen, irreguläre Migration besser zu steuern sowie Identität, Sicherheit und besondere Schutzbedürfnisse frühzeitig zu prüfen. Dieses notwendige Screening inklusive einer vorläufigen Vulnerabilitätsprüfung können wir innerhalb von drei Tagen durch Unterstützung unserer Partner umsetzen. Das ist nicht nur für die Geflüchteten selbst, sondern auch zum Schutz unserer Bevölkerung notwendig. Deswegen sehen Sie auch in diesem Bereich: Wir handeln. Dass wir handeln, merkt man im Bereich der Migrationspolitik am deutlichsten an einer Maßnahme, die ich als Erstes angegangen bin: die Einrichtung einer eigenen Abschiebehafteinrichtung hier in Thüringen.
(Beifall CDU)
Sie wissen selbst, Thüringen hat viele Jahre über keine eigenen Plätze verfügt. Aber der Bedarf war groß. Deswegen bin ich dankbar, dass wir es sehr kosteneffizient und vor allen Dingen schnell geschafft haben, in Arnstadt eine eigene Abschiebungshafteinrichtung an den Start zu bringen. Viele Bundesländer beneiden uns darum. Deswegen bin ich froh, dass uns das gelungen ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere den Bediensteten des Justizvollzugs, aber auch der Thüringer Polizei danken, die daran einen maßgeblichen Anteil haben.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Bis heute wurden in dieser Einrichtung 140 Menschen untergebracht und 100 von diesen wurden erfolgreich zurückgeführt. Die Verweildauer liegt bei rund 20 Tagen, sodass ich sagen kann: Diese Einrichtung hat sich bewährt. Der Bedarf an Plätzen ist weiter hoch. Deswegen kann ich Ihnen heute mitteilen, wir haben zum 1. Oktober dieses Jahres die Kapazität dieser Einrichtung auf 15 Plätze erhöht und wir sind gerade dabei, diese Kapazität noch weiter zu erhöhen, denn die Kommunen haben signalisiert, dass sie diese Plätze brauchen. Sie sehen also hier auch: Wir handeln. Letztendlich belegen aber auch die Zahlen, dass es einen Richtungswechsel in der Migrationspolitik in Thüringen gab. So wurden im Jahr 2023 308 Personen zurückgeführt und im Jahr 2025 schon 450. Auch in diesem Jahr haben wir die Rückführungszahlen noch einmal um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert. Das betrifft auch die freiwilligen Ausreisen. Im Jahr 2023 waren es noch 269 und im letzten Jahr konnten wir das mehr als verdoppeln auf 537. Deswegen will ich Ihnen eine Zahl nennen, um sich das Ganze vielleicht auch merken zu können: In den Jahren 2023 bis 2026 haben wir durch Abschiebungen und freiwillige Rückreisen insgesamt fast 3.000 Menschen in ihre Heimatländer zurückführen können. Ich finde, das ist eine Zahl, die unsere Bemühungen sehr deutlich macht.
(Beifall CDU)
Deswegen danke ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landesverwaltungsamt, die hier mit den Kommunen hervorragende Arbeit leisten. Ich kann Ihnen sagen, wir werden auch im nächsten Jahr bundesweite Chartermaßnahmen durchführen und haben bereits Sammelrückführungsmaßnahmen angemeldet. Denn auch hier wollen wir weiter handeln. Wir handeln aber auch beim Thema „Zentrale Ausländerbehörde“. Viele Jahre ist es nicht gelungen und wir haben jetzt zum August bzw. mit Inkraftsetzung 15. September, eine neue Abteilungsgruppe 5 „Migration, Integration, Rückkehrmanagement, Zentrale Ausländerbehörde“ im Landesverwaltungsamt installieren können. Das ist wichtig und notwendig, um diesen Richtungswechsel in der Migrationspolitik, aber auch Fragen der Fachkräfteeinwanderung ernsthaft angehen zu können. Wir werden dort neue Fachreferate installieren, die sich diesen Themenfeldern widmen, insbesondere auch den Fragen sicherheitsrelevanter und schwieriger ausländerrechtlicher Fälle. Und auch ein weiteres Thema haben wir gelöst, nämlich die Frage der Passersatzpapierbeschaffung. Diese sind notwendig, um Rückführungen durchzuführen, und bisher war jeder Landkreis da auf sich allein gestellt und hat viel Kraft und Zeit damit verbringen müssen. Wir haben jetzt nicht nur eine Landeskoordination im Landesverwaltungsamt, sondern ich konnte mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesinnenministerium eine Vereinbarung treffen, dass ab 1. Oktober der Bund in Amtshilfe diese Passersatzpapierbeschaffung für uns übernimmt. Und das wird nicht nur dazu beitragen, die Kommunen zu entlasten, sondern auch schneller an diese Papiere heranzukommen. Deswegen vielen herzlichen Dank an den Bund. Ich habe da große Hoffnungen. Sie sehen also, wir handeln.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
Aber ich sagte es ja, die Migration hat zwei Seiten der Medaille, und auch im Bereich der Fachkräfteeinwanderung wollen wir besser werden. Bislang bearbeiteten ausschließlich die kommunalen Ausländerbehörden die beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Mit fünf neuen Stellen im Landesverwaltungsamt wird dort zukünftig die Zuständigkeit dafür liegen, damit wir die Fachkräfte, die zu uns kommen wollen, schnell in die Unternehmen bekommen und damit auch der Wirtschaft unterstützend zur Seite stehen. Hinzu kommt aber auch die Digitalisierung. Die Thüringer Ausländerbehörden nutzen inzwischen eine KI-gestützte Antragsassistenz. Diese ist notwendig, um die Arbeit zu erleichtern. Und auch im Hinblick auf Integration in meinem Ministerium waren wir nicht untätig. Wir haben die beiden Förderrichtlinien zusammengeführt zu einer und haben jetzt mit fünf Schwerpunkten die Integrationsförderung neu strukturiert. Diese Schwerpunkte sind Sprache, Arbeit, Psychosoziale Betreuung, Familie und Frauen und last but not least eine flächendeckende Verteilung. Und das stellen wir mit unseren drei Säulen sicher, damit die Integrationsprojekte, die sich bewerben, auch tatsächlich in der Fläche ankommen und auch von den kommunalen Trägern unterstützt werden. Das ist sinnvoll, damit wir nicht nach Gießkanne arbeiten, sondern die Mittel nachhaltig einsetzen. Und nachhaltig eingesetzt sind auch die Mittel im Landesprogramm „Start Deutsch“. Dieses werden wir fortsetzen und auch schauen, inwieweit wir Kürzungen von Bundesebene dort ausgleichen können. Sie sehen also auch bei der Integration, wir handeln. In diesem Zusammenhang ist ein Programm sehr bewährt, nämlich das Landesprogramm „Dolmetschen“. Rund 1.520 Einrichtungen nutzen es. Und Sie müssen sich vorstellen, fast 3.000 Gespräche im Monat in 50 Sprachen werden dadurch übersetzt. Das ist wichtig und deswegen kann ich auch jetzt signalisieren, wir werden es fortführen. Und ich habe auch in meinem Praktikum, was ich in der Migrationsberatung in Sonneberg bei der AWO gemacht habe, erfahren, wie wichtig die Sprachmittlung ist. Denn Sprachmittlung ermöglicht Verständigung, sachgerechte Beratung und rechtssichere Entscheidungen und erleichtert den Zugang zu Bildung, Gesundheit und Arbeit. Denn wer die Sprache kann, braucht als Nächstes Arbeit. Sie ist mehr als Einkommen. Sie ist das beste Deutschtraining. Sie schafft Kontakte und macht unabhängig. Denn wer arbeitet, ist nicht der, über den man spricht, sondern der, mit dem man spricht. Deswegen möchte ich beim Bereich „Migrationspolitik“ noch mal klarstellen, wir brauchen beide Seiten der Medaille. Einen Staat, der durchsetzt, was gilt und der zugleich diejenigen einbindet, die bleiben wollen und dürfen. Und wer die eine vernachlässigt, der schwächt die andere. Kommen wir zum letzten Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums, den Verbraucherschutz. Ich weiß, der eine oder andere wird schon auf die Uhr schauen, aber ich bitte Sie, das nicht zu tun. Denn der Verbraucherschutz gehört zur elementaren Daseinsvorsorge unserer Bürgerinnen und Bürger. Er stärkt Menschen, bevor aus einem Problem eine finanzielle Notlage oder sozialer Absturz wird. Deswegen bin ich dankbar, dass wir in Thüringen die Thüringer Verbraucherzentrale haben. Sie ist ein bewährter Partner, der seit Jahren vom Freistaat finanziell unterstützt wird. Dank des Haushaltsbeschlusses des Landtags ist es uns gelungen, dieses Jahr der Verbraucherzentrale rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, so viel Geld, wie die Verbraucherzentrale in Thüringen noch nie bekommen hat. Und dieses Geld ist gut angelegt,
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)
denn wir haben dort sehr engagierte Beraterinnen und Berater, die auf verschiedensten Wegen Menschen helfen. Ein wichtiges Anliegen dieser Landesregierung war es, diese Hilfe auch in die Fläche, in den ländlichen Raum zu tragen. Mit diesen Mitteln war es möglich, dass wir im letzten Jahr zusätzliche Beratungsstellen vor Ort in Südthüringen eröffnen konnten, damit gerade Seniorinnen und Senioren auch einen Ansprechpartner haben und nicht auf das Internet oder Telefon angewiesen sind.
