Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf zur Reform der Gefangenenvergütung ist nun nach intensiver Beratung im Justizausschuss zurück im Plenum. Noch mal zur Erinnerung: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2023 besteht auch dringend Handlungsbedarf bei der Gefangenenvergütung und auch bei den Resozialisierungskonzepten im Justizvollzug. Das Gericht hat mit seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass Arbeit im Vollzug nicht bloße Beschäftigung sein darf, sondern auch ein zentraler Bestandteil der Wiedereingliederung in die Gesellschaft sein muss. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt diesen Auftrag zum Anlass, eine umfassende Modernisierung wichtiger Bereiche des Justizvollzugs generell hier zum Thema zu machen. Dabei folgt der Gesetzentwurf genau drei zentralen Leitlinien: Es geht um Resozialisierung statt bloßer Verwahrung. Es geht zweitens um Arbeit und Bildung als Schlüssel zur Wiedereingliederung. Und es geht drittens um Verfassungsfestigkeit und Modernisierung für einen zeitgemäßen Justizvollzug. Im Ausschuss wurde der Entwurf intensiv, aber auch im Rahmen einer schriftlichen Anhörung diskutiert. Die Anhörung hat deutlich unterschiedliche Positionen gezeigt. Unter anderem gab es Stimmen, die eine Rückkehr zur Arbeitspflicht gefordert haben. Das haben wir gerade noch mal gehört. Gleichzeitig wurde aber auch nachvollziehbar dargelegt, warum eine Arbeitspflicht nicht umsetzbar, aber auch wenig sinnvoll ist. Damit bin ich auch beim Entschließungsantrag der AfD. Dem Gesetz geht es darum, die verfügbaren Beschäftigungsmaßnahmen bestmöglich zum Ziel der Resozialisierung einzusetzen. Arbeitstherapie, Arbeitstraining, schulische und berufliche Bildung und eben Arbeit müssen dort eingesetzt werden, wo sie im Einzelfall den größten Resozialisierungserfolg versprechen. Es geht nicht nur um Arbeit, sondern um geeignete Maßnahmen für bestmögliche Chancen zur Integration nach der Haftentlassung. Das ist ja das Thema, gerade auch die Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei gilt für uns Freiwilligkeit, auch flankiert durch positive Anreize. Das sind aus unserer Sicht nachhaltiger Zwang, um das zentrale Vollzugsziel der Resozialisierung zu erfüllen. Im Übrigen besteht weiterhin die Möglichkeit, zu vollzugsspezifischen Arbeiten, wie zum Beispiel dem Reinigungsdienst, auch zu verpflichten. Das ist explizit nicht ausgeschlossen. Wenn ich gerade gesagt habe, dass die verschiedenen Maßnahmen von Bildung bis Arbeit anhand der individuellen Bedürfnisse ausgewählt werden müssen, setzt auch der neue Änderungsantrag der Linken hier im Plenum dort an. Die Änderung in Nummer 1 streicht den Satz zur Gleichrangigkeit aller Maßnahmen. Dadurch rückt die konkrete Gewichtung anhand individueller Förderbedarfe stärker in den Vordergrund und das entspricht auch unserer Zielstellung in der Koalition. Deshalb können wir diesem Punkt des Änderungsantrags auch zustimmen. Die verbleibenden Punkte werden wir aber ablehnen. Die Linke will Sicherheit und Ordnung durch Sicherheit oder Ordnung ersetzen. Da gibt es ganz wesentliche Unterschiede. Wir sind der Ansicht, dass beide Belange in die Entscheidung einfließen müssen. Ein „oder“ statt eines „und“, also eine Alternative statt einer kumulativen Verknüpfung, wäre aus unserer Sicht eine Schwächung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, haben wir nach der Anhörung im Ausschuss auch selbst noch einige Änderungen vorgenommen. Wir haben die besondere Bedeutung von Bildungsangeboten für junge Gefangene ausdrücklich verankert und auch die Erlangung eines Hochschulabschlusses wurde in Vergütungsstufe VI aufgenommen. An dieser Stelle noch der Hinweis, die Vergütungsstufen sind gesetzlich geregelt und damit selbstverständlich landeseinheitlich. Diese Forderung aus dem Entschließungsantrag der AfD ist also bereits erfüllt. Auch deshalb ist eine Zustimmung zum Entschließungsantrag, wie schon bei der Forderung nach einer Arbeitspflicht, nicht notwendig. Es ist im Übrigen, und das sei mir an dieser Stelle noch erlaubt zu sagen, kaum nachvollziehbar, warum die AfD überhaupt einen Entschließungsantrag vorgelegt hat und keinen Änderungsantrag. Sie fordern jetzt per Entschließung die Landesregierung dazu auf, das Gesetz zu ändern, während wir aber gerade jetzt in diesem Augenblick das Gesetz in Bearbeitung haben und es auch ändern wollen. Wenn Sie konkrete Formulierungen zu den Vergütungsstufen hätten, dann hätte es jetzt oder besser noch im Ausschuss die Chance dazu gegeben, diese Vorschläge dann auch vorzulegen oder mittels eines Änderungsantrags einzureichen. Das haben Sie nicht getan. Weshalb? Das kann ich nicht beantworten. Das ist auch nicht meine Aufgabe, dies zu erklären, auch wenn ich es selbst nicht nachvollziehen kann. Weitere Änderungen waren eine Verkürzung der Frist ab der Absonderung und auch ähnliche Maßnahmen diesbezüglich. Aufgenommen ist außerdem die Möglichkeit, unzureichende Arbeitsleistungen zu sanktionieren, indem die Vergütungsstufe abgesenkt wird. Die Senkung der Vergütung auf null wurde hingegen entfernt. Neu enthalten sind zudem Klarstellungen zur Unterscheidung zwischen Untersuchungshaft und Strafhaft. Zuletzt wurde aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auch das Inkrafttreten neu angepasst. Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wesentliche Rückmeldungen aus der Anhörung und auch vorgelegte sinnvolle Änderungsanträge wurden aufgegriffen. Alles in allem ist es uns gelungen, die verfassungsrechtlichen Vorgaben mit den praktischen Anforderungen eines modernen, auf Resozialisierung ausgerichteten Justizvollzugs zu verbinden. Deshalb werbe ich auch ganz eindringlich und ausdrücklich um Zustimmung zu diesem Entwurf und danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, Thüringen.Gerecht; Abg. Hoffmeister und Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)
