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Sascha Schlösser

AfD 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Regierungserklärung der Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zum Thema „Justiz- und Migrationspolitik in Thüringen – Wir lieben den Rechtsstaat“

Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer! Frau Ministerin, „Wir lieben den Rechtsstaat“, so haben Sie Ihre Regierungserklärung genannt. Und Sie sagten sinngemäß, Ihre Liebeserklärung an den Rechtsstaat könnte den einen oder anderen irritieren. Ja, das ist so, insbesondere wenn man bis zum Schluss zugehört hat. Es klingt weniger nach einer Regierungserklärung als nach einer Kontaktanzeige. Jung gebliebene Justizministerin, treu, fürsorglich, handelt gern. Ja, das irritiert am Ende. Abgesehen davon ist es scheinbar eine Regierungsverklärung, aber das liegt vielleicht auch in der Natur der Sache. Das will ich gar nicht kritisieren. (Beifall AfD) Aber eine Falschmitteilung hatten Sie auf jeden Fall meines Erachtens innerhalb Ihrer Erklärung. Und zwar Ganzkörperscanner gibt es in Wuppertal bereits seit 2024 für den Einlass in die Justizvollzugsanstalten. Ich denke, das kann man von dem Justizministerium erwarten, dass da wenigstens richtig recherchiert wird. Also da haben wir kein Alleinstellungsmerkmal. (Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Ich erkläre Ihnen den Unterschied!) Okay, Sie erklären mir den Unterschied. Sie haben ungefähr 15-mal heute gesagt: Wir handeln. Und wer 15-mal sagen muss, dass er handelt, hat ein Problem. Man sieht es halt wahrscheinlich nicht. (Beifall AfD) Ansonsten war viel substanzloses Geplapper dabei. Liebe erkennt man nicht an Liebeserklärungen. Man erkennt sie dann daran, was man tut, wenn es etwas unbequem wird. Und würden Sie den Rechtsstaat lieben, dann hätten Sie einen Richterwahlausschuss, wie er in der Verfassung steht, und würden keinen Richter ernennen, wenn der nicht steht. Artikel 89 unserer Verfassung: Richter auf Lebenszeit ernennt dieses Land nur mit Zustimmung eines Ausschusses, den dieser Landtag gewählt hat. Und dieser Landtag hat ihn seit über zwei Jahren nicht gewählt. Stattdessen tagt ein verfassungswidriger Restausschuss der vergangenen Wahlperiode. Von seinen zehn Abgeordneten sitzen noch drei hier im Haus. Sie stützen das auf ein Gefälligkeitsgutachten von zwölf Seiten. (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Das ist doch anmaßend, Herr Schlösser!) Das kann sein. Wir haben ein Gegengutachten in Auftrag gegeben. Das kommt aber zu dem Ergebnis, (Unruhe CDU) dass selbst vorkonstitutionelles Verfassungsrecht, also überkonstitutionelles Verfassungsrecht, ganz klar zeigt, dass diese Ausschüsse nicht mehr existieren. Im Februar standen – ja, es ist schön, dass Sie die Blockade erwähnen, die vermeintliche Blockade, darauf komme ich auf jeden Fall zu sprechen –, im Februar standen Wahlvorschläge auf der Tagesordnung (Unruhe CDU) und dieses Haus hat sie abgesetzt, ohne eine einzige Stimme abzugeben.

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