Lena Saniye Güngör
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Vielen Dank. Dann kommen wir nun vereinbarungsgemäß zu den Wahlen, zunächst TagesordnungsWahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht - Drucksache 8/4284 Gestatten Sie mir einen Hinweis: Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wählt der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentin bzw. Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen und Vorstände des Landtags vertreten sein. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion Thüringen.Gerecht schlägt Herrn Abgeordneten Steffen Quasebarth vor. Sie erhalten einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Frau Abgeordnete Gerbothe, Frau Abgeordnete Stark sowie Herr Abgeordneter Waßmann. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
