Brunhilde Nauer
Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer und Zuhörer und Besucher auf der Tribüne, die Haushaltspläne dieses Hauses sind kein Wunschzettel der Landesregierung. Sie sind Ermächtigung und Auftrag an die ausgabenverwaltenden Behörden des Freistaats. Die Legislative beschließt die Mittel, die Exekutive setzt sie um. Genau das geschieht in Thüringen bei den Investitionen seit Jahren nicht. Von 2021 bis 2024 hat der Landtag Jahr für Jahr hohe Investitionsansätze beschlossen: 1,98 Milliarden Euro in 2021, 1,9 Milliarden Euro in 2022, 2,17 Milliarden Euro in 2023 und 2,08 Milliarden Euro in 2024. Die geplanten Quoten lagen jeweils bei ambitionierten 15,5 bis 16,7 Prozent. Die erreichten Investitionsquoten lagen aber weit darunter. Jedes einzelne abgeschlossene Haushaltsjahr war unter dem Soll: 2021 – ich sage dazu die Zahlen – minus 332 Millionen Euro, 2022 minus 322 Millionen Euro, 2023 minus 203,7 Millionen Euro, 2024 minus 286 Millionen Euro und 2025 derselbe Film, der Plan knapp 1,97 Milliarden Euro und das vorläufige Ist laut Finanzministerium 1,66 Milliarden Euro. Wieder sind mehr als 300 Millionen Euro liegen geblieben. Finanzministerin Wolf, Sie haben im März selbst von eklatanten Abweichungen zwischen Aufstellung und Vollzug gesprochen. Staatssekretär Scholz hat im Juli nachgelegt: Es sei zu vermuten, dass auch 2026 Investitionsmittel nicht abfließen. Nach sechs Monaten hier im Haushaltsjahr 2026 waren gerade 20 Prozent abgerufen – wie im Jahr davor. Das ist, meine Damen und Herren, Exekutivversagen.
(Beifall AfD)
Es kann nicht sein, dass dieses Parlament die Mittel bereitstellt, die Regierung sie in Sonntagsreden als Investitionsoffensive verkauft und die Verwaltung sie anschließend liegen lässt. Eine Ermächtigung, die nicht vollzogen wird, ist keine Politik, sie ist Kulisse. Folgendes ist der Kern: Die Exekutive plant, als könnte sie bauen. Sie vollzieht, als könnte sie warten. Und wenn es eng wird, sind Investitionen der erste Posten, der gestreckt wird, weil sie disponibel sind. Der Sanierungsstau bleibt nicht nur, er wird größer. Mein geschätzter Kollege Prophet hat es mal auf den Punkt gebracht: Es macht den Eindruck, als wartet die Landesregierung darauf, dass die Schlaglöcher auf den Straßen zuwachsen.
(Beifall AfD)
Wer wie die Regierungskoalition nur über wenig Geld redet, führt die Debatte in die Irre. Das Problem ist bei über 300 Millionen Rest erkennbar nicht die Höhe des Ansatzes. Das Problem ist die Unfähigkeit, beschlossenes Geld in Straßen, Schulen, Leitungen, Krankenhäuser und kommunale Projekte zu verwandeln. Ein Haushaltsplan mit 16 Prozent Investitionsquote, der im Ist bei 13 Prozent landet, ist keine ambitionierte Finanzpolitik. Er ist eine Ankündigung ohne Vollzug.
(Beifall AfD)
Die Exekutive muss liefern. Wir brauchen zuallererst ein Problembewusstsein für die vorhandenen Klemmstellen und anschließend eine Reform. Unser heute vorgelegter Gesetzentwurf tut das an genau dieser Stelle. Es ist ein kurzes Änderungsgesetz, es betrifft zwei Paragrafen der Landeshaushaltsordnung, aber es zielt auf ein Problem, das der Rechnungshof seit Jahren beschreibt und das jeder kennt, der in diesem Land eine Straße, eine Schule oder ein digitales Vorhaben zu Ende bringen will. Wir stellen Investitionsmittel ein und sie fließen nicht. Das ist kein Zufall und kein bloßes Vollzugsproblem einzelner Häuser. Es ist ein Systemfehler. § 19 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sagt bereits: Ausgaben für Investitionen und aus zweckgebundenen Einnahmen sind übertragbar. Auf dem Papier klingt das nach Planungssicherheit. In der Praxis greift jedoch der § 45 der LHO: Ausgabenreste dürfen nur mit Einwilligung des Finanzministeriums gebildet und wieder in Anspruch genommen werden. Jede Übertragung, jeder Abruf wird zum Genehmigungsverfahren. Mehrjährige Vorhaben werden so in Jahresstücke zerschnitten. Genehmigungen wiederholen sich, Projekte verzögern sich, werden abgebrochen oder in das nächste Jahr verschoben. Der Rechnungshof hat dafür das richtige Wort gefunden: „Verschiebebahnhof“.
(Beifall AfD)
Genau das ist die Investitionsbremse, nicht weil der Landtag keine Mittel beschlossen hätte, sondern weil das Haushaltsrecht die Ausführung unnötig schwer macht. Das wiegt umso schwerer, weil wir nach der Schuldenbremsenreform 2025/2026 zusätzlichen strukturellen Spielraum für Investitionen haben. Wer mehr Geld für Investitionen bereitstellt, muss auch die Ausführungsregel so stellen, dass dieses Geld ankommt, sonst bleibt die Reform eine Buchungsgröße. Deshalb ändern wir zwei Dinge klar und begrenzt. Erstens machen wir § 19 der LHO zur zentralen Investitionsregel: Ausgaben für Investitionen im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 7 sind kraft Gesetzes übertragbar, automatisch ohne Haushaltsvermerk. Das ist keine Aufweichung der Haushaltsklarheit. Das ist die Einlösung dessen, was § 19 der LHO schon immer versprochen hat. Zweitens ziehen wir § 45 der LHO auf das zurück, wofür er taugt – auf die nicht investive übertragbare Ausgabe. Für Investitionen gelten die Absätze 2 und 3 des § 45 ThürLHO künftig nicht mehr. Bildung und Inanspruchnahme von Resten bei Investitionen laufen über § 19 ThürLHO ohne die doppelte Einwilligungsschleife. Bei allen übrigen übertragbaren Ausgaben bleibt es bei der strengen Kontrolle: Einwilligung des Finanzministeriums, zeitliche Begrenzung bis zum Ende des zweitnächsten Haushaltsjahres und Deckungspflicht. Was wird durch unser Gesetz besser? Erstens, die Planungssicherheit: Ein Schulbau, eine Straßenbaumaßnahme, ein Digitalisierungsvorhaben, eine kommunale Investitionsförderung – das sind keine Jahrestitel. Wer solche Projekte steuert, braucht die Gewissheit, dass bewilligte Mittel über das Jahresende hinaus verfügbar bleiben, ohne jedes Mal neu um Erlaubnis zu bitten. Zweitens, Tempo und Realisierung: Weniger Genehmigungsschleifen bedeuten weniger Stillstand auf der Baustelle und weniger verfallene Ansätze. Drittens, weniger Bürokratie, mehr Verantwortung in den Fachressorts: Wer ein Vorhaben fachlich führt, sollte es auch haushalterisch zu Ende führen können. Das Finanzministerium bleibt verantwortlich für den Gesamthaushalt, für das Jahresprinzip und für die nicht investiven Reste. Es wird nicht entmachtet. Es wird von den Routineentscheidungen entlastet, die Investitionen verzögern. Viertens, Standort und Wirtschaft: Infrastruktur, die fertig wird, wirkt. Transformationen, die nicht in Aktenordnern liegen bleiben, setzen Aufträge frei. Das ist Wachstumspolitik mit dem vorhandenen Instrument: mit dem beschlossenen Haushalt. Und zu guter Letzt: Unser Gesetz kostet den Freistaat kein zusätzliches Geld – im Gegenteil: bessere Mittelverwendung, weniger tote Reste, schnellere Abwicklung. Das ist Effizienz und schont die ohnehin knappen Personalressourcen.
(Beifall AfD)
Dieses Änderungsgesetz ist kein Freibrief. Zweck mit Bindung bleibt. Das Jährlichkeitsprinzip bleibt.
