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Alexander Kästner

Thüringen.Gerecht 08.10.2026 Sitzungen 8/57

Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauer vielleicht am Livestream, dieser Gesetzentwurf der AfD kommt mit den üblichen großen Versprechungen daher: weniger Bürokratie, schnellere Investitionen, mehr Flexibilität. Das klingt natürlich auf den ersten Blick gut und populär, aber das war es dann eigentlich auch schon. Denn wenn man die juristische Fassade einreißt und sich anschaut, was diese Fraktion hier tatsächlich aufgeschrieben hat, bleibt von den Versprechen nichts übrig außer blankem Populismus und gefährlichem Dilettantismus. (Beifall Thüringen.Gerecht) Die AfD will mit großem Anlauf etwas ermöglichen, was längst geltendes Recht ist. Das wurde schon gesagt. Investitionsausgaben sind in Thüringen bereits heute grundsätzlich übertragbar. Das schreiben Sie, meine Damen und Herren der AfD, auch selbst in die Begründung Ihres eigenen Entwurfs. Das Problem in diesem Land ist also nicht die Übertragbarkeit. Das Problem ist Ihr Unvermögen, das Haushaltsrecht überhaupt zu verstehen. Was soll stattdessen tatsächlich verändert werden? Die AfD will bei Investitionsausgaben die Absätze 2 und 3 des § 45 der Landeshaushaltsordnung schlicht aushebeln. Und genau da wird es brandgefährlich für die Stabilität unseres Landes. Ein Ausgaberest ist nämlich kein prall gefüllter Geldkoffer, der im Keller eines Ministeriums einfach einstaubt. Nur weil ein Ressort im vergangenen Jahr 50 Millionen nicht ausgegeben hat, liegen diese Millionen im nächsten Jahr nicht automatisch zusätzlich auf dem Girokonto des Landes. Ein Ausgaberest ist zunächst einmal nur eine nackte Ausgabeermächtigung aus der Vergangenheit. Bevor diese alte Ermächtigung tatsächlich in Anspruch genommen wird, gibt es in einer soliden Haushaltsführung eine entscheidende Sicherung. Das Finanzministerium muss nämlich prüfen, ob diese Ausgabe im aktuellen Haushalt auch durch reale Einnahmen gedeckt ist. Das ist das Fundament der Haushaltsdisziplin. Und genau diese Prüfung, genau diese Sicherung will die AfD jetzt mutwillig zertrümmern. Meine Damen und Herren, das ist kein lästiger bürokratischer Schnickschnack, das ist elementare Kontrolle über die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger. Stellen Sie sich vor, mehrere Ministerien schleppen über Jahre diese gigantischen Ausgabereste vor sich her und plötzlich entscheiden sich diese Ressorts gleichzeitig, jetzt lösen wir die alten Scheine alle ein. Wenn dann die Deckungsprüfung fehlt, rennt dieses Land sehenden Auges in ein massives Haushaltsloch. (Beifall Thüringen.Gerecht) Dann reicht es eben nicht, sich wie ein trotziges Kind hinzustellen und zu sagen, das Geld war doch irgendwann mal eingeplant. Die entscheidende Frage lautet dann: Ist das Geld heute noch da? Ist die Ausgabe heute gedeckt? Hier entlarvt sich der Gesetzentwurf als ein einziges Dokument der politischen Scheinheiligkeit. Schauen wir uns doch einmal an, was die AfD sonst so in ihrem Programm oder hier vorn predigt. Wenn es gegen die Landesregierung geht, fordert die AfD lautstark und gebetsmühlenartig eine solide Haushaltsführung. Herr Höcke sagt immer „Haushaltswahrheit, Haushaltsklarheit“ und schimpft über die Schulden und warnt vor finanziellen Risiken für zukünftige Generationen. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Nein, das sagt nicht nur er!) Im Landtagswahlprogramm fordern Sie die strikte Einhaltung der Schuldenbremse und die Begrenzung von Ausgabekriterien. Und was fordern Sie heute hier im Plenum? Sie legen einen Entwurf vor, der genau das Gegenteil bewirkt. Sie wollen dem Finanzministerium ausgerechnet das wichtigste Instrument nehmen, mit dem es die Gesamtverantwortung im Haushaltsvollzug überhaupt erst wahrnehmen kann. Sie fordern Verantwortung, aber Sie streichen die Steuerungsmöglichkeit. Das ist kein durchdachtes Konzept, das ist haushaltspolitischer Blindflug. Sie verstoßen mit diesem Antrag krass gegen Ihre eigene, selbstplakatierte Programmatik der haushaltspolitischen Solidität. Wer die Deckungsprüfung abschafft, öffnet der finanziellen Willkür Tür und Tor. Auch Ihr vermeintliches Widerspruchsrecht heilt diesen Murks nicht. Nach Ihrem Entwurf soll das Finanzministerium die Übertragbarkeit nur verhindern können, wenn eine Maßnahme endgültig entfällt. Aber darum geht es doch gar nicht. Die entscheidende Frage ist nicht nur, ob es das Projekt noch gibt, sondern ob im laufenden Jahr die Liquidität noch vorhanden ist. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die Sie hier bewusst oder, wie ich eher vermute, aus Unwissenheit vermengen. Dieser Gesetzentwurf ist kein Beitrag zum Bürokratieabbau. Er ist ein Angriff auf die geordnete Haushaltsführung des Freistaats. Wir alle wollen, dass Investitionen beschleunigt werden. Wir alle wollen, dass Straßen gebaut werden, dass Schulen saniert und digitale Infrastrukturen hochgezogen werden. Aber schnellere Investitionen erreicht man nicht dadurch, dass man die Kontrollmechanismen des Rechtsstaats – und über den hatten wir es heute auch schon ganz oft und lang – einfach wegradiert. Wenn Genehmigungsverfahren zu langsam sind, dann müssen wir dort die Verfahren beschleunigen. Wenn Planungskapazitäten in den Kommunen fehlen, müssen wir dort ansetzen. Wenn Investitionsmittel nicht abfließen, müssen wir die bürokratischen Blockaden in den Behörden lösen. Aber tun Sie nicht so, als sei die verfassungsmäßig gebotene Deckungsprüfung des Finanzministeriums das Hindernis für nicht jede gebaute Straße in Thüringen. Haushaltsdisziplin ist keine Bürokratie, Haushaltskontrolle ist keine Investitionsbremse und eine alte Ausgabeermächtigung ist kein neues Geld. Wer den Bürgerinnen und Bürgern also vorgaukelt, man könne durch das Streichen von Kontrollrechten im Haushaltsrecht plötzlich schneller bauen, der betreibt – das können Sie gut – Wählertäuschung. (Heiterkeit AfD) Dieser Gesetzentwurf ist fachlich unsolide, widerspricht Ihren eigenen programmatischen Grundsätzen und stellt ein unkalkulierbares Risiko für die Finanzen unseres Landes dar. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das hat mir den Abend gerettet, Herr Kästner, danke!) Deshalb lehnen wir diesen gefährlichen Gesetzentwurf und auch die Überweisung an den Ausschuss entschieden ab. Lassen Sie mir noch 30 Sekunden, um zum Rest zu reden. Ich weiß, was Sie hier immerzu über Thüringen.Gerecht und die Entstehung sagen. Ich sage Ihnen, diese Entscheidung war richtig. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Das macht es nicht mehr besser!) Die schafft mehr Struktur, die schafft mehr Sicherheit für eine gute Regierung, für das Tragen von Regierungsverantwortung. Das war ein richtiger Schritt, mit den falschen Kräften zu brechen. Das wird Thüringen am Leben halten, länger als Sie es sich wünschen. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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